Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Kollegen! Frau Dr. Hüskens, eines unterscheidet uns
eben: Wir machen hier heute keinen Minderheitenschutz, sondern wir machen Mehrheitsschutz. Die Mehrheit der Menschen sind Nichtraucher. Die wollen wir schützen.
Ich bin - das habe ich auch schon mehrfach der Presse gesagt - froh, dass wir heute den Gesetzentwurf einbringen und dass die CDU-Fraktion nicht das wahrgemacht hat, was sie auch über die Presse angekündigt hat, nämlich dass wir über das Rauchverbot in Gaststätten möglicherweise bis Dezember 2007 werden beraten müssen, um dann vielleicht im neuen Jahr einen Gesetzentwurf einbringen zu können.
Ich möchte ausdrücklich Dank sagen für die doch schnelle Beratung, aufgrund deren wir heute einen Gesetzentwurf einbringen können. Das meine ich auch so. Einige Innenpolitiker könnten sich vielleicht bei den Sozialpolitikern eine Scheibe abschneiden, wie man Kompromisse schließt.
(Zustimmung bei der SPD - Oh! bei der CDU - Herr Tullner, CDU: Wenn es keine faulen Kom- promisse sind! - Frau Weiß, CDU: Das geht doch gar nicht!)
(Oh! bei der CDU - Heiterkeit bei der FDP - Herr Prof. Dr. Paqué, FDP: Was ist das denn? - Frau Dr. Hüskens, FDP: Aufpassen! - Herr Hauser, FDP: Das sind die letzten Züge!)
Mit der ersten Anregung ist die SPD-Fraktion schon in Vorleistung gegangen. Wir haben bereits einen einstimmigen Beschluss für ein Rauchverbot im gesamten Landtag einschließlich der Abgeordnetenbüros. Das machen Sie uns bitte nach.
(Unruhe bei der CDU - Heiterkeit bei der FDP - Herr Kurze, CDU: Wo gibt es denn so etwas noch? - Herr Prof. Dr. Paqué, FDP: Nur eine Mi- nisterin nicht! - Herr Kosmehl, FDP, lacht)
- Herr Kurze, Sie können sich doch sicher daran erinnern, dass wir in den Vorberatungen immer darüber geredet haben, wie Niedersachsen das macht. Niedersachsen war für Sie immer der Vorreiter bezüglich Regelungen zu Eckkneipen mit dem großen „R“.
Die Niedersachsen haben gestern mit den Stimmen aller vier Fraktionen ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, das ab dem kommenden Monat gilt. Dort ist auch in Kneipen das Rauchen nur noch in abgeschlossenen und gekennzeichneten Nebenräumen erlaubt. Ab November droht bei Verstößen gegen das Gesetz ein Bußgeld.
Der Ministerpräsident Christian Wulff, der sich zunächst für die Fortexistenz von Raucherkneipen eingesetzt hatte, übte vor dem Landtag Selbstkritik. „Hier hat mich der Sensus, das Bauchgefühl, verlassen, weil ich auf die Eigenverantwortung der Gastwirte gesetzt habe“, sagte Wulff. Er habe stets ein generelles Rauchverbot in Gaststätten mit Ausnahmen für einzelne Raucherkneipen gewollt. Er habe seine Meinung jedoch geändert, nach
Das möchte ich Ihnen vor der Sommerpause mit auf den Weg geben. Gehen Sie auch von dem Bauchgefühl weg. Entschließen Sie sich richtig dafür, das mit den Nebenräumen noch hinzubekommen. Ich denke, bis zur Anhörung haben wir noch ein wenig Zeit. Wenn wir das Gesetz endgültig beschließen, dann könnten wir beide Punkte, bei denen wir noch im Dissens sind, einvernehmlich beschließen. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Kollegin, was raten Sie einer CDU-Bürgermeisterin, die einer Kneipenwirtin ein Lokal vermietet hat, das tatsächlich nur aus dem Schankraum besteht? Was raten Sie der Bürgermeisterin, wie sie mit der Pächterin umgehen soll?
Genau. Ich würde ihr raten, dem Gesetz zu entspechen und daraus eine Nichtraucherkneipe zu machen, was auch Ihr Kollege Kurze vorhin vorgeschlagen hat.
- Wenn es nur einen Raum gibt, dann ist es ohnehin eindeutig. Davon gibt es keine Ausnahme. Dann ist es eine Nichtraucherkneipe.
(Zuruf von der SPD: Ja! - Unruhe bei der CDU - Frau Budde, SPD: Das ist in Italien auch so! Auch in Schottland ist das so!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum zweiten Mal schon in diesem Jahr nimmt der Landtag von Sachsen-Anhalt heute Anlauf, den viel diskutierten und von breiten Teilen der Bevölkerung geforderten Nichtraucherschutz in ein zustimmungsfähiges Gesetz zu fassen.
Ich denke, bezüglich der Notwendigkeit und der Gründe für einen wirksamen Schutz der Menschen - vor allem von Kindern und Jugendlichen - vor den gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens besteht relativ große Einmütigkeit in den Fraktionen und über alle Fraktionen hinweg. Auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Verführungen zum Rauchen ist sicher unstrittig.
Schwierig ist es, wenn es gilt, einen Weg zum Nichtraucherschutz zu finden, der möglichst allen Interessen gerecht wird. Am lautesten werden die wirtschaftlichen Interessen beschworen. Wenn man manchen Presseäußerungen über vermeintlich zu erwartende wirtschaftliche Zusammenbrüche glauben könnte, dann müsste
die USA schon einen Kollaps erlitten haben; denn dort gibt es bezüglich des Rauchens ein ziemlich strenges Regime.
Welche Maßnahmen sind die wirksamsten, ohne den süchtigen Rauchern allzu sehr weh zu tun? - Der vorliegende Entwurf tut den Nikotinsüchtigen in den Behörden des Landes und anderen öffentlichen Einrichtungen sicher ganz schön weh. Sie dürfen in ihren Büros, in den Lehrerzimmern und in den Aufenthaltsräumen nicht mehr rauchen.
Die meisten unserer Fraktion finden das in Ordnung so. Allerdings sind die Umstände, unter denen das Rauchen erlaubt werden soll, für einige unserer Kolleginnen und Kollegen nicht akzeptabel. Argumente wie „Wahrung von Persönlichkeitsrechten“, „Freiheit“ und „Selbstbestimmung“ werden ins Feld geführt, um die Verbannung der Raucher und Raucherinnen aus den Gebäuden als Unrecht zu kritisieren.
Allerdings sieht der Gesetzentwurf Ausnahmen für Abgeordnete des Landtages vor. In ihren Büros darf weiter geraucht werden. Warum? - Weil sie teilweise hier übernachten. So steht es in der Begründung.
Damit hat die Mehrheit meiner Fraktion und auch ich als Raucherin ein Problem. Wir können doch nicht in einem Gesetz das Rauchverbot verabschieden, von dem wir uns selbst ausnehmen. Das geht so nicht, meinen wir.
In der Begründung zu dem Gesetzentwurf ist mehrmals von der Vorbildfunktion die Rede. Hier sehe ich uns Abgeordnete in der Pflicht. Wir sollten uns als Abgeordnete des Landtages nicht auf ein Podest stellen; denn wenn wir das tun, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann dürfen wir uns über Wahlmüdigkeit und Politikverdrossenheit wahrlich nicht mehr wundern.
Die Fraktion DIE LINKE sieht deshalb in einem Änderungsantrag vor, diese Sonderregelung für Abgeordnetenbüros zu streichen. Einen weiteren Änderungsantrag haben wir bereits zur heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfs eingebracht; das ist sicher etwas ungewöhnlich, aber der Gesetzgebungsprozess mit einem zweiten Gesetzentwurf aus dem Regierungslager ist dies ebenfalls.
Wir möchten, dass unser Änderungsantrag bereits zu der geplanten Anhörung an den Ausschuss überwiesen wird. Er zielt darauf, die Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen in allen vom allgemeinen Rauchverbot betroffenen Gebäuden zu ermöglichen. Damit könnten die Raucherinnen und Raucher ihrer Sucht abgeschottet von den Nichtrauchern nachgehen, ohne der Gefahr ausgesetzt zu sein, sich zu erkälten, und ohne die Aufmerksamkeit von Kindern und Jugendlichen auf sich zu ziehen. Sie würden aus dem Sichtfeld der jeweiligen Einrichtung verschwinden. Die einzurichtenden separaten Raucherräume sind gesondert zu kennzeichnen und mit moderner Belüftung auszustatten.
„in separaten, besonders für Raucher ausgewiesenen Räumen der in § 2 definierten Gebäude, sofern diese nicht von Nichtrauchern betreten werden müssen und ausreichende Luftreinigungsmöglichkeiten vorhanden sind.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Verbote ziehen immer Konsequenzen nach sich. Zuwiderhandlungen sind zu ahnden. Im Falle des Rauchverbots dürfte die Durchsetzung von Strafen schwierig sein, weil Rauchen allgemein als gesellschaftsfähig gilt. Trotzdem muss, denke ich, Strafe sein; denn sonst funktioniert die Sache überhaupt nicht und der ganze Aufwand ist für die Katz.
Darüber, ob die Bußgelder allerdings so hoch wie vorgesehen sein sollten, müssen wir im Ausschuss beraten. Darüber und über weitere notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Rauchens wird dann sicherlich in den Ausschüssen diskutiert werden. Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfs an alle Ausschüsse zu und beantragen, unseren Änderungsantrag schon in das Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf einzubeziehen. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich kurz, Frau Weiß. Danke für den Hinweis. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz auf die bisherigen Debattenbeiträge eingehen. Ich denke, dass es uns als Regierungsfraktionen durchaus zusteht, einen Gesetzentwurf zu präsentieren und damit einen Kompromiss vorzulegen. In den Beratungen unserer Fraktionen ging es letztlich darum: Was soll im Gesetzentwurf stehen und wo finden wir zusammen?
Meine sehr verehrte Frau Ministerin Dr. Kuppe, Sie hätten die Möglichkeit gehabt, nach der Einbringung des Gesetzentwurfs im Januar 2007 über Ihr Haus eine Ergänzungsvorlage einzubringen. Dann hätten Sie, da Sie offenbar meinen, wir seien an den einen oder anderen Punkt zu liberal herangegangen,
aus Ihrer Sicht für etwas mehr Schärfe sorgen können. Aber genau das haben Sie nicht getan. Sie haben auf Ihr Recht verzichtet und gesagt: Lieber Landtag, liebe Fraktionen, setzt ihr euch doch zusammen und schaut, ob ihr einen Kompromiss finden könnt; denn ich weiß nicht genau, ob ich das durch das Kabinett bekomme. - So sehe ich es.
(Zuruf von der FDP: Wo ist das Kabinett ei- gentlich? - Herr Schatz, CDU: Die sind gerade rauchen! - Heiterkeit bei der CDU und bei der FDP)
- Ja, die sind gerade rauchen. - Auch im Kabinett gibt es nämlich Raucher und Nichtraucher. Man weiß nicht, ob dort eine zügige Beratung stattgefunden hätte.