Protokoll der Sitzung vom 25.01.2007

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Nun spricht für die Linkspartei.PDS Frau Knöfler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Opferschutz ist eine hoheitliche Aufgabe des

Staates. Ebenso besteht ein staatliches Monopol bei der Verbrechensbekämpfung. Aus diesem Grund ist der Staat auch für den Schutz seiner Bürger und Bürgerinnen vor Schädigungen insbesondere durch Gewalttaten verantwortlich. Da es trotz aller Anstrengungen, Verbrechen zu bekämpfen, nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern, muss die staatliche Gemeinschaft wenigstens für die betroffenen Opfer sorgen, ihnen helfen und für sie einstehen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Genau diesen Ansatz, nämlich Hilfe für die betroffenen Opfer zu leisten, trägt ausnahmslos auch die Linkspartei.PDS mit. Mit Bedauern und Unverständnis haben wir im Laufe der parlamentarischen Beratung über den vorliegenden Antrag der FDP zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Errichtung einer Landesstiftung Opferschutz von der derzeitigen Regierung ausschließlich Ablehnung erfahren hat.

Sicherlich ist aus dem Bericht über die Tätigkeit des Sozialen Dienstes der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt zu entnehmen, dass eine vielfältige und umfängliche Arbeit an den Probanden geleistet wird. Zukunftswerkstätten und ständig neue Überlegungen tragen unbenommen zu einer Qualifizierung der Arbeit in diesem höchst sensiblen Bereich bei.

All den Damen und Herren sei in Anerkennung ihrer vielschichtigen, nicht ganz leichten Aufgabe von hier aus gesagt: Danke für Ihr unermüdliches Wirken in der Konfliktschlichtung zwischen Tätern und Opfern, und dies flächendeckend in unserem Land Sachsen-Anhalt.

Es ist uns wohl bekannt, dass Sachsen-Anhalt das erste Land war, das dieses Angebot flächendeckend vorhalten konnte und kann. Warum es dennoch der Errichtung einer Stiftung bedarf, werden sich an dieser Stelle manche aufmerksame Zuhörer und Betrachter des Geschehens fragen und womöglich im Vorfeld für sich feststellen: Eigentlich wird für den Schutz von Opfern im Land Sachsen-Anhalt doch alles ausreichend vorgehalten und getan.

(Herr Borgwardt, CDU: Das haben wir nie be- hauptet!)

Das Land Sachsen-Anhalt ist im Bereich des Opferschutzes vorbildlich und gut aufgestellt. Oder gibt es an dieser Stelle dennoch eine Rechtslücke, die es zu füllen gilt? Und wenn ja, welche und wie soll diese gefüllt werden?

Stellen wir uns auch die Frage: Bedarf es einer solchen Stiftung und eines entsprechenden Stiftungsfonds? Was kann und soll diese Stiftung eigentlich bewirken?

Sicherlich ist es richtig, dass bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Einrichtung einer Stiftung Opferschutz durch die Linkspartei.PDS thematisiert und auf den parlamentarischen Weg gebracht wurde - aber leider ohne Erfolg. In dieser Legislaturperiode wurde Kritikern und Befürwortern der Stiftung im zuständigen Fachausschuss für Recht und Verfassung nicht einmal Gehör geschenkt. Die Anhörung wurde mehrheitlich abgelehnt.

Dankenswerterweise hat sich der Finanzausschuss des Pro und Kontra unter finanzpolitischen Aspekten angenommen, wobei in der Anhörung die Befürworter einer solchen Stiftung sehr deutlich in der Mehrheit waren.

(Zuruf vor Herrn Dr. Brachmann, SPD)

Fazit: Der Opferhilfefonds soll gezielt Projekte von Kommunen, freien Trägern und anderen Einrichtungen für den Opferschutz mitfinanzieren und genau an den Stellen eingreifen und unterstützen, wo eine erhebliche finanzielle Belastung auf dem Opfer lastet sowie eine Dringlichkeit hinsichtlich der bestehenden Ersatzansprüche gegenüber dem Täter angezeigt erscheint. Der Opferhilfefonds kann somit zu einer schnellen und unbürokratischen Mittelbereitstellung beitragen, wenn die finanzielle Notlage nicht auf eine andere Weise behoben oder gelindert werden kann.

Nehmen wir also zur Kenntnis: Die Stiftung soll und muss dazu beitragen, bestehende Lücken im Entschädigungsgesetz zu schließen. Die Realität zeigt unmissverständlich, dass diese Lücken bestehen und sich im Sinne einer doppelten Strafe nachhaltig auf das Opfer auswirken.

Durch das geltende Operentschädigungsgesetz werden materielle Schäden nicht in vollem Umfang abgedeckt. Soziale Hilfeleistungen umfassen nur den unumgänglich notwendigen Lebensbedarf. Entsprechendes gilt bei den Krankenkassenleistungen. Durch Zuwendungen der geplanten Stiftung sollen, sofern der Täter ermittelt werden kann - - In der Regel werden die Täter ermittelt. Diese Täter haben meist kein Vermögen oder befinden sich in Haft oder haben keinen Versicherungsschutz.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es leuchtet ein rotes Licht. Daneben steht: Ende der Redezeit. - Sehr geehrte Frau Ministerin, ein letzter Satz. Ihre Kollegin leistet in Niedersachsen unterstützende Hilfe. Möglicherweise kommt sie mit Handgepäck nach Hause und bringt die Unterlagen der Opferstiftung mit.

Ich würde mich freuen, wenn wir dieses Thema im Hohen Haus noch einmal auf die Tagesordnung setzen könnten, und kann schon von hier aus versprechen: Sollte das Thema von den regierenden Parteien aufgenommen werden, haben Sie auf jeden Fall die Zustimmung der Linkspartei.PDS. - Vielen Dank, sehr geehrte Damen und Herren.

Vielen Dank, Frau Knöfler. - Zum Abschluss bitte für die SPD-Fraktion Herr Dr. Brachmann.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will auch nicht der Versuchung erliegen, das zu wiederholen, was ich am 6. Juli 2006 hierzu vorgetragen habe, vielleicht noch einmal für meine Fraktion betonen, dass der Opferschutz natürlich für uns eine wichtige Rolle spielt, ein zentrales rechtspolitisches Anliegen ist.

Aber das klang aus der Rede der Ministerin deutlich hervor: Wir sind für den Ausbau und die Pflege des bestehenden Systems des Sozialen Dienstes. Denn wir haben in Sachsen-Anhalt einen Sozialen Dienst aufgebaut und haben daneben freie Träger, die diese Aufgabe flächendeckend mit erfüllen können. Wir haben ein System, das sich hier entwickelt hat und auf das andere Länder mit Neid blicken. Die Frau Ministerin hat dargelegt, dass jetzt auch „Entwicklungshelfer“ von uns nach Niedersachsen gehen.

Ich möchte einmal auf die Anhörung zu sprechen kommen, Frau Knöfler. In der Anhörung, die im Finanzaus

schuss stattgefunden hat, war ein einziger Vertreter aus Niedersachsen zugegen. Er berichtete - das war sehr interessant -, es gehe nicht nur, Herr Kosmehl - er sitzt jetzt hinter mir -, um das Startkapital. Man kann sich sicherlich darüber streiten, ob dieses 1 Million € oder 500 000 € oder wie viel auch immer betragen soll. Er führte aus - ich darf zitieren -:

„Darüber hinaus hat das Justizministerium insofern einen finanziellen Aufwand leisten müssen, als es für die Beratung und Begleitung professionelle hauptamtliche Helfer zur Verfügung stellen musste. Zu diesem Zwecke wurden “

- man höre -

„zwölf A-9-Stellen aus dem gehobenen Sozialdienst eingeworben.“

Die im Übrigen aus dem Justizhaushalt finanziert werden. Zwölf Stellen der Besoldungsgruppe A 9 für die Opferhilfebüros. Das ist in der Struktur vielleicht so etwas Ähnliches wie bei uns die Landgerichtsbezirke, wo wir den Sozialen Dienst haben. So ist das in Niedersachsen gelöst worden.

Ob die Opferstiftung in diesem Umfang noch weitergeführt werden würde, wenn auch in Niedersachsen ein flächendeckendes System, wie wir es in Sachsen-Anhalt haben, aufgebaut werden würde, ist zumindest fraglich.

Insoweit sind wir sehr nah bei unserer Ministerin und bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und von Herrn Schrö- der, CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Damit ist die Debatte beendet.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab, die Ihnen in der Drs. 5/442 vorliegt. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Die Linkspartei.PDS stimmt dagegen. Dann ist es mehrheitlich so beschlossen, wie es der Ausschuss empfohlen hat.

Meine Damen und Herren! Da wir sehr gut in der Zeit liegen, haben wir gerade vereinbart, dass wir die zwei kleinen Punkte, zu denen keine Debatte vorgesehen ist und die morgen als letzte dran sein sollten, vorziehen, damit der Punkt 14 als letzter aufgerufen werden kann, wenn die Frau Ministerin anwesend ist.

Deswegen rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Position des Landrates nach Auflösung seines Landkreises (Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung) - LVG 9/06

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/443

Ich bitte nun Frau Gudrun Tiedge, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verfassungsbeschwerde LVG 9/06 wurde mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 5. Dezember 2006 dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag überwiesen.

Gemäß §§ 51 Abs. 2, 50 und 40 Abs. 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes hat der Landtag Gelegenheit zu einer Äußerung zu der Verfassungsbeschwerde innerhalb von drei Monaten erhalten.

Gegenstand des Verfahrens ist die Beschwerde des Landrates des Landkreises Schönebeck. Dieser wendet sich gegen versorgungsrechtliche Bestimmungen und gegen die Regelung im Gesetz zur Kreisgebietsneuregelung, aufgrund deren der Landrat eines aufzulösenden Landkreises mit Ablauf des 30. Juni 2007 aus dem Amt scheidet, wenn er nicht zum Landrat des neu zu bildenden Landkreises gewählt wird.

Im Gesetzgebungsverfahren ist die Frage, ob dies mit dem Beamtenrechtsrahmengesetz vereinbar ist, diskutiert worden. Das Bundesrecht schreibt vor, dass Beamte auf Zeit bei fusionierenden Gebietskörperschaften grundsätzlich einen Übernahmeanspruch haben.

Der Landesgesetzgeber hat sich der Problematik angenommen und eine kommunalrechtliche Regelung verabschiedet. Mit In-Kraft-Treten des Gesetzes und damit mit der Auflösung des Landkreises verliert der Beschwerdeführer automatisch seinen Beamtenstatus. Mit dieser Begrenzung der Amtszeit wird das rechtspolitische Ziel der Verhinderung einer unterschwelligen Weiterbeschäftigung abgewählter Landräte erfüllt.

Zudem richtet sich die Verfassungsbeschwerde des Landrates gegen den Verlust seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vorstandes des kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt, da dieses Amt an das Amt des Landrates gekoppelt ist.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner Sitzung am 13. Dezember 2006 mit der genannten Verfassungsbeschwerde befasst. Der Ausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig, keine Stellungnahme abzugeben.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Frau Tiedge. - Wünscht dazu jemand zu sprechen? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 5/443 ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Ich rufe wie angekündigt den Tagesordnungspunkt 17 auf: