Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Sturm, bevor Sie sagen, dass unser Antrag Fragen offen lässt, sollte man ihn doch vielleicht erst einmal richtig lesen;
denn in keinem Punkt unseres Antrags steht geschrieben, dass wir einen Systemwechsel fordern. Wir haben nur hineingeschrieben, dass geprüft werden möchte, ob auch in Deutschland ein Systemwechsel möglich ist.
Ich gebe zu, auch ich habe meine Zweifel, dass das funktionieren kann, weil auch ich die Gefahr sehe, dass es zu Ungerechtigkeiten kommen kann, die immer entstehen können, wenn keine Summen festgeschrieben werden. Aber es funktioniert in anderen Ländern, zum Beispiel in Österreich. Es wäre interessant zu erfahren, wie dort die Festlegung der Haftentschädigung geregelt
ist und wie das dort funktioniert. Ich finde, so ein Prüfauftrag steht uns dann auch gut zu Gesicht.
Wir möchten mit diesem Antrag auch keinen Schnellschuss auslösen, sondern wir denken, es ist ein Thema, über das seit vielen Jahren von Fachleuten debattiert wird. Es ist nun endlich an der Zeit, darüber zu debattieren, dass die Summe erhöht wird. Ich halte eine Erhöhung auf 20 bis 25 € gelinde gesagt für nicht hinnehmbar.
Auch wir möchten, dass der Antrag an den Ausschuss für Recht und Verfassung und natürlich auch an den Ausschuss für Finanzen überwiesen wird, weil es natürlich auch eine finanzielle Frage ist. Aber ich habe in meinem Redebeitrag bei der Einbringung bereits darauf hingewiesen, dass fiskalische Gründe bei diesem Thema hintangestellt werden sollten; denn es geht darum, dass Menschen entschädigt werden - ich weiß nicht, ob jemand nachvollziehen kann, in welcher Situation sich diese Menschen befinden -, die unschuldig im Strafvollzug gewesen sind. Dass der Aufenthalt in den Strafvollzugseinrichtungen nicht gerade ein Erholungsurlaub ist, weiß wohl jeder, der sich eine Untersuchungshaftanstalt bzw. Strafvollzugsanstalt angesehen hat.
Vielen Dank, Frau Tiedge. - Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir stimmen jetzt über den Vorschlag ab, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Recht und Verfassung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen und der Tagesordnungspunkt 13 beendet.
Frage 1 wird vom Abgeordneten Herrn Guido Henke von der Fraktion DIE LINKE zu Fördermöglichkeiten für Schulsanierungen gestellt. Bitte schön, Herr Henke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Stadt Stendal hat in der Vergangenheit aus den Programmen „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ bzw. „Soziale Stadt“ Städtebaufördermittel für die Sanierung und Modernisierung von Schulen an Standorten mit besonderem Entwicklungsbedarf einfließen lassen. Der Landkreis musste so lediglich die flankierenden Eigenmittel aufbringen. Nach Aussage des Oberbürgermeisters der Stadt Stendal ist das nun nicht mehr möglich.
1. Wann und mit welcher inhaltlichen Begründung hat das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr entschieden, dass mit Mitteln aus den Programmen „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ bzw. „Soziale Stadt“
2. Wie begründet die Landesregierung den Grundsatz, dass Schulsanierungs- und Modernisierungsprojekte nur noch über das im Kultusministerium angesiedelte Programm zur Schulsanierung gefördert werden sollen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Herrn Henke wie folgt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich im Hinblick auf die Fragestellung, die davon ausgeht, dass das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr in der Vergangenheit in der Stadt Stendal die Sanierung bzw. die Modernisierung von Schulen aus den Programmen „Stadtumbau Ost - Aufwertung“ bzw. „Soziale Stadt“ gefördert habe, richtig stellen:
Das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr hat nicht nur in der Stadt Stendal, sondern in vielen anderen von den jeweiligen Förderprogrammen profitierenden Städten und Gemeinden die Sanierung bzw. Modernisierung von Schulen gefördert. Überdies war die Förderung nicht nur auf die vom Fragesteller genannten Programme beschränkt. Vielmehr haben alle Städtebauförderprogramme dazu beigetragen, Schulen im Hinblick auf notwendige Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen eine Förderung zuteil werden zu lassen.
- Ja, die Zeit habt ihr. - Dies vorausgeschickt, möchte ich vom Grundsatz her ausführen, dass die Städtebauförderung - dem Subsidiaritätsprinzip folgend - regelmäßig in solchen Fällen wirksam geworden ist, in denen der jeweilige Schulträger nicht allein oder in ausreichendem Maße die Finanzierung der notwendigen Sanierungsarbeiten sichern konnte bzw. es zu den zuständigen Fachressort angesichts des immensen Bedarfes, aber der nur in begrenztem Maße zur Verfügung stehenden Mittel nicht möglich war, in jedem Fall eine Förderung zu gewährleisten.
Auf diese Weise konnte die Städtebauförderung in den zurückliegenden Jahren dazu beitragen, dass eine Vielzahl von Schulen eine Förderung im Hinblick auf dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen erfahren hat. Im Übrigen habe ich mich persönlich dafür eingesetzt, dass der Teil Aufwertung des Programms „Stadtumbau Ost“ zusätzlich für diese Maßnahmen geöffnet wurde, weil wir kein Schulsanierungsprogramm hatten. Ich denke, wir stimmen darin auch mit dem Ausschuss überein. Wir haben das dort mehrfach besprochen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat im Hinblick auf die EU-Strukturfondsperiode 2007 bis 2013 und die diesbezügliche Erarbeitung des operationellen Programms unter anderem das Thema Bildungsinfrastruktur in den Mittelpunkt gerückt. Aufgrund dessen stehen im Rahmen des operationellen Programms bzw. des Finanzplans 200 Millionen € allein
Weil andererseits die Städtebauförderprogramme unter anderem aufgrund der sukzessiven Angleichung, was die Ausstattung der Städtebauförderung Ost und West mit Bundesmitteln anbetrifft, nicht mehr über die Volumina der zurückliegenden Jahre verfügen, die jährlichen Programme mehrfach überzeichnet sind und zudem andere Schwerpunkte gesetzt worden sind - ich nenne hier nur die Finanzierungsanforderungen im Hinblick auf die Vorhaben der Wohnungswirtschaft und im Zusammenhang mit der Internationalen Bauausstellung -, soll die Förderung von Schulen aus Förderprogrammen für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen stark eingeschränkt werden bzw. sollen diesbezügliche Maßnahmen nur noch im Ausnahmefall gefördert werden.
Das heißt, meine Damen und Herren, wenn die Programme des Kultusministeriums und der Landwirtschaftsministerin aus welchen Gründen auch immer nicht ziehen sollten, könnten wir Schulen im Ausnahmefall mit Mitteln aus den Städtebauförderprogrammen sanieren; denn ich denke, das ist ganz wichtig. Aber vom Grundsatz her sind erst einmal 200 Millionen € bereitgestellt worden. Das ist unheimlich viel Geld, das wir für die Sanierung der Schulen zur Verfügung stellen. Hinzu kommen noch die PPP-Projekte, die in Magdeburg und in Halle anlaufen.
Meine Damen und Herren! Darüber hinaus stehen Schulen im Mittelpunkt der Förderung des neu aufgelegten und im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr ressortierenden Programms zur energetischen Erneuerung der sozialen Infrastruktur in den Kommunen im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zum Investitionspakt 2008. Das diesbezügliche Förderprogramm für Sachsen-Anhalt ist mit Bundes- und Landesanteilen von jeweils ca. 12,6 Millionen € ausgestattet worden. Hinzu kommen 6,3 Millionen € von den Städten und Gemeinden. Es trägt insoweit zur Ergänzung des durch Mittel der Europäischen Union getragenen eingangs genannten Schulsanierungsprogramms bei. Das heißt, wir werden auch im Bereich der energetischen Sanierung zusätzliche Mittel aus dem Haushalt des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr zur Verfügung stellen.
Ich hoffe, dass jetzt auch das Investitionsprogramm des Bundes noch zusätzliche Impulse geben wird, sodass wir im Bereich der Bildung die Schulen einschließlich der Kindergärten - ich will das gleich ergänzen, obwohl die Frage nicht kam - für die Zukunft sanieren können. Es gibt also kein Ende der Sanierung der Schulen aus diesem Programm. Aber zunächst erfolgt die Förderung auf der Grundlage des operationellen Programms des Kultusministers. Wir sind sehr froh darüber, dass wir erstmals in Sachsen-Anhalt ein Programm für Schulsanierungen auflegen können. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Daehre. - Bevor wir uns der nächsten Frage zuwenden, freue ich mich, Schwestern des Diakonissen-Mutterhauses in Elbingerode auf der Südtribüne begrüßen zu können.
Der zweite Fragersteller, der Abgeordnete Herr Kley, ist im Saal nicht zu sehen. Das heißt, die Antwort auf Frage 2 wird zu Protokoll gegeben.∗
Damit kommen wir zur Frage 3. Sie wird von der Abgeordneten Frau Sabine Dirlich von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Es geht um Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe. Bitte, Frau Dirlich.
Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege, in Kraft getreten am 1. Januar 2004, die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege neu geregelt. In diesem Gesetz nicht geregelt wurde die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe. Das sollte den Bundesländern überlassen bleiben. Eine Reihe von Bundesländern hat entsprechende Verordnungen erlassen. In Sachsen-Anhalt liegt ein Entwurf einer solchen Verordnung seit Mai 2007 vor. Dennoch ist eine Regelung noch nicht getroffen worden, sodass die Ausbildung in diesem Bereich nach wie vor nach dem Krankenpflegegesetz von 1985 erfolgen muss. Das ist nachteilig für die Auszubildenden ebenso wie für die Ausbildungseinrichtungen.
1. Welche Gründe stehen einem Inkrafttreten der im Entwurf vorliegenden Verordnung aktuell entgegen und wann soll die entsprechende Verordnung in Sachsen-Anhalt in Kraft treten?
2. Aus welchen Gründen war es nicht möglich, eine notwendige Verordnung innerhalb von fast vier Jahren zu erarbeiten und zu erlassen?
Vielen Dank, Frau Dirlich. - In Vertretung der Ministerin für Soziales antwortet für die Landesregierung Ministerin Frau Professor Dr. Angela Kolb.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Sabine Dirlich von der Fraktion DIE LINKE für die Landesregierung wie folgt.
Zur ersten Frage: Die Landesregierung ist bemüht, landesrechtliche Regelungen über die Berufsausbildung möglichst bundeseinheitlich zu treffen. Hierzu bedarf es auch bei dem vorliegenden Entwurf der Verordnung eines Abgleichs mit einschlägigen Regelungen anderer Bundesländer. Das heißt, bei der Dauer und bei dem Inhalt der Krankenpflegeausbildung müssen weitgehend einheitliche Maßstäbe in den Bundesländern gelten, um Schwierigkeiten für die Berufsangehörigen bei einer Anerkennung dieser Ausbildung für den Fall, dass sie in anderen Bundesländern arbeiten möchten, zu vermeiden.
Dieser Abstimmungsprozess ist derzeit anhängig. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass einige Bundesländer für diese Ausbildung keinen Regelungsbedarf sehen. Darüber hinaus muss der Inhalt der Verordnung mit den in Sachsen-Anhalt bestehenden Krankenpflegehilfeschulen im Einzelnen fachlich abgestimmt werden. Insgesamt soll die Verordnung zum 1. Juli 2009 in Kraft treten.
Aufgrund der Tatsache, dass die einjährige Ausbildung in Sachsen-Anhalt noch nach der früheren Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Bundes stattfindet, ergeben sich keine wesentlichen Nachteile für die Berufsausübung. Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass die Ausgebildeten Schwierigkeiten haben, einen Arbeitsplatz zu finden.
Zur zweiten Frage: Unter den Gesichtspunkten, dass der Landesregierung keine Probleme bei der Berufsausübung der Ausgebildeten bekannt geworden sind und dass eine Bundeseinheitlichkeit angestrebt wird, ist im Hinblick auf die Prioritätensetzung für die Aufgaben des Ministeriums für Gesundheit und Soziales der Erlass dieser Verordnung für das Jahr 2009 festgesetzt worden.
Vielen Dank, Frau Ministerin Kolb. - Es gibt keine Nachfragen. Dann begrüße ich zunächst Seniorinnen des Vereins „Grüne Damen“ aus Bernburg auf der Nordtribüne.