Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 32. Sitzung des Landtages von Sachsen-Anhalt. Ich begrüße Sie, verehrte Anwesende, die Damen und Herren hier unten und die Damen und Herren auf den Rängen, auf das Herzlichste.
Meine Damen und Herren! Wie bereits gestern bekannt gegeben, sind die folgenden Mitglieder der Landesregierung heute nicht anwesend: Herr Minister Hövelmann, Herr Minister Professor Dr. Olbertz und Herr Minister Robra. Herr Ministerpräsident Professor Dr. Böhmer wird die Sitzung um 14 Uhr verlassen.
Vereidigung der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und ihrer Vertreter nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landtag hat in der 29. Sitzung am 15. November 2007 gemäß § 3 des oben genannten Gesetzes die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Stellvertreter gewählt. Zwischenzeitlich erfolgte die Ernennung durch den Ministerpräsidenten Herrn Professor Böhmer. Damit sind nunmehr alle Voraussetzungen erfüllt und wir können die Vereidigung vornehmen.
Nach § 7 Abs. 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes leisten die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und deren Vertreter vor ihrem Amtsantritt vor dem Landtag den nachfolgenden Eid.
„Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt und das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde.“
Der Eid kann mit der religiösen Bekräftigung „so wahr mir Gott helfe“ oder ohne diese Bekräftigung geleistet werden.
Ich werde dazu die Damen und Herren einzeln aufrufen, und ich bitte die Damen und Herren, dann zu mir zu kommen und mit erhobener rechter Hand den Eid zu schwören: „Herr Präsident, ich schwöre“, mit oder ohne religiöse Formel.
Ich darf mit dem Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Winfried Schubert beginnen. Bitte, kommen Sie nach vorn.