Wir haben zu dem Tagesordnungspunkt 5 keine Debatte vereinbart. Wir kommen deshalb jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in der Drs. 5/625. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit in der Drs. 5/625 folgen möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Ich sehe Zustimmung von allen Fraktionen. Ich erspare mir deshalb die Frage nach den Gegenstimmen und den Stimmenthaltungen. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit zugestimmt worden und wir können den Tagesordnungspunkt 5 verlassen.
Ich würde vorschlagen, wir gehen jetzt in die Mittagspause. Es ist jetzt 12.15 Uhr. Die Mittagspause dauert eine Stunde. Wir treffen uns also um 13.15 Uhr hier im Plenarsaal wieder. Guten Appetit!
Meine Damen und Herren! Es entsteht der Eindruck, als seien die Worte des Präsidenten gänzlich missverstanden worden. Er sprach von 13.15 Uhr. Das scheinen nicht alle so genau gehört und verstanden zu haben. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir jetzt unsere Beratungen fortsetzen.
Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 14. September 2006 statt. Ich bitte zunächst Herrn Dr. Eckert, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS wurde am 14. September 2006 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres überwiesen.
Anzumerken ist, dass die antragstellende Fraktion vor dem Hintergrund von nur teilweise abgeflossenen Mitteln für einige familienpolitische Programme - als nur ein Beispiel können hierzu die Familienerholungsmaßnahmen genannt werden - mit dem Antrag bezweckte, Kompetenzen und Mittel der Familienförderung zu bündeln und die Förderung vor Ort durch die Kommune, das heißt dort, wo das jeweilige Problem am ehesten erkannt wird, vorzunehmen.
Der Ausschuss für Soziales hat sich erstmals in der 10. Sitzung am 10. Januar 2007 mit diesem Antrag befasst.
Aus der Sicht der Landesregierung, so wurde es dargestellt, wäre die pauschalierte Zuwendung der Mittel an die Kommunen mit Zweckbindung, das heißt mit einer Zielvereinbarung, überlegenswert. Dafür seien aber noch entsprechende Rahmenbedingungen erforderlich.
Die Landesregierung informierte den Ausschuss darüber, dass man derzeit daran arbeite, das im Jahr 2005 verabschiedete Familienfördergesetz des Landes umzusetzen. Dazu werde eine Richtlinie für die Förderung der Familienverbände, der Familienzentren, der Bildungsangebote für Familien und von Investitionen in Familienzentren mit verschiedensten Maßnahmen erstellt.
Im Ergebnis der Diskussion im Ausschuss wurde fraktionsübergreifend Konsens darüber hergestellt, dass im Land eine Neuausrichtung der Maßnahmen der Familienförderung nötig ist, so wie es unter Nr. 1 des Antrages einleitend formuliert ist.
Ebenso Konsens bestand hinsichtlich der Nr. 2 des Antrages, ein entsprechendes Konzept nach dessen Erarbeitung dem Ausschuss für Soziales zur Beratung vorzulegen.
Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung im Zuge der Umsetzung des Familienfördergesetzes für den Bereich der Familienförderung derzeit eine neue Richtlinie erarbeitet, sprachen sich dann die Fraktionen der CDU und der SPD dafür aus, die unter Nr. 1 des Antrages aufgeführten zwei Spiegelstriche zu streichen.
Die antragstellende Fraktion dagegen sprach sich dafür aus, den Text des Antrages unverändert zur vorläufigen Beschlussempfehlung zu erheben.
Seitens der Fraktion der FDP wurde darauf hingewiesen, dass das Land bei der Neuausrichtung der Förderung der Familienpolitik jedoch weiterhin die Möglichkeit haben sollte zu überprüfen - gewissermaßen zu kontrollieren -, wie spezielle Programme durch die Kommunen
Im Ergebnis seiner Beratung verabschiedete der Ausschuss für Soziales mit 8 : 0 : 4 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres, die die Streichung der unter Nr. 1 aufgeführten Spiegelstriche beinhaltete.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres hat sich in der 17. Sitzung am 8. März 2007 mit der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst und sich dieser ohne Änderungswünsche mit dem gleichen Abstimmungsergebnis, also mit 8 : 0 : 4 Stimmen, angeschlossen.
In seiner abschließenden Beratung am 11. April 2007 hat der federführende Ausschuss für Soziales zunächst den aktuellen Stand der Überlegungen innerhalb der Landesregierung bezüglich der Neuausrichtung der Familienförderung bzw. der in Arbeit befindlichen Richtlinie bei der Landesregierung abgefragt.
Er hat daraufhin über die dem Plenum heute vorliegende Beschlussempfehlung in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung - weitere Änderungen wurden nicht vorgenommen - abgestimmt. Die Abstimmung ergab 7 : 3 : 0 Stimmen.
Namens des Ausschusses bitte ich das Hohe Haus, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Meine Damen und Herren! Ich habe zunächst die Freude, auf der Südtribüne Schülerinnen und Schüler der Humboldt-Sekundarschule aus Naumburg begrüßen zu können.
Sie haben zugleich das große Glück, nun den obersten Dienstherrn aller Lehrerinnen und Lehrer des Landes zu hören. Ich erteilte Herrn Minister Olbertz das Wort.
- Dann ist mir etwas Falsches unterlaufen. Dann bitte Frau Ministerin Kuppe. - Das muss ich hier ändern und alles ist wieder in Ordnung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Familienpolitik hat zurzeit bundesweit Konjunktur. Das ist gut so. Ich hoffe, dass es nicht nur ein kurzes Strohfeuer ist. Wir haben es in SachsenAnhalt seit vielen Jahren vorgemacht, dass aktive Fami
Die Landesregierung will die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel so einsetzen, dass die vielfältigen Akteure ihrem familienpolitischen Auftrag in hoher Qualität und bedarfsgerecht nachkommen können. Es gilt, die Förderinstrumente so flexibel auszurichten, dass Kinder und ihre Familien die bestmögliche Unterstützung und Begleitung erfahren. Das ist eine gemeinsame Aufgabe des Landes und der kommunalen Ebene.
Dabei muss sich diese Begleitung und Förderung ganz wesentlich an dem Bedarf, an den Lebensbedingungen im unmittelbaren Lebensumfeld orientieren. Familienpolitik muss vor Ort gelebt werden. Die Kommunen entwickeln in ihrer eigenen Planungsverantwortung nach dem Sozialgesetzbuch VIII entsprechende Konzepte und gestalten sie aus.
Finanzielle Gestaltungsspielräume hat das Familienfördergesetz eröffnet. So werden über § 19 dieses Gesetzes zusätzliche Förderungen von Familienprojekten im Rahmen der bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten verbleibenden Rückflüsse aus dem Unterhaltsvorschussgesetz möglich. Im Jahr 2006 belief sich dieser Betrag immerhin auf knapp 1,5 Millionen €. Derzeit prüft das Ministerium, wo Umsteuerungen bei den bestehenden familienpolitischen Programmen bezüglich ihrer Nachhaltigkeit sinnvoll und notwendig erscheinen.
Schon bei der Einbringung des Antrages im September des letzten Jahres habe ich darauf hingewiesen, dass mit den maßgeblichen Akteuren im Land eine Neuausrichtung der familienpolitischen Förderpolitik zu diskutieren ist und dass wir das auch tun. Diesem Anspruch werden wir vom Ministerium aus weiterhin gerecht werden. So werden wir auch im Rahmen des nächsten Landeswettbewerbes „Kinder- und familienfreundliche Kommune“ diesen Abstimmungsprozess mit lokalen Akteuren verstärkt initiieren.
Ich will auch noch einmal dazu anregen - Herr Dr. Eckert, ich bin für diesen Passus in Ihrer Berichterstattung dankbar -, über eine Erweiterung der Jugendpauschale zu einer Jugend- und Familienpauschale mit Zweckbindung und mit Zielvereinbarungen nachzudenken. Ich sehe darin eine Chance, den Gestaltungsrahmen der Kommunen zu erweitern und die Handlungskompetenz der Kommunen zu stärken.
Dabei muss über die Ziele, über die Rahmenkriterien und auch über die finanzielle Ausstattung beraten werden. Das ist aber, auch unter demografischen Gesichtspunkten gesehen, eine lohnenswerte Aufgabe.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kuppe. - Nun hören wir die Beiträge der Fraktionen. Für die FDP-Fraktion spricht Frau Dr. Hüskens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kuppe und Herr Dr. Eckert in seiner ausführlichen Berichterstattung haben alles gesagt, was man zu dem Sachverhalt sagen kann. Wer die Beschlussempfehlung mit dem An
trag, der damals von der Linkspartei.PDS-Fraktion eingebracht worden ist, verglichen hat, hat festgestellt: Es hat wesentliche Veränderungen gegeben.
Der Ausschuss war einhellig der Auffassung, dass die Familienpolitik auch künftig einen wesentlichen Baustein der Sozialpolitik darstellen wird. Wir waren mehrheitlich der Auffassung, dass die derzeit geltenden Richtlinien in ihren Grundzügen richtig angelegt seien, dass es aber einer Reihe von Nachbesserungen bedürfe. Mit dem heutigen Beschluss werden wir der Landesregierung einen entsprechenden Auftrag erteilen.