Veit Wolpert

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Auch bei mir geht es um eine Intervention. Herr Gallert, dass Sie das etwas polemisch als Glaubensfrage bezeichnet haben, geht deutlich fehl.
Natürlich geht es um ein Bekenntnis. Es geht nämlich um das Bekenntnis der LINKEN zu dieser Frage. Das ist keine Glaubensfrage, sondern das ist eine Glaubwürdigkeitsfrage.
Diese Frage stellt sich, Herr Gallert. Natürlich ist es legitim, diese Frage im politischen Raum zu stellen. Diese Frage haben Sie - wie gestern auch schon - wieder nicht eindeutig beantworten können.
Wenn Sie bei uns eintreten, schenke ich Ihnen eine Krawatte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Goethe lässt in seinem „Faust“ Gretchen den in seinem Wertegerüst taumelnden Heinrich Faust fragen: Wie hältst du es mit der Religion? - Das ist die berühmte Gretchenfrage.
In die heutige Zeit übersetzt wäre es eigentlich die Frage nach dem Wertekanon. Für welche Werte stehst du? Worauf lasse ich mich ein? - Meine Damen und Herren von der LINKEN, Sie taumeln in Ihren Werten.
Die Frage nach dem Kommunismus ist heute zu Ihrer Gretchenfrage geworden, ohne unser Zutun. Wir hatten ursprünglich vor, mit den beiden heutigen Anträgen vor der Landtagswahl ein Zeichen für Offenheit, für Toleranz und für die Werte der Demokratie zu setzen.
Für die FDP war es in diesem Zusammenhang nie ein Problem, in einem Antrag auf extremistische Bewegungen hinzuweisen. Wir haben uns aus Rücksicht auf Teile dieses Hauses damit einverstanden erklärt, dass wir in einem Teil dieses Antrages die Rechtsradikalen und in dem anderen Teil den Kommunismus benennen, damit zumindest ein Signal nach außen geht.
Schon durch die Zweiteilung dieses Antrags ist das Signal nicht mehr so stark, als wenn diese beiden extremistischen Formen in einem Antrag genannt worden wären.
Aber es geht uns eben immer darum zu sagen, die Demokratie ist das, worüber wir streiten wollen. Es geht uns nicht darum, über die Differenzierung unterschiedlicher Extremisten zu streiten. Die Demokratie und nicht die Differenzierung der Extremisten steht für uns im Mittelpunkt.
Meine Damen und Herren! Der Kommunismus ist eine extremistische Haltung. Ich habe in einem Blog gelesen, Gesine Lötzsch habe mit ihrer Wege-zum-Kommunismus-Aussage aus Kalkül oder aus Unbedarftheit zumindest erreicht, dass in der öffentlichen Berichterstattung wieder über den Kommunismus diskutiert wird. Erfreulicherweise wurde das überwiegend ablehnend kommentiert.
Aber eigentlich - so stand es in dem Blog - sei diese Debatte gar nicht geboten. Schließlich - so wird argumentiert - verbiete sich ja auch eine Diskussion über das Für und Wider des Nationalsozialismus oder des islamistischen Extremismus. - Das ist nicht völlig von der Hand zu weisen.
Herr Gallert wird vermutlich zumindest ein Stück weit zustimmen und sagen: Ja, diese Debatte brauchen wir tatsächlich nicht. Er sieht wahrscheinlich noch nicht einmal einen Grund - zumindest habe ich das seiner Rede entnommen -, sich zu rechtfertigen.
In der Begründung zum Alternativantrag schreiben Sie, meine Damen und Herren von der LINKEN, wörtlich:
„Angesichts der geschichtlichen Erfahrungen ist eine Kommunismusdebatte für die Perspektive SachsenAnhalts in jeder Hinsicht gegenstandslos.“
Ja, Herr Kollege Gallert, das wäre schön, das stimmt aber leider nicht. Wir führen die Debatte heute, weil sie uns von Ihnen aufgezwungen wurde.
Wenn die stellvertretende Bundesvorsitzende dieser Partei Mitglied einer Vereinigung namens Kommunistische Plattform ist, wenn der ehemalige Bundesvorsitzende dieser Partei drei Jahre lang gleichfalls Vorsitzender einer Partei - wohlgemerkt: einer Partei, keiner Dachvereinigung - namens Europäische Linke ist, in der sich fast alle kommunistischen Parteien alter Prägung Europas tummeln, und wenn die aktuelle Bundesvorsitzende sich auf einer jährlichen Veranstaltung mit RAFTerroristen zusammensetzt und dort über Wege zum Kommunismus schwadroniert, dann sind das nicht irgendwelche verdrehten Einzelmeinungen, dann hat das Methode.
Und wenn - das wird Ihnen, Herr Gallert, wieder nicht gefallen, aber in diesem Zusammenhang gehört das nun einmal hierher - diese Partei rechtsidentisch und teilweise mitgliederidentisch ist mit der Partei, die die Diktatur des Proletariats auf dem Weg zum Kommunismus auf deutschem Boden durchzusetzen suchte, und wenn ihre Bundesvorsitzende sagt, dieser Weg sei auch heute noch ein steiniger, dann, meine Damen und Herren, ist diese Debatte eben leider nicht gegenstandslos, dann geht es um genau diese Gretchenfrage, dann geht es um den Wertekanon, in dem sich DIE LINKE bewegt.
Dann muss sich eine Fraktion tatsächlich rechtfertigen, wenn solche Äußerungen nicht vorbehaltlos abgelehnt werden und wenn sie mit dem demokratischen Lager in diesem Landtag stimmt. Meine Damen und Herren! „Vorbehaltlos“ bedeutet eine aktive Ablehnung, also nicht, dass Sie unseren Antrag zusammenstreichen, bis eine eigenwillige passive Haltung zum Ausdruck kommt.
Die Menschen wenden sich ab - das klingt so aufgezwungen. Wenn sich die Menschen abwenden, dann wollen wir auch nicht über … - Aber es kommt eben kein „wir wollen“. Sie sagen einfach nur: Es ist kein Thema mehr, weil sich die Menschen abwenden. Darauf folgt nicht „Ich habe eine Haltung“ oder „Die LINKE steht für oder gegen“ - das fehlt. Es ist kein aktives Stellungnehmen.
Dabei sind Sie keine Überzeugungstäter; dabei sind Sie Getriebene. „Vorbehaltlos“ bedeutet auch nicht, wie Sie es unter Punkt 2 Ihres Antrags wollen, sich ganz nebenbei noch einen Freifahrtschein für alle möglichen anderen Vorstellungen von so genannten gesellschaftlichen Alternativen abzuholen.
Sie werden wahrscheinlich gar keinen Hehl daraus machen, dass Ihnen dabei beispielsweise eine Vergesellschaftlichung der Produktionsmittel nach Artikel 15 des Grundgesetzes vorschwebt. Dazu ist zu sagen, dass ein freiheitlicher Staat vom Charakter her selbst restriktiv ist. Er soll und darf sich nicht aller Instrumente bedienen, die ihm zur Verfügung stehen, und Artikel 15 gehört für uns ganz sicher zu diesen Instrumenten. Deshalb werden Sie diesen Freifahrtschein von uns auch nicht bekommen;
erst recht nicht dann, wenn dies quasi im Tausch gegen eine Ablehnung des Kommunismus geschehen soll. Eine Art Tausch wäre es in der Tat, wenn man Ihrem Antrag folgen würde. Denn Sie bieten dem Landtag eine weichgespülte Variante des Antrags der Fraktionen der
CDU, der SPD und der FDP. Diesem würden Sie zustimmen, wenn dem von Ihnen angefügten Punkt 2 auch zugestimmt würde. Wenn die Ablehnung des Kommunismus für Sie aber eine Selbstverständlichkeit ist, dann haben Sie überhaupt nichts anzubieten. Lassen Sie diese Winkelzüge und stimmen Sie einfach unserem Antrag zu.
Nun könnte man behaupten, das mit dem ganzen Kommunismusgeschwätz sollte man, bitte schön, nicht zu ernst nehmen, das sei nur eine Monstranz, die manche Leute vor sich hertragen, um den Salonkommunisten bei der Stange zu halten, während dieser seinen Latte Macchiato schlürft.
Aber so sehen sich Teile - weite Teile - der LINKEN in Sachsen-Anhalt eben nicht. Für Leute wie Herrn Koch sind das wahrscheinlich tradierte Werte; die Abkehr von diesen Werten wäre Verrat. Deswegen ist Misstrauen immer angebracht. Sie werden es mir hoffentlich nachsehen, aber Ihre Bundesvorsitzende hat mein Misstrauen nochmals entfacht.
Meine Damen und Herren! Es ist im Übrigen völlig müßig, darüber zu streiten, ob der Kommunismus in irgendeinem Land dieser Welt tatsächlich schon einmal verwirklicht wurde. Egal ob es nun tausend Wege zum Kommunismus gibt, wie Gesine Lötzsch erklärt, oder nur Irrwege, wie ich meine - diese Wege wurden mehrmals beschritten, und je weiter ihnen gefolgt wurde, desto eher führten sie immer zur Einschränkung der Freiheit, immer zum Verlust von Privateigentum, fast immer zu Tod und Folter und nicht selten zu massenhaftem Elend in der Bevölkerung.
Kommunismus steht deshalb zu Recht nicht für Freiheit und Gerechtigkeit, sondern, wie andere totalitäre Ideologien auch, für das glatte Gegenteil: für Unfreiheit.
Lord Dahrendorf hat in seinen letzten Interviews festgestellt, dass die pseudoreligiöse Versuchung des Kommunismus größer gewesen sei als die des Nationalsozialismus. Sie habe mehr Leute erfasst, eine ganze intellektuelle Generation, die da nur mühsam - von den Schauprozessen über den spanischen Bürgerkrieg und den Ungarn-Aufstand bis zum Jahr 1989 - wieder herausgekommen sei.
Von einem friedlichen Weg zum Kommunismus kann man fabulieren - vor der Wirklichkeit konnte er nie bestehen. Ich denke, das liegt daran, dass es einen solchen Weg überhaupt nicht gibt. Im Interesse der Menschlichkeit hoffe ich, dass die anderen, angeblich noch unbeschrittenen Wege nicht auch noch versucht werden.
Denn der Zweck heiligt eben nicht die Mittel. Darüber sind wir uns in diesem Hause, so hoffe ich, einig.
Gesine Lötzsch empfiehlt ebenfalls Rosa Luxemburg. Unter der Überschrift „Wege zum Kommunismus“ zitiert sie aus der Rede auf dem Gründungsparteitag der KPD:
„So soll die Machteroberung nicht eine einmalige, sondern eine fortschreitende sein, indem wir uns
hineinpressen in den bürgerlichen Staat, bis wir alle Positionen besitzen und sie mit Zähnen und Nägeln verteidigen.“
Wenig später erklärt Frau Lötzsch dann:
„Für mich steht linke Politik insgesamt und die Politik der Partei DIE LINKE in dieser herausfordernden Tradition gesellschaftsverändernder radikaler Realpolitik.“
Meine Damen und Herren! Aus dieser Sicht sind Parlamentarier und zuvorderst Sie, die Parlamentarier von der LINKEN, lediglich Mittel zum Zweck.
Jeder Parlamentarier ist deshalb aufgefordert, deutlich zu machen, dass wir alle gemeinsam hier Repräsentanten des Volkes sind und nicht die Werkzeuge einer Revolution.
Meine Damen und Herren! Das Zitat von Rosa Luxemburg klingt mir auch nicht so, als ob die Kommunisten, wenn sie nicht mehr gewählt würden, bereit wären, die Plätze, die sie erobert haben, wieder zu verlassen. Mit Demokratie hat das freilich nichts zu tun.
Das von Frau Lötzsch ausgesuchte Zitat von Rosa Luxemburg ist für die heutige Debatte auch aus einem anderen Grund von besonderer Bedeutung: Es lässt die von Ihnen in dem Alternativantrag postulierte Ablehnung des Kommunismus eigentümlich schal erscheinen - eben weil sich Ihre Streichung aus dem Antragstext der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP wie eine Einschränkung lesen müsste.
Wenn Sie den kommunistischen Gesellschaftsmodellen in Sachsen-Anhalt keine Zukunft bescheinigen, aber dem Satz „Diese Ideologie hat ausgedient“ nicht zustimmen können, und wenn Sie den Versuch, den Kommunismus als gesellschaftliche Alternative zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung darzustellen, nicht verurteilen wollen, dann fragt man sich natürlich, ob Sie hier ehrlich sind.
Nicht besser wird das durch die eigenartige Verquickung mit Ihren Postulaten unter Punkt 2. Dort bringen Sie es doch tatsächlich fertig, die Ausbreitung der Prinzipien der Marktwirtschaft nach dem Untergang des real existierenden Sozialismus mit Krieg, einer Zunahme der sozialen Polarisation zwischen armen und reichen Regionen und der Verschärfung von ökologischen Problemen in Verbindung zu bringen. Meine Damen und Herren! Ich möchte den Zustand des Kalten Krieges mit seiner Bedrohung für das Überleben der ganzen Menschheit nicht gegen die heutige Situation eintauschen.
Der Niedergang der kommunistischen Regime hat die ökologische Situation nicht verschärft; er hat sie - im Gegenteil - entschärft. Die Ausbreitung marktwirtschaftlicher Prinzipien hat Millionen, wenn nicht gar Milliarden Menschen aus elenden Lebensbedingungen geholt.
Die Welt ist ohne kommunistische Regime und mit der Ausbreitung der Marktwirtschaft eine bessere geworden, als sie vorher war.
Ich hoffe sehr, geehrte Kollegen von der LINKEN, Sie sehen das auch so - wir Liberale tun dies auf jeden Fall.
Dann schreiben Sie, weil das alles so schlimm sei, sei die Diskussion alternativer Gesellschaftsmodelle legitim oder sogar notwendig. Darüber kann man streiten. Ich glaube nicht, dass das der Fall ist. In jedem Fall ist es legal. Auch den Kommunismus zu propagieren ist grundsätzlich legal, sonst müsste man ernsthaft über ein Verbotsverfahren nachdenken.
Aber es geht hierbei nicht um obskure alternative Gesellschaftsmodelle, sondern ausdrücklich um das des Kommunismus. Wenn Sie in diesem Zusammenhang auf dem Passus bestehen, fragt man sich natürlich, warum das sein muss. Wird man hier gerade hinters Licht geführt? Will man dem Kommunismus - freilich unter anderem Etikett - die Hintertür öffnen? Ihre Antwort darauf, Herr Gallert, ist die auf die Gretchenfrage gewesen, und diese haben Sie schlecht beantwortet.
Meine Damen und Herren! Goethe lässt Gretchen im weiteren Verlauf ihres Unglücks letztlich zu Heinrich sagen: Heinrich, mir graut vor dir.
Ich fordere Sie auf, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, lassen Sie es nicht so weit kommen.
Deswegen führen wir heute diese Debatte. Für Demokraten erwächst aus Äußerungen wie denen von Frau Lötzsch die Verpflichtung zu einem klaren Bekenntnis. Der Landtag von Sachsen-Anhalt sollte ein solches deshalb einstimmig abgeben: Wir lehnen alle Spielarten totalitärer Ideologien ab. Das gilt auch für den Kommunismus. Uns Liberalen fällt dieses Bekenntnis leicht. Ich denke, das fällt auch vielen anderen Demokraten in diesem Hause leicht, und zwar vorbehaltlos. - Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich möchte mit Ihrer Erlaubnis die Rede mit einem Zitat beginnen. Der Vertreter des Verbandes der Verwaltungsrichter und -richterinnen sagte in der Anhörung wörtlich - ich zitiere -:
„Die Legislaturperiode nähert sich dem Ende zu. Der Verband meint, es wäre eine gute Idee, wenn Sie die weiteren Beratungen über den Gesetzentwurf, der nach unserer Auffassung als Beratungsgrundlage schlecht und untauglich ist, einstellen.
Es gibt für den Landtag … keinen Grund, über jedes Stöckchen zu springen, das ihm hingehalten wird. Das entspricht weder der Würde dieses Hauses noch der Bedeutung des Gegenstandes, über den Sie beraten.
Gerade einmal ein gutes halbes Jahr vor dem Ende der Legislaturperiode wird Ihnen ein Entwurf vorgesetzt, der insbesondere im Bereich der richterlichen Mitbestimmung von keinerlei Gestaltungswillen getragen ist als der feststehenden Absicht, das, was bisher galt, unverändert fortzuschreiben und auf die Dauer zu zementieren.“
Meine Damen und Herren, Recht hat er.
Das Schlimme ist: Das war die Anhörung zu dem Entwurf. Schlimm ist, dass er immer noch Recht hat. Denn das, was jetzt bei der Beratung herausgekommen ist, entspricht immer noch dem, was er als kritikwürdig bezeichnet.
Ja, Frau Ministerin, wir haben einiges verändert. Wir haben voraussetzungslose Teilzeitarbeitsmöglichkeiten geschaffen. Das gibt mehr Flexibilität für die Familie.
Wir haben sogar das Nebentätigkeitsrecht angefasst. Aber warum haben wir das bei den Richtern stringenter eingeschränkt als bei den anderen Beamten? Warum? - Weil wir ein grundsätzliches Misstrauen gegenüber den Richtern haben, dass sie das Nebentätigkeitsrecht missbrauchen? - Nein, Sie haben gesagt, es ist ein so hohes Amt, das die Richter innehaben, dass man sie davor schützen muss. Ich halte diese Argumentation für schlichtweg blödsinnig.
Wenn so ein Richter die richterliche Unabhängigkeit hat, weil er ein so besonderes Amt hat, dann hat er auch ge
lernt, mit dem Amt umzugehen, und kann deswegen auch eine Nebentätigkeit genauso gut verantwortungsvoll ausüben wie jeder andere Beamte in diesem Land. Insoweit ist diese Einschränkung völliger Schwachsinn. Es ist auch ärgerlich.
Meine Damen und Herren! Wir haben einen umfassenden Änderungsantrag zum Mitbestimmungsrecht der Richter eingebracht.
- Den haben wir teilweise nicht aus Niedersachsen abgeschrieben, aber an die dortige Regelung angelehnt. Den haben Sie mit der Begründung abgelehnt, er würde sich auf das Niedersächsische Personalvertretungsgesetz beziehen, das anders gestaltet sei als das sachsen-anhaltische.
Das ist der Grund, warum Sie die Richter nicht mit einem anderen Mitbestimmungsrecht ausstatten wollen? Weil es in Niedersachsen ein Personalvertretungsrecht gibt, das bei uns nicht passt? Das ist die Begründung dafür, dass Richter anders vertreten werden sollen, als sie es wollen?
- „Das ist unvertretbar“ ist ein schönes Bonmot. - Nein, auch das ist ein Scheinargument. Sie haben es nicht gewollt. Sie haben kein fortschrittliches Gesetz gemacht. Das, was Sie jetzt gemacht haben, ist Folgendes. Sie sagen: Wir haben kein fortschrittliches Gesetz gemacht; aber wir schauen einmal, wie es demnächst ausschaut und wie andere es machen.
Hallo? Sind wir hier im Landtag? Sind wir hier diejenigen, die unsere Gesetze beschließen? Oder warten wir immer, dass die Landesregierung irgendwo hingeht und guckt, wie es die anderen gemacht haben, und dann machen wir es auch?
Was ist das für ein Selbstverständnis, das Sie hier tragen, und das kurz vor dem Ende der Legislaturperiode? Sie wollen den Menschen draußen erzählen, dass Sie wiedergewählt werden wollen? So nicht, meine Damen und Herren.
Ich habe aus der Antwort auf die erste Frage verstanden - Sie korrigieren mich bitte, wenn ich mich täusche -, dass Sie eine Schwachstelle des Gesetzes darin sehen, dass wir für eine vorübergehende Zeit, nämlich so lange bis andere Länder nachziehen, den Menschen in unserem Land einen Wettbewerbsnachteil bescheren.
Die Frage zielt in dieselbe Richtung. In § 11 sind die Ordnungswidrigkeiten festgelegt. Darin heißt es: „die … Verwendung der Begriffe ‚Restaurierung’ und ‚Konservierung’, auch in Wortverbindungen“. Das heißt, in dem Fall, in dem Sie nicht das deutsche Wort „Wiederherstellung“ oder Ähnliches nehmen, laufen Sie Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Wenn in dem Vertrag, den Ihnen ein Auftraggeber vorschreibt, „Restaurierung“ steht und Sie unterschreiben das, dann können Sie sich als Sachsen-Anhalter strafbar machen, während sich der Bayer das locker leisten kann. Sie haben dann eine Diskriminierung der eigenen Landeskinder.
Manchmal frage ich mich, ob wir vielleicht ein Gesetz zu Urheberrechten im Landtag und zu den Qualitätsanforderungen an eigene Gesetzentwürfe machen müssten.
- Nein, Frau Weiß, ich möchte noch nicht nach Hause. Ich bin Landtagsabgeordneter und ich arbeite hier.
§ 11 - Ordnungswidrigkeiten - bestimmt, dass derjenige, der Restaurierungen und Konservierungen vornimmt - -
Ich rede von diesem Gesetzentwurf. - Sind Sie auch der Auffassung, dass diese Ordnungswidrigkeitenregelung letztlich nur unsere Landeskinder benachteiligt?
Meine zweite Frage ist: Wie steht DIE LINKE zu der nunmehr im Gesetz enthaltenen Forderung, dass das ein freier Beruf ist?
Herr Kollege, können Sie mir erklären, wie sich Ihre anfängliche Mahnung, dass man doch Vertrauen in die Verhandlungen der Ministerpräsidenten haben solle, und Ihr am Schluss geäußerter Wunsch, dass man sich doch etwas mehr und intensiver mit der Medienabgabe hätte beschäftigen sollen, miteinander vereinbaren lassen?
Gehe ich also recht in der Annahme, dass Sie sagen, eine intensivere Auseinandersetzung mit der Medienabgabe ist von Ihnen nur deklaratorisch in der Rede genannt worden, weil Sie selbst zu dem Schluss gekommen sind, dass man das gar nicht braucht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Die parlamentarische Beratung zu diesem Gesetzentwurf hat eigentlich nichts
Neues erbracht. Es gab keine neuen Erkenntnisse. Eigentlich hätte ich meine Rede vom letzten Mal zu Protokoll geben können; ich habe sie allerdings nicht schriftlich vorliegen, deswegen kann ich nichts zu Protokoll geben.
Aber, meine Damen und Herren, eines ist doch klar: Die Aufhebung dieser Gesetze kommt deutlich zu spät. Die Gemeindegebietsreform hat diese Gesetze tatsächlich ad absurdum geführt. Das Landesverfassungsgericht hat das Stimmenverhältnis in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für verfassungswidrig erklärt.
Das ist die Erkenntnis aus dem Frühjahr 2009. Jetzt schreiben wir Dezember 2010. So lange hat man gebraucht, um dieses Gesetz aufzuheben, das in Wirklichkeit ein Hemmschuh für die beteiligten Gemeinden war, da sie ihre Planung nicht durchführen konnten, weil sie an einen Zweckverband gebunden waren, der nicht handlungsfähig war. Das gehört nicht zur erfolgreichen Bilanz der Landesregierung; dafür können Sie sich ein Stück weit schämen.
Nun haben wir gehört - das fand ich doch erstaunlich -, dass die Gemeindegebietsreform Gelegenheit gab, dieses Gesetz aufzuheben, und zwar weil es sich nunmehr erübrigt hätte, die Stadt-Umland-Problematik über einen Zweckverband zu regeln, weil das Umland nun in der Leistungsfähigkeit gestärkt ist.
Was für ein Blödsinn! Das Stadt-Umland-Problem liegt doch nicht in der Leistungsfähigkeit des Umlandes, sondern in der Leistungsschwäche der Oberzentren. Das ist doch das Grundproblem des Stadt-Umland-Verbandsgesetzes gewesen. Wenn ich jetzt das Umland stärke, habe ich doch das andere Problem nicht gelöst und kann deshalb das Gesetz aufheben.
Nein, Sie heben das Gesetz auf, weil Sie eine Gemeindegebietsreform gemacht haben, die Ihnen die Möglichkeit genommen hat, das umzusetzen, was eigentlich einmal vorgesehen war, nämlich die Oberzentren durch das Umland zu stärken. Denn Eingemeindungen in das Oberzentrum und auch der Zweckverband waren nicht mehr möglich, weil die Gemeinden im Umland zu groß geworden sind, um noch ein vernünftiges Gebiet zu umfassen.
Das ist der Grund, warum Sie das Gesetz aufheben. Nichts daran ist gut, nichts haben Sie verbessert. Die Stadt-Umland-Problematik besteht immer noch.
Ich habe die Hoffnung, dass das im Raum Magdeburg einvernehmlich gelöst wird. Da benimmt man sich gegenüber den umliegenden Gemeinden doch einigermaßen annehmbar. Was die Stadt Halle betrifft - das habe ich gerade an dem Einspruch der Stadt Halle zum Outlet-Center in Brehna erlebt -, habe ich keine große Hoffnung auf gemeinsame Lösungen. Das wird uns noch lange beschäftigen. Ob das allerdings zugunsten der Stadt Halle ausgehen wird, habe ich echte Zweifel. - Vielen Dank.
Auf die Vernunft der Beteiligten, in einem normalen Ton miteinander umzugehen. Wie man es nicht machen kann, hat zum Beispiel in Halle eine Vorgängerin der jetzigen Bürgermeisterin zum Ausdruck gebracht, indem sie gesagt hat, dass man die Hüttendörfer im Saalkreis nicht entscheiden lassen kann, was in der Oper gespielt wird. Wer so über sein Umland spricht, kann nicht hoffen, mit diesem freiwillig Lösungen zu finden, die gemeinsam getragen werden. Diesen Ton gibt es in Magdeburg nicht, und deswegen habe ich in Magdeburg größere Hoffnung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Herr Stahlknecht, der Versuch, Ihr Regie
rungsprogramm, über das am 20. März 2011 abgestimmt werden soll, in diese Debatte einzubringen, war doch erstaunlich. Denn das Mittel, das Sie gewählt haben, war doch ein bisschen untauglich.
Natürlich sind wir der Meinung, dass gefährliche Täter den Opfern nichts mehr tun dürfen und deswegen verwahrt werden müssen. Aber den Menschen zu versprechen, dass Sie das umsetzen können, obwohl Sie die Kompetenz dazu nicht haben, ist ein bisschen unlauter.
Zu Ihrer Bemerkung zu Herrn Kosmehl kann ich nur sagen: Hochmut kommt vor dem Fall.
Wenn Herr Kosmehl bei Ihrer Bemerkung erst aufgewacht ist, dann sind Sie es gewesen, der ihn vorher mit seiner Rede eingelullt hat.
Als wir hereingekommen sind, war Herr Kosmehl noch wach.
- Genau. Notwendig war es allerdings; dazu haben Sie Anlass gegeben.
Kommen wir einmal zu dem, was wir eigentlich haben, wobei das auch nicht ganz klar ist. Frau Ministerin, haben wir nun eine Regierungserklärung, die auf das Tun abstellt, das die Regierung in den letzten Jahren in diesem Bereich vollbracht hat? Oder haben wir die Vorstellung eines Opferschutzberichtes?
Eine solche kann es nicht sein; denn in diesem Bericht mit seinen 220 Seiten stehen auf mehr als 100 Seiten Dinge, die nicht in der Landeskompetenz liegen, sondern die die Bundesregierung gemacht hat. Insoweit vermischt sich das ein wenig. Das kann eigentlich nicht Ihre Bilanz sein.
Allerdings erkenne ich an, dass Sie in einigen Dingen, die vom Bund vorgegeben waren, die Strukturen verbessert haben und deswegen auch eine Qualität hineingebracht haben. Das fehlte allerdings ein bisschen in Ihrem Bericht; das habe ich nicht ganz so herausgearbeitet gefunden.
Neue Aspekte für die Zukunft sind, fand ich, ein wenig kurz gekommen. Das haben dankenswerterweise die Vorredner angesprochen. Mir bleibt leider in meiner Redezeit nicht mehr viel Zeit, um auf Internet und Datenschutz einzugehen. Allerdings sind wir dabei nicht weit weg voneinander.
- Ja, man soll es nicht glauben. Ich habe mich nicht einlullen lassen.
Befremdet hat mich außerdem die Tatsache in der Regierungserklärung - - Nein, anders. Wir sind schon ein Stück weiter.
- Ja, das ist wohl wahr. Ich habe noch überlegt, ob ich Ihnen noch einmal antworte oder ob es das nicht mehr wert ist.
Nach dem Vorbild der Länder Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Saarland gibt es nun auch in Sachsen-Anhalt einen ersten Opferschutzbericht. Er ist sicherlich gut geeignet, einen Überblick über die verschiedenen Bereiche des Opferschutzes zu bieten und als Diskussionsgrundlage herzuhalten.
Für uns Liberale bedeutet Opferschutz im Wesentlichen einen Dreiklang. Dabei ist als Erstes die Prävention zu nennen, das heißt der Opferschutz durch effektive Kriminalitätsbekämpfung, aber auch die Prävention durch Kriminalitätsvermeidung, etwa in der Schule oder, wie wir es schon angesprochen hatten, zum Beispiel bei den Schülergerichten.
Der zweite Punkt ist die Stärkung der Opferrechte im gerichtlichen Verfahren. Das ist insbesondere die Zeugenbetreuung, der Zeugenschutz, die psychologische Betreuung im Verfahren, aber auch im Täter-Opfer-Ausgleich.
Dieser allerdings greift schon in den dritten Punkt ein, nämlich in die Nachsorge. Dabei gehört er zum Teil dazu. Und eben dort, bei der Nachsorge, gehört nach unserer Auffassung auch die finanzielle Entschädigungsmöglichkeit dazu. Auch dazu war im Bericht nicht allzu viel zu hören.
Aber es ist auch klar - gehen wir einmal auf den präventiven Bereich ein -, dass ein Beitrag der Opposition nicht nur alles gutheißen kann.
Bei der Bekämpfung der Kriminalität von jugendlichen Intensivtätern - - Dies ist auch ein Mittel gewesen, übrigens eingeführt von der Vorgängerregierung; die Grundlage ist der gemeinsame Runderlass des Innen- und des Justizministeriums aus dem Jahr 2004 gewesen.
Auf Antrag der FDP hat sich der Landtag umfassend mit der Evaluierung der so genannten Intensivtäterdatei befasst. Die Bewertung ist strittig. Zunächst konnte die Evaluierung aufgrund der Polizeistrukturreform erst mit einjähriger Verspätung vorgelegt werden. Das Ergebnis des Abschlussberichts von Professor Dr. Löbbecke ist auch insoweit nicht positiv, als er feststellt:
„Es bleibt aus der Sicht der Polizeibehörden und der Staatsanwaltschaft der Nutzen der Jugendtatverdächtigendatei derzeit hinter den konzipierten Zielen zurück. Dies hat Gründe, die im Aufbau der Datei und der Qualität der vorgehaltenen Daten bzw. der Qualitätssicherung liegen, kann aber möglicherweise auch an der Verunsicherung der Sachbearbeiter im Ergebnis der Polizeistrukturreform liegen.“
Sehr geehrte Frau Ministerin, jetzt werden Sie entgegnen, dass Sie die Polizeistrukturreform gar nicht zu verantworten haben. Das stimmt auch, auch wenn Sie im Kabinett mitgezeichnet haben. Trotzdem wirkt sich die Polizeistruktur offensichtlich auf die Arbeit der Justiz aus. An dieser Stelle kommen Sie sehr wohl auf den Plan. Hier gibt es also noch etwas zu tun, und dazu habe ich von Ihnen wenig gehört.
Die Bekämpfung der Kinderpornografie ist ein Anliegen, das wir alle teilen. Auch hierbei hat die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei zunächst leider nicht
vorbildlich funktioniert. Die Ursache wurde auf Antrag der Opposition untersucht. Schwerpunkt der Untersuchung war der Bereich der Kinderpornografie, wie wir uns sicherlich alle noch gut erinnern können.
Auch die Tatsache, dass ein ausgewiesener Fachmann, der Oberstaatsanwalt Voigt, der die im Bericht zitierte Aktion „Marcy“ durchgeführt hat, dem Land nun leider nicht mehr in der Zentralstelle in Halle zur Verfügung steht, fehlt im vorliegenden Bericht völlig, genauso wie die Frage der Kritik der Staatsanwaltschaft bei der Auswertung von Datenträgern bzw. der Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten, die von der Opposition erst in den Landtag gebracht und dann im Innen- und im Rechtsausschuss umfassend diskutiert wurde.
Aussagen zu den Erkenntnissen zur Verbesserung der Zusammenarbeit hätte ich auch dort gern gelesen. Stattdessen wird nur auf die Zuhilfenahme von externen privaten Experten bei der Auswertung hingewiesen. Dies ist wichtig und auch richtig, damit eine zeitnahe Auswertung gewährleistet werden kann. Damit wird aber nur ein Teilbereich des Themas abgedeckt.
Die positive Bewertung der Schülergerichte im Harz freut uns Liberale natürlich sehr, nicht nur weil wir das mit dem Antrag mit initiiert haben, sondern weil das offensichtlich eine Wirksamkeit entwickelt hat, die auch für die Opfer erfreulich ist. Die Rückfallrate der straffällig gewordenen Schüler ist dort zurückgegangen, wo es Schülergerichte gibt. Das beweist, dass das ein richtiges Mittel ist.
Die Verbesserung der Opferrechte im gerichtlichen Verfahren gehört ebenso zum Opferschutz. In diesem Zusammenhang ist in den vergangenen Jahren viel getan worden. Hierzu zählen das Adhäsionsverfahren und die Nebenklagemöglichkeiten. Zudem ist die Struktur wesentlich verbessert worden. Zeugenzimmer gab es in Gerichten zwar früher auch, aber die Qualität hat sich wesentlich verbessert. Dabei haben Sie durchaus das Lob der Opposition verdient.
Der dritte Aspekt bezieht sich auf die Nachsorge und den Teilaspekt der finanziellen Entschädigung. Diese Fassette fehlt in Ihrem Bericht völlig.
Gleich zu Beginn der Legislaturperiode hatte sich die FDP für eine Initiative zur Schaffung einer Opferstiftung nach Vorbildern aus Baden-Württemberg, RheinlandPfalz und Niedersachsen eingesetzt. Finanziell war das Land so ausgestattet, dass die Einrichtung der Opferschutzstiftung möglich gewesen wäre, was später schwieriger geworden ist.
Jetzt werden Sie sagen: Nicht schon wieder! Das hatten wir doch schon. Die Notwendigkeit besteht nicht. Wir haben ein duales System. Außerdem haben wir das Geld nicht dafür. - Das ist aber so nicht ganz richtig. Das duale System hat bei der Entschädigung durchaus Lücken. Da hilft der soziale Dienst nicht, auch nicht die freien Träger. Man kann auch nicht alles auf Weißen Ring schieben. Auch dieser ist nicht in der Lage, das alles zu schaffen.
Die Begleitung der Opfer nach der Tat mit finanziellen Zuwendungen wäre eine Möglichkeit, die die Opferschutzstiftung abdecken könnte. Deswegen sind wir wei
terhin der Meinung, dass eine solche Opferschutzstiftung gerade in Sachsen-Anhalt eine hervorragende Ergänzung des Opferschutzes ist. Das wäre auch möglich gewesen.
Es ist und bleibt Ziel der FDP, die finanziellen Momente, die im Haushalt für den Opferschutz festgeschrieben werden, aufrechtzuerhalten und auszubauen. Wir werden alles daransetzen, das durch eine Opferschutzstiftung zu ergänzen, wenn sich wieder finanzielle Möglichkeiten ergeben.
Frau Ministerin, die FDP ist immer bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuarbeiten. Dazu müssten Sie aber die Probleme benennen und die Lösung angehen. Das hat in Ihrem heutigen Bericht aber gefehlt. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! In den letzten Tagen und Wochen hat das Thema Zuwanderung und Integration die öffentliche Debatte bestimmt. Es ist ein Buch erschienen. Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und anderen Dingen auf den Weg gebracht. Die CSU hat auf ihrem Parteitag beschlossen, dass Deutschland kein Einwanderungsland ist.
Das ist nach unserer Auffassung falsch.
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Das wird es insbesondere in der Zukunft sein wollen.
Es ist falsch zu behaupten, es sei keines, aber es nicht so unsäglich wie manch anderer Beitrag, der in jüngst veröffentlichten Büchern zu lesen ist.
Meine Damen und Herren! Man könnte sagen, SachsenAnhalt hat kein Problem mit Zuwanderung und schon gar nicht mit Integration. - Das ist auch falsch. SachsenAnhalt hat zu wenig Zuwanderung und deswegen hat es ein Problem.
Deutschland verliert in dem Zeitraum von 1991 bis 2025 1,4 % seiner Bevölkerung. In demselben Zeitraum verliert Sachsen-Anhalt nahezu 30 % seiner Bevölkerung. Dieser Unterschied lässt schon einiges erahnen.
Die fatale Kombination einer schrumpfenden und alternden Gesellschaft führt dazu, dass uns der fachspezifi
sche Facharbeitermangel stärker und eher treffen wird als in anderen Regionen. Für Sachsen-Anhalt prognostiziert das Wirtschaftsministerium zumindest ab dem Jahr 2020 einen berufsspezifischen Fachkräftemangel, der bei optimistischen Berechnungen bei 50 000 Fachkräften liegen wird. Das Worst-Case-Szenario besagt aber, dass es schon im Jahr 2016 50 000 Fachkräfte sein könnten und im Jahr 2020 sogar 180 000.
Meine Damen und Herren! Nun kann man fragen, was daran so schlimm sein soll, wenn ein paar Arbeitskräfte fehlen. Der Zusammenhang ist aber klar: ohne gut ausgebildete Menschen keine Spitzenprodukte; ohne Spitzenprodukte geringere Erträge; damit geringere Wirtschaftskraft und in der Folge natürlich eine geringere Steuerkraft; insgesamt geringerer Wohlstand und weniger Sozialstaat. - Diesen Weg wollen wir nicht gehen.
Was ist also zu tun? - Geeignete Gegenmaßnahmen sehen wir Liberale insbesondere im Bereich der Bildung und der Weiterbildung. Auch eine intelligente Wirtschaftspolitik und -förderung ist sicherlich hilfreich, ein attraktives Sachsen-Anhalt zu schaffen. Ohne Menschen geht aber auch die beste Politik ins Leere.
Wir müssen deshalb über Zuwanderung reden. Die Zuwanderung bietet Chancen für unser Land. Das gilt selbstverständlich für die in Deutschland schon lebenden Ausländer, aber eben auch für Neuzuwanderer. Auch die Zuwanderung ausländischer Arbeitnehmer insbesondere auch aus Drittstaaten, also Nicht-EU-Staaten, und von Studenten und Schülern kann ein wirksames Mittel gegen den drohenden Mangel auf dem Arbeitsmarkt sein.
Meine Damen und Herren! Wer Zuwanderung will, der muss wissen, wozu sie dienen soll, wer die Zuwanderer sein sollen, welche Vorbereitungen das Land treffen muss, wie die Zuwanderer zu behandeln sind, welche Infrastruktur geschaffen werden muss und welche sonstige Unterstützung den Zuwanderern gegeben werden muss.
Wer Zuwanderung will, muss aber auch wissen, wie wir uns selbst darauf vorbereiten müssen. Nicht umsonst verweise ich darauf, dass es in Sachsen-Anhalt eine, sagen wir: nicht feindliche, aber doch kritische Haltung gegenüber Ausländern gibt, obwohl wir einen ganz geringen Ausländeranteil haben.
Im Hinblick auf den innerdeutschen Wanderungssaldo kann das Land für sich werben. Es gibt auch Möglichkeiten, schon jetzt tatkräftig zu handeln. Ich nehme als Beispiel die Studenten an den Universitäten. Der Anteil von nicht-sachsen-anhaltischen Studenten ist so hoch wie noch nie. Meine Damen und Herren! Diese Studenten sind schon im Land. Die müssen wir nicht erst überzeugen hierherzukommen. Die haben wir schon hier. Wir müssen sie nur noch überzeugen hierzubleiben.
Dafür gibt es schon Ansätze. So verbinden Unternehmen Stipendien mit Verträgen für die Zeit nach dem Studium. Aber es kann durchaus Anreize der Politik geben, um das noch zu verstärken, um Studenten zu zeigen, dass sie hier ein Leben aufbauen können, das lebenswert ist.
Aber auch die Zuwanderung von woanders her, insbesondere von außerhalb der EU, müssen wir in Betracht
ziehen. Um das zu steuern, sind wir Liberale schon für ein Punktesystem, das sich an dem in Einwanderungsländern wie Kanada orientiert, das ein erfolgversprechender Weg sein kann. Dabei müssen die Bedürfnisse des Landes, aber auch der Zuwanderer klar im Blick behalten werden. Auch der Familiennachzug muss ausreichend ermöglicht werden.
Wir sprechen uns auch für eine Differenzierung der Anforderungen aus. Zum Beispiel könnte bei Hochbegabten über den Verzicht des Nachweises eines konkreten Arbeitsplatzes nachgedacht werden.
Die Zuwanderungsregelungen für Selbständige könnte man erleichtern. Im Moment müssen Sie als Ausländer, wenn Sie sich in Deutschland selbständig machen wollen, ein Eigenkapital in Höhe von 250 000 € nachweisen. Das muss sonst niemand. Es wäre durchaus denkbar, dies abzusenken, um diejenigen, die eine gute Idee haben und diese in Deutschland verwirklichen wollen, einzuladen, hierher zu kommen und hier zu bleiben.
Die weitgehende Gleichstellung von ausländischen Studenten, damit sie schon während des Studiums erste Erfahrungen auf dem deutschen Arbeitsmarkt machen können, ist auch eine Maßnahme.
Meine Damen und Herren! Deutschland und SachsenAnhalt befinden sich in einem Wettbewerb um qualifizierte Arbeitnehmer, motivierte ausländische Selbständige und Schüler und Studenten. Bisher ist es uns leider noch viel zu wenig gelungen, diese davon zu überzeugen, unser Land als ein attraktives Land zu begreifen, in dem man leben und sich eine Zukunft vorstellen kann. Es muss ein Umdenken erfolgen und sichergestellt werden, dass ein Wettbewerb um die besten Köpfe stärker als bisher forciert wird.
Wer Zuwanderung will, der braucht auch eine wirkliche Integration der Neumitglieder unserer Gesellschaft. Integration ist auf der einen Seite keine Einbahnstraße. Das heißt, es bedarf des Zusammenspiels von Fordern und Fördern. Auf der anderen Seite braucht es ausreichende Unterstützung für neu Zugewanderte. Ein erster wichtiger Schritt ist die Stärkung der Willkommenskultur in Deutschland und auch in Sachsen-Anhalt.
Ich bin mir bewusst, dass ein Bundesland, in dem derzeit laut dem Statistischen Landesamt per 17. September 2010 nur 42 340 Ausländer leben, vor besonderen Herausforderungen steht. Ressentiments gegen ausländische Mitbürger entstehen zu einem großen Prozentsatz aus Unkenntnis über andere Kulturen mit ihren Bräuchen und Traditionen sowie aus daraus resultierenden Unsicherheiten und Vorbehalten.
Ich sehe aber auch einen Vorteil für unser Bundesland: Bisher haben sich bei uns aufgrund der geringen Zahl ausländischer Mitbürger kaum Parallelgesellschaften gebildet. Wir können also von den Erfahrungen in anderen Bundesländern mit einem hohen Ausländeranteil profitieren und die Nachteile, die dort eingetreten sind, vermeiden.
Meine Damen und Herren! Selbstverständlich muss offen über begangene Fehler gesprochen werden. In der bisherigen Integrationspolitik ist nicht alles so gelaufen, wie man sich das vorstellt. Es gibt ohne Zweifel einige Baustellen. Der Ton und die Art und Weise der Diskussion sollten sich aber nicht an der Frage aufhalten, ob
wir in Deutschland und Sachsen-Anhalt nun ein Einwanderungs- oder ein Auswanderungsland sind. Vernünftigerweise sind wir beides. Ich empfehle jedem, der in Sachsen-Anhalt geboren ist, auch einmal woanders hinzugehen und sich umzusehen.
Ich hoffe aber inständig, dass er wiederkommt.
Auch kulturelle und religiöse Hintergründe der Zuwanderung sollten nicht im Vordergrund stehen.
Es gibt aber schon Einzelmaßnahmen, die man sich vorstellen kann, um diese Debatte nach vorn zu treiben. Dazu gehört bei den Eingewanderten die Einhaltung und Akzeptanz der deutschen Rechtsordnung. Meine Damen und Herren! Ich spreche hierbei nicht von einer deutschen Leitkultur. Dieser Begriff ist, glaube ich, etwas zu weitgreifend. Es gibt aber schon so etwas wie eine deutsche Gesellschaft. Ich erwarte schon, dass man diese anerkennt, wenn man sich darin befindet.
Dazu gehören frühkindliche Sprachförderung, Sprachtests, Vorlaufkurse und der Ausbau schulischer Angebote, aber eben auch das Bestreben, die Schulpflicht durchzusetzen und Vollzugsdefizite auszumerzen.
Die Integration in den Arbeitsmarkt müsste vereinfacht werden. Die Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sollte wesentlich erleichtert werden. Ich finde es ein Unding, dass ausgebildete Ärzte bei uns Taxi fahren müssen oder dass - wie wir es neulich aus der Altmark gehört haben - ein irakischer Chirurg nicht arbeiten darf, weil ihm ein Schein über - -
- Nein, ein irakischer Urologe war es. Dem fehlte ein Schein über Zahnmedizin und deswegen durfte er nicht praktizieren. In Nordrhein-Westfalen durfte er übrigens praktizieren und ist auch dorthin gegangen. Das ist etwas, was wir uns in Sachsen-Anhalt ersparen können.
Dazu gehört auch die Evaluierung von Sprach- und Integrationskursen. Wir sollten schon wissen, welchen Nutzen sie hatten. War das Lehrpersonal gut genug? Sind die Menschen, die dorthin gegangen sind, bereit gewesen, sich einzubringen? Hat es Abbrecherquoten gegeben? Welche Ursachen haben die?
Ich möchte das wissen, auch deshalb, um denjenigen, die sich dort nicht integrationswillig zeigen, dies bei der Überprüfung des Aufenthaltsstatus unter Umständen negativ auslegen zu können. Wer nicht Deutsch lernen will, liefert eigentlich keinen Grund, hier weiter bleiben zu dürfen.
Anders herum sollten wir aber den öffentlichen Dienst für Migrantinnen und Migranten öffnen. Warum sollte ein Türke nicht auch Polizeidienst in Köln machen? Welche Vorteile hätte das? Große, nehme ich an. Eine Möglichkeit wäre, Partnerregionen zu suchen, wo man gezielt im Wege der Außenwirtschaft auch für Zuwanderung wirbt.
Meine Damen und Herren! Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, die wir aufgreifen können. Nichts von dem haben wir bisher angefasst. Sachsen-Anhalt braucht Wohlstand, um sich weiterhin positiv zu entwickeln. Wohlstand kann nur erreicht werden, wenn Wachstum in der Wirtschaft generiert wird. Wirtschaftliches Wachstum kann in den Unternehmen in Sachsen-Anhalt nur geschaffen werden, wenn die Unternehmen über ausreichendes, gut qualifiziertes und fachkundiges Personal verfügen.
Den Bedarf an Fachkräften in den Betrieben SachsenAnhalts können wir unter anderem auch durch eine qualifizierte Zuwanderung decken. Eine aktive und effizient ausgestaltete Integration von Zugewanderten ist essenziell, damit die Gesellschaft in Sachsen-Anhalt von den Talenten der Zugewanderten profitieren kann und sich die Zugewanderten in die Gesellschaft einbringen können.
Die bisherige Umsetzung des nationalen Integrationsplanes auf Landes- und kommunaler Ebene ist ein erster wichtiger Schritt. Wir Liberale begrüßen, dass auf dem Integrationsgipfel in der vergangenen Woche Anstrengungen dahin gehend gemacht worden sind, die künftigen Maßnahmen noch konkreter im Rahmen eines Aktionsplanes nachvollziehbar zu machen.
Meine Damen und Herren! Deutschland braucht Zuwanderung, Sachsen-Anhalt braucht Zuwanderung. Der Wettbewerb um die besten Köpfe ist unvermeidlich, wenn wir auch weiterhin als wichtiger Wirtschaftsstandort gegen aufstrebende Länder wie Indien, China oder Brasilien bestehen wollen.
Ich hoffe, wir ziehen alle an einem Strang. - Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Ja, was soll man dazu noch sagen? - Das ist ja wohl ein Trauerspiel auf der ganzen Linie.
Die Berichterstattung war bereits kurz und knapp. Die SPD-Fraktion traut sich schon gar nichts mehr dazu zu sagen. Herr Grünert hat den Sachverhalt relativ klar gedeutet, auch die Vermutung, die dahinter steht.
Aber eines ist völlig klar: Einmal abgesehen davon, dass das Ob dieser Gemeindegebietsreform schon infrage zu stellen ist - darauf will ich nicht noch einmal eingehen -, ist das Wie, das Sie hier zutage treten lassen, eine einzige Katastrophe.
Seit dem 1. Februar 2009 haben sich die Leute in dieser Gemeinde entschieden. Sie haben dann einen Gemeinderatsbeschluss gefasst. Sie haben einen Gebietsänderungsvertrag abgeschlossen. Sie haben all das gemacht, was Sie als Koalition von ihnen verlangt haben - alles für nichts. Das interessiert überhaupt nicht, weil der Landtag gesagt hat, wir machen alles ganz anders, und zwar deshalb, weil er sich vorher schon verstrickt hat und die eigenen Regeln gebrochen hat.
Was glauben Sie eigentlich, was bei den Menschen ankommt? Tolle Reform; es wird alles besser; die Politik löst die Probleme? - Ganz im Gegenteil; die Leute in der Gemeinde sind zerstritten und stocksauer auf „die da oben“. Sie haben das verschuldet.
Ich habe nun im Hintergrund auch noch gehört, dass Sie beabsichtigen - wenn Sie das tun, wäre das ein Armutszeugnis - dieses Gesetz zurück in den Innenausschuss zu überweisen. Es mag sein, dass man die SPD deswegen nicht reden lässt, weil der Vorsitzende des Innenausschusses das jetzt selber machen wird. Dann, so sage ich Ihnen, haben Sie das Armutszeugnis komplett unterzeichnet. Herzlichen Glückwunsch!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich ist eine Aktuelle Debatte zu 20 Jahren Bildungspolitik in Sachsen-Anhalt nach 20 Jahren eine recht harmlose Sache. Das Anliegen einer Fraktion, ein Thema an einem Sitzungstag etwas massiver zu behandeln, dürfte eigentlich nicht so erschreckend sein. Umso mehr hat es mich verwundert, dass die SPD-Fraktion versucht hat, diese Debatte über Geschäftsordnungstricks zu verhindern, indem gefragt wurde, ob diese Debatte denn einen aktuellen Bezug habe oder ob sie von allgemeiner Bedeutung sei.
Meine Damen und Herren! Einen aktuellen Bezug hat die Debatte schon deshalb, weil im letzten Monat der Bildungsbericht über 20 Jahre erstellt und veröffentlicht worden ist. Aber das allein als Thema hätte uns wahrscheinlich nicht ausgereicht. Viel interessanter ist allerdings - das lässt tiefer blicken -, dass die SPD-Fraktion offensichtlich Angst vor dieser Debatte hat, weil diese Debatte nämlich hervorbringen könnte, dass sich entweder die SPD oder die Koalition nicht einig sind. Aber auf alle Fälle bringt es eines hervor, nämlich dass der Kompromiss, der im Bildungskonvent geschlossen worden ist, ganz offensichtlich ein fauler Kompromiss ist, hinter dem keiner, der ihn unterschrieben hat, steht.
Aber, meine Damen und Herren, bildungspolitisch steht der 3. Oktober 1990 eigentlich für einen Tag der Zäsur. Die Betroffenen, die täglich in den Schulen und Hochschulen lehrten und lernten, dürften es nicht unmittelbar bemerkt haben, aber zu diesem Zeitpunkt übernahm das Land Sachsen-Anhalt Verantwortung für sein eigenes Bildungssystem. Dies war gleichzeitig eine deutliche Absage an die zentralistische Steuerung durch das Ministerium für Volksbildung in den Jahrzehnten davor.
Sachsen-Anhalts Bildungspolitik hat von diesen neuen Einflussmöglichkeiten in den letzten 20 Jahren reichlich Gebrauch gemacht. Gerade in der Schulpolitik war dies wohl eher häufiger oder sogar zu häufig der Fall.
Bereits im Sommer 1990 hatte man sich in der gemeinsamen Bildungskommission darauf geeinigt, das Hamburger Abkommen anzuerkennen, damit die Freizügig
keit in dem gesamtdeutschen Bildungswesen organisiert werden kann. Heute wird häufig über eine bessere Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse diskutiert. Dabei erscheinen die Entscheidungen von damals zumindest vom Grundsatz her geradezu alternativlos. Wer glaubt, man hätte damals ein System übergestülpt, der muss sich fragen lassen, warum er danach schreit.
Wir lesen heute Morgen in der Zeitung, dass wir zunehmend Studienanfänger aus den alten Ländern begrüßen können. Das ist nicht nur ein Zeichen für den guten Ausbaustand, den wir heute an unseren Hochschulen erreicht haben. Es ist auch eine Folge der damals vereinbarten Maßnahmen der Freizügigkeit im Bildungswesen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Stahlknecht, ich weiß, wenn ich über Rechtspolitik spreche, dann hören Sie mir aufmerksamer zu.
Ihr bildungspolitischer Anteil ist in Ihrem Leben offensichtlich schon gelaufen.
Nach den Erfahrungen in der DDR, in der die Verteilung der Lebens- und Bildungschancen von oben verordnet wurde, ist es eigentlich auch nicht verwunderlich, dass die Menschen ein anderes System wollten. Sie wollten ein Bildungssystem, in dem Begabung und Fleiß, Talent und Lernwille ausschlaggebend sind. Selbst in Brandenburg, in dem die SPD regierte, führte letztlich am Gymnasium kein Weg vorbei.
Bis zum Ende des damals bereits laufenden Schuljahres musste auch in Sachsen-Anhalt ein Schulsystem völlig neu geregelt werden. Mit der Verabschiedung des so genannten Schulreformgesetzes wurde im Land in der Primarstufe eine vierjährige Grundschule eingeführt; in den Sekundarstufen entstand ein zweigliedriges System aus Gymnasium und Sekundarschule.
Im Allgemeinbildungsbereich wurden somit nach dem Ende des Schuljahres1990/1991 49 Erweiterte Oberschulen, 986 Polytechnische Oberschulen und 88 Hilfs- und Sonderschulen in 142 Gymnasien, 604 Sekundarschulen, 851 Grundschulen und 132 Sonderschulen umgestaltet. Hinzu kamen vier Gesamtschulen, die als Modellversuche geführt wurden.
Tatsächlich musste die Zahl der Schulen aufgrund der Auswirkungen des demografischen Wandels seitdem halbiert werden. Die Anzahl der Sekundarschulen ging sogar auf ein Drittel zurück. Wäre man ausschließlich nach der Anzahl der Schüler gegangen, hätten die Grundschulen dieses Schicksal geteilt. Mit Blick auf die Schulwege gerade für die Jüngsten ist es nachvollziehbar, dass man das nicht getan hat.
Unter diesen Umständen mag es auch nicht erstaunen, dass sich bezüglich des Schulreformgesetzes schon
bald größerer Korrekturbedarf angesammelt hatte. Bereits im Jahr 1993 sorgte die Festlegung der gymnasialen Oberstufe auf eine dreijährige Einführungs- und Qualifikationsphase mit Beginn der 10. Klasse für Aufregung. Ab dem Schuljahr 1993/1994 waren die Rahmenbedingungen allerdings so gesetzt und rechtlich gesichert, dass eine Etablierung der neuen Strukturen stattfinden konnte.
Aber das führte nicht zu einer längeren Phase der Ruhe, ganz im Gegenteil. Spätestens mit der Reform zur Einführung der Integrierten Förderstufe im Schuljahr 1997/ 1998 fand erneut ein tiefgreifender Einschnitt in das Schulsystem statt. Es wurde damals kolportiert, dass die rot-grüne Minderheitsregierung auf Druck der PDS vermeiden wollte, an den Grundschulen trotz sinkender Schülerzahlen Entlassungen vornehmen zu müssen.
Was auch immer die tatsächlichen Gründe waren - im Endeffekt verloren die meisten Gymnasien ihre 5. und 6. Klassen. Darüber hinaus wurde die gymnasiale Oberstufe ab dem Schuljahr 2000/2001 um ein Jahr auf die Klassen 11 bis 13 verschoben. Die Sekundarschulen bekamen im Gegenzug in der Orientierungsstufe der Klassen 5 und 6 eine große Anzahl an Schülerinnen und Schülern, die eigentlich lieber gleich auf das Gymnasium gegangen wären. Dazu kam in den Jahren 1999 bis 2000 die Umstrukturierung ab der 7. Klasse mit der Aufhebung der abschlussbezogenen Bildungsgänge.
Meine Damen und Herren! Das war eine komplette Umwälzung der Schullandschaft. Es ist genau das passiert, was man vermuten konnte: Schule hat sich mit sich selbst beschäftigt, allerdings nicht mit den Schülern und mit dem pädagogischen Auftrag.
Diese Reformen schürten viel Unmut bei den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch in der Bevölkerung allgemein. Vor allem an den Gymnasien beklagte man sich über die Qualität der Förderstufe. Die Schulen in freier Trägerschaft und die Landesgymnasien erlebten einen unbekannten Ansturm. Manche Eltern sollen sogar den Wechsel nach Sachsen und Thüringen vorgezogen haben. Es war unausweichlich - und dazu stehe ich auch heute -, diese Reformversuche nach der Abwahl der Höppner-Regierung wieder zu beenden.
Auch das führte natürlich erneut zu Unruhe. Diese hätten wir auch gerne vermieden. Aber der Volksmund bevorzugt nicht umsonst ein Ende mit Schrecken als gar keines. Wenn man sich heute bei den Sekundarschullehrern und an den Gymnasien umhört, dann stellt man fest, dass es die meisten so sehen: Es war ein richtiger Schritt.
Seit 2007 sind die Schulen in unserem Land zwar von größeren Strukturänderungen verschont geblieben, doch echte Ruhe wollte wiederum nicht einkehren. Stattdessen wurde ein Bildungskonvent eingesetzt, der eigentlich nur kaschieren sollte, dass sich die Koalition in diesem Bereich nicht einigen konnte und letztlich darüber diskutieren wollte, ob die Schulstrukturänderung wieder in Angriff genommen werden sollte oder nicht.
Das Ergebnis dieses Bildungskonvents war, dass in den Schulen wiederum keine Ruhe einkehrte, dass die Betroffenen wieder darum fürchten mussten, dass an den Strukturen gebastelt wird, dass man gespannt darauf sah, was dort besprochen wurde und dass man wie
derum den eigentlichen Auftrag nicht wirklich erfüllen konnte.
Ich hoffe, dass man zukünftig genau überlegt, ob man die Schulen weiteren Experimenten aussetzt. Die integrierten Gesamtschulen, die es auch in Sachsen-Anhalt schon eine ganze Weile gibt, haben weder hier noch in den anderen Ländern der Bundesrepublik ihre Überlegenheit beweisen können.
Im Gegenteil: In bundesweiten Vergleichen schneiden sie etwa bei den Lernfortschritten schlechter ab als die Realschulen.
Im Wahlkampf werden wir sicherlich trotzdem eine Menge über längeres gemeinsames Lernen hören. Es ist zu befürchten, dass es sich am Ende wieder einmal um eine umetikettierte Förderstufe handeln würde. Uns fehlen schon die baulichen Gegebenheiten für eine Verlängerung der Grundschulzeit in den bestehenden Gebäuden.
Auf jeden Fall würden wiederum dem Gymnasium Klassen verloren gehen. Die Oberbürgermeister von Magdeburg und Halle haben schon vorsorglich gewarnt. Das sollte man sich bei aller Begeisterung doch einmal zu Herzen nehmen.
Aber auch jenseits solcher praktischen Fragen sind uns die Advokaten des längeren gemeinsamen Lernens bisher einen Beweis schuldig geblieben, dass das wirklich etwas bringt.
Wir wehren uns jedenfalls entschieden dagegen, nur wegen einer kuscheligen Formel das ganze Schulsystem schon wieder umzupflügen.
Alle Fraktionen hier im Haus haben mit Strukturreformen, die bestimmt alle gut gemeint waren - das würde ich niemandem in Abrede stellen -, den Lehrerinnen und Lehrern, aber auch den Familien bereits einiges zugemutet. Dass unsere Schulen trotzdem ein recht ordentliches Ergebnis bieten, liegt, glaube ich, im Wesentlichen an der Qualität der Lehrer. Dafür einmal ein Dankeschön.
Demografisch kommen wir langsam in ruhiges Fahrwasser; Schulschließungen werden wohl nicht mehr ein großes Thema sein. Wir können also jetzt die Schulen das machen lassen, wofür sie eigentlich gedacht sind, nämlich sich um die Schülerinnen und Schüler zu kümmern.
Die Länder, die mit wenigen Schulstrukturen experimentiert haben - das ist ein empirischer Beweis; Sachsen und Thüringen stehen dafür -, hatten ähnliche Ausgangsbedingungen, aber sie stehen wesentlich besser da als Sachsen-Anhalt.
Bei Pisa beziehen Thüringen und Sachsen Spitzenplätze in Deutschland. Sie sind europaweit an der Spitze. Sachsen-Anhalt ist im Vergleich dazu erst an einem mittleren Platz angelangt. Wir haben uns zwar in den letzten Jahren verbessert, aber man kann, glaube ich, eines