Sabine Dirlich

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Fünf Jahre Harz IV und die Entwick
lung in Sachsen-Anhalt“ liegt Ihnen seit Juli dieses Jahres vor. Sie steht nur deshalb erst heute auf der Tagesordnung, weil wir uns die Zeit und die Gelegenheit nehmen wollten, eine Anhörung zu diesem Thema in unserer Fraktion durchzuführen. Die Ergebnisse dieser Anhörung sollten mit in die Diskussion hier im Landtag einmünden.
Zunächst möchte ich der Landesregierung Dank sagen. Ich habe es dem Minister schon bei der ersten Gelegenheit gesagt. Er wird diesen Dank sicherlich an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben haben. Aber ich möchte auch heute noch einmal von dieser Stelle aus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dem Ministerium und der Landesregierung herzlichen Dank sagen für die umfangreiche Arbeit an dieser Anfrage und für die umfangreiche Antwort.
Wir haben uns, wie gesagt, Anfang November mit der Antwort der Landesregierung in einer Anhörung beschäftigt. Ich kann und will heute wirklich nur zu einzelnen ausgewählten Problemen der Anfrage Stellung nehmen. Das liegt im Wesen der Sache; es waren mehr als 70 Fragen und eine Reihe von Antworten. Die Anfrage wird also dank der Antworten noch lange Bestandteil unserer Arbeit bleiben.
Ich will einiges zu den generellen Wirkungen von Harz IV und zu den Einschätzungen der Landesregierung sagen. Einige dieser Einschätzungen der Landesregierung können wir nicht teilen. Zum Beispiel gilt dies für die Auffassung der Landesregierung, dass die Leistungen nun für potenzielle Anspruchsberechtigte außer für ehemalige Arbeitslosenhilfeempfängerinnen transparenter, leichter zugänglich und höher als zuvor seien.
Ich würde niemandem in diesem Raum empfehlen, vor allem über die zwei Aussagen „transparenter“ und „leichter zugänglich“ mit Betroffenen zu diskutieren. Und dass die Leistungen höher als zuvor seien, kann man eigentlich auch nur dann sagen, so denke ich, wenn man die Möglichkeit der Sozialhilfe, Mehrbedarfe und größere Anschaffungen zusätzlich neben dem Regelsatz zu finanzieren, ausblendet.
Wie jemand von dem Regelsatz Euro für Euro oder Cent für Cent ansparen soll, bis er die Mittel für eine Waschmaschine oder einen Kühlschrank oder für andere Dinge, die kaputtgegangen sind, zusammen hat, bleibt sicherlich der Fantasie des Einzelnen überlassen.
Die Landesregierung bewertet die Änderungen der Arbeitsmarktinstrumente überwiegend positiv, auch den Wegfall von ABM für Hartz-IV-Empfängerinnen. Es wird auf die Möglichkeit der Entgeltvariante verwiesen. Das ist zunächst okay. Aber es werden dabei zwei Dinge vergessen oder zumindest bleiben sie unbeachtet.
Die Mittel im Eingliederungstitel II, der für diese Aufgaben zur Verfügung steht, werden immer geringer. Im nächsten Jahr müssen wir uns auf einen Rückgang um bis zu 40 % gefasst machen.
Aus unserer Sicht ist die Tatsache noch viel schlimmer, dass der Arbeitsmarkt, und zwar auch noch der zweite Arbeitsmarkt, immer mehr gespalten wird, dass damit also auch die Spaltung zwischen den Arbeitslosen vertieft wird, indem man die einen Instrumente für die einen vorbehält und den anderen andere und zum großen Teil einfachere und billigere Instrumente zubilligt. Damit wird die Zwei-Klassen-Arbeitsmarktpolitik aus unserer Sicht verschärft.
Problematisch wird der Beschäftigungszuschuss nur deshalb gesehen, weil Unternehmen Menschen einstellen sollen, die viel zu viele Vermittlungshemmnisse haben. Beim Kommunal-Kombi wird wenigstens noch auf die Finanzschwäche der Kommunen verwiesen. Immerhin!
Die Landesregierung kritisiert zu Recht, dass die Vorstellung, dass die Zielstellung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente oder auch die Wirksamkeit allein anhand ihres Beitrages zur Integration in den Arbeitsmarkt zu bewerten ist, falsch ist. Das sagt sie zu Recht. Allerdings wird das unserer Fragestellung unterstellt, was natürlich völlig irrig ist.
Die Landesregierung verweist zu Recht darauf, dass der Integrationserfolg meist vom passgenauen Einsatz der Instrumente und von dem zur Verfügung stehenden Budget abhängt. 36,3 % der Bedarfsgemeinschaften hatten im Jahr 2009 Einkommen unter anderem aus Erwerbstätigkeit, natürlich auch aus Kindergeld oder aus Unterhaltsleistungen, zur Verfügung. Im Jahr 2008 waren es 36,2 %.
Das korrespondiert in etwa mit der Zahl der Hilfsbedürftigen, die erwerbstätig waren. Das waren 30,1 %. 25 817 Hilfsbedürftige - das sind 35,6 % derjenigen, die abhängig beschäftigt waren - übten eine Vollzeitbeschäftigung aus. 50,8 % derjenigen, die trotz Hilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, waren im Übrigen Frauen.
„Nur“ 22,1 % der Leistungsbezieherinnen nach SGB II waren im Dezember 2009 zwei Jahre und länger arbeitslos. Das heißt also, nicht einmal auf ein Viertel derjenigen, die wir immer so gern als die Langzeitarbeitslosