Angelika Klein
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Danke, Herr Präsident. - Herr Güssau, ich hatte bis jetzt angenommen, die politischen Entscheidungen für die A 14 sind gefallen. Wo ist jetzt der entscheidende Knackpunkt, warum wir heute noch einmal darüber reden müssen?
Wo sind die denn?
Also heißt das für künftige Landtage, dass dann in der Regel über Gefühle abgestimmt wird und nicht mehr über Fakten?
Es ist doch völlig egal, wie wir uns verhalten.
Die Beschlüsse sind gefasst, und es gibt eine
eindeutige Mehrheit für diesen Beschluss.
Herr Tullner, abgesehen davon, dass Sie trotz Steuermehreinahmen immer noch 630 Millionen € benötigen,
um den Haushalt ausgeglichen zu gestalten, habe ich eine Frage. Sie scheinen ja Sachkenntnisse zu haben.
Welche Sanktionen erwarten uns vonseiten der Bundesregierung? - Ich kenne bis jetzt nur die Sanktion, dass die Konsolidierungshilfe gestrichen werden soll. Welche Sanktionen hätten wir darüber hinaus noch zu erwarten, wenn wir nicht willig sind? Ich meine, es gibt ein paar Länder, denen es wesentlich schlechter geht als uns.
Frau Präsidentin, ich frage, wo die Mitglieder der Landesregierung sind. Es sind lediglich zwei Minister anwesend. Ich finde es wichtig, dass bei diesem Thema wesentlich mehr Minister anwesend sind.
Herr Minister, wir werden sicherlich am Mittwoch noch die Möglichkeit haben, bestimmte haushalterische Fragen zu klären; denn diese Untersetzung ist mir unklar. Während der Beratungen über den Haushaltsplan 2010/ 2011 sind andere Dinge in den Haushalt eingeflossen. Wenn Sie nachschauen, finden Sie in bestimmten Bereichen Leertitel.
Ich habe eine konkrete Frage: Die Zuweisungen aus dem EFRE, der Gemeinschaftsaufgabe und der Sondergemeinschaftsaufgabe betrugen für den Hochwasserschutz im Jahr 2008 20,5 Millionen € und in den Jahren 2009 und 2010 jeweils 30 Millionen €; das sind 9,5 Millio
nen € mehr als 2008. Das sind knapp 20 Millionen € mehr, die aus diesen Programmen in den Hochwasserschutz fließen und nicht diese 40 Millionen €.
Nun erschließt sich mir immer noch nicht ganz - auch nachdem Sie es erklärt haben -, wie Sie auf diese 40 Millionen € kommen, wobei diese nicht einmal im Haushaltsplan zu finden sind. Hierzu frage ich dann am Mittwoch, wo der entsprechende Haushaltstitel, also der entsprechende Code 126 - Hochwasserschutz - zu finden ist.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf die unendliche Geschichte dieses Antrags mit Nachfrage von Frau Schmidt ist Herr Tullner bereits eingegangen. Vom 20. Juni 2006 bis zum heutigen Tag - -
- Nein, am 20. Juni 2006 war die Plenarsitzung und am 20. September 2006 fand die erste Beratung im Finanzausschuss statt.
Insofern war ich jetzt schon korrekt. Er ist auch darauf eingegangen, dass die Koalitionsfraktionen im Finanzausschuss nicht den Willen hatten, der Empfehlung der Kolleginnen und Kollegen des Bildungsausschusses zu folgen, das Niveau der Bildungsausgaben mindestens zu halten und gegebenenfalls zu erhöhen.
Die Ausweisung der Bildungsquote an sich ging wesentlich schneller. Der Finanzminister hat es eben ausführlich erläutert. Sie ist im Haushalt verankert worden. Wie gesagt, eine solche Bildungsquote ist lediglich ein haushaltspolitisches Qualitätskriterium. Sie sagt noch nichts über die Effizienz des Bildungs- und Wissenschaftssystems und auch nichts darüber aus, ob die Mittel optimal verteilt sind.
Das Ausweisen einer solchen Bildungsquote bringt auch nicht automatisch mehr Geld in die Bildung. Dessen sind wir uns durchaus bewusst. Sie macht aber transparent, wie viel Geld in die Bereiche Bildung, Forschung und Entwicklung fließt. Es ist vielleicht auch bezeichnend, dass mit der Verabschiedung des letzten Doppelhaushaltes gerade die Mittel für den Bereich der Fort- und
Weiterbildung der Ressorts gekürzt wurden und sich diese Mittel in der Bildungsquote so nicht wiederfinden.
Aber, wie gesagt, der Finanzminister hat auch darauf hingewiesen, dass der Ausgangspunkt der Debatte im Jahr 2006 die Frage war, ob die Ausgaben für die Bildung den Investitionen zugerechnet werden oder nicht. Mit der heute vorliegenden Beschlussempfehlung folgen wir nun der inzwischen allseits verbreiteten Erkenntnis, dass Ausgaben für Bildung Investitionen in die Zukunft sind. Für die Bestätigung dieser Erkenntnis haben wir vier Jahre gebraucht. Das ist eine reife Leistung, muss ich sagen.
- Ja. - Inzwischen hat sich der Streit um den Investitionsbegriff erledigt. Die Aufnahme von Krediten hängt nicht mehr von der Höhe der Investitionen ab. Mit der Neufassung des Artikels 115 des Grundgesetzes müssen die Länder Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ohne die Aufnahme von Krediten ausgleichen.
Was aber bleibt, ist die Feststellung der OECD, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Bildungsinvestitionen erheblich steigern muss. Auch nach dem im Jahr 2010 veröffentlichten OECD-Bericht liegt die Bundesrepublik auf einem der hinteren Plätze. Ich glaube, Deutschland liegt auf Platz 21 von 29 untersuchten Ländern.
Eine der Ursachen dafür werden wir sicherlich morgen thematisieren, wenn es um das Kooperationsverbot in der Bildung geht. Insofern bleibt mir nach diesen vier Jahren nur noch zu sagen, dass es eine interessante Diskussion über die Bildungsquote war. Schade, dass die Koalition nicht mehr daraus gemacht hat. - Danke.
Herr Kosmehl, Sie haben die Ehe charakterisiert als eine Partnerschaft, als ein Zusammenleben von Mann und Frau und dann, nach einer Geburt von Kindern, mit Kindern.
Nun haben wir leider Gottes die Tatsache, dass zunehmend mehr Ehen kinderlos sind, bewusst kinderlos, nicht ungewollt - die ungewollt kinderlosen Ehen nehme ich einmal aus -, und dass wir zunehmend mehr Alleinerziehende haben, die sich gar nicht in die Ehe hineinbegeben, sondern von vornherein darauf verzichten.
Wäre es dann nicht besser zu sagen, wir brechen die Institution Ehe generell auf und machen jeweils die Individualrechte im weitesten Sinne für Männer und Frauen unabhängig von der Lebensform, die sie haben?
Herr Minister, im Ausschuss gab es dazu nur unbefriedigende Antworten. Gibt es Schätzungen im Kabinett, wie viele Beamtinnen und Beamte möglicherweise diesen Wechsel beantragen, damit man eine ungefähre Summe hat, mit der man jährlich rechnen muss? Gibt es inzwischen genauere Überlegungen dazu, wie die Abflüsse sind? Inzwischen sind ja schon ein paar Wochen vergangen.
Wir haben nun aber das Problem, Herr Minister, dass jedes Land die anrechnungsfähigen Dienstzeiten selbst bestimmt. Mit dem Wegfall des betreffenden Paragrafen im Bundesbesoldungsgesetz bzw. im Landesbesoldungsgesetz, in dem die Regelung steht, welche Dienstzeiten anerkannt werden, haben wir gerade in Ihrem Bereich das Problem, dass die Dienstzeiten der Beamten, die zu Zeiten der DDR geleistet wurden, nicht anerkannt werden. Es sind nicht mehr viele; es ist, glaube ich, eine überschaubare Gruppe. Aber wenn diese Beamten gehen, wären sie für die anderen Länder, die sie übernehmen würden, recht preiswerte Beamte. Wie geht man damit um?
Es müsste zumindest Kriterien geben, welche Dienstzeiten anerkannt werden und welche nicht, weil es sonst unterschiedliche Preise gibt für die Leute, die gehen wollen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dieser strapaziösen Abstimmungstour wieder ein Thema, das uns alle mehr oder weniger bewegt.
In dieser Woche sorgte zumindest in den Medien eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung für gewisse Aufmerksamkeit. Dabei bestätigte sie leider nur das, was fast alle wissen, viele aber nicht wahrnehmen wollen: Die Spaltung der Gesellschaft geht immer tiefer. Es werden mehr Menschen arm und die Armen werden immer ärmer. Im Gegenzug werden die Reichen zwar weniger, dafür aber reicher, und die Mittelschicht schrumpft. In diese Entwicklung kommt nun ein Sparpaket der Bundesregierung, das diese Entwicklung weiter vertiefen wird.
Man wusste, dass die Bundesregierung nach der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen mit Kürzen anfangen wird; angekündigt war es lange genug. Man ist einiges gewöhnt. Das, was nun als so genanntes Sparpaket das Licht der Welt erblickte, musste ich dreimal lesen, um zu glauben, was ich dort las. Scheinbar hatte nicht nur ich mit dem größten Kürzungsprogramm der deutschen Geschichte, wie es bezeichnet wird, ein Problem. Es gab und gibt viel Widerspruch, aber wenig Zustimmung.
Ungeteilte Zustimmung gibt es zumindest bei den Vertretern der FDP. Wenn ich Herrn Frankes Interview in den „Sonntagsnachrichten“ richtig interpretiere, dann meint er: Es hätte eher kommen müssen und noch stärker zuschlagen müssen.
Auch die Kürzungen beim Sozialhaushalt hätten noch tiefer gehen müssen.
Ich muss sagen: Nach den neuesten Umfragen des ZDF liegt die FDP jetzt bei 3 %.
- Vielleicht hat es doch etwas damit zu tun.
Eine weitere Ausnahme bei der Zustimmung ist unser Ministerpräsident, der die Sparvorschläge als wohlausgewogen ansieht.
Dagegen meint der Wirtschaftsminister, dass die politische Glaubwürdigkeit infrage gestellt sei, wenn auf der einen Seite die sozialen Sicherungssysteme angefasst werden, auf der anderen aber die 10 % der Oberschicht keinen steuerlichen Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushaltes leisten. Die Finanzkrise sei ja nicht von den Arbeitslosen verursacht worden, sondern von den gesellschaftlichen Eliten der Industriestaaten.
Sie haben völlig Recht, Herr Haseloff.
- Wie bitte?
- Ach so. - Aber das ist nicht der Tenor des Paketes der Bundesregierung.
Unter der Überschrift „Die Grundpfeiler unserer Zukunft stärken“ wird Arbeitslosen, Alleinerziehenden, Hartz-IVEmpfängern und Rentnern klar gemacht, dass sie über ihre Verhältnisse gelebt haben und deshalb gespart werden müsse. Rund 30 Milliarden € sollen beim Sozialhaushalt eingespart werden.
Auf der einen Seite hatte diese Bundesregierung Geld, um die Banken mit Milliarden zu unterstützen. 480 Milliarden € umfasst der Rettungsschirm; davon sind 100 Milliarden € schon geflossen. Von den Banken aber erwartet Schwarz-Gelb ganze 2 Milliarden €, die nicht in dieses Sparpaket, sondern in einen Extrafonds fließen sollen, der für den Fall bereitstehen soll, dass Banken wieder in eine Finanzkrise kämen. - Gut, wir werden sehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn dieses Sparpaket wie angekündigt umgesetzt wird, dann kann sich Sachsen-Anhalt mitsamt seiner Schuldenbremse warm anziehen, denn Sachsen-Anhalt hat einen der höchsten Anteile an Hartz-IV-Empfängern bzw. Langzeitarbeits
losen, einen der höchsten Anteile an Kindern, die in Hartz-IV-Familien geboren werden, und eines der niedrigsten Durchschnittseinkommen.
Dann wird wohl das zur Regel werden, was sich kürzlich in der Lutherstadt Eisleben ereignete: Nach der erneuten Feststellung der finanziellen Notlage der Kommunen wurde kurzerhand - über Nacht - die städtische Zuwendung für das Zuckertütenfest gestrichen. Zwar handelte es sich lediglich um 1 000 €, jedoch wird an dieser Stelle gespart. Zwar gibt es anonyme Spender, meine Fraktion hat gespendet und einige Unternehmen tragen dazu bei, aber das wird dann wahrscheinlich gang und gäbe werden.
Die Wirkungen der geplanten Streichungen im Sozialbereich haben für unser Land und unsere Kommunen andere Dimensionen, als es möglicherweise in Bayern der Fall sein wird, auch wenn der Bund - wie es in einer Finanzausschusssitzung im Bundestag verkündet wurde - der Meinung ist, dass die Länder nicht belastet werden und das schon wegtragen könnten, was auf sie zukommt.
Ich will das an einigen Punkten darstellen. Der erst 2009 eingeführte Heizkostenzuschuss soll schon wieder gestrichen werden, um damit 100 Millionen € einzusparen. Diese Streichung betrifft die Wohngeldempfängerinnen, vor allen Dingen also Rentnerinnen, Geringverdienende, die keine Aufstocker sind, Kinder, für die erst seit 2009 Wohngeld gezahlt wird, und arbeitende Alleinerziehende und Alleinstehende, die keine ergänzenden Hartz-IVLeistungen erhalten.
Die finanziellen Auswirkungen auf die Kommunen sind noch nicht absehbar, da ein Großteil der Betroffenen möglicherweise wieder in die Grundsicherung zurückfallen könnte. Dann müssen die Kommunen wieder die Kosten der Unterkunft zahlen, wobei der Anteil des Bundes sinkt. In Sachsen-Anhalt erhielten 2008 rund 24 000 Haushalte Wohngeld. 2009 waren es schon mehr. Die Zahlen liegen aber derzeit nur als Bündel für den Osten vor.
Das Elterngeld für Hartz-IV-Empfängerinnen soll ebenfalls gestrichen werden, da nach Aussage der Bundesregierung bei dem Personenkreis sowieso „staatliche Hilfen“ gezahlt werden.
Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Das verstößt nicht nur gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, sondern es ist auch das Signal an die Betroffenen: Eure Kinder sind nicht gewollt!
Wenn die Betroffenen ihre Kinder nicht zu Hause behalten, sondern in Kitas geben, zahlen dafür das Land und die Kommunen, wodurch sich ebenfalls Mehrbelastungen ergeben.
1,8 Milliarden € werden gespart, indem die Beiträge für Hartz-IV-Empfängerinnen zur Rentenversicherung gestrichen werden. Zeiten der Erwerbslosigkeit wurden bislang als so genannte Anrechnungszeiten dem Konto zugeschrieben. Das gibt es künftig nicht mehr. Also wird der Anteil der Rentnerinnen und Rentner, die eine Grundsicherung brauchen, größer.
Uns interessiert, ob es erste Berechnungen bezüglich der Mehrkosten für das Land und die Kommunen vonseiten der Landesregierung gibt. Der Schaden, der sich
durch ein solches Vorgehen für die Politik ergibt, ist aber noch nicht berechenbar.
Hektisches Sparen bei den Armen, meine Damen und Herren, führt weder zu einer schnellen noch zu einer nachhaltigen Konsolidierung und auch nicht zu Strukturreformen, die die Binnennachfrage stärken sollen. Denn der eigentliche soziale Skandal ist doch das, was nicht beschlossen wurde. Die Reichen werden nicht zur Kasse gebeten. Großverdiener, reiche Erben, Vermögende werden überhaupt nicht belangt.
Wir würden gern die Haltung der Landesregierung - und auch die der Koalitionsfraktionen - erfahren, wie sie sich bei der Abstimmung im Bundesrat über das so genannte Sparpaket zu verhalten gedenkt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Insofern begrüßen wir den Antrag der Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Transaktionssteuer. Wir fürchten nur, dass es allein mit einer Bitte an die Landesregierung, sich in Berlin dafür einzusetzen, nicht getan ist. Die Kanzlerin und die Bundesregierung lassen verstärkt durchblicken, dass sie zwar gern eine Finanztransaktionssteuer wollten, die anderen europäischen Landesregierungen würden diese jedoch nicht wollen, von den USA ganz zu schweigen.
Angesichts dessen, was möglicherweise auf SachsenAnhalt und die anderen Bundesländer zukommt, wäre es nur angemessen, Sie würden sich unserem Änderungsantrag anschließen. Ich habe in der Begründung dargestellt: Es ist machbar, eine solche Steuer auf Bundesebene mit einem Steuersatz von 0,01 % einzubringen. Das wären 10 bis 13 Milliarden € an Mehreinnahmen für die Bundesrepublik. Es wäre zumindest ein kleiner Anfang, die Kasino-Politik zu bändigen und die Kassen zu füllen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Scharf, aber Sie werden doch zugeben, bei den Punkten, die ich aufgezählt habe - ich habe aufgrund der Kürze der Zeit nicht alle nennen können -, ist das Sparen das eine. Auf der anderen Seite kommen aber bestimmte Ausgaben auch auf das Land und die Kommunen zu;
denn die müssen dann zahlen. Da hebt sich für mich das Sparen eindeutig auf.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss schon sagen, Herr Minister, Frau Dr. Hüskens, Herr Tullner, der europäische Blick auf die Schuldenbremse hat mich etwas verwundert. Die Maastricht-Kriterien haben in der Föderalismuskommission II zwar eine gewisse Rolle gespielt, aber eben nur eine gewisse Rolle.
Ich glaube nicht, dass sich die Spekulanten, die auf griechische Staatsanleihen gewettet haben und die jetzt auf spanische, portugiesische und italienische Staatsanleihen wetten, nun durch eine Schuldenbremse in Sachsen-Anhalt davon abhalten lassen, weiterhin Kasino zu spielen.
- Frau Dr. Hüskens, ich komme noch auf die Verantwortungslosigkeit der Linken zu sprechen, die meinen, die Parlamentarier müssten eine gewisse Entscheidungsrolle spielen.
Es ist schon erstaunlich, wie sich die Zeiten geändert haben. Vor drei Jahren hat die FDP einen entsprechenden Antrag eingebracht.
- Der war noch ein bisschen schärfer. Naturkatastrophen und konjunkturelle Schwankungen spielten keine Rolle - da muss man durch. - Interessant waren jedoch die Antworten der Koalitionäre und die Antworten des Finanzministers, der damals übrigens hellseherische Fähigkeiten bewiesen hat: Er hat die neuen Schulden vorausgesehen, allerdings ein Jahr früher. Er sprach im Jahr 2007 davon: Nun stellen wir uns einmal unsere
Haushaltssituation vor, wenn in zwei Jahren die Steuereinnahmen wegbrechen würden.
Es ist nun ein Jahr später gekommen. Es ist schlimm genug, dass es gekommen ist. Jedenfalls hat er aus diesem Grund damals die Änderung der Landeshaushaltsordnung abgelehnt. Inzwischen haben wir wieder neue Schulden und uns liegt nun ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Landeshaushaltsordnung vor.
- Herr Gürth, Sie wissen doch, dass Ihre Zwischenrufe sowieso nicht im Protokoll erscheinen; die können Sie sich also sparen.
Wir haben uns bereits während der Diskussion zur Föderalismusreform II gegen die Verankerung einer Schuldenbremse bzw. eines Schuldenverbots ausgesprochen und bleiben auch jetzt dabei: Die Verankerung des Schuldenverbots ist eine falsche Weichenstellung.
Bisher war der Zweck der Finanzverfassung der, den öffentlichen Aufgaben eine nach politischer Prioritätensetzung angemessene Ausstattung zu sichern. Jetzt steht die Haushaltsstabilität vor gesellschaftlicher Stabilität und der Abbau der Nettoneuverschuldung ist durch die Schuldenbremse nun zu einem Staatsziel geworden, auch mit dem Grundgesetz.
- Ich weiß nicht, ob das beklatschenswürdig ist. Herr Tullner, vor drei Jahren hatten Sie dazu noch eine andere Auffassung.
Die Entscheidung, ob neue Schulden aufgenommen werden oder nicht, muss eine politische Entscheidung sein und bleiben. Damit befürworten wir nicht - ich betone ausdrücklich: nicht - eine Neuverschuldung ohne Wenn und Aber. Aber Entscheidungen für oder gegen bestimmte Ausgaben sollten nach wie vor vom Parlament getroffen werden.
Warum ist diese Auffassung unverantwortlich, Herr Tullner? - Mit der Verankerung eines Schuldenverbots in der Landeshaushaltsordnung macht man sich als Parlamentarier klein, man verzichtet auf Kontrolle, man verzichtet auf eine Debatte. Es ist schon schlimm genug, dass vieles am Parlament vorbei passiert.
Ich denke nur daran, dass der Umfang der außerplanmäßigen Ausgaben, die im letzten Jahr selbst am Finanzministerium vorbeigegangen sind, zunehmend gewachsen ist und dass wir erst im Nachhinein überhaupt darüber informiert werden.
Die Umsetzung von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit ist ein schwieriger Prozess, aber wir sollten uns
dem nicht entziehen. Wir sollten wirklich jede Position im Ausschuss und im Parlament hinterfragen und nicht sagen: Regierung, mach mal!
Mit der Verankerung eines Schuldenverbots in der Landeshaushaltsordnung wird den Parlamentariern doch von vornherein ein verantwortungsloses Handeln unterstellt, wie es Herr Tullner gesagt hat.
- Warum handeln Parlamentarier verantwortungslos?
- Und wir reißen dann, wenn die Nordverlängerung der A 14 fertig ist, diese nach dem Ende der Legislaturperiode wieder ab, weil wir ja unseren Kindern - - Das ist doch eine Investition für die Zukunft.
Die Landesregierung wird künftig Kürzungen vornehmen müssen, die zulasten der Bereiche gehen, über die das Land selbst zu entscheiden hat: Bildung, Wissenschaft, Kultur, Kinderförderung, Schülerbeförderung, Kommunalfinanzen und Wirtschaftsförderung. Sie brauchen sich nur einmal die Streichliste von Schleswig-Holstein anzuschauen - der Finanzminister hat darauf verwiesen -; da bleibt nicht mehr viel von einem Land übrig.
Dazu muss man selbstverständlich sagen: Die Haushaltssituation in Sachsen-Anhalt ist nicht toll. Eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 750 Millionen € und eine geplante globale Minderausgabe in Höhe von 250 Millionen € allein für das Jahr 2010 - wie sie untersetzt wird, wissen wir bis heute nicht - machen die Schwierigkeiten deutlich.
Aber was bitte können die Parlamentarier von SachsenAnhalt dafür, dass die Steuereinnahmen in erheblichen Größenordnungen weggebrochen sind? Ich sage es noch einmal - und mit dieser Auffassung finde ich mich inzwischen in guter Gesellschaft -: Die öffentlichen Haushalte leiden an einem strukturellen Defizit - nicht weil grundsätzlich zu viel ausgegeben wird, sondern weil zu wenig eingenommen wird, um die Aufgaben der öffentlichen Haushalte entsprechend zu finanzieren.
Seit Jahren gibt es eine Steuerpolitik in der Bundesrepublik, die die Besserverdienenden entlastet.
Angesichts einer Finanzkrise, in der die Banken mit Mitteln in Höhe von 500 Milliarden € aus dem Staatshaushalt saniert werden, ist es endlich an der Zeit, über ein Steuersystem nachzudenken, das nicht nur mit der Verteilung von unten nach oben aufhört, sondern das auch für genügend Einnahmen sorgt, um die öffentlichen Haushalte angemessen auszustatten.
Dazu kann die Finanztransaktionssteuer, über die wir morgen beraten werden, sicherlich ein klein wenig beitragen. Aber ein bisschen mehr muss schon noch passieren. Ich nenne hier nur die Stichworte Einkommensteuersatz für Spitzenverdiener, Vermögensteuer und Erbschaftsteuer.
Auf jeden Fall darf nicht über weitere Steuersenkungen nachgedacht werden, denn eines hat sich in den vergangenen Jahren deutlich gezeigt: Diejenigen, die in den Genuss der Steuersenkungen kommen, investieren nicht. Sie legen ihr Geld in Rendite bringenden Finanzprodukten an und das kurbelt weder die Binnenkonjunktur noch die Wirtschaft als solche an.
Nein, hinterher.
Einer der Sachverständigen der Föderalismuskommission II, Professor Bofinger, schlug eine Steuersenkungsbremse vor. Nach dieser dürfte die Politik die Steuern erst dann senken, wenn die Staatsverschuldung auf 50 % gesunken ist.
Wir haben lange darüber nachgedacht, warum ausgerechnet jetzt dieser Vorstoß zur Änderung der Landeshaushaltsordnung unternommen wird. Eine Dringlichkeit ist nicht gegeben. Bis zum Jahr 2020 haben die Länder die Grundgesetzänderung nachzuvollziehen.
Allerdings sind im nächsten Jahr Landtagswahlen; vielleicht will die Landesregierung der künftigen Landesregierung und den Abgeordneten ein paar Zügel mit auf den Weg geben. Spannend werden auch die Wahlprogramme der einzelnen Parteien sein, die mit diesem Gesetzentwurf arbeiten werden; denn sie dürften eigentlich nur Projekte enthalten, die sich im Rahmen eines geringer werdenden Haushaltsvolumens realisieren lassen. Oder der Finanzminister hat sich auch diesbezüglich eine Hintertür offen gelassen; denn es kann sein - wenn ich den Gesetzentwurf richtig gelesen habe -, dass das Gesetz möglicherweise erst im ersten Quartal in Kraft tritt.
Über die offenen Fragen im Gesetzentwurf werden wir uns sicherlich im Ausschuss noch unterhalten. Es gibt noch manches zu bereden.
Herr Scharf, Sie meinten, Schuldenmachen sei unsozial. Einer der Väter der deutschen Finanzwissenschaft, Lorenz von Stein - 1850 bis 1890 -, sagte: Ein Staat ohne Schulden tut entweder zu wenig für seine Zukunft oder fordert zu viel von seiner Gegenwart. - Darauf baute auch die goldene Regel der Staatsverschuldung, nach der die jährliche öffentliche Kreditaufnahme im Regelfall in Höhe der öffentlichen Investitionen erfolgen soll.
Wir bleiben dabei: Ein Schuldenverbot ist nicht die Lösung der Probleme. Im Gegenteil: Es führt zu einer weiteren Entstaatlichung. Von 1998 bis 2008 hat Deutschland als einziges Land in der EU seine gesamten Staatsausgaben preisbereinigt gesenkt.
Aber die Aufgaben sind geblieben; sie sind verdichtet worden und die Qualität ist gesunken. Was die Kernaufgaben des Staates sind, Frau Dr. Hüskens, das haben wir trotz Enquetekommission noch immer nicht herausgefunden.
Danke.
Der Spitzensteuersatz bei Kohl lag bei 53 %, jetzt liegt er bei 45 %.
- Das könnten wir hier durchaus auch zahlen.
- Jahreseinkommen! - Selbstverständlich sind die Kindergelderhöhung und die Kinderfreibeträge nicht nur etwas für Besserverdienende. Die Freibeträge bekommen aber selbstverständlich nur diejenigen, die ein ausreichend hohes Einkommen haben, die anderen wählen in der Regel das Kindergeld.
Trotzdem waren die Mehrheit der Steuergesetze Steuersenkungsgesetze, zum Beispiel für die Hoteliers. Bis jetzt hat aber niemand die Steuersenkung weitergegeben.
Nein.
Das waren ja alles nur Stellungnahmen. Ja.
Ich müsste jetzt lügen; ich habe es nicht im Kopf. Aber wir gehen sehr weit hoch mit der Besteuerung: ab 250 000 € oder 270 000 €. Ich müsste es Ihnen nachliefern, ich habe es nicht mit. Aber wir kommen ja im Ausschuss noch einmal dazu. Es ist ausreichend gewesen; wir wären haarscharf dabei.
Danke, Herr Vorsitzender. - Herr Tullner, wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, sind Sie dabei, hinsichtlich der Schule und der Polizei über gewisse Änderungen nachzudenken. Nun hatten wir in der Enquetekommission eine heftige Diskussion über den Stellenabbau in der so genannten übrigen Verwaltung. Es gab heftige Proteste vonseiten derjenigen - auch von Kabinettsmitgliedern -, die zur übrigen Verwaltung gezählt werden. Sie kritisieren unter anderem, dass sie 30 % ihres Personals abbauen sollen.
Wenn Sie also bei dem Rahmenkonzept bleiben und weniger Stellen für Lehrer und Polizisten abbauen wollen, dann müssten in der übrigen Verwaltung mehr als 30 % abgebaut werden. Oder sehe ich das falsch?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zurzeit häufen sich Überschriften wie „Bauhausstadt Dessau-Roßlau finanziell am Abgrund“, „Zwei Städte - ein Problem“ oder „Öffentlichen Haushalten drohen Milliardenlasten“ und „Wir sind ausgepresst wie eine Zitrone“.
Die Artikel, die sich unter den Überschriften befinden, beschreiben die finanziellen Probleme der übergroßen Mehrheit der Kommunen in der gesamten Bundesrepublik.
Es gibt kaum noch finanzielle Spielräume und die Kürzungen von freiwilligen Aufgaben stehen überall auf der Tagesordnung.
Seit Beginn der Debatte über den Doppelhaushalt und das neue Finanzausgleichsgesetz hat die Fraktion DIE LINKE immer wieder davor gewarnt, die Kommunen in eine Situation zu drängen, in der die öffentliche Daseinsvorsorge weitgehend infrage gestellt wird.
In der letzten Woche wurde die Streichliste von DessauRoßlau bekannt. Fast 26 Millionen € können nicht mehr
gedeckt werden. 13,5 Millionen € sollen eingespart werden, indem Bäder, Bibliotheken, Sportplätze und Museen geschlossen werden. Die Zuschüsse zum Anhaltischen Theater sollen ebenso gekürzt werden wie die Zuschüsse für das zum Unesco-Welterbe gehörende Bauhaus, die Meisterhäuser und das Dessau-Wörlitzer Gartenreich.
In Halle gibt es ein aktuelles Defizit von 50 Millionen € und der Sport- und der Finanzausschuss des Stadtrates haben diese Woche beschlossen, die Bäder zu verkaufen. Auch die EU-Mittel zur Schulsanierung sollen möglicherweise nicht abgerufen werden, weil sie nicht gegenfinanziert werden können. - Das sind nur ein, zwei Beispiele.
Die finanzielle Situation der Kommunen ist seit Jahren bekannt. Die chronische Unterfinanzierung vieler Städte und Gemeinden ist ein Dauerbrenner. Doch getan hat sich nicht viel. Im Gegenteil: Die schwarz-gelbe Bundesregierung und auch die schwarz-rote Landesregierung ignorieren die seit Monaten anhaltenden Hilferufe aus den Städten und Gemeinden oder aber werten sie ab.
Aber nicht die Stadträte und Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Kreistage und die Landräte sind verantwortlich für die Schließung von Bädern, Sport- und Kultureinrichtungen, für die Erhöhung von Gebühren, sondern insbesondere bundes- und leider auch landespolitische Entscheidungen, den Kommunen immer mehr Aufgaben zu übergeben ohne eine angemessene Finanzausstattung. Mein Kollege Grünert hat dazu im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum FAG ausführlich Stellung genommen.
Sicher, es mag in den Kommunen die eine oder andere Fehlentscheidung in der Vergangenheit gegeben haben, an der manche Kommune noch bis in die Gegenwart trägt, aber wir sollten uns bewusst sein, dass ab einem bestimmten Zeitpunkt nichts mehr da ist, was geschlossen werden kann oder was verkauft werden kann. Die Verrenkungen, die zum Teil mit den Konsolidierungsprogrammen passieren, sind eigentlich abenteuerlich und halten den Niedergang nicht auf.
Vorübergehend gab es durch steigende Gewerbesteuereinnahmen eine gewisse Entlastung. Doch das ist in diesem Jahr Geschichte. Die Wirtschaftskrise ist jetzt bei den Kommunen angekommen. Hatte man im Juni 2009 noch mit 6 bis 8 Milliarden € an Steuermindereinnahmen gerechnet, ist man jetzt bundesweit bei 12 Milliarden €.
Allein in Sachsen-Anhalt sind die Gewerbesteuereinnahmen im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 um durchschnittlich 21 % zurückgegangen. Im Kreis Börde ist ein Rückgang um 41 % zu verzeichnen. Gerettet wird der Durchschnitt nur durch den Burgenlandkreis, der ein Plus von 4 % hat, und durch den Landkreis Stendal, der 6 % mehr an Gewerbesteuer eingenommen hat. Die Statistik in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 11. Februar haben Sie sicherlich zur Kenntnis genommen. Dieser Rückgang an Gewerbesteuereinnahmen ist von den Kommunen nicht zu schultern.
Dazu kommen die Folgen des neuen Finanzausgleichsgesetzes. Die Unterfinanzierung bleibt. Nach den Aussagen des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt fehlen mindestens 275 Millionen €, ohne die Kürzungen im investiven Bereich.
Aber auch die Kürzungen im investiven Bereich von 25 % im Jahr 2010 und von über 37 % im Jahr 2011 sind
fatal bzw. sie setzen fort, was mit der Umsetzung des Konjunkturprogramms II durch die Landesregierung begonnen wurde. Hiervon bekamen die Kommunen die Brosamen. Den Rest verbaut das Land - oder auch nicht; es gibt ja immer noch Bereiche wie die Breitbandstrategie, die zumindest im Bereich der Staatskanzlei immer noch nicht durch Projekte abgedeckt sind.
Dieses hausgemachte Elend kann beseitigt werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert deshalb bei der Erarbeitung eines Nachtragshaushaltes für das Jahr 2011, die Finanzzuweisungen wieder auf den Stand des Jahres 2009 zu bringen.
Wir wissen, dass die 100 Millionen € noch nicht dafür ausreichen, die Kommunen ausreichend zu finanzieren. Aber es wäre einmal ein ernsthaftes Signal an die Kommunen, dass das Land sie nicht allein lässt.
Voller Optimismus diesbezüglich möchte ich dabei auf den Beschluss des SPD-Präsidiums vom 8. Februar verweisen. Herr Doege hat ja betont, Sie nähmen die Beschlüsse sehr ernst. Dort heißt es unter der Überschrift „Rettungsschirm für Kommunen“:
„Die Länder müssen umgehend ihre Verpflichtung zu einer auskömmlichen Finanzierung der Kommunen erfüllen. Während einige Länder gezielte Hilfe für Kommunen in extremer Haushaltsnotlage gewähren und die Mittel des kommunalen Finanzausgleichs verstetigen, verweigern insbesondere schwarz-gelb regierte Länder den Kommunen die dringlich erforderliche Hilfe.“
Wir haben nun eine schwarz-rote Koalition, aber der kommunale Finanzausgleich entspricht in keiner Weise dieser aufgemachten Forderung. Nur mit dem Teilentschuldungsprogramm werden wir das Problem nicht in den Griff kriegen.
Aber der Nachtragshaushalt ist ja bereits angekündigt. Wir hoffen, dass Sie, werte Kolleginnen und Kollegen der SPD, dann genügend Druck auf Ihren Koalitionspartner ausüben können,
um dem Beschluss des SPD-Präsidiums nachzukommen.
Die zweite Forderung unseres Antrags, die oberzentrale Rolle Dessau-Roßlaus als solche auch wirklich anzuerkennen und alle drei Oberzentren gleich zu behandeln, ist ebenfalls keine neue Forderung. In diesem Zusammenhang haben mich, muss ich sagen, die jüngsten Äußerungen von Staatssekretär Erben zur Finanzsituation in Dessau schon echt verblüfft.
Natürlich hat er Recht, wenn er mit Bezug auf die aktuelle Diskussion um die Kürzungsvorschläge davon spricht, dass sich viele Kommunen in Sachsen-Anhalt - auch aufgrund der, wie bereits erwähnt, landespolitischen Entscheidungen zum Finanzausgleichsgesetz - in einer ähnlich katastrophalen Situation befinden. Das relativiert jedoch nicht die Probleme von Dessau-Roßlau, es ist vielmehr ein Beleg dafür, welche Auswirkungen die falschen Entscheidungen der CDU-SPD-Koalition auf alle Kommunen als wichtige Träger der öffentlichen Daseinsvorsorge haben werden.
Absolut unverständlich ist, dass der Staatssekretär die Schlechterstellung der Stadt Dessau-Roßlau gegenüber
Halle und Magdeburg mit einem geringeren Umfang der Umlandfunktionen begründet.
Damit widerspricht er ausdrücklich dem Landesentwicklungsplan: Alle drei Städte sind Oberzentren und haben somit im Wesentlichen die gleichen oberzentralen Funktionen für das Umland zu erfüllen. Dies wird durch die geringere Einwohnerzahl von Dessau-Roßlau keineswegs aufgehoben. Oder aber das Oberzentrum DessauRoßlau soll gänzlich zur Disposition gestellt werden. Dann sollte man es klar sagen. Dann muss man es auch aushalten, wenn man es will.
Ansonsten sind aber die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis für die drei kreisfreien Städte gesetzlich geregelt. Die Landesregierung müsste eigentlich wissen, dass alle drei Städte unter anderem für die Jugendhilfe, für Teile der Sozialhilfe, für Hartz IV, das Wohngeld, den Katastrophenschutz, das Meldewesen, das Gewerberecht und für ordnungsbehördliche Aufgaben sowie für das Schulwesen zuständig sind. Auf eine Vollständigkeit lege ich hierbei keinen Wert; es kommt noch mehr dazu.
Gemessen werden kann hierbei eigentlich nur der Aufwand je Einwohner. Hierbei kann es Unterschiede geben, die aber müssen nicht unbedingt zulasten von Dessau-Roßlau ausfallen. Dazu kann man auch noch einmal in den Jahresbericht 2008 Teil II des Landesrechnungshofs schauen. Dort ist der Vergleich unter anderem mit Magdeburg enthalten. Dabei kommt Dessau-Roßlau bei manchen Leistungen deutlich besser weg.
Woran lassen sich nun die anders gelagerten Aufgaben für Dessau messen? - Dessau-Roßlau besitzt zwei Weltkulturerbestätten, besitzt das Weltnaturerbe Biosphärenreservat Mittelelbe. Allerdings, es stimmt, Dessau hat nur ein Theater. Mehrere haben ja Halle und Magdeburg. Wir haben in Dessau das Kurt-Weill-Festival, das übrigens nächste Woche beginnt. Dieses zieht keinesfalls nur die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt an.
Ich könnte noch mehr Beispiele auch für die Umlandwirkung von Dessau-Roßlau nennen, aber vielleicht sollte der eine oder die andere einfach mal nach DessauRoßlau fahren und sich die Stadt anschauen.
Auf die Klage, die es seitens der Stadt durch einen SPDFinanzdezernenten einmal gab, hat der Minister seinen Einwurf gemacht. Sicher, damals war Dessau aber noch nicht Dessau-Roßlau. Die Zeit ist darüber hinweggegangen. Man könnte sicherlich das eine oder andere erneut auf den Prüfstand stellen.
Die Fraktion DIE LINKE fordert, spätestens ab dem Haushaltsjahr 2011 eine gleichwertige Einwohnergewichtung der drei Oberzentren vorzunehmen.
Einen wesentlichen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung muss endlich der Bund leisten. Auch hierbei sind wir ganz nahe beim Beschluss der Genossen vom SPDBundespräsidium. Die Bundesregierung belastet mit ihrem Wachstumsbeschleunigungsgesetz die Länder und die Kommunen. Die Steuerausfälle von rund 900 Millionen € bei der Gewerbesteuer müssen bundesweit durch die Kommunen kompensiert werden.
Da das Land ja selbst zutiefst betroffen ist von den fehlenden Steuereinnahmen - wir haben die geschätzten Zahlen auf den Wunsch eines Koalitionspartners hin
nicht in den Haushaltsplan geschrieben -, muss das Land beim Bund aktiv werden. Der Ministerpräsident hat es, glaube ich, gestern in einem Interview gesagt, dass keine neuen Steuerentlastungen zugelassen werden sollen. Es wäre schön, wenn es dabei bliebe.
Es ist wirklich - wenn man sich das einmal anschaut - schon mehr als arrogant zu behaupten, dass vom Wachstumsimpuls - gemeint ist das Wachstumsbeschleunigungsgesetz - in erster Linie die Kommunen profitieren würden, wenn die Gewerbesteuerzahler wieder in die Gewinnzone kämen. So jedenfalls der O-Ton von Peter Götz, kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in seiner Reaktion auf den erneuten Hilferuf des Deutschen Städtetages an Bund und Länder am 3. Februar 2010.
Wenn das wie nach dem großen Steuereinbruch im Jahr 2001 sein wird, dann stehen uns mindestens sieben harte Jahre bevor, bevor wir wieder das Niveau der Steuereinnahmen des Jahres 2008 erreicht haben werden.
Deshalb müssen Steuervorhaben der Bundesregierung, die den Kommunen weitere Einnahmeverluste bescheren würden, ausgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass Lobbygruppen bedient werden und die Kommunen bleiben auf der Strecke.
So soll ab dem 1. April 2010 die nächste Steuererleichterung für Unternehmen kommen, die in Deutschland forschen und die Aufwendungen steuerlich geltend machen. Wenn sie die Produktion ins Ausland verlagerten, dann mussten sie seit dem Jahr 2008 Steuern zahlen. Diese Regelung soll nun abgeschafft werden. Dabei geht es um Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt 1,8 Milliarden €, die verloren gingen. Ein Anteil von 700 Millionen € würde den Kommunen bei den Gewerbesteuereinnahmen fehlen.
Nun könnten wir sagen: Gut, so viele Kommunen haben wir nicht, die Standort für wissenschaftlich orientierte Unternehmen sind. Andere sind davon stärker betroffen. Aber es gibt ja auch einen Länderfinanzausgleich und insofern würde das auch Sachsen-Anhalt treffen.
Laut dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP soll eine Kommission zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neuordnung der Gemeindefinanzierung eingesetzt werden. Zwar wird schon seit Jahrzehnten über eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung gesprochen, aber bisher ist es immer nur schlimmer geworden.
Die Steuereinnahmekapazitäten der Kommunen werden immer weiter beschnitten. Es sei nur auf die Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer verwiesen, die bis zum Jahr 1998 neben der komplett gewinnabhängigen Gewerbesteuer auch eine konjunkturunabhängige Einnahme erbrachte.
Ich kann dem Münchner Oberbürgermeister nur zustimmen, der sagte:
„Wenn sich Bund und Länder auf solche Eingriffe in kommunale Kassen verständigen, dann ist dies nichts anderes als ein höchst sittenwidriger Vertrag zulasten Dritter.“
Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie gegen solche sittenwidrigen Verträge vorgeht.
Eine Forderung, die DIE LINKE nicht erst seit vergangener Woche stellt, ist, dass der Bund seinen Rückzug aus der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft stoppen
muss und dass die Absenkung für das Jahr 2010 nicht realisiert werden darf.
Die Berechnungsformel, nach welcher sich die Bundesbeteiligung an der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften orientiert, war und ist umstritten. Die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt zwar, aber die Kosten der Unterkunft und Heizung steigen.
Allein in meinem Landkreis, im Landkreis MansfeldSüdharz, musste trotz stinkender
- sinkender; schön dass Sie zuhören - Zahl der Bedarfsgemeinschaften im Dezember ein Nachtrag in Höhe von knapp 225 000 € gezahlt werden. Wir wissen jetzt schon, dass wir für das Jahr 2010 mit mindestens 1,2 Millionen € mehr rechnen müssen, zumal die Betriebskosten durch den langen und harten Winter in die Höhe gehen werden.
Die Kommunen in Sachsen-Anhalt haben, wenn es keine Änderung gibt, die Mehrkosten bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu 77 % und die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung zu tragen.
Das Innenministerium war im November - also vor dem Wintereinbruch - von einer Mehrbelastung der Kommunen im Vergleich zum Jahr 2009 in Höhe von rund 49,1 Millionen € ausgegangen.
Die Fraktion DIE LINKE erwartet, dass die Landesregierung im Bundesrat die Interessen der Kommunen vertritt. Die Kommunen brauchen kein Wachstumsbeschleunigungsgesetz und auch kein Finanzausgleichsgesetz, bei dem sie am Ende mit leeren Händen dastehen.
Die Kommunen brauchen einen Rettungsschirm. Nur so kann dem Finanzkollaps wirksam begegnet werden. Ich spreche mich ausdrücklich für starke Kommunen aus - weil der Kollege Schrader vorhin sagte, dass derjenige, der sich gegen etwas ausspreche, immer gute Argumente habe.
Ich möchte starke Kommunen, aber ich werde heute keine namentliche Abstimmung beantragen.
Meine Damen und Herren! Der Antrag bezieht sich natürlich nur in Punkt 2 auf Dessau. In allen anderen Punkten geht es um alle Kommunen, Herr Minister; denn die Mehrheit der Kommunen ist in finanzieller Bedrängnis. Ich habe auch versucht, das darzustellen.
Ich wollte auch die Probleme des FAG nicht thematisieren, weil wir die ausführlich thematisiert haben. Ich habe deshalb auf meinen Kollegen Grünert verwiesen. Wir haben entsprechende Anträge in den diversen Ausschusssitzungen eingebracht, auch in den Landtagssitzungen.
Dass sie abgelehnt wurden, ist nun Ihr Problem.
Zum Zweiten, zu Dessau-Roßlau. Nach den Berechnungen der Stadt Dessau-Roßlau, die sie Ihnen auch vorgelegt hat, fehlen aus dem FAG 10,3 Millionen €. Sie müssten mit der Stadt nun einmal ausdiskutieren, welche Rechengrundlage die richtige ist.
Außerdem hat sich Herr Erben in seinem Artikel nicht auf die Einwohnergewichtung bezogen. Vielmehr hat er ausdrücklich gesagt, dass Halle und Magdeburg deutlich mehr Leistungen für das Umland erbringen. Das ist die Frage, die sich uns stellt.
- Die Frage der Leistungen für das Umland müsste man noch einmal klären. Viele andere haben das auch nicht verstanden.
Zum Nachtragshaushalt. Wir haben im Rahmen der Haushaltsberatungen sehr wohl entsprechende Anträge in allen betreffenden Ausschüssen eingebracht, um die kommunale Situation zu verbessern. In unserem Antrag ist nicht die Forderung enthalten, dass das sofort geändert werden soll. Dies soll vielmehr mit dem von der
Landesregierung angekündigten Nachtragshaushalt geschehen.
Herr Harms, wenn Sie sagen, alles Gute komme vom Bund, dann haben wir sicherlich sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, was die Auswirkungen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes für Land und Bund betrifft; denn so toll finde ich das nicht. Darin enthalten sind genau die Steuermindereinnahmen, die uns zusätzlich auf die Füße fallen. Das ist das Problem.
Wir meinen, das Land kann das nicht mittragen, weil wir dann deutlich weniger haben. Sie haben beschlossen, dass die Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer, die der Finanzminister auf 40 Millionen € geschätzt hat, zunächst nicht verankert werden. Jetzt werden es wahrscheinlich noch mehr, weil Steuermindereinnahmen von etwa 1,8 Milliarden € aufgrund des Gesetzes ab dem 1. April auf uns zukommen werden. Das dazu.
Die angekündigte Entlastung der Kommunen bei den Kosten für die Unterkunft von 2,5 Milliarden € ist nicht gekommen.
Sie haben angekündigt, dass Sie unserem Antrag nicht zustimmen werden. Wir werden trotzdem immer weiter für die Interessen der Kommunen in Sachsen-Anhalt werben
und uns überlegen, wie wir ab März 2011 die Probleme lösen können.
Herr Minister, wie soll das Dilemma aufgelöst werden zwischen den im Gesetzentwurf veranschlagten Finanzen und den vom Städte- und Gemeindebund ausge
rechneten Finanzen? Haben Sie schon einen Lösungsansatz?
Herr Vorsitzender, ich habe zwei Bemerkungen. Erstens. Die Bemerkung zur Ausschussteilnahme. Ich glaube, die Mitglieder des Finanzausschusses von der Fraktion DIE LINKE waren fast immer komplett anwesend.
Es gibt eine andere Fraktion, die damit zu tun hatte, ihre Beschlussfähigkeit zu sichern. Insofern fand ich diese Bemerkung etwas deplatziert.
Zum Zweiten. Sie haben in Bezug auf die Waldverkäufe gesagt, dass wir jemandem eine Lüge unterstellt hätten.
Nicht mir, ich weiß, aber generell.
Es gibt in der „MZ“, Ausgabe Dessau, einen Artikel vom 15. Januar 2010. Darin heißt der erste Satz:
„Einen Titel ‚Verkauf des Jagdschlosses Haideburg’ gibt es nun nicht mehr, hatte der Dessauer CDU-Landtagsabgeordnete Jens Kolze im Dezember als Botschaft aus der zweitätigen Bereinigungssitzung zum Doppelhaushalt 2010/2011 mitgebracht. Das klang nach einer guten Nachricht.“
Hier geht es um Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit. Herr Hauser, Sie werden auch noch zitiert. - Den Titel gibt es natürlich noch.
- Hier steht eindeutig: Veräußerung der Immobilien.
Es ist genau diese Summe aus dem einen Titel in den anderen Titel verlagert worden. Sie wissen genau, warum das gemacht wurde, nämlich weil die FDP darauf aufmerksam machte, wenn wir in diesem Titel genaue Summen haben, weiß ja jeder, was wir für dieses Gebäude haben wollen. Wenn Sie eins und eins zusammenrechnen, kommen wir genau wieder dahin.
Herr Präsident, ein Entschließungsantrag ist in der Beschlussempfehlung nicht enthalten.
- Wo denn?
Aber ein richtiger Entschließungsantrag ist das nicht. Das ist die normale Beschlussempfehlung.
Halten Sie es wirklich für seriös, jetzt ein Gesetz zu verabschieden, obwohl Sie noch nicht wissen, was es kostet? - Wir stellen seit Jahren jedes Jahr Mittel in Höhe von 20 Millionen € für Digitalfunk in den Haushaltsplan ein. Das Geld ist bisher nie abgerufen worden bzw. in Größenordnungen abgerufen worden, die verschwindend
gering sind. Jetzt machen wir ein Gesetz, von dem wir nicht wissen, was es kosten wird. Vielleicht sind wir in drei, vier oder fünf Jahren gezwungen, aufgrund dieses Gesetzes Beträge auszugeben, die wir uns auf diese oder jene Weise gar nicht mehr leisten können. Halten Sie das für seriös?
Eine Bemerkung. - Ich glaube, man kann auch ohne gesetzliche Grundlage tätig werden und bestimmte Forschungen und Entwicklungen anregen. Ansonsten ist bei Gesetzen eigentlich immer eine Folgekostenabschätzung notwendig.
Ich habe eine Bemerkung und eine Frage. Der Haushalt müsste nicht nur insoweit geändert werden, als die Erlöse beim Landesforstbetrieb korrigiert werden müssten, sondern wir haben auch im Einzelplan 13 einen Titel zum Sondervermögen „Grundstock“ und einen zur Zu
kunftsstiftung Sachsen-Anhalt. Also auch hier gibt es gewisse Zusammenhänge.
Ich habe eine Frage. Was machen denn nun die Ressorts, die ebenfalls leer gezogene Immobilien, aber keinen Wald dazu haben? Ich könnte einige Amtsgerichte und Ähnliches nennen, die leer stehen.
Die sitzen auch auf ihren Immobilien. Können wir da auf den Wald zurückgreifen? Ich meine, um Hettstedt herum gibt es Wald. Wäre das eine Alternative?
Herr Minister, ich nehme an, dass Ihnen die Ausführungen zum Teil aufgeschrieben worden sind. Aber Sie waren auch selbst in der Enquetekommission. Wir haben eigentlich von allen Ressorts immer wieder gehört: Unsere Aufgaben sind nicht an den demografischen Wandel gebunden; denn sie sind fachlich bedingt und werden zum Teil von der EU und vom Bund vorgegeben; wir müssen sie erfüllen.
Da Sie nun sagten, dass sich die Enquetekommission vorrangig fachlich orientiert - die Landesregierung orientiert sich dann scheinbar vorwiegend finanziell -, stellt sich für mich das folgende Problem: Warum haben alle Minister einen einheitlichen Beschluss gefasst und sagen dann in der Enquetekommission: Für meinen Bereich trifft das, was da beschlossen wurde, eigentlich nicht zu?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch uns erreichte vor wenigen Tagen der Brief des Oberbürgermeisters von Dessau, Herrn Klemens Koschig. Er warb im Auftrag der anhaltischen Bürgermeister darum, dass wir das 800-jährige Jubiläum der heutigen Region Anhalt im Jahr 2011 als angemessenes Landesjubiläum feiern.
Beigefügt war eine Liste möglicher Projekte, die im nächsten Jahr anlaufen sollen. Auf die Projekte der zurückliegenden Zeit hat der Herr Minister verwiesen; darauf hat Herr Koschig jedoch nicht verwiesen. Und Herr Koschig verweist auf die Kosten in Höhe von 2,3 Millionen €. Das ist kein Pappenstiel.