Das derzeitige Örtlichkeitsprinzip in der Gemeindeordnung beschränkt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen grundsätzlich auf das Gemeindegebiet. Die Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets ist nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Zustimmung der anderen Gemeinde zulässig. Dies wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf nicht geändert.
Wie wir gerade hörten, plant die Landesregierung einen Gesetzentwurf, der dieses Problem aufgreift. Grundsätzlich soll die wirtschaftliche Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets weiterhin, so denke ich, in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde stehen. Die Steigerung von Absatzmengen aufgrund der Gewinnung zusätzlicher Kunden außerhalb des eigenen Gemeindegebiets kann sich positiv auf die Preisregelung auswirken; sie muss es aber nicht. Eine positive Preisregelung kann dann allen Kunden zugute kommen.
Mit dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz aus dem Jahr 2003 wurde eine verschärfte Subsidiaritätsklausel eingeführt. Diese Subsidiaritätsklausel, die von einem gemeindlichen Unternehmen verlangt, besser und wirtschaftlicher als ein anderer zu sein, ist bundesweit einmalig. Sie ist im Übrigen auch einmalig in ihrer Eingriffsintensität. Diese Regelung war damals vor allem aus kommunalpolitischer Sicht sehr umstritten. Auch aus der Sicht der SPD bestand keine Veranlassung für eine solche Verschärfung der Regelung.
Ein gänzlicher Verzicht auf die Nachrangigkeit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen, wie Sie ihn jetzt im Gesetzentwurf vorsehen - ich interpretiere den Gesetzentwurf durchaus so, dass er auf einen gänzlichen Verzicht auf die Nachrangigkeit abzielt -, ist aber ebenfalls nicht angebracht. Dem können wir daher nicht zustimmen.
Unsere Vorstellung geht eher dahin, die Rechtslage auf den Stand vor dem Zweiten Investitionserleichterungsgesetz zurückzuführen. Für uns ist eine Regelung vorstellbar, nach der Gemeinden nachweisen müssen, dass der Zweck durch einen anderen nicht besser und nicht wirtschaftlicher erfüllt werden kann.
Die Ergebnisse der Anhörung zu der damaligen Gesetzesänderung zeigten, dass die Befürchtung, Kommunen würden übermäßig stark Leistungsangebote in Tätigkeitsfeldern des Handwerks belegen, nicht berechtigt war. Sie ist es auch jetzt nicht. Aber die jetzt geltende Regelung hat zur Folge, dass selbst die Erweiterung kommunaler Betriebe in ihrem ureigenen Betätigungsfeld verhindert wird.
Ich möchte ein Beispiel dafür aus meiner Kommune anführen, in der ich bis vor einem Jahr Bürgermeisterin war. Die Stadt Wanzleben unterhält eine Wärmeversorgungsgesellschaft Stadtwerke; diese hat jetzt die von allen gelobte und von allen gepriesene Möglichkeit der Energieerzeugung aus Biogas ergriffen.
- Ja, der Chef ist FDP-Mitglied. - Neben der Einspeisung der Wärme in das Fernwärmenetz der Stadt bietet die Biogasanlage mit Kraftwärmekopplung natürlich auch die Möglichkeit der Stromerzeugung. Die Stromerzeugung gehörte aber bisher nicht in das Tätigkeitsfeld der Stadtwerke. Die genannte Regelung hätte das viel gelobte Vorhaben beinahe verhindert. Wir haben es Gott sei Dank regeln können. Aber es wird deutlich: So streng kann es gesehen werden. Deshalb ist es notwendig, an dieser Stelle über eine Änderung nachzudenken.
Der Gesetzentwurf enthält viele Anregungen. Eine Änderung des Gemeindewirtschaftsrechts ist notwendig. Allerdings muss über den Gesetzentwurf noch viel diskutiert werden. Ich freue mich auf die Diskussion in den Ausschüssen.
Die SPD-Fraktion stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres zu. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Schindler. - Zum Abschluss der Debatte erteile ich noch einmal Herrn Dr. Thiel das Wort.
