Befindet sich noch jemand im Raum, der nicht aufgerufen worden ist? - Frau Brakebusch, wie stimmen Sie?
Ist noch jemand im Saal, der seine Stimme noch nicht abgegeben hat? - Das sehe ich nicht. Dann ist die Abstimmung abgeschlossen. Ich unterbreche die Sitzung für die Auszählung, bitte Sie aber, im Raum zu bleiben.
Meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über die genannte Drucksache bekannt geben. Für das Gesetz stimmten 52 Abgeordnete, mit Nein stimmten 28. Es gab fünf Enthaltungen. Zwölf Abgeordnete waren nicht anwesend. Das Gesetz ist damit angenommen worden.
Meine Damen und Herren! Damit ist der Tagesordnungspunkt 3 erledigt. Wir gehen jetzt in die Mittagspause. Wir treffen uns hier um 14.30 Uhr wieder. Guten Appetit!
Meine Damen und Herren! Es ist 14.32 Uhr und wir setzen die Sitzung fort. Ich muss bedauernd feststellen, dass mindestens zwei Ausschüsse jetzt tagen. Ich halte das für eine Unart.
(Herr Kosmehl, FDP: Nein, bis zur nächsten re- gulären Sitzung in zwei Wochen! Also wir werden lauschen!)
Die erste Beratung fand in der 33. Sitzung des Landtages am 24. Januar 2008 statt. Ich bitte Herrn Rothe, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf in der Drs. 5/1086 in der 33. Sitzung am 24. Januar 2008 in den Ausschuss für Inneres zur Beratung überwiesen.
Mit der Änderung des Wahlgesetzes soll Vorsorge für den Fall einer gemäß Artikel 60 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt möglichen vorzeitigen Beendigung der Wahlperiode geschaffen werden. Die in diesem Fall zu verkürzenden Fristen sollen durch das zuständige Ministerium per Verordnung so festgelegt werden, wie es die Bestimmung des Termins der Neuwahl durch den Landtag erfordert.
Außerdem werden aufgrund der bereits erfolgten Verlängerung der Wahlperiode des Parlaments auf fünf Jahre Fristenregelungen im Verfahren zur Bewerberaufstellung und zu Berichtspflichten der Landesregierung angepasst.
Schließlich beseitigt die Wahlrechtsnovelle die Zulässigkeit von Listenvereinigungen als Träger von Wahlvorschlägen bei Landtagswahlen.
Der Innenausschuss hat sich in der 34. Sitzung am 14. Februar 2008 mit dem Gesetzentwurf befasst. Änderungsanträge wurden nicht gestellt. Ohne Aussprache verabschiedete der Ausschuss mit 9 : 0 : 2 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/1127 vorliegende Beschlussempfehlung an den Landtag.
Ergänzend möchte ich darüber informieren, dass im Ausschuss seitens der FDP-Fraktion im Hinblick auf die nunmehr für 2009 geplante Berichterstattung zur Bevölkerungsentwicklung in den Wahlkreisen die Bitte geäußert worden ist, dass die Koalition rechtzeitig vor der Beschlussfassung zur Wahlkreiseinteilung die Opposition informiert und einbezieht.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bitte im Sie um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Innenausschusses und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Rothe. - Es ist vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist offensichtlich nicht der Fall.
Dann stimmen wir ab. Wenn niemand widerspricht, lasse ich über die selbständigen Bestimmungen, die beiden Paragrafen, die Gesetzesüberschrift - Sechstes Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes des Landes SachsenAnhalt - und das Gesetz in seiner Gesamtheit in einem Zuge abstimmen. Wer stimmt zu? - Koalition und FDP, also die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linksfraktion enthält sich der Stimme. Damit ist dieses Gesetz mehrheitlich so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 ist beendet.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist ein wenig schade, dass der Plenarsaal derart leer ist, denn ich denke, dass das Thema es verdient hätte, von einer größeren Zahl von Abgeordneten entsprechend wahrgenommen zu werden. Es ist eine Vielzahl von Städten, die sich bekanntermaßen an dem Projekt „IBA Stadtumbau 2010“ beteiligen. Viele von denen, die jetzt abwesend sind, haben vielleicht sogar in ihrem eigenen Wahlkreis das eine oder andere Projekt und werden deshalb das eine oder andere leider nur im Protokoll nachlesen können.
Meine Damen und Herren! Ich denke, dass es eine gute Idee war, die am Ende der dritten Wahlperiode vom Direktor der Stiftung Bauhaus Dessau, Professor Akbar, und dem damaligen Bauminister Dr. Heyer entwickelt worden ist, im Jahr 2010 eine internationale Bauausstellung unter dem Motto „Stadtumbau“ durchzuführen. Ich begrüße es außerordentlich, dass die darauf folgende Landesregierung diese Idee aufgegriffen und weiterentwickelt hat, denn auch das ist kein Automatismus. Das muss man an dieser Stelle noch einmal deutlich festhalten.
Eine IBA an sich ist dabei nichts völlig Neues. Es gab dafür Vorläufer sowohl in den 80er-Jahren in Berlin als auch in den 90er-Jahren mit der IBA Emscher-Park im Ruhrgebiet. Neu aber ist unser Ansatz für ein ganzes Bundesland und neu ist vor allem das Thema, der Umgang mit Schrumpfungsprozessen und mit Leerstand. Dabei besitzt das Thema zweifellos eine internationale Dimension.
Im Jahr 2006 gab es unter anderem auch in Halle die Ausstellung „Schrumpfende Städte“. Dabei wurde eine Weltkarte präsentiert, die für mich außerordentlich interessant war. Dort waren die Städte dargestellt - weltweit waren es mehr als 350 mit mehr als 100 000 Einwohnern -, die in den letzten 50 Jahren einen Bevölkerungsverlust von mehr als 10 % hinzunehmen hatten. Unter anderem waren das 59 Städte in den USA, 27 Städte in Großbritannien, seit 1990 aber auch verstärkt im ehemaligen Ostblock, 93 Städte in Russland und 41 in der Ukraine.
Zurück nach Sachsen-Anhalt! 17 Städte beteiligen sich mittlerweile mit eigenen spannenden Projekten bei uns an dem Projekt „IBA Stadtumbau 2010“. Leider kann ich hier nicht auf alle eingehen, obwohl das zweifellos viele verdient hätten. Herausragend für mich sind beispielsweise die Städte Eisleben und Aschersleben, zum einen der Umgang mit dem Weltkulturerbe - im Übrigen gerade mit dem Landesarchitekturpreis 2007 gewürdigt - in Form eines konzeptionellen Stadtumbauplans mit integrierter
Denkmalpflege, zum anderen der zugegebenermaßen unkonventionelle Umgang mit Baulücken entlang von Durchgangsstraßen in Form der so genannten Drivethrough Gallery.
Die Organisation des Projekts IBA liegt in den Händen der Stiftung Bauhaus Dessau und der Landesentwicklungsgesellschaft Saleg. Die Projekte selbst aber wurden vor Ort in den einzelnen betroffenen Städten entwickelt, häufig mit Beteiligung der direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Dabei sind Fragen der Zukunftsfähigkeit und der Identität von ganz entscheidender Bedeutung. Dies lässt sich auch an einer Vielzahl von Einzelprojekten ablesen, zum Beispiel an dem hohen Stellenwert, den das Thema Bildung in verschiedenen Beiträgen genießt, so in den Beiträgen der Stadt Bernburg oder auch mit dem Projekt Bestehornpark in Aschersleben.
Dabei eigene Wege zu gehen, originäre Potenziale zu nutzen, Akteure vor Ort zusammenzuführen ist der Ansatz, der in vielen Städten verfolgt wird. Das Ziel ist es, Beispiele, Werkzeuge zu entwickeln, die auch auf andere Städte übertragbar sein könnten.
Schon heute profitieren alle 44 so genannten Stadtumbaustädte in Sachsen-Anhalt von diesen Erfahrungen, indem zweimal pro Jahr zu einer Städtenetzkonferenz geladen wird. Der Prozesscharakter spiegelt sich auch in den Konferenzen des IBA-Büros, die gezielt den internationalen und nationalen Austausch pflegen, und in den jährlichen Überprüfungen durch den Lenkungsausschuss wider.