Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir halten die vorgeschlagenen Instrumente für sinnvoll und für richtig. Wir denken auch, dass sie Erfolg haben werden.
Allerdings bedeutet das für uns ganz klar: Wir wollen von Ihnen auch in den Ausschussberatungen wissen, wie Sie eine mögliche Flut von Anträgen lenken werden.
Sagen Sie zu einem gewissen Zeitpunkt: Ab heute können wir keine Altersteilzeit, können wir keinen Vorruhestand mehr genehmigen, weil dann zu viele gehen würden, wir also sozusagen unter unsere Sollstärke gehen würden? Dazu müssten wir uns verabreden. Das wollen sicherlich auch unsere Finanzpolitiker wissen; denn die gucken zwar sehr genau aufs Geld, aber sie wollen auch sicher in Sachsen-Anhalt leben. Deshalb glaube ich, dass man eine ausgewogene Personalstruktur, eine angemessene Anzahl an Personalstellen mit den geldlichen Verpflichtungen verbinden kann. Beides zusammen kriegen wir in einen vernünftigen Kontext.
Eine letzte Bemerkung möchte ich mir an dieser Stelle nicht verkneifen. Ich möchte die Koalitionsfraktionen darauf hinweisen, dass in diesem Gesetzentwurf auch eine substanzielle Änderung enthalten ist, die nichts mit Ihnen, Herr Minister, und nichts mit der Polizei zu tun hat.
In den Haushaltsberatungen ist eine Änderung den Landesrechnungshof betreffend besprochen worden, die die Ausbringung von B-Stellen betrifft. Es geht um einen Übergang von der Besoldungsgruppe B 5 auf die Besoldungsgruppe B 6. Dieser wird hier völlig zu Recht nachvollzogen.
Aber jetzt haben wir auch eine Änderung in der B-Besoldung beim Landesamt für Archäologie und Denkmalpflege, nämlich von Besoldungsgruppe B 2 auf B 3. Dafür hätten Sie vor zwei oder drei Monaten, als wir über den Haushalt gesprochen haben, die Vorkehrungen treffen können. Ich habe bisher nicht gesehen, dass die Vorkehrungen im Haushalt getroffen worden sind. Ich sage an dieser Stelle für die Fraktion der FDP: Darüber wollen wir reden. Das hat nichts mit der Person zu tun, die diese Stelle derzeit sehr erfolgreich und sehr gut für das Land ausübt.
Aber wir wollen darüber reden, wie es dazu kommt, dass man die Haushaltsvorsorge, die man vor drei Monaten hätte treffen können, nicht getroffen hat und die Stellenhebung jetzt ganz hinten in einer Ziffer einfügt und darauf hofft, dass man sie durchlaufen lässt. Darüber sollten wir uns unterhalten. Das muss das Parlament auch abwägen. Diesbezüglich sind auch unsere Finanzpolitiker gefordert.
Herr Präsident, ich habe leider etwas überzogen. Ich komme zum Schluss. - Wir beantragen die Überweisung zur federführenden Beratung an den Innenausschuss, der eine zügige Beratung durchführen wird, und zur Mitberatung an den Finanzausschuss, weil es dabei auch um Fragen des Haushaltes geht. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An dieser Stelle möchte ich zu dem vorliegenden Gesetzentwurf keine weitreichenden Ausführungen machen. Die Anpassung an europarechtliche Vorschriften und die Umsetzung von europäischen Richtlinien sind notwendig. Aber worauf ich hinweisen möchte und was ich nicht als unproblematisch erachte, ist der Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfes. Darauf möchte ich kurz eingehen.
Die Beamtinnen und Beamten des mittleren und des gehobenen Polizeivollzugsdienstes sollen einen besonderen Altersteilzeitzuschlag eingeräumt bekommen. Außerdem wird ihnen durch den Gesetzentwurf die Option eines als Antragsruhestand ausgestalteten Frühpensionierungsmodells eröffnet. An dieser Stelle stellt sich für mich die Frage der Gleichbehandlung aller Landesbeamtinnen und -beamten im Land Sachsen-Anhalt.
Wir müssen - so gut und richtig die Zielstellung dieses Vorhabens ist - auf dieses Gleichbehandlungsprinzip achten; denn ich bin davon überzeugt, dass eine Vielzahl anderer Berufszweige diese Vorteile gern in Anspruch nehmen würde. Auch wenn es hier um unsere Polizei geht, für die wir immer da sind, für die wir eintreten, hinter die wir uns stellen und, wenn es sein muss, vor die wir uns stellen.
Außerdem, meine Damen und Herren, soll die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandes den Personalabbau vorantreiben. Dieses Instrument wird ziehen und es wird intensiv ziehen. Eine Vielzahl von Polizeibeamtinnen und -beamten wird dieses Instrument in Anspruch nehmen, wenn es für sie zutrifft. Darum müssen wir im Innenausschuss gut darüber nachdenken und überlegen und uns anhand von Zahlen vom Innenministerium aufzeigen lassen, wie viele Beamtinnen und Beamten es sein werden.
Es darf nicht passieren, dass wir auf einmal vor der Tatsache stehen, dass diese Verlockung, in den Ruhestand zu treten - das ist bei dem Polizeiberuf allgemein auch verständlich -, dazu führt, dass wir Polizeipräsenz in der Fläche verlieren bzw. diesbezüglich ein Problem bekommen. Das darf auf keinen Fall passieren. Darum wollen und müssen wir im Innenausschuss gut darüber diskutieren und beraten.
Ich freue mich auch darüber, wenn 100 neue Stellen zusätzlich vorgezogen werden. Es wird sich aber auch herausstellen, ob diese 100 Stellen überhaupt reichen.
- Der Innenminister sagt gerade, dass es nicht reicht. - Wir müssen darüber diskutieren, dass wir nicht nur Sorge dafür zu tragen haben, das ehrenwerte Ziel zu erreichen, den Personalbestand bis Ende des Jahres 2011 auf 55 000 zu reduzieren. Dabei geht es um 7 000 Leute. Wir müssen auch hinsichtlich der Personalsituation und des Altersbestandes unserer Polizei nachfragen, ob diese rund 1 200 Polizeibeamten dann zur Disposition stehen müssen. Das wird ebenfalls diskutiert werden müssen.
Ich würde darum bitten, dass dieser Gesetzentwurf aufgrund dieser gravierenden Aspekte, die hier zu diskutieren sind, zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss überwiesen wird. - Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es vorweg zu sagen: Wir stimmen der Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss zu. Wir werden hier in der ersten Lesung nicht auf einzelne Fragen eingehen; einige sind schon genannt worden, einige mehr sind noch drin. Ich möchte dennoch ein paar grundlegende Anmerkungen in Form von sechs Punkten machen, die zum Teil schon von den Vorrednern genannt wurden, bei denen ich aber doch noch einmal betonen möchte, wo bei uns der Schwerpunkt liegt und wie wir das bewerten.
Das erste Problem - das wurde hier auch schon gesagt -: Es geht nach wie vor - dieses Defizit ist nicht aufgehoben - um ein aufgabenbezogenes Vorhalten von Personal. Gerade bei der Polizei sind wir jetzt wirklich gefragt zu sagen: Ist es gerechtfertigt, dort den Bundesdurchschnitt anzulegen? Diese Frage konnten wir im Innenausschuss nicht beantworten, aber wir müssen sie beantworten.
Herr Innenminister, Sie sind demnächst in der Enquetekommission. Der Auftrag der Enquetekommission lautet, eine Aufgabenkritik vorzunehmen und daran die Fragen abzuarbeiten. Ich bitte Sie sehr, dass Sie es nicht so ähnlich machen wie der Kultusminister, der sagte, das steht im Schulgesetz. Sagen Sie also nicht, das steht im SOG, und dann sind Sie mit der Aufgabenkritik fertig. Das sollte ein bisschen mehr in die Tiefe gehen.
Das hat sich Übrigens auch bei allen gezeigt, die jetzt eine Stellungnahme abgegeben haben. Diese befinden sich in dem Widerspruch, auf der einen Seite nicht anerkennen zu können, dass so viel Personal bei der Polizei abgebaut werden muss, und auf der anderen Seite natürlich gute und günstige Bedingungen für diejenigen verlangen zu müssen, die ausscheiden müssen.
Punkt 2. Das Problem gibt es bei der Altersteilzeit generell, aber jetzt noch verschärft. Das Land nimmt unwahrscheinlich viel Geld in die Hand, im Grunde - das ist keine Kritik an den Leuten, die das Angebot annehmen - für das Nichtstun. Wir nehmen bei der Altersteilzeit im Grunde genommen für das Nichtstun ganz viel Geld in die Hand. Das ist und bleibt ein Problem und es wird noch mehr zum Problem, wenn wir davon ausgehen, dass wir auf der anderen Seite das Rentenalter immer weiter hochsetzen.
Punkt 3. Das hat Herr Reichert angesprochen. Wir müssen uns wirklich Gedanken über die Frage der Gleichbehandlung machen. Natürlich ist es kompliziert. Wir
müssen durchrechnen, wie vielen wir das anbieten können. Aber es gab immer wieder Petitionen, während der ganzen Jahre, als Altersteilzeit dann nicht mehr für alle gewährt wurde, in denen stand: Ich möchte in Altersteilzeit gehen und habe von meinem Dienstherrn nicht die Einwilligung bekommen, weil diese Stelle dann nicht mehr besetzt werden könnte. - Die Schere klafft durch dieses Gesetz auf alle Fälle wieder weiter auseinander.
Herr Innenminister, Sie haben heute mitgeteilt, dass es 100 Neueinstellungen geben wird und dass es sich ausgleichen wird. Ich kann nur sagen, wir nähern uns so langsam dem Antrag der LINKEN hinsichtlich der Neueinstellungen an.
Jeder Bereich sagt jetzt, hier kommen noch einmal hundert drauf, und bei der Schule benötigen wir auch noch ganz viele. Wir sind jetzt so weit. Der Finanzminister hat gesagt, das Personalentwicklungskonzept fließt und fließt. Es ist noch nicht fertig. Wir kommen dahin, dass wir die Neueinstellungen realisieren.
Ich war heute richtig erstaunt darüber, dass Sie gesagt haben, am Ende des Jahres wird das Gesamtpaket vorgelegt. Es ist wirklich ein Problem, dass wir jetzt ständig an diese besoldungs- und versorgungsrechtlichen Vorschriften gehen. Wir sehen nachher nicht mehr durch, was da passiert. Wir sind, glaube ich, seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform schon dreimal herangegangen. Deshalb ist es ganz wichtig, dass wir dort insgesamt ein überschaubares Regelwerk bekommen und nicht der Gemeindeordnung nacheifern, die so vielen Änderungen unterlegen ist, dass niemand sie mehr richtig kennt.
Eine letzte Bemerkung. Das Vorblatt zu dem Gesetz ist eine Farce. Das muss geändert werden. Ich habe mich schon längst daran gewöhnt, dass bei den Alternativen immer steht: keine. Es gibt nie eine Alternative. Aber dass man bei den Kosten angibt, man wisse nicht, wie viele es in Anspruch nehmen würden, und könne deshalb keine Kosten ausweisen, ist gelinde gesagt eine Zumutung für das Parlament.
Auf der einen Seite sagen Sie, Sie seien davon überzeugt, dass sie noch mehr Geld erwirtschaften würden, auch wenn sie die 100 Neueinstellungen vornähmen, aber auf der anderen Seite wird so getan, als wenn es keinerlei Modellrechnungen gäbe. Monatelang wurde vom Finanzminister und vom Innenminister behauptet, es gebe Modellrechnungen, man sei noch dabei. - Diese Modellrechnungen möchten wir auf dem Tisch haben.
Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Zum Abschluss der Debatte hören wir nun für die SPD-Fraktion Herrn Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der SPD-Fraktion begrüße ich den Gesetzentwurf der Landesregierung, insbesondere die Einführung des besonderen Altersteilzeitzuschlages für Polizeivollzugsbeamte, weil sich mit diesem Instrument eine Personalentwicklung steuern lässt, die der Polizei zugute kommt.
Für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit ist ein Antrag der Beamtin bzw. des Beamten erforderlich. Dem Antrag kann, muss aber nicht stattgegeben werden. Der Dienstherr - Herr Reichert, Sie haben das Problem angesprochen, dass es aus dem Ruder laufen könnte - entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der dienstlichen Erfordernisse. Das kann und wird sicherlich in zahlreichen Fällen dazu führen, dass einem solchen Antrag nicht stattgegeben werden kann.