Protokoll der Sitzung vom 14.12.2007

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Es steht wohl außer Zweifel, dass das Verwenden verfassungsfeindlicher Symbole eine Straftat ist, völlig unabhängig davon, ob der Täter bekannt oder unbekannt ist.

Natürlich führte diese neue Betrachtungs- und Zählweise dann dazu, dass die Fallzahlen bei den politisch motivierten Straftaten drastisch zurückgingen, dafür aber im Bereich der Straftaten ohne explizite politische Motivation ein Aufwuchs zu verzeichnen war.

Sachsen-Anhalt konnte aufatmen und stolz verkünden, dass es aufgrund der ergriffenen Maßnahmen nun einen deutlichen Rückgang insbesondere bei den rechtsextremistischen Straftaten gab. Das war jedoch alles leider nur eine Mogelpackung und Schönfärberei der Realität. Sicherlich war die Statistik in ihrer Gesamtsumme nicht falsch, aber einzelne Summanden wurden in ihrer Größe verändert und einfach neu ausgerichtet.

Ich stimme Herrn Professor Dr. Böhmer vollkommen zu, der am Dienstag zur Bilanz der Aktion „Hingucken!“ Folgendes erklärte - ich zitiere -:

„Wer hinguckt, sieht auch mehr. Das ist der erste Schritt zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und zur Stärkung des Demokratiebewusstseins.“

Wenn dann aber auf abenteuerliche Weise Geschehenes uminterpretiert wird, wenn aus augenscheinlich politisch motivierten Straftaten Straftaten ohne explizite politische Motivation gemacht werden, um die Fallzahlen zu senken, dann konterkariert das all die ehrlichen Bemühungen, die mit der Aktion „Hingucken!“ verknüpft werden.

Das Image des Landes Sachsen-Anhalt leidet doch nicht unter der Tatsache, dass engagierte Polizistinnen und Polizisten rechtsextremistische Straftaten aufdecken und Ermittlungen durchführen, sondern das Image des Landes nimmt erheblichen Schaden, wenn in einem solch erschreckenden Ausmaß derartige Straftaten begangen werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Es ist doch wohl die eigentliche Tat, das Begehen einer solchen und nicht das Erfassen und Bekämpfen einer Straftat, was das Land Sachsen-Anhalt auf den traurigen und erschreckenden Spitzenplatz der politisch motivierten Straftaten gebracht hat. Alles andere ist Augenwischerei. Jeder Versuch, über eine Veränderung in der Statistik dieses Bild zu verändern und schönzumalen, spielt denen in die Hände, die Rechtsextremismus, Ausländerfeindlichkeit und Antisemitismus zu ihrer Ideologie erklärt haben.

Natürlich kann man Qualitätsanforderungen und Erfassungsrichtlinien verändern, aber das darf nicht dazu führen, dass rechtsextremistische Straftaten verharmlost werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Den damit einhergehenden Rückgang an Fallzahlen dann auch noch als Erfolg zu verkaufen, ist mehr als durchsichtig und doch eher fragwürdig.

Nun hätte man im Innenministerium eigentlich bereits beim Vorliegen der August-Statistik 2007 über den drastischen Rückgang bei politisch motivierten Straftaten und den drastischen Aufwuchs bei Straftaten ohne explizite Motivation stutzig werden und sich wundern müssen. Aber da Wunder immer etwas länger dauern, hat man bis zum November 2007 - nach der Darstellung des Ministeriums des Innern - den eigenen Innenminister in dem Glauben gelassen, es sei alles korrekt und die Bemühungen der Landesregierung im Kampf gegen Rechts zeigten erste deutliche statistische Erfolge.

Noch am 23. Oktober 2007 schrieb man aus der Pressestelle des Innenministeriums an den Axel-Springer-Verlag Folgendes - ich zitiere -:

„Zwar sei im Jahr 2006 ein Höchststand an Fällen politisch motivierter Straftaten zu verzeichnen ge

wesen, aber im ersten Halbjahr 2007 sind die Zahlen zurückgegangen.“

Begründet wurde dieser Rückgang damit, dass dies mit großer Wahrscheinlichkeit auf die vielfältigen Aktivitäten und Initiativen der Landesregierung zurückzuführen sei, die damit erste Wirkung und Erfolge zeigten, zu diesem Zeitpunkt bereits wohl wissend, dass dabei etwas nicht stimmen konnte.

Wenn laut einer dpa-Mitteilung ein Sprecher des Innenministeriums erklärt, man habe sich im Rahmen bundesweiter Richtlinien bewegt und es gebe kein Interesse daran, die Zahlen künstlich niedrig zu halten, dann frage ich mich schon: Wieso „niedrig halten“? Eher doch wohl „künstlich absenken“. Und bislang kein Wort zu den Gründen für diese veränderte Erfassung. Warum wohl?

Erst im November 2007 wurde das Landeskriminalamt durch das Innenministerium angewiesen, zur alten Zählweise zurückzukehren. Bis zu diesem Zeitpunkt, also über Monate, schickten die eigenen Beamten ihren Innenminister durchs Land, um die vermeintlichen Erfolge zu verkünden. Sie haben ihm damit einen wahren Bärendienst erwiesen.

Aber folgende Frage muss sich der Innenminister an dieser Stelle selbst gefallen lassen: Warum ist ihm nicht selbst der Gedanke gekommen, dass das Ganze nicht mit rechten Dingen zugehen konnte? Oder hat er es doch gewusst? - Egal wie, er muss sich dieser Verantwortung stellen; denn das ändert nichts am Ergebnis.

Was ich in diesem Zusammenhang aber für besonders dreist halte, ist folgender Umstand: Zu Beginn des Jahres 2007 gab es Hinweise von drei Staatsschützern, dass sie in ihrem Bemühen bei der Bekämpfung politisch motivierter Straftaten von einem Vorgesetzten gebremst worden seien. Nachdem zunächst dieser Sachverhalt und weitere in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Vorwürfe im Innenausschuss thematisiert wurden, hat meine Fraktion bereits Ende Juli 2007 angekündigt, über die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses nachzudenken.

Jedem Verantwortlichen musste doch spätestens zu diesem Zeitpunkt klar sein, dass wir im Rahmen eines Untersuchungsausschusses auch die erhobenen Vorwürfe bezüglich der Veränderung der Kriminalstatistik thematisieren würden, was ja dann auch mit dem Untersuchungsauftrag bestätigt wurde. Trotzdem wurde weiter beschönigt. Wir fragen uns an dieser Stelle schon: Wie ernst nimmt man die Opposition in diesem Land?

Wir erwarten vom Innenministerium eine umfassende Beantwortung und Klärung der in unserem Antrag aufgeworfenen Fragen. Nicht wir schaden dem Ansehen unserer Polizei, sondern die, die durch fragwürdige Aktionen das ehrliche Bemühen der Polizistinnen und Polizisten in diesem Land diskreditieren, den politisch motivierten Straftaten den Kampf anzusagen.

Es bleibt die Frage, ob denn absolut niemand im Innenministerium zumindest nachdenklich wurde, dass sich urplötzlich und ohne erkennbare und nachvollziehbare Gründe die Statistik in solch auffälliger Weise veränderte. Denn so bleibt der Rücktritt des Direktors des Landeskriminalamtes nur ein Bauernopfer.

Wir fordern die Landesregierung auf, die der Kategorie „Straftaten ohne explizite politische Motivation“ zugeordneten Delikte zu prüfen und eine korrekte Zuordnung

vorzunehmen. Die Statistik für die ersten drei Quartale 2007 ist folglich zu korrigieren.

