Herr Scharf, es kann ein Hörfehler sein. Ich habe es nicht richtig verstanden. Haben Sie gesagt, dass alle Parteien außer der Fraktion DIE LINKE für eine Rückführung der Neuverschuldung sind?
Nein. Ich habe gesagt, dass - ich sage es jetzt etwas anders - die SPD, die CDU und die FDP sich eine vernünftige Regelung für ein Neuverschuldungsverbot vorstellen könnten. Die Lösung, so habe ich gesagt, die die FDP vorschlägt, ist es nicht. Ich kann mir aber auch gut vorstellen, dass DIE LINKE - das werden wir vielleicht noch hören - vielleicht sagt: Wir brauchen ein solches Verbot gar nicht.
Nein. Sie hatten das im Zusammenhang mit der Rückführung der Neuverschuldung gesagt. Ich wollte nur sagen, dass unser Antrag zur Rückführung der Neuverschuldung in diesem Jahr bereits höhere Summen beinhaltete als der der Koalitionsfraktionen.
Frau Dr. Klein, Sie werden sich noch gut daran erinnern, dass wir von Ihrer Fraktion Dutzende Anträge bekommen haben, zu denen dann in der Begründung gesagt wurde: „Das Geld holen wir uns woanders“, „Wir reden jetzt mal nicht über das Geld“ und: „Über Verschuldung kann man, wenn es für einen bestimmten Anlass sinnvoll ist, durchaus reden; dann kann man sie auch ein wenig höher ansetzen“.
(Herr Gürth, CDU: Haben wir heute nicht wieder einen Antrag gehabt über Mehrausgaben von 20 Millionen €? - Zuruf von Frau Dr. Klein, DIE LINKE)
Vielen Dank, Herr Scharf. - Vielleicht erleben Sie die Überraschung jetzt gleich; denn es spricht Frau Dr. Klein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst vielen Dank, verehrte Kollegin Hüskens, für die Aufklärung, warum Sie mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht gleich die Landesverfassung, sondern erst einmal die Landeshaushaltsordnung ändern. Denn die Äußerungen der Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Parlamenten ließen Schlimmeres ahnen.
Herr Scharf, es stimmt: Wir halten ein Verschuldungsverbot generell nicht für den richtigen Weg. Wenn Sie den Antrag, den wir morgen zur Föderalismusreform II einbringen werden, richtig gelesen hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass darin steht, dass wir uns andere Wege und Möglichkeiten durchaus vorstellen könnten.
Mich hat der Antrag der FDP etwas verwundert; denn wenn Sie für einen solchen rigorosen Abbau der Neuverschuldung wären, dann hätten Sie in die Diskussion über den Nachtragshaushalt einen entsprechenden Antrag einbringen können und zumindest unserem Antrag zustimmen können, der eine weit rigorosere Absenkung der Neuverschuldung vorsieht als der der Koalitionsfraktionen. Diesen haben Sie jedoch abgelehnt.
(Zustimmung bei der LINKEN - Herr Gürth, CDU: Sie stellen bis jetzt immer Anträge, die viel Geld kosten, und sagen nicht, wo es herkommen soll!)
Die öffentliche Verschuldung ist ein ernsthaftes Problem. Das Land Sachsen-Anhalt hat 20 Milliarden € Schulden.
Deshalb muss man sich mit dieser Problematik auseinandersetzen und klären, wie man von den Schulden wieder wegkommt, ohne dass man die staatlichen Aufgaben, die Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge, gar nicht mehr erledigen kann.
Ich habe manchmal den Eindruck, dass einige - ich meine hiermit ausdrücklich nicht den Landesrechnungshof, sondern ich meine Politikerinnen und Politiker - bewusst Ängste schüren, um damit der Privatisierung im öffentlichen Bereich Tür und Tor zu öffnen, weil Private die Aufgaben nicht nur besser, sondern auch noch viel billiger als der Staat erledigen könnten.
Das ergänzende ALG II auf die Niedriglöhne muss der Staat dann zahlen. Das kommt ja aus einem anderen Topf.
Um die öffentliche Verschuldung in Deutschland ernsthaft werten zu können, muss diese natürlich in ihrer Gesamtheit betrachtet werden. Entscheidend hierbei ist der Vergleich zwischen der Entwicklung des Schuldenstandes und der des Bruttoinlandprodukts. Daran gemessen steigt die öffentliche Verschuldung seit Jahren. Im Jahr 2006 betrug sie 67,8 % des Bruttoinlandprodukts. Das ist im internationalen Vergleich hoch, aber nicht zu hoch. In Japan liegt die Verschuldungsquote bei 161,5 %.
Daran wollen wir uns nicht messen, auch DIE LINKE nicht. Aber mein Berliner Kollege, jetzt Staatssekretär, Benjamin Hoff, hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung am 22. Juni 2007 ein sehr schönes Zitat von Lord Macaulay aus dem Jahr 1840 vorangestellt. Dieses Zitat möchte ich Ihnen nicht vorenthalten; denn ich vermute, das es nicht alle geschafft haben, die Unmengen Papier, die uns bereits seit Januar zur Föderalismusreform II zukommen, durchzuwühlen. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis:
„Noch zu jeder Zeit hat das Wachsen der Staatsschuld die Nation in dasselbe Geschrei von Furcht und Verzweifelung ausbrechen lassen und noch jedes Mal haben kluge Leute dazu geweissagt, dass Bankrott und Ruin vor der Tür stünden. Die Staatschuld wuchs weiter und Bankrott und Ruin blieben wie immer aus.“
Diese Haltung spiegelt sich eigentlich immer mehr in der Debatte um das Verschuldungsverbot wider. Es sind ja nur wenige, die einen solchen radikalen Einschnitt wollen, wie ihn die FDP-Fraktion vorgeschlagen hat.
Das Sachverständigengutachten zum Thema „Staatsverschuldung wirksam begrenzen“ vom März 2007 hat ein solches direktes Verschuldungsverbot nicht in Erwägung gezogen. Auch in der Anhörung der Föderalismuskommission am 22. Juni 2007 spielte das Schuldenverbot nur am Rande eine Rolle. Selbst der Sachverständige der FDP sieht ein Schuldenverbot nur bei kollektiver Schuldenverantwortung als sinnvoll an. Diese Aussage enthält das Gutachten von Herrn Professor Blankart. Wenn Sie es gelesen haben, dann finden Sie darin die Aussage, dass er ein Schuldenverbot nicht für sinnvoll hält.
Lediglich Herr Professor Häder von der Viadrina sagt, dass ein in der Verfassung bezüglich der Kreditaufnahme verankertes Verbot sinnvoll ist. Aber er sieht auch keine Lösung für deren Umsetzung beim Bund, sondern sieht sie nur in den Ländern. Das aber müssten die Länder selbst entscheiden. Deshalb wahrscheinlich der Vorstoß der FDP-Fraktion, dass wir als Land uns dazu entscheiden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ausgerechnet auf diesem mehr als schwierigen Gebiet sollten wir nicht unbedingt die Avantgardisten sein. In Zeiten von Steuermehreinnahmen lässt sich leichter über ein Verschuldungsverbot nachdenken als dann, wenn die Einnahmequellen nicht mehr so sprudeln.
Das hat auch der Herr Finanzminister deutlich gemacht. Er hat in seiner Einbringungsrede zum Nachtragshaushalt vor vier Wochen noch von einem möglichen Schuldenverbot gesprochen. Davon ist er inzwischen wieder abgerückt.
Wir lehnen ein Verschuldungsverbot als solches ab. Über Verschuldungsregeln muss man nachdenken. Ein solches Verbot suggeriert eine übermäßige Ausgabenpolitik. Der Spruch „Bund, Länder und Kommunen haben über ihre Verhältnisse gelebt“ macht sich hierbei immer wieder gut.
Wenn man in diesem Zusammenhang über eine andere Einnahmenpolitik nachdenkt, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, müsste man es konsequent machen und nicht nur eine Einnahmenpolitik, die nur die Besserverdienenden entlastet, befürworten.
Trotzdem würden wir einer Überweisung des Antrages in den Ausschuss zustimmen, weil er mit unserem Antrag gut zusammenpasst und sich darüber gut diskutieren lässt. - Danke schön.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten! Ich könnte es kurz machen.
Erstens. Die Diskussion darüber hat im Rahmen der Föderalismusreform II gerade erst begonnen. Deshalb müssen wir als Land Sachsen-Anhalt nicht voreilig Gesetze beschließen.
Zweitens. In einem strikten Neuverschuldungsverbot, so wie es in diesem sehr dünnen Gesetzentwurf vorgesehen ist, sehen wir nicht die Lösung.
Drittens. Weshalb haben Sie als FDP-Fraktion in der letzten Legislaturperiode unter Ihrem FDP-Finanzminister nicht ein solches Gesetzeswerk auf den Weg gebracht?
Aber ganz so oberflächlich möchte ich dieses wichtige und zugegebenermaßen spannende Thema nicht abtun.
Frau Dr. Hüskens, Sie haben bei der Einbringung des Gesetzentwurfes meiner Meinung nach zahlreiche Fragen aufgeworfen und keine Antworten darauf gehabt.
Die Kommission zur Föderalismusreform II, die sich in ihrem ersten Teil mit der Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern befasst hat, hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie alle wissen, dass am 22. Juni 2007 in Berlin die Anhörung der Sachständigen dazu stattfand. Die Fragen sind vielschichtig, konzentrieren sich aber im Wesentlichen auf folgende Schwerpunkte: