Protokoll der Sitzung vom 12.10.2007

Das heißt, ich kann Herrn Spidla überhaupt nicht verstehen. Ich würde dringend darum bitten - das würden wir sogar in unsere Verantwortung legen -, ihn darüber zu informieren, wie das deutsche Recht eigentlich funktioniert; denn das, was er über den deutschen Leiharbeitsmarkt sagt - ich beziehe mich auf das von Ihnen, Frau Rogée, angebrachte Zitat -, ist einfach nicht nachvollziehbar.

Wir haben im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz trotz aller Ecken und Kanten, die auch dieses Gesetz sicherlich hat, die Grundsätze so formuliert, dass sie eigentlich ein europäischer Standard sein könnten, der in den meisten europäischen Nationen überhaupt nicht eingehalten wird.

Ausschließlich ausgenommen von dieser Gleichstellung sind vorherige Langzeitarbeitslose. Diese dürfen höchstens über einen Zeitraum von sechs Wochen mit einem

Nettoarbeitsentgelt entlohnt werden, das dem Arbeitslosengeld entspricht - entweder dem Arbeitslosengeld I oder dem Arbeitslosengeld II. Oder es wird ein Tarifvertrag angewendet. Genau das ist der Punkt. Wenn nicht Tarifpartner zueinander finden und einen abweichenden Vertrag abschließen würden, dann wären die Gleichstellungskriterien die Grundlage für das entsprechende Beschäftigungsverhältnis.

In der Praxis hat sich allerdings aus ganz praktischen Gründen mehrheitlich eine tarifvertragliche Lösung durchgesetzt. Das heißt, die Gewerkschaften bestimmen die Konditionen der Branche deutlich mit.

Die Leiharbeit nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat sich in den zurückliegenden Jahren als geeignetes Instrument erwiesen, um dem Flexibilitätsbedürfnis der Unternehmen zu entsprechen.

Hinsichtlich der von Ihnen konkret benannten zwei Unternehmen muss ich die von Ihnen genannten Zahlen übernehmen; denn ich kenne sie nicht im Detail. Ich weiß aber, dass dort nicht unerhebliche Anteile der Beschäftigten, zumindest in bestimmten Phasen, in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt sind.

Bei der Firma Agenta ist das ganz klar darin begründet, dass sie ganz neu gestartet ist und mit einem sehr fragilen Auftragsvolumen versuchen muss, Stabilität in eine langfristige Entwicklung hineinzubekommen, die wir ihr auch wünschen. Diese Firma gab es schon zu DDRZeiten, sie ist nach der Wende faktisch vom Markt verschwunden. Gott sei dank ist sie in der nicht ganz unproblematischen Lebensmittel- und Genussmittelbranche neu gestartet. Deshalb sage ich, es ist nachvollziehbar, dass sie dieses flexible Element in ihr Konzept integriert hat.

Bei der Firma Rautenbach ist es ebenfalls so. Dort gibt es auf der einen Seite eine Stammbelegschaft, die ständig ausgebaut wird und sich aus den Leiharbeitern rekrutiert, und auf der anderen Seite müssen Auftragsspitzen durch die Hinzuziehung von Leiharbeitern realisiert werden. Die Unternehmer sagen einem ganz klar, dass sie auch in solchen Fällen langfristig immer das sozialversicherungspflichtige Vollzeitarbeitsverhältnis wünschen, und zwar auch mit Blick auf die Identifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dem Unternehmen, auf die Stabilität und auf eine gewisse Sicherheit für Investitionen in die Qualifizierung und ähnliche Dinge.

Die Leiharbeit nach den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes hat sich in den zurückliegenden Jahren nicht nur als geeignetes Instrument dafür erwiesen, dem Flexibilitätsbedarf der Unternehmen zu entsprechen; wir können die Leiharbeit inzwischen als das erfolgreichste Integrationsinstrument für Langzeitarbeitslose verstehen.

Der Lohnkostenzuschussansatz, der in den 90er-Jahren vor allen Dingen auf dem deutschen Arbeitsmarkt auch für mehrfach Vermittlungsgehemmte eine Rolle gespielt hat, ist letztlich gegenüber dem effektiven Einsatz der Leiharbeit deutlich zurückgegangen. Das heißt, wir haben an dieser Stelle zu vermerken, dass das von Ihnen zitierte Arbeitsamt, das Arbeitsamt Magdeburg, auch deswegen bewusst auf Leiharbeit setzt, weil die Verbleibsquote nach entsprechender Verleihtätigkeit in den ersten Arbeitsmarkt wesentlich größer ist als bei anderen Integrationsbemühungen.

