Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

Die Koalitionsfraktionen brachten einen Änderungsantrag in die Debatte ein, der auf eine Verlängerung der Laufzeit des Vorschaltgesetzes bis zum Ende dieses Jahres orientierte. Begründet wurde dies mit der Terminkette von der Konstituierung der neuen Kreistage bis hin zu den nächsten Sitzungen nach der Sommerpause.

Vonseiten der FDP wurde hinterfragt, inwieweit eine Befristung bis zum 31. Dezember 2007 ausreicht oder ob unter Umständen auf eine zeitliche Begrenzung verzichtet werden kann.

Sowohl vonseiten des Ministeriums als auch der Koalitionsfraktionen wurde darauf verwiesen, dass mit der Terminsetzung ein Druck aufgebaut wird, dem aber in der zeitlichen Abfolge zu entsprechen sein müsste.

Auf eine Nachfrage der Linkspartei.PDS hin wurde vonseiten des Ministeriums deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes unverändert den neuen Kreisen zur Stellungnahme vorgelegt wird und dass vorgesehen ist, eine Antwort bis zum 30. September 2007 einzufordern. Zeitnah soll dann auch die Befassung des Landtages mit diesem Gesetzentwurf erfolgen.

Hinterfragt wurde zudem durch die Linkspartei.PDS der Stellenwert des Votums des jeweiligen Kreistages und seine Berücksichtigung durch den Landtag. Dem begegneten die Vertreter der Koalition mit dem Verweis darauf, dass es den Kreistagen in neuer Zusammensetzung noch einmal ermöglicht werden sollte, sich zu positionieren, was im Übrigen auch nicht in allen betroffenen Kreistagen der Altkreise erfolgte. Klar sei aber auch, dass nicht im Verhältnis 1 : 1 umgesetzt werden könne, was ein Kreistag beschließe, sondern dass die letzte Entscheidung durch den Landtag getroffen werden müsse.

Meine Damen und Herren! Den Änderungsvorschlägen des GBD wurde einstimmig gefolgt. Bei dem Änderungsantrag der Koalition zur Laufzeitverlängerung enthielten sich die Vertreter der Opposition der Stimme. Das Gesetz in Gänze, das aufgrund der Bezugnahme auf ein noch nicht geltendes Gesetz noch eine andere Überschrift erhalten musste, wurde einstimmig mit den dargestellten Änderungen beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Felke. - Eine Debatte dazu ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann können wir zur Abstimmung kommen. Wünscht jemand eine getrennte Abstimmung über einzelne Punkte? - Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Dann stimmen wir jetzt über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung, über die Gesetzesüberschrift, die lautet „Vorschaltgesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Kreisgebietsneuregelung“, und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Ich fasse das alles zusammen. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Gibt es auch nicht. Dann ist das Gesetz einstimmig so beschlossen. Damit ist die zweite Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung landesbesoldungsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/674

Ich bitte den Minister der Finanzen Herrn Jens Bullerjahn, die Einbringung des Gesetzes vorzunehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Seit dem Herbst 2006 ist als eines der Ergebnisse von MBO I die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen auf das Land übergegangen. Aus diesem Grund haben wir einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Übertragung des Tarifergebnisses für die Tarifbeschäftigten vom 19. Mai 2006 auf die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes vorsieht.

Nach diesem Gesetzentwurf soll die lineare Erhöhung um 2,9 % zum 1. Mai 2008 und damit zeitgleich und in gleicher Höhe mit der Erhöhung im Tarifbereich erfolgen. Die letzte Erhöhung - ich denke, das sollte man auch einmal anmerken - datiert aus dem Jahr 2004.

Neben der linearen Erhöhung sieht der Gesetzentwurf für den August 2007 eine Einmalzahlung in Höhe von 620 € vor. Auch diese Einmalzahlung lehnt sich an das Ergebnis für die Tarifbeschäftigten an. Die Einmalzahlung erfolgt bei den Tarifbeschäftigten in Raten, aber in der Summe läuft das auf dasselbe hinaus.

Im Rahmen der Föderalismusreform wurden Befürchtungen dahin gehend geäußert, dass die Angleichung der Besoldung an das Westniveau hinausgeschoben werden könnte. Das höre ich in meinen Gesprächen mit Gewerkschaften und Personalräten immer wieder heraus.

Der Gesetzentwurf stellt jedoch noch einmal völlig klar: An dem Ziel der Angleichung an das Westniveau zum Januar 2008 für den einfachen und den mittleren Dienst und zum Januar 2010 für den gehobenen und den höheren Dienst halten wir fest. Das werden wir, so denke ich, mit Unterstützung des Parlaments auch uneingeschränkt im Gesetz festschreiben. Auch insoweit wird das Tarifergebnis nachvollzogen.

