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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man haut seine Kollegen nicht in die Pfanne. - Das ist ein Satz, geäußert von einem Polizeibeamten im SchimanskiKrimi am vergangenen Sonntagabend.
In diesem Film ging es insbesondere um das unsägliche Problem des Korpsgeistes bei der Polizei. Es ging aber auch um die Frage, ob man seine Kolleginnen in ihrer täglichen Polizeiarbeit kritisieren und dies dann auch noch beim Vorgesetzten melden darf.
Alles nur Filmstoff? - Weit gefehlt. Denn genau solche oder ähnliche Vorwürfe haben die drei Staatsschützer zu hören bekommen, als sie es gewagt hatten, ihren Vorgesetzten zu kritisieren.
Einem der ehemaligen Staatschützer, Herrn Ennullat, wurde im letzten Jahr bescheinigt, dass er sich im Dienst so verhalten hat, dass man ihm von der Gesamtwürdigung her eine charakterliche Grundhaltung bescheinigen kann, die für einen Polizeibeamten sehr wünschenswert ist. Er war ungeachtet entsprechender Einwirkungsversuche durch einen ranghohen Vorgesetzten nicht bereit, sich einschüchtern zu lassen und seine Aufgaben mit weniger Elan wahrzunehmen. - Nein, diese Worte stammen nicht von unserem Innenminister, sondern vom Polizeipräsidenten Berlins, der jetzt als Dienstvorgesetzter für Herr Ennullat verantwortlich ist.
Wir hätten uns wahrlich gewünscht, dass zu dieser Einschätzung auch unser Innenminister gekommen wäre und mit einem Machtwort dieser unendlichen Geschichte ein Ende bereitet hätte. Aber Sie können dieser Geschichte noch ein gutes Ende bereiten, indem Sie dafür sorgen, dass das unter fadenscheinigen Gründen zusammengetragene Disziplinarverfahren gegen die beiden hier noch verbliebenen Zeugen endgültig eingestellt wird.
Während einer Zeugenaussage richtete einer der drei Staatsschützer an die Mitglieder des Ausschusses die Frage, was sie denn eigentliche falsch gemacht hätten. Die Frage wurde ihm mit dem Hinweis, dass Zeugen keine Fragen stellen dürften, nicht beantwortet. Aber spätestens heute müssen wir ihnen diese immer noch offene Frage klar beantworten. Unsere Antwort lautet im Ergebnis der Beweisaufnahme mit aller Deutlichkeit: Sie haben nichts, absolut nichts falsch gemacht.
Denn wenn es ein Fehler sein soll, sich akribisch in das zugewiesene Aufgabengebiet zu knien und mit hoher
Arbeitsintensität rechtsextremistische Straftaten zu bekämpfen, wenn es ein Fehler ist, seinen Vorgesetzten zu kritisieren, wenn dieser erklärt, dass nicht mehr so genau hinzuschauen sei oder Berichte langsamer zu tippen seien, wenn es ein Fehler sein soll, diese Anweisung dann nicht zu befolgen, sondern die bisherige gute Arbeit fortzusetzen - wenn all das Fehler sein sollen, dann wünschen wir uns viele solcher fehlerhaft arbeitenden Polizeibeamten im Land Sachsen-Anhalt.
Wenn der Ausschuss dann mehrheitlich zu dem Ergebnis kommt, dass die Ursachen für die Konflikte unter anderem im persönlichen Bereich bzw. in der ausgeprägten Persönlichkeitsstruktur der drei Beamten zu suchen seien, halten wir diese Wertung geradezu für unverschämt. Ich kann mich an keinen einzigen Untersuchungsausschuss, an dem ich beteiligt war - das waren mehrere -, erinnern, in dem Zeugen charakterlich bewertet wurden. Das ist nicht Aufgabe eines Untersuchungsausschusses und das sollte auch zukünftig so bleiben. Mir fiele dazu sicherlich auch so einiges ein.
Die Koalitionsfraktionen machen es sich mit dieser fadenscheinigen Begründung sehr einfach; denn damit klammern sie all das aus, was zu den Ereignissen geführt hat. Fest steht: Die in der Öffentlichkeit bekannt gewordenen Aussagen sind in dem besagten Gespräch so gefallen - das hat die Beweisaufnahme eindeutig ergeben - und sie waren auch nicht objektiv missverständlich.
Anders als in dem vorliegenden Abschlussbericht der Mehrheit des Ausschusses ausgeführt, ist es nicht erwiesen, dass der Zeuge Gratzik dem Zeugen Findeisen erst im März 2007 das Gedächtnisprotokoll zur Kenntnis gegeben hat. Da eine eidesstattliche Erklärung des Zeugen Kappert, die bereits am 16. März 2007 vorlag, in dem besagten Gespräch zwischen Gratzik und Findeisen eine Rolle spielte, muss dieses Gespräch vor dem 16. März 2007 stattgefunden haben. Somit ist auch die Feststellung, der Zeuge Gratzik habe das Gesprächsprotokoll unter Verschluss gehalten, um es dann zu rein persönlichen Zwecken einzusetzen, eine haltlose Unterstellung.
Völlig inakzeptabel ist auch die Feststellung, die drei Staatsschützer selbst hätten die Ausführungen ihres Vorgesetzten nicht so ernst genommen, da sie nicht so gehandelt hätten, wie es ihnen der Vorgesetzte nahegelegt habe; sie hätten schließlich in ihrem Diensteifer nicht nachgelassen. Ihnen ihren Diensteifer, ihr Engagement jetzt zum Vorwurf zu machen ist schon starker Tobak.
Nun kommt der Nitsche-Bericht zu dem Ergebnis, die drei Zeugen Gratzik, Ennullat und Kappert haben sich keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht. Eigentlich könnte man nun davon ausgehen, dass damit die Sache erledigt sei und dass die drei Staatsschützer ihren Aufgaben wieder ordnungsgemäß nachkommen könnten. - Doch weit gefehlt. Nachdem das Protokoll in die Öffentlichkeit gelangt war, sahen sich die drei Beamten mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert. Hier nur exemplarisch einige Beispiele:
Zum einen hatten die Beamten mehrfach um einen Gesprächstermin beim Innenminister gebeten, nicht zuletzt auch wegen des großen öffentlichen Interesses und weil sie ferner bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten keinerlei Hilfe und Unterstützung erhalten hatten. Dies wurde ih
nen nicht gewährt mit der Begründung: Dies entspreche nicht den normalen hierarchischen Gepflogenheiten.
Trotz der an dieser Stelle angenommenen Tatsache, dass ein Gespräch mit dem Innenminister nicht den normalen hierarchischen Gepflogenheiten entspricht, wäre es angesichts des öffentlichen Interesses und aufgrund der vielen Fragen und Probleme aus unserer Sicht zwingend notwendig gewesen, diesem Gesprächswunsch zu entsprechen.
Zum anderen sahen sich die drei Beamten zunehmend einem falsch verstandenen Korpsgeist innerhalb der Polizei ausgesetzt, welcher für sie letztlich immer mehr zu einer dienstlichen Ausgrenzung und zunehmend auch zu physischen und psychischen Belastungen führte.
Mit einem Blick auf die komplizierte Personalsituation in der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt muss man sich fragen, ob es sich das Land wirklich leisten kann, drei gut ausgebildete und hoch motivierte Beamte so zu behandeln.
Denn aus bislang ausgezeichneten Beurteilungen für die drei Staatsschützer wurden plötzlich kritikbehaftete, weitaus schlechtere Einschätzungen. Auch der Studienwunsch eines der Staatsschützer wurde erst über den Klageweg genehmigt, das Ausstellen einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zunächst verweigert. Wochen nach einem privat geführten Gespräch wurden Mitstudenten aufgefordert, ein Gedächtnisprotokoll zu fertigen, ohne dass ein einziges Mal mit dem Betroffenen geredet wurde.
Ein anderer Beamter wurde ausschließlich auf dem Papier als Leiter eingesetzt, ohne aber wirklich Leitungsfunktionen wahrnehmen zu dürfen. Ein Dienstposten wurde ihm zwar angeboten, jedoch mit der Maßgabe, seine Klage zurückzuziehen. Als dies dann geschah, erhielt er den Dienstposten trotzdem nicht. Die Liste ließe sich fortsetzen.
Letztlich gipfelte es darin, dass einer der drei Beamten, der Zeuge Ennullat, seine Versetzung nach Berlin beantragte, weil er im Land Sachsen-Anhalt für sich keine Zukunft mehr sah. Die Versetzung erfolgte dann mit all den persönlichen Schwierigkeiten, die ein solcher Wechsel mit sich bringt.
Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten sieht aus unserer Sicht wahrlich anders aus. Die Unterzeichnung eines einzigen Protokolls hat das Leben der drei Zeugen Gratzik, Ennullat und Kappert völlig verändert. Die Verantwortlichen in diesem Land müssen sich die Frage gefallen lassen, ob sie das alles nicht hätten verhindern können oder besser hätten verhindern wollen oder müssen.
Ein weiterer trauriger Höhepunkt ist die Datensicherung in der Polizeidirektion Dessau, die wohl bis heute anhält, und das, obwohl der Datenschutzbeauftragte des Landes eindeutig festgestellt hat, dass sie rechtswidrig war und ist. Wir erwarten deshalb, dass diese Daten umgehend gelöscht werden.
Ich möchte jetzt noch auf einen weiteren Komplex - die Zeit erlaubt es mir nicht, auf sämtliche im Einsetzungsbeschluss enthaltenen Vorwürfe einzugehen -, und zwar auf den rechtsextremistischen Überfall auf Mitglieder des Nordharzer Städtebundtheaters in Halberstadt eingehen.
Dieser Vorfall war auch Inhalt der Reden zum Gedenken an den 66. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz mit den mahnenden Worten „Wehret den Anfängen!“.
Wir finden es schon fast skandalös, wenn im Abschlussbericht der Mehrheit der Mitglieder des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vom „Empfängerhorizont“ ausgegangen wird, das heißt ganz klar von der Perspektive der rechtsextremistischen Gewalttäter. Doch keine Äußerung und kein Äußeres dürfen auch nur ansatzweise als Begründung herhalten, um rechtsextreme Gewalttaten zu relativieren. Doch genau das ist mit dieser Einschätzung geschehen.
Nach dem Überfall bot sich nach übereinstimmenden Zeugenaussagen ein Bild des Grauens. Der Platz habe wie ein Schlachtfeld ausgesehen. Und dann stellen sich Polizeibeamte hin und erklären, es hätten sich ihnen keine Geschädigten zu erkennen gegeben.
Fest steht, dass nach dem Überfall sowie während der Ermittlungsarbeit den am Einsatz beteiligten Polizeibeamten massive Fehler und gravierende Versäumnisse unterliefen, infolge deren letztlich rechtsextremistische Handlungen - zumindest fahrlässig - begünstigt worden sind. Notwendige Ermittlungen, Täterverfolgung, Opferschutz, Zeugenbetreuung und eine sofortige Tatortsicherung wurden nur mangelhaft realisiert. Ursachen für dieses Fehlverhalten lagen aus unserer Sicht auch in der mangelnden Sensibilität für die Thematik der politisch motivierten Kriminalität.
Das Fehlverhalten der Polizei in Halberstadt und die Versäumnisse in der polizeilichen Ermittlungsarbeit behinderten zu guter Letzt auch die Arbeit der Justiz. So musste das Amtsgericht drei der vier Angeklagten freisprechen; nur einer wurde verurteilt. Das ist für die Opfer nur ganz schwer zu ertragen.
Unser Fazit nach drei Jahren Untersuchungsausschuss ist letztendlich: Der Untersuchungsausschuss war notwendig und richtig - nicht zuletzt auch deshalb, um unmissverständlich klar zu machen, dass es uns zu keinem Zeitpunkt darum ging, die Polizei in Sachsen-Anhalt zu verunglimpfen und unter Generalverdacht zu stellen.
Wenn Ihnen die Sachargumente ausgehen, ziehen Sie sich gern auf diese plumpe Behauptung zurück.
Wir wissen sehr wohl und erkennen auch uneingeschränkt an, dass die Mehrzahl der Polizistinnen und Polizisten in Sachsen-Anhalt unter schwierigen Personal-, Besoldungs- und Beförderungsbedingungen eine ausgezeichnete Arbeit leistet.
Desto wichtiger ist es, die strukturellen und persönlichen Defizite zu benennen und auszuwerten. Das war das Anliegen des Untersuchungsauftrages des Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und diesem Anliegen sind wir gerecht geworden. In den meisten der zu untersuchenden Fälle haben wir festgestellt, dass Vorgängen mit rechtsextremistischem oder fremdenfeindlichem Hintergrund nur unzureichend entgegengetreten wurde.
Die Untersuchungsergebnisse haben gezeigt, dass es vor allem in Teilen der Polizeiführung, auf der polizei
lichen Führungsebene, aber auch im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern strukturelle Probleme gab. Ein weiteres Umdenken und ein konsequentes Entgegenwirken durch entsprechende Maßnahmen sind notwendig.
Ich stimme dem Herrn Innenminister in einem Punkt zu: Erste Schlussfolgerungen wurden bereits gezogen. Weitere Konsequenzen müssen jedoch folgen. - Ich danke Ihnen.
Es ist keine Frage, sondern eine Zwischenintervention. Sie haben eben behauptet, dass Ihnen unser Sondervotum nicht rechtzeitig - so wie im Ausschuss beschlossen - zugegangen ist. Das ist nicht richtig. Wir haben im Untersuchungsausschuss beschlossen, dass unser Sondervotum am Dienstagmittag der letzten Woche im Ausschusssekretariat eingereicht wird. Sie können sich gern erkundigen; es wird Ihnen bestätigt werden: Wir haben unser Sondervotum dort ordnungsgemäß am Dienstagmittag abgegeben, genau so wie im Untersuchungsausschuss beredet und beschlossen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, dass sich eine Landesregierung nicht gern vom Parlament kontrollieren lässt, das liegt sicherlich in der Natur der Sache. Aber die von Ihnen hier vorgenommene Bewertung bzw. Abwertung der Beweggründe derer, die den Untersuchungsausschuss eingesetzt haben, steht Ihnen einfach nicht zu.
Manchmal ist es auch für einen Minister souveräner, über bestimmte Sachen hinweg zu gehen.
Meine Damen und Herren! Die Mitglieder des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses meiner Fraktion konnten im Ergebnis dem vom Ausschussvorsitzenden Herrn Miesterfeldt vorgelegten Bewertungsteil C inhaltlich zustimmen. Das kommt so häufig nicht vor. Aber die darin abgegebenen Bewertungen entsprachen zumindest inhaltlich auch unseren. Nuancen kann man, so denke ich, heute in der Debatte noch nennen. Aber grundsätzlich konnten wir dem Teil C zustimmen.
Der Ausschuss sollte gemäß dem Untersuchungsauftrag klären, ob im Zusammenhang mit der Übertragung des Amtes des Abteilungsleiters Polizei der PD Nord an den Beamten Deppe gegen das Beamten- und das Disziplinarrecht, gegen das Sicherheitsüberprüfung- und Geheimschutzgesetz und gegen die Vorgaben zur Aktenführung verstoßen wurde. Die hierzu durchgeführte Beweisaufnahme hat dazu ein eindeutiges Ergebnis gebracht. Bis auf einen Punkt haben sich die Vorwürfe bestätigt. Die Frage kann also mit Ja beantwortet werden. Dazu im Einzelnen.
Seit Jahren, konkret seit dem Jahr 2002, war es sowohl in Polizeikreisen als auch im Innenministerium bei leitenden Beamten bekannt, dass es bei dem im Untersuchungsauftrag benannten Beamten zu doch recht erheblichen finanziellen Schwierigkeiten gekommen war. Davon zeugten zum Beispiel eingehende Pfändungsbeschlüsse. Wer sich in der Materie ein wenig auskennt, weiß, dass dem schon eine ganze Reihe von anderen Maßnahmen vorausgegangen sein muss.
Bereits zu diesem Zeitpunkt sind mit dem Beamten Gespräche geführt worden, beispielsweise durch die Zeugin Rohschürmann, die eher beunruhigt aus diesen Gesprächen herausging, weil sie das mulmige Gefühl hatte, dass man ihr auswich. Ihr war es in der Folgezeit auch nicht gelungen, im Haus - sprich: im Innenministerium - einen Sicherheits- oder Korruptionsbeauftragten ausfindig zu machen. Das - so hoffen wir zumindest - dürfte
sich in der Zwischenzeit geändert haben und es wird einen entsprechenden Ansprechpartner geben.
Bereits im Jahr 2004 gab es von ihrer Seite Bestrebungen, Vorermittlungen für ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Davon wurde auch der damaligen Staatsekretär Pleye in Kenntnis gesetzt. Ob auch der damalige Innenminister Jeziorsky davon Kenntnis erlangte, lässt sich heute nicht mehr abschließend klären.
Eine ganze Reihe von leitenden Beamten des Ministeriums des Innern war ebenfalls seit dem Jahr 2002 mit der Problematik beschäftigt. Konsequenzen gab es jedoch nicht.
An dieser Stelle muss auch die Frage erlaubt sein, ob man bei einem rechtzeitigen Eingreifen nicht hätte verhindern können, dass sich die finanzielle Situation beim Zeugen Deppe immer weiter zuspitzte. Das ist zwar jetzt hypothetisch, aber vielleicht hätte man Schlimmeres verhindern können. Auch das gehört zur Fürsorge.
Aber nichts geschah. Im Juli 2007 ging dann sogar ein Zahlungsverbot ein. Das wurde am 19. Juli 2007 dem damaligen Referatsleiter Personal, dem Zeugen Vagedes, vorgelegt. Dieser informierte umgehend den damaligen Abteilungsleiter 2, den Zeugen Liebau. Inwieweit dieser daraufhin den Staatssekretär Erben informierte, konnte nicht eindeutig geklärt werden. Darauf ist bereits hingewiesen worden.
Die Zeugenaussage von Herrn Erben, im Jahr 2007 nicht informiert worden zu sein, wurde allerdings vom Innenminister Herrn Hövelmann und von dem Büroleiter bestätigt. Diesen Fakt mag nun jeder für sich abschließend werten.
Im August bzw. im September des Jahres 2007 erfolgte unter anderem die Ausschreibung für den Dienstposten des Abteilungsleiters Polizei der PD Nord. Auf diesen Dienstposten bewarb sich auch der Beamte Deppe, der dazu geradezu gedrängt wurde.
Am 22. August 2007 fand dann das Auswahlgespräch statt. Keiner der dort anwesenden leitenden Beamten im Innenministerium, wie Herr Liebau oder Herr Vagedes, hielt es für nötig, die prekäre finanzielle Situation des Bewerbers anzusprechen, obwohl beide darüber informiert waren.
Die Erklärung, für sie sei die Situation geklärt gewesen, da eine Konsolidierungsvereinbarung vorlag, die aber weder hinterfragt noch gar kontrolliert wurde, ist für uns nicht nachvollziehbar. Sie wird der Einschätzung der Sachlage überhaupt nicht gerecht. Dazu kommt, dass die anderen Beteiligten des Bewerbungsgespräches gar nicht erst über den Sachverhalt informiert worden sind.
Für uns stellt sich schon die Frage, warum das alles nicht passiert ist und welche Gründe es dafür gab. Eine befriedigende oder zumindest einleuchtende Erklärung haben wir nicht erhalten.
Sowohl dem Zeugen Liebau als auch dem Zeugen Vagedes waren vor dem Bewerbungsgespräch ausreichend Tatsachen hinsichtlich der finanziellen Situation bekannt. Danach hätten bei beiden eigentlich die Alarmglocken schrillen müssen, da aus diesem Grunde erhebliche Zweifel an der Geeignetheit des Bewerbers bestanden haben. Damit möchten wir - das betone ich ausdrücklich - natürlich nicht die jahrelange gute Arbeit des Zeugen Deppe infrage stellen.
Auch eine Sicherheitsüberprüfung, die zwingend notwendig gewesen wäre, unterblieb, weil auch dort die finanzielle Situation hätte angesprochen werden müssen.
Wir haben uns weiterhin gefragt: Was mag wohl in hochrangigen Ministerialbeamten vorgehen, die Kenntnis darüber erhalten, dass gegen diesen Polizeibeamten Anklage erhoben wurde, jedoch den obersten Dienstherrn, den Innenminister, nicht informieren? Ist das Zufall oder Absicht?
Auch aus unserer Sicht ist ihre Umsetzung innerhalb des Ministeriums nur zwangsläufig und in keiner Weise zu kritisieren. Ein entsprechender Vorwurf hat sich im Untersuchungsausschuss als einziger Punkt nicht bestätigt; im Gegenteil, wir haben die Frage gestellt, warum kein Disziplinarverfahren gegen die beiden Beamten eingeleitet wurde.
Ein weiteres wundersames Kapitel betrifft die Aktenordnung, besser gesagt, die fehlende Ordnung im Innenministerium, wobei wir wahrlich hoffen, dass solche Missstände nur für die Personalakte Deppe zutreffen. Ansonsten wäre es eine noch größere Katastrophe. Wir müssten dann nämlich dringend raten, Weiterbildungsmaßnahmen zum Führen und Verwalten von Personalakten im Ministerium durchzuführen.
Was uns da geboten wurde, spottet jeder Beschreibung. Da sind wir schon bei der so genannten Panzerschrankakte. Keiner weiß angeblich, wer diese als erster angelegt hat. Besonders interessant ist weiterhin, dass den eigentlichen Personalunterlagen Materialien zu einschlägigen Rechtssprechungen zur Verschuldung bei Beamten vorgeheftet waren. - Zufall?
In der Personalakte befand sich ein Sammelsurium von allen möglichen Papieren. Neben Originalunterlagen, die ursprünglich in der eigentlichen Personalakte waren, befanden sich darunter auch Kopien von Unterlagen, von denen uns niemand erklären konnte, wo diese ihren Ursprung hatten.
Auf wundersame Weise fand Herr Vagedes auf seinem Schreibtisch immer wieder mal solche Unterlagen, welche er dann abends in seiner Panzerschrankakte ablegte. O-Ton Zeugenvernehmung: Jeden Morgen nahm Herr Vagedes diese Panzerschrankakte zur Hand, um nachzuschauen, was er abends Neues hineingelegt hatte.
Vielleicht ist das ein Anzeichen für Vergesslichkeit? - Ich weiß es nicht. Das ist eine doch mehr als merkwürdige Herangehensweise für einen Personalverantwortlichen. Aber das waren nur einige der Merkwürdigkeiten, die uns bei den Zeugenaussagen begegneten.
Aus diesem Grund möchten wir neben den im Fazit genannten Feststellungen eine besonders unterstreichen, nämlich die Feststellung, dass im konkreten Sachverhalt erhebliche Mängel bei der Personal- und Aktenverwaltung vorhanden waren.
Die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses wurden im Teil C des Abschlussberichtes benannt und werden von den meiner Fraktion angehörenden Mitgliedern des Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschusses uneingeschränkt geteilt. Wir haben dem Abschlussbericht zustimmen können, verbunden mit der Hoffnung, dass Panzerschrankakten, fehlende Sicherheitsüberprüfungen und Ähnliches im Innenministerium der Vergangenheit angehören bzw. angehören werden.
An dieser Stelle möchte ich es nicht versäumen, auch im Namen meiner Fraktion sowohl für den Zehnten als auch für den Zwölften Parlamentarischen Untersuchungsausschuss den jeweiligen Ausschusssekretären, dem Stenografischen Dienst und dem GBD ganz herzlich für ihre Arbeit zu danken. Es war eine sehr zeitaufwändige, eine schwierige Arbeit für die Mitarbeiter. Auch von uns ganz herzlichen Dank für Ihre fleißige und ordnungsgemäße Arbeit!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir können schon nicht mehr zählen, wie oft wir uns hier im Landtag
in den letzten fünf Jahren mit dem Thema des Datenschutzes befasst haben, und zwar - um das gerecht auszudrücken - meistens auf Betreiben meiner Fraktion oder der Fraktion der FDP.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass man sich mit diesem Thema gar nicht oft genug beschäftigen kann. Immer wieder werden wir mit erheblichen Verletzungen des Datenschutzes konfrontiert. Dazu muss ich gar nicht weit zurückblicken. Ich erinnere vielmehr an das, was ich in meinen Ausführungen zum Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss gesagt habe.
Vor nicht allzu langer Zeit haben wir zu dem Bericht des Datenschutzbeauftragten ausführlich debattiert. Zwischenzeitlich liegt auch der Bericht des Landesverwaltungsamtes vor, welches für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich zuständig ist.
Eigentlich denkt man, dass einen nichts mehr erschüttern kann. Aber das, was man dort zu lesen bekam, war durchaus erschreckend. Für den Zeitraum von einer Woche wurden in einem Discounter Detektive eingesetzt. Angeblich geschah dies, um Ladendiebstahlskontrollen durchzuführen. Den Mitarbeitern war der Einsatz der Detektive - gegebenenfalls auch unter der Nutzung von Kameras - bekannt. Die Mitarbeiter wussten allerdings nicht, dass die Detektive auch eingesetzt worden sind, um die Mitarbeiter zu beobachten.
Die Detektive führten akribisch Protokoll über das, was ihnen verdächtig vorkam. Beispielsweise hieß es - ich zitiere -: Frau K. ist im sechsten Monat schwanger. Frau P. und Herr K. scheinen sich gut zu verstehen. Frau P. wirkt etwas kindlich, wenn sie mit Herrn K. spricht. Frau P. lästert im Pausenraum über eine andere Frau P., deren stetige Partybesuche, deren Alkoholkonsum und die Betreuung der Kinder durch die Oma. Frau H. geht in den Feierabend und hat den Rest der Woche frei.
In dieser Preislage geht es weiter. Man fragt sich: Was geht all das den Arbeitgeber an?
Diese wenigen Beispiele sind ein deutliches Signal dafür, wie wichtig es ist, ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu verabschieden.
Allerdings wird der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf einem verbesserten Datenschutz für Beschäftige nicht gerecht. Nun soll man auch bei der jetzigen Bundesregierung und der Koalition die Hoffnung nicht aufgeben, dass die zahlreich vorgetragenen Kritikpunkte während der Beratung im Bundestag berücksichtigt werden. Aber es ist im Moment zu kompliziert zu lesen und schwer verständlich. Wir hoffen, dass das nicht Absicht ist.
Ein weiterer Beleg dafür ist das Elena-Verfahren. Die zentrale Speicherung von Arbeitnehmerdaten ist ein Teil der unter der rot-grünen Bundesregierung und dem damaligen Bundeskanzler Schröder eingeleiteten Hartz-IVReform. Ursprünglich sollte es - so die Verfechter - zur Entbürokratisierung beitragen und Kosten sparen, indem alle zur Beantragung von Sozialleistungen nötigen Daten zentral gespeichert werden.
Von dem angeblichen Spareffekt hat man sich mittlerweile selbst verabschiedet. Aber der zentrale Kritikpunkt ist und bleibt, dass diese gigantische Speicherung von Daten eine klassische Vorratsdatenspeicherung ist. Diese hätte nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts
sofort ausgesetzt werden müssen. Aber die Bundesregierung ist auch in Bezug auf diesen Punkt beratungsresistent.
Auch im Land Sachsen-Anhalt wären wir schon ein großes Stück weiter, wenn wir den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger der FDP-Fraktion noch in dieser Legislaturperiode beschlossen hätten. Dieser wurde jedoch mit mehr als fadenscheinigen Gründen abgebogen bzw. diskontinuierlich verschoben; denn eine Positionierung erfolgte nicht. Wahrscheinlich war man sich, wie so oft, in der Koalition nicht einig.
Diese Änderung wäre ein erster und wahrlich richtiger Schritt gewesen, um den Arbeitnehmerdatenschutz zu stärken. Aber gut - oder auch nicht -, wir haben das Nichtagieren registriert.
An einem solchen Vorgehen wird die Ernsthaftigkeit deutlich, mit der die Koalitionsfraktionen dieses Thema bearbeiten. Genau da zeigt sich auch das Problem des Änderungsantrags der Koalitionsfraktionen. Es gibt keine Positionierung dazu, was konkret im Land getan werden kann, sondern man verschiebt die Verantwortung auf den Bund. Damit ist es erst einmal weit weg.
Aktiver Datenschutz ist wichtiger denn je. Dazu gehört, dass jeder selbst überprüft, inwieweit er verantwortungsbewusst mit seinen eigenen Daten umgeht. Dazu gehört auch, dass in den Schulen viel mehr als bisher das Datenschutzbewusstsein ausgebildet und gestärkt wird. Wir haben also auch in der nächsten Legislaturperiode sehr viel für den Datenschutz zu tun.
Dem FDP-Antrag werden wir zustimmen. Bei der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD werden wir uns der Stimme enthalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben schon häufig feststellen müssen, dass die Föderalismusreform, die als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet ist, nicht viel an Kompetenzzuwachs für die einzelnen Bundesländer sowie an Verbesserungen für deren Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit gebracht hat.
Aber ausgerechnet im Bereich der Justiz erfolgte eine Reihe von Gesetzeskompetenzübertragungen auf die Länder.
Ich darf an dieser Stelle nur an den Bereich des Strafvollzuges oder, wie gesagt, an das Richterrecht heute erinnern.
Es erfolgte also eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz an die Länder, weg vom Bund, auf Aufgabenfeldern, welche aus unserer Sicht aufgrund ihrer verfassungsrelevanten Auswirkungen unbedingt in der Bundesverantwortung hätten bleiben müssen.
Die Unabhängigkeit der Richter, festgeschrieben in Artikel 97 des Grundgesetzes und in Artikel 83 der Landesverfassung, ist ein so hohes Gut, dass es auch weiterhin bundesrechtlicher und damit bundeseinheitlicher Regelungen bedurft hätte.
Aber das ist so nicht gewollt gewesen, sodass nunmehr auch Sachsen-Anhalt in Zugzwang gebracht wurde und den vorliegenden Gesetzentwurf beabsichtigt zu verabschieden.
Aus der im Vorfeld von der Landesregierung durchgeführten Anhörung ist eine Vielzahl von Änderungsanträgen und Änderungswünschen eingebracht worden. Leider ist nur ein kleiner Teil davon im Gesetzentwurf berücksichtigt worden.
Ich möchte an dieser Stelle nur auf einige Aspekte eingehen, die heute schon genannt worden sind, insbesondere von Herrn Wolpert. Das wären zum einen die in Abschnitt 3 des vorliegenden Gesetzentwurfs getroffenen Regelungen zu den Nebentätigkeiten.
Bereits in der schriftlichen Anhörung hatte der Deutsche Gewerkschaftsbund die vom Landesbeamtenrecht abweichende Regelung des Nebentätigkeitsrechtes der Richterinnen und Richter kritisiert, welche besagt, dass die Ausübung einer Nebentätigkeit von einer Genehmigung abhängig ist. Begründet wird diese Regelung mit dem Schutz des Ansehens der Justiz im Allgemeinen und der Richterschaft im Besonderen in der Öffentlichkeit.
Das ist absolut nicht nachzuvollziehen, sind doch Staatsanwälte, Polizeibeamte und Richter gleichermaßen an Recht und Gesetz gebunden. Die besondere Stellung der Richterinnen und Richter ergibt sich aus ihrer Unabhängigkeit. Warum aber eine Nebentätigkeit mit dieser Unabhängigkeit nicht in Einklang gebracht werden kann bzw. in der Vergangenheit kollidierte, ist an keiner Stelle dargelegt worden und auch nicht begründbar.
So räumt die Landesregierung in ihrer Begründung selber ein, dass Zweifel an der richterlichen Unabhängigkeit und damit eine Ansehensschädigung bisher nicht be
kannt geworden sind. Man wolle aber sozusagen vorbeugend tätig werden.
Auch wir sehen es so: Das zeugt von einem nicht zu rechtfertigenden Misstrauen gegenüber den Richterinnen und Richtern.
Im Übrigen sei erwähnt, dass in Niedersachsen das Nebentätigkeitsrecht für Beamte und Richter einheitlich gestaltet worden ist. Meine Damen und Herren! Warum soll das, was dort möglich ist, nicht auch auf die Richterinnen und Richter in Sachsen-Anhalt anwendbar sein?
An der Stelle beginnen eben unsere Zweifel bezüglich der Frage, inwieweit das Richterrecht auf Landesebene geregelt werden sollte, ohne dabei die Unabhängigkeit der Richterschaft zu gefährden.
Ich möchte auf einen weiteren Punkt eingehen, der von meiner Fraktion uneingeschränkt unterstützt wird. Es ist die Forderung des Bundes der Richter und Staatsanwälte, das gegenwärtige System der Justizverwaltung durch eine Selbstverwaltung der Justiz abzulösen.
Denn eine demokratische Zivilgesellschaft braucht kritische und gesellschaftlich verantwortliche Juristinnen und Juristen, die nicht durch willkürliche Änderungen in der Geschäftsverteilung oder die Aufweichung der Unversetzbarkeit gemaßregelt werden können. Im Gründungsmanifest der Neuen Richtervereinigung heißt es dazu - ich zitiere -:
„Ohne Furcht und ohne Hoffnung gegenüber einem politischen Dienstherrn müssen Richter entscheiden und sich daher selbst verwalten.“
Zu einem weiteren, dritten Punkt, der in der Anhörung zu sehr kritischen Äußerungen zum Gesetzentwurf geführt hat, möchte ich noch Ausführungen machen. Nun sind Richterinnen und Richter eher dafür bekannt, dass sie Kritik sehr dosiert, äußerst verhalten und mit wohlgesetzten Worten vortragen.
Aber bei der Aufgabenverteilung zwischen den Richterräten auf der einen Seite und den Präsidialräten auf der anderen Seite wurde der Verband der Verwaltungsrichter mehr als deutlich. In ungewohnter Schärfe wurde der Gesetzentwurf insbesondere an dieser Stelle kritisiert. So äußerte Herr Engels vom Verband der Verwaltungsrichter in der Anhörung am 6. Oktober 2010 Folgendes:
„Genau das ist es, was uns Verwaltungsrichter an diesem Gesetzentwurf so stört. Denn dieser Gedanke zieht sich unausgesprochen wie ein roter Faden durch den gesamten Gesetzentwurf: das abgrundtiefe Misstrauen der Landesregierung gegenüber der Richterschaft, der die rechtsprechende Gewalt in diesem Lande anvertraut ist. Von einer Landesregierung, die von einer großen Koalition getragen wird, also gleichsam nur zur Hälfte schwarz ist,“
„und dann auch noch unter der Federführung einer sozialdemokratischen Ministerin glaubte die Richterschaft etwas anderes erwarten zu dürfen als das, was sie mit dem vorliegenden Entwurf präsentiert bekommt.“
„Als Gralshüterin oder gar Vorkämpferin der Mitbestimmung ist das Ministerium der Justiz jedenfalls nicht in Erscheinung getreten.“
An anderer Stelle heißt es:
„Wenn dieser Klärungsprozess abgeschlossen ist, dann wollen wir mit Ihnen zusammen in der kommenden Legislaturperiode gern über eine grundlegende Novellierung des Richterrechts in Sachsen-Anhalt reden. Ich meine, der vorliegende Entwurf ist als Grundlage für eine Novellierung, die diesen Namen auch verdient, nicht tauglich.“
Wir können dem nur uneingeschränkt zustimmen.
Es ist schade, dass das Land Sachsen-Anhalt nicht die Chance für ein modernes, zeitgemäßes Richterrecht genutzt hat. Vielleicht haben wir in der nächsten Legislaturperiode dafür die Chance.
Dem vorliegenden Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen können wir zustimmen, obwohl sich uns die Frage aufdrängt, warum das, was darin festgelegt worden ist, nicht bereits vor der Erarbeitung des Gesetzentwurfes getan wurde. Das wäre der richtige Zeitpunkt gewesen, und dann hätten wir heute mit Sicherheit einen besseren Gesetzentwurf gehabt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss ehrlich gestehen: Das Stiftungsrecht ist etwas für Liebhaber von Gesetzen; für diejenigen, die sich nicht täglich damit beschäftigen, ist es schwer zu verstehen und zu durchschauen. Aber zum Glück konnten wir wie gewohnt auf die bewährten Erläuterungen und Hinweise des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zurückgreifen, welcher uns im Rahmen der Ausschussberatung hilfreich zur Seite stand.
So wurde letztlich eine Reihe von Vorschlägen des GBD berücksichtigt, welche eine Überregulierung in diesem Gesetz zumindest im Ansatz etwas entwirrten. So muss zum Beispiel ein Landesgesetz keine Regelungen enthalten, die bereits im Bundesgesetz geregelt sind; denn hierbei sollte nicht das Motto gelten: Doppelt hält besser.
Ferner betraf das die Regelung des § 2, welcher den Anwendungsbereich betrifft. Dort muss nicht festgeschrieben werden, dass das Gesetz nur für Stiftungen gilt, für die das Land zuständig ist. Das liegt nun einmal auf der Hand. Das ist letztlich während der Ausschussberatungen geändert worden.
Keine Änderung erfuhr leider der § 7, obwohl verfassungsrechtliche Bedenken seitens des GBD vorgetragen wurden. Diese Bedenken können wir in vollem Umfang teilen, da es dem Landesgesetzgeber verwehrt ist, im BGB geregelte Vorschriften zu ergänzen oder gar neu zu regeln. Aber die Mehrheit im Ausschuss war zu einer Änderung nicht bereit.
Für äußerst problematisch halten wir ebenfalls die in § 5 Abs. 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs getroffene Regelung, wonach kirchliche Stiftungen des öffentlichen Rechts nur auf Antrag in das Stiftungsverzeichnis aufgenommen werden können. Dafür gibt es aus unserer Sicht keinerlei rechtliche oder fachliche Begründung. Auch in der Anhörung konnte nicht plausibel dargelegt werden, warum diese Stiftungen eine Sonderstellung hinsichtlich des Stiftungsverzeichnisses einnehmen sollen.
Ein weiteres Problem tat sich in der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände auf. In dieser wurde darauf hingewiesen, dass es aufgrund der Kreisgebietsreform zu erheblichen Schwierigkeiten kam und kommen wird, da nunmehr in einem Kreisgebiet mehrere Sparkassenstiftungen existieren.
Darüber hinaus wurde von den kommunalen Spitzenverbänden die Folgeänderung in § 20 strikt abgelehnt, mit welcher in die Gemeindeordnung eingegriffen wird und mit der den Kommunen zukünftig die Möglichkeit der Gründung von Stiftungen faktisch genommen wird.
Meine Damen und Herren! Gesetze sollten, wenn schon nicht für die Ewigkeit, dann doch wenigstens für einen längeren Zeitraum erlassen werden. Bei der vorliegenden Beschlussempfehlung des Innenausschusses wird schon heute die Evaluierung des Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode angeregt, und es soll im Ländervergleich geprüft werden, durch welche Struktur der Stiftungsbehörden sowohl die Stiftungsaufsicht über staatliche Stiftungen des öffentlichen Rechts als auch die Interessenvertretung des Landes am zweckmäßigsten gewährleistet werden kann.
Wir müssen also davon ausgehen, dass nicht viel Vertrauen in die Qualität des Gesetzes gesetzt wird. Das ist mehr als bedauerlich. Wir werden uns bei der Abstimmung über den vorliegenden Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! meine Damen und Herren! Die Justizministerin Frau Professor Kolb sprach den Opferschutzbericht bereits an, den wir vor einigen Tagen vorgelegt bekommen haben. Darin zog die Ministerin in Bezug auf den Opferschutz eine positive Bilanz. Ich möchte daraus zitieren. Sie sagte in diesem Zusammenhang:
„Der Bericht zeigt, dass in den vergangenen Jahren in unserem Bundesland viel für den Opferschutz getan wurde. Wir können heute eine gute Infrastruktur vorweisen und verfügen über ein tragfähiges Netzwerk mit vielen kompetenten Partnern. Große Anstrengungen wurden im Bereich alternativer Konfliktlösungen unternommen, so beim Täter-Opfer-Ausgleich. Bundesweit beispielhaft sind die Beratung und Betreuung von Opfern durch den Sozialen Dienst der Justiz.“
Diesen Aussagen können wir zunächst uneingeschränkt zustimmen. Aber es gibt auch eine andere Seite.
Meine Damen und Herren! Die Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität, die Angst der Menschen, Opfer einer Straftat zu werden, schaffen leider auch zunehmend Akzeptanz für eine Politik, welche die Überwachungsmöglichkeiten des Staates ausbaut und zugleich die Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte ausdehnt. Das Bedürfnis nach einem Zusammenleben ohne Gewalt und Kriminalität nimmt einen hohen, nicht zu unterschätzenden Stellenwert unter den Problemen der Menschen ein. Dafür wird oft „gern“ der Preis der Freiheits- und Grundrechtseinschränkung gezahlt.
Dabei darf man aber nicht unberücksichtigt lassen, dass die Angst, Opfer einer Straftat zu werden, in einem Missverhältnis zur realen Bedrohung steht. Das darf aber letztlich nicht dazu führen, diese Ängste nicht ernst zu nehmen; denn das hochgradig sensible, subjektiv gefühlte Sicherheitsempfinden der Menschen entwickelt sich immer mehr zu einem feinfühligen Sensor für hohe Lebensstandards und somit objektiv zum zentralen Bewertungskriterium von Lebensqualität und Zukunftssicherheit.
Hierzu einige Zahlen aus der Kriminalitätsstatistik für das Jahr 2009. Im Jahr 2009 wurden 200 724 Fälle in der Polizeilichen Kriminalitätsstatistik registriert. Das sind 5 945 Fälle weniger als im Jahr 2008.
Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass in Sachsen-Anhalt alle zwei Minuten und 37 Sekunden eine Straftat passiert, dass ca. alle 70 Stunden eine Straftat gegen das Leben, alle sechs Minuten und 28 Sekunden ein Diebstahl, alle fünf Stunden und 36 Sekunden ein Raub und alle 17 Minuten und 32 Sekunden eine Sachbeschädigung begangen wird.
Hinter all diesen Zahlen stehen eben nicht nur die Täter, sondern insbesondere auch immer die Opfer. Opfer, die, anders als die Täter, oft nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Opfer, die mit ihren körperlichen, seelischen und materiellen Schäden nicht selten allein gelassen werden. Opfer, die bedroht, überfallen, beraubt, misshandelt oder sogar getötet wurden.
Niemand von uns, der so etwas nicht selbst erleben oder erleiden musste, kann auch nur im Ansatz nachvollziehen, wie es diesen Menschen psychisch und physisch geht, wie sie die Zeit durchleben, bis der Täter ermittelt wurde, wie sie dann auf dessen Verurteilung warten, und das oft über einen sehr langen Zeitraum hinweg, wie sie auf ein für sie gerechtes Urteil hoffen und sich nicht selten im Gerichtsverfahren demütigenden Befragungen ausgesetzt sehen.
Nicht selten suchen die Opfer Schuld in ihrer eigenen Person, in ihrem Verhalten, in ihrem Auftreten und fragen sich: Was habe ich falsch gemacht? Warum hat es gerade mich getroffen? Sie haben oft das ohnmächtige Gefühl, nie ganz mit dem Geschehen abschließen zu können.
Nun will ich überhaupt nicht verschweigen, dass gerade in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Bemühungen unternommen wurde und damit Tatsachen geschaffen wurden, um die Rechte von Opfern zu stärken und zu verstetigen.
Ein Beispiel auf gesetzlicher Ebene ist das Opferentschädigungsgesetz vom 7. Januar 1985, zuletzt geändert am 25. Juni 2009. Der Leitgedanke dieses Gesetzes besteht darin, dass die staatliche Gemeinschaft für die Opfer von Straftaten einstehen muss, wenn es ihr nicht gelingt, Gewalttaten völlig zu verhindern.
Der Opferentschädigungsanspruch soll sicherstellen, dass Opfer von Straftaten den Folgen nicht mehr hilflos gegenüberstehen und besser sozial abgesichert sind. Das ist ein sehr wichtiger und erst recht richtiger Anspruch, der aber wie so oft an der Realität vorbeigeht, weil die lange Dauer der Bearbeitung der Anträge und die Ausgestaltung der Verfahren in der Regel dazu führen, dass die Betroffenen nicht zeitnah die dringend benötigten Leistungen erhalten.
Am 11. und 12. Oktober 2010 fand das 21. Mainzer Opferforum unter dem Motto „Moderne Opferentschädigung - Betrachtungen aus interdisziplinärer Perspektive“ statt. In einer Resolution forderten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer Folgendes - ich zitiere -:
„Wer Gewalt erlebt hat, muss bei Bedarf sofortige Hilfe durch fachkundige Therapeuten erhalten. Wichtig dabei sind:
• eine schnelle Leistungsgewährung - dazu gehören auch vorläufige Leistungen und Vorschusszahlungen -,
• dass das Opferentschädigungsrecht auch neue Formen der Kriminalität berücksichtigen muss, wie zum Beispiel Stalking,
• eine auf die Bedürfnisse der Opfer abgestellte Verwaltung als Voraussetzung für zügige Verfahrensabläufe sowie
• die Möglichkeit der Wahrnahme der Rechte durch die Opfer, wenn sie ihre Rechte auch selbst kennen; Informationsoffensiven sind notwendig.“
In einem waren sich die Teilnehmer ebenfalls alle einig: dass eine Modernisierung nicht zu Rückschritten im Opferentschädigungsrecht führen darf und dass nicht auf Kosten der Opfer gespart werden darf.
Meine Damen und Herren! Die moderne Technik macht es leider notwendig, auch über die Problematik der Internetkriminalität zu reden. Da sind zum einen die Internetnutzer, die zu Opfern von Internetkriminalität werden, und da ist zum anderen das Internet als Plattform für Kriminalität, zum Beispiel für Kinderpornografie.
Einer aktuellen Studie nach sind weltweit bislang 65 % aller Internetnutzer Opfer von Internetkriminalität geworden, wie zum Beispiel Computerviren, Kreditkartenmissbrauch oder Identitätsdiebstahl. Die meisten fühlen sich hilflos, weil sie nicht wissen, wie sie sich wehren können.
Eines der schlimmsten Verbrechen, dem Kindesmissbrauch und dessen Verbreitung im Internet, muss mit aller Entschiedenheit entgegengetreten werden.
Das Zugangserschwerungsgesetz ist dabei aber nicht so richtig hilfreich. Unsere Bundestagsfraktion hat in ihrem Entschließungsantrag zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen Folgendes gefordert:
• die Personal- und Sachmittel der Strafverfolgungsbehörden mit dem Ziel zu erhöhen, Kinderpornografie an der Quelle durch Identifizierung der Opfer und Suche nach den missbrauchenden Tätern zu bekämpfen,
• in Abstimmung mit den Bundesländern die Strafverfolgungsbehörden zu veranlassen, gegen die ihnen bekannten Anbieter von Kinderpornografie unverzüglich vorzugehen und behördenbekannte Angebote auf Host-Servern sofort stilllegen zu lassen,
• die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden im Ausland weiter zu intensivieren und im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit stets ein
dringlich auf eine Kooperation bei der Verfolgung des Missbrauchs von Kindern hinzuwirken,
• Prävention und Opferschutz zu stärken und unter Einbindung von Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, Kinderärzten und gemeinnützigen Initiativen und Einrichtungen eine breites Netz von Beratungs- und Aufklärungsangeboten sowie von Hilfs- und Therapieangeboten zu etablieren und zu finanzieren,
• gezielt öffentliche Aufklärungsarbeit zu leisten, die, auch um die Qualität der Hinweise aus der Bevölkerung an die Strafverfolgungsbehörden zu erhöhen, bewusst auf eine emotionale Dramatisierung verzichtet und die den Fokus auf die eigentliche Problematik legt, und zwar so, dass der Herstellung von Kinderpornografie in aller Regel ein oft jahrelanger sexueller Missbrauch der Opfer vorausgeht, und das oft im unmittelbaren familiären Umfeld,
• ausreichend finanzielle Mittel bereitzustellen, um eine unabhängige wissenschaftliche Erforschung des Ausmaßes, der Ursachen und Folgen von Kinderpornografie im Internet ebenso wie auf anderen neuen und klassischen Trägermedien zu ermöglichen und um zeitnah Evaluierungen von getroffenen Maßnahmen zu deren Bekämpfung vorzunehmen.
Das alles sind Forderungen, die man für selbstverständlich halten müsste, die aber in dieser Form kaum realisiert werden.
Meine Damen und Herren! Diesbezüglich gibt es in Sachsen-Anhalt - das erkennen wir ohne Zweifel an - gute Ansätze, zum Beispiel in Form von Informationsblättern. So gibt es vom Ministerium des Innern Verhaltensempfehlungen beim Verdacht von Kindesmisshandlungen und Kindesvernachlässigungen mit Erläuterungen, was Kindesmisshandlungen, aber auch Kindesmissbrauch bedeuten, und wie Eltern oder Lehrerinnen und Erzieherinnen Anzeichen für derartige Straftaten bei den Kindern feststellen und an wen sie sich wenden können.
Das ist für viele Menschen mit Sicherheit ein ganz schwerer Schritt mit für sie fast unüberbrückbaren Hürden. Was, wenn man sich geirrt hat? Was, wenn jemand gänzlich unschuldig unter einen so schwerwiegenden Verdacht gerät? Aber dieser Verantwortung muss sich jeder und jede stellen.
So gibt es unter anderem auch Verhaltensempfehlungen zu der Problematik Gewalt in Paarbeziehungen.
Es gibt vom Landeskriminalamt ein Informationsblatt für Opfer von Straftaten mit Adressen von Ansprechpartnern des Weißen Ringes, der Mobilen Beratung für Opfer rechter Gewalt, dem Sozialen Dienst der Justiz, dem Kinder- und Jugendtelefon, den Frauenhäusern, dem Kinderschutzbund, dem Deutschen Familienverband, der Beratungsstelle „Pro Mann - gegen Männergewalt“, der Sekteninformation und Beratung, Vera und vielen, vielen mehr.
Es gibt ein umfangreiches gemeinsames Material des Ministeriums für Gesundheit und Soziales und des Verbandes Der Paritätische - Landesintervention und -koordination bei häuslicher Gewalt und Stalking.
Es gibt nebenamtliche Opferschutzbeauftragte in einigen Polizeirevieren.
Außerdem gibt es noch viele andere Einrichtungen und Institutionen, welche ich nicht alle aufzählen kann. Die Betreffenden mögen es mir verzeihen. Die Erwähnung und die Reihenfolge haben nichts mit einer Wertung zu tun; denn jedem und jeder, der bzw. die sich dieser schwierigen und doch so äußerst wichtigen Aufgabe widmet, gilt unser ausdrücklicher Dank.
Aber mit dieser Vielzahl beginnt für die Opfer das Problem. Wie soll sich jemand, der sich in einer für ihn so extremen Ausnahmesituation befindet, da zurechtfinden? - Wir müssen dabei berücksichtigen, dass bei den Opfern auch ein Vertrauensverlust in den Rechtsstaat eingetreten ist, weil dieser ihn nicht vor der erlittenen Straftat schützen konnte. Nun soll er oder sie sich aber gerade an diesen wenden und sieht sich dabei einer Flut von Informationen und Ansprechpartnern ausgesetzt, die ihn oder sie einfach überfordern.
Meine Damen und Herren! Ich habe mich gefragt, ob alle diese wirklich sehr guten Bemühungen nicht mehr vernetzt werden können, ohne die Eigenständigkeit der einzelnen Organisationen, Vereine oder Institutionen zu verletzen. Ich kann die Frage heute sicherlich nicht abschließend beantworten, aber ich bin fest davon überzeugt, dass im Interesse der Opfer von Kriminalität sehr ernsthaft darüber nachgedacht werden muss und entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden sollten.
Ich möchte noch ein Problem ansprechen. Das ist die Frage der Finanzierung. Nicht alles ist mit ehrenamtlichen Kräften leistbar. Alle mit dieser Problematik Befassten müssen auf eine verlässliche Finanzierung hoffen können. Ohne diese ist eine kontinuierliche Arbeit einfach nicht leistbar.
Meine Damen und Herren! Nicht der Ruf nach härteren Gesetzen wird den Opfern gerecht. Sie erwarten zeitnah ein für sie als gerecht empfundenes Urteil sowie unbürokratische Entschädigungsleistungen.
Aber auch die Resozialisierung der Straftäter inner- und außerhalb des Strafvollzuges - davon bin ich ganz fest überzeugt - gehört unbedingt zur Frage des Opferschutzes, um zu verhindern, dass die Straftäter wieder straffällig werden.
Meine Damen und Herren! Der Binsenwahrheit, die ich jetzt ausspreche, werden sicherlich alle zustimmen, und doch ist sie so schwer zu machen: Prävention ist und bleibt immer noch der beste Opferschutz. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Präsident. - Wie das Statistische Landesamt am 12. August 2010 in einer Pressemitteilung bekanntgab, hatten sich vor den Gerichten in SachsenAnhalt im Jahr 2009 27 980 Personen - das sind 1 311 weniger als im Vorjahr - wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten.
Für 21 840 von ihnen - das sind gegenüber dem Vorjahr 1 664 weniger - endete das Strafverfahren mit einer rechtskräftigen Verurteilung.
Bei 6 140 Abgeurteilten wurden andere Entscheidungen getroffen. So gab es in 1 162 Fällen einen Freispruch. In 4 952 Fällen wurden die Verfahren eingestellt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Anzahl von Personen in Sachsen-Anhalt, die nach einem Strafverfahren freigesprochen bzw. deren Verfahren eingestellt wurden, relativ hoch ist im Vergleich zur Gesamtzahl von Personen, die sich zum einen generell wegen eines Verbrechens oder Vergehens zu verantworten hatten und die zum anderen rechtskräftig verurteilt wurden, und worin sieht die Landesregierung die Ursachen für diesen Umstand?
2. Was ist der Grund dafür, dass Heranwachsende im Alter von 18 bis unter 21 Jahren trotz sinkender Verurteiltenziffer gegenüber dem Vorjahr mit 2 890 Verurteilten bezogen auf 100 000 Personen die meisten Verurteilten, das heißt konkret: dreimal mehr als bei den Erwachsenen, hatten und welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung dem entgegenzusetzen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jahrelang konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Datenschutz etwas ist, was eigentlich nur die Datenschutzbeauftragten selbst interessiert. Aber insbesondere deren Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass dieses wichtige Thema in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt ist. Dafür sollten wir ihnen und natürlich insbesondere unserem Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. von Bose danken.
Datenschutz war und ist eine wirkliche Puzzlearbeit. Ist ein Teilstück geregelt, tut sich ein anderes Problemfeld auf. Im Zeitalter der modernen Technik werden die Probleme stets diffiziler. Sind auf Länderebene datenschutzrechtliche Probleme erkannt und behoben worden, gibt es einen neuen Ansatz seitens der EU, der alles wieder infrage stellt.
So finanziert die EU seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, welches alle bestehenden Überwachungstechnologien verbinden soll. Das Projekt, genannt „Indect“, soll es ermöglichen, dass alles gesehen und alles verfolgt werden kann. Das Projekt will bis zum Jahr 2012 eine Plattform entwickeln, die Videokameras biometrisch auswertet und die Bilder mit in Datenbanken gespeicherten Auffälligkeiten abgleicht. Darüber hinaus sollen fliegende Kameras eingesetzt werden, die autonom verdächtiges und anormales Verhalten erkennen - was immer man darunter auch verstehen mag. Entsprechende Personen sollen dann verfolgt werden. Datenschützer nennen das Projekt deshalb auch Bevölkerungsscanner und lehnen es ab.
Mit klassischer Verbrechensbekämpfung hat dies überhaupt nichts mehr zu tun. Das Projekt ist der Versuch, mit allen technischen Möglichkeiten in die Privatsphäre eines jeden Bürgers und einer jeden Bürgerin einzugreifen. Der Begriff der Unschuldsvermutung bleibt dabei völlig auf der Strecke. Die EU lässt sich dieses Projekt insgesamt 14,86 Millionen € kosten. Treffend
schreibt dazu Herr Dr. von Bose in seinem Bericht - ich zitiere -:
„Die gesellschaftlichen Auswirkungen der modernen Informations- und Kommunikationsgesellschaft einschließlich des sich daran beteiligenden Staates auf die Bedeutung der Privatsphäre und letztlich auch auf das Gemeinwesen insgesamt sind noch nicht absehbar. Dies gilt zumal für die digitale Revolution des Internets, das nichts mehr vergisst. Was wir gewinnen, was wir verlieren, das ist noch offen.“
An anderer Stelle heißt es - ich zitiere -:
„Selbstbestimmung ist eine elementare Funktionsbedingung des freiheitlich-demokratischen Gemeinwesens. Selbstbestimmung und Privatheit werden nicht um ihrer selbst willen geschützt.“
Der Zeitraum des Tätigkeitsberichts umfasst die Zeit vom 1. April 2007 bis zum 31. März 2009. Dabei stellte der Datenschutzbeauftragte fest, dass die Zahl der Eingänge und Anfragen wiederum angewachsen sei, auf insgesamt 3 730 im Jahr 2008. Dabei kommt er auch zu dem Fazit, dass bei verschiedenen Kontrollen und Vorgängen nicht selten ein unzureichendes Bewusstsein für Datenschutzbelange in Behörden, bei deren Leitungen und bei den Datenschutzbeauftragten festgestellt werden musste.
Folgende Empfehlungen wurden von ihm unter anderem erarbeitet: Normenklarheit und Normenbestimmtheit, Datensparsamkeit, strenge Zweckbindung bei Datenerhebung und -verarbeitung, Befristung und Evaluation von Eingriffsmaßnahmen, Förderung des Datenschutzbewusstseins und von Selbstdatenschutz sowie Transparenz bei der Datenverarbeitung - um nur einiges zu nennen.
Wie aktuell diese Punkte sind, zeigen die im Zehnten Parlamentarischen Untersuchungsausschuss behandelten Vorkommnisse hinsichtlich gespeicherter Daten.
So verwundert es auch nicht, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz bereits im letzten Tätigkeitsbericht darauf hinwies, dass die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und dem Datenschutzbeauftragten in Teilen dadurch erschwert werde, dass für Stellungnahmen der Dienstweg über das Ministerium des Innern einzuhalten sei. Das kostet nicht nur Zeit, sondern wurde auch der Verpflichtung der öffentlichen Stellen zur Unterstützung des Landesbeauftragten nicht gerecht.
Nun wurde der Erlass nach Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz zumindest vorläufig tragbar. Er verkennt aber nach wie vor, dass die öffentlichen Stellen verpflichtet sind, den Landesbeauftragten bei seiner Arbeit zu unterstützen, und er nicht nur - wie vom Innenminister formuliert - nicht behindert werden darf.
Nach wie vor wird der Datenschutzbeauftragte die Videoüberwachung auf dem Hasselbachplatz im Auge behalten. So wird er sich regelmäßig berichten lassen, welche Erkenntnisse bzw. Vorfälle zur Rechtfertigung der Videoüberwachung herangezogen werden - das auch mit Blick auf Berichterstattungen hinsichtlich der Videoüberwachungen in London, die letztendlich zu keinem nennenswerten Ergebnis geführt haben.
Interessant waren auch die Ausführungen zu fehlenden Protokollierungen von Datenabfragen. Da tun sich immer
wieder Parallelen zu den Untersuchungsausschüssen auf.
Ein weiteres wichtiges Thema, auf das ich noch kurz eingehen möchte, ist die Frage nach Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein von Schülern. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben in einer Resolution die zuständigen Minister der Länder aufgefordert, bei den Schülern den informationellen Selbstschutz und ein Datenschutzbewusstsein zu wecken und zu stärken und damit zu dokumentieren, dass Datenschutz zum Bildungsauftrag an Schulen gehört - und das nicht nur in den Fächern Moderne Medien und Informatik, sondern vor allem in den Fächern Sozialkunde, Rechtskunde und auch Ethik.
Meine Damen und Herren! Im Vorwort der Broschüre zur Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder heißt es - ich zitiere -:
„Diese Entwicklung hin zur allgegenwärtigen Datenverarbeitung hat aber auch ihre Kehrseite: Wir sind nie mehr wirklich allein und können unseren ‚Datenschatten’ nicht abschütteln. Wir haben zudem kaum eine Möglichkeit, diesen überhaupt zu bemerken.“
Eben auch dafür haben wir den Datenschutzbeauftragten, der jeden und jede von uns immer daran erinnert und den öffentlichen und hoffentlich auch bald den nichtöffentlichen Stellen sehr genau auf die Finger schaut. Dafür nochmals unseren herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion verlangt von der Landesregierung, noch in dieser Legislaturperiode ein Konzept zur Neuausrichtung von Aussteigerprogrammen
aus der links- und der rechtsextremistischen Szene vorzulegen. Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass bei der FDP bei dem Begriff Rechtsextremismus reflexartig im selben Atemzug auch der Begriff Linksextremismus genannt werden muss. Ob dies sachlich gerechtfertigt ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
Die antragstellende Fraktion erwähnt selbst in der Begründung zu ihrem Antrag die Antwort auf ihre Kleine Anfrage vom 20. Juli 2009, in der die Landesregierung eindeutig antwortet, dass es kein Aussteigerprogramm für Linksextremisten in Sachsen-Anhalt gibt. Wenn ein solches auf den Linksextremismus ausgerichtetes Programm bisher nicht existierte, kann es zum einen nicht neu ausgerichtet werden, und es können zum anderen keine Kriterien benannt werden, welche sicherstellen, dass das Aussteigerprogramm stärker angenommen wird.
Nun muss es für ein solches Programm auch Notwendigkeiten geben. Außerdem muss es Begründungen hierfür geben. Diese habe ich heute, zumindest hinsichtlich des Linksextremismus, nicht gehört. Auch mithilfe von Aussagen im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2009 kann man nicht ansatzweise den Beleg dafür erbringen, dass ein Aussteigerprogramm für die linke Szene notwendig ist. Auch in Ihrer heutigen Rede haben Sie diese Belege nicht vorbringen können, weil es dafür keine Notwendigkeit in Sachsen-Anhalt gibt.
Um aber ausdrücklich nicht missverstanden zu werden: Wir haben uns stets dahin gehend positioniert, dass wir jegliche Gewalt, sei sie gegen Personen oder Sachen gerichtet, unter dem Deckmantel einer ideologischen Ausrichtung strikt ablehnen. Gewalt darf kein Mittel politischer Auseinandersetzung sein.
Meine Damen und Herren! Kommen wir aber nun zu dem wirklich wichtigen und richtigen Teil des Antrags der FDP, zum Aussteigerprogramm gegen Rechtsextremismus. Dabei geht es uns vor allem um die erfolgreiche Unterstützung von Menschen beim Loslösen aus der rechten Szene, beim Ablegen rassistischen Gedankenguts und um die Rückkehr in die normale Gesellschaft.
Ich hatte bereits in meiner Rede zur Aussprache zu unserer Großen Anfrage zum Thema des Rechtsextremismus darauf hingewiesen, dass wir es sehr bedauern, dass dieses Aussteigerprogramm ausgelaufen ist. Sowohl in den Antworten zu unserer Großen Anfrage als auch aus der Antwort auf die Anfrage der FDP geht hervor, dass bislang nur sehr wenige von diesem Programm Gebrauch gemacht haben. Herr Kosmehl hat bereits darauf hingewiesen.
Schon damals wies ich darauf hin, dass dies insbesondere an der Ausrichtung des Konzepts selbst lag. Wer ein solches Programm nur bei der Polizei bzw. beim Verfassungsschutz ansiedelt, braucht sich nicht zu wundern, wenn es nur äußerst zögerlich angenommen wird. Es fehlte zum Beispiel die Anbindung an die sozialen Dienste.
In Niedersachsen hat man sich unter anderem der Hilfe von Sozialarbeitern bedient, die sich diesem Thema sehr engmaschig widmen. In der Vergangenheit haben wir so viel von Niedersachsen übernommen - nicht alles war gut, aber an dieser Stelle wäre das schon angebracht.
Auch damals habe ich darauf hingewiesen, dass die Eltern bei der Ausrichtung dieses Konzepts mit einbezogen werden sollten. Ihnen muss zum einen dabei geholfen werden, mit der Situation klarzukommen, dass sich ihre Kinder in der rechtsextremen Szene engagieren, und zum anderen sind sie bei einem Ausstieg aktiv einzubinden.