Protokoll der Sitzung vom 12.07.2007

Mit dieser Entwicklung geht ein gewandeltes Staats- und Verwaltungsverständnis einher, nach dem der Staat den Menschen eben nicht mehr vorwiegend als Hoheitsträger, sondern zunehmend konsensorientiert gegenübertritt.

Ausdruck dieser Entwicklungen sind Informationsfreiheitsgesetze, die es - das war bereits zu hören - inzwischen im Bund und in acht Bundesländern gibt. Sie bewirken einen Paradigmenwechsel. Nicht mehr der Bürger muss nachweisen, warum er Verwaltungsvorgänge einsehen will - nein, die Verwaltung muss begründen, weshalb sie diese ausnahmsweise nicht herausrücken will.

Die Befürchtungen, die Verwaltungen könnten unter der Flut der Informationsverlangen zusammenbrechen, sind überall dort, wo wir derartige Gesetze haben, bislang nicht eingetreten. In einem ersten Evaluierungsbericht

in Nordrhein-Westfalen ist von einem „verantwortungsbewussten Umgang der Bürger mit ihrem neuen Recht“ die Rede.

Dass pure Neugier oder fragwürdige Eigeninteressen nicht auch dazu führen können, das Informationszugangsrecht zu missbrauchen, wird man sicherlich nicht ausschließen können. In Berlin ist vor nicht allzu langer Zeit ein Journalist in erster Instanz gescheitert, der Einsicht in den Terminkalender des regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit nehmen wollte.

(Herr Gürth, CDU: Das wäre bestimmt interes- sant gewesen!)

Der Terminkalender, so hieß es in der Gerichtsentscheidung, zähle nicht zu den Akten der Verwaltung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde immerhin die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen.

Meine Damen und Herren! Kein Recht besteht schrankenlos, auch das Informationsfreiheitsrecht nicht. Deshalb enthalten alle bisher geltenden Gesetze nicht wenige Ausschlussgründe. Für Kritiker sind sie der Pferdefuß der bisherigen Regelungen.

Wie häufig geht es in der Politik aber nicht allein um das Wünschenswerte, sondern auch um das politisch Machbare. Das erklärt auch, weshalb ich mich persönlich in der dritten Wahlperiode hinter den Gesetzentwurf der PDS gestellt habe, weshalb meine Fraktion in der vierten Wahlperiode das Vorhaben der PDS unterstützt hat, weshalb sie aber jetzt in der Koalition mit der CDU die Belange des Koalitionspartners zu berücksichtigen hat.

Dankbar bin ich unserem Innenminister dafür, dass er die diesbezügliche Verweigerungshaltung seiner Amtsvorgänger und die doch eher zögerliche Haltung seiner Fachbeamten durchbrochen hat.

(Herr Kolze, CDU, lacht - Frau Weiß, CDU: Das ist aber hart!)

Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf ist ein Kompromiss. Inhalt dieses Kompromisses war es, sich am Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu orientieren, das wiederum einen Kompromiss darstellt, nämlich zwischen denen, die dieses Gesetz wollten, und denen, die es eigentlich nicht wollten.

Zusätzlich zu den schon im Bundesgesetz enthaltenen Versagungsgründen enthält der Regierungsentwurf in § 3 Abs. 2 einen weiteren Ablehnungsgrund, der dem entsprechenden Gesetz des Landes Brandenburg entlehnt worden ist. Danach soll der Antrag auf Informationszugang auch dann abgelehnt werden, wenn außer den enumerativ aufgeführten Fällen die ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Stellen erheblich beeinträchtigt würde.

Diese „Anreicherung“ des Bundesgesetzes ist bereits im Vorfeld auf Kritik gestoßen. Dr. Berger, ein ausgewiesener Experte zum Informationsfreiheitsrecht, meinte dazu auf einer Ende Mai 2007 in Halle durchgeführten Veranstaltung: Dieser Absatz 2 sei quasi der Hosenträger, der nach dem Gürtel der besonderen Versagungsgründe vorsichtshalber noch angelegt wurde.

Dem will ich gar nicht widersprechen, aber doch im Bild bleiben und hinzufügen: Hosenträger gehören jedenfalls nicht zu den von mir bevorzugten Kleidungsstücken. Wenn jemand Gürtel und Hosenträger anlegt, dann

scheint das ein besonders vorsichtiger Mensch zu sein, der seine besonderen Belange auch berücksichtigt wissen will. Der Gesetzentwurf trägt diesem Bedürfnis der Verwaltung Rechnung.

Dennoch, sind die Hürden auch höher, als Ergebnis bleibt festzuhalten: Die Verwaltung wird sich darauf einstellen müssen, bei Vorliegen der Voraussetzungen die Hose herunterlassen zu müssen. Das ist ein entscheidender Schritt zu mehr Transparenz von Verwaltungshandeln.

(Beifall bei der SPD - Herr Tullner, CDU: Keine Details!)

Vielen Dank, Herr Dr. Brachmann. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen ab über die Überweisung des Antrages an den Ausschuss für Recht und Verfassung zur federführenden Beratung sowie an den Innenausschuss und an den Finanzausschuss zur Mitberatung. Wer stimmt dem zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen. Der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO)

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drs. 5/734

Ich bitte nun Frau Dr. Hüskens, den Gesetzentwurf einzubringen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Legislaturperiode habe ich mir so manches Mal gewünscht, dass endlich die Steuereinnahmen steigen würden. Stattdessen waren Einschnitte in Leistungsgesetze, die Reduzierung der Aufgabenumfänge der öffentlichen Verwaltung und der zügige Personalabbau erforderlich.

Trotz aller dieser Maßnahmen lag die Neuverschuldung am Ende der Legislaturperiode deutlich über dem, was wir uns als Ziel gesetzt hatten. Das jährliche Haushaltsvolumen belief sich auf etwas weniger 10 Milliarden €; die seit dem Jahr 1990 bis heute aufgelaufenen Schulden betragen knapp 20 Milliarden €; die jährlichen Zinszahlungen liegen knapp unter 1 Milliarde €. Ich war damit nicht so richtig zufrieden.

Inzwischen wächst aber mein Respekt vor dem, was wir in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht haben, vor allem an personalwirtschaftlichen Maßnahmen. Wir haben in ausgesprochen schwierigen Zeiten Veränderungen auf den Weg gebracht, die uns in den kommenden Jahren tatsächlich Handlungsspielräume im Haushalt verschaffen.

Damit haben wir eine sicherlich nicht ganz einfache Aufgabe gelöst. Offensichtlich ist das für Haushaltspolitiker aber nicht die schwierigste Aufgabe. Noch schwieriger, als den Haushalt bei sinkenden Einnahmen zu konsoli

dieren, scheint es zu sein, bei höheren Steuereinnahmen Begehrlichkeiten zu verhindern.

Ich habe Talleyrand schon einmal zitiert, der gesagt hat: Geldmangel ist ein Segen; niemand vermag zu sagen, wie viele politische Dummheiten durch Mangel an Geld schon verhindert worden sind.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Das stimmt, das ist wohl wahr!)

Mehr Steuereinnahmen scheinen den Blick für unsere Haushaltslage so zu verstellen, dass jeder oder fast jeder glaubt, jetzt könnten endlich wieder Wohltaten verteilt werden. Diese werden beschlossen, obwohl wir uns dafür auch jetzt noch verschulden müssen.

Dabei, meine Damen und Herren, sprechen Schulden in Höhe von 20 Milliarden € und Zinszahlungen im Umfang von 1 Milliarde € pro Jahr eine klare Sprache.

Gab es schon in den letzten Jahren Rufe nach einem Verschuldungsverbot - zumeist von den Jugendorganisationen fast aller hier sitzenden Parteien -, sind diese Rufe inzwischen deutlich lauter geworden. - Zu Recht, denn jeden Euro, den wir heute mehr ausgeben, als wir selbst erwirtschaften, werden spätere Generationen zurückzahlen müssen. Deshalb ist es völlig logisch, dass vor allen Dingen die Jugendorganisationen kritisch auf das sehen, was wir heute tun.

Meine Damen und Herren! Wir haben zum ersten Mal seit vielen Jahren in Sachsen-Anhalt eine realistische Chance, die Neuverschuldung auf null zu drücken. Sie wollen dies in den kommenden Haushaltsjahren ab dem Jahr 2008 realisieren. Meine Damen und Herren, ich glaube, dass Sie das schaffen.

Damit haben wir zugleich die Möglichkeit, endlich eine Regelung aus unseren Gesetzen verschwinden zu lassen, die meiner Ansicht nach in den vergangenen Jahren die Verschuldung nicht eingeschränkt, sondern sie im Gegenteil forciert hat.

In unserer Landeshaushaltsordnung ist das die Regelung des § 18, der die Norm des Artikels 99 unserer Landesverfassung aufnimmt. Für diejenigen unter Ihnen, die nicht ständig die Landeshaushaltsordnung mit sich herumtragen: Es handelt sich um die Regelung, die besagt, dass die Ausgaben die Einnahmen um den Anteil der eigenfinanzierten Investitionen überschreiten dürfen. Das ist eine Regelung, die es in den Verfassungen und in den Haushaltsordnungen aller Bundesländer und des Bundes gibt.

In der Finanzwissenschaft findet sich verbreitet die Auffassung, dass diese Regelung der Begrenzung der jährlichen Neuverschuldung auf die Höhe der eigenfinanzierten Investitionen zu zwei Entwicklungen geführt hat:

Erstens. Im Laufe der Jahre wurde diese Obergrenze zum normalen Finanzrahmen. Das heißt, als zur Verfügung stehendes Finanzvolumen wird das herangezogen, was an Einnahmen kommt, und dem wird der Betrag hinzugerechnet, der durch die Verschuldungsobergrenze sanktioniert ist. Das ist eine Entwicklung, die es interessanterweise in Ländern, die diese Regelung nicht haben, so nicht gibt.

Zweitens. In Jahren mit geringen Steuereinnahmen wurden zum Teil Ausgaben in den investiven Hauptgruppen getätigt, die eigentlich weniger vordringlich waren; dies

geschah nur, um die Verfassungsgemäßheit des Haushalts zu sichern.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Juli 2007 liegt nun zudem eine Aufforderung an den Bund vor, den ebenfalls korrespondierenden Artikel 115 des Grundgesetzes zu bearbeiten, um künftig einer Überschuldung des Bundes zu begegnen.

Meine Damen und Herren! Wir haben uns in der Fraktion lange mit der Frage befasst, wie man die Rahmenbedingungen für eine Verschuldungsregelung sinnvoller fassen kann, als es derzeit in unseren Gesetzen und in der Verfassung der Fall ist.

Wir haben uns mit der Frage befasst, ob man diese Regelung ganz streichen könnte. Das entspricht zunächst einmal einer liberalen Herangehensweise. Es gibt eine Reihe von europäischen Ländern, in denen das so ist. Ich sage aber ganz offen, dass ich uns dabei selbst nicht so ganz getraut habe. Wenn wir diese Regelung völlig streichen, dann würde das, vermute ich, zumindest in den neuen Bundesländern zu einer noch stärkeren Verschuldung führen.

Letztlich müssen wir die folgenden Fragen beantworten:

Erstens. Wie strikt soll eine solche Regelung sein?

Zweitens. Was passiert, wenn Konjunktureinbrüche den Ausgleich eines Haushalts unmöglich machen? Muss ein Gesetz dafür Vorsorge treffen oder nicht?

Drittens. Kann eine solche Regelung allein in der Landeshaushaltsordnung verankert werden oder muss dazu unsere Verfassung novelliert werden? - Formal genügt die Änderung der Landeshaushaltsordnung. Da ein Gesetz aber jederzeit durch das Haushaltsbegleitgesetz geändert werden kann, ist eine Verankerung in der Verfassung sicherlich der richtige Weg.

Sollten wir uns im Ausschuss auf ein Verbot der Neuverschuldung einigen können, müsste eine solche Änderung der Verfassung in Angriff genommen werden. Ich wollte Ihnen aber heute mit sieben Leuten in der Fraktion nicht eine Verfassungsänderung vorschlagen. Ich denke, dann hätte man mir Populismus vorgeworfen.

Auch für die inhaltliche Ausgestaltung eines Neuverschuldungsverbotes gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen. So hat die CDU in Hamburg eine Lösung gefunden, die die Verschuldung zwar verbietet, die zugleich aber eine Reihe von Ausnahmen von diesem Verschuldungsverbot regelt für von den Fall, dass der Haushalt nicht auszugleichen ist.

Das heißt, wir haben wieder Verschuldungsobergrenzen für den Ausnahmefall mit einer Reihe von Regelungen, die anschließend folgen. Da wir etwas Derartiges bereits jetzt haben, vermute ich, dass auch diese Regelung bald dazu führen wird, dass aus den Ausnahmen die Regel wird.