Wir werden parallel dazu den Gesetzgebungsvorgang zur Kommunalisierung, zur Funktionalreform machen müssen. Deswegen ist es für diesen Entscheidungsvorgang gut - auch für Sie im Parlament -, wenn wir uns jetzt entscheiden, dass die und die Aufgabe auf die Kommunen übertragen wird, um schon zu diesem Zeitpunkt zu wissen, welche Finanzmasse damit verbunden ist.
Das war die Arbeit, die in der letzten Zeit von den Arbeitsgremien geleistet worden ist. Das muss dann in Übereinstimmung gebracht werden, sodass beide Gesetze frühestens im Herbst des nächsten Jahres entscheidungsfähig sein werden. Aber sie müssen synchron und aufeinander abgestimmt entschieden werden.
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. - Ehe ich Frau Dr. Klein das Wort gebe, wollte ich Mitglieder der Bildungsgesellschaft Magdeburg, die allerdings bereits gegangen sind, und Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Prettin begrüßen. Herzlich willkommen!
Herr Ministerpräsident, Sie verwiesen in Ihren Eingangsworten darauf, dass die kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen sind und dass sie in der Lenkungsgruppe mitarbeiten. Im Personalentwicklungskonzept steht aber auf der Seite 100 - darauf hat auch Frau Dr. Paschke vorhin verwiesen - eindeutig - ob es eindeutig ist, weiß ich nicht -, dass es doch sehr schwierig ist und man sich bis jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden noch nicht über die Rahmenbedingungen geeinigt hat. Uns würde interessieren, welches die Schwerpunkte sind, bei denen die Auseinandersetzungen mit den kommunalen Spitzenverbänden sich bis jetzt noch nicht haben lösen lassen.
Ich kann Ihnen diesbezüglich fast alles nennen, was zur Diskussion steht: erstens den Inhalt, was nun kommunalisiert wird und was nicht, und zweitens natürlich auch die Probleme des Personalübergangs.
In großzügiger Freimütigkeit sagen Landräte: Lieber Herr Böhmer, wir wollen die und die Aufgabe übernehmen; das Personal könnt ihr behalten, wir haben genug gute Leute, die das machen, und außerdem werft ihr uns dauernd vor, dass wir zu viel Personal haben. Das heißt, wir brauchen eine Beschäftigung für das vorhandene Personal. Das kriegen wir dann schon hin. Wir benötigen höchstens ein paar Fachleute, mehr wollen wir nicht.
Ich würde vielleicht als Landrat genauso denken - ich bin ganz ehrlich; das muss man einfach sagen -, aber damit werden wir nicht übereinkommen. Wir werden dann das Verfahren regeln müssen.
Wie wir es machen - wir haben ja im Grunde genommen schon in kleinem Umfang Übungen gemacht -, dazu will ich ganz deutlich sagen: Beim letzten Personaltransfer sind wir, glaube ich, von 48 Planstellen ausgegangen und auf etwa 24, 25 Planstellen haben wir uns geeinigt - auf mehr nicht. Wenn man das so macht - mit bilateraler Einigung -, wird es auch nicht ganz einfach.
Aber es lohnt sich nicht, für einen kleinen Personalkörper ein Gesetz zu machen. Sobald es ein größerer Personalkörper wird, müssen wir es schon aus arbeitsrechtlichen Gründen mit einem Gesetz machen. Denn dann müssen - das weiß jeder - ganz saubere arbeitsrechtliche Grundlagen für den Fall geschaffen werden, dass jemand klagt.
Das sind Sachen, über die wir bestenfalls entscheiden können, wenn wir Ende des Jahres einen Gesetzentwurf fertig haben, weil dann die Dimensionen ungefähr feststehen.
Wir gucken uns auch an, wie es die anderen Länder gemacht haben. Baden-Württemberg - das wird mir immer vorgehalten - hat gar nichts gemacht. Die hatten zum allergrößten Teil Landesbeamte und haben gesagt: Ihr bleibt Landesbeamte, aber der Arbeitsort ändert sich; ihr sitzt jetzt dort und dort, aber ihr bleibt Landesbeamte. Da brauchen wir kein großes Gesetz zu machen. Das ist mit dem Beamtenrecht steuerbar.
Wenn Sie aber einen größeren Personalkörper an Tarifpersonal, an Angestellten haben, ist das arbeitsrechtlich ein völlig anderer Hintergrund. Demzufolge werden wir es vom Ausmaß des Personaltransfers abhängig machen, wie wir es gesetzlich regeln.
Herzlichen Dank. - Jetzt kommt der Abgeordnete Herr Reichert von der CDU-Fraktion dran. Anschließend hat die Abgeordnete Frau von Angern das Wort.
Herr Ministerpräsident, das Musterländle Baden-Württemberg ist ja schon mehrmals erwähnt worden. Sie haben selbst ausgeführt, dass bei der Umsetzung der Funktionalreform Effizienzgewinne von bis zu 20 % über sieben Jahre erzielt werden.
Erzielt werden sollen. - Ist diese Größenordnung auch für Sachsen-Anhalt bei der Umsetzung der Funktionalreform angedacht?
Ich habe versucht, Herr Reichert, zu sagen: Wir denken daran - weil Sie gefragt haben, ob so etwas angedacht ist -, aber der Landkreistag hat uns gegenüber bisher signalisiert, dass das ein Thema ist, über das man einmal reden könnte, ohne dass sie sich auf irgendwelche Zahlen festgelegt haben.
Wir sind nicht Baden-Württemberg. Ich gehe davon aus: Wenn wir uns irgendwo dazwischen einigen, dann sind wir auch schon gut.
Herzlichen Dank. - Frau von Angern, Sie haben das Wort. Dann liegt mir noch eine Wortmeldung von Frau Birke Bull vor.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich möchte an die Frage von Herrn Bischoff anschließen, der ganz konkrete Fragen zu der Jugendpauschale und zu dem Beschluss in der letzten Wahlperiode, die Jugendpauschale in das FAG zu übertragen, gestellt hat. Meines Erachtens sind Sie sehr schnell zum Abwasserverband gekommen, was ich an der Stelle schade finde, weil es das Problem verschleiert.
Sie haben bei diesen Entscheidungen insgesamt in den Raum gestellt, dass die Parlamentarier zuweilen die Sorge haben, dass die Entscheidungsträger vor Ort eben nicht die richtigen Entscheidungen treffen würden.
Ich gestehe, dass dieser Vorwurf oder diese Vermutung an der einen oder anderen Stelle sicherlich nicht ganz unbegründet ist. Nichtsdestotrotz denke ich, dass es bei der Jugendpauschale ein anderes Problem ist.
Teilen Sie meine Auffassung, dass es aufgrund des Weglassens der Kofinanzierungspflicht der Landkreise nicht an der Inkompetenz der Kreistagsmitglieder liegt, dass sie die Kofinanzierung nicht mehr gewährleisten können, sondern dass es zuweilen einfach am Haushaltsloch bei den Kommunen selbst liegt?
Denn es geht hierbei zum größten Teil nicht um rechtsverpflichtende Maßnahmen, sondern um Pflichtaufgaben mit einem Ermessensspielraum - umgangssprachlich auch gern „freiwillige Maßnahmen“ genannt -, die als Erstes wegfallen müssen, und zwar teilweise auch deshalb, weil das Landesverwaltungsamt sie als Erstes auf die Streichliste setzt.
Frau von Angern, das ist eine Art Lernprozess, den wir jetzt gemeinsam machen. Das muss ich einmal so sagen. Wir haben gedacht, wenn wir das als einen Teil der Finanzmasse, die die Kommunen zur Verfügung bekommen, mit einer bestimmten Zweckbindung kofinanzierungsfrei in das FAG nehmen - das kann man ja im FAG festschreiben -, dann haben wir deren Entscheidungsspielraum erhöht.
Ich hätte damals auch nicht daran gedacht, dass den Kommunen, wenn es um die Genehmigung von Haushalten durch die Kommunalaufsicht geht, gesagt wird: Dann müsst ihr eben im Bereich der freiwilligen Aufgaben - das gehört dazu - streichen. - Die können gar nicht anders, weil wir ihnen solche Gesetze vorgegeben haben.
Demzufolge haben wir im Grunde genommen - aus Ihrer Frage geht das deutlich hervor - die Kommunen in eine Situation gebracht, in die wir sie eigentlich gar nicht bringen wollten. Das ist völlig richtig. Deshalb bin ich gern bereit zu sagen: Darüber müssen wir noch einmal nachdenken. Wir sind ja in manchen anderen Beziehungen auch schon vor bestimmten Kommunalisierungsentscheidungen zurückgeschreckt, weil wir ansonsten die Kommunen durch die Kommunalaufsicht in Zwänge hineingebracht hätten, in die wir sie gar nicht hineinbringen wollten.
Wenn wir - das fällt mir gerade ein, weil wir im Jugendbereich sind - das einzige Land unter den neuen Bundesländern sind, in dem noch die DDR-Gesetzgebung
bezüglich der Nutzung der Sportstätten gilt, dann kann man ja einmal darüber reden. Darüber haben wir auch schon gesprochen. Ich weiß, was ich mir in diesem Zusammenhang alles habe an den Kopf werfen lassen müssen. Ich habe bis heute noch nicht alles verstanden.
Die Frage ist: Was trauen wir anderen zu? Aber die ernsthafte Frage war: Wie schützen wir die Kommunen vor Auflagen der Kommunalaufsicht, damit sie dann nicht aus Gründen der Haushaltsnot zu bestimmten Sachen gezwungen werden?
Sie werden sich daran erinnern, dass wir hier schon darüber gesprochen haben, eine Lösung zu finden, durch gesetzliche Vorgaben zu regeln, dass bestimmte Sachen durch die Kommunalaufsicht nicht zur Auflage gemacht werden dürfen. Ich habe den Eindruck, damit sind wir nicht allzu weit gekommen. Ich halte dieses Thema für ein noch offenes Thema. Darin gebe ich Ihnen völlig Recht.
Herzlichen Dank. - Es gibt noch eine Frage von Frau Birke Bull von der Fraktion DIE LINKE. Frau Bull, bitte schön.
Herr Ministerpräsident, es haben ja schon mehrere Redner gesagt, dass es, ehrlich gesagt, sehr schwer fällt, im Vergleich zu den Debatten von 2002 - meinetwegen auch von 1993 - einen wirklichen qualitativen und quantitativen Fortschritt zu erkennen. Ich möchte deshalb auf den Auftrag des Landtages zurückkommen, der im Dezember 2007 mit der Erwartung beschlossen wurde, dass die Landesregierung bis zum Ende des dritten Quartals verbindliche Aussagen über Kommunalisierungsmöglichkeiten trifft.
Sie sprachen davon, dass mit Kabinettsbeschluss Ende September der Auftrag an die Lenkungsgruppe geht, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten. Deshalb meine Frage: in Ergänzung mit der Entscheidung über verbindliche Kommunalisierungspotenziale?
Ja. Wir müssen es ja machen. Ich habe gesagt: Vor diesem Auftrag werden wir nicht kneifen. Ziel ist - damit wir uns nicht in der Undeutlichkeit verstricken -, dass der Lenkungsausschuss bis Ende September eine Kabinettsvorlage macht, damit das Kabinett entscheidet, was wir als Kommunalisierungspotenzial betrachten. Daraufhin ergeht der Auftrag an das Innenministerium, dies in einem Gesetzentwurf umzusetzen. Diesen Beschluss - das ist unsere Vorstellung von Kommunalisierungspotenzial - werden wir Ihnen selbstverständlich pflichtgemäß übermitteln.
(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der SPD - Zustimmung bei der FDP - Beifall von der Re- gierungsbank)
Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Es gibt keine weiteren Fragen. Sie merken es am Beifall: Ich glaube, es war eine Bereicherung. Es war nicht nur eine Veranstaltung mit Unterhaltungswert, sondern auch mit hohem fachlichen Inhalt. So darf ich mich bei Ihnen und auch bei
meinen Kolleginnen und Kollegen, die hier sitzen, bedanken. Es war eine Bereicherung im Parlament. Herr Ministerpräsident, danke schön.
Herr Präsident, ich habe gehört, es ging darum, den Unterhaltungswert zu erhöhen. Ich hoffe, es ist mir gelungen.
Sie haben das mit sehr viel Inhalt gemacht. Herzlichen Dank. Kompliment! - Wir atmen einmal kurz durch. Herzlichen Dank auch an Sie. Es war diszipliniert und qualifiziert, was Sie gefragt haben. Dafür wollte ich mich noch einmal ausdrücklich bei Ihnen bedanken. Wir fühlen uns bestärkt darin, darüber nachzudenken, ob wir das weiterhin so machen.
Für die Aussprache wird die Debattenstruktur C - 45 Minuten Gesamtredezeit - in der Reihenfolge FDP, CDU, DIE LINKE und SPD gewählt. Gemäß § 43 unserer Geschäftsordnung hat jetzt der Antragsteller das Wort. Frau Hampel, Sie können fragen. Bitte schön. Anschließend wird der Minister für Wirtschaft und Arbeit Herr Dr. Haseloff antworten. Dann beginnen wir mit der Debatte.