Protokoll der Sitzung vom 14.06.2007

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Der Minister hat gesagt, wie kompliziert es ist, leistungsorientierte Besoldungs- bzw. Tarifbestandteile einzuführen. Wir reden davon schon seit Jahren, seit der vorvorletzten Dienstrechtsreform, wo diese Möglichkeit schon einmal eingeräumt, aber nicht genutzt wurde. Die SPD hat das geteilt: Wir sollten leistungsorientierte Bestandteile hineinnehmen. Noch eine Legislaturperiode zuvor war es die CDU, die immer wieder vehement eingefordert hat, dass nun diese leistungsorientierten Bestandteile hineinkommen.

Wir kommen damit nicht weiter, dass wir immer nur sagen, wir wissen nicht, wie wir es machen sollen. Ich sage ausdrücklich, wir kommen nicht weiter. Ich sage nicht, die Landesregierung kommt nicht weiter. Im Rahmen der Diskussion müssen wir aber darüber sprechen. Man kann doch auch nicht verheimlichen, dass man im Tarifbereich jetzt 1 % vorsieht und 13 Millionen € in den Haushalt einstellt, weil man sagt, solange wir es nicht hinkriegen, bezahlen wir es, und bei den anderen sagen wir, nein, die 9 Millionen € haben wir nicht. Wenigstens weiter daran zu arbeiten und darüber zu diskutieren, das sollte unbedingt wichtig sein.

Frau Dr. Paschke, möchten Sie eine Frage von Herrn Tullner beantworten?

Als Nachfrage, ja.

Ein zweiter Aspekt ist das Problem der Einmalzahlung an die Anwärterinnen und Anwärter. Natürlich ist es ein hergebrachter Grundsatz des Beamtenrechts, dass man damit umgeht. Ich habe auch in die anderen Länder geguckt. Die kriegen zum Teil noch weniger als unsere. Aber die Frage ist, ob das zukunftsorientiert ist. Sollten wir nicht im Hinblick auf die Reduzierung der Abwanderung und im Hinblick auf den Familienaufbau darüber nachdenken, den 350 Anwärterinnen und Anwärtern eventuell eine Einmalzahlung in derselben Höhe zu gewähren, und, wie es bei den Sonderzahlungen schon diskutiert wurde - ich sage einmal etwas, was viele Beamte nicht hören wollen -, wenn wir dafür tatsächlich nicht mehr Geld einstellen wollen, diese Belastung in Höhe von 200 000 € von allen wegnehmen? Wir sollten wenigstens einmal darüber diskutieren.

(Zustimmung bei der Linkspartei.PDS)

Dieselbe Frage stellt sich in Richtung Kindergeld. Wir haben gesagt, dass wir eine Sonderzahlung in Höhe von 400 € für diesen Personenkreis gewähren wollen.

(Herr Tullner, CDU: Ab dem dritten Kind!)

Wollen wir als Prinzip die Sonderzahlung immer weiter reduzieren? - Dann würde das heißen, dass wir in Richtung monatliche Auszahlung gehen, unabhängig davon, ob die Höhe ausreichend ist oder nicht.

Eine letzte Bemerkung, dann ist meine Redezeit auch vorbei. Ich gebe zu, ich habe gar nicht gewusst, dass es die §§ 45 und 46 gibt und dass die jetzt gestrichen werden sollen. Aber auch hierbei sollten wir überlegen, was unser Prinzip ist. Ist unser Prinzip, dass wir einige wenige haben, die das bekommen, nur weil sie an politischen Verantwortungsträgern ganz dicht dran sind, oder ist unser Prinzip, dass wir mehr Verantwortung auch besser bezahlen?

Wir sollten nicht wieder sagen, das sei ein althergebrachtes Vorgehen im Berufsbeamtentum. Wir müssen endlich einmal davon wegkommen. Das ist das Einzige, womit ich definitiv schon jetzt nicht einverstanden bin, dass wir eine Regelung aufgenommen haben, nach der die kleine Gruppe, die es jetzt schon bekommt, es dann wieder bekommen soll. Darüber müssen wir wirklich noch einmal diskutieren. Das können wir aber im Ausschuss machen.

Insgesamt möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es ganz wichtig ist, das Gesamtpaket, die Richtung, in die das Dienstrecht gehen soll, im Rahmen dieses Gesetzentwurfes auch schon mit zu behandeln.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank. - Jetzt kommt die Frage von Herrn Tullner.

Frau Dr. Paschke, es ist eigentlich keine Frage, sondern eher eine Bemerkung. Diese allumfassenden und ganzheitlichen Betrachtungen, was die konzeptionellen Vorstellungen des Landes hinsichtlich der Besoldung der Landesbeamten angeht - ich denke, dafür haben wir gerade die Enquetekommission eingerichtet, in der wir diese Fragen ausführlich und angemessen diskutieren können.

(Herr Kosmehl, FDP: Sie ist ja noch nicht einge- setzt worden!)

- Wir haben aber beschlossen, dass sie eingerichtet werden soll. - In der Enquetekommission können wir diese Dinge dann allumfassend beraten. Wir müssen den Gesetzentwurf nicht überfrachten, weil wir angesichts der Regelungsmaterie, die wir jetzt haben, dann doch ein bisschen zu viel wollten.

Ich denke, der normale Ausschuss, der eigentlich immer arbeitet, hat sich dieser Aufgabe zu stellen. Im Übrigen bin ich aber dankbar, dass Sie meinen, dass die Enquetekommission eine Wunderwaffe hinsichtlich der Personalentwicklung ist. - Danke schön.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Der letzte Beitrag kommt von der SPD-Fraktion. Ich möchte jedoch, bevor Frau Fischer das Wort ergreift, darauf hinweisen, dass wir die Freude haben, Seniorinnen und Senioren der Industriegewerkschaft Metall aus Magdeburg und Schönebeck auf der Südtribüne begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Nun bitte Frau Fischer.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Auch ich will es nicht so sehr in die Länge ziehen. Es ist schön, dass wir hier in den Debattenbeiträgen feststellen, dass sich die Fraktionen recht einmütig zeigen.

Das ist bei dem Thema ja auch kein Wunder. Es kann nur gerecht sein, sage ich einmal, wenn das, was im Tarifvertrag für die Angestellten vereinbart wurde, nun auch auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten übertragen wird und Anerkennung findet. Im Wesentlichen wird das Tarifergebnis mit diesem Gesetzentwurf nachvollzogen.

Demnach soll es also im August dieses Jahres eine Einmalzahlung in Höhe von 620 € geben. Ab dem 1. Mai 2008 wird die Besoldung linear um 2,9 % steigen. Ich möchte deutlich sagen, dass diese Einmalzahlung für das Jahr 2007, weil auch eine Besoldungsanpassung an das Westniveau für alle Beamtinnen und Beamten bis zum Jahr 2010 erfolgt, tatsächlich nur als eine Einmalzahlung zu verstehen ist. Das will ich deutlich sagen. Gründe für eine dauerhafte Sonderzahlung oder auch eine Sonderzahlung für ein oder zwei weitere Jahre vermag ich nicht zu erkennen.

Frau Dr. Paschke hat es angesprochen. Die §§ 45 und 46 sollen gestrichen werden. Dabei geht es um Zulagen für Beamte, die zeitweise auf einer höher bewerteten Stelle arbeiten. Es geht aber auch um befristete Stellen. Ich muss ganz ehrlich sagen, an manchen Stellen bin ich nicht richtig dahinter gestiegen, selbst wenn das mit Urteilen vor den Gerichten begründet wird. Ich denke, man muss noch einmal genauer nachfragen. Das sollten wir auch tun. Das ist ein schwieriges Terrain. Das muss man auch im Zusammenhang mit § 19b betrachten.

Gut nachvollziehen konnte ich aber die Anpassung der Bezüge an das Westniveau.

Was mich in diesem Zusammenhang auch vom ersten Moment an begleitet hat, ist die Frage der leistungsbezogenen Vergütung oder Besoldung. Es ist unbefriedigend, wenn wir jahrelang darüber reden, aber letztlich doch keine Möglichkeit finden, das in irgendeiner Art und Weise zu bewerkstelligen. An diesem Punkt haben wir noch genug Rede- und Diskussionsbedarf. Ansonsten, ob nun Freude im Finanzausschuss aufkommt oder nicht - vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Fischer. - Der Herr Finanzminister möchte noch einmal das Wort nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch Druckfehler muss irgendwie eine Zahl herausgefallen sein. Ich will sie der Vollständigkeit halber aber noch zu Protokoll geben: Statt wie bisher 25,56 € gibt es dann 400 € als Sonderzahlung für das dritte und jedes folgende Kind.

Ich will noch eines sagen: Dass wir heute erst so spät darüber reden, darf man nicht der Verwaltung anlasten. Es gab politische Debatten, die so manches hinausgezögert haben. Ich glaube aber, dass es bei zügiger Beschlussfassung möglich ist, das so hinzukriegen, dass im August die Einmalzahlung geleistet werden kann, sodass wir mit dem Tarifbereich Schritt halten. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Die Debatte ist damit abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 5/674.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen. Weitere Überweisungsanträge sind nicht gestellt worden.

(Frau Dr. Paschke, PDS: Innen!)

- Es ist noch beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Dass der Ausschuss für Finanzen federführend berät, dürfte klar sein. Kann ich darüber gemeinsam abstimmen lassen oder gibt es andere Meinungen dazu? - Dann lasse ich darüber abstimmen: federführende Beratung im Finanzausschuss, Mitberatung im Innenausschuss. Wer ist dafür? - Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Dann ist das so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/683

Ich bitte nun den Minister der Finanzen Jens Bullerjahn, die Einbringung vorzunehmen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie bereits in der letzten Sitzung angekündigt, beschäftigen wir uns

heute mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz.

(Frau Dr. Paschke, Linkspartei.PDS: In der vor- letzten Sitzung!)

- Ja, dann war es in der vorletzten Sitzung. - Ohne mich gleich zu Beginn darauf zu beziehen, dass wir dazu eine juristische Diskussion haben, habe ich damals schon angekündigt, dass wir das, was in der Kritik stand und steht, auf diesem Weg klären wollen.

Es wurde in Vorbereitung der Neustrukturierung der Finanzämter die Frage gestellt, ob und inwieweit für die Verringerung der Anzahl der Finanzämter ein Landesgesetz erforderlich bzw. überhaupt möglich ist. Dazu werden unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten. So wird zum Teil, insbesondere im Gutachten des GBD, die Ansicht vertreten, dass aufgrund des § 7 Abs. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes für die Verringerung der Anzahl der Behörden ein Landesgesetz erforderlich sei.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass das Land für die vorgenannte Organisationsentscheidung die Gesetzgebungskompetenz habe. Die in § 17 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes enthaltene Regelung zur Bestimmung von Sitz und Bezirk der Finanzämter stehe einer Regelung durch den Landesgesetzgeber nicht entgegen. Zwar habe das Land das Wahlrecht, ob es von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch mache oder nicht, das Wahlrecht habe aber das Land durch § 7 Abs. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes zugunsten einer landesgesetzlichen Regelung schon ausgeübt.

Die Linkspartei.PDS hat beantragt, dass ein Gesetzentwurf zur Neustrukturierung der Finanzverwaltung vorgelegt werden soll.

Die Landesregierung vertritt demgegenüber weiterhin auf Auffassung, dass eine Reduzierung der Anzahl der Finanzbehörden nicht auf ein Landesgesetz, sondern auf § 17 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes zu stützen ist. Danach ist die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde ermächtigt, den Bezirk und den Sitz der Finanzämter in Form einer Verwaltungsanordnung zu bestimmen. Ich denke, die Auffassungen sind so neu nicht.

Selbst wenn das Land die Gesetzgebungskompetenz hat, so hat es aber auch das Wahlrecht, ob es von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht oder nicht. Die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte wirken sich daher nur bei der Frage aus, ob das Land durch § 7 Abs. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes schon sein Wahlrecht zugunsten einer landesgesetzlichen Regelung ausgeübt hat oder nicht.