Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Vielmehr muss die Integration von Menschen mit Behinderungen als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden werden. Wir müssen aufhören, Behindertenpolitik als statische Gesetzgebung zu betreiben. Vielmehr müssen wir begreifen, dass die Politik für Menschen mit Behinderungen als Prozess verstanden werden muss. Im Mittelpunkt muss die Stärkung von Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderungen stehen bei gleichzeitigem Abbau von Vorurteilen und falsch verstandener Zurückhaltung.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie sehen, die Entwicklung in Sachsen-Anhalt ist sehr gut. Sie darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es noch viel zu viele schwerbehinderte Menschen ohne Beschäftigung gibt

und dass das Land Sachsen-Anhalt insgesamt bei den absoluten Zahlen noch unter dem Bundesdurchschnitt liegt. Dies gilt aber für alle Menschen, für den gesamten Arbeitsmarkt in Sachsen-Anhalt.

Die Ausgangslage ist nicht einfach. Die gesamtwirtschaftliche Lage ist allen bekannt. Hinzu kommt aber noch, dass 80 % der Unternehmen in Sachsen-Anhalt eine Beschäftigtenzahl von unter 20 haben und damit nicht verpflichtet sind, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Vor diesem Hintergrund ist, denke ich, die positive Entwicklung, die wir in Sachsen-Anhalt zu verzeichnen haben, besonders zu würdigen.

Sie sehen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass es zur Verbesserung der Situation mehr des entschlossenen Handelns als Gesetzesveränderungen bedarf. Dieses Thema ist aber so komplex, dass eine Landtagssitzung nicht ausreicht, um es in seinem gesamten Umfang abzuhandeln. Daher möchte ich Sie bitten, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit zu überweisen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schulz. - Nun spricht für die FDPFraktion Frau Dr. Hüskens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Integration von Schwerbehinderten in den Arbeitsmarkt gehört sicherlich zu den ambitioniertesten und auch sensibelsten Aufgaben der Arbeitsmarktpolitik. Unternehmer tun sich nach wie vor schwer, schwerbehinderte Menschen in den Arbeitsprozess zu integrieren, oftmals aus der Sorge, dass sie in Zukunft nicht mehr entsprechende Arbeitsplätze zur Verfügung stellen können, oder aus Angst vor bürokratischen Problemen. Das gilt natürlich besonders für einen Arbeitsmarkt, der so schwierig ist wie unserer. Auch wenn sich die Arbeitslosenzahlen in der letzten Zeit deutlich positiver entwickeln, als das in der Vergangenheit der Fall war, sind wir, glaube ich, noch nicht so richtig über den Berg, auch mental sind wir vielleicht noch nicht so richtig über den Berg.

Die Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben ist und bleibt eine wichtige Aufgabe. Dazu gehört vor allen Dingen die Integration in den Arbeitsmarkt. Dazu ist es aus unserer Sicht natürlich sinnvoll, dass man die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt beobachtet, dass man die Konzepte und die Instrumente evaluiert und dem Auschuss darüber berichtet. Es ist auch sinnvoll, über neue Konzepte und Maßnahmen nachzudenken, sofern die herkömmlichen nicht greifen. Herr Haseloff hat bereits eine Reihe von Möglichkeiten entwickelt.

Wir können bei den Änderungen der arbeitsrechtlichen Regelungen in der von Ihnen unter Punkt 3 gewünschten Art und Weise nicht mitgehen. Ich glaube, das überrascht Sie auch nicht weiter. Wir können uns eine ganze Menge von Änderungen im Arbeitsrecht vorstellen. Ich fürchte aber, dass wir uns an dieser Stelle nicht so ganz auf die Richtung einigen können. Ich bin zwar ziemlich sicher, dass eine Reihe von liberalen Ansätzen auch Menschen mit Behinderungen entgegenkommen würde, da ich mir sicher bin, dass es, sofern wir insgesamt mehr Arbeitsplätze haben, auch in diesem Bereich deutlich

mehr Bewegung geben würde. Aber ich möchte diesen Punkt nicht auf die Spitze treiben.

Sofern der Antrag in den Ausschuss überwiesen wird, können wir dem zustimmen. Ansonsten würden wir eine getrennte Abstimmung über die drei Punkte des Antrages beantragen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Nun hören wir Frau Hampel für die SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für die meisten Menschen ist es wichtig, möglichst dauerhaft einen Arbeitsplatz zu haben. Dahinter steckt nicht nur die Notwendigkeit einer finanziellen Existenz, Arbeit heißt auch, sich etwas leisten zu können, Kontakt mit anderen Menschen zu haben und anerkannt zu werden. Das gilt für Menschen mit Behinderungen nicht anders als für Menschen ohne Behinderungen.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich merklich entspannt. Ein Zuwachs von über 16 000 Arbeitsplätzen ist durchweg als positiv zu bewerten. Aber wir wissen auch, dass die Trendwende auf dem Arbeitsmarkt viele Arbeitslose, so auch Menschen mit Behinderungen, noch nicht erreicht hat. Schwerbehinderte Menschen gehören häufig zur Gruppe der Langzeitarbeitslosen; mehr als die Hälfte ist länger als ein Jahr ohne Arbeit. Wie der Antwort auf die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Eckert zu entnehmen ist, ist die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen auch in Sachsen-Anhalt kontinuierlich zurückgegangen. Allerdings - das haben wir bereits mehrfach angesprochen - sind die Daten der optierenden Kommunen hierin noch nicht eingerechnet worden. Eine Vergleichbarkeit ist somit nicht gegeben. Deshalb sollten wir in den Ausschüssen hierüber reden.

Die Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen ist zwar in den letzten Jahren leicht gestiegen. Verantwortlich dafür war aber insbesondere der öffentliche Dienst. Öffentliche Arbeitgeber kamen mit einer Quote von 5,6 % ihrer Beschäftigungspflicht in vollem Umfang nach. Beim Bund lag diese Quote bei 7,1 %. In der privaten Wirtschaft hingegen stagniert die Beschäftigungsquote bei 3,6 %. Dies sind die Zahlen aus dem Jahr 2004. In Sachsen-Anhalt ist die Anzahl der in den Landesbehörden beschäftigten schwerbehinderten Menschen leicht angestiegen. Wie hoch diese insgesamt ist, ist bislang noch nicht gänzlich klar. Daher sollte auch über diese Punkte in den Ausschüssen berichtet werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Gesamtaufkommen der Ausgleichsabgabe ist seit Jahren rückläufig. Dies haben wir bereits gehört. In Sachsen-Anhalt sank dieses von 13,9 Millionen € im Jahr 2002 auf 11,3 Millionen € im Jahr 2006. Dabei spielt vor allem die Absenkung der Pflichtbeschäftigungsquote von 6 % auf 5 % eine Rolle. Ein Großteil der Mittel fließt wiederum den Arbeitgebern zu, die ihrer Beschäftigungspflicht gegenüber schwerbehinderten Menschen nachkamen. Im Jahr 2005 waren es in Sachsen-Anhalt allein für Investitionsförderung und Lohnkostenzuschüsse 6,34 Millionen €, also ca. 50 %.

Es laufen derzeit Programme. Dr. Haseloff hat hierzu vorgetragen. Deswegen möchte ich mir die Ausführungen dazu sparen, da hierüber bereits berichtet wurde.

Ich unterstütze grundsätzlich das Anliegen der Linkspartei.PDS zu prüfen, ob aus Mitteln der Ausgleichsabgabe und aus Mitteln der Bundesagentur für Arbeit ein weiteres Programm zur Integration der Gruppe der jungen schwerbehinderten Menschen aufgelegt werden kann. Fakt ist, dass gerade bei den Jungen die dauerhafte Abhängigkeit von Transferleistungen keine gute Lebensperspektive ist. Vor allen Dingen sollten die jungen Menschen verstärkt Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Sehr geehrte Damen und Herren! Erlauben Sie mir zum Abschluss noch einige Ausführungen zu Punkt 3 Ihres Antrages. Da es seit dem Jahr 2004 keine gesetzlichen Veränderungen mehr gegeben hat, ist es nunmehr möglich, diese einer Bewertung zu unterziehen und dabei auch festzustellen, welche Regelungen gewirkt haben und welche nicht. Es sollte aber aus meiner Sicht das gesamte Maßnahmenbündel einer Bewertung unterzogen werden, um zu sachdienlichen Ergebnissen zu kommen.

Ich gebe Ihnen weiterhin dahin gehend Recht - das fällt vielleicht ein bisschen auf, aber das Thema und die Tatsachen sprechen nun einmal für sich -, dass es uns trotz erheblicher Erleichterungen für die private Wirtschaft bislang nicht gelungen ist, diese ausreichend für die Integration schwerbehinderter Menschen zu motivieren. Daran wollen und werden wir auch in Zukunft weiter arbeiten. Ich schlage daher vor, den Antrag in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit sowie in den Ausschuss für Soziales zu überweisen. - Vielen Dank

(Beifall bei der SPD - Zustimmung bei der Links- partei.PDS)

Vielen Dank, Frau Hampel. - Zum Abschluss der Debatte hören wir noch einmal Herrn Dr. Eckert. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass wir uns in den Ausschüssen für Wirtschaft und Arbeit sowie für Soziales zu der Problematik unterhalten werden. Ich möchte aber trotzdem noch einmal sagen, dass nicht gesagt ist, dass wir tatsächlich so gut aussehen, da Daten von fünf Kommunen fehlen. Ich habe leider nur die Möglichkeit gehabt, einen Vergleich in Wernigerode anzustellen. Hierbei habe ich bereits von den Angaben des Jahres 2003 einen Anteil von 20 % abgezogen und komme damit auf den Durchschnitt von 400. Das heißt, wir sollten uns Gedanken darüber machen, ob die Zahlen wirklich belegen, dass wir gut sind.

Fakt ist, dass Ostdeutschland insgesamt schlechter geworden ist. Das ist eine Angabe, die ich aus der Statistik der Bundesanstalt nach stundenlangem Suchen herausziehen konnte; denn dort hat sich der Zugriff auf die Daten verschlechtert.

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich nicht gesagt habe, es sei nichts passiert und die Landesregierung habe nichts unternommen. Ich würde aber sehr gerne die Effektivität und die Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen prüfen lassen, um dann zu eventuell neuen

Maßnahmen zu kommen und diese Maßnahmen entsprechend einzuleiten. Frau Dr. Hüskens hat mich mit ihrer Meinung nicht überrascht, sondern ich habe erwartet, dass sie gegen den Punkt 3 redet. Was ich aber wirklich erwartet hätte, ist, dass Sie sagen, wie ein möglicher anderer Steuerungsmechanismus aussehen soll.

Wenn wir feststellen, vielleicht partei- und fraktionsübergreifend, dass der jetzige Steuerungsmechanismus mit Ausgleichsabgabe und Pflichtquote nicht greift, dann sollten wir darüber diskutieren, ob es nicht ein anderes System geben sollte und geben kann, welches zum Beispiel unser Land bevorzugt, nämlich die Unternehmen, die nicht beschäftigungspflichtig sind, möglicherweise auf eine andere Art und Weise zu bevorzugen, wenn sie ihrer Verantwortung gerecht werden und schwerbehinderte Menschen einstellen. Darüber sollte man nachdenken.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Die Behindertenverbände haben versucht, darüber nachzudenken, ob so etwas möglich wäre, indem man das gesamte System erst einmal analysiert und beiseite stellt und darüber nachdenkt, wie ein wirksames neues System entstehen kann. Ich bitte darum, darüber nachzudenken und beispielsweise die Unternehmen, die nicht beschäftigungspflichtig sind, möglicherweise durch einen anderen Mechanismus zu bevorteilen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Damit ist die Debatte beendet.

Es ist beantragt worden, den Antrag in der Drs. 5/639 sowohl in den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit als auch in den Sozialausschuss - in dieser Reihenfolge - zu überweisen. Weitere Anträge sind nicht gestellt worden. Dann stimmen wir darüber ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist die Überweisung einstimmig so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist beendet.

Ich rufe nun den vorletzten Tagesordnungspunkt für heute - das ist der Punkt 14 - auf. Wir werden anschließend noch den Tagesordnungspunkt 23, den ganz kurzen Punkt, heute mit abarbeiten.

Zunächst also Tagesordnungspunkt 14:

Beratung

Ratifizierung der UN-Konvention zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde behinderter Menschen

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/640

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/664

Ich bitte Herrn Dr. Eckert, den Antrag einzubringen. Bitte schön.

Danke, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Am 30. März 2007 hat die Bundesregierung in New York die

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterzeichnet. Das Übereinkommen ist das erste universelle Rechtsdokument, in dem bestehende Menschenrechte an die spezifische Lebenssituation behinderter Menschen angepasst werden. Ziel ist es, die Chancengleichheit behinderter Menschen zu fördern und ihre Diskriminierung zu unterbinden.

Die vorliegende Konvention - gegenwärtig gibt es in deutscher Sprache leider nur eine Arbeitsübersetzung - markiert aus meiner Sicht einen grundlegenden Wechsel, indem sie den traditionellen, den primär an Defiziten der Betroffenen orientierten Ansatz durch den DiversityAnsatz ersetzt. Ihr liegt damit ein Verständnis von Behinderung zugrunde, in dem diese keinesfalls von vornherein negativ gesehen wird, sondern als normaler Bestandteil menschlichen Lebens und menschlicher Gesellschaft bejaht und - das ist völlig neu in der internationalen Sicht - darüber hinaus als Quelle möglicher kultureller Bereicherung wertgeschätzt wird.

Die Konvention beschränkt sich aber nicht nur darauf, Behinderung als Bestandteil der Normalität menschlichen Lebens zu begreifen. Sie geht einen großen Schritt weiter, indem das Leben mit Behinderung als Ausdruck gesellschaftlicher Vielfalt positiv gewürdigt wird. Eine Gesellschaft, die den Beiträgen behinderter Menschen Raum gibt und Aufmerksamkeit schenkt, erfährt einen Zugewinn an Humanität und kultureller Vielfalt.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS und von Herrn Gürth, CDU)

Ausdrücklich problemorientiert ist die Definition von Behinderung in der Präambel der Konvention. Das „Defizit“ wird dabei nicht bei den betroffenen Menschen verortet, sondern im ausgrenzenden und diskriminierenden gesellschaftlichen Umgang gesehen, den behinderte Menschen vielfach erleben. Es wird formuliert - ich zitiere aus der Arbeitsübersetzung -:

„Behinderung resultiert aus der Beziehung zwischen Personen mit Beeinträchtigungen und den in Grundhaltungen und Umweltfaktoren bestehenden Barrieren derart, dass dies die vollständige und wirksame Beteiligung der Betroffenen auf der Grundlage der Gleichheit mit anderen hindert.“

Behinderung in diesem Sinne als gesellschaftlich bedingt zu begreifen - in dem Behindertengleichstellungsgesetz unseres Landes ist dieser Ansatz verankert -, bildet die Voraussetzung dafür, dass man sie als strukturelles Unrecht beschreiben kann. Aus der Sicht behinderter Menschen bedeutet dies den Übergang vom passiven Erleiden des vermeintlich natürlichen, des vermeintlich nur persönlichen Schicksals hin zur aktiven Kritik an diskriminierenden und ausgrenzenden gesellschaftlichen Einstellungen und Strukturen. Diese Grundeinsicht wurde von den Behindertenverbänden im Jahr 1998 in dem Slogan „Wir sind nicht behindert, wir werden behindert“ prägnant formuliert.