Ich kann aber auch nicht verschweigen, dass nicht alle Komponenten des Tarifergebnisses in den Gesetzentwurf übernommen wurden. Eine Jahressonderzahlung - die Debatte ist, glaube ich, dem Parlament bekannt - für die Beamtinnen und Beamten soll es auch weiterhin nicht geben. Hierfür müsste das Land 39 Millionen € jährlich aufwenden. Wenn jemand dieses Problem anders lösen kann, soll er sich melden.

Wie Sie wissen, ist die Konsolidierung der Landesfinanzen zentrale Aufgabe und Zielsetzung der Landesregierung. Diesbezüglich habe ich Sie auch in der letzten Debatte von Anfang an darauf hingewiesen, dass wir das nicht aufgreifen werden. Ich bitte das Parlament, es auch dabei zu belassen.

Eine Änderung gibt es beim kinderbezogenen Bestandteil. Es gibt den Hinweis, dass der Betrag, der bisher ab dem zweiten oder dritten Kind ausgezahlt wurde, vor

Gericht nicht standhalten konnte und dass dieser Betrag maßgeblich aufgestockt wurde. Der neue Betrag wird im Gesetzentwurf genannt. Das haben wir übernommen. Dafür werben wir auch. Letztlich ist das ein Anspruch derjenigen, die sich in dieser persönlichen familiären Situation befinden. Das hat natürlich auch Mehrkosten zur Folge, aber es wurde von allen Ländern verabredet, dass wir das tun wollen.

Wie Sie festgestellt haben, haben wir im Gesetzentwurf keine Leistungsbestandteile. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, dass ich mir nicht ganz im Klaren darüber bin, wie das aussehen soll. Im Tarifbereich haben wir das bisher nicht hinbekommen. Es gibt dazu auch keine Festlegungen. Bei all denjenigen, mit denen ich das bespreche, geht es immer wieder um die Frage: Wer soll wen nach welchen Kriterien, nach welchen Maßstäben wie beurteilen, und das Ganze, wenn es geht, objektiv? Diesbezüglich sind wir noch in der Diskussion. Insofern sind die jetzigen Vorschläge ohne diese besondere Möglichkeit ausgekommen. Die Regelungen sehen es ja theoretisch vor.

Wir haben im Anhörungsverfahren überwiegend Zustimmung erhalten. Wir haben aber - das muss ich auch sagen - im Anhörungsverfahren leider den Landkreistag nicht weiter erwähnt, was die Ergebnisse betrifft. Dies beruht auf einem Büroversehen, für das ich an dieser Stelle beim Landkreistag um Entschuldigung bitten möchte, wobei ich weiß, dass gerade auch die Verwaltung bei diesem Thema sehr intensiv mitarbeitet.

In seiner Stellungnahme hat der Landkreistag die Auswirkungen der geplanten linearen Erhöhung angesprochen, aber auch betont, dass das Tarifergebnis weitgehend auf die Beamtinnen und Beamten übertragen wird und damit die öffentliche Verwaltung weiterhin attraktiv bleibt und wettbewerbsfähig erhalten wird. Das heißt, auch die kommunalen Beamten können sich darauf verlassen, dass das übernommen wird.

Hinsichtlich der geplanten Streichung der Zulagenregelungen befürwortet der Landkreistag ebenso wie der Städte- und Gemeindebund eine zeitlich befristete Übergangsregelung. Ein Vorschlag hierzu ist in § 19b des Gesetzentwurfs enthalten.

Ich bin davon überzeugt, meine Damen und Herren, dass der Gesetzentwurf den Konsolidierungsdruck aufnimmt, trotzdem aber - das ist auch unser Anliegen - das Interesse der und auch die Fürsorgepflicht für die Beamtinnen und Beamten letztlich vernünftig regelt. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe auf eine ganz, ganz große Unterstützung.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Bullerjahn. - Die Debatte wird mit dem Beitrag der FDP-Fraktion eröffnet. Es spricht Frau Dr. Hüskens.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Änderung des Gesetzes zur Änderung landesbesoldungsrechtlicher Vorschriften gehört zu den ganz wenigen Gesetzen, bei denen man als Vertreter der Opposition sagen kann, dass der Minister alles Wesentliche hervorragend vorgetragen hat. Wir teilen das, was er dargestellt hat. Ich kann nur noch wenige Aspekte hinzufügen.

Es ist sicherlich gute Tradition, dass die Tarifergebnisse auf die Beamten übertragen werden. Es ist aber auch Tradition, wenn auch keine gute, dass diese Anpassung immer mit einem zeitlichen Nachlauf erfolgt.

Ich erlaube mir allerdings die Bemerkung, dass ich es schön gefunden hätte, wenn die Landesregierung diesen Nachlauf ehrlicherweise mit dem Hinweis auf damit verbundene Einsparungen begründet hätte und nicht behauptet hätte, dass der Landtag mit seinem Gesetzgebungsverfahren so lange brauchen würde. Das steht auf Seite 6 der Vorlage. Ich glaube, das ist nicht zutreffend.

Dieser Landtag hat sowohl in der laufenden als auch in der vergangenen Legislaturperiode bewiesen, dass er außerordentlich schnell beraten kann. Wenn ich das richtig gehört habe, ist auch in diesem Fall vorgesehen, die Beratungen innerhalb eines Monats durchzuführen. In diesem Falle hätte die Landesregierung einfach schneller reagieren und entscheiden können. Dann hätten die Beamten ihr Geld auch schneller bekommen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Dr. Hüskens. - Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Tullner.

Herr Präsident! Die Opposition hat mich mit ihrer Geschwindigkeit überrascht.

(Heiterkeit bei der FDP)

Mit Blick auf den Zeitplan beschränke auch ich mich auf ganz wenige Bemerkungen. Ich denke, der Minister hat in seinen Ausführungen den Gesetzentwurf umfassend dargelegt. Das Thema Einmalzahlung oder Sonderzahlung war aus unserer Sicht noch immer ein Problem, aber angesichts der bekannten Finanzlage und des jetzt avisierten Fahrplans der Anpassung, was die tariflichen Regelungen angeht - das betrifft auch die Ost-WestAngleichung -, halten wir das für einen vertretbaren Weg, den wir an dieser Stelle mitgehen wollen.

Ich möchte mich auch den Worten von Frau Hüskens anschließen, dass das Argument der Exekutive, dass die Legislative die Schuld dafür trage, dass die Dinge so spät in Gang kommen, ein bisschen zu durchsichtig ist, um es unkommentiert durchgehen zu lassen.

In diesem Sinne hoffen wir auf zügige Beratungen, damit wir den Bediensteten des Landes auch ein klares Signal geben können. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU - Zustimmung von Herrn Franke, FDP)

Vielen Dank, Herr Tullner. - Nun spricht für die Linkspartei.PDS Frau Dr. Paschke. Bitte.

Herr Präsident! Herr Finanzminister, bezüglich Ihrer Hoffnung, ganz, ganz große Unterstützung zu finden, können Sie zuversichtlich sein. Wir befinden uns mit Ihnen in den wesentlichen Inhalten des Gesetzes dahin

gehend in Übereinstimmung, dass es durchaus ein Schritt in Richtung einer Ost-West-Angleichung und einer Angleichung der Statusgruppen ist, wenngleich seit Jahren bekannt ist, dass wir generell die unterschiedlichen Statusgruppen im öffentlichen Dienst für ziemlich überholt halten. Aber im Moment müssen wir damit noch umgehen.

Dennoch, bei aller Schnelligkeit, die wir jetzt an den Tag legen wollen, um der Landesverwaltung zu zeigen, dass wir schnell sein können, sei noch einmal erwähnt, dass wir schon schneller hätten sein können. Es gab im Rahmen der Haushaltsdiskussion den Antrag, dass dieses Gesetz auf den Tisch gelegt wird. Das wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Ansonsten hätten wir tatsächlich einen zeitlichen Gleichklang hinbekommen können.

(Herr Tullner, CDU: Das war ein Entschließungs- antrag, kein Gesetzentwurf!)

- Ein Entschließungsantrag im Rahmen der Haushaltsdiskussion, ja.

Ich möchte dennoch ein paar Anmerkungen machen. Die Debatte ist wichtig, weil wir heute - der Minister hat es gesagt - eine Premiere haben. Wir nutzen heute zum ersten Mal die Möglichkeit, gesetzliche Regelungen im Besoldungsrecht vorzunehmen, die uns die Föderalismusreform gebracht hat. Diese Premiere ist nach meiner Meinung wirklich dazu angetan, darüber nachzudenken, welches Gesamtkonzept, welche Grundprinzipien der Landtag in Richtung Dienstrechtsentwicklung hat. Deswegen sind auch bei diesem ersten Gesetzentwurf, wenn wir das in Angriff nehmen, nicht nur finanzielle Aspekte zu beleuchten.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)