Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das hat nichts mit Transparenz zu tun; das ist die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht für die Polizei.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Landtagsfraktion!
- Die Polizei des Landes Sachsen-Anhalt. Wir als gewählte Vertreter des Volkes in Sachsen-Anhalt dürfen die Augen nicht davor verschließen, wenn unsere Polizei hilflos irgendwo hingestellt wird; vielmehr, lieber Herr Kollege Kolze, ist es die Aufgabe des Parlamentes, genau hinzugucken und nicht dem Minister die Absolution für seinen Vorschlag zu erteilen mit dem Argument, die Einrichtung einer Beschwerdestelle sei exekutives Handeln. Das geht zu weit.
Das hat auch mit Gewaltenteilung nichts zu tun. Vielmehr sollte sich an dieser Stelle das Parlament eine Meinung bilden. Diesen Meinungsbildungsprozess haben Sie sowohl im Ausschuss als auch heute abgebrochen, indem Sie gesagt haben, wir nehmen zur Kenntnis, dass die Landesregierung etwas macht.
Nein, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind der Auffassung, das Parlament soll sich eine Meinung bilden.
Aus der Sicht der FDP-Landtagsfraktion - das will ich an dieser Stelle nicht verschweigen - bringt diese Beschwerdestelle der Polizei nichts. Wir haben vernünftig wirkende und auch ausreichend zulässige Wege innerhalb der Polizei, über Remonstrationspflicht, über Beschwerden mit Entscheidungen von Dienstvorgesetzten umzugehen. Auf der anderen Seite haben wir ein Peti
tionsrecht, das es jedem Bürger und jeder Bürgerin in unserem Land ermöglicht, sich unter Umständen über vorhandenes Fehlverhalten der Polizei bei der zuständigen Stelle zu beschweren. Beides reicht aus der Sicht der FDP-Fraktion aus. Einer zusätzlichen Beschwerdestelle beim Landespräventionsrat bedarf es daher nicht.
Meine sehr geehrten meine Damen und Herren! In Bayern haben CSU und SPD den Antrag der Grünen auf Einrichtung einer Beschwerdestelle bei der Polizei zu Recht abgelehnt. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, wenn Sie Ihrem Kollegen Kolze zugehört haben, haben Sie festgestellt, dass er inhaltlich auch die Ablehnung der Beschwerdestelle der Polizei gefordert hat. Schließen Sie sich unserem Votum an! Lehnen Sie beide Anträge ab und sorgen Sie dafür, dass die Polizei in Ruhe ihre Arbeit machen kann; das macht sie gut. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Kosmehl, in Bayern haben es CSU und SPD abgelehnt, aus der vorhandenen Zentralen Beschwerdestelle Polizei eine unabhängige Beschwerdestelle zu machen.
Das, was der Minister vorschlägt, ist das, was in Bayern schon existiert. Eine unabhängige Beschwerdestelle Polizei, wie sie auch von dem Verein „Miteinander“ in seiner heutigen Zusendung an die Fraktionen gefordert wird, ist nicht Gegenstand des Vorschlages von Herrn Hövelmann.
Im Übrigen wundere ich mich darüber, wenn Sie einen Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss sehen, den Sie so engagiert betreiben, dass wir wie nie zuvor von früh bis spät zusammensitzen, warum Sie dann diesem Vorschlag mit solchem Widerstand begegnen. Aus Ihrer Sicht, der Sie diesen Zusammenhang sehen, müsste ein solcher Vorschlag doch diskussionswürdig sein.
Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion unterstützt ohne Wenn und Aber den Vorschlag des Innenministers, eine Zentrale Beschwerdestelle außerhalb der Polizei, angebunden beim Staatssekretär, oberhalb der Polizei, als eine alternative zentrale Ansprechstelle für die Bürgerinnen und Bürger des Landes, aber auch für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzurichten.
Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag enthält den kleinsten gemeinsamen Nenner der Koalitionsfraktionen, auf den wir uns schon in einer Sitzungspause des Innenausschusses am 8. Mai 2008 verständigt haben; Frau Tiedge hat es erwähnt.
Damals war die CDU-Fraktion nicht bereit, auf den Wunsch der LINKEN nach einer Anhörung zu dem ausdrücklich vom Innenminister zur Diskussion gestellten Vorschlag einzugehen. Wir sind, um die Situation zu retten, so verblieben, dass eine Anhörung im Ausschuss
Mir wäre es lieber gewesen, die CDU hätte einer Anhörung zugestimmt, statt dass wir uns von vornherein gegen Modelle entscheiden, die eine Gesetzesänderung bzw. Verordnungsermächtigung voraussetzen. Das ist leider die Konsequenz aus der Festlegung, dass der Minister in eigener Zuständigkeit entscheiden wird. Ich verstehe den Änderungsantrag aber auch so, dass der Landtag im Zweifelsfall eine gesetzliche Ermächtigung nicht für erforderlich hält.
Für meine Person nehme ich in Anspruch, kein Misstrauen gegen Uniformierte zu hegen. Ich war eineinhalb Jahre Soldat, habe drei Jahre lang bei der Polizei in Bonn und in Merseburg als Verwaltungsbeamter gearbeitet und ich bin gern Mitglied der Gewerkschaft der Polizei.
Bei der Polizei erlebt man zum Glück nicht nur Kollegialität, sondern auch Kameradschaft und leider in Ausnahmefällen auch Kameraderie. Der Korpsgeist gibt im Ernstfall Schutz; er kann aber auch Konfliktsituationen erzeugen, in denen das Vertrauen in den Dienstweg verloren geht. Ob zu Recht oder zu Unrecht, ist in meinen Augen nicht der entscheidende Punkt. Der Punkt ist: Es sollte einen erlaubten mittleren Weg zwischen dem Einhalten des Dienstweges und der Flucht in die Öffentlichkeit geben. Von Herrn Miesterfeldt als ehemaligem Bausoldaten habe ich erfahren, dass es damals zulässig war, sich unter Umgehung des Dienstweges unmittelbar an den stellvertretenden Verteidigungsminister zu wenden.
Ich denke, in einem Land, das sich nicht durch ein besonderes Maß an Gewaltenteilung auszeichnete, war das dennoch sinnvoll.
Der Minister hat einen Vorfall in der damaligen Polizeidirektion Halle zum Anlass für seinen Vorschlag genommen, bei dem eine rassistische Äußerung eines Polizeioberrates von einem gleichrangigen Kollegen zum Anlass für eine Beschwerde genommen wurde, der sich anschließend Mobbingtendenzen ausgesetzt sah. Eine Zentrale Beschwerdestelle hätte in diesem Fall für eine angemessene Reaktion sorgen können.
Der Vorschlag des Ministers, die Zentrale Beschwerdestelle beim Landespräventionsrat einzurichten, ist zweckmäßig und durchdacht. Es geht nicht darum, das gesamte Beschwerdewesen der Polizei zu zentralisieren. Es geht vielmehr um ein Angebot für besondere Fälle, vergleichbar der Härtefallkommission, die auch beim Innenministerium angebunden ist und in Fällen ausreisepflichtiger Ausländer sehr gute Arbeit leistet.
Zentrale Beschwerdestellen Polizei mit zum Teil sehr viel weitergehenden Befugnissen gibt es vor allem im Ausland. Ich erwähne Belgien, Frankreich, Österreich, Portugal, England, Wales, Schottland und Nordirland, Australien und die USA.
Am 9. Juni 2008 wird der Polizeiombudsmann aus Belfast gemeinsam mit einem Polizeioffizier in Magdeburg bei einer Tagung der Grünen Stellung nehmen. Dort werden das auch der Landesvorsitzende meiner Gewerkschaft Herr Schmidt und der stellvertretende Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Herr Brümmer tun.
Ich weiß, dass es bei den Polizeigewerkschaften und den Berufsvertretungen differenzierte Auffassungen zu einer solchen Beschwerdestelle gibt. Aber ich freue mich, nachdem eine Anhörung im Innenausschuss leider nicht möglich war, dass eine demokratische Partei in Sachsen-Anhalt eine solche Anhörung veranstaltet. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Innenminister, wenn Sie sagen, dass diese Beschwerdestelle außerhalb des klassischen Dienstweges angesiedelt sein soll, dann frage ich mich, was dabei - so wie es angedacht ist - „außerhalb“ ist.
Die Beschwerdestelle soll beim Landespräventionsrat mit dem Staatssekretär als Vorsitzenden angesiedelt sein. Der Landespräventionsrat soll eigentlich nur die Beschwerden weiterleiten. Sie haben die Kompetenz des Landespräventionsrates hervorgehoben; darin kann ich Ihnen nur zustimmen. Aber ich weiß nicht, an welcher Stelle diese Kompetenz genutzt werden soll. Beim Weiterleiten von Briefen sind sie, glaube ich, etwas unterfordert.
Wenn hier erklärt wird, es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Untersuchungsausschuss und dieser Beschwerdestelle, dann muss ich dem natürlich vehement widersprechen. Ich gehe felsenfest davon aus, dass viele Dinge, die wir im Untersuchungsausschuss behandelt haben, nicht hätten behandelt werden müssen, wenn es eine unabhängige Beschwerdestelle in Sachsen-Anhalt gegeben hätte.
Sehr geehrter Herr Kollege Kosmehl, ich finde, Sie haben hier die Sache etwas mit der rosaroten Brille dargestellt. Es geht am Leben vorbei, wenn man erklärt, dass jeder Polizeibeamte immer auf dem normalen Dienstweg seine Beschwerden, seine Probleme loswird. Im Untersuchungsausschuss haben wir sicher einiges anders gehört. Deshalb, glaube ich, ist diese Beschwerdestelle gerade auch unter dem Eindruck der Aussagen, die wir dort gehört haben, unbedingt notwendig.
Meine sehr verehrten Kollegen von der CDU-Fraktion, wir gehen davon aus, dass Ihre tiefe Abneigung gegen diese Beschwerdestelle dazu geeignet sein soll, diese tiefe Abneigung in Irland bestätigt zu sehen.
Vielen Dank, Frau Tiedge. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zum Abstimmungsverfahren.
Wir stimmen zunächst über den Ihnen vorliegenden Änderungsantrag in der Drs. 5/1288 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich angenommen worden.