Für die Bildung der bisherigen Strukturen gab es eine Ausnahmeregelung, die ein Kriterium festlegte, wann von der vorgegebenen Größe abgewichen werden durfte, nämlich die geringe Einwohnerdichte. Käme nun ein weiterer Ausnahmetatbestand hinzu, ist die logische Folge, dass es weitere Ausnahmen geben wird. Anderenfalls brauchte man eine solche Regelung nicht. Kommt es aber zu weiteren Ausnahmen, werden es bestimmt mehr als 98 hauptamtliche Bürgermeister sein, die bezahlt werden müssen; also ist es ein Mehraufwand im Vergleich zu vorher. Auch das bedarf der Prüfung und der Verifizierung auf breiter Ebene.
Meine Damen und Herren! Neben diesen Aspekten gibt es einen weiteren zu betrachten, die vielzitierte Bürgernähe. Bei jeder Strukturveränderung stellt sich die Frage: Was soll damit erreicht werden? - Dabei ist die Erhöhung der Effizienz sicherlich ein Ziel, das seine Berechtigung hat. Für uns Liberale ist es allerdings nicht das einzige. Wir halten an dem Ziel fest, ein lebenswertes und liebenwertes Sachsen-Anhalt zu gestalten. Das gelingt nur, wenn man es mit und für die Bürger gestaltet.
Bürgernähe ist dabei keine Einbahnstraße. Es geht nicht allein darum, den Bürgern eine öffentliche Dienstleistung möglichst in der Nähe ihres Wohnorts anzubieten; nein, es geht auch darum, den Bürgern die Chance zu lassen, sich an der kommunalen Verwaltung zu beteiligen und ihr kommunales Schicksal selbst in die Hand zu nehmen.
Meine Damen und Herren! Die kommunale Selbstverwaltung beruht in der Hauptsache auf dem ehrenamtlichen Engagement. Das ist von der Verfassung gewollt und das ist auch gut so. Demokratie lebt vom Mitmachen und nicht von der staatlich gezüchteten Erwartungshaltung, dem Abwarten, ob „die da oben“ vielleicht doch noch etwas tun.
Die Menschen identifizieren sich mit ihrem Umfeld, mit den örtlichen Gegebenheiten, die im wahrsten Sinne des Wortes überschaubar sind. Für dieses Gebiet, das in einem erkennbaren Siedlungszusammenhang steht, entwickeln die Bürger ein Heimatgefühl und damit auch ein Verantwortungsgefühl für ihre Heimat. Aus dieser Verantwortung heraus entsteht das ehrenamtliche Engagement, das von allen Parteien zu Recht als unbezahlbar angesehen wird.
Meine Damen und Herren von der Koalition, wenn es Ihnen tatsächlich gelingen sollte, aus 60 Verwaltungsgemeinschaften mit eigenem Amt und denen mit Trägergemeinden im Verhältnis 1 : 1 Einheitsgemeinden zu machen, dann nehmen Sie 1 000 Bürgermeistern und 1 000 Gemeinderäten, also ca. 10 000 ehrenamtlich tätigen Menschen ihren Gestaltungsspielraum weg. Sie vernichten die in Sachsen-Anhalt gerade zaghaft gewachsene Verankerung der Demokratie, weil Sie eigenes Erleben der demokratischen Gestaltung bis zur Unkenntlichkeit reduzieren.
Die Begründung dafür liegt in dem behaupteten Effizienzgewinn. Die spannende Frage, ob es wirklich effizienter ist, ist bis heute unbeantwortet. Sie stellt sich aber aufgrund der tatsächlichen Entwicklung mit allem Ernst immer drängender.
Da ist es schon ein verheerender Eindruck, den die SPD bei den Bürgern aufkommen lässt, wenn die Fraktionsvorsitzende der SPD das berechtigte Ansinnen der CDU, nämlich die Einholung eines Gutachtens, mit der Begründung ablehnt, es sei bereits politisch entschieden. Der Bürger muss glauben, die SPD fragt nicht mehr nach dem Sinn oder Unsinn einer Maßnahme, wenn es politisch entschieden ist.
Auf gut Deutsch: Wir müssen den Nachweis der Richtigkeit und der Notwendigkeit des Handelns nicht führen, weil wir eine Mehrheit haben.
Die Einheitsgemeinde wird eingeführt, weil die Einheitsgemeinde eingeführt wird. Und Sie wundern sich über Politikverdrossenheit.
Herr Stahlknecht hat Recht mit seiner Presseerklärung. Die Arroganz der Macht wird Ihnen spätestens vor dem Verfassungsgericht um die Ohren geschlagen. Der Zwang, die kommunale Selbstverwaltung aufzugeben, ist ein Eingriff in ein verfassungsrechtlich geschütztes
Gut. Das bedarf einer guten Rechtfertigung. Diese fehlt Ihnen in Bezug auf die Bürgernähe und insbesondere hinsichtlich der Effizienzsteigerung. Sie brauchen den Nachweis, um die Notwenigkeit Ihres Handelns zu begründen. Dabei hilft ein Gutachten von unabhängiger Stelle.
Meine Damen und Herren! Nach meiner Auffassung sollte das Gutachten aber nicht durch den Rechnungshof erstellt werden. Der Rechnungshof ist zwar unabhängig. Er sollte aber nicht als Sachverständiger bei der Schaffung von Grundlagen für politische Entscheidungen herangezogen werden. Seine Aufgabe liegt insbesondere in der Kontrolle. Niemand käme auf die Idee, den Bilanzprüfer eines Unternehmens mit der Erstellung der mittelfristigen Unternehmensplanung zu beauftragen, die er dann hinsichtlich der Risikovorsorge selbst prüfen soll.
Der Landesrechnungshof sollte nicht in die politische Einscheidungsfindung einbezogen werden, weil das die Gefahr birgt, dass er selbst zum Gegenstand der politischen Auseinandersetzung wird, was zum Verlust seiner Unabhängigkeit führen könnte.
Meine Damen und Herren! Wenn man ein objektives Gutachten haben will, dann darf es auch nicht durch die weisungsgebundenen Referate des Innenministeriums erstellt werden.
Es gibt Fachleute, die dazu in der Lage sind. Die Kosten dafür sind im Vergleich zu dem Vorhaben verschwindend gering.
Der Änderungsantrag, den die Koalitionsfraktionen vorgelegt haben, weicht von den Prämissen der CDU ab und trägt deutlich die Handschrift der Scheu der SPD vor einer objektiven Beurteilung durch Außenstehende. Wenn der Auftrag für ein Gutachten darin besteht, die Vorzüge der Einheitsgemeinde nachzuweisen, ist das Ergebnis vorgezeichnet. Das ist kein ergebnisoffener Auftrag.
Daran krankt auch der Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS. Der Auftrag muss doch auf einen Vergleich hinauslaufen und nicht auf den Nachweis der Besserstellung. Dabei kann es auch nicht um grundsätzliche Vorteile gehen, sondern es geht um die tatsächlichen Gegebenheiten. Die sind doch nachprüfbar.
Es stellt sich allenfalls die Frage, ob noch ein Jahr gewartet werden muss, bis sich die neu geschaffenen Strukturen eingerichtet haben und der Änderungsaufwand herausgerechnet werden kann. Wer einen solchen Auftrag auslöst, mag zwar einen unabhängigen Gutachter finden, er wird aber kein objektives Ergebnis erhalten.
Es ist auch nicht auszuschließen, dass die jeweils andere Verwaltungsform abhängig von den Rahmenbedingungen vor Ort die günstigere ist. Es scheint so, als ob die SPD ein objektives Ergebnis fürchtet.
Meine Damen und Herren! Wenn die SPD aber keine Angst vor dem Ergebnis eines Gutachtens hat, gibt es für das Verhalten vielleicht eine andere Erklärung. Es
könnte sein, dass es der SPD bei der zwangsweisen Schaffung von Einheitsgemeinden nicht um eine Effizienzsteigerung geht, sondern um den grundlegenden Umbau unserer Gesellschaft weg vom mündigen Bürger hin zum dirigistischen Verwaltungsstaat.
Mit 100 Gemeinden und fünf Landkreisen wird sichergestellt, dass die meisten Bürger in der Gestaltung des Landes auf ihr Wahlrecht beschränkt sind. Eigeninitiative ist auf ein Mindestmaß beschränkt und den Rest erledigt eine weisungsgebundene Bürokratie.
Wenn das so ist, sollten Sie, meine Damen und Herren von der SPD, das auch ehrlich zugeben. Wenn das so ist, meine Damen und Herren von der CDU, würde ich Ihnen empfehlen, Ihren Rechtsarbeitskreis das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Bezug auf den Koalitionsvertrag prüfen zu lassen.
Meine Damen und Herren! Ich fordere Sie auf: Kommen Sie zur Vernunft! Zeigen Sie den Bürgern, dass dieser Landtag Gesetze macht, die Hand und Fuß haben und nicht der bloßen Demonstration der Macht dienen. Stimmen Sie dem Antrag der FDP-Fraktion zu. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Wolpert. - Nun hören Sie die Beiträge der Fraktionen. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Schindler. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wolpert, wir kennen uns aus meiner kommunalpolitischen Zeit. Ich habe Sie zur Einheitsgemeinde auch schon ganz anders reden hören.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte flächendeckende Einführung von Einheitsgemeinden soll eben nicht nur eine Reform um der Reform willen sein. Dieser Vereinbarung gingen insbesondere in der SPD - dabei muss ich uns in die Pflicht nehmen - umfangreiche Untersuchungen und Überlegungen voran. Allen bisher beratenen, beabsichtigten und auch durchgeführten Kommunalreformen gingen umfangreiche Strukturuntersuchungen voran. An diesen bis dahin festgestellten Ergebnissen hat sich nichts wesentlich verändert.
Da den Informationen aus dem eigenen Land meist nicht so viel geglaubt wird, möchte ich ein paar Beispiele aus anderen Bundesländern anführen. Der Innenminister des Landes Thüringen Herr Dr. Gasser stellte in seiner Rede im thüringischen Landtag am 23. November 2006 fest - ich zitiere -:
„Es ist auch kein Geheimnis, dass in Thüringen die Bildung von größeren Einheitsgemeinden, der nach Ansicht der meisten Fachleute effektivsten Gemeindestruktur, besondere Priorität zukommt.“
Der Innenminister des Landes Brandenburg Herr Schönbohm kam in einem Argumentationspapier aus dem Jahr 2000 für eine Gemeindereform in Brandenburg zu der Aussage - ich zitiere -:
„Zwar ändern sich in größeren Gemeinden Fläche und Siedlungsstruktur nicht, aber es gibt Einsparpotenziale, weil alle Gemeinden des Amtes durch jeweils gleiche Verwaltungsabläufe zusammen hohe Kosten verursachen.“
Auch in dem für Sachsen-Anhalt zuletzt angefertigten Gutachten zur Ermittlung haushaltsrechtlicher Kennziffern vom Institut für Wirtschaftsforschung in Halle ist zu lesen:
„Die sachsen-anhaltinischen Kommunen weisen Ausgabenüberhänge gegenüber den finanzschwachen Westflächenländern in nahezu allen großen Aufgabenbereichen auf.“
„In der allgemeinen Verwaltung liegen die Ausgaben um mehr als ein Fünftel über dem Niveau der finanzschwachen Westflächenländer. Grund für die hohen Ausgaben in diesem Bereich sind primär die Personalausgaben, die zugleich den größten Ausgabenblock in diesem Aufgabenbereich darstellen. Dies hat zum Teil mit der vergleichsweise hohen Zahl eigenständiger Gemeinden in Sachsen-Anhalt zu tun, spiegelt aber wohl auch einen Überbesatz an Personal wider.“