Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Diese zusätzlichen Maßnahmen im Bereich der Polizeidirektion Dessau führten zu vermehrten Meldungen von Staatsschutzdelikten, insbesondere von Propagandadelikten, wie ich anhand der Zahlen dargestellt habe.

Vielen Dank, Herr Minister. Wünscht jemand eine Zusatzfrage zu stellen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist diese damit Frage erledigt.

Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, habe ich die Freude, auf der Südtribüne Seniorinnen und Senioren der Linkspartei.PDS aus dem Landkreis Wernigerode, eine Kameradschaft ehemaliger Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes Nordharz und Damen und Herren der Kreisvolkshochschule Bitterfeld begrüßen zu können.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun kommen wir zur Frage 2. Der Abgeordnete Herr Harry Czeke von der Linkspartei.PDS stellt eine Frage zum Thema Umsetzungsstand EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013. Bitte schön.

Im Mai dieses Jahres haben bereits mehrere Bundesländer die Genehmigung ihrer operationellen Programme für den EFRE, den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, gemeldet. Zudem soll es nach meinen Informationen ab 1. Juli 2007 nun doch zwei Stellen für den Regionalen Begleitausschuss geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Genehmigungs- und Umsetzungsstand bei den Strukturfonds im Land, insbesondere bei Richtlinien und Zeitplan?

2. Wie wird die Unterstützung des Regionalen Begleitausschusses durch zwei Personalstellen bis zum Ende der aktuellen Förderperiode 2013 abgesichert werden?

Vielen Dank. - In Vertretung des Herrn Staatsministers Robra antwortet für die Landesregierung Herr Minister Olbertz. Bitte schön.

Herr Präsident, ich beantworte diese Anfragen im Namen der Landesregierung und stellvertretend für Herrn Minister Haseloff wie folgt.

Zu Frage 1: Die Verlautbarungen anderer Bundesländer im Mai 2007 beziehen sich auf eine informelle Einigung mit der Kommission zu den Programmtexten. Eine formelle Genehmigung von operationellen Programmen anderer Länder ist nach dem Kenntnisstand der Landesregierung noch nicht erfolgt.

Die Landesregierung geht davon aus, dass für die beiden eigenen operationellen Programme der Struktur

fonds EFRE und ESF noch im Juli 2007 eine informelle Einigung mit der Kommission erzielt werden kann. Die formelle Genehmigung der operationellen Programme EFRE und ESF Sachsen-Anhalt 2007 bis 2013 wäre dann ab September 2007 zu erwarten.

Die Förderrichtlinien werden derzeit erarbeitet. Teilweise sind sie schon fertig gestellt worden bzw. werden aktualisiert. Da derzeit nur wenige Fragestellungen in den Konsultationen mit der Kommission einen konkreten Bezug zu einzelnen Förderprogrammen haben, erfolgt die Ausgestaltung der Richtlinien und Verfahren weitgehend unabhängig von der informellen Einigung mit der Kommission.

Zu Frage 2: Aus den Mitteln der Technischen Hilfe des operationellen Programms 2000 bis 2006 wird das Kompetenzzentrum zur Stärkung der Wirtschafts- und Sozialpartner in Form einer Projektförderung für das zweite Halbjahr 2007 und das erste Halbjahr 2008 finanziert. Im Rahmen dieses Projektes werden zwei Fachkräfte gefördert. Bei positiver Bewertung kann das Projekt auch aus den Strukturfondsmitteln der Förderperiode 2007 bis 2013 weiter unterstützt werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. - Zusatzfragen gibt es nicht.

Dann kommen wir zur Frage 3. Der Abgeordnete Herr Dr. Detlef Eckert von der Linkspartei.PDS stellt eine Frage zu den Lernbedingungen im Förderzentrum Halberstadt. Bitte schön

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Förderzentrum Halberstadt gehört auch die Makarenko-Förderschule Badersleben, die mit den Grundschulen im Huy sowie mit Unternehmen der Region enge Kooperationsbeziehungen aufgebaut hat und pflegt.

Der Schulstandort Badersleben ist gefährdet. Der Kreistag Halberstadt beauftragte aufgrund der Gesamtsituation die Verwaltung, alle Maßnahmen zum Erhalt des Standortes zu ergreifen, da die nächste Förderschule Lernen von Badersleben ca. 30 Minuten Fahrzeit entfernt in Halberstadt liegt, sodass für eine Reihe der schon benachteiligten Schülerinnen und Schüler Fahrzeiten von 75 Minuten und mehr für eine Fahrt drohen.

In der Region wird behauptet, dass das Landesverwaltungsamt neu diagnostizierte Schülerinnen und Schüler aus dem Einzugsbereich Badersleben bereits nach Halberstadt zuordnet. Angesichts der guten Qualität der pädagogischen Arbeit in der Makarenko-Schule, der Beförderungsbedingungen für die Kinder und angesichts der Raumsituation in der Albert-Schweitzer-Schule Halberstadt wäre das - insbesondere unter dem Aspekt der Chancengleichheit für benachteiligte Kinder - umstritten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Alternativen wurden im Landesverwaltungsamt mit dem Schulträger zur Vermeidung längerer Schulwege und höherer Klassenfrequenzen für die Schülerinnen und Schüler erörtert, und welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, für die Schülerinnen und Schüler mit Lernbeeinträchtigungen in der Region optimale Bildungsbedingungen zu gewährleisten?

2. Wie soll eine verstärkte Beratung und Betreuung der Grundschulen im Huy-Bereich mit sonderpädagogischer Kompetenz künftig sichergestellt werden?

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Für die Landesregierung antwortet Herr Kultusminister Professor Olbertz. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Eckert wie folgt.

Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung sieht, wie übrigens schon die Vorgängerverordnung aus dem Jahr 1999, für eine Förderschule für Lernbehinderte eine Größe von mindestens 90 Schülerinnen und Schülern vor. Mit dieser Schulgröße können überwiegend Jahrgangsklassen gebildet und der Fachunterricht vor allem auch personell abgesichert werden.

Wenn diese Größe unterschritten wird, haben die Schulträger ein schulfachlich überzeugendes Konzept vorzulegen, wie die Schülerinnen und Schüler mit dem erforderlichen Maß an individueller Lernförderung unterrichtet werden sollen. Ein Abweichen von der vorgeschriebenen Gesamtschülerzahl ist also in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel wenn eine andere Schule dieser Schulform nicht oder nur unter zu hohen Belastungen erreichbar ist.

Um den Bildungs- und Erziehungsauftrag dieser Schulform noch ausreichend umzusetzen und ein Lernen in Lernverbünden zu ermöglichen, wird dann auf eine Schulgröße von mindestens 60 Schülerinnen und Schülern orientiert, wobei mindestens 20 dem Primarbereich angehören sollten. Vor diesem Hintergrund möchte ich die Fragen wie folgt beantworten.

Zu Frage 1: Die Förderschule in Badersleben, an der Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf im Lernen unterrichtet werden, hat nicht nur seit Jahren die Mindestgröße von 90 Schülerinnen und Schülern deutlich unterschritten, sondern es befinden deutlich weniger als 60 Schüler in dieser Schule. Deshalb war vorgesehen, den Schulstandort auslaufen zu lassen und den Unterricht in Halberstadt zu organisieren.

Ich möchte einmal einflechten, dass diese Zahlen keine magischen und fixen Festlegungen sind; vielmehr handelt es sich um Ableitungen aus dem Organisationsbedarf und dem Betrieb einer ordentlichen Schule mit Fächerspektrum, sinnvollem Lehrereinsatz und ordentlicher Klassenzuteilung. Das muss man immer mit bedenken, weil es ansonsten nach ausgedachter Willkür aussieht. Bei Schulen mit 60 Schülerinnen und Schülern reden wir über ausgesprochen kleine Schulen, die sich schon an der Grenze der Organisierbarkeit des Unterrichts in Klassenverbänden bewegen. - Aber das erwähne ich nur einmal nebenbei.

Vor allem wegen der angespannten räumlichen Situation in Halberstadt wurde zwischen dem Landesverwaltungsamt und dem Kultusministerium kürzlich vereinbart, den Schulstandort im Schuljahr 2007/2008 noch nicht aufzuheben. Das heißt, es wurde ein weiteres Jahr Zeit gewährt, um die Probleme, die in der Tat in Halberstadt

vorhanden sind, zu lösen oder im Kontext des neuen Landkreises zu schauen, ob es sinnvolle andere Möglichkeiten gibt, etwa die Schülerströme durch eine Neuzuschneidung der Schuleinzugsbereiche zwischen Wernigerode, Badersleben und Halberstadt sinnvoller zu lenken. Das soll durchaus noch einmal geprüft werden.

In dieser sehr bescheidenen Größenordnung, in der sich die Förderschule in Badersleben im Moment bewegt, kann sie nicht gehalten werden. Es ist, wie gesagt, zunächst für ein Jahr die Aufgabe der Schulträger, Alternativlösungen zu entwickeln, für die ich dann auch sehr aufgeschlossen wäre.

Im Schuljahr 2007/2008 werden in Badersleben insgesamt 46 Schülerinnen und Schüler in vier Klassen mit einer Größe von neun bis 13 Schülerinnen und Schülern lernen. Außer einer 9. Klasse werden die Schuljahrgänge 3 und 4, 5 und 6 sowie 7 und 8 bereits jahrgangsübergreifend unterrichtet.

Ich sage dies durchaus mit einem kritischen Unterton. Das sind alles schon, wenn man so will, improvisierte Lösungen, um das Problem des Schülermangels irgendwie zu beherrschen. Ich halte es aber aus pädagogischer Sicht durchaus für strittig, ob praktisch der größte Teil des Unterrichts in jahrgangsübergreifenden Klassen gerade in einer Schule stattfinden muss, in der die Klassenstufen sehr wichtige Differenzierungen ermöglichen und auch die individuelle Förderung mit enormen Herausforderungen verbunden ist. Eigentlich kann man eine solche Lösung mit überwiegend jahrgangsübergreifendem Unterricht in einer Förderschule nur vorübergehend tolerieren.

Die Schülerzahl in den Jahrgängen 1 und 2 ließ keine Klassenbildung mehr zu. Diese Kinder werden entweder im gemeinsamen Unterricht an Grundschulen, also integrativ unterrichtet oder sie besuchen die Förderschule für Lernbehinderte in Halberstadt, und das schon jetzt. Darüber hinaus fahren nur Kinder nach Halberstadt, deren Eltern dies ausdrücklich wünschten, weil etwa schon Geschwister dort lernen. Andere Entscheidungen in Einzelfällen wurden inzwischen korrigiert; zwei, drei unglücklich gelaufene Geschichten gab es diesbezüglich, glaube ich.

Damit ist der Förderschulstandort Badersleben allerdings nicht dauerhaft gesichert. Der Landkreis als Schulträger ist aufgefordert worden, ein langfristiges Beschulungskonzept und damit auch eine Standortplanung, die bestandsfähig ist, vorzulegen.

Weitere Alternativen sind zum Beispiel der gemeinsame Unterricht an Grund- oder Sekundarschulen oder auch eine Auslagerung von Klassen der Förderschule Halberstadt an Standorte allgemeinbildender Schulen im Bereich Huy.

Zu 2: Die Beratung und Betreuung der Grundschulen mit sonderpädagogischer Kompetenz im Bereich Huy ist nicht abhängig vom Schulstandort in Badersleben. Sie erfolgt grundsätzlich über das Förderzentrum in Halberstadt, das im Schuljahr 2006/2007 sein Konzept erprobt hat und am 22. Juni 2007 die Ergebnisse dieser Erprobung präsentieren wird.

Für die Beratung und Betreuung der allgemeinbildenden Schulen und die Organisation präventiver Angebote gibt es ein Kontingent an Lehrerwochenstunden. Lehrkräfte, die Aufgaben der Beratung und des Kompetenztransfers

übernehmen, suchen die entsprechenden Schulen im Zuständigkeitsbereich des Förderzentrums regelmäßig auf. Zwischen den Schulen bestehen Vereinbarungen, wo jeweils die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen sollen. Das macht im Übrigen den Sinn eines Förderzentrums aus. Es ist nichts anderes als ein Netzwerk der Zusammenarbeit.

Im künftigen Harzkreis werden drei regionale und ein überregionales Förderzentrum tätig sein, die untereinander enge Kooperationsbeziehungen pflegen. Damit können alle Gebiete des Kreises Angebote der sonderpädagogischen Beratung und Förderung erhalten.

Das ist im Moment der Stand. Das eine Jahr muss aber wirklich genutzt werden, eine Lösung zu finden. Wenn die Schülerzahlen, die minimal nötig sind, um einen ordentlichen Unterricht durchzuführen, nicht erreicht werden, müssen wir den Standort Badersleben in der Tat zur Disposition stellen. Aber das letzte Wort darüber ist noch nicht gesprochen. Ich sollte Sie über den Stand der Diskussion unterrichten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank. - Es gibt eine Zusatzfrage. Bitte, Herr Heft.

Danke, Herr Präsident. - In diesem Zusammenhang spielen Ausgleichsleistungen in der Schülerbeförderung nach § 45 des Personenbeförderungsgesetzes eine Rolle. Nach meiner Kenntnis gibt es momentan, nachdem die entsprechende Regelungskompetenz auf die Länder übergegangen ist, Bestrebungen, eine Regelung zu erarbeiten, die es für die Verkehrsunternehmen unattraktiv werden lässt, in der Schülerbeförderung unnötig weite Beförderungswege im Hinblick auf die Generierung zusätzlicher Erträge zu fahren. Wie ist diesbezüglich der aktuelle Stand?

Ich will mich jetzt nicht auf die Zuständigkeitsfrage zurückziehen; ich kann es Ihnen nicht genau sagen. Ich bin aber gern bereit, auf diese Frage zusammen mit Herrn Kollegen Daehre gesondert zu antworten.

Ich weiß sehr wohl, dass Schülerbeförderungswege nicht nur aus der topografischen Logik von Entfernungen entstehen, sondern auch aufgrund von Fahrplänen und legitimen geschäftlichen Interessen. Das kann aber nicht auf Kosten der behinderten Kinder abgewickelt werden.

Insofern meine ich, es wird eine wichtige Planungsaufgabe des Schulträgers sein, im Rahmen dieser Standortdebatte auch die Organisation des Schülerverkehrs zu regeln. Das ist ein ganz wesentliches Element einer solchen Planung. Diesbezüglich sehe ich im Übrigen Reserven.

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz.