Ronald Brachmann

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Das geht heute leider nicht,
weil es keine vorbereitete Rede ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir stehen früher auf in Sachsen-Anhalt.
Immerhin sind wir das zweite Bundesland, das nach der Föderalismusreform ein Richterrechtsneuregelungsgesetz schafft.
Nun gibt es die Auffassung - das haben meine Vorredner, Herr Wolpert und Frau Tiedge, deutlich gemacht -, wir hätten bei diesem Gesetz besser liegen bleiben sollen.
In der Tat: Wir haben mit dem Gesetzentwurf bei den Richterverbänden keine Begeisterungsstürme ausgelöst.
Die Kernpunkte der Kritik sind vorgetragen worden. Ich muss diese nicht wiederholen. Es geht um das Nebeneinander der Richterräte und der Präsidialräte. In diesem Zusammenhang war auch von alten Zöpfen die Rede.
Ich bin eigentlich immer sehr aufgeschlossen dafür, wenn von den Richterverbänden selbst das Bedürfnis vorgetragen wird, solche alten Zöpfe abzuschneiden, dass man dann auch versucht, dem politisch weitgehend beizutreten.
- Gleich.
Noch haben wir es mit einer Justiz zu tun, die in ihren Grundstrukturen aus dem 19. Jahrhundert stammt und nicht unbedingt in allen Teilen von einem modernen, nach Partizipation strebenden Staatsverständnis geprägt ist. Deswegen gibt es solche Ansätze.
Ich kann den Ansatz nur unterstützen, solche alten Zöpfe abzuschneiden. Wir sind uns aber einig, dass wir in diesem Fall Neuland beschreiten würden. In keinem anderen Bundesland ist das bisher politisch thematisiert worden
und es gibt dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen. Die Landesregierung, das Justizministerium, meint, das alles gehe verfassungsrechtlich überhaupt nicht, und die Richterverbände haben ihre eigene rechtliche Begründung, weshalb es gehen würde.
Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir uns hier nicht oberlehrerhaft hinstellen, sondern wenn zunächst einmal eine bundesweite Klärung erreicht wird, was den Ländern im Richterrecht nach der Föderalismusreform an Regelungszuständigkeiten zukommt. Deshalb haben die Regierungsfraktionen einen Entschließungsantrag eingebracht, um auf eine Klärung zu drängen. Frau Ministerin hat ausgeführt, dass sie sich dieser Aufgabe stellen will.
Dann, Herr Wolpert, zur Übernahme der niedersächsischen Regelung. Als der Deutsche Richterbund das so massiv vorgetragen hat, habe ich auch gesagt: Okay, dann machen wir das so wie in Niedersachsen. Das ist ja nicht das erste Mal, dass wir von Niedersachsen abschreiben. Das kann man im Justizministerium.
Wenn man aber genauer hinsieht, dann kann man in der Tat feststellen, dass das Niedersächsische Richtergesetz im Verhältnis 1 : 1 Regelungen übernommen hat
- sehr detailverliebt - aus dem Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz. In dem Richtergesetz steht zum
Beispiel, dass ein Benehmen mit dem Richterrat herzustellen ist, wenn es um Beförderungsrichtlinien geht.
- Ja, eben. Das gibt es gar nicht. Also, es steht auch Unsinn im Niedersächsischen Richtergesetz.
Das müssen wir nicht unbedingt übernehmen. Hier durch die Hintertür niedersächsisches Personalvertretungsrecht einzuführen, war jedenfalls nicht das Anliegen der Regierungskoalition,
sondern wir haben an den Stellen, an denen es sinnvoll und machbar ist, einen Änderungsantrag zur Erweiterung der Beteiligungsrechte eingebracht. Das schließt nicht aus, das ganze Paket dann, wenn klar ist, was die Länder dürfen, noch einmal aufzumachen.
Zur Nebentätigkeit kann ich das bestätigen, was Herr Stahlknecht hier schon vorgetragen hat. Das muss ich nicht wiederholen; aber eine Anmerkung: Das wiederum haben die Richterverbände in der Anhörung nicht kritisiert, Herr Wolpert.
Sie haben sich mit der Sache insoweit einverstanden erklärt.
Zu dem Änderungsantrag hat Herr Stahlknecht auch ausgeführt. Es handelt sich um rein rechtstechnische Änderungen. Diese müssen hier nicht noch einmal näher ausgeführt werden.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung, zum Änderungsantrag und zum Entschließungsantrag. - Vielen Dank.
Aber immer.
Wir stehen früher auf. Genau.
Zur ersten Frage, Herr Kosmehl. Ich habe kein Problem damit, dass wir auch einmal eine Vorreiterrolle spielen, dass Sachsen-Anhalt auch einmal vorangeht.
- Frühaufsteher, genau. - Wenn es aber - das berührt dann schon die zweite Frage - um einen Regelungsbereich geht, in dem sich die Juristen trefflich streiten - zu der Frage, wer entscheidet das denn -, und wenn der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst den Abgeordneten mitgibt, dass man es so belassen sollte, wie es ist, wenn man jedes verfassungsrechtliche Risiko vermeiden wolle, dann ist es unsere politische Überzeugung, dies zu klären.
Man kann auch durch eine entsprechende Änderung des Richterrechts des Bundes dafür sorgen, dass klar ist, welche Regelungsspielräume die Länder im Bereich des Richterrechts haben. Wenn das vor der Klammer geklärt ist, dann bin ich der Erste, der die Initiative mit unterschreibt, um das im Sinne der Reform nach vorn zu tragen.
- Wenn jemand dagegen klagt, natürlich das Landesverfassungsgericht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In meiner Fraktion war der Kollege Rothe für das Gesetz zuständig. Er ist heute Nachmittag verhindert, hat aber eine Rede vorbereitet, die ich mit Ihrer Genehmigung gern zu Protokoll geben würde. - Vielen Dank.
Ich gebe sie zu Protokoll.
Dann lese ich es jetzt vor.
Gut, Frau Präsidentin, ich lese jetzt den Redebeitrag von Herrn Rothe vor.
Meine Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für das Stiftungswesen in Sachsen-Anhalt. Der heute zur Abstimmung stehende Entwurf eines Stiftungsgesetzes
enthält ein modernes und attraktives Stiftungsrecht für unser Bundesland.
Nach derzeitiger Rechtslage gilt in Sachsen-Anhalt als einzigem Bundesland noch das von der Volkskammer der DDR beschlossene Stiftungsgesetz aus dem Jahr 1990. Dieses ist durchaus praktikabel. Dennoch besteht die Notwendigkeit einer Neufassung des Landesrechts, hat es doch mittlerweile Änderungen des Bundesrechts gegeben. Zudem waren bei der Neufassung zahlreiche Erfahrungen in der Rechtsanwendung zu berücksichtigen.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung war Gegenstand einer Anhörung im Innenausschuss am 27. Oktober 2010. Lassen Sie mich stellvertretend Herrn Professor Schulte von der juristischen Fakultät der TU Dresden zitieren. Er sagte:
„Das Gesetz konzentriert sich auf die wesentlichen Fragen und diese werden sachgerecht und praxisnah behandelt.“
Alle angehörten Experten fanden den Entwurf gelungen.
Nach dem Gesetzentwurf soll es künftig ein einziges, nach einheitlichen Kriterien gestaltetes elektronisches Stiftungsverzeichnis geben, in dem sämtliche bestehenden Stiftungen erfasst sind. Im Ergebnis der Ausschussberatung haben wir uns dem Wunsch gebeugt, für die kirchlichen Stiftungen des öffentlichen Rechts die Aufnahme in das Stiftungsverzeichnis fakultativ zu gestalten. Da es derzeit in Sachsen-Anhalt nur acht solcher Stiftungen gibt, erscheint die Ausnahme vertretbar.
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses beinhaltet neben dem Gesetzentwurf auch einen Auftrag an die Landesregierung. Es geht darum, die Regelungen über die Rechtsaufsicht über staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts auszuwerten und dem Landtag zu berichten, ob gegebenenfalls ein Änderungsbedarf besteht. Die Prüfung soll einen Ländervergleich beinhalten und die Berichterstattung möglichst zeitnah in der nächsten Legislaturperiode erfolgen.
Damit entsprechen wir einem Wunsch, der in der Sitzung des den Gesetzentwurf mitberatenden Finanzausschusses am 17. November 2010 geäußert wurde. Hintergrund sind die im Geschäftsbereich des Kultusministeriums aufgetretenen Probleme.
Nicht folgen konnte der Innenausschuss dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, Stiftungsfusionen im Zusammenhang mit kommunalen Gebietsreformen zu erleichtern. Wir sind im Ergebnis einer juristischen Prüfung zu der Einschätzung gekommen, dass das, was kommunal- und sparkassenpolitisch wünschenswert wäre, in diesem Fall mit Blick auf den Vollzug des Stifterwillens rechtlich nicht geht.
In der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses sind die rechtsförmlichen Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes berücksichtigt worden. Ich bitte um Zustimmung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen ein junges Mädchen zu Wort kommen lassen. Sie ist so alt wie meine Tochter und ist Opfer einer schweren Vergewaltigung geworden.
„Es ist eine lange Geschichte, unter der ich allerdings schon sehr lange leide und sicherlich auch noch leiden werde. Es war wohl das furchtbarste Ereignis meines jungen Lebens. Ich habe versucht, alles zu verdrängen. Ich spreche auch nicht gern darüber. Aber irgendwie muss es einfach raus, teilweise. Ganz gelingt mir das nicht.
Schon beim Gedanken wird mir schlecht. Kein Tag, an dem ich nicht daran denken muss. Ich fühle mich einfach nur noch leer und ausgelaugt, auch wenn ich mir einrede, alles wäre okay. Ich habe seitdem schlichtweg mein Vertrauen für Jungs verloren. Ich glaube nicht, dass ich mich jemals wieder in einen Mann verlieben kann. Ich weiß nicht, was ich machen soll.“
Das sind die Worte einer jungen Frau von nicht einmal 20 Jahren, für die das Leben eigentlich erst beginnt. Die Äußerungen machen deutlich, dass Opferschutz nicht nur ein rechts- und justizpolitisches Thema ist. Opferschutz geht uns alle an, meine Damen und Herren.
Dass die Justizministerin in diesem Hohen Hause eine Regierungserklärung abgibt, kommt nicht allzu häufig vor. Es ist das erste Mal. Dass sie dafür den Opferschutz in Sachsen-Anhalt ausgewählt hat, zeigt den herausgehobenen Stellenwert, den die Landesregierung diesem Thema beimisst.
Das Justizministerium hat erstmalig einen Opferschutzbericht vorgelegt, der umfassend aufzeigt, was die Landesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode unternommen hat, um die Situation der Opfer von Straftaten zu verbessern.
Auch mir ist es ein Bedürfnis, mich zunächst bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums der
Justiz und natürlich des Geschäftsbereichs sehr herzlich zu bedanken, nicht nur für die Erstellung des Berichts, sondern auch für das, was sie über viele Jahre hinweg auf dem Gebiet des Opferschutzes geleistet haben.
Selbstverständlich gilt mein Dank ebenso der großen Zahl der in diesem Bereich ehrenamtlich Tätigen. Auch von ihnen war heute schon wiederholt die Rede.
Meine Damen und Herren! In der öffentlichen Wahrnehmung geht es häufig nur um die Täter. Über schwere Gewaltverbrechen und diejenigen, die sie begangen haben, wird gern berichtet. Rein zufällig habe ich vorgestern Abend im MDR-Fernsehen eine Sendung mit dem Titel „Auf den Spuren der Täter“ gesehen.
Auch Opfer hören wir immer wieder sagen: Im Strafverfahren geht es doch nur um den Täter. - Richtig daran ist, dass im Strafverfahren Straftat und Schuld des Täters nach rechtsstaatlichen Maßstäben und Regelungen festgestellt werden müssen.
Unser sozialer Rechtsstaat darf sich aber nicht darauf beschränken, den Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Rechtsfrieden lässt sich nur erreichen, wenn der Täter strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird und das Opfer damit einhergehend Genugtuung und Wiedergutmachung erfährt.
Mit dem Erleben einer Straftat sind Belastungen und Ängste verbunden, die häufig zu einem chronischen Gefühl der Unsicherheit auch lange über den Zeitpunkt der eigentlichen Tat hinaus führen. Opfer bedürfen daher der Unterstützung der Gesellschaft, wenn sie als Geschädigte Nachteile einer Tat erleiden.
In Deutschland wurde daher im Jahr 1986 das erste Opferschutzgesetz verabschiedet. Der Bundesgesetzgeber hat seither einiges unternommen, um die Rechtsstellung der Betroffenen zu verbessern. Das wird auch vom Weißen Ring, der zentralen bundesweiten Hilfsorganisation, anerkannt.
In Sachsen-Anhalt ist die Landesregierung sehr bemüht, das Mögliche zu tun. Ein wichtiger Punkt ist die Koordinierung des Opferschutzes im Sozialen Dienst, der im Ministerium gebündelt und unmittelbar an das Haus angebunden ist.
Damit wurden die Zuständigkeiten für die Aufgaben der Bewährungshilfe und der Führungsaufsicht, aber auch die der Opfer- und Zeugenbetreuung und des TäterOpfer-Ausgleichs zusammengeführt. Somit hat das Ministerium effektive organisatorische Voraussetzungen zur Koordinierung des Opferschutzes geschaffen. Die vorherige organisatorische Zuordnung einzelner Zweige zum Oberlandesgericht, zu den Landgerichten oder den Staatsanwaltschaften entfielen.
Zudem steht mit dem dualen System aus dem staatlichen Sozialen Dienst der Justiz und den freien Trägern der Straffälligen- und Opferhilfe ein wirksames Instrument für eine effektive Opferbetreuung zur Verfügung. Andere Bundesländer, etwa das Land Niedersachsen, folgen bereits dem Modell aus Sachsen-Anhalt.
Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht legt umfassend die Bilanz des Sozialen Dienstes der Justiz vor und zeigt darüber hinaus auf, wie es in den letzten Jahren gelungen ist, Opfern von Straftaten in Sachsen
Anhalt eine schnelle, effiziente und nachhaltige Unterstützung zukommen zu lassen.
Ich möchte und kann hier nicht auf alles eingehen. Vieles ist bereits gesagt worden. Folgendes möchte ich aber noch aufgreifen:
Erstens. Mit sechs Dienststellen und vier Nebenstellen des Sozialen Dienstes der Justiz wird in Sachsen-Anhalt eine flächendeckende staatliche Opferberatung vorgehalten. Als bundesweit einziges Land hat Sachsen-Anhalt Opferberater beim Land angestellt.
Der Soziale Dienst der Justiz versorgt sämtliche Klienten grundsätzlich ohne so genannte Betreuungsbrüche, das heißt ohne den Wechsel von Betreuern aufgrund behördlicher Zuständigkeitswechsel, sodass die Opfer von Straftaten die Tat und die damit verbundenen Gefühlszustände nicht noch einmal durchleben müssen, also durchgehend so genannte Flashbacks vermieden werden.
Das können wir gern anschließend tun. - Opfer schwerer Straftaten werden besonders intensiv begleitet, und das, wenn erforderlich, auch längerfristig.
Mit der Einrichtung des Bachelorstudiengangs „Soziale Arbeit im Sozialen Dienst der Justiz“ konnte in Zusammenarbeit mit der Hochschule Magdeburg/Stendal zudem gesichert werden, dass bis zum Jahr 2015 jährlich sechs Mitarbeiter der Landesverwaltung für den Einsatz im Sozialen Dienst der Justiz fortgebildet werden.
Ich werbe an dieser Stelle ausdrücklich dafür, dass zur personellen Absicherung der hohen Qualität der Arbeit des Sozialen Dienstes der Justiz auch nach dem Jahr 2015 weiterhin gut ausgebildete Mitarbeiter im Sozialen Dienst zur Verfügung stehen und gegebenenfalls das jetzige Angebot dann auch zu verlängern ist.
Zweitens. Strafe muss sein. Dabei geht es den Opfern nicht nur um deren Höhe. Ihnen ist auch wichtig, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt, um Einsicht zu wecken. Wenn erst eine Ewigkeit vergeht, bis der Täter zur Verantwortung gezogen wird, dann ist das auch eine Zumutung für die Opfer.
Zumindest in einfach gelagerten Bagatellfällen kann das Mittel des beschleunigten Verfahrens - Frau Ministerin hat das ausgeführt - Opfern von Straftaten auch aufzeigen, dass der Beschuldigte bzw. der Täter schnell der Strafe zugeführt werden kann. Da aber schwere Gewaltverbrechen nicht im beschleunigten Verfahren zu verhandeln sind, muss es auch hier rechtspolitisches Anliegen sein, dass die Straftat möglichst schnell einem gerechten Urteil zugeführt wird.
Erwähnen möchte ich den im Bericht umfänglich dargestellten Schutz der Opfer als Zeuge vor Gericht im laufenden Strafverfahren. Die Wiederbegegnung mit dem Täter, die Öffentlichkeit und insbesondere die Presse dürfen die Menschen nicht erneut zum Opfer machen. Zeugenaussagen sind im Strafprozess oft unverzichtbar.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, die oftmals belastende unmittelbare Begegnung mit dem Täter zu verhindern. Der Opferschutzbericht der Landesregierung zeigt die wesentlichen Schutzregelungen für Zeugen auf.
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz kann etwa bei kindlichen Opferzeugen und bei Opfern von Sexual- und Gewalttaten durchbrochen werden, indem die jeweilige Vernehmung im vorangegangenen Ermittlungsverfahren auf Video aufgezeichnet worden ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Videovernehmung bei Vorliegen der Voraussetzungen auch in Sachsen-Anhalt noch häufiger in gerichtliche Verfahren einbezogen wird.
Eine aus meiner Sicht durchaus ausbaufähige Opfer- bzw. Zeugenschutzregelung besteht bei der bislang grundsätzlich zwingenden Angabe der Personalien in öffentlicher Sitzung des Gerichts. Mit der nochmaligen Identitätsfeststellung bei Gericht ist eine Gefährdung von Zeugen aber nicht auszuschließen. Wer Angst vor Rache haben muss, wird weniger bereit sein auszusagen.
Opfer werden als Zeugen ein Ermittlungsverfahren umso aktiver mitgestalten, je weniger sie befürchten müssen, von Tätern oder von deren Umfeld behelligt zu werden. Gerade für Opfer rechtsextremistischer Straftaten ist das wichtig.
Im Ergebnis der im Opferschutzbericht dargestellten Analyse wird deutlich, dass auf die Abfrage personenbezogener Zeugendaten bei Gericht in der Regel verzichtet werden sollte. Eine derartige Änderung der Strafprozessordnung - das wäre die Voraussetzung - findet auch die Unterstützung meiner Fraktion.
Viertens. Lassen Sie mich auch hier noch einige Anmerkungen zum Täter-Opfer-Ausgleich machen, auch wenn meine Vorredner bereits etwas dazu ausgeführt haben. Kaum ein anderes Instrument des nachsorgenden Opferschutzes kann eine bessere Bilanz aufweisen und kommt den Opferinteressen in vielfältiger Weise entgegen. Von den insgesamt 1 137 Fällen im Jahr 2009 konnten rund zwei Drittel, das sind rund 800 Fälle, im letzten Jahr erfolgreich geschlichtet werden.
Wir haben den Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Jahr 1994 flächendeckend und können kontinuierlich auf eine erfolgreiche Arbeit in diesem Bereich zurückblicken. Einen großen Anteil daran hat die Arbeit der freien Träger in Sachsen-Anhalt unter fachlicher und organisatorischer Leitung des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe.
Im Jahr 2009 waren insgesamt zwölf Vereine mit den Schlichtungen beauftragt. Mein Dank gilt an dieser Stelle diesen Vereinen und den ehrenamtlichen Mitarbeitern. Ich kann mich da nur wiederholen.
Der Verein wird jetzt 20 Jahre alt. Wir sind auch eingeladen. Ich denke, wir können das auf der entsprechenden Veranstaltung auch würdigen.
Fünftens und abschließend: Der Staat muss sich auch darum kümmern, dass die Straftäter keine Straftaten mehr begehen. Sicher: Prävention und Resozialisierung machen begangene Straftaten nicht ungeschehen. Resozialisierung ist aber ein aktiver Beitrag, um die Gesellschaft vor erneuten Straftaten zu bewahren.
Gesetzliche Aufgabe des Strafvollzuges ist es eben nicht, Täter nur wegzusperren. Vielmehr geht es darum, den Gefangenen zu befähigen, künftig ein Leben in so
zialer Verantwortung zu führen und nicht wieder rückfällig zu werden.
Auch hier zeigt der Opferschutzbericht auf: Der Soziale Dienst der Justiz mit den Aufgabenfeldern der Bewährungshilfe und Führungsaufsicht leistet zusammen mit den freien Trägern unter dem Dach der zentralen Beratungs- und Anlaufstelle Zebra einen wichtigen Beitrag dazu, dass Straftäter durch Hilfe, Betreuung und Aufsicht künftig ein straffreies Leben führen können.
Meine Damen und Herren! Trotz aller Fortschritte, die in den letzten Jahren auf dem Gebiet des Opferschutzes erreicht worden sind, muss es weiter Aufgabe bleiben, das erlangte Niveau nicht nur zu halten, sondern den Opferschutz auf Bundes- und auf Landesebene weiter auszubauen.
Diesbezüglich gibt es durchaus noch einige Baustellen. Ich habe hier nur einige angerissen. Wer sich einen umfassenden Überblick verschaffen will, dem empfehle ich, die Papiere des Weißen Rings zu lesen. Man kann sie sich auch von der entsprechenden Internetseite downloaden.
Es gibt ein Papier des Weißen Rings: „Strafrechtspolitische Forderungen“. Ich will nur eine Forderung herausgreifen. Sie alle kennen den Deal im Strafverfahren, der im Übrigen im letzten Jahr gesetzlich geregelt worden ist. Die Opfer sind bislang außen vor. Ich zitiere den Weißen Ring. Er fordert
„eine obligatorische Beteiligung des Nebenklägers an Verständigungsgesprächen und bei besonders schwer belastenden Gewalt- und Sexualdelikten auch dessen Zustimmung. Dies gilt erst recht dann, wenn Gegenstand der Verständigung eine Schadenswiedergutmachung ist.“
Dem kann ich nur beipflichten.
Der Weiße Ring hat auch einen Forderungskatalog vorgelegt, der weniger das Justizministerium, aber das Sozialministerium betrifft: „Sozialrechtspolitische Forderungen“. Das Papier stammt vom August 2010. Ich möchte auch daraus eine Forderung zitieren:
„Opfer erhalten auch heute noch nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz unterschiedlich hohe Leistungen in den alten und neuen Bundesländern.“
„Nicht nur die unterschiedliche Höhe der Grundrente, sondern auch der weitergehenden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz und dem Bundesversorgungsgesetz stoßen auf Unverständnis bei Gewaltopfern. Zwei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ist eine einheitliche Entschädigung der Opfer in den alten und neuen Bundesländern unbedingt erforderlich.“
Auch dem habe ich nichts beizufügen.
Meine Damen und Herren! Was die Sicherungsverwahrung angeht, will ich es mir jetzt verkneifen, darauf näher einzugehen. Das haben wir heute Nachmittag noch einmal.
Zur Opferschutzstiftung. Herr Wolpert, Sie haben die Argumente selbst wiederholt, die wir zu Beginn der Legislaturperiode vorgetragen haben, als wir das Thema hier
aufgeworfen haben. Das muss ich hier nicht erneut ausführen.
Wenn sich denn Geld finden würde und man in der Tat eine Lücke hätte, Herr Wolpert, dann kann man ja einmal darüber nachdenken. Aber von den Opferschutzverbänden, die in Sachsen-Anhalt tätig sind, ist an die Landesregierung und die Regierungskoalition bislang nicht die Forderung herangetragen worden, dass wir in diesem Bereich eine Lücke hätten. Aber wenn die FDP mit am Regierungstisch sitzen sollte, Herr Wolpert, wird sie sicherlich darauf drängen.
Wir denken, dass wir mit dem bisherigen System - das ist mit der Regierungserklärung deutlich gemacht worden - gute Voraussetzungen und Grundlagen auch für den materiellen Opferschutz haben.
Meine Damen und Herren! Die heutige Regierungserklärung zum Opferschutz war eine wichtige und richtige Standortbestimmung. Wichtig ist mir aber ebenso, dass Opfer von Straftaten im täglichen Erleben die Erfahrung machen, dass die Zivilgesellschaft an ihrer Seite steht. Dabei sind wir alle gefordert. - Vielen Dank.
Ja. Bitte.
Ich bin nicht der Landesdatenschutzbeauftragte, um das, was das Datenschutzrecht anbelangt, beurteilen zu können.
Die Wahrnehmung, dass die Täter mit einem schwarzen Balken erscheinen, mache ich auch. Ich lese aber zu wenig Boulevardpresse, um beurteilen zu können, inwieweit Opfer in großer Breite darin gewissermaßen abgelichtet werden. Habe ich Ihren Einwand so zu verstehen, dass man alle gleich behandeln und den Balken wegfallen lassen sollte? Oder wollen Sie lieber den Balken?
Herr Kurze, ich kann Ihrem Anliegen nur zustimmen. Wir werden das doch einmal prüfen müssen. Der rechtspolitische Sprecher Ihrer Fraktion, der ja neben Ihnen sitzt, zuckt auch ein bisschen mit den Schultern.
- Okay, der Einwand ist völlig korrekt. Soweit sich ein Opfer, was das Recht auf Veröffentlichung des eigenen Bildes anbelangt, beeinträchtigt fühlt, muss dagegen presserechtlich vorgegangen werden.
Ja, bitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Morgen lang und breit über den Opferschutz geredet.
Der Verein für Opferschutz und Strafgerechtigkeit hat mir Anfang des Jahres einen Brief geschrieben. Darin war zu lesen, dass er auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte erwartet, dass es ein System der Sicherungsverwahrung gibt, um den Sorgen der Klientel Rechnung zu tragen.
Aber es gibt auch kritische Stimmen. Auch in diesem Fall darf ich einmal kurz zitieren:
„Sicherungsverwahrung ist wegen des gravierenden schuldabhängigen Eingriffs in die Freiheit der Betroffenen angesichts der erheblichen Prognoseunsicherheit ein Übel. Ob sie ein notwendiges ist, bezweifeln wir.“
Das haben keine „juristischen Geisterfahrer“ aufgeschrieben, Herr Stahlknecht, sondern der Strafrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins.
Es ist hier schon mehrfach gesagt worden, dass sich die Gesetzgebung auf diesem Gebiet in den letzten Jahren nicht mit Ruhm bekleckert hat und häufig, der aktuellen Meinung folgend, gesetzgeberische Schnellschüsse produziert worden sind, die das System ziemlich undurchschaubar gemacht haben.
