Meine Damen und Herren! Der Anteil von Minijobs an der Gesamtbeschäftigtenzahl liegt bei den Lizenznehmern auf dem Briefmarkt mit 62,3 % mittlerweile höher als in dem traditionell von geringfügiger Beschäftigung geprägten Reinigungsgewerbe mit 56,3 % oder der Gastronomie mit 52,8 %.
Die Einkommen liegen bei einer 38,5-Stunden-Wochen in Westdeutschland um 40,9 % und in Ostdeutschland um 50,2 % unter dem Einstiegsgehalt für Zustellkräfte bei der Deutschen Post AG. In der Gesamtbewertung sind diese Einkommen als nicht existenzsichernd einzustufen. Im Klartext heißt das, relevante Teile der bei den neuen Briefdienstleistern Beschäftigten erfüllen folglich selbst bei einer Vollzeitbeschäftigung die Kriterien der Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II und haben damit Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II.
Die LINKE setzt sich vor allem dafür ein, dass Erwerbstätigkeit mit einem existenzsichernden Einkommen verbunden sein muss und nicht zusätzlicher staatlicher Transferleistungen bedarf.
Offensichtlich sehen nicht nur wir und die Gewerkschaften das so. Ich möchte ein Zitat von Wolfgang Bötsch, dem letzten Postminister, vom 19. April 2007 verlesen:
„Im Postgesetz wurde eindeutig verankert, dass soziale Belange berücksichtigt werden. Diejenigen Wettbewerber, die ihre Geschäftsmodelle ausschließlich auf Lohn- und Sozialdumping aufbauen, stehen eindeutig im Widerspruch zum Postgesetz. Deshalb ist es erforderlich, dass die Bundesnetzagentur nicht länger die Augen vor dem Problem verschließt und gegen Lizenzverstöße durchgreift.“
Aus unserer Sicht leistet die Bundesnetzagentur durch ihre Lizensierungspraxis der massenhaften Verdrängung
von sozial abgesicherten Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post AG durch prekäre Beschäftigungsverhältnisse bei den neuen Wettbewerbern Vorschub.
In einem Gutachten, welches die Bundesnetzagentur selbst in Auftrag gegeben hat, wird derselben erstens eine falsche Rechtsauslegung und zweitens rechtswidrige Untätigkeit bescheinigt. Sie hatte bisher immer behauptet, das Postgesetz hebe nur auf die Arbeitsverhältnisse ab, also darauf, ob sozialversicherungspflichtig oder nicht. Nach dem Wortlaut des Gesetzes geht es aber um die in der Branche üblichen Arbeitsbedingungen. Das schließt den Lohn, die Arbeitszeit und den Urlaub ein.
Da noch 80 % der Beschäftigten in diesem Bereich bei der Deutschen Post AG beschäftigt sind, haben deren Arbeitsbedingungen und -verhältnisse als üblich zu gelten, wenn man so will, der gegenwärtig geltende Tarifvertrag. An dieser Stelle wird deutlich, dass die Einbeziehung dieses Tarifvertrages in die Allgemeinverbindlichkeit und in das Entsendegesetz unbedingt erforderlich ist.
Die gegenwärtigen Entscheidungen auf Bundesebene haben die Antragstellung bis zum Entsendegesetz erschwert. Die Beschäftigten der Deutschen Post AG haben Angst davor, in einem rasanten Tempo ins soziale Aus zu rutschen. Sie sind nicht gegen Europa oder einen gemeinsamen Binnenmarkt. Sie wollen aber nicht durch eine einseitige und vorschnelle Öffnung des Briefmarktes der Deregulierung um jeden Preis geopfert werden. Sie wollen, dass die deutsche Exklusivlizenz verlängert und im Gleichklang mit allen europäischen Ländern freigegeben wird. Mit der gestrigen Beschlussfassung des Europäischen Parlaments könnte der Termin auch für Deutschland der 1. Januar 2011 sein.
zweitens eine Flankierung der weiteren Liberalisierung durch eine effektive Anwendung des Regulierungsinstrumentes der sozialen Lizenzauflagen mit der Einhaltung der Sozialklausel des Postgesetzes,
drittens eine verstärkte Berücksichtigung sozialer Standards bei der Auftragsvergabe öffentlicher Instanzen durch Tariftreueklauseln.
Viertens soll die Exklusivlizenz so lange nicht aufgehoben werden, bis eine Mindestlohnregelung durch das Entsendegesetz für die Post und die Beschäftigten im Zustelldienst eingeführt worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Harmonisierung in der EU ist wichtig, damit ein fairer Wettbewerb herrscht. Es kann nicht sein, dass einige Unternehmen die Möglichkeit haben, aus geschützten Märkten heraus Wettbewerb auf offenen Märkten zu betreiben, und andere eben nicht. Ich werbe um Zustimmung zu unserem Antrag. - Danke.
Danke sehr, Frau Rogée, für die Einbringung. - Die Debatte eröffnet der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Haseloff. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Laut Postgesetz endet die Exklusivlizenz der Deutschen Post AG am 31. Dezember 2007. Das ist schon seit vielen Jahren bekannt, und der gesamte Markt konnte sich eigentlich auf diese Frist einstellen bzw. sich auf diesen Termin vorbereiten. In der Europäischen Union wurde die vollständige Liberalisierung der Postmärkte ursprünglich ab dem Jahr 2009 angestrebt.
Inzwischen - Sie sagten es bereits - hat das Europäische Parlament eine etwas modifizierte Beschlusslage herbeigeführt, die in den Details analysiert werden muss. Ich muss letztendlich auf die uns vorliegende dpa-Meldung vom gestrigen Abend zurückgreifen. Von 2011 an dürfen private Postdienste EU-weit auch Briefe unter 50 g befördern. Das Europaparlament stimmte der endgültigen Abschaffung des Briefmonopols - jedoch mit dem veränderten Termin - gestern mit einer großen Mehrheit zu. Es heißt, damit Postkarten und Briefe auch in entlegene Gebiete der EU zuverlässig ausgeliefert werden, soll eine Grundversorgung zu einem erschwinglichen Preis garantiert werden usw. usf.
Es gibt eine ganze Reihe von Detailinformationen; ich beziehe mich dabei jedoch zunächst einmal auf die dpaInformationen. Das zeigt, dass wir die Auswirkungen auf den deutschen Markt im Kontext mit den benachbarten Märkten sauber analysieren müssen.
Die Problematik ist - das will ich an dieser Stelle einschieben -, dass eine Harmonisierung und Synchronisierung nicht mehr uneingeschränkt möglich ist. Wir wissen, dass es Länder in der Europäischen Union gibt, zum Beispiel die skandinavischen Länder und Großbritannien, die die komplette Liberalisierung herbeigeführt haben. Und es gibt Länder, die sich strikt dagegen wehren und möglichst viel Zeit zu schinden versuchen. Deutschland liegt mit seinem Zeitplan in der Mitte; wir hatten den 31. Dezember 2007 in den Blick genommen und müssen nun mit der veränderten europäischen Beschlusslage umzugehen versuchen.
Die Nachteile, die die Deutsche Post AG befürchtet, weil die Märkte in anderen EU-Ländern noch abgeschottet sind, aber ausländische Wettbewerber ihrerseits in Deutschland auftreten können, sind nachvollziehbar. Private Dienstleister sind letztendlich in einer Situation, dass sie sich durchaus schon positionieren konnten. Aber - das müssen wir an dieser Stelle sagen - sie haben mit einem gewissen Vertrauen auf die gesetzte Frist Investitionen getätigt.
Das genau ist die Ambivalenz des Themas. Das hat auch auf der Wirtschaftsministerkonferenz vor wenigen Wochen in Eisenach eine Rolle gespielt. Es ging darum, auf der einen Seite die soziale Komponente, die wettbewerblichen Auswirkungen abzuschätzen und den europäischen Gesamtgang zu beobachten und auf der anderen Seite auch den Vertrauensschutz sicherzustellen. Die Wirtschaftsministerkonferenz hat sich deswegen im Juni mit einer deutlichen Mehrheit gegen eine Verlänge
rung der Exklusivlizenz ausgesprochen und damit in Richtung Bundwirtschaftsministerium und Bundesregierung das Signal gegeben, dass man an dem jetzigen Fahrplan festhalten soll.
Ich kann inzwischen wiederum auch sagen, dass diese Allianz, die bestand, aus den verschiedensten Gründen bröckelt. Unabhängig davon, was gestern auf EU-Ebene und vor wenigen Wochen auf der Wirtschaftsministerkonferenz beschlossen wurde, haben wir uns mit den ostdeutschen Kollegen darauf verständigt, dieses Thema vor der Sommerpause noch einmal aufzurufen. Wir werden uns in Potsdam treffen und neben anderen Themen auch diesen Themenkomplex noch einmal aufgreifen, und zwar insbesondere deshalb, weil die Diskussionslage in der Bundesnetzagentur und dem dortigen Beirat durchaus sehr heterogen ist.
Sie wissen - das ist in den letzten Wochen durch die Medien gegangen -, dass in der Bundesnetzagentur mehrere Gutachter zu Wort gekommen sind und im Beirat mehrere Diskussionsrunden stattgefunden haben. Es wurden sehr ambivalente Resultate erzielt; je nach Auftragstellung bzw. Rückbindung der jeweiligen Gutachter wurden sehr unterschiedliche Voten abgegeben. Das ist nicht besonders förderlich für den Meinungsbildungsprozess; ich will es einmal ganz vorsichtig ausdrücken. Wir hätten uns an dieser Stelle - auch im Sinne einer Politikberatung und einer Analyse des zurzeit laufenden Marktprozesses - schon ein deutlicheres Signal gewünscht.
Unbestritten ist, dass es einen deutlichen Eingriff in die Sozialstandards des bisherigen Systems darstellt, und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich auch Wettbewerber positionieren, die mit durchaus grenzwertigen Konditionen agieren. Das ist klar.
Die Bundesnetzagentur ist sehr unsicher, wie sie mit der Gesetzeslage, die nicht besonders scharf formuliert ist, umgehen soll. Was sind sittliche Standards, und wo beginnt die Unsittlichkeit, in diesen Bereich hineinzudringen und zu wirken? Wem muss letztendlich eine Lizenz verwehrt werden? Bisher ist zu sämtlichen Anträgen stets ein positives Votum ausgesprochen worden. Das heißt, Lizenzen wurden erteilt - auch im Quervergleich der hinterlegten Standards - mit dem Ergebnis, dass selbst innerhalb des privaten Bereichs, der im Entstehen befindlich ist, eine sehr große Spaltung zu verzeichnen ist.
Das hängt aber auch mit den starken regionalen Unterschieden, die in Deutschland generell festzustellen sind, zusammen. Auch in anderen Branchen bestehen sehr große Unterschiede, und zwar nicht nur zwischen Ost- und West-, sondern auch zwischen Nord- und Süddeutschland; das wissen Sie. Deswegen gibt es nach meinem Dafürhalten nur eines: Man muss diesen laufenden Prozess aufgreifen und ihn systematisch so abarbeiten, dass er für andere Deregulierungsprozesse als Standard dienen kann.
In Deutschland besteht Unsicherheit darüber, wie wir uns insgesamt dem Wettbewerb stellen sollen. Man muss allerdings auch sagen, dass fast alle Bundesregierungen, die in den letzten Jahren an diesem Prozess mitwirken mussten und mitgewirkt haben, durchaus Augenmaß haben walten lassen. Neben den festgestellten negativen Dingen gibt es durchaus auch positive Dinge, und diese wollen wir mit der Deregulierung ja erreichen.
Wir brauchen Wettbewerb, das wissen wir. Monopolstrukturen sind nicht nur nicht aufrechtzuerhalten, sondern letztlich auch für das Kosten- bzw. das Preisgefüge und damit auch für den Kunden nicht förderlich. Sicherlich haben wir schon unsere Erfahrungen mit dem Telekommunikationsmarkt gemacht. In diesem Bereich sind trotz aller Schwierigkeiten mehrheitlich positive Effekte für den Endkunden festzustellen. Sie können sich vorstellen, wie eine Bürgerabstimmung im Sinne von Tarifabschluss fürs Handy oder die Telefonversorgung ausginge.
Auf der anderen Seite - das zeigt auch die Anwesenheit der betroffenen Postmitarbeiter - kann man nicht locker darüber hinweggehen, in welchem System bisher gearbeitet wurde und wie wir diesen Umstellungs- bzw. Anpassungsprozess organisieren. Denn eines kann man feststellen: Die Deutsche Post AG hat an dem bisherigen System nicht starr festgehalten, sondern befindet sich bereits in einem Anpassungsprozess. Es ist eine ganze Reihe von Diensten ausgelagert worden. Man hat flexible Klauseln in die Tarifverträge einzubringen versucht. Man hat die eigene Wettbewerbsposition so zu organisieren versucht, dass man bei Öffnung des Marktes überleben kann. Ich meine, das sollte man ernst nehmen.
Das Signal, das uns die Europäischen Union im Sinne der Fristveränderung als Signal gesetzt hat, sollte dazu führen, dass wir in Deutschland noch einmal diskutieren - sicherlich nicht in dem Sinne - das war, glaube ich, auch nicht Ihr Anliegen -, dass wir den Fahrplan grundsätzlich infrage stellen; dieser ist irreversibel.
Wir sollten das, was gestern im Detail beschlossen wurde, analysieren und uns bezüglich der regionalen Konsequenzen noch einmal eine Übersicht darüber verschaffen, wie wir diesen Prozess - auch von den Rahmenbedingungen des Staates her - sukzessive in den nächsten Monaten darzustellen helfen.
Dazu gehört an dieser Stelle eben auch eine Mindestlohndiskussion. Es sollte aber über Tarifverträge und über deren Allgemeinverbindlichkeit organisiert werden, die dann wiederum als Grundlage für den sich neu öffnenden Markt genommen werden können.
Sie wissen, dass ich mich dieser Problematik gegenüber sehr offen zeige. Aber wir haben gesetzliche Vorgaben, wie so etwas zu exekutieren ist. Darüber können wir uns nicht hinwegsetzen.
Ich kann nur immer wieder sagen: Die Gewerkschaften sind aufgefordert, in diesen neu entstandenen Bereich hineinzugehen und einen Organisationsgrad sicherzustellen, der eben Arbeitnehmerentsendegesetz, Allgemeinverbindlichkeit und ähnliche Dinge aufrufen lässt. Sie sind, denke ich, gut beraten, den Markt dann so zu organisieren, dass wir soziale Härten an dieser Stelle vermeiden.
Die Wirtschaftsminister werden noch im Juli 2007 im Rahmen der Ost-Ministerkonferenz in Potsdam zusammentreten. Ich habe es bereits gesagt: Wir werden dort eine Abstimmung herbeiführen und werden versuchen, ein modifiziertes Votum in Richtung Bundeswirtschaftsministerium und Bundesregierung herbeizuführen - natürlich rückgekoppelt auch an das Kabinett; denn ich kann dabei nicht als einzelner Minister agieren; das muss die Koalition insgesamt mittragen - mit der klaren Botschaft:
Wir müssen uns den Herausforderungen stellen; wir wollen es aber sozial verantwortungsvoll tun und wir wollen auch die bisher in diesem Bereich Beschäftigten mit ihren Sorgen und Nöten ganz ernst nehmen und wollen versuchen, ihnen einen Übergang zu organisieren, der schlicht und einfach den Fortbestand von Arbeitsplätzen sichert, der aber auch dabei hilft, ihre Arbeitsplätze über die entsprechenden Stichtage hinaus zu sichern; denn der Markt wird sich öffnen und nur derjenige, der sich dann in einer Position befindet, aus der er gegenhalten kann, wird auch seinen eigenen Arbeitsplatz erhalten können. - Herzlichen Dank.
Herr Minister, Sie sprachen am Anfang davon, dass es hierbei auch darum geht, bestimmte Güter zu für alle erschwinglichen Preisen zur Verfügung zu stellen, auch in entlegenen Gegenden.
Nun ergeben sich für mich bei dieser Deregulierung der Post - ich sage es einmal so - zwei Seiten. Das bezieht sich zum einen auf die Menschen, die von der Aufbrechung des Briefmonopols der Deutschen Post betroffen sind. Zum anderen geht es um die Fragen: Was passiert mit denjenigen, die in entlegenen Gegenden wohnen? Wie kommen sie künftig an ihre Post? Es muss sich für Privatanbieter rentieren, die Post dorthin zu bringen.
Gibt es diesbezüglich schon Erfahrungen - eventuell aus Großbritannien oder aus Skandinavien - in Bezug darauf, wie man zu erschwinglichen Preisen auch in entlegenen Dörfchen im Harz oder in der Altmark die Zustellung von Post - das ist ja etwas anderes als das Telefon; zu ihnen muss jemand hinfahren und den Brief einstecken - gewährleisten könnte? Dort wäre es für jeden, der das betreiben würde, sehr teuer. Bisher hat sich das in der Post ausgeglichen. Das gibt es zukünftig nicht mehr. Gibt es damit irgendwelche Erfahrungen?
Das ist richtig. Wir müssen dafür sorgen, dass sich die neuen Konkurrenten nicht die Rosinen herauspicken, sodass die Grundversorgung in den ländlichen Regionen letztlich hinten herunterfällt.
Dessen ist sich die Europäische Union besonders bewusst gewesen. Sie lebt letztlich auch von der Mitwirkung der einzelnen Regionen, unter denen auch schwach strukturierte oder dünn besiedelte Regionen sind.