Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Stellungnahme zu dem Antrag der Fraktion der FDP mit dem Thema „Einrichtung einer Landesstiftung Opferschutz“ möchte ich Folgendes voranstellen:
Die Landesregierung räumt dem Opferschutz einen sehr hohen Stellenwert ein. Insoweit sind wir uns mit der Antragstellerin einig. Wir favorisieren aber andere Instrumente und Formen.
Ich möchte jetzt nicht auf das eingehen, was von der Berichterstatterin Frau Reinecke schon ausgeführt worden ist. Das Hohe Haus hat sich schon mehrfach mit diesem Anliegen auseinander gesetzt.
Das Bekenntnis der Landesregierung in der Koalitionsvereinbarung zum Opferschutz ist nicht einfach nur Tinte auf Papier. Wir nehmen dieses Ziel sehr ernst und haben der Umsetzung genau dieses Punktes der Koalitionsvereinbarung höchste Priorität beigemessen. Das bedeutet: Das Justizressort wird auch in Zukunft den Opferschutz unter dem Dach des Sozialen Dienstes der Justiz weiter ausbauen.
Als Justizministerin des Landes Sachsen-Anhalt kann ich zunächst feststellen, dass unser Sozialer Dienst der Justiz und die freiwillige Straffälligenhilfe mit Zuwendungen in Höhe von 708 000 € in diesem Jahr trotz der angespannten Haushaltslage gut aufgestellt sind und dass
dieser Bereich im Vergleich zum Vorjahr weiter gestärkt werden konnte. Sachsen-Anhalt verfügt neben dem flächendeckend arbeitenden Sozialen Dienst mit den Trägern der freiwilligen Straffälligenhilfe über ein weiteres tatkräftiges Instrument der Straffälligen- und Opferhilfe.
Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass wir mit dem gegenwärtigen Zustand an einigen Stellen noch nicht zufrieden sind. Im Moment müssen wir feststellen, dass eine Reihe von Stellen, die im Bereich des Sozialen Dienstes frei geworden sind, weil die Kollegen anderweitig Arbeit gefunden haben, nicht wieder besetzt werden konnten.
Das führt dazu, dass der Betreuungsaufwand, den jeder einzelne Mitarbeiter zu leisten hat, so hoch ist, dass er sich nicht in der Intensität um die Betroffenen kümmern kann, wie es uns eigentlich vorschwebt. Deshalb werden wir weiterhin daran arbeiten, diesen Bereich im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes so aufzustellen, dass die dort vorhandenen freien Stellen wieder besetzt werden können.
Zu dem Instrumentarium, das der Soziale Dienst bereitstellt, zählen neben dem Täter-Opfer-Ausgleich, der schon angesprochen worden ist, die Opferberatung und die Betreuung von Zeugen in Strafverfahren.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auch ausdrücklich auf die Besonderheit unseres dualen Systems hinweisen. Neben dem staatlichen Sozialen Dienst leisten die Träger der freiwilligen, das heißt der privaten Straffälligenhilfe eine wertvolle Unterstützung, die man nicht hoch genug schätzen kann. Dies geschieht auch mit einer Förderung durch das Justizministerium. Die letzten 16 Jahre, in denen dieses System auf- und ausgebaut worden ist, zeigen, dass sich beide Seiten hierbei gut ergänzen und dass sich das duale System bewährt hat.
Beide Bereiche sind auch im Justizministerium in einem Referat gebündelt, sodass wir die Kompetenzen, die wir in diesem Bereich haben, zusammenbringen, damit wirklich effektiv und effizient gearbeitet werden kann. Ich kann deshalb nicht ohne Stolz sagen, dass Opfer überall in unserem Land Hilfe erhalten, wenn sie es wünschen.
Dieser Weg scheint auch vor dem Hintergrund nicht verkehrt gewesen zu sein, dass gegenwärtig in anderen Ländern Konzepte entwickelt werden, die genau in die gleiche Richtung gehen. Diese Länder beginnen jetzt, derartige Soziale Dienste der Justiz aufzubauen.
Hierzu möchte ich darauf verweisen, dass wir gerade einen Mitarbeiter unseres Hauses nach Niedersachsen abgeordnet haben, der zusammen mit meiner Kollegin versucht, dort ein vergleichbares System aufzubauen.
Hinsichtlich der finanziellen Aspekte der Opferstiftung hat es mich, nachdem wir in der ersten Debatte hier von 500 000 € gesprochen hatten, doch etwas überrascht, dass sich die Forderung sowohl im Rechtsausschuss als auch im Finanzausschuss dann auf 3 Millionen € belief. Allein die Zahl zeigt, über welche Größenordnungen wir hier reden. Ich glaube, wir können mit wesentlich weniger Geld bessere Ergebnisse erzielen, indem wir das bestehende System stärken. Bisher ist die FDP-Fraktion eine Antwort auf die Frage nach der soliden Finanzierung einer solchen Stiftung schuldig geblieben.
Hinzu kommt, dass die Einrichtung einer neuen Stiftung auch mit einem erheblichen Personal- und Verwaltungsaufwand verbunden wäre, was wiederum zulasten des bestehenden Systems gehen würde.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! In SachsenAnhalt steht mit dem dualen System aus dem staatlichen Sozialen Dienst und den freien Trägern der Straffälligen- und Opferhilfe ein vorbildliches Instrument differenzierter Hilfsangebote zur Verfügung. Dieses soll auch in Zukunft gezielt gefördert und weiter gestärkt werden. Dafür werde ich mich auch in meinem Bereich weiterhin einsetzen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir hören nun die Beiträge der Fraktionen. Wir beginnen mit der FDP-Fraktion. Es spricht Herr Kosmehl.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie der Versuchung widerstehen können, sich hier mit dem plumpen Argument der Nichtfinanzierbarkeit aus der Affäre zu ziehen.
Ich glaube, dass die FDP-Fraktion in den Beratungen - sowohl im Ausschuss für Recht und Verfassung als auch im Finanzausschuss - sehr solide Anträge zur Finanzierung einer Opferschutzstiftung vorgelegt hat.
Warum haben wir das in den Vordergrund gestellt? Warum haben wir einen Betrag von mehr als 3 Millionen € angesetzt? - Der Grund war, dass Mitglieder der Koalitionsfraktionen immer gesagt haben, wir brauchten viel in der Stiftung, damit sie tatsächlich etwas ausschütten könne, damit man tatsächlich etwas bewegen könne. Deshalb seien 100 000 € Grundkapital nicht ausreichend; man müsse schon mindestens 500 000 € Grundkapital haben, wie es, glaube ich, Herr Borgwardt einmal in einer Debatte gesagt hat. Daraufhin haben wir gesagt: Dann machen wir es doch richtig.
(Herr Borgwardt, CDU: Wenn der Finanzaus- schuss das auch so sieht! - Herr Gallert, Links- partei.PDS: Das ist eine politisch stringente Ar- gumentation!)
- Jawohl, Herr Borgwardt, wenn der Finanzausschuss das auch so sieht. Dazu komme ich gleich noch einmal.
Die Frage ist jetzt: Haben wir künftig die Gelegenheit, einen solchen Betrag für eine Stiftung aufzubringen? Ich hätte aufgrund meiner Einschätzung der Haushaltsberatungen - ich höre dem Finanzminister, der ein sehr düsteres Bild zeichnet, immer sehr genau zu - gesagt: Nein, zukünftig nicht mehr.
Nun habe ich in den letzten Wochen gelesen, dass es wohl doch eine neue Stiftung geben soll, die aber aus Privatisierungsverkäufen oder dergleichen finanziert werden soll. Vielleicht gibt es irgendwann doch noch die Möglichkeit, eine Opferschutzstiftung zu errichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal die Punkte nennen, die aus der Sicht der FDP notwendig sind. Ja, Sie haben Recht: Der Soziale Dienst Sachsen-Anhalt macht einen hervorragenden Job. Er ist auch wegweisend für andere Länder, zum Beispiel für Niedersachsen, wohin wir jetzt Hilfe zum Aufbau schicken.
Aber noch niemand in Niedersachsen hat ernsthaft darüber nachgedacht, die dort bestehende Opferschutzstiftung aufzulösen. Dort will man sie deshalb behalten, weil eine Opferschutzstiftung Lücken im Opferschutz schließt, nämlich Lücken, die es gibt, wenn es um Gewalttaten im Ausland geht, wenn es um Schmerzensgeld geht, wenn es um spezielle Beratungen und Therapien geht, wenn ein Schadensausgleich nicht möglich ist, weil der Täter vermögenslos ist, oder in den Fällen, in denen der Täter-Opfer-Ausgleich einen ausreichenden Ausgleich nicht bieten kann.
An dieser Stelle haben wir in Sachsen-Anhalt derzeit eine Lücke. Frau Ministerin, Sie sagen - ich verkürze das einmal -, dass Sie das hinnehmen. Ich sage Ihnen: Nein, wir hätten versuchen sollen, diese Lücke zu schließen.
Wir haben auch im Rahmen der Diskussionen im Ausschuss deutlich gemacht, dass es uns nicht darum geht, dass wir nur diese Opferschutzstiftung wollen, und darum, wie diese aussehen muss; wir haben vielmehr immer gesagt, dass man damit starten kann und dass man versuchen kann, diese mit dem Sozialen Dienst der Justiz zu verbinden, sofern das möglich ist. Uns geht es darum, dass eine Stiftung die noch bestehenden Lücken schließen kann, damit wir einen umfassenden Opferschutz bieten können.
Sie haben das Beispiel aus Niedersachsen genannt, welches die Aufbauhilfe und den Sozialen Dienst der Justiz betrifft. Ich nenne Ihnen auch ein Beispiel. In Schleswig-Holstein wurde im Dezemberplenum des Landtages bei der Vorstellung des zweiten Opferschutzberichtes durch Herrn Justizminister Döring, SPD, und durch den Vertreter der CDU-Fraktion, Herrn Lehnert,
„Sollten wir in diesem Zusammenhang nicht noch einmal über die Errichtung einer Opferschutzstiftung nachdenken, wie es sie in einigen Bundesländern gibt? Sie soll keine Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen sein, sie soll vielmehr die Lücken ausfüllen, die wir noch haben. Organisationen wie der Weiße Ring und andere, die hervorragende Arbeit leisten, können an einer solchen Stiftung beteiligt werden, indem wir sie in den Stiftungsrat mit einbeziehen und dadurch auch eine Vernetzung gewährleisten.“
Frau Ministerin, es gibt Länder in Deutschland, die eine Opferschutzstiftung errichten wollen und die die Lücke schließen wollen. Es ist schade, dass es uns nicht gelungen ist, Sie und die Regierungskoalition davon zu überzeugen, dass das auch für Sachsen-Anhalt ein gangbarer Weg gewesen wäre. Wir müssen das zur Kenntnis nehmen und bedauern dies.
Ich bitte Sie herzlich, sich in der Diskussion nicht darauf zurückzuziehen, dass wir kein solides Finanzierungsangebot gemacht hätten. Ich glaube, in dieser Haushaltsberatung sind mehr als nur 3 Millionen € möglich gewesen.
Es wäre möglich gewesen, diese Lücke zu schließen. Wir haben eine Chance verpasst. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kosmehl, ich kann dir versprechen, dass ich das Thema der soliden Finanzierung überhaupt nicht ansprechen werde.
Namens meiner Fraktion habe ich bereits in der ersten Beratung am 6. Juli 2006 in diesem Hohen Haus umfangreich zu dem Antrag der FDP-Fraktion zur Errichtung einer Landesstiftung Opferschutz Stellung genommen. Deshalb möchte ich heute nur kurz unsere Sicht darlegen.
In der genannten Beratung wurde der Antrag der FDP in diesem Hohen Haus nicht abgelehnt, sondern einstimmig zur Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung sowie in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. In der Sitzung des Ausschusses für Recht und Verfassung am 13. September 2006 berichtete die Justizministerin ausführlich. Diesen Ausführungen schlossen sich die Koalitionsfraktionen vollumfänglich an.
Einige Argumente wiederhole ich gern: Opferschutz ist uns sehr wichtig. Deshalb halten wir auch an dem Grundsatz fest, Opferschutz muss Vorrang vor Täterschutz haben. Ebenso treten auch wir für eine flächendeckende Sicherung der Opferberatung und Opferbetreuung ein.
Ich wiederhole auch, dass wir für einen weiteren Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugend- und Erwachsenenstrafrecht durch den guten und - das haben wir schon gehört - bewährten Sozialen Dienst der Justiz eintreten und nachhaltig die freie Straffälligenhilfe fördern.
Als erstes Bundesland - das ist bereits gesagt worden - hat Sachsen-Anhalt landesweit einen Täter-Opfer-Ausgleich eingeführt. Die hier geleistete engagierte Arbeit wird bundesweit als beispielhaft eingeschätzt. Das ist keine Behauptung, meine Damen und Herren, sondern eine Tatsache. Auch was die finanzielle Ausstattung betrifft - hierauf ging die Justizministerin bereits ein -, sind wir mit über 700 000 € im neuen Haushaltsplan gut aufgestellt.
Abschließend, meine Damen und Herren, kommen wir leider zu keinem anderen Ergebnis, als der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung in Übereinstimmung mit dem Ausschuss für Finanzen zu folgen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.