Ob der jetzt in den Bundestag eingebrachte, aus dem Bundesjustizministerium stammende Entwurf der große Wurf ist, darüber lässt sich trefflich streiten. In dem Antrag - Frau von Angern hat das eben schon vorgetragen - ist von „begrüßt“ die Rede.
Dass der Bund nunmehr darangeht, das endlich einmal vernünftig zu klären, das erscheint mir unabdingbar und insoweit begrüße ich das auch. Vom Verfahren sind wir völlig d’accord. Aber ob das, was jetzt inhaltlich vorliegt, ausreicht, dazu haben wir, wie gesagt, noch Fragen. Das ist auch der Grund, weshalb wir für eine Ausschussüberweisung plädieren.
Ich will das kurz anreißen. Die Regelung, die jetzt im Bundestag liegt, versucht zum einen, die so genannten Altfälle - das ist hier schon ausgeführt worden - unter das Therapieunterbringungsgesetz zu stellen. Aber auch hierzu gibt es - dazu ist aus der Anhörung zitiert worden; Frau Ministerin hat es auch ausgeführt - erhebliche Kritik, ob in dieser Hinsicht überhaupt ein Regelungsmechanismus möglich ist.
Es geht zum anderen darum, für alle neuen Fälle das System der Sicherungsverwahrung neu zu konzipieren. Die komplizierte Regelung, die wir momentan haben, nämlich die primäre Sicherungsverwahrung, die vorbehaltene und die nachträgliche - es gibt also drei Kategorien -, wird dadurch nicht abgeschafft. Es gibt nur, was den Anwendungskreis betrifft, Verschiebungen und Verlagerungen.
Dass der Schwerpunkt künftig auf der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung liegen soll, ergibt sich aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs und ist meines Erachtens der richtige Weg. Aber dennoch: Der Umfang der Straftaten, die nach dem Gesetzentwurf darun
ter fallen sollen, ist, denke ich, zu hinterfragen. Meines Erachtens kann sich das nur auf schwere und schwerste Gewalt- und Sexualverbrechen beziehen. Vermögensdelikte - Frau von Angern hat das auch angesprochen - gehören meines Erachtens nicht dazu.
Das Urteil des EGMR wird unterschiedlich interpretiert. Eines ist aber eindeutig. Damit bin ich beim zweiten Teil des Antrages. Es geht darum, wie die Sicherungsverwahrung dann vollzogen wird.
Eindeutig ist, dass es nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs so nicht bleiben kann. Das Abstandsgebot zwischen Vollzug und Sicherungsverwahrung bedarf entsprechender Ausgestaltung.
Ob, Frau Ministerin, Blumentöpfe oder mehr Ausgang, das heißt Hofgang, für die Betroffenen dem Problem allein genügen, ist sicherlich fraglich. Der Gerichtshof vermisste nämlich Therapieangebote, die darauf zielen, die von den Untergebrachten ausgehende Gefahr zu verringern.
Meine Damen und Herren! Es ist hier schon gesagt worden: Wir haben in Burg derzeit die Sicherungsverwahrten sowohl aus Sachsen-Anhalt als auch aus Thüringen und aus Sachsen. Dass da längst nicht alles im grünen Bereich ist, lässt sich zumindest vermuten. Den Landtag hat eine Sammelpetition der Sicherungsverwahrten erreicht. Wie Sie wissen, war im Sommer einmal kurz von einem Hungerstreik zu hören. Das ist abgestellt worden.
Ich weiß, dass das Justizministerium bemüht ist, das Entsprechende zu tun. Dennoch gibt es Fragen, die wir im Ausschuss klären sollten. Insoweit beantrage auch ich die Überweisung des Antrages in den Ausschuss. Alle weiteren Dinge, Herr Kosmehl, können wir dann dort klären. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hatte in der Sitzung vor der Sommerpause die Gebietsreform mit den Zuordnungsgesetzen eigentlich abgeschlossen. Aber nur eigentlich, weil es immer noch einen weißen Flecken auf der Landkarte gibt, nämlich die Gemeinde Allrode im Harz, wunderschön gelegen, mit 700 Einwohnern.
Der Gemeinde war es in der freiwilligen Phase nicht gelungen, rechtsverbindliche Lösungen zu schaffen. Der Ort - das muss man wissen - ist faktisch gespalten. Die einen wollen in den Oberharz, die anderen nach Thale. Es gibt zwei Wählergruppen. Die eine nennt sich „Pro Allrode“; das sind die, die in Richtung Oberharz wollen. Die andere nennt sich „Für Allrode“; die wollen nach Thale. Beide machen sich wechselseitig das Leben schwer und beschäftigen - das ist auch nicht unwichtig - in erheblichem Maße die Justiz. In einem Jahr sind etliche Verfahren, darunter mindestens sechs im einstweiligen Rechtsschutz, vor den Verwaltungsgerichten anhängig gemacht worden.
Der Landkreis Harz als zuständige Kommunalaufsichtsbehörde hat sich bislang in allen Verfahren konsequent auf den Standpunkt gestellt, Allrode gehöre in den Oberharz.
In Übereinstimmung damit hat der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Zuordnung der noch offenen Fälle im Harz, der hier im Juni 2010 verabschiedet worden ist, die Zuordnung der Gemeinde Allrode zum Oberharz vorgesehen.
Frau Gorr, meine Kollegin aus dem Harz, und ich hatten uns im Vorfeld positioniert, dass wir uns hinter den Regierungsentwurf stellen und die Zuordnung in diese Richtung als sachgerecht empfinden. Doch aufgrund eines Änderungsantrages der Fraktionen der CDU und der SPD kurz vor der Ziellinie wurde Allrode aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Heute bringen wir den Gesetzentwurf diesbezüglich wieder ein. Das ist kein Sinneswandel, sondern ist der entstandenen Situation geschuldet.
Ich kann das auch kurz erklären: Am 11. Juni 2010, also wenige Tage bevor der Landtag das Gesetz beschlossen hatte, hat das Verwaltungsgericht Magdeburg im einstweiligen Rechtsschutzverfahren den Landkreis verpflichtet, den mit der Stadt Thale geschlossenen Gebietsänderungsvertrag zu genehmigen. Das war die Grundlage für den Änderungsantrag.
Damals hat Herr Stahlknecht - wenn Sie gestatten, Herr Präsident, erlaube ich mir, aus dem Protokoll zu zitieren - Folgendes vorgetragen:
„… weil Gerichte am Ende möglicherweise in Rechtsmittelverfahren zu entscheiden haben, werden wir, die Legislative, in vornehmer Zurückhaltung die Entscheidung der Judikative abwarten. Wenn … noch gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, seien Sie versichert, dann ordnen wir dem Oberharz zu.“
So weit das Zitat. - Was ist seither geschehen? Der Landkreis hat gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts - das ist nicht überraschend - Beschwerde eingelegt.
Das Oberverwaltungsgericht hat daraufhin am 8. Juli 2010 die vorinstanzliche Entscheidung, den Landkreis zur Genehmigung zu verpflichten, aufgehoben,
weil es für den vorläufigen Rechtsschutz keine Gründe mehr gebe.
Die Folge dieser Entscheidung ist, dass eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit nunmehr nur noch im Hauptsacheverfahren möglich wäre. Das kann dauern. Inzwischen hat der Landkreis mit Verfügung vom 19. August 2010 die Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages mit Thale auch formell versagt. Gegen die Versagungsverfügung ist - auch das ist nicht überraschend - fristgemäß Widerspruch eingelegt worden.
Jetzt folgt wiederum eine langwierige juristische Auseinandersetzung durch die Instanzen. Die Entwicklung Allrodes wäre für lange Zeit gelähmt. Das wollen wir nicht. Als Gesetzgeber sollten wir wie in allen anderen Fällen auch hier unserer Verantwortung gerecht werden.
Klar ist aber auch: Egal was wir entscheiden, für die eine Hälfte des Ortes werden wir es nicht richtig machen können und werden deshalb natürlich mit Widerspruch leben müssen.
Das letzte Wort in dieser Sache wird sicherlich die Judikative haben. Aber nach einer Beschlussfassung durch
den Landtag gelangt es dann vor das Landesverfassungsgericht. Dort gehört es auch hin, meine Damen und Herren.
Wie in den anderen Fällen, die bereits vor dem Landesverfassungsgericht anhängig sind, wird das Landesverfassungsgericht zu entscheiden haben, ob der Gesetzgeber den Belangen des Gemeinwohls hinreichend Rechnung getragen hat. Ich denke, in dieser Gesamtschau wird auch der Gesetzentwurf, um den es heute geht, zu beurteilen sein.
Ich bedanke mich und beantrage die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen, Frau von Angern, Herr Kosmehl: Ich habe große Sympathie für das Anliegen, das in den beiden Anträgen zum Ausdruck kommt. Wir werden einer Direktabstimmung über die Anträge dennoch nicht zustimmen. Wir werden stattdessen um eine Überweisung bitten. Dazu sage ich zum Schluss noch etwas.
Es ist hier schon gesagt worden, dass in diesem Haus - ich denke, unter allen anderen auch - Konsens dahin gehend besteht, dass der Schund, der im Internet auftaucht, zu verbannen ist und dass wir Kinderpornografie, wo immer und wie sie auch begangen wird, strafrechtlich konsequent verfolgen müssen.
Das Netz hat unser Leben verändert. Es bietet unglaubliche Möglichkeiten zur Information und Kommunikation. Es bietet aber auch Möglichkeiten zum Missbrauch, eben auch für all jene, die mit krimineller Energie pädophile Verhaltensprägungen ausleben oder damit sogar krumme Geschäfte machen wollen.
Das Ziel muss es sein - darin kann ich meinen Vorrednern nur zustimmen -, diesem kriminellen Handeln Einhalt zu gebieten. Die Geister scheiden sich aber offensichtlich noch daran, wie das wirkungsvoll geschehen kann.
Wir haben - der Name ist schon wiederholt genannt worden - dieses Zugangserschwerungsgesetz. Es ist auch als „Stopp-Gesetz“ bekannt geworden, weil ein Stoppzeichen auf dem Bildschirm erscheinen soll. Die Geschichte des Gesetzes ist bereits dargelegt worden. Es war in Kraft getreten. Aber es soll erst einmal nicht wirksam werden, weil es auch aus meiner Sicht durchaus berechtigte Zweifel daran gibt, dass das Sperren allein das Problem löst. Wenn es nach mir ginge, würde ich gern rechtliche Vorkehrungen dafür haben, dass das Zeug erst gar nicht im Netz erscheint.
Das ist aber blauäugig. Wenn es aber schon im Netz ist - Herr Kosmehl, diesbezüglich kann ich Ihrem leidenschaftlichen Plädoyer nur beitreten -, dann brauchen wir ein wirksames Instrumentarium, damit es gelöscht werden kann.
Allein dadurch, dass der Bundestag ein solches Gesetz beschließt - auch das ist in den Vorreden bereits deutlich geworden -, wird das Problem aber nicht gelöst, weil wir ein weltweites Problem haben. Wir brauchen einen internationalen Rechtsrahmen und eine Garantie, die es ermöglicht, dass ein solches Löschungsgesetz, das der Bundestag dann verabschiedet, auch weltweit wirksam wird. Von den tatsächlichen Schwierigkeiten, die mit der Problematik verbunden sind, will ich gar nicht reden.
Deswegen - gewissermaßen zu guter Letzt - bin ich dafür, dass wir nach wie vor die Möglichkeit der Sperrung haben, solange und soweit die Löschung noch nicht funktioniert. Ich würde nicht sagen: löschen statt sperren. Ich würde sagen: Löschen und sperren, solange beides noch nicht ineinandergreift.
Zu dem zweiten Teil des Antrages, meine Damen und Herren. Frau Ministerin hat die Zahlen aufbereitet. Ich denke, wir haben hier im Land unsere Möglichkeiten genutzt, um auch die personellen Ressourcen zu verbessern. Der Stau wird abgearbeitet. Dort, wo es noch Engpässe gibt, gibt es Überlegungen, die Lücken zu schließen. Denn eines darf nicht passieren, nämlich dass Leute straffrei ausgehen, weil nicht rechtzeitig ermittelt werden kann.
Diese Gesamtproblematik, glauben wir, muss weiter diskutiert werden, und zwar sowohl die rechtlichen als auch die tatsächlichen Fragen, die mit den personellen Möglichkeiten zusammenhängen, die das Land Sachsen-Anhalt dabei vorzuhalten hat.
Deshalb beantragen auch wir eine Überweisung, aber zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Recht und Verfassung - dieser ist, glaube ich, für den Schwerpunkt des Antrages, der hier vorliegt, zuständig - und zur Mitberatung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien. - Vielen Dank.
Gut.
Herr Kosmehl, ich könnte sagen: Jein. Die Anzahl der Personen, die sich damit befassen - die Ministerin hat die Zahlen dargelegt - ist aufgestockt worden. Das ist eine vernünftige Grundlage, um, sagen wir einmal, das Normalgeschäft, auch wenn es zunimmt, abzuarbeiten.
Wenn wir dennoch einen Stau haben und vorübergehend die Möglichkeit erwägen, die in diesem Zitat zum
Ausdruck gebracht worden ist, ist das ein gangbarer Weg, um ein temporäres Problem zu lösen, Herr Kosmehl. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sowohl die Berichterstattung durch Frau Tiedge als auch die Ausführungen der Frau Ministerin haben schon deutlich gemacht, dass wir uns in den Ausschussberatungen sehr intensiv mit den Fragen, die im Rahmen dieses Gesetzgebungsverfahrens zu klären waren, auseinandergesetzt haben.
Der Entwurf hat zahlreiche Änderungen erfahren, auf die die Ministerin eingegangen ist. Ich werde nicht noch einmal auf alle eingehen. Ich habe nur eine Redezeit von fünf Minuten. Aber die Einschätzung, die Herr Wolpert gerade vorgenommen hat, kann ich nicht teilen. Daher muss ich auf das eine oder andere doch noch einmal eingehen.
Ich möchte aber zunächst auf die Grundprobleme verweisen, vor denen wir hierbei gewissermaßen standen. Die Föderalismusreform hat die Zuständigkeit für den Justizvollzug auf die Länder übertragen. Das war nicht unbedingt überall gewollt. Auch in Sachsen-Anhalt hielten sich die Begehrlichkeiten in Grenzen.
Bislang war die Untersuchungshaft selbst, die Anordnung, weshalb jemand überhaupt in U-Haft gelangen kann, - das bleibt natürlich auch so - durch Bundesrecht geregelt. Für den Vollzug selbst gab es bislang keine gesetzliche Grundlage, sondern nur Verwaltungsvorschriften. Insoweit waren die Länder im Rahmen ihrer neuen Zuständigkeit gehalten, ein Untersuchungshaftvollzugsgesetz zu erlassen.
Unklar war allerdings zu Anbeginn: Wer hat denn eigentlich welche Befugnisse? - Darin gebe ich Herrn Wolpert Recht: Bei der Untersuchungshaft handelt es sich eben nicht um einen Strafvollzug light, sondern um ein Instrument zur Sicherung der laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und zur Sicherstellung der späteren Hauptverhandlung. Es ist kein vorweggenommener Strafvollzug. Inwieweit der Anstaltsleiter oder der Staatsanwalt etwas sagen darf, war zumindest zu Anbeginn nicht ganz klar.
Der Bundesgesetzgeber hat aber für Klarheit gesorgt. Am 1. Januar 2010 ist das Gesetz zur Änderung der Untersuchungshaft in Kraft getreten, wo durch entsprechende Regelungen in der StPO die Sicherstellung der strafrechtlichen Ermittlungen umfassend und abschließend geregelt worden ist. Den Ländern bleibt der eigentliche Vollzug, also mithin die anstaltsinterne Organisation der Untersuchungshaft.
Daraus ergibt sich ein weiteres Problem - auch darauf ist schon eingegangen worden -: Soll jedes Land machen, was es will? - Wir meinen, nein.
Es hat im Vorfeld eine Arbeitsgruppe gegeben, an der sich zwölf Bundesländer beteiligt haben. Es gibt einen Musterentwurf, der auch, Herr Wolpert, die Grundlage für dieses Gesetzgebungsverfahren war und nur an marginalen Stellen eine Korrektur und zum Teil eine Verbesserung erfahren hat.
Dieser Entwurf - das muss man allerdings sagen - ist natürlich aus dem Blickwinkel der Anstalts- und Vollzugspraxis geschrieben worden. In der Tat - auch diesbezüglich, Herr Wolpert, bin ich durchaus bei Ihnen - kann das nicht der einzige Blickwinkel sein; vielmehr kommt es auch auf die Rechtsstellung des Betroffenen an und darauf, dass er eben keinen Einschränkungen unterworfen wird, die mit Blick auf den Zweck und das Ziel der Untersuchungshaft unverhältnismäßig sind, Herr Wolpert. Unverhältnismäßig - das ist das entscheidende Kriterium. Das ist eine juristische Gratwanderung - das weiß ich auch - und hat auch den Kern der Ausschussberatungen geprägt.
Wir haben, um dieser Gratwanderung auch im Interesse der Rechtsstellung des Betroffenen Rechnung zu tragen, durch eine Reihe von Änderungen einiges bewirkt. Taschengeld, Seelsorge, Besuchsrecht sollen hierzu als Stichworte genügen.
Wir konnten aber nicht allen Anliegen, die Sie, Herr Wolpert, auch durch einen Änderungsantrag eingebracht haben, entsprechen, weil sich - diesbezüglich möchte
ich auf die Ausführungen der Frau Ministerin verweisen - im Vollzug der Untersuchungshaft in der Tat nicht alles so organisieren lässt, wie man sich das differenziert nach Haftgründen vielleicht wünschen könnte. Das gilt etwa für den Paketempfang, bei dem wir auch dieser Meinung sind. Wir haben uns beim Jugendstrafvollzug bereits dazu entschlossen, das auszuschließen, weil in der Vergangenheit Missbrauch damit betrieben worden ist.
Insgesamt, glauben wir, haben wir eine ausgewogene Balance zwischen der Rechtsstellung des Betroffenen und den Bedürfnissen der Organisation einer einheitlichen Untersuchungshaft hinbekommen. Dass wir noch einen Änderungsantrag vorgelegt haben, ist mehr einem Redaktionsversehen geschuldet, allerdings einem, das inhaltliche Folgen hat. Deswegen haben wir den Änderungsantrag vorgelegt.
Insoweit kann ich abschließend darum bitten, der Beschlussempfehlung, die maßgeblich das enthält, was auch meine Fraktion in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht hat, und dem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Das lässt sich aufklären. Da das auch Gegenstand des Entschließungsantrages der FDP-Fraktion ist, hätte ich in meinem Redebeitrag dazu ohnehin etwas gesagt, aber ich kann es auch jetzt, an dieser Stelle tun:
Nachdem der Finanzausschuss seine Beschlussempfehlung abgegeben hat, wurde dem Rechtsausschuss die Stellungnahme des GBD zugeleitet. Sie lag dem Finanzausschuss zum Zeitpunkt der Abgabe seiner Beschlussempfehlung noch nicht vor. Der GBD - ich kann die Stelle zitieren - macht in seiner Stellungnahme noch einmal mit Nachdruck darauf aufmerksam, dass es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erforderlich ist, über die Außenstellen in diesem Gesetz überhaupt etwas zu sagen. Dem sind die Koalitionsfraktionen gefolgt.
- Das ist richtig.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem Disput bei der Berichterstattung muss ich für die SPDFraktion erst einmal die erhobene und von Ihnen auch so gewertete Beschwerde über das Verfahren im Rechtsausschuss zurückweisen, weil sie unbegründet ist. Zudem verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Man kann auch der Regierungskoalition einmal Gutwilligkeit unterstellen.
Wir haben - das ist noch nicht lange her - einen Regierungsentwurf eingebracht, mit dem die Frage der Außenstellen geregelt werden sollte. Darin stand, dass es
Außenstellen in Stendal und in Halberstadt geben soll. Es ging nur darum, für Magdeburg eine Veränderung herbeizuführen.
Im weiteren Gang der Geschehnisse hieß es - ich greife ein Wort von Herrn Stahlknecht auf -, dass in Halberstadt nur noch ein Geisterknast stehe, weil keiner mehr drin sei, und es war zu vernehmen, dass in Stendal das Dach zusammenzubrechen drohe. Das waren Erkenntnisse, die bei der Einbringung des Gesetzentwurfes jedenfalls im Parlament so noch nicht vorhanden waren.
Daraufhin haben wir als Regierungskoalition, um den im Rechtsausschuss einstimmig erkennbaren Willen auch dem Finanzausschuss zur Kenntnis zu geben, einen Änderungsantrag eingebracht, dem zufolge wir die Außenstellen in Halberstadt und in Stendal schließen wollen. Das hat der Finanzausschuss dankenswerterweise auch so beschlossen.
Dann kommt der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und sagt den Mitgliedern des Rechtsausschusses: Was ihr da mit den Außenstellen vorhabt, das ist alles verfassungsrechtlicher Quatsch.
- Ich habe es jetzt einmal ein bisschen drastischer gesagt. Ich kann die Stelle genau zitieren:
„Eine verfassungsrechtliche oder einfachgesetzliche Regelung, die eine Einrichtung oder Auflösung von unselbständigen Außenstellen durch Gesetz vorsieht, ist nicht erforderlich.“
Dem haben wir uns dann angeschlossen. Wir haben allerdings an dem politischen Willen, dass Halberstadt und Stendal geschlossen werden sollen, an keiner Stelle irgendeinen Zweifel gelassen.
Insoweit - Frau Ministerin hat das ausgeführt - ist der Entschließungsantrag aus unserer Sicht unnötig, aber - Herr Wolpert, die FDP muss momentan so viel Prügel einstecken; wir wollen Ihnen auch einmal etwas Gutes tun - wir können ihm zustimmen.
Überrascht war ich über etwas, was Frau von Angern gesagt hat. Ich greife es gern auf. Von der Altmark-Konferenz habe ich schon gehört, von dem Harz-Kongress bislang noch nicht. Aber wenn wir es machen: Gleiches Recht für alle!
Ich bitte um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Einige vor Ihnen haben sich vor Ort bereits ein Bild machen können. Andere haben vielleicht beim Vorbeifahren auf der A 2 die gewaltige bauliche Anlage gesehen. Wir haben eine neue JVA in Burg.
Es ist nicht nur die größte und sicherste JVA, die wir jetzt in Sachsen-Anhalt haben; vielmehr verfügen wir mit der JVA Burg auch über eine hochmoderne Anstalt mit wesentlich besseren Haftbedingungen, als wir sie in den meisten Altanstalten, die zum Teil noch aus der Kaiserzeit stammen, vorhalten können. Das ist aus meiner Sicht schon ein Gewinn, auch bei allen Problemen, die ich im Folgenden anreißen muss.
Als die damalige Landesregierung im Jahr 2004 den Beschluss fasste, die JVA in Burg zu bauen, war die Situation in diesem Bereich eine andere, als wir sie heute haben. Die Zahl der Gefangenen lag beinahe bei 3 000 Personen und die vorhandenen Justizvollzuganstalten waren völlig überbelegt. Diese Entwicklung hat sich jedoch in den Folgejahren nicht mehr fortgesetzt.
Das Gegenteil ist der Fall; denn die Zahl der Gefangenen geht kontinuierlich zurück. Sachsen-Anhalt hat diesbezüglich - ich glaube, das kann man ohne Bedauern sagen - Normalmaß erreicht, nämlich dass etwa ein Promille der Gesamtbevölkerung als Gefangene in den Vollzugsanstalten des Landes einsitzt. Das sind Werte, die auch aus den alten Ländern bekannt sind.
Im Oktober 2009 betrug die Zahl der Gefangenen 2 194. Es zeichnete sich bereits in der Bauphase ab, dass der Neubau der JVA Burg angesichts der kontinuierlich zurückgehenden Zahl der Gefangenen zweierlei Konsequenzen haben wird: Erstens musste das erforderliche Vollzugspersonal aus Bordmitteln gewonnen werden, und zweitens konnte die Vollzugslandschaft, wenn man sie so bezeichnen darf, hinsichtlich der Zahl der Anstalten und der Nutzung der Altanstalten nicht unverändert bleiben.
Seit dem 1. Mai 2009 ist die JVA Burg nunmehr ans Netz gegangen. Es wurden 658 neue Haftplätze geschaffen. Bislang konzentrierten sich die Bemühungen darauf, durch die Schließung einzelner Hafthäuser, nicht aber ganzer Justizvollzugsanstalten strukturelle Anpassungen vorzunehmen.
Das für Burg erforderliche Personal wurde durch Versetzung nach Burg entsandt. Insgesamt betraf das einen Personenkreis von 169 Bediensteten. Der größte Teil von ihnen ging freiwillig nach Burg, aber rund 70 Bedienstete mussten unfreiwillig nach Burg versetzt werden. 40 von ihnen sind nicht in der JVA Burg angekommen; sie haben ärztliche Atteste vorgelegt oder erfolgreich geklagt.
Die Folge davon ist, dass wir in Burg einen Leerstand in erheblichen Größenordnungen zu verzeichnen haben. Ich wiederhole die Zahlen: Kapazität: 658 Gefangene, Belegung mit dem heutigen Tag: 465 Gefangene. Diese Zahl liegt also mit rund 200 Personen unter der eigentlichen Schlagzahl.
Meine Damen und Herren! Das kostet uns richtig Geld. Wir haben in den Haushaltsplanentwurf 2010 als Betreiberentgelt für dieses PPP-Projekt Mittel in Höhe von insgesamt 10,5 Millionen € eingestellt. Dieser Betrag muss gezahlt werden, egal ob zehn, 100 oder 655 Personen - das ist die Kapazität - in der JVA einsitzen. Wenn man diesen Betrag herunterbricht, dann sind das pro Haftplatz rund 16 150 € pro Jahr, rund 1 350 € pro Monat. Bei 200 nicht belegten Haftplätzen zahlt das Land monatlich 270 000 € für nichts und wieder nichts.
Das zwingt zum Handeln und ist auch der entscheidende Grund dafür, dass Ihnen die Fraktionen der CDU und der SPD und nicht die Landesregierung diesen Gesetzentwurf vorlegen. Wir wollen Zeit gewinnen.
Denn jeder Tag - ich hatte versucht, das deutlich zu machen -, den sich das Ganze hinzieht, kostet unnötig Geld.
Wie soll die Lösung aussehen? - Die JVA Magdeburg wird aufgelöst. In Magdeburg verbleibt lediglich eine Untersuchungshaftanstalt als unselbständige Außenstelle. Das durch die Auflösung frei werdende Personal wird kraft Gesetzes der JVA Burg zugeordnet.
Ich greife nun eine Formulierung von Herrn Stahlknecht auf. Er sagte, dass die Entfernung zwischen Magdeburg und Burg für die betreffenden Bediensteten „gesundheitsschonend“ sei.