Marco Tullner

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als letzter Debattenredner in einer zumindest in den Leitlinien sehr konsensualen Debattenveranstaltung hat man es naturgemäß ein wenig schwer, noch neue Akzente zu setzen. Deswegen möchte ich anders anfangen, als ich es ursprünglich geplant habe.
Die Enquetekommission ist ja an sich, wenn man draußen erzählt, dass es eine Enquetekommission gibt, erst einmal erklärungsbedürftig, weil damit relativ wenige Leute etwas anfangen können. Wir haben Untersuchungsausschüsse - da kann man ahnen, was da gemacht wird. Wir haben normale Ausschüsse - da weiß man auch, was gemacht wird. Bei der Enquetekommission ist das schwieriger.
Ich habe mich in einschlägigen Werken belesen und festgestellt, dass der Bundestag bei seiner Geschäftsordnungsreform von 1969 zum ersten Mal in Deutschland die Möglichkeit geschaffen hat, und seit 1971 gibt es im Bundestag Enquetekommissionen. Die erste hat sich acht Jahre lang mit der Psychiatrie beschäftigt. Das ist nicht unbedingt handlungsleitend für uns gewesen, aber ich denke, das zeigt ein bisschen auch die Fragen, die wir themenübergreifend und auch über Wahlperioden hinaus betrachten müssen.
Eigentlich haben wir dieselben Probleme, wie sie die Landesregierung hat, nämlich dieses Ressortprinzip, das historisch gewachsen und an sich auch richtig ist, aber an bestimmten Grenzen auch durchaus Defizite und Abstimmungsbedarfe produziert, die wir hier im Landtag auch spüren. Ich finde, die Enquetekommission hat zur Überwindung dieser Grenzen einen guten Beitrag geleistet.
Das Zweite, was ich sagen möchte, ist, dass ich jetzt ganz unkreativ bin und auch meinen Dank an den Anfang stelle und mich nicht nur dem Dank von Frau Paschke anschließe. Ich denke, dass wir mit Herrn Wilke einen tollen Mitstreiter hatten, der nach anfänglichen Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Harz ein Juwel für Verwaltungsfragen in unserem Land für uns manifestiert hat. Wir sollten nicht aus dem Auge verlieren, dass wir uns auch als Parlament der Ressourcen unserer Hochschulen und Bildungseinrichtungen sehr viel stärker bedienen sollten. Als Parlament - als Einzelner machen wir das ja ohnehin schon. Hier schlummert durchaus ein hoher Erkenntnisgewinn, den es zu heben gilt.
Ich möchte auch Frau Lorenz danken. Ich möchte der Fraktion DIE LINKE danken für die Anregung, die Kommission ins Leben zu rufen. Die Skepsis, die hier im Raum vorhanden war, ist schon artikuliert worden. Aber ich denke, alle miteinander haben wir doch die Erfahrung gemacht, dass diese ressortübergreifende und
auch themenübergreifende Behandlung des Themas Personal im öffentlichen Dienst richtig und wichtig war.
Ich möchte der Vorsitzenden Frau Rotzsch, nicht nur weil sie eine Kollegin aus meiner Fraktion ist, noch einmal ausdrücklich danken. Sie hat bewiesen, dass man nicht nur an seinen Aufgaben wachsen und dafür sorgen kann, dass die Arbeit ordentlich läuft, sie hat auch die inhaltlichen Impulse stringent verfolgt.
- Herr Gallert, Sie waren nur selten dabei. Deswegen können Sie es emotional wahrscheinlich nicht so nachvollziehen, wie ich das kann.
Ich will einmal Folgendes sagen: Es gibt viele Ausschussvorsitzende in diesem Hause - ich will jetzt niemanden kritisieren -, aber nicht alle können die Moderation und die Abarbeitung der Tagesordnung auch mit inhaltlichen Debatten verbinden. Zu denen, die das können, zähle ich ausdrücklich Frau Rotzsch. Dafür noch einmal herzlichen Dank.
Nun zum Thema selber. Meine Damen und Herren! Der öffentliche Dienst ist ein zentraler Bestandteil unseres Gemeinwesens. Alle Bürgerinnen und Bürger erwarten vom öffentlichen Dienst eine ordentliche Aufgabenerfüllung. Die Erwartungshaltung gegenüber dem Staat ist bei uns ohnehin ein Stück weit stärker ausgeprägt als in den anderen Bundesländern.
Die CDU - das haben wir immer betont - bekennt sich dazu, eine Partei des öffentlichen Dienstes zu sein, und zwar nicht, weil wir uns zu Lobbyisten des öffentlichen Dienstes machen und die schöne neue Welt versprechen, sondern weil wir den realistischen Blick auf die Ressourcen des Landes und den damit verbundenen Handlungskontext für den öffentlichen Dienst bewahrt haben.
Ich glaube, Frau Dr. Paschke, das ist einer der zentralen Dissense. Sie haben vorhin gesagt, wir hätten ein Demografieproblem, ein Nachwuchsproblem, der öffentliche Dienst halte sich da zurück und müsse kraftvoll nach vorn schauen.
Ich glaube, auch wenn wir festgestellt haben, dass sehr viele Aufgaben - Herr Kollege Schrader sagte es schon - nicht an Einwohnerzahlen festzumachen sind, so müssen wir doch in der öffentlichen Rechtfertigung der Mittel, die wir für den öffentlichen Dienst einsetzen, immer wieder sagen, dass es nicht sein kann, dass der öffentliche Dienst, wenn die Einwohnerzahl von drei auf zwei Millionen zurückgeht - ich sage es einmal pauschal -, in seiner Stärke bewahrt und vielleicht noch mit demografischen Vorsorgeelementen ausgebaut wird. Das kann nicht sein.
Deswegen müssen wir uns genau diesen Spagat - Sie haben es die Quadratur des Kreises genannt - immer wieder verdeutlichen. Es gibt immer Fachpolitiker, die mehr Polizei, mehr Lehrer, mehr Bildung fordern.
Ich glaube, in der Gesamtverantwortung muss das Parlament - als Finanzpolitiker habe ich dafür vielleicht einen etwas anderen Blick - genau diese Parameter sehr viel stärker in den Blick nehmen.
Der Ministerpräsident ist jetzt nicht anwesend. Ich will eines noch einmal ganz deutlich sagen.
- Dort oben sitzt er. - Herr Ministerpräsident, Sie haben in den Jahren seit 2002 in der Landesregierung sehr viel Engagement und sehr viel Kraft für den Bereich des Personalabbaus aufgewendet. Sie haben gesagt - das ist ja richtig -, dass die Finanzpolitik auch sehr stark mit diesen Parametern des Personalabbaus zusammenhängt. Denn nur durch einen Personalabbau können wir unsere Finanzen konsolidieren.
Ich wollte nur sagen: Diese Botschaft hat das Parlament aufgegriffen und wir werden das auch in den nächsten Wahlperioden - zumindest wenn die CDU mehrheitsfähig ist - tatkräftig fortsetzten. Darauf können Sie sich verlassen, Herr Ministerpräsident.
Ich danke der Landesregierung - das habe ich vorhin vergessen -, auch wenn wir manchmal in der Kommission den Eindruck hatten, dass wir unsere Einladungen gelegentlich etwas motivierender aussprechen müssten, was die Teilnahme und die Zuarbeiten angeht.
Aber wir wissen ja, dass wir miteinander in einem lernenden System sind. Auch die Enquetekommission war nicht fehlerfrei - das will ich betonen -, auch wir haben Defizite, die es abzuarbeiten gilt. Aber gemeinsam können wir hier noch ein Stück weit intensiver an einem Strang ziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was ist denn nun die Quintessenz der Arbeit dieser Enquetekommission? - Für mich steht erst einmal eines vor der Klammer: Ich denke, wir müssen uns in den nächsten Jahren sehr viel stärker überlegen, wie wir uns als Land im bundespolitischen Kontext positionieren wollen. Ich glaube, dass die parlamentarische Arbeit nach sehr tradierten Systemen und Strukturen erfolgt ist.
Wir sollten vielleicht in den nächsten Wahlperioden stärker darauf schauen, dass wir unsere ureigensten Länderkompetenzen stärker in den Strukturen abbilden. Ich denke an die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur, das Länderthema schlechthin. Diese Bereiche werden hier in einem Ausschuss zusammengepfercht. Daher gibt es auch große Probleme, alle Themen umfassend in den Blick zu nehmen.
Das betrifft auch das Thema Personal. Da bin ich ganz dicht bei Ihnen, Frau Dr. Paschke. Wir haben diese Kompetenzen durch die Föderalismusreform II sehr viel stärker in die Länderhoheit übertragen bekommen. Ich denke an das Besoldungsrecht und an das Beamtenrecht. Ich denke, wir müssen diese Querschnittsaufgabe sehr viel intensiver diskutieren und bearbeiten.
Wir sollten gemeinsam überlegen, ob wir das auch strukturell verankern sollten. Ich bin mir ganz sicher, dass wir das machen müssen, sonst wird das ein Stück weit untergehen.
Ich glaube, das Thema Personalabbau wird das zentrale Thema sein. Der Impetus kam ja auch von dem Konzept zum Personalabbau. Wir haben in den Diskussionen in den vielen Stunden, die wir miteinander verbracht haben, auch gemerkt, dass diese ganze Thematik sehr viel breiter ist.
Sie haben einige Punkte genannt. Ich will noch einmal darauf zurückkommen. Das Gesundheitsmanagement ist ein zentraler Punkt, ebenso die Motivation der Mitarbeiter, Leistungsanreize, die apostrophierten weichen Faktoren der Personalpolitik und die IT-Technik. An dieser Stelle haben wir - das möchte ich ganz deutlich sagen - einfach große Defizite.
Ich bin kein Anhänger der Aussage, drei Computer ersetzten zehn Beschäftigte. Aber die Erkenntnis, dass die Computertechnik, die Informationstechnologien uns sehr vieles im Verwaltungshandeln erleichtern können, steht auf der Tagesordnung. Hier haben wir einfach große Defizite.
In jedem Unternehmen kann man mit modernen Kommunikationsmitteln kommunizieren. Das ist im Landtag nur sehr rudimentär möglich. Wir haben gemerkt, dass es auch in der Landesregierung sehr schlecht möglich ist. Daran müssen wir dringend arbeiten. Ich vertraue auf die Konzepte, die uns das Finanzministerium demnächst vorlegen wird. Ich glaube, da sind wir auf einem guten Weg.
Einen letzten Punkt - die rote Lampe leuchtet - will ich noch nennen. Das ist das Thema Beamtentum. Wir haben hier im Hause Kollegen, die Verbeamtungen und dem Beamtentum sehr skeptisch gegenüber stehen. Als wir beispielsweise vorgeschlagen haben, die Lehrer stärker zu verbeamten, um mehr Bewerber zu bekommen, musste ich mich öffentlich dafür kritisieren lassen.
Erstaunlicherweise hat ihre Skepsis gegenüber den Verbeamtungen genau diese Kollegen nicht davon abgehalten, in Mannschaftsstärke beim parlamentarischen Abend des Deutschen Beamtenbundes zu erscheinen und das Büfett zu stürmen. Das fand ich ein bisschen unglaubwürdig an der Stelle.
Ich will einmal ein praktisches Beispiel dafür benennen, warum es so wichtig ist, dem Beamtentum sehr viel vorbehaltsloser gegenüberzutreten. Wir haben in der letzten Woche in der Zeitung lesen dürfen, dass das Oberverwaltungsgericht die Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium untersagt hat mit der Begründung, der vorgesehene Kollege sei kein Beamter, sondern ein Angestellter, und weil es eine hoheitliche Aufgabe sei, dürfe er diese nach dem Grundgesetz nicht ausüben.
Würde man hier apostrophieren - was wir als CDU-Fraktion nicht tun -, dass neue Verbeamtungen nur noch in Ausnahmefällen möglich sind, so bräuchte man dringend ein Konzept der Landesregierung, wie man damit umgehen soll. Es kann bei allem Respekt vor der Gerichtsbarkeit nicht sein, dass uns die Gerichte Auslegungsparameter vorgeben, die völlig neu und aus meiner Sicht auch völlig inakzeptabel sind. Ich denke, die Besetzung einer Abteilungsleiterstelle sollte nach Kompetenz und fachlicher Eignung erfolgen und nicht nach dem Status. Aber wenn das so ist, dann brauchen wir ein Konzept, wie wir mit Verbeamtungen umgehen.
- Ja, aber das OVG hat das jetzt anders entschieden. Wir haben auch Staatssekretäre, die angestellt sind. Ich muss sagen, da gibt es noch einen großen Klärungsbedarf, dem wir als Parlament bereit sind, uns zu stellen, natürlich in dem Bewusstsein, dass die Landesregierung an dieser Stelle federführend ist. Deswegen müssen wir
Verbeamtungen und den Beamtinnen und Beamten in unserem Lande sehr viel vorbehaltsloser gegenübertreten. Sie leisten eine gute Arbeit, wie die Angestellten auch. Das sollten wir gelegentlich auch mal würdigen. - Vielen Dank.
Lieber Finanzminister,
ich habe eine Frage und möchte eine ganz kurze Bemerkung machen. Sie haben vorhin gesagt, wir hätten in der ersten Wahlperiode gemeinsam etwas verschlafen. Wahrscheinlich haben wir deshalb unsere „Wir stehen früher auf“-Kampagne ins Leben gerufen, um das wiedergutzumachen.
Das möchte ich jetzt aber nicht näher ausführen. Ich habe eine Frage: Stimmen Sie mit mir darin überein - damit die Frage gleich klar ist -, dass wir uns bei der Fortschreibung des neuen Personalentwicklungskonzepts sehr viel stärker dem sehr despektierlich so genannten Bereich der übrigen Verwaltung widmen müssen?
Ich glaube, wir haben für die Bereiche der Polizisten und der Lehrer relativ klare Entwicklungspfade aufgezeigt. Wenn Sie sich die Bereiche der Kollegen Bischoff und Aeikens mit ihrem sehr großen Umfang an Spezialverwaltungen anschauen, die nicht einwohnermäßig abbildbar sind und die - ich denke hierbei an Dioxin und Ähnliches - auch ganz anders bewertet werden, denken Sie dann nicht, dass wir nicht nur den Begriff überdenken müssen - „übrige Verwaltung“ klingt fast etwas abwertend, das hat eine psychologische Komponente, die wir noch einmal etwas näher betrachten sollten -, sondern dass wir uns in diesen Bereichen auch sehr viel stärker den Entwicklungspfaden widmen sollten, wie wir es in den anderen Bereichen getan haben?
Herr Präsident! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich gestehe gleich, dass ich nicht vorhabe, diese Redezeit auszuschöpfen,
weil wir voller Vorfreude sind, nicht nur auf Weihnachten und den Jahreswechsel, sondern auch auf den Abschlussbericht der Enquetekommission, für den man uns sicherlich im Februar-Plenum genügend Zeit lassen wird. Es ist meine Bitte an den Ältestenrat, dafür Vorsorge zu treffen, dass wir dann über dieses Thema etwas umfassender und tiefgründiger debattieren können, als das heute, glaube ich, der Fall sein muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten uns diese Debatte ein Stück weit sparen können, wenn wir es als Fraktionen hinbekommen hätten, die Berichterstattung der Landesregierung in den Prozess der Enquetekommission zu implementieren. Eine entsprechende Mehrheitsbildung war leider nicht möglich. Deswegen stehen wir heute hier und erfreuen Sie mit diesem Thema, das zugegebenermaßen vielleicht nicht jeden erfreut, aber
von dem fast alle hier im Raum und im Lande sehr stark betroffen sind.
Es geht um nicht weniger als um den öffentlichen Dienst, eines der Markenzeichen eines Landes. Frau Dr. Hüskens hat gestern gesagt, dass man ein Land, also ein Gemeinwesen, nur dann zukunftsfähig und ordentlich gestalten kann, wenn man auch eine ordentliche Verwaltung hat. Auf eine ordentliche Verwaltung wird gern geschimpft. Da kommt dann die Bürokratie als Negativmetapher ins Spiel. Aber ich glaube, wir können alle miteinander konstatieren, dass wir in diesem Land einen gut aufgestellten öffentlichen Dienst haben.
Wir haben - ich denke an die gestrige Debatte zur Besoldung - auch die neu übertragene Kompetenz aufgenommen, hier Regelungen eigenständig zu treffen. Diesen Prozess werden wir in den nächsten Jahren auch noch energisch vorantreiben. Deswegen glaube ich, dass wir nicht nur über Geld reden sollten. Über das Geld redet man beim öffentlichen Dienst natürlich auch. Das sind Personalkosten. Wir müssen Personal abbauen. Das wissen wir alle.
Aber ich glaube, wir haben die Chance genutzt, die uns die Enquetekommission geboten hat, den öffentlichen Dienst nicht nur als Kostenfaktor zu betrachten, sondern auch die qualitativen Aspekte sehr viel stärker in den Blick zu nehmen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Ich gebe auch offen zu, dass ich dazugelernt habe. Ich war am Anfang sehr skeptisch gegenüber dieser Enquetekommission und fühle mich mittlerweile sehr bereichert durch die Erkenntnisse, die wir daraus gewonnen haben, auch wenn darüber einige Freitage ins Land gegangen sind.
Ich erinnere nur an die Debatte zu den Einzelplänen 09 und 15, die wir hier im Landtag geführt haben. Wir haben dabei gemerkt, wie viel Verwaltung aus den Forstämtern, aus dem Landesgestüt und wie die Einrichtungen alle hießen hier saß, sodass man sich vergegenwärtigen konnte, was dort an Aufgaben abgearbeitet werden muss und welche Aufgaben wir im Lande abarbeiten müssen.
Dieser ressortübergreifende Ansatz, Frau Dr. Paschke, auf den Sie hingewiesen haben, der in der Landesregierung aus Ihrer Sicht nicht so stark ausgeprägt ist, war im Landtag auch nicht so stark ausgeprägt. Ich glaube, diese Enquetekommission ist ein gutes Instrument gewesen, um Dinge ressortübergreifend zu betrachten.
Das sollte auch die Landesregierung motivieren, hier vielleicht noch stärker zu werden, obgleich man weiß, dass das Ressortprinzip auch seine Berechtigung hat und es gute Gründe gibt, die Landesregierung entsprechend zu organisieren. Aber ich glaube, dass der ressortübergreifende Ansatz - ich will nur ganz zaghaft das Stichwort IT in den Raum werfen - noch sehr viel stärker seine Verankerung auch in der Landesregierung finden muss. Ich denke, die neue Koalition wird dazu auch Erkenntnisse und Erfahrungen auswerten und einbeziehen.
Ich will mich, weil man über vieles reden könnte, auf zwei Punkte konzentrieren, Frau Dr. Paschke. Das sind zufällig die Punkte, die Sie auch genannt haben. Das ist einmal der Bildungs- und hier vor allen Dingen der Hochschulbereich. Wir wissen, dass es lange gedauert hat. Aber die Kultusministerin hat, glaube ich, nicht nur
gute Ankündigungen gemacht; sie wird mit den Zielvereinbarungen in der nächsten Woche in den Ausschüssen auch gute Ergebnisse vorlegen können.
Wir können dann schauen, was da an Vereinbarungen getroffen wurde, die sozusagen ihren Ausfluss auch ein Stück weit aus diesem Bericht finden müssen, über den wir beim nächsten Mal hier beraten werden. Denn ich denke, dass die Zukunftsfähigkeit des Landes nur gesichert werden kann, wenn demografische und fachliche Elemente sehr viel stärker verzahnt werden. Dazu bieten die Hochschulen eine wirklich hervorragende Plattform, auf der wir aufbauen können - jenseits von allen finanziellen Debatten, die sicherlich auch dazugehören.
Ein Letztes; denn ich hatte angekündigt, mich zu beschränken. Es geht um die berühmte Thematik der Verwaltungsreform. Das ist ein Thema, das man dieser Tage wieder einmal als flackerndes Element in der politischen Debatte zur Kenntnis nehmen kann. Ich denke, wir als Koalition - die Landesregierung nicht als ausführendes, aber als uns freundschaftlich verbundenes Organ hat das dann auch aufgegriffen - haben die Verwaltungsstrukturen gestrafft. Wir haben das Landesverwaltungsamt geschaffen. Wir haben auch das ambitionierte Vorhaben einer Funktionalreform in der Koalitionsvereinbarung fixiert. Ich denke, wir haben bezüglich des Landesverwaltungsamtes personalabbaumäßig und aufgabenbezogen eine gute Arbeit zu verzeichnen.
Jetzt kommt es darauf an, wie wir in den nächsten Jahren - ich erinnere nur an die Aufgaben der Investitionsbank, an die Landesämter und an das Landesverwaltungsamt - das vielleicht noch ein Stück weit mehr nicht nur unter dem Aspekt des Personalabbaus - der ist auch wichtig, darauf hat der Finanzminister hingewiesen - zusammenfassen können, sondern auch unter dem Aspekt, dass wir eine moderne und den Anforderungen gerecht werdende Verwaltung in diesem Land weiter vorhalten können. Der Minister hat schon darauf hingewiesen, dass technische Möglichkeiten hier auch Spielräume für neue Überlegungen schaffen, wenn die IT-Geschichten einmal ins Laufen kommen.
Ich denke, dann können wir auch in den nächsten Jahren mit Bedacht und mit Konzept - darauf will ich noch einmal hinweisen - Überlegungen anstellen, wie wir das weiter organisieren können. Eine Schlagwortdebatte sollten wir uns allerdings an dieser Stelle nicht zumuten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe zahlreich versammelten Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir werden heute mit der abschließenden Beratung über den Entwurf eines Besoldungsneuregelungsgesetzes Sachsen-Anhalt den Abschluss finden, die Aufträge, die uns die Föderalismusreformkommission überantwortet hat, zu regeln. Wir haben heute also die Gesetzgebungskompetenzen im Besoldungsrecht wahrzunehmen und damit eigenverantwortlich zu regeln.
Ich denke, das ist ein besonderer Punkt, wenn man auch die strittige Genesis in den Blick nimmt, dass wir als selbstbewusstes Land im Kontext unseres föderalen Staatsgebildes hierbei eigenverantwortlich handeln können und den Föderalismus ein Stück weit neu beleben können. Ich denke, dazu wird diese Debatte beitragen und dazu hat diese Debatte auch in der Vergangenheit schon beigetragen.
Ich möchte darüber hinaus allen Kolleginnen und Kollegen im federführenden Ausschuss und in den mitberatenden Ausschüssen für die sehr sachgerechte und sehr interessante Debatte danken; denn ich denke, wir alle haben etwas gelernt. Wir haben diese Kompetenz neu übernommen; darauf sind meine Vorrednerinnen schon eingegangen. Wir haben hier Rahmengesetze, die es auszufüllen gilt. Deswegen, glaube ich, ist der Vorschlag hinsichtlich einer Evaluation nach drei Jahren - darauf wird Frau Fischer nachher noch einmal eingehen - sehr vernünftig, damit man einfach sehen kann, was sich bewährt hat und was wir in den nächsten Jahren noch besser machen können. Diese Kompetenz muss von uns erst ein Stück weit erfahren und ausgefüllt werden.
Lassen Sie mich auf ein paar Punkte eingehen, die in den Ausschüssen aus der Sicht der CDU von Interesse waren. Ich fange mit dem kleinteiligsten Punkt an. Das war die für Außenstehende kaum oder nur schwer nachvollziehbare Debatte um den Geschäftsführer des Kommunalen Versorgungsverbandes. Ich glaube, es ist immer so, manche Dinge verhaken sich in Kleinteiligkeit. An dieser Stelle haben wir wieder einmal ein Paradebeispiel dafür geliefert.
Es geht darum, dass in Bezug auf eine Materie - Frau Dr. Paschke ist darauf eingegangen -, die uns gar nicht so betrifft, weil wir nicht dafür bezahlen müssen, in einem Kommunikationsprozess zwischen dem Innenministerium und dem Kommunalen Versorgungsverband Fakten geschaffen worden sind, die die einen so interpretieren und die die anderen so interpretieren.
Nun können wir uns alle hier hinstellen und können nachforschen - auch die letzten Briefe haben das noch einmal deutlich gemacht -, wer hier nun Recht hat. Fakt ist: Wir mussten das Problem lösen. Ich denke, wir lösen es am besten, indem man die Realität anerkennt.
Der Mann hat die Besoldungsgruppe B 3 und deswegen soll er diese Besoldungsgruppe auch bekommen. Ich wünsche dem Kollegen übrigens, den ich gar nicht kenne, ein langes und erfolgreiches Leben. Dann können zukünftige Mehrheiten die Beschlüsse fassen, die dafür notwendig sind.
Das war der Kompromiss, den die Koalition gefunden hat. Ich denke, er ist aus der Sicht der CDU verantwort
bar, auch wenn der Finanzminister sozusagen relativ viel abgelehnt hat. Er ist ja nur einer von unseren Kollegen, die hier im Raume sind. Aber wir als regierungstragende Fraktion hören seine Worte mit besonders viel Aufmerksamkeit. Deswegen nehmen wir das zur Kenntnis, können aber leider dem Wunsch nur partiell entsprechen.
Ein wesentlich wichtigerer Punkt war die Frage der Lehrerbesoldung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Die Debatte ist auch schon öffentlich geführt worden. Wir haben hierbei, so denke ich, ein wichtiges Signal gesetzt und haben auch die Bemerkungen, die der Finanzminister uns mit auf den Weg gegeben hat, wahrgenommen; denn es war schon bei der letzten Debatte der Punkt, dass wir mit dieser uns neu überantworteten Kompetenz sehr sorgfältig umgehen müssen, weil wir uns im Kontext eines finanzschwachen Landes, im Kontext von Nehmerländern befinden. Wir müssen nur die Töne aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, die in diesem Tagen wieder sehr schrill über uns kommen, zur Kenntnis nehmen. Wir führen hier einfach eine schwierige Debatte, in der wir uns zu Recht rechtfertigen müssen, wie wir mit Geldern umgehen, die uns von Dritten zur Verfügung gestellt worden sind.
Deswegen ist die Mahnung der Landesregierung, hierbei nicht aus den Vollen zu schöpfen und nicht maßlos Dinge zu beschließen, die andere bezahlen müssen, richtig, wichtig und von der CDU-Fraktion auch anerkannt.
Aber ich denke, in dem Bereich der Lehrer, der heute zur abschließenden Beratung ansteht, haben wir eine etwas andere Materie. Wir wissen ganz genau, wie es um den Lehrernachwuchs und um die Attraktivität gerade im Sekundarschulbereich steht. Diese Landesregierung hat sich insbesondere die Stärkung der Sekundarschulen auf die Agenda geschrieben. Deswegen halten wir diesen Vorschlag für maßvoll, für verantwortungsvoll und auch für kommunizierbar.
Wir werden in den Gremien auch gegenüber unseren Kollegen in den anderen Ländern darstellen können, dass dieses Land finanzpolitisch Kurs hält, dass dieses Land in dem Bewusstsein handelt, ein Nehmerland zu sein, aber dennoch in maßvollen Entscheidungen durchaus verantwortungsvoll Beschlüsse fassen kann, wie es in dem Bereich der Lehrer der Fall ist.
Wenn einer fragen würde - bei uns gibt es in der Fraktion viele Kolleginnen und Kollegen; Kollege Harms ist zum Beispiel einer derjenigen, der mich unlängst darauf angesprochen hat -, wie das denn nun vonstatten gehen soll, dann könnte ich mir vorstellen, dass die Landesregierung auf die Idee kommt, die altgedientesten Kollegen zuerst in die A 13 einzustufen.
Das soll ein Prozess sein, der stufenweise umgesetzt wird. Das, denke ich, ist ein Vorschlag, mit dem wir die Landesregierung motivieren können, unsere Beschlusslagen in die Tat umzusetzen.
Eigentlich wollte ich gar nicht so sehr in große politische Debatten einsteigen, Frau Dr. Paschke, aber die Berichterstattung heute in der „Mitteldeutschen Zeitung“ bzw. Ihr Wortbeitrag erfordern, dass man dazu ein paar Worte verliert.
Ein Stück weit habe ich eine andere Wahrnehmung als Sie. Zumindest im Finanzausschuss kann ich mich - das klingt jetzt etwas egozentrisch - an meine Äußerungen zu dem Thema durchaus noch entsinnen. Wir haben daraus keine große polemische Debatte gemacht, aber unsere Position ist, denke ich, sehr grundsätzlich und sehr gut begründbar.
Sie haben aus formaljuristischen Erwägungen heraus sicherlich Recht und Sie haben Ihre Haltung hier auch dargelegt. Ich glaube jedoch, im Jahr 20 der politischen Einheit gibt es neben juristischen Kriterien auch politische Kriterien und auch ein Stück weit moralische Kriterien - so schwierig im Einzelfall moralische Kriterien zur Bewertung von Staatsbediensteten und ihren Alimentationen, wie sie hier heute zur Verabschiedung stehen, auch sind.
Ich meine, es geht hierbei nicht um Einstellungen, es geht hierbei nicht um Kündigungen, sondern es geht um die Anerkennung von Versorgungsansprüchen. Das ist schon eine etwas kleinteiligere Materie, als diese Debatte heute Morgen vermuten ließ.
Ich glaube schon, dass wir als demokratische Instanz, die wir seit 20 Jahren dieses Land freiheitlich und demokratisch gestalten, das Recht und auch die Verantwortung haben, an dieser Stelle Grenzen im Sinne einer Mahnung für kommende Generationen und auch im Sinne einer Erinnerung an die vergangenen Zeitumstände aufzuzeigen. Deswegen halten wir diesen Gesetzentwurf, der heute vorliegt, für verantwortbar. Es ist im Übrigen auch keine neue Praxis; es ist sozusagen gängige Praxis. Mit uns wird es dabei keine Änderungen geben.
- Den Beifall hätte ich mir etwas kräftiger gewünscht, aber gut.
Frau Dr. Paschke, dass Sie diese Diskussion hier vom Zaun brechen, kann ich aus einer gewissen Verantwortung heraus, die Sie hier gelegentlich durchaus glaubwürdig, manchmal auch unglaubwürdig vermitteln, verstehen. Aber ich möchte Ihnen - Ratschläge stehen mir nicht zu - zumindest meine Wahrnehmung mitteilen, dass an dieser Stelle von Ihnen doch ein Stück weit die gesamtgesellschaftliche Wirklichkeit und Wahrnehmung in den Blick zu nehmen ist, und nicht nur die Bedienung eines gewissen Klientelismus, die Sie in diesem Punkt an den Tag legen.
Der öffentliche Dienst als Ganzes ist, denke ich, ordentlich ausfinanziert, bei allen Detailfragen, die wir klären können. Aber diese Versorgungsansprüche, die heute in Rede stehen, sind gut begründet und werden von uns auch so mitgetragen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die mir verbleibenden zwei Minuten und 56 Sekunden nicht ausschöpfen. Ich denke, dass wir heute einen ordentlichen Beschluss fassen können, mit dem wir für die Beamtenschaft in diesem Land das klare Signal setzen können, dass die Landesregierung und die sie tragenden Parteien zu unserem öffentlichen Dienst stehen und auf dieser Grundlage auch ein Landesgesetz geschaffen haben, mit dem man in der Zukunft gut arbeiten kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Badmintonspieler aus Burg, die uns leider schon verlassen haben, haben mich zu der Assoziation verleitet, dass wir heute in dieser Debatte doch einen relativ großen Schläger geschwungen haben, aber einen deutlich kleineren Ball getroffen haben.
Warum sage ich das so? - Weil ich der Meinung bin, dass wir heute mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung und dem Beschluss bezüglich der Schuldenbremse einen guten Tag für Sachsen-Anhalt - zumindest für die Finanzpolitiker - geschaffen haben. Aber als Historiker sei mir, lieber Herr Finanzminister, die Bemerkung gestattet, einen historischen eher nicht.
Ein historischer wäre es geworden, wenn wir die Verfassungsänderung heute hinbekommen hätten. Dann hätten wir sagen können, wir hätten das gemeinsam geschafft. Die CDU-Fraktion war dazu bereit, ist dazu bereit und wird auch in den kommenden Jahren dazu bereit sein. Wir laden alle politischen Kräfte in diesem Hause ein, daran mitzuwirken.
- Aber, lieber Herr Kley, wir wissen auch - darauf hat Frau Hüskens schon hingewiesen -, dass wir durch die Vereinbarung mit dem Bund schon eine etwas festere Bindung haben, als Herr Gallert das beschrieben hat. Es geht natürlich nicht, das mit dem Haushaltsbegleitgesetz zu ändern. Das geht nicht, weil es eine Bundesvereinbarung ist.
Meine Damen und Herren! Mir sei diese etwas despektierliche Bemerkung gestattet: Wir wissen, wie der Finanzminister mit seinem Pressesprecher umgeht. Daher können wir erahnen, wie der Bundesfinanzminister mit Ländern umgehen würde, die diese Vereinbarung brechen. Deswegen glaube ich, dass wir an dieser Stelle schon einen Grad der Verbindlichkeit erreicht haben, den wir gemeinsam als Finanzpolitiker und als gesamtverantwortliche Politiker in diesem Hause durchtragen.
Warum machen wir das eigentlich? Warum reden wir heute über diese Schuldenbegrenzung?
Meine Damen und Herren! Seit den 70er-Jahren sind in den damaligen westdeutschen Gebietskörperschaften Finanzverfassungen beschlossen und reformiert worden. Wir müssen am heutigen Tage konstatieren, dass wir eine gesamtstaatliche Verschuldung von mehr als 1,7 Billionen € haben. Man muss nur einen Blick auf die tickende Uhr des Bundes der Steuerzahler werfen. Daran sieht man, wie das so schön rasselt. Diese Dinge sind schleichend vorangegangen und haben sich über die Jahre hinweg entwickelt.
Deswegen bin ich froh, dass die Föderalismuskommission II den Versuch unternommen hat, dem einen Riegel vorzuschieben. Natürlich ist das ein Ausdruck des Misstrauens der Politik gegen sich selbst. Das ist völlig klar. Aber die Verschuldung - ich denke, ich muss das gerade in diesem Land und in diesem Hohen Hause nicht noch einmal betonen - ist in Dimensionen gestiegen, obwohl wir doch wissen müssten - wenn wir uns den Feldversuch in der DDR noch einmal vergegenwärtigen, um das Beispiel von Frau Dr. Hüskens anzuführen -, wohin es führen kann, wenn man nicht rechtzeitig Maß hält und die Dinge in dem Rahmen abarbeitet, der vorgegeben ist.
Wir steuern auf eine Zeit zu, nämlich auf die Jahre 2019 und 2020, in denen sich viele Grundfesten - auch das wissen wir alle - dramatisch verändern werden. Es geht etwa um den Soli; das wissen wir alle. Der Länderfinanzausgleich wird das kommende Thema werden, über den ab 2019 zu verhandeln ist. Es geht auch um das Wirken der Schuldenbremse in den Ländern. Auf alles das müssen wir uns vorbereiten.
Wenn wir nicht nur mit Blick auf die einzelnen Wahlperioden - diese ist bekanntlich fast zu Ende -, sondern auch mit Blick auf die kommenden Generationen eine verantwortliche Politik machen wollen, dann sind wir - dazu stand die CDU in der Vergangenheit und dazu steht sie auch in Zukunft immer wieder - dazu verpflichtet, für die
jetzige und für unsere nachkommenden Generationen sowie im Übrigen auch für unsere Wählerinnen und Wähler eine verantwortliche Finanzpolitik zu machen. Die gelingt uns mit solchen Maßnahmen sehr viel besser, als das in der Vergangenheit der Fall war.
Ein Blick in die Geschichte zeigt im Übrigen auch - um noch einmal das Bild der Historie zu bedienen -, dass es das alles schon einmal gab. Während der Stein-Hardenberg’schen Reformen hat Hardenberg Anfang des 19. Jahrhunderts genau das nach den Kriegen auch beschließen wollen. Der großen preußischen Staatsverschuldung wollte er mit einem Verschuldungsverbot begegnen. Auch damals gab es erhebliche Widerstände. Die hießen damals noch nicht LINKE, aber zumindest gab es den Geist offenbar schon zu diesen Zeiten. Das Ding ist gescheitert.
Ich glaube, wir haben heute die einmalige Chance - ich spanne einmal diesen Bogen -, das, was Hardenberg damals schon angedacht hat, zu vollenden. Das ist eine Aufgabe, der wir uns durchaus widmen sollten.
Herr Präsident, ich bin etwas irritiert, weil das rote Lämpchen schon leuchtet. Ich dachte, wir hätten - -
Nein, das möchte ich natürlich nicht; denn ich glaube, es ist heute schon sehr viel gesagt worden.
Eine Bemerkung sei mir noch gestattet. Herr Gallert, man hat heute manchmal den Eindruck, dass manche Ihrer Kollegen geistig schon auf dem Parteitag sind und während ihrer durchaus emotionalen und beschwingten Reden ein anderes Publikum als den Landtag vor Augen haben.
Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ein Zitat von Ferdinand Lassalle vergegenwärtigen, der einmal gesagt hat, dass alle politische Kleingeisterei in dem Verschweigen und Bemänteln dessen, was ist, besteht.
Ich glaube, das haben Sie heute wieder sehr schön getan, indem Sie den Versuch unternommen haben zu sagen: Es ist eigentlich genug Geld da. Es ist nur falsch verteilt und wir müssen es uns durch Steuern und andere Maßnahmen einfach nur holen. Die Ausgaben, die wir haben, finanzieren wir durch Umverteilung. Ich denke hierbei an die ganzen Beispiele, die Sie genannt haben. Ihr Steuerkonzept ist dafür ein beredtes Beispiel.
An dieser Stelle will ich Ihnen einfach einmal sagen - auch Herr Kollege Rothe ist darauf eingegangen -: Die Bundesregierung, über die man viel sagen kann und sicherlich auch differenziert urteilen kann, hat in den letzten Monaten und Jahren eine Politik gemacht, die Deutschland am erfolgreichsten durch die schwerste Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre geführt hat.
Dazu hat die große Koalition unter Frau Merkel einen erheblichen Beitrag geleistet und dazu hat die schwarzgelbe Koalition einen erheblichen Beitrag geleistet.
Wir müssen uns doch hier nicht alle vergegenwärtigen und verdeutlichen, was wir für Probleme haben. Dieses Land ist gestärkt und erfolgreich aus dieser Krise hervorgegangen. Das muss man hier auch einmal ganz eindeutig betonen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich sage Ihnen noch etwas: Vor einem halben Jahr wurde in diesen Hallen über die Problematik philosophiert, dass wir aufgrund der Bundespolitik Steuermindereinnahmen zu verzeichnen haben. Dabei wurde über einen Nachtragshaushalt geredet. Manche haben sich schon taktische Spielchen ausgedacht, was man alles machen könnte.
Jetzt haben wir Steuermehreinnahmen. Auch das ist ein Ausdruck der erfolgreichen Politik dieser Bundesregierung. Dazu muss man auch einmal klar und deutlich Stellung beziehen.
Jetzt will ich meinen Puls wieder etwas mäßigen. Zum Abschluss meines kleinen Beitrags möchte ich noch einen Punkt erwähnen, der die Bedeutung des Landtages auch in diesem Kontext darstellt.
Wir haben einen Doppelhaushalt beschlossen, dessen Wirkung wir tagtäglich erleben. In der ursprünglichen Fassung der Landesregierung gab es den Passus: Sollte es Steuermehreinahmen geben, sind diese zur Ausfinanzierung der Förderprogramme zu verwenden. Der Finanzausschuss und der Landtag haben aber gesagt: Nein, wenn es Steuermehreinnahmen gibt, werden sie nicht in Ausgaben gesteckt, sondern zur Reduzierung der Nettoneuverschuldung verwendet.
An dieser Stelle will ich deutlich sagen, dass der Landtag unter CDU-Mehrheitsbeteiligung immer wieder bereit sein wird, die Landesregierung auf dem Pfad der Tugend kritisch zu begleiten und ein Stück weit korrigierend einzugreifen. - Vielen Dank.
Jawohl.
Liebe Frau Dr. Klein, es ehrt mich, dass Sie mir hier so viel Sachkunde bescheinigen. Darüber freue ich mich.
Ich kann an dieser Stelle sagen, dass diese Vereinbarung nach meinem Kenntnisstand noch ausgehandelt wird. Ich denke, dass sich die juristische Dimension dieser Verhandlungen in dem Punkt, den Sie beschrieben haben, durchaus widerspiegelt.
Aber ich glaube, unabhängig davon, was darin noch an Sanktionen stehen könnte, gibt es auch eine psychologische Dimension. Ich glaube, in dem Kontext der Länder kommt es auch darauf an, dass wir nach außen hin glaubwürdig vertreten, dass wir diesen Sparkurs wollen und uns um eine Konsolidierung bemühen.
Ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen. Ich war neulich in Kiel. Schleswig-Holstein ist eines der Länder, die den blauen Brief bekommen haben. Die Kollegen dort haben vor Jahren in einer Anwandlung von Wohltaten den Beschluss gefasst, das letzte Kindergartenjahr kostenlos zu gestalten. Das wird jetzt zurückgenommen, um sozusagen im bundespolitischen Kontext zu zeigen: Wir können uns nicht mehr leisten als Geberländer. Wir müssen Maß halten und wir müssen uns in den Geleitzug dieser Sparbemühungen einfügen.
Ich glaube, diese Verantwortung steht unabhängig von allen juristischen Sanktionen ohnehin über uns. Wir werden genau beobachtet. Ich glaube, dass die Debatte heute auch dazu beitragen kann, der deutschen Öffentlichkeit zu zeigen, dass wir unserer Verantwortung gerecht werden. - Danke.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Thiel, ich habe mir die Debatte der ersten Runde vom November 2009 angeschaut und habe mir im Nachhinein die Frage gestellt, worin eigentlich das Problem liegt, dass wir darüber im Plenum beraten. In den Ausschüssen ist man sehr viel tiefgründiger und fachlich spezifischer mit den Dingen befasst.
Ich bin jetzt nach Ihrem Beitrag noch ratloser, weil ich nicht richtig verstanden habe, worin Ihr Problem besteht. Auf der einen Seite sagen Sie, dass man über den kalten Weg der Verordnung Dinge mauscheln könne, die dann sozusagen an der Öffentlichkeit und am Parlament vorbeigingen.
Da sage ich immer: Die wichtigen Informationen erfährt man sowieso rund um den Domplatz. Das heißt, das, was wichtig ist, erfahren wir auf ordnungsgemäßen oder vielleicht auch auf eher unkonventionellen Wegen. Wir sollten vielleicht eher zu einer Verabredung kommen, wie wir es hinbekommen, dass die Informationen uns auf dem ordnungsgemäßen Wege erreichen. Da bin ich bei Ihnen.
Aber ich glaube, im Sinne des pragmatischen Handelns und der Anforderungen, die wir an unsere Investitionsbank stellen, die im Übrigen eine Erfolgsgeschichte ist - - Es darf auch ruhig einmal daran erinnert werden, in welcher Konstellation diese Bank gegründet worden ist.
Ich glaube, wir sind uns einig, dass Schwarz-Gelb diesem Land in dieser Beziehung sehr viel Gutes getan hat.
Dass diese Investitionsbank uns bei vielen Dingen hilft, die wir abarbeiten müssen, ist, glaube ich, unstrittig. Ich muss ehrlich sagen, auch als Mitglied einer regierungstragenden Fraktion bin ich ordnungspolitisch durchaus der Meinung, dass wir es schaffen müssen – in dieser Hinsicht haben wir schon viel erreicht -, die gesamte technische Abarbeitung der Förderprogramme aus den Ministerien herauszuholen, wo sie nicht hingehört. Da gibt es einige Kollegen, die Angst haben, dass sie dann keine Bänder mehr durchschneiden und die berühmten Schecks nicht mehr überreichen können.
Ich glaube, auch das ist eher eine psychologische Frage, denn eine wirklich praktische Frage. Denn die Schecks überreichen und die Bänder durchschneiden sollen ruhig diejenigen, die das bisher auch getan haben. Aber die Frage der technischen Abarbeitung kann in einer solchen Bank, in einer Anstalt in der Anstalt sehr
viel pragmatischer erfolgen, als das gelegentlich in manchem Ministerium der Fall ist.
Ich glaube, diese Form von moderner Steuerungspolitik gerade auf dem Finanzsektor, die wir uns verschiedentlich in ganz unterschiedlichen Facetten zumuten, passt an dieser Stelle wie die Faust aufs Auge. Deswegen erinnere ich mich noch gut an Ihren Beitrag aus der ersten Runde. Da haben Sie etwas von einer Katze im Sack und von dem Schwanz, der da herausschaut, erzählt.
Ich glaube, es ist nicht der Fall, dass wir ein Problem perpetuieren, das sich in den Schwanz beißt. Vielmehr haben wir einfach eine vernünftige Lösung gefunden. Dass wir das jetzt über eine Verordnung hinbekommen, halte ich für verantwortbar. Wir müssen nur gemeinsam - das Ministerium und die Regierung haben durchaus signalisiert, dass sie diesem Weg folgen können - die Informationsflüsse so organisieren, dass die Informationen uns erreichen. Dann, glaube ich, sind wir relativ eng beieinander.
Alle anderen Dinge, die Sie bezüglich der Landesbank in die Diskussion gebracht haben, habe ich gar nicht verstanden. Denn das ist eine völlig andere Diskussion. Wir sprechen hier über eine Förderbank, die unsere Förderprogramme abarbeiten soll, und nicht über die Frage, wer mit wem fusioniert. Über die Frage NordLB und Landesbankenfusionen sollten wir uns an anderer Stelle unterhalten, denn dazu brauchen wir ein bisschen mehr Zeit als fünf Minuten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also, mein lieber Kollege Gerry Kley, als Ihre Rede vor meinem geistigen und tatsächlichen Auge ablief, fühlte ich mich etwas an ein Buch von Elizabeth Shaw erinnert. Es heißt „Der kleine Angsthase“. Darin gibt es den kleinen Uli, der gerettet werden soll.
Ich glaube, an dieser Stelle sollte man vorsichtig sein, wenn man hier voller Tapferkeit in die Arena steigt und man die Gegenargumente vielleicht schon ahnt. Das könnte Masochismus sein;
das könnte das Verhalten eines Kamikazen sein. Aber man sollte das in Ruhe abwägen.
Ich sage nur, der Beschlussempfehlung ist mit 11 : 0 : 1 Stimmen gefolgt worden. Deswegen wundere ich mich über die Emotionen, die sich an diesem Punkt bei Ihnen, lieber Kollege Kley - ich schätze Sie sonst außerordentlich -, entfaltet haben.
Jetzt zur Sache selbst.
Zwei Punkte vorweg. Erstens. Man kann der Koalition vieles vorwerfen. Aber dass sie sich mit diesem Antrag nicht intensiv und über Jahre und Monate
beschäftigt hat, nun wirklich nicht. Wenn man hier gelegentlich den Vorwurf an den Kopf geknallt bekommt - wenn ich das etwas despektierlich sagen darf -, wir würden hier etwas wegstimmen oder wir würden uns nicht damit befassen, dann kann ich nur sagen: Das
kann man an dieser Stelle, Frau Dr. Klein, nun wirklich nicht sagen.
Wir haben uns lange intensiv und in mehreren Ausschüssen mit allen Fassetten Ihres Antrages befasst.
Die Landesregierung hat auch noch den zentralen Punkt, nämlich die Ausweisung der Bildungsquote, aufgenommen und hat sie in den Haushalt und in die Mittelfristige Finanzplanung einbezogen. Es muss für die Opposition eine Traumstunde sein, dass hier sozusagen im Laufe der Beratungen die Intentionen schon aufgenommen werden. Ich glaube, an dieser Stelle können Sie den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung schon einmal ein Lob aussprechen, dass wir die Dinge schon einbezogen haben.
- Lieber Kollege Gallert, das mag sein.
Zweitens. In Bezug auf den anderen Punkt werden wir, glaube ich, nicht zu einem Konsens kommen. Dazu hat der Finanzminister schon einige Ausführungen gemacht. Sie haben jetzt wieder die OECD ins Feld geführt. Das mag alles sein. Das ist die alte Logik, dass wir uns in Tonnagen, in Quoten über Dinge unterhalten und die Qualität nicht in den Blick nehmen.
Ich sage Ihnen eines: Wir wissen, wie die Ressourcen in unserem Land und in Deutschland allgemein in den nächsten Jahren aussehen werden. Darüber brauchen wir uns jetzt nicht weiter auszutauschen. Dass ich von Ihnen einmal ein Argument dafür höre, sich mit der Qualität im Falle der Bildung zu beschäftigen, habe ich bisher leider vermisst.
Ich glaube, an dieser Stelle zeigen Sie einfach, ich will nicht sagen: einen Offenbarungseid, aber doch große Defizite auf. Denn unser Ziel muss es sein, dass wir eine gute Bildungspolitik machen, weil es um die Kinder geht, wie heute schon jemand sagte. Ich glaube, es war Herr Scharf.
Es geht um die Kinder und um die Qualität der Ausbildung. Es geht nicht darum, ob wir nun 2,3 % oder 5,9 % oder 12 % oder mehr als 20 % der Mittel eines Etats für ein Politikfeld zur Verfügung stellen. Wenn Sie an dieser Stelle in dieser Logik fortfahren, werden Sie die Menschen nicht überzeugen und uns schon gar nicht. In diesem Falle kann ich Ihnen nur eines sagen: Qualität der Bildung und Qualität der Politik ist das Kompetenzfeld der Koalition.
An dieser Stelle werden wir diese qualitativ gute Politik auch bis zum Ende durchsetzen und uns auf Ihre Tonnen-Ideologie nicht einlassen. - Vielen Dank.
Ja.
Hier leuchtet das Feld „Ende der Redezeit“. Das gilt aber nicht für mich? - Okay.
Lieber Kollege Kley, das kann ich Ihnen ganz einfach erklären. Bei der Beratung im Bildungsausschuss war ich nicht anwesend, weil ich einen anderen Termin hatte.
Ich vertrete an dieser Stelle eine klare, stringente Linie. Meine Kollegin Frau Feußner weiß, dass wir da gelegentlich auch Diskussionen untereinander führen und dies auch aushalten. - So weit zum ersten Teil Ihrer Frage.
Wenn Sie jetzt darauf rekurrieren, wie der Nachtragshaushalt 2011, den wir wahrscheinlich nach der Wahl zu erwarten haben,
und die folgenden Haushalte aussehen werden, dann muss ich Ihnen sagen, dazu kann ich heute noch keine Aussagen machen. Auf jeden Fall können Sie sich dessen gewiss sein, die CDU wird die Bildungspolitik in ihrer Prioritätenliste immer an oberster Stelle einordnen.
Herr Minister, das, was Sie hier vorgetragen haben, war ja sehr überzeugend.
Ich habe nur eine Frage zum Zeitpunkt; die hätten wir vielleicht eher der Staatskanzlei stellen müssen. Wir haben heute den 7. Oktober. Halten Sie es wirklich für realistisch, dass wir am 20. Oktober 2010, also in 13 Tagen, eine abschließende Bewertung genau dieser Themen, die Sie gerade angesprochen haben, sowohl steuerrechtlich als auch ordnungsrechtlich, hinbekommen? Ich bin da eher skeptisch. Teilen Sie meine Skepsis? Oder erwarten Sie wirklich zum 20. Oktober 2010 eine klare Position?
Frau Ministerin, auch wenn Sie schon angekündigt haben, dass wir im Ausschuss noch Zeit und Gelegenheit haben werden, uns darüber sehr viel intensiver auszutauschen, haben Sie - damit komme ich auf die Frage - bei der Aufzählung der Hochschulstandorte, die in Sachsen-Anhalt Medienausbildung oder Ausbildungselemente für Medienpädagogik und die Dinge, die Sie beschrieben haben, anbieten, auch Merseburg erwähnt.
Diesbezüglich wollte ich Ihnen eine Bitte mitgeben. Merseburg ist, ohne jetzt eine Hochschulstrukturdebatte aufmachen zu wollen, zuvörderst ein Chemiestandort. Ich glaube, wir sollten in den zukünftigen Hochschulzielvereinbarungen und in den Gesprächen, die wir alle miteinander führen, ein wenig darauf drängen, die Standorte auf die regionalen Kompetenzcluster zu konzentrieren. Daher wäre für Merseburg als Beispiel vor allen Dingen die Chemie zu nennen, weniger die Medienkompetenz.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin noch ein bisschen irritiert über die durchaus emotional geführten Debatten zum Verfahren. Ich hoffe, dass meine Kollegen es richtig angemeldet haben, dass ich jetzt 15 Minuten Zeit für die Einbringung habe und am Ende noch einmal fünf Minuten lang auf die Debatte eingehen kann. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sind wir uns an dieser Stelle schon einmal einig.
Dem Grunde nach kann ich das. Vielen Dank, Herr Präsident.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ihnen heute zur Abstimmung vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen hat ja vor einiger Zeit - er ist im Sommer schon einmal auf die Tagesordnung gekommen, dann aber aus den bekannten Gründen auf heute verschoben worden - durchaus auch Eingang in die öffentliche Diskussion gefunden.
Ich habe aufgrund der Positionierung sowohl der Landesregierung als auch der im Haus vertretenen Fraktionen die gute Hoffnung, dass wir hier einen gemeinsamen Vorstoß zu mehr Transparenz in den betreffenden Bereichen hinbekommen.
Gestatten Sie mir, mich zunächst einmal über den Begriff bzw. über die Definition von Transparenz ein Stück weit auszulassen.
Transparenz - da habe ich im Sinne der Medienkompetenz der Frau Kultusministerin gleich das Internet bemüht - ist laut Wikipedia in der Politik ein Zustand mit freier Information, Partizipation und Rechenschaft im Sinne einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems und den Bürgern. Damit eng verbunden ist die Forderung nach Verwaltungstransparenz und dem Öffentlichkeitsprinzip.
Ich denke, das ist eine gute Definition, mit der wir hier auch gemeinsamen arbeiten können. Öffentlichkeit ist sozusagen die Quelle unseres Tuns. Öffentlichkeit ist der Resonanzboden, die Legitimation all der Dinge, die
der Politik - sei es auf Bundes-, Landes- oder auch auf kommunaler Ebene - zugrunde liegen.
Ich will hier gar nicht zu akademisch herkommen und auf Karl Poppers „Offene Gesellschaft und ihre Feinde“ verweisen. Aber ich will einmal ein ganz konkretes Beispiel nennen, an dem wir, glaube ich, ein bisschen den Diskurs ableiten können, auch wenn ich - es sei mir gestattet - kurz abschweife.
Das Thema Moritzburg, Frau Kultusministerin - sie ist nicht mehr da -, hatte ja in verschiedenen Fassetten Gelegenheit,
Thema in diesem Hohen Haus zu werden. Am Rande der Debatte gab es aus meiner Sicht zwei bemerkenswerte Positionierungen, und zwar vom Kultusminister a. D. und auch vonseiten der Stiftung Moritzburg. Sie haben gesagt, dass die Stiftung, die ja von uns mit Vermögen, mit Baulichkeiten, aber auch mit Inhalten, sprich: Kunst, gefüllt wird, nicht das Bedürfnis gehabt hat, Parlament und Öffentlichkeit über bestimmte Problemlagen zu informieren. Das hätte man sich einfach so zugestanden und das wäre auch nicht wichtig gewesen.
Ich glaube, dieses Beispiel hat deutlich gemacht, dass es erforderlich ist - dazu bietet der Antrag, glaube ich, eine gute Gelegenheit -, das Nachdenken gemeinsam fortzusetzen und uns darüber auszutauschen, was ist denn „Öffentlichkeit“, was sind die Interessen der Öffentlichkeit und welche Informationen, welche Themen müssen öffentlich diskutiert werden, weil wir sie ja sozusagen ein Stück weit begründen und auch definieren. Ich glaube, dass das Beispiel Moritzburg an dieser Stelle für uns handlungsleitend werden kann.
Weil wir bei dem Antrag vorhin die Wirkungen und Risiken der modernen Medien ein bisschen reflektiert haben, will ich nur noch ganz kurz - dann höre ich auf mit der „Öffentlichkeit“ - auf die Debatte eingehen, die gerade mit dem neuen Buch von Schirrmacher unter dem Titel „Payback“ bereichert worden ist, das auch hier die Öffentlichkeit erreicht hat.
Die Frage der neuen Medien, wie wir mit den Informationen umgehen, die wir uns über Google, Facebook und die anderen besagten Medien tagtäglich zumuten, das ist eine neue Form der Öffentlichkeit, die wir auch ein Stück weit mit in unsere Diskussion einbeziehen müssen.
Ich glaube, letztlich gehört zur „Öffentlichkeit“ auch das Areal rund um den Domplatz, wo man gelegentlich auch die eine oder andere Information bekommt, die die Regierung nicht immer meint dem Parlament und der Öffentlichkeit zukommen lassen zu müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Bereich der Wirtschaft, auch im Bereich der öffentlichen Wirtschaft, haben wir seit einigen Jahren interessante Entwicklungen. Ich erinnere nur an die Gesetzesberatungen und Gesetzesbeschlüsse in Berlin und in Nordrhein-Westfalen. Ich erinnere an den Corporate-Governance-Kodex von 2002, der sozusagen dem privatrechtlichen Unternehmen eine gewisse Öffentlichkeitspflicht auferlegt. Wir können uns ja - um dem Thema endgültig nahezukommen - durchaus immer wieder auch über die Berichte austauschen
und verfolgen, wie die Einkommen von Ackermann & Co. sind. Das ist heutzutage alles legitim und, wie ich denke, en vogue und auch richtig.
Wir stellen zugleich fest, dass wir im Bereich der öffentlichen Wirtschaft, sprich: der Landesbetriebe, der Landesstiftungen, dem ganzen Geflecht von Einrichtungen auf Landes-, aber auch auf kommunaler Ebene, durchaus noch eine Hemisphäre haben, in der die Bürgerinnen und Bürger - zu denen zählen wir uns ja gelegentlich auch - aus zum Teil begründeten Argumentationen, aber, denke ich, vor allem aus althergebrachten Argumentationen - das beliebte Argument ist ja: das war schon immer so - wenig Einblick haben, was hier abgeht, um das einmal etwas flapsig zu formulieren, welche Unternehmen die Verantwortung für Entscheidungen tragen und wie diese zustande kommen.
Ich glaube, dass diese Debatte, die wir im Zusammenhang mit diesem Antrag jetzt führen, uns helfen wird, weil wir hier heute die Landesregierung bitten, über die Gemeindeordnung, über die Landeshaushaltsordnung - auf den anderen Aspekt wird nachher Kollege Graner eingehen - mehr Öffentlichkeit, mehr Bürgerinformation zu bekommen.
Ich denke, was den privaten Unternehmen recht und billig ist, das sollte letztlich auch für die Unternehmen der öffentlichen Hand gelten. Denn wozu dienen öffentliche Unternehmen? Sie dienen dem Auftrag und Nutzen der Bürger. Das ist eigentlich ihre Aufgabe.
Ich denke, der Bürger hat, daraus abgeleitet, durchaus einen Anspruch zu erfahren, wofür die in den Unternehmen eingesetzten Mittel verwendet werden. Dazu gehören zum Beispiel auch die Vergütungen der Vorstände und Geschäftsführer, der Aufsichtsgremien, die letztlich die Verantwortung für das Wohl und Wehe der öffentlichen Unternehmen haben.
Hierbei Transparenz zu schaffen ist, denke ich, für die Koalitionsfraktionen das Gebot der Stunde. Aus den genannten Gründen würde ich mich freuen, wenn wir heute zu einem einvernehmlichen Beratungsergebnis kämen, dass wir diesen Antrag in die Sphäre der Landesregierung überführen können und daraus abgeleitet dann Handlungsimpulse aufgenommen und umgesetzt werden, so wie es diesem Hohen Hause als öffentlichem Ort von Diskursen, von Debatten und als öffentlichem Ort der Legitimation letztlich gebührt.
In diesem Sinne vielen Dank. Ich freue mich auf die Debatte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat mich sehr zuversichtlich gestimmt, dass wir hier einen Konsens in der Zielorientierung hinbekommen haben. Ich denke auch, dass wir eine maßvolle Formulierung gefunden haben.
Am Anfang aller Tage stand ja die Überlegung, ein eigenes Gesetz zu machen. Ich denke, das wäre ein schwieriges Unterfangen gewesen. Die Debatten, die wir auch bei uns in der Fraktion durchaus kontrovers geführt haben, haben sich mit den entsprechenden Argumenten in den Debattenbeiträgen widergespiegelt.
Ich glaube, dass wir mit dem Antrag ein Verfahren anschieben können. Darin können wir sicherlich auch die Elemente, die in dem in Rede stehenden Gesetzentwurf der LINKEN offenbar aufgegriffen worden sind, durchaus einbeziehen. Dann, denke ich, können wir die Dinge maßvoll starten; denn für eine gewisse Akzeptanz - das ist auch noch ein Punkt - muss man schon noch sorgen angesichts dessen, dass man lesen konnte, dass ein kommunaler Spitzenverband Angst habe, alle Bürgermeister müssten mit Polizeischutz ins Rathaus fahren. Das halte ich für eine sehr schrille Positionierung. Aber wenn man den Kollegen Leindecker kennt, dann ahnt man, dass das wahrscheinlich ein bisschen aus dem Zusammenhang gerissen wurde.
Ich schlage vor, dass wir keine Ausschussüberweisung, sondern eine Direktabstimmung vornehmen. Dann kann man über das Verfahren in den Ausschüssen weiter beraten. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU ist ja die Kommunalpartei in diesem Lande
und ist sich der Probleme der Kommunen an diesem Punkt bewusst. Das ist Satz 1. Satz 2 lautet: Der Finanzminister hat alles richtig gesagt und wir unterstützen das vollumfänglich.
Herr Kosmehl, Sie sind immer wieder für eine Belebung der Debatte gut. Ich möchte an dieser Stelle einfach einmal etwas klarstellen - das ist keine Frage, sondern eine Intervention.
Wenn ich auf einen längeren Redebeitrag verzichtet habe, liegt das nicht, wie Sie es unterstellt haben, daran, dass ich etwas ausgeblendet oder nicht richtig verstanden habe. Es hat zu dieser Zeit einfach keinen Sinn, so eine Klageorgie, wie wir Sie eben von der LINKEN gehört haben, zu perpetuieren und uns darüber auszutauschen, wie schlecht die Welt ist. Wir sollten vielmehr handeln.
Uns liegt der kommunale Finanzbericht vom Innenministerium vor. Der geht in die Ausschüsse. Wir wissen um die Steuermehreinnahmen - Sie haben noch einmal darauf hingewiesen -, die sich im Übrigen mittlerweile auch bei den Gewerbesteuern niederschlagen. Über all diese Punkte kann man sich dann in den Ausschüssen sehr
viel sach- und an den Problemen orientierter austauschen, als hier mit diesen Fensteranträgen. Deswegen meine Positionierung vorhin.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte jetzt fast sagen, dass die Debatte zu den Punkten, die uns umtreiben, schon geführt worden ist. Aber gestatten Sie mir zunächst, bevor ich kurze Ausführungen mache, eine Vorbemerkung.
Herr Gallert, Sie haben eben ein bisschen flapsig gesagt, es sei nur die Finanzausschussvorsitzende; man solle es ihr nachsehen. - Das möchte ich mit Entschiedenheit zurückweisen. Unsere Vorsitzende macht einen ordentlichen Job. Sie ist eine tolle Vorsitzende. Deswegen sollten Sie diese Kritik an der Ausschussvorsitzenden an dieser Stelle nicht so flapsig artikulieren.
- Ich vertraue darauf, Herr Gallert, dass auch Sie eine demokratische Fraktion sind, in der durchaus widersprüchliche Meinung zum Tragen kommen können. Aber das ist nicht mein Problem.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute einen Staatsvertrag vorliegen. Der Innenminister hat schon darauf hingewiesen, dass wir einen Handlungsdruck haben, weil innerhalb der besagten Frist die Unterschriften hinterlegt werden sollen. Ich möchte an dieser Stelle eines sagen: Wir durften schon öfter fachlichen oder terminlichen Druck erfahren, weil die Ministerpräsidenten sich ihrerseits Termine gesetzt hatten.
Ich hoffe nur, dass dieser Staatsvertrag eine andere, sprich die richtige Wirkung entfaltet, anders als es beim Glücksspiel-Staatsvertrag der Fall ist,
von dem wir gestern zur Kenntnis nehmen mussten, dass sich die Vernunft am Ende erst in Luxemburg durchsetzen konnte. Aber das soll heute nicht das Thema der Debatte sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heute in Rede stehende Materie ist eine sehr spröde. Die technischen Fragen sind von den Kollegen schon ein Stück weit vorweggenommen worden. Ich will nur noch einmal betonen, warum wir darüber debattieren. Der Grund ist die Föderalismusreform I, bei der die Ministerpräsidenten und die Exekutive nächtelang um Dinge gerungen haben - die Landesparlamente durften quasi nur am Katzentisch mitreden -, und am Ende kommen jetzt Dinge zutage, bei denen man sich manchmal die Frage stellt, wer das eigentlich beschlossen hat; denn so richtig glücklich sind viele damit nicht.
In diesem Fall, so denke ich, haben wir jetzt einen verantwortungsvollen Rechtsrahmen gefunden, in dem die besagte Materie des Dienstherrenwechsels geregelt werden konnte. Deshalb denke ich auch, dass es ein vernünftiger Entwurf ist.
Ich finde, dass die Zahlungen, wenn denn welche kämen, in den Pensionsfonds fließen müssen. Das ist eine wichtige Frage. Diesbezüglich können wir die Landesregierung nur dazu ermutigen, die in Rede stehenden technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit sozusagen die Dynamik und der Wechsel dann auch möglich ist.
Im Moment schaffen wir ja nur einen theoretischen Rahmen. Man hat ein bisschen den Eindruck, dass der Wille gar nicht richtig vorhanden ist, den Wechsel in der Praxis zu erleichtern. Ich denke auch, dass der öffentliche
Dienst und die Beamtinnen und Beamten unseres Landes ein Recht darauf haben, die klaren Konditionen zu kennen. Die Voraussetzungen dafür schaffen wir heute.
In der Vergangenheit waren die Fälle nicht sehr zahlreich. Ich erinnere mich daran, dass man, wenn man in ein anderes Land wechseln wollte, zum Teil einen Tauschpartner anbieten musste. Nun haben wir einen rechtlichen Rahmen geschaffen.
Deshalb werden meine Fraktion und der Koalitionspartner dem zustimmen. Wir wünschen für die Praxis und für die Vorschriften, die noch fehlen, gutes Gelingen, damit es ordentlich in die Tat umgesetzt werden kann. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dr. Hüskens, mich beschleicht ein wenig der Verdacht, dass Sie das Bild des Biergartens nicht nur wegen der Werbung heute gebraucht haben, sondern auch aus anderen Gründen, auf die ich aber nicht näher eingehen möchte.
- Ich hatte an das Wetter gedacht - um keinen Verdacht aufkommen zu lassen.
Ich bin doch etwas erleichtert, dass Sie nicht der Versuchung erlegen sind, lediglich die Debatte, die wir anlässlich Ihres Gesetzentwurfes unlängst geführt haben, zu rekapitulieren, wiewohl - das gebe ich offen zu - einige Steilvorlagen auf der Hand lagen. Ich habe großes Verständnis dafür, dass man diese nutzen musste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geordnete staatliche Finanzen bedingen eine funktionierende Wirtschaftsordnung und umgekehrt. Herr Scharf brachte dies heute Morgen wie folgt auf den Punkt: Schuldenmachen ist schlichtweg unsozial.
Das ist eine Erkenntnis, die in den letzten Jahren, wenn wir die Föderalismusreform II betrachten, in Deutschland ein Stück weit Raum gegriffen hat. Das ist eine gute Entwicklung, die heute vielleicht auch darin zum Ausdruck kommt, dass wir eine Zehnminutendebatte dazu führen und zu anderen, ebenfalls wichtigen Tagesordnungspunkten lediglich Drei- oder Fünfminutendebatten führen. Ich denke, das ist ein Hinweis darauf, dass sich der Landtag diesem Thema etwas intensiver widmen möchte.
Die schon angesprochenen europäischen und weltweiten Entwicklungen mit dem Menetekel Griechenland an der Spitze, aber auch die Entwicklungen in Spanien und Portugal - Sie kennen die Beispiele - haben ein bisschen an den Grundfesten unseres Zukunftsvertrauens gerüttelt.