Meine Kollegen von den Koalitionsfraktionen, wenn Sie wirklich an einer umfassenden Aufklärung und Korrektur hinsichtlich der kriminalstatistischen Zählweise einschließlich personeller Konsequenzen interessiert sind, ziehen Sie Ihren weichgespülten und halbherzigen Änderungsantrag zurück und stimmen Sie unserem Antrag zu. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke für die Einbringung, Frau Tiedge. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt in Vertretung des Innenministers dem Minister der Finanzen Herrn Bullerjahn das Wort. Bitte schön, Herr Bullerjahn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst eine kurze Vorbemerkung: Das Thema Rechtsextremismus - ich denke, das ist keine neue Erkenntnis - geht uns alle etwas an. Es hat nichts von seiner Aktualität verloren. Im Gegenteil: Noch immer werden wir nahezu täglich mit Meldungen über rechtsextremistische Straf- und Gewalttaten sowie Treffen rechtsextremistischer Parteien, einschlägige Konzerte und ähnliche Ereignisse konfrontiert. Vom Rechtsextremismus geht heutzutage umso mehr eine Gefahr aus; denn die derzeitige Strategie der Rechtsextremen zielt darauf ab, vorhandene Ängste und Probleme der Bevölkerung aufzunehmen und in ihrem Sinne zu verwenden. Die Landesregierung Sachsen-Anhalts sah und sieht deshalb einen Schwerpunkt ihrer Arbeit in der Bekämpfung des Rechtsextremismus.

Ich sage das deswegen noch einmal, weil das in der Debatte um die Statistik gelegentlich unterzugehen droht. Das wird und muss sich die Landesregierung nicht dauernd erklären lassen.

(Beifall bei der SPD)

Vor diesem Hintergrund ist von der Landesregierung eine Vielzahl von Aktivitäten initiiert worden. Hinweisen möchte ich insbesondere auf das Aktionsprogramm gegen Rechtsextremismus und die Kampagne „Hingucken!“, die Teil einer gesamtgesellschaftlichen Kraftanstrengung für ein demokratisches und weltoffenes Sachsen-Anhalt sind. Erforderlich sind langfristige, möglichst aufklärende gesamtgesellschaftliche Maßnahmen, die frühzeitig ansetzen, um das Phänomen Rechtsextremismus zurückzudrängen.

Nun zum eigentlichen Kern dieses Tagesordnungspunktes, also der Zuordnung von bereits erfassten Straftaten der politisch motivierten Kriminalität. Zum besseren Verständnis möchte ich zunächst einige Erläuterungen zum Erfassungssystem für Straftaten der politisch motivierten Kriminalität, zur so genannten Staatsschutzstatistik, geben. Das hört sich alles ziemlich trocken an, aber ich denke, dass es im Interesse der Aufklärung sinnvoll ist, das einmal in Ruhe zu erläutern.

Es handelt sich bei dieser Statistik um eine so genannte Eingangsstatistik. Im Gegensatz zur Ausgangsstatistik, zum Beispiel bei einer allgemeinen polizeilichen Kriminalstatistik, werden die Fälle nicht mit Abschluss der Ermittlungsverfahren erfasst, sondern bereits nach Be

kanntwerden der Straftat registriert. Eventuelle neue Erkenntnisse im Rahmen der Ermittlungen sind nachzumelden und können auch zu einer anderen Einstufung des Falles führen.

Eine abschließende Bewertung und Erfassung der Delikte bei politisch motivierter Kriminalität erfolgt erst nach Abstimmung des Landeskriminalamtes mit dem Bundesamtkriminalamt jeweils bis zum 31. Januar des auf die Erfassung folgenden Jahres. Dabei handelt es sich um einen bundesweiten Meldeschluss. Die in der Staatsschutzstatistik während des Jahres bekannt gegebenen Zahlen sind deshalb nur vorläufig. Darauf ist auch bei der Vorstellung der Halbjahresstatistik 2007 ausdrücklich hingewiesen worden.

Das Innenministerium hat mit Vorlage der August-Zahlen festgestellt, dass in den vorläufigen Erhebungen zur Staatsschutzstatistik der Rückgang der rechtsextrem motivierten Propagandadelikte mit einem weit überproportionalen Anstieg der Fälle in der Kategorie „Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation“ einherging. Abweichend von der bis dahin in SachsenAnhalt geübten Praxis wurden vermehrt Fälle dieser Kategorie zugeordnet, wenn zum Beispiel keine Anhaltspunkte auf Tatverdächtige vorhanden waren. Das heißt, in der Gesamtsumme ging es dann wieder auf.

Das zuständige Fachressort hat diese vom Landeskriminalamt initiierte Vorgehensweise korrigiert und veranlasst, zu der bisherigen Verfahrensweise zurückzukehren. Bestimmte Delikte sind deshalb rückwirkend, beginnend mit dem 1. Januar 2007, einem anderen Phänomenbereich, in der Regel dem Bereich Rechts, zuzuordnen.

Diese Korrektur war erforderlich, um zum einen eine Vergleichbarkeit der statistischen Erhebungen mit dem Vorjahr sicherzustellen und zum anderen auch die Dimension rechtsmotivierter Straftaten so umfassend wie möglich abbilden zu können.

Ferner hat das Ministerium des Innern festgelegt, dass künftig die Erfassung einer politisch motivierten Straftat zunächst grundsätzlich in einem der drei so genannten Phänomenbereiche Rechts, Links und Politisch motivierte Ausländerkriminalität zu erfolgen hat.

Sollte im Einzelfall festgestellt werden, dass keine politische Motivation vorliegt, erfolgt der Eintrag in den Bereich „Sonstige bzw. nicht zuzuordnen“. Hierunter fällt auch die Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation. Wird bei einer bereits als politisch motiviert erfassten Straftat im Laufe der Ermittlungen festgestellt, dass entgegen ersten Erkenntnissen doch keine politische Motivation vorlag, wird der Fall ebenfalls in diese Rubrik aufgenommen.

Mit dem Landeskriminalamt als inhaltlich zuständiger Fachbehörde und den ausführenden Polizeidirektionen wurde eine entsprechende Regelung abgestimmt. Zu betonen ist, dass vor allem bei der Verwendung verbotener NS-Symbole wie bisher immer von einer rechtsextremen politischen Motivation auszugehen ist, wenn keine gegenteiligen Tatsachen eine andere Tätermotivation belegen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorläufigen statistischen Zahlen zur politisch motivierten Kriminalität aus dem Bereich der Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation werden deshalb gegenwärtig inten

siv überprüft. Das sind nach gegenwärtigem Stand fast 300 so genannte Propagandadelikte.

Da die Polizeidienststellen jeden Verdacht einer Straftat zur Anzeige gebracht haben, wird sich im Ergebnis der Überprüfung die Gesamtzahl der bisher erfassten Fälle der politisch motivierten Straftaten nicht ändern, wohl aber die Zuordnung innerhalb der Phänomenbereiche.

Bei den rechtsmotivierten Straftaten werden wir letztlich eine höhere Anzahl der Delikte zu verzeichnen haben, als noch im bisherigen Jahresverlauf angenommen. Die Überprüfung durch das zuständige Fachressort dauert zurzeit noch an und wird erst mit der Erstellung der Jahresbilanz 2007 Anfang 2008 abgeschlossen sein.

Ich betone nochmals ausdrücklich: Zu keiner Zeit sind von der Polizei registrierte Straftaten der politisch motivierten Kriminalität unter den Tisch gefallen.

Das Innenministerium hat in dieser Angelegenheit eigenständig, unverzüglich und konsequent gehandelt. In Stichworten nochmals der zeitliche Ablauf:

Zweite September-Woche 2007: Vorlage der Statistikzahlen für August 2007 durch das Landeskriminalamt. Die Zahl der Straftaten der Staatsschutzkriminalität ohne explizite politische Motivation ist gegenüber August 2006 um fast 180 % angestiegen.