Herr Präsident! Es ist sehr erfreulich, dass unser Gesetzentwurf eine so große Resonanz gefunden hat. Im Allgemeinen ist es das Schicksal von Gesetzentwürfen, die die Opposition einbringt, in der ersten Lesung beschimpft, im Ausschuss niedergemacht und in der zweiten Lesung beerdigt zu werden.
Vor diesem Hintergrund freue ich mich auf die Debatte, weil alle Redner gesagt haben, wir hätten ein wichtiges Thema zur Diskussion freigegeben.
Sie haben durchaus Recht, Herr Minister, es gibt eine ganze Menge an Übereinstimmungen, auch bezüglich der Auffassungen, die Sie dargelegt haben. Lassen Sie mich zwei, drei Punkte nennen.
Das, was uns am meisten bewegt hat, war die Intention, über die Deregulierung des § 116 - entschuldigen Sie den falschen Begriff, aber mir fällt kein besserer ein - genau diese Wettbewerbsgleichheit, die wir momentan brauchen, herbeizuführen. Zu der von Herrn Madl und von Herrn Gürth als den Protagonisten geäußerten Vermutung - ich hätte das eigentlich auch von Herrn Paqué erwartet -, wir wollten die Privatwirtschaft beerdigen, sa
Herr Madl, Sie sprachen die Begehrlichkeiten insbesondere im kommunalen Bereich an. Ich weiß auch von Bürgermeistern, dass das Geld notfalls sonst woher geholt wird, wenn es nur funktioniert. Aber jeder weiß doch, man kann ein Unternehmen nicht einfach so aus dem Boden stampfen. Das funktioniert so nicht.
Uns geht es wirklich darum, in diesem Bereich Wettbewerbsgleichheit - Herr Minister Haseloff sprach von Waffengleichheit - herzustellen, und zwar genau vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus den vergangenen Jahren. Als nämlich die Deregulierung eingeleitet wurde, traten die eigentlichen Wettbewerbsverzerrungen ein. Der Energiemarkt in Deutschland wurde damals auf vier Monopolisten aufgeteilt und es fand kein Wettbewerb mehr statt.
Deshalb unterstützen wir die Intention, die Sie und auch die Kollegen aus den anderen Fraktionen angesprochen haben, nämlich über das Örtlichkeitsprinzip nachzudenken. Das hat bei uns natürlich auch eine Rolle gespielt. Wir haben in der bisherigen Debatte die Auffassung vertreten, dass die vorhandenen Ausnahmeregelungen in den meisten Fällen begründbar sind, sodass sie die Aktivitäten der kommunalen Unternehmen nicht wirklich behindert haben.
Eine größere Sorge bewegte uns in Bezug darauf, dass kommunale Unternehmen, wenn sie überörtlich agieren oder mehr Möglichkeiten dazu erhalten, vergessen, woher sie kommen und was der eigentliche Zweck ihres Unternehmens war. Das ist der Punkt, über den wir nach unserer Meinung noch einmal diskutieren sollten.
Ein letzter Aspekt, der auch von Herrn Wolpert benannt worden ist, ist die Teilproblematik des Insolvenzrisikos. - Herr Wolpert ist jetzt gerade nicht anwesend; dann also an die Freunde von der FPD; denn Sie haben es vermutlich gemeinsam erarbeitet.
Das Insolvenzrisiko ist tatsächlich ein wichtiger Punkt. An dieser Stelle hat ein kommunales Unternehmen bessere Rating-Chancen bei den Banken usw. Ich kann mir auch nichts Besseres vorstellen, als dass im Bereich der öffentlichen Daseinvorsorge das Risiko minimiert wird. Hierbei geht es um die Interessen und Belange der Bürger. Darüber zu reden wird eine spannende Debatte in den beiden Ausschüssen. - Vielen Dank.
Es ist beantragt worden, den Antrag zur federführenden Beratung an den Innenausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Darüber stimmen wir zusammen ab. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 10 ist beendet.
Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Corinna Reinecke, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der FPD auf Errichtung einer Landesstiftung Opferschutz wurde in der 4. Sitzung des Landtages am 6. Juli 2006 in die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung für die Beratung wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung übertragen. Mitberatend fungierte der Ausschuss für Finanzen.
In der 4. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 13. September 2006 legte die Landesregierung zunächst dar, dass sich die Gründe für die Ablehnung eines solchen Ansinnens seit der Ablehnung eines gleichartigen Antrags in der vierten Wahlperiode nicht verändert hätten.
Dem Operschutz werde, wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, weiterhin eine große Bedeutung beigemessen und er werde künftig weiter ausgebaut. Sachsen-Anhalt verfüge bereits zum jetzigen Zeitpunkt über ein tatkräftiges Instrument der Opferhilfe: den starken und in einigen Bereichen flächendeckend präsenten Sozialen Dienst der Justiz.
Zu den finanziellen Aspekten der Stiftung Opferschutz wurde bemerkt, dass eine gemeinnützige Stiftung mit einem erheblichen Stiftungskapital ausgestattet sein müsste, um entsprechend wirksam werden zu können. Das Land Sachsen-Anhalt sei nicht in der Lage, zusätzliche Mittel in der für eine Landesstiftung erforderlichen Größenordnung bereitzustellen.
Daneben wurden rechtliche Bedenken bezüglich der Finanzierung eines Opferfonds geltend gemacht. Die Landesregierung vertrat die Auffassung, dass sich das bisherige duale System, das heißt die staatliche Wahrnehmung der Aufgaben durch den Sozialen Dienst der Justiz und die Unterstützung der freien Träger der Straffälligenhilfe, bewährt habe. In Sachsen-Anhalt existiere ein engmaschiges Netz differenzierter Hilfsangebote für Opfer.
Es geht den Opfern sicherlich einerseits um einen Anspruch auf geldwerte Leistungen, andererseits ist für sie aus psychosozialer Sicht eine Begleitung wichtig. Aus der Praxis ist bekannt, dass auch der Aspekt der Strafaufarbeitung eine Rolle spielt. - Das Interesse der Landesregierung richtet sich also eher auf den Ausbau des Bestehenden.
Von der antragstellenden Fraktion wurde sodann eine Anhörung beantragt. Der Antrag wurde im Rechtsausschuss mehrheitlich abgelehnt. Im Ergebnis der nach den Ausführungen der Landesregierung geführten Diskussion beschloss der Ausschuss, dem mitberatenden Ausschuss für Finanzen die vorläufige Beschlussempfehlung zu übermitteln, den Antrag für erledigt zu erklären.
Der Ausschuss für Finanzen hat in der 8. Sitzung am 25. Oktober 2006 eine Anhörung zu dem Antrag durch
geführt, zu welcher auch die Mitglieder des Ausschusses für Recht und Verfassung eingeladen worden sind.
Letztlich empfahl der Ausschuss für Finanzen in der 17. Sitzung am 23. November 2006, den Antrag für erledigt zu erklären, und gab eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Recht und Verfassung ab.
Entsprechend dem von mir geschilderten Werdegang kann konstatiert werden: Es geht nicht darum, ob etwas gelingt oder ob etwas nicht gelingt, sondern es gibt gute fachliche Gründe, die im Moment gegen die Errichtung einer Stiftung sprechen. Dabei sei noch einmal benannt, dass die Schnittstellen nicht berücksichtigt werden könnten, wie es fachlich notwendig wäre. Auch in verwaltungstechnischer Hinsicht wäre es ein aufwendiges und verteuertes Vorhaben.
Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat in der 9. Sitzung am 13. Dezember 2006 die vorliegende Beschlussempfehlung mit 8 : 4 : 0 Stimmen verabschiedet. Darin heißt es, dass der Ausschuss im Ergebnis der Berichterstattung der Landesregierung feststellt, dass der Antrag erledigt ist.
Vielen Dank, Frau Reinecke. - Zunächst habe ich die Freude, Damen und Herren der Kolpingfamilie der Katholischen Gemeinde Sankt Joseph in MagdeburgOlvenstedt begrüßen zu können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Thema „Einrichtung einer Landesstiftung Opferschutz“ möchte ich Folgendes voranstellen: