Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Trotzdem sage ich es noch einmal: Die Nordumfahrung Wittenberg muss kommen und wir werden dafür kämpfen. Aber vor 2015 ist sie im vordringlichen Bedarf nicht enthalten. Das ist die Situation.

Das, Herr Präsident, war die Kurzfassung. Wenn es dann noch Fragen gibt, können wir diese, würde ich vorschlagen, im Ausschuss klären.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre.

Auch die letzte Frage, die Frage 6, wird von der Linkspartei.PDS gestellt. Es fragt der Abgeordnete Herr Uwe Heft nach der Nordumfahrung Lutherstadt Wittenberg. Wir sind also ganz in der Nähe geblieben.

Danke, Herr Präsident. Das schließt sich jetzt nahtlos an. Insofern knüpfe ich an die Worte des Herrn Ministers Dr. Daehre an.

Der Aktionsplan der Lutherstadt Wittenberg hat die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für Partikel PM10 und die Verringerung von Luftverunreinigungen zum Ziel. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der menschlichen Gesundheit.

Der Aktionsplan zur Reduzierung der relevanten Feinstaubbelastung definiert in Höhe von 41 % aller Emissionen den Straßenverkehr als Verursacher. Per 21. Mai 2007 verzeichnen wir in diesem Bereich bereits 16 Überschreitungen.

Ich frage deshalb die Landesregierung:

1. Welche konkreten Planungen hat die Landesregierung im Ressort Verkehr, um die Belastungen der Menschen der Lutherstadt Wittenberg durch Schmutz und Lärm im Bereich der Dessauer Straße, verursacht vom durchgehenden Straßenverkehr auf der B 187, dauerhaft zu reduzieren?

2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur aktuellen Verkehrsbelastung der B 187/Dessauer Straße? Die Angaben bitte in Fahrzeugen je 24 Stunden.

Vielen Dank, Herr Heft. - Auch diese Antwort wird von Herrn Minister Daehre gegeben.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Heft im Namen der Landesregierung wie folgt.

Ich darf aber vorausschicken, dass wir bezüglich der Nordumfahrung Wittenberg - ich habe das eben schon angedeutet - das Problem haben, dass wir diese im vordringlichen Bedarf nicht untergebracht haben, sondern im weiteren Bedarf. - Das als erste Vorbemerkung.

Zweitens befinden wir uns in der Situation, dass von bestimmter Seite immer gesagt wird, wir würden viel zu viel Geld für den Straßenbau einsetzen; andererseits werden aber Ortsumgehungen gefordert. Deshalb, meine Damen und Herren, möchte ich Sie bitten, sich immer daran zu erinnern: Wenn wir Ortsumgehungen fordern, müssen wir auch wissen, dass das Geld kostet. Normalerweise werden Straßen mit Beton gebaut, deshalb brauchen wir für die Zukunft auch noch das eine oder andere. - Das wollte ich vorausschicken. Diese Gelegenheit durfte ich mir nicht entgehen lassen.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Jetzt komme ich zu der Beantwortung der Fragen des Abgeordneten Herrn Heft. Zu Frage 1: Der Feinstaubkurzzeitgrenzwert, ein Tagesmittel von 50 µg/m3, darf im Kalenderjahr an höchstens 35 Tagen überschritten werden und ist seit 2005 rechtswirksam. Der Grenzwert

wurde trotz der Umsetzung der kurzfristig aktivierbaren Maßnahmen des rechtsgültigen Aktionsplans im Jahr 2005 42-mal und im Jahr 2006 45-mal überschritten.

Die mit dem Referenzverfahren ermittelten Feinstaubmessungen zeigen im Jahr 2007 bislang 14 Überschreitungen des Tagesmittels, wovon eine Überschreitung dem Silvesterfeuerwerk zuzuschreiben ist.

(Heiterkeit bei und Zurufe von der Linkspar- tei.PDS)

- Ja, es muss alles seine Ordnung haben. - Die meteorologischen Bedingungen sind in diesem Jahr deutlich günstiger als in den Jahren 2005 und 2006. Im vergangenen Jahr waren im Juni bereits 35 Überschreitungen eingetreten. Statistisch gesehen treten die meisten Überschreitungen im Winterhalbjahr auf. Die diesjährige Entwicklung wird bis dato als deutlich günstiger eingeschätzt.

Im Aktionsplan wird festgestellt, dass die möglichen Kurzfristmaßnahmen eine dauerhafte Einhaltung des Feinstaubgrenzwertes in meteorologisch ungünstigen Jahren nicht sicherstellen, wohingegen die diskutierte Nordumfahrung oder eine alternative ortnahe Streckenführung die Dessauer Straße dauerhaft entlasten würde.

Da die Nordumfahrung Lutherstadt Wittenberg im Zuge der B 187 seitens des Bundes lediglich, wie vorhin schon bemerkt, im so genannten weiteren Bedarf mit Planungsrecht des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen eingeordnet ist, kann demzufolge erst von einer Realisierung nach dem Jahr 2015 ausgegangen werden.

Die Landesregierung ist sich der Belastung der Anwohner der Dessauer Straße im Hinblick auf die Feinstaubsituation und auf die Verkehrsentwicklung in der Dessauer Straße durchaus bewusst. Gemeinsam mit der Lutherstadt Wittenberg werden verschiedene, zum Teil auch unkonventionelle Lösungsansätze verfolgt und eine schnelle, praktikable und finanzierbare Lösung angestrebt.

Da beide Varianten jedoch kurzfristig nicht zu realisieren sind, wurde mit der Stadtverwaltung, dem Landkreis und der Straßenbauverwaltung vereinbart, unter Nutzung des im Landesmessnetz Lüsa betriebenen Feinstaubprognosemodells „ProFet“ die Sperrung der Dessauer Straße in Richtung Ost für den Lkw-Durchgangsverkehr mithilfe von Klappschildern ganzjährig ereignisbezogen - das heißt jeweils nur bei Erreichen der prognostizierten hohen Feinstaubbelastung - durchzuführen. Bei Gefahr der 35. Überschreitung soll die Maßnahme dauerhaft aktiviert werden.

Der Aktionsplan wird zurzeit fortgeschrieben. Die beschriebene Maßnahme wird bereits angewendet. Die auch nur als Übergangsmaßnahme anzusehende Lösung soll einerseits die Lufthygiene in der Dessauer Straße stärker entlasten, andererseits im Gegensatz zu einer Dauermaßnahme aber auch den Straßenbaukörper der Ortsstraßen Dobschützstraße, Rothemarkstraße, Möllensdorfer Straße und Heuweg entlasten.

Mit den örtlichen Behörden ist auch über eine deutlich wirksamere ereignisbezogene tageweise Umleitung des kompletten LKW-Verkehrs in Ost-West-Richtung über die Dobschützstraße, die Rothemarkstraße, die Möllensdorfer Straße und den Heuweg gesprochen worden. Dies käme nach der Realisierung der Ortsumgehung Coswig - Griebo und nach der Fertigstellung einer Zu

fahrtstraße zum Stickstoffwerk Piesteritz und dem nahe gelegenen Gewerbepark als Übergangslösung in Betracht.

Zu Frage 2: Im Ergebnis der Straßenverkehrszählung im Jahr 2005 wurde auf der Dessauer Straße eine Verkehrsbelastung von 10 024 Kraftfahrzeugen pro 24 Stunden ermittelt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. Es gibt eine Zusatzfrage von dem Abgeordneten Herrn Heft. - Bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Auch hierzu habe ich noch eine Nachfrage, Herr Dr. Daehre. Die Lutherstadt Wittenberg hat ja ein Stadtentwicklungskonzept. Meine Frage ist deshalb: In welchem Umfang werden denn bei Ortsumfahrungen, insbesondere auch im Bereich der Bundesfernstraßen, diese Stadtentwicklungskonzepte durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr berücksichtigt?

Sie werden voll berücksichtigt; denn wir haben die Stadtentwicklungskonzepte ja nicht nur gemacht, um innerstädtische Baumaßnahmen zu betrachten. Vielmehr ist es ein ganzeinheitliches Konzept. Dazu gehört natürlich auch, dass dort, wo es möglich ist, der innerstädtische Verkehr nach Möglichkeit auf eine Ortsumfahrung verlagert wird. Es muss aber auch gesagt werden, dass wir aufpassen müssen, nicht zu viel Verkehr auf die Ortsumfahrungen zu verlagern und die Menschen an den Städten vorbeizuführen. Wir müssen darauf achten, dass der eine oder andere in der Lutherstadt Wittenberg auch einmal Halt macht und nicht nur daran vorbeifährt.

Deshalb ist ein ganzheitlicher Ansatz gar keine Frage. Das lässt sich nicht in jedem Fall zu 100 % realisieren, weil es natürlich Diskussionen gibt. Der eine möchte die Straße so haben, der andere möchte sie woanders entlang führen.

Im Wesentlichen, Herr Heft, ist die Situation so, dass die Stadtentwicklungskonzepte auch mit der Straßenbauverwaltung abgestimmt werden müssen und bei uns dann endgültig bei der Bestätigung in den B-Plan eingehen. - Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Damit ist die letzte Frage beantwortet worden und die Fragestunde sowie der Tagesordnungspunkt 3 sind abgeschlossen.

Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Vorschaltgesetzes zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/630

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 5/676

Ich bitte nun Herrn Thomas Felke, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde am 26. April 2007 in erster Lesung im Landtag behandelt und ausschließlich an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen.

Der Ausschuss befasste sich am 16. Mai 2007 mit dem Entwurf und verständigte sich dabei auf die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

Bedanken möchte ich mich hiermit ausdrücklich bei Herrn Vogt vom GBD, der trotz der Kürze des Gesetzes einige erforderliche Änderungsvorschläge unterbreitete, die vom Ausschuss aufgegriffen wurden.

Meine Damen und Herren! Die Kreisgebietsreform zum 1. Juli 2007 erfordert auch eine Anpassung der Planungsregionen für die Regionalplanung an die neuen Kreisgrenzen. Dazu ist auf der Basis des Gesetzentwurfes aus dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr zur diesbezüglichen Änderung des Landesplanungsgesetzes von den alten Landkreisen bereits Stellung genommen worden.

Unterschiedliche Auffassungen zur Zuordnung der neuen Landkreise zu bestimmten Planungsregionen gibt es dabei im Süden des Landes und insbesondere bei der Zuordnung des neuen Kreises Mansfeld-Südharz. Diesem Umstand soll Rechnung getragen werden. Mit Blick auf eine Gleichbehandlung aller Betroffenen wird jetzt noch einmal die Möglichkeit eröffnet, dass sich insbesondere die neu gewählten Kreistage zu diesen Fragen positionieren.

Daneben wird für eine Übergangszeit zwischen dem Inkrafttreten der Kreisgebietsreform und dem jetzt für den 1. Januar 2008 angepeilten Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Landesplanungsgesetzes für einige Rechtsfragen, die einer Regelung bedürfen, die notwendige Grundlage geschaffen. Außerdem wird die Handlungsfähigkeit der regionalen Planungsgemeinschaften damit gesichert.

Meine Damen und Herren! In der Diskussion im Ausschuss wurde vonseiten der Linkspartei.PDS die Frage aufgeworfen, inwieweit mit Blick auf noch nicht beschlossene regionale Entwicklungspläne die Zusammensetzung der regionalen Planungsgemeinschaften über den 30. Juni 2007 hinaus im laufenden Verfahren noch legitimiert ist.

Vonseiten des Ministeriums wurde darauf verwiesen, dass gerade diesem Umstand mit dem Vorschaltgesetz Rechnung getragen werden soll. Die einzige Änderung, die sich jetzt für die Regionalversammlung ergibt, bezieht sich auf die Rolle der neu gewählten Landräte. Für eine Übergangszeit ergibt sich die Situation, dass Landräte in mehreren Planungsregionen Mitglied sind.

Die Koalitionsfraktionen brachten einen Änderungsantrag in die Debatte ein, der auf eine Verlängerung der Laufzeit des Vorschaltgesetzes bis zum Ende dieses Jahres orientierte. Begründet wurde dies mit der Terminkette von der Konstituierung der neuen Kreistage bis hin zu den nächsten Sitzungen nach der Sommerpause.