Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

Der Ausschuss war einhellig der Auffassung, dass die Familienpolitik auch künftig einen wesentlichen Baustein der Sozialpolitik darstellen wird. Wir waren mehrheitlich der Auffassung, dass die derzeit geltenden Richtlinien in ihren Grundzügen richtig angelegt seien, dass es aber einer Reihe von Nachbesserungen bedürfe. Mit dem heutigen Beschluss werden wir der Landesregierung einen entsprechenden Auftrag erteilen.

Die FDP-Fraktion hat sich bei der Abstimmung über die vorläufige Beschlussempfehlung zu Punkt 2 noch der Stimme enthalten, weil wir die Frage hatten: Wann wird der Ausschuss informiert? - Das hat weniger damit zu tun, dass ich mit dem Ministerium einen Arbeitskreis zur Erarbeitung einer Richtlinie gründen möchte. Ich bin schon sehr für die Trennung zwischen der Exekutive und der Legislative.

Aber wir hatten die Sorge, dass die Landesregierung, wie wir das in einigen anderen Ausschüssen erlebt haben, ganz stolz mit der veröffentlichten Richtlinie kommen würde. Das haben wir in der Vergangenheit in einigen Ausschüssen erlebt. Dann darüber zu diskutieren ist sinnlos.

Mit wurde aber inzwischen signalisiert, dass wir die Richtlinie dann bekommen, wenn sie fertig ist, und nicht erst dann, wenn sie bereits im Ministerialblatt veröffentlicht worden ist, sodass eine sinnvolle Diskussion möglich sein wird. Deshalb können wir der Beschlussempfehlung heute zustimmen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Frau Brakebusch.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Vieles ist von der Frau Ministerin und von dem Herrn Ausschussvorsitzenden zu diesem Thema bereits gesagt worden. Ich möchte natürlich nicht alles wiederholen.

Wir haben uns in den Ausschussberatungen intensiv mit der Familienförderung auseinander gesetzt. Dabei hat sich die von uns in der ersten Lesung zu diesem Antrag geäußerte Vermutung bestätigt, nämlich dass wir eine Neuausrichtung der Maßnahmen der Familienförderung benötigen.

Die vorhandenen Fördermittel müssen zielgerichtet und nachhaltig eingesetzt werden. Hierzu gehört selbstverständlich auch, dass diese Mittel tatsächlich diejenigen erreichen, für die sie bestimmt sind. Dass dies in der Vergangenheit nicht immer gelungen ist, ist richtig. Es ist auch richtig, dass sich die Landesregierung dieser Aufgabe annimmt und eine Neuausrichtung der Förderung der Familienpolitik vornimmt, so wie die Beschlussempfehlung es vorsieht.

Angesichts der Wichtigkeit der Familienpolitik und mit Blick auf die im Herbst beginnenden Haushaltsberatungen ist es nur konsequent, dass die Landesregierung ihr Konzept, sobald es vorliegt, dem Ausschuss für Soziales

zur Beratung vorlegt, wie es die Beschlussempfehlung des Ausschusses vorsieht.

Aus der Sicht meiner Fraktion haben die Ausschussberatungen allerdings keine durchschlagenden Argumente dafür geliefert, dass die Mittel für die Familienförderung in einer Pauschale oder zumindest in einer Art von Pauschale zur Förderung kommunaler Familienpolitik gebündelt und den Landkreisen zur Verfügung gestellt werden müssten, wie dies die Antragstellerin fordert. Die Gründe für unsere ablehnende Haltung haben wir wiederholt vorgetragen. Ich will sie nicht erneut wiederholen. Es ist der Antragstellerin in den Ausschussberatungen nicht gelungen, unsere Skepsis gegenüber einer solchen Pauschale zu beseitigen. Wir stehen diesem Vorschlag weiterhin ablehnend gegenüber.

Ich will an dieser Stelle die konstruktive und intensive Auseinandersetzung mit der Thematik im Ausschuss ausdrücklich hervorheben und mich für diese bei allen Beteiligten einschließlich der Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung bedanken.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales zustimmen. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Brakebusch. - Nun erteile ich Frau Bull für die Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort.

Meine Damen und Herren! In Ihrem ersten Satz, Frau Ministerin, sind wir uns einig. Familienpolitik hat tatsächlich Hochkonjunktur. Aber wenn man genauer hinguckt, dann stellt man fest, dass sie natürlich nur - „nur“ in Anführungsstrichen - in zweierlei Hinsicht Hochkonjunktur hat.

Es geht nämlich zum einen darum, dass ausgerechnet eine konservative Familienministerin nicht nur in ihrem eigenen Laden, sondern auch noch gesellschaftlich mit einem höchst verstaubten Familienbild aufräumt. Ich empfinde das durchaus als einen erstaunlichen und interessanten Vorgang.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

- Da kann man ruhig klatschen, keine Frage.

Zum Zweiten - das macht mich etwas nachdenklicher - handelt es sich bei der öffentlichen Debatte lediglich um einen medienträchtigen Ausschnitt der Familienpolitik, nämlich im Wesentlichen um die frühkindliche Bildung. Dazu gehören schon noch ein paar Politikfelder mehr; denn all das, was Familienpolitik im weiteren Sinne ausmacht, ist keineswegs Gegenstand der Beratungen. Es steht zumindest nicht so intensiv in der öffentlichen Debatte. Gemeint ist alles, was § 16 SGB VIII anbelangt. Darin geht es um Familienbildungsmaßnahmen usw. usf. Insbesondere geht es darum, welche Perspektiven die kommunale Familienpolitik eigentlich hat.

Familienpolitik findet vor Ort statt. Diesbezüglich stimme ich Ihnen im weiteren Sinne zu. Das heißt, ich muss die Förderpolitik genau so ausgestalten, dass ich vor Ort fördere und dass ich vor allen Dingen den Gestaltungsspielraum im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung weit halte. Die Kommunen können am besten entschei

den, welche familienpolitischen Maßnahmen und Förderungen Sinn machen. Sie kennen ihre Ressourcen. Sie wissen, wo Synergien möglich sind. Sie kennen die Bedarfe in den Landkreisen, um eine bedarfsgerechte Förderung gestalten zu können.

Deshalb lag dem Parlament in Form des Antrages meiner Fraktion auch eine klare Zielrichtung vor. Zum einen sollte vermieden werden, dass die Mittel in vagabundierenden Einzelförderrichtlinien einmal besser und einmal schlechter abfließen. Stattdessen sollten die Mittel pauschal und zweckgebunden an die Landkreise gegeben werden. Zum zweiten sollte der Katalog der Möglichkeiten für familienpolitische Maßnahmen geöffnet werden.

Was war nun das Ergebnis der Beratungen im Ausschuss? - So wesentlich sind die Veränderungen nach meiner Auffassung nicht. Die Worte „neue Förderrichtlinie“ sind auch große Worte für das, was wirklich passiert ist. Eine Förderrichtlinie ist korrigiert worden. Die Landkreise erhalten nunmehr die Möglichkeit, mit den großen Familienverbänden Vereinbarungen abzuschließen, um ihre Familienbildungsreisen tatsächlich realisieren zu können.

Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher, dass die Mittel abfließen werden. Das liegt selbstverständlich schon allein im Interesse der großen Familienverbände. Ich bin mir aber nicht sicher, welche Rolle die kommunale Familienpolitik dann noch spielt und welchen Entscheidungsspielraum bzw. welche Wahlmöglichkeit die Landkreise de facto noch haben und ob es nicht stattdessen - die Vermutung ist zugegebenermaßen etwas provokant - auf Umwegen eine Förderung der großen Verbände und deren Einrichtungen ist und die Landkreise nur scheinbar, lediglich haushaltstechnisch, eingebunden werden.

Um nicht missverstanden zu werden: Ich habe nichts gegen Familienverbände. Es muss gesagt werden, dass es kompetente und wertvolle Partner sind, die vielfältige und auch sehr viele familienpolitische Angebote vorhalten und vieles leisten. Die Frage ist aber, meine Damen und Herren, wer der Hauptakteur in Sachen kommunale Familienpolitik ist und mit welchem Spielraum er das ist.

Ich habe schon angedeutet, dass zumindest nach der Aussage des Ministeriums die Mittel auch weiterhin an die Landkreise überwiesen werden. Durch die enge Zweckbindung haben diese aber keine andere Möglichkeit, als die Familienverbände und die Kindererholungszentren mit der Umsetzung der Familienbildungsreisen zu beauftragen.

Ich muss aber auch ein Stück weit in Betracht ziehen, dass vor Ort erstens andere Ideen existieren und zweitens anderes gebraucht wird. Unser Anliegen war und ist dabei die Förderung vielfältiger Angebote kommunaler Familienpolitik, und das aus gutem Grunde. Dies soll nicht mit der Politik des goldenen Zügels geschehen, durch den die traditionelle Landesförderpolitik im Wesentlichen nach wie vor gekennzeichnet ist, sondern mit dem Ziel eigener Entscheidungs- und Wahlmöglichkeiten.

Hinzu kommt der interessante Fakt, dass der einzige Teil, den wir aus unserer Sicht im Familienfördergesetz für sinnvoll erachtet haben, darin besteht, dass das Land auf die Rückzahlung eines Teils der Unterhaltsvorschusszahlungen verzichtet hat und den Landkreisen dadurch wider Erwarten 1,4 Millionen € verblieben sind. Das heißt, mit ein bisschen Ehrgeiz hätte man durchaus

das Ziel anvisieren können, pauschale und zweckgebundene Mittel in Höhe von ca. 2 Millionen € für kommunale Familienpolitik zu konzipieren und umzusetzen.

Meine Damen und Herren! Das wäre wirklich ein mutiger und konzeptionell neuer Weg gewesen. Das Vorhaben der Sozialministerin, dort künftig etwas zu tun, finde ich interessant. Darüber werden wir auch diskutieren; das werden wir auch kritisch begleiten. Das finde ich wirklich interessant. Das ist aber leider momentan noch nicht Gegenstand des Antrags, sondern nur eine Ankündigung.

Wir werden uns aus diesen Gründen der Stimme enthalten. - Danke.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Bull. - Die SPD-Fraktion hat auf einen Beitrag verzichtet.

Wir können nunmehr über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales in der Drs. 5/633 abstimmen. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die FDP. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Die Linkspartei.PDS enthält sich der Stimme. Damit ist dieser Antrag angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf:

a) Erste Beratung

Schulen an Mehrfachstandorten

Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/581

b) Beratung

Grundsätze der künftigen Schulentwicklungsplanung

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/651

Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drs. 5/657

Ich bitte zunächst Herrn Höhn, als Einbringer zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schulentwicklungsplanung - nächste Runde. Es ist in dieser Legislaturperiode nicht das erste Mal, dass wir uns mit dieser Problematik beschäftigen. Auch in der letzten Legislaturperiode haben wir uns mehr als einmal mit diesem Thema befasst.

Uns geht es heute um etwas, um das es uns auch schon mit unserem letzten Vorschlag, dem Gesetzentwurf, den wir in den letzten Monaten behandelt haben, gegangen ist, nämlich um die Stabilisierung des Schulnetzes in der jetzigen Situation. Diese Frage sollten wir klären, bevor sich der Landtag der Frage widmet, was nach der beschlossenen Schulentwicklungsplanung ab dem Jahr 2009 geschieht. Zu diesem Punkt kommen wir gleich noch. Das will ich mir an dieser ersparen.

Dafür hatten wir einen Gesetzentwurf vorgelegt, der in der Fläche gewirkt hätte, also in den Städten genauso

wie in den dünner besiedelten Gebieten. Ich weise ausdrücklich darauf hin, weil wir heute etwas besprechen, was sich doch eher auf die Städte konzentriert. Die Koalition konnte diesem Anliegen damals nicht folgen. Das ist noch nicht so lange her. Ich will noch einmal deutlich sagen, dass ich das nach wie vor für einen großen Fehler halte.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich habe eben schon gesagt, dass wir den vorliegenden Antrag nicht benötigt hätten, wenn wir den Gesetzentwurf damals beschlossen hätten.