Protokoll der Sitzung vom 09.10.2008

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien hat sich in der Sitzung am 29. September 2008 mit der Thematik befasst und dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit einer Änderung zugestimmt. Diese Änderung betrifft die Aufnahme einer Präambel. Aus der Sicht der Landesregierung möchte ich daher speziell auf diesen Punkt eingehen.

Der Landtag bekräftigt zunächst seine gesetzgeberische Kompetenz für die Ausgestaltung der Rundfunkordnung und bekennt sich zum dualen Rundfunksystem. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Kompetenz aktuell ausdrücklich bestätigt, wobei es auf die herausgehobene Bedeutung des Rundfunks wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft hingewiesen hat.

Besonders im Zusammenhang mit der Erhöhung der Rundfunkgebühr, die unmittelbar nur die öffentlich-rechtliche Säule betrifft, ist es zu begrüßen, dass der Landtag die medienpolitische Gesamtverantwortung der Länder hervorhebt. Öffentlich-rechtlicher und privater Rundfunk verdienen gleichermaßen unsere Aufmerksamkeit. Beide Akteure der dualen Rundfunkordnung müssen Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, einen guten Platz in der sich immer dynamischer entwickelnden digitalen Medienwelt einzunehmen.

Für die öffentlich-rechtlichen Anstalten ist insbesondere eine funktionsgerechte Finanzierung notwendig. Was funktionsgerecht ist, ergibt sich aus dem gesetzlichen Auftrag, der den Landesrundfunkanstalten, dem ZDF und Deutschlandradio übertragen wird. Insoweit bringt die Präambel die Erwartung einer EU-konformen Konkretisierung zum Ausdruck. Diese Erwartung zielt auf die Verhandlungen über den zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag, die die Länder noch in diesem Jahr abschließen müssen, wenn der mit der EU-Kommission eingegangene Kompromiss fristgemäß umgesetzt werden soll. Die Landesregierung hat zu diesen Themen regelmäßig auf der Ausschussebene berichtet. Aber auch die öffentliche Diskussion dürfte Ihnen allen bekannt sein.

Abschließend möchte ich den Hinweis der Präambel aufgreifen, dass eine Fortentwicklung der Rundfunkgebühr stattzufinden hat. Insoweit kann ich dem Landtag zusichern, dass die von den Landesregierungen angestellten Überlegungen dieselben Ziele verfolgen, wie sie der Landtag formuliert hat. Die Staatskanzleien befinden sich bei diesem Reformvorhaben in einem knappen Zeitplan; denn die gesetzgeberischen Maßnahmen müssen so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die neuen Rundfunkgebührenregelungen von der KEF für die Berechnung des Finanzbedarfs der übernächsten Gebührenperiode ab dem 1. Januar 2013 berücksichtigt werden kann. Der entsprechende Staatsvertrag müsste daher im Jahr 2010 abgeschlossen werden.

Bei der Ministerpräsidentenkonferenz, die vom 22. bis zum 24. Oktober 2008 in Dresden stattfindet, werden medienpolitische Themen breiten Raum einnehmen. So

wohl der neue öffentlich-rechtliche Funktionsauftrag als auch die Reform des Rundfunkgebührenrechts sind für die Tagesordnung vorgesehen. Die in der Präambel zum Ausdruck gebrachten Forderungen des Landtags stimmen mit den medienpolitischen Zielvorstellungen der Landesregierung überein und werden bei diesen und bei weiteren medienpolitischen Beratungen berücksichtigt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Der Elfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag sieht vor, dass die Ratifizierungsurkunden der Länder bis zum 31. Dezember 2008 dem Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz vorliegen müssen. Ich bitte daher um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, sodass der Staatsvertrag wie vorgesehen am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Haseloff. - Wir hören nun die Beiträge der Fraktionen. Wir beginnen mit der Fraktion DIE LINKE. Es spricht Herr Gebhardt. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Haseloff sagte es eben schon: Wir führen hier nicht die erste Debatte zum Thema Rundfunkgebühren und auch nicht die erste Debatte zum Thema Elfter Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wir hatten bereits damals eine Aktuelle Debatte dazu aufgrund der Empfehlung der KEF und sind jetzt dabei, nach der ersten Lesung dieses Gesetz heute zu beschließen und dann umzusetzen. Deshalb will ich gar nicht groß darauf eingehen; denn alles, was dazu gesagt werden musste, ist schon gesagt worden, und das auch schon mehrmals.

Wir halten die Empfehlung der KEF in Form einer Erhöhung der Rundfunkgebühr um 95 Cent mehrheitlich für maßvoll. Noch dazu, wenn man es in den Vergleich zur Inflationsrate in Deutschland setzt, denken wir, dass es doch eine Entscheidung der KEF ist, die mit Augenmaß getroffen wurde.

Ich will nur noch über die Präambel ausführlich etwas sagen, weil wir über diese im Landtag noch nicht gesprochen haben. Diese Präambel ist als Änderungsantrag zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag von den Koalitionsfraktionen eingebracht worden. Man kann sich immer trefflich darüber streiten, was für einen Sinn und Zweck eine solche Präambel hat. Ist es mehr als nur Lyrik?

Sicherlich zählen bei einem Rundfunkstaatsvertrag in erster Linie die darin vorgesehenen Paragrafen. Aber ich denke, eine solche Präambel, die den Charakter einer Entschließung hat, ist zumindest eine deutliche Willensbekundung des Landtags. Ich finde es ausdrücklich gut, dass wir als Landtag eine Willensbekundung aussprechen, die sich zum dualen Rundfunksystem und damit auch deutlich zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, zu seinem Fortbestand und zu dessen Entwicklungsgarantie bekennt.

Ein wesentlicher Aspekt hatte uns in der Präambel gefehlt; dieser wird jetzt in Form des Änderungsantrages heute nachgereicht und hoffentlich auch beschlossen. Denn was passiert mit der Gebührenerhöhung? Wie werden die Gelder verteilt? - Aus meiner Sicht ist es nicht gerecht, dass die eine ARD-Anstalt früh morgens

aufwacht und sagt: „Ich habe eine tolle Idee, die kann ich gleich umsetzen“, und die andere Anstalt auf ihren Finanzplan schaut und feststellt: Ich habe ein Problem. Wie kann ich es beseitigen?

Wir wissen alle, dass gerade die ostdeutschen Anstalten nicht nur von massiver Abwanderung betroffen sind und deswegen weniger Gebühren erhalten, sondern dass sie auch verstärkt unter den Gebührenbefreiungen leiden, weil die Gebührenbefreiungen zum Beispiel, wie bekannt ist, bei Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfängern von Staatsseite nicht ausgeglichen werden, wie es bei anderen Gebühren der Fall ist. Rundfunkgebühren werden nicht ausgeglichen und die Anstalten haben in dem Moment das Nachsehen.

Deshalb: Solange das Gesetz so ist, denken wir, dass die ARD aufgefordert werden muss - das wollen wir mit diesem Änderungsantrag erreichen -, dafür zu sorgen, dass sich die Intendanten innerhalb der ARD auf ein gerechtes Finanzausgleichssystem einigen, nach dem für die Nehmerländer und damit hauptsächlich die ostdeutschen Anstalten - den rbb noch etwas stärker als den MDR, aber auch den MDR - diese Nachteile, die sie aufgrund der verstärkten Ausfälle und aufgrund der verstärkten Gebührenbefreiungen haben, künftig ausgeglichen werden.

Bisher konnten sich die ARD-Intendanten auf einen solchen Gebührenausgleich nicht einigen. In dieser Hinsicht haben dann die starken Anstalten leider über die vermeintlich schwächeren dominiert. Aber deshalb gab es auch einen Auftrag der Ministerpräsidenten an die KEF, ein solches Gebührenmodell, ein solches Finanzausgleichsmodell für die ARD zu entwickeln.

Unserem Kenntnisstand nach hat die KEF bereits einen solchen Vorschlag gemacht, der bei den Staatskanzleien vorliegt. Es wäre jetzt für mich und für uns alle, denke ich, von großem Interesse, dass die Staatskanzleien uns berichten, wie der KEF-Vorschlag hinsichtlich dieses Finanzausgleichssystems innerhalb der ARD aussehen soll.

Ich finde es jedenfalls ausdrücklich gut, dass nicht wir allein diesen Änderungsantrag stellen, sondern dass wir einen gemeinsamen Änderungsantrag aller im Landtag vertretenen Fraktionen zustande bekommen haben, der an ein solidarisches und ein gerechtes Finanzausgleichssystem innerhalb der ARD-Anstalten und damit auch zugunsten der ostdeutschen Anstalten appelliert. Ich bitte deshalb um Zustimmung zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und der dazugehörigen Präambel mit dem Änderungsantrag. - Besten Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Nun erteile ich Herrn Bischoff das Wort, damit er für die SPD-Fraktion spricht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 17,95 € ab 1. Januar 2009, das ist der strittige Punkt.

(Herr Borgwardt, CDU: 17,98 €)

- 17,98 €, sehr richtig, vielen Dank. - Die Frage ist, ob es das wert ist, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Grundversorgung haben und dass wir ihn sichern.

Ich will darauf eingehen - das habe ich auch beim letzten Mal gemacht und darüber haben wir uns hier gestritten -, ob das richtig ist und ob man dem zustimmen kann. Ich habe damals schon gesagt, wenn man das Bundesverfassungsgericht ernst nimmt - ich glaube, das machen alle im Haus - - Das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach deutlich gesagt, dass zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit im dualen Rundfunksystem eine bedarfsgerechte Finanzierung zugrunde zulegen ist. Es hat außerdem ausdrücklich den Vorschlag der KEF bestätigt.

Das heißt, unser Spielraum in dieser Frage ist sehr begrenzt. Darauf will ich gleich eingehen. Bei dieser jetzigen Gebührenerhöhung, die auch noch begründet worden ist, wenn man sich vor Augen führt, in wie vielen Stufen es seit dem Jahr 2001 eine Erhöhung gegeben hat und wie das im Vergleich zum Verbraucherpreisindex aussieht, also im Vergleich zu den Preissteigerungen, wird man sehen, dass das weit darunter bleibt.

Eines wird immer vergessen: Mit den Gebühren wird noch anderes finanziert. Es werden damit nicht nur ZDF, ARD, Hörfunk und die Länderanstalten finanziert, sondern eben auch die Landesmedienanstalten. Sie bekommen davon immerhin 34 Cent. Das ist nicht viel, aber davon leben sie.

Wir hätten im Land Sachsen-Anhalt nicht so hervorragende Bürgermedien - - Vor wenigen Wochen gab es die Verleihung des mitteldeutschen Medienpreises. Einige waren vielleicht in Halle und haben es sich angesehen. Dort haben junge Leute gezeigt - es wurde auch vorgeführt, das war sehr interessant -, wozu sie fähig sind, welche Produktionen sie auf diesem Gebiet machen und wie der Zugang dazu ist. Wenn wir die Bürgermedien und die offenen Kanäle nicht hätten, also alles das, was durch die Medienanstalten mit gefördert wird, dann wäre das schade. Das wird von den Privaten nicht geleistet.

Bei alldem hat das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gesagt, dass der Grundsatz der Trennung zwischen allgemeiner Rundfunkgesetzgebung - das steht uns tatsächlich zu - und der Festsetzung der Rundfunkgebühr gewährleistet sein muss. Wir mischen uns sehr oft in die allgemeine Rundfunkgesetzgebung ein - das machen wir schon - und bei den Gebühren stimmen wir nicht zu, obwohl wir keine rechtliche Handhabe bei den Gebühren haben, wenn die Anstalten nachgewiesen haben, etwas zu machen.

Wir können bei der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung etwas machen. Das heißt, im Gesamtprogrammauftrag von ARD, ZDF und Hörfunk können wir sagen, das gehört für uns zum Grundauftrag. Aber wir können nicht festlegen, was zur Finanzierung gehört. Wenn die KEF in Zukunft sagt: Das ist eine bedarfsgerechte Finanzierung, dann werden wir keine Möglichkeit haben, von diesem Gebührenvorschlag abzuweichen.

Ich kann verstehen, dass dieser begrenzte Spielraum, den das Bundesverfassungsgericht festgelegt hat, ärgerlich ist. Aber ich glaube trotzdem und ich bleibe dabei, wir sollten dafür sorgen, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen Auftrag, natürlich mit Rücksicht auf die finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger, erfüllt.

Ich finde es richtig, dass wir in der Präambel und auch in den Diskussionen deutlich machen, dass jede Ausweitung von Programmen begründet werden muss. Es wurde unlängst Kritik geäußert, dass für Kinder und Jugend

liche etwas gesondert gemacht wird. Gerade das kritisiere ich nicht. Denn ich glaube, die Angebote im Bereich Bildung und im Bereich Kinder und Jugendliche sind im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hervorragend. Wenn ich mir die Privaten ansehe - dazu sage ich heute nichts -, dann fallen sie im Hinblick auf das, was am Nachmittag für Kinder und Jugendliche gezeigt wird, bei Weitem hinter den öffentlich-rechtlich Rundfunk zurück. Deshalb ist es gut, dass wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben.

Richtig ist aber auch, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht alles tun muss, was machbar ist. Er muss Einschränkungen hinnehmen. Diesbezüglich sind wir gefordert.

(Zustimmung von Herrn Graner, SPD)

Herr Kosmehl, darin gebe ich Ihnen Recht. - Ich muss jedes Mal wieder an seine Verantwortung appellieren, nicht nur Bildungsangebote, sondern Sendungen, die zur Identifikation beitragen, auszustrahlen und - das wurde deutlich gesagt - sich nicht selbst Konkurrenz zu machen. Das ist auch richtig. ARD und ZDF müssen sich nicht Konkurrenz machen, wenn es um bestimmte Berichterstattungen oder Sportereignisse und Ähnliches geht; dort kann man sehr viel gemeinsam machen.

Vielleicht zum Schluss noch eine Bemerkung zu dem, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat und was jetzt viele diskutieren. Es soll keine Vermischung zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk, der gebührenfinanziert ist, und dem, was die Privaten tun, geben. Wir merken, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk oft in der Gefahr schwebt, mit den Privaten etwas gemeinsam zu machen, also Kooperationen einzugehen, um davon zu profitieren. Am Ende merkt man nicht mehr, wo die klare Trennung ist. Die klare Trennung sollte allerdings gegeben sein.

Von daher bin ich ein Verfechter davon, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk sehen sollte, ob er nicht aus Sponsoring und Werbung schrittweise aussteigt. Das ist etwas, worüber ich nachdenke. Man könnte vielleicht sagen, dass er es für Sportveranstaltungen und für hervorragende Kulturveranstaltungen nutzen kann; denn diese sind sehr aufwendig. Viele andere Dinge wären aber klarer geregelt, wenn man sagen kann, das muss nicht sein, an dieser Stelle sollte er sich zurückziehen. Das muss jeweils diskutiert werden.

Ich finde - Herr Gebhardt hatte es bereits gesagt -, die Auseinandersetzung, die innerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Hinblick auf die Verteilung der Gelder zwischen ZDF und ARD stattfindet - - Das können die meinetwegen machen. Innerhalb der ARD besteht die Schwierigkeit, dass die neuen Länder - ich nehme Radio Bremen aus, die haben auch ihre Schwierigkeiten - weiter unterfinanziert sind und dass der solidarische Ausgleich mit der Gebühr zwischen den ARDAnstalten in Ost und West tatsächlich gerechter werden muss.

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Änderungsantrag bezüglich der Präambel. Ansonsten ist alles gesagt worden. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Nun spricht Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute nun erfolgt die Abstimmung zum Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wenn eine Mehrheit in diesem Hohen Hause dem Staatsvertrag zustimmt, dann machen wir den Weg für eine Gebührenerhöhung um 95 Cent auf dann 17,98 € frei.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte auf einige Punkte etwas näher eingehen. Zunächst einmal möchte ich Ihnen, wie auch schon in der Ausschussberatung, sagen, dass die FDP-Fraktion bei ihrer ablehnenden Haltung zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag bleiben wird.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Wir haben uns das nicht leicht gemacht und wir machen das auch nicht, wie es uns einige unterzuschieben versuchen, weil wir jetzt die Rolle einer Oppositionsfraktion einnehmen. Wir haben die Argumente vielmehr sachlich abgewogen und sind zu der Überzeugung gekommen, dass die bisher festgesetzte Rundfunkgebühr ausreichend wäre, um einen qualitativen, gut aufgestellten und auch im Wettbewerb bestehenden öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, die Anstalten hatten viel mehr angemeldet, und, ja, die KEF hat am Ende nur eine Erhöhung um 95 Cent vorgeschlagen. Trotzdem ist diese Erhöhung um 95 Cent aus unserer Sicht zum jetzigen Zeitpunkt, zum jetzigen Programmstand und in diesem Umfang nicht notwendig. Dass sie nicht notwendig ist, zeigt auch, dass die Einsparbemühungen, die in der letzten Gebührenperiode auferlegt wurden, nicht erfüllt worden sind. Einzig Deutschlandradio/Deutschlandfunk hat seine Anforderungen erfüllt, alle anderen haben es nicht geschafft.

Ich möchte auch an dieser Stelle noch einmal erwähnen, dass immer noch ungeklärt ist, was mit den Anschubmitteln für den Aufbau des Rundfunks in den neuen Bundesländern passiert. Ich glaube, sie gehören mit auf die Habenseite für die Ermittlung des Gebührenbedarfs beim MDR und damit bei der ARD.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben dem Änderungsantrag zur Präambel zugestimmt. Die Unterschrift unseres Fraktionsvorsitzenden Wolpert steht mit darunter. Herr Präsident, wir bitten Sie darum, einen Modus zu finden, der es erlaubt, über die Präambel und über das Gesetz getrennt abzustimmen. Damit würde es uns ermöglicht, der Präambel zuzustimmen. Die Ziele, die in der Präambel stehen, werden von der FDP-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt unterstützt.