Darüber hinaus hat Leiharbeit häufig dem Wunsch zuvor Arbeitsloser und Arbeitsuchender entsprochen, befristet eine ihren sozialen Bedürfnissen und ihren Fähigkeiten angemessene Arbeit aufnehmen zu können, um die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess zu erleichtern. Ich sage das deswegen, weil ich selbst viele, viele Langzeitarbeitslose kenne, die heute froh darüber sind, dass sie den Weg über die Leiharbeit, den sie am Anfang nicht ohne Mühsal auf sich genommen haben, gewählt haben, um in eine dauerhafte Beschäftigung zu kommen.

Ich weiß auch aus den 90er-Jahren, dass Zeitarbeitsfirmen im Rahmen von Zeitarbeitsmessen, die regelrecht in den Arbeitsagenturen durchgeführt worden sind, ambivalent gesehen wurden, weil es auch mehrheitlich schwarze Schafe darunter gab.

Aber im Zusammenhang mit Hartz I bis Hartz IV und der Gesamtjustierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist gerade auch auf Forderungen - das muss ich sagen - des heutigen Bundes- und Landeskoalitionspartners und auch der Gewerkschaften hin die Problematik der Leiharbeit in vielerlei Hinsicht korrigiert bzw. so angepasst worden, dass die Branche darunter am Anfang sogar gelitten hat, und zwar in dem Sinne, dass sie darin eine Unwägbarkeit gesehen hat, die als kaum überschreitbar eingeschätzt worden ist. Inzwischen hat man sich mit den Tarifpartnern so verständigt, dass in diesem Bereich ein gewisses Wachstum festzustellen ist, welches auch zur Verbesserung der gesamten Arbeitsmarktsituation in Deutschland beigetragen hat.

Die Leiharbeit erzeugt einen Klebeeffekt. Viele Leiharbeiternehmer werden vom Entleiher übernommen und als Stammkräfte dauerhaft eingestellt. Dieser Klebeeffekt betrifft einen Anteil von 30 %. Ich sagte bereits, dass kein anderes Instrument auf Dauer eine so hohe Integrationsquote aufweisen kann.

Nun zum Antrag. Die Antragsteller begründen ihren Antrag vorrangig damit, dass die prekären Beschäftigungsverhältnisse europaweit zunähmen. Des Weiteren verdränge Leiharbeit reguläre Beschäftigung, begünstige Lohndumping und führe bei den Beschäftigten zu Lohneinbußen. Diese Argumente sehe ich hinsichtlich der Verhältnisse in unserem Land nicht.

Laut IAB-Betriebspanel arbeiteten im Jahr 2006 - das sind die ganz neuen Zahlen - etwa 15 000 Beschäftigte als Leiharbeiter, das entspricht einem Anteil von 1,7 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Damit liegt Sachsen-Anhalt etwa im ostdeutschen Durchschnitt und nur ganz leicht über dem westdeutschen Durchschnitt. In Sachsen und Thüringen ist dieser Anteil wesentlich größer.

Es ist zwar richtig, dass der Anteil der Leiharbeit zunimmt - seit dem Jahr 2002 hat er sich in SachsenAnhalt sogar verdoppelt -, aber er erreicht faktisch nur den Stand der alten Bundesländer. Dort stagniert dieser Anteil schon seit mehreren Jahren. In Sachsen und Thüringen und in Ostdeutschland insgesamt - außer in Sachsen-Anhalt - erhöhte sich der Anteil der Leiharbeiter weitaus stärker als bei uns: in Sachsen um das Vierfache, in Thüringen um das Dreieinhalbfache und in Ostdeutschland um das Dreifache.

Bei uns ist eher eine etwas untypische Entwicklung gegenüber den Märkten in den benachbarten Bundesländern zu verzeichnen, was eher dafür spricht, dass unse

re Unternehmerschaft von Anfang an sehr deutlich auf ein normales Arbeitsverhältnis orientiert ist und die Leiharbeit wirklich nur als dieses Instrument nutzt, für das es vorgesehen ist, nämlich zur Regulierung von Auftragsspitzen bzw. um darüber Feststellungsmaßnahmen für anschließende Festeinstellungen zu organisieren.

Das Gewicht der Leiharbeit ist in allen Bundesländern weiterhin verschwindend gering. Deswegen sind die Aussagen von Herrn Spidla überhaupt nicht nachvollziehbar; denn es gibt Staaten in der Europäischen Union, die wesentlich höhere Leiharbeiteranteile haben. Wenn Sie nach Holland oder aber auch nach Großbritannien schauen, dann sind die Leiharbeiteranteile dort schon fast im zweistelligen Bereich. Für den deutschen Arbeitsmarkt ist jedoch aus diesem Instrument keine große Gefahr abzuleiten.

Den deutlichsten Zuwachs verzeichnen in allen Bundesländern die unternehmensnahen Dienstleistungen. Aber auch hier beträgt der Anteil der Leiharbeiter an allen Beschäftigten nur etwa 3 %; das ist branchenbezogen schon die Oberkante.

Dass die Leiharbeit eher zur Flexibilisierung und zur Abdeckung von Auftragsspitzen dient, ist - ich sagte es bereits - daran ersichtlich, dass es besonders die größeren Betriebe mit mehr als 50 Beschäftigten sind, die sich der Leiharbeit bedienen. Vier Fünftel aller Leiharbeiter in Sachsen-Anhalt arbeiten in solchen Betrieben, und zwar nachweisbar mit der genannten hohen Integrationsquote.

Bei der Betrachtung der Wirtschaftsbereiche liegt der Schwerpunkt der Leiharbeit beim verarbeitenden Gewerbe und den unternehmensnahen Dienstleistungen mit 9 000 bzw. 3 000 Leiharbeitern. Interessant ist zudem, dass es nicht die jungen Unternehmen sind, die sich der Leiharbeit bedienen, sondern eher gestandene Betriebe, die sich am Markt etabliert haben, die sich aufgrund der vorgenannten Dinge, vor allen Dingen der Austestung der Fachqualifikation, langfristig, auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, vernünftiges Personal sichern wollen.

Drei Viertel der im Jahr 2006 eingesetzten Leiharbeiter arbeiteten in Betrieben, die während der 90er-Jahre errichtet worden sind; nur etwas mehr als 10 % arbeiteten in Betrieben, die nach dem Jahr 2000 in Betrieb gingen. Das heißt, es ist nicht so, dass die jungen Start-ups faktisch mit Leiharbeit beginnen.

Es gibt ganz wenige Ausnahmen; ich erwähnte vorhin die Sonderbegründung mit Blick auf Argenta. Hierbei handelt es sich eindeutig um Unternehmen, die sukzessive wachsen bzw. aufgrund ihrer langjährigen Kenntnis des Marktes einfach wissen, mit welcher Kombination aus Festangestellten und flexiblen Größen sie am Markt agieren müssen.

Somit bleibt festzustellen, dass eine großflächige Verdrängung regulärer Arbeit durch Zeitarbeit nicht zu erkennen ist. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz beinhaltet darüber hinaus genügend Schutzvorschriften, die den auf der Basis dieses Gesetzes Beschäftigten angemessene Arbeitsbedingungen garantieren.

Viele Gewerkschaften haben für eine Vielzahl von bei Verleihunternehmen fest angestellten Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern mit den entsprechenden Arbeitgebern Partnerschaften über Tarifverträge geschlossen, die zusätzliche Schutzbestimmungen enthal

ten. Das heißt, die punktuelle Prüfung, wie Tarifverträge strukturiert sind, zeigt uns, dass über das Arbeitnehmerentsendegesetz weitere Schutzvorkehrungen getroffen worden sind. Der Status von Beschäftigten in Leiharbeitsunternehmen wird von diesen Personen nicht als ausgrenzend oder sozial abwertend gesehen.

Ich könnte jetzt noch etwas zur gesamten Statistik sagen. Vielleicht nur noch eine Größe: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hat sich nach den letzten Daten der Bundesagentur für Arbeit in Sachsen-Anhalt per 31. Dezember 2006 gegenüber dem Vorjahr um rund 53 Prozentpunkte erhöht. Ich bin mir sicher, ohne Leiharbeit hätten wir weniger Beschäftigte, die mehr Überstunden leisten würden. Auftragsspitzen könnten so nicht abgedeckt werden. Es ist damit sogar die Gefahr verbunden, dass bestimmte Aufträge gar nicht angenommen worden wären.

Gerade die bei dem momentan herrschenden Aufschwungsklima zu beachtenden Schwankungen der betrieblichen Auslastung und der starke internationale Wettbewerbsdruck auf die betroffenen Entleiherunternehmen sprechen dafür, den bisherigen Status der bestehenden Schutzvorschriften nicht zu verändern. Das ist eindeutig das Votum aller Arbeitsminister.

Über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern aus dem Jahr 2002 ist bis heute im Rat keine politische Einigung in Sicht.

Im Bundestag wurde von verschiedenen Abgeordneten und der Fraktion der LINKEN ein Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der Drs. 16/4805 eingebracht. Damit ist die Bearbeitung dieses Themas in den Bundestagsausschüssen gegeben.

Deshalb geht das Votum der Landesregierung dahin, Ihren Antrag abzulehnen, weil alles, was zur weiteren Bearbeitung gegebenenfalls doch noch notwendig ist, veranlasst ist.

(Zustimmung bei der CDU und von Frau Hampel, SPD)

Danke, Herr Minister. Es gibt noch eine Nachfrage von Herrn Thiel. - Bitte.

Herr Minister, Sie sprachen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Leiharbeitern in etablierten Unternehmen den Aspekt an, dass diese die Leiharbeit vor allem nutzen, um sozusagen die Facharbeitertauglichkeit zu prüfen. Wäre der geeignete Weg dafür nicht die Probezeit, die man in einem regulären Verhältnis nutzt, um das auszutesten?

Deutschland wird so lange ein entsprechendes Gesetzeswerk und einen Gesetzesrahmen benötigen, um diese flexiblen Größen in den Arbeitsmarkt hineinzusteuern, wie wir dieses Arbeitsrecht haben, das wir haben. Wir haben es aber traditionell.

Die Koalitionsfraktionen auf der Bundesebene haben zurzeit nicht das Arbeitsrecht auf der Agenda, um an

dieser Stelle die Flexibilisierung zu erhöhen, um gegebenenfalls das Leiharbeitsrecht - ich sage es jetzt einmal untechnisch - zu bearbeiten.

Das heißt, meine Empfehlung geht dahin: Wenn man das Arbeitsrecht so belässt, wie es ist, dann muss es diese Größe geben. Da es eine Integrationsquote von 30 % im Sinne eines so genannten Klebeeffektes aus Leiharbeit heraus in Festarbeitsverhältnisse hinein gibt, ist es auch arbeitsmarktpolitisch nicht angeraten, an dieser Gesamtjustierung etwas zu verändern.

Nun gibt es eine weitere Nachfrage. Wären Sie bereit, auch diese zu beantworten?

Gern, ja.

Bitte.

Es geht mir noch einmal um den Kündigungsschutz. Wenn ein Probearbeitsverhältnis vereinbart ist, dann wird in dem Unternehmen auch die Kündigungsfrist festgelegt. Dann läuft die Beschäftigung nach dem Zeitraum definitiv aus, wenn ich denjenigen nicht weiter beschäftigen will. Sollte dieser sich überhaupt nicht eignen, dann kann ich ihm auch vorfristig kündigen oder ihn aus dem Probearbeitsverhältnis entlassen.

Gut, das ist richtig. Aber man muss, um das jetzt noch einmal in das richtige Verhältnis zu setzen, fragen: Unter welchen Gesichtspunkten holt sich eine Firma Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter in die Unternehmung? Das macht die Firma dann, wenn sie einen größeren Auftrag hat, der zeitlich befristet ist und bei dem es nicht möglich ist zu prognostizieren, ob es weitergeht oder nicht. Man braucht aber das Gesamtpaket, um diesen Auftrag abzuarbeiten.

Das heißt, einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nützen überhaupt nichts, um einen solchen Auftrag abzuarbeiten, sondern man muss das Gesamtvolumen darstellen. Wenn nach dem Kennenlernen der in diesem Rahmen Beschäftigten ein Dauerarbeitsplatz entsteht, weil sich in Teilen das Auftragsvolumen vielleicht doch konstant besser darstellt als erwartet, dann ist das ein positiver Effekt. Man holt aber Leiharbeiter nicht herein, um Einstellungen vorzunehmen, sondern um Aufträge abzuarbeiten. Der Rest ist eine Mitnahme im positiven Sinne.

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es durchaus auch andere Rekrutierungsmaßnahmen gibt, bis hin zum Lohnkostenzuschuss. Der effektivste Einsatz von Instrumenten läuft aber zurzeit über die Leiharbeit. Man kann sich darüber unterhalten, warum das so ist; aber mehr oder weniger hängt es auch von den entsprechenden Prozessen ab, die in der Wirtschaft momentan ablaufen.

Wir haben zurzeit eine gute Auftragssituation in vielen Unternehmen. Trotzdem - siehe die täglichen Pressemitteilungen: die Konjunktur flaut ab und was weiß ich, was dort momentan an Kaffeesatzleserei passiert - ist natür

lich eine Verunsicherung damit verbunden, sich langfristig zu binden.

Ich glaube, dass wir mit einem Anteil von etwas mehr als 1 % aller Erwerbspersonen hierbei eine überschaubare Größe am Markt haben. Dadurch, dass auch die Tarifpartner gegenüber dem Gleichstellungsparagrafen entsprechend dem Gesetz sogar sicherstellen können, dass es nicht zu einer überzogenen Veränderung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten kommt, ist eigentlich alles getan worden, was ein Sozialstaat tun kann, um diesen Vorgang zu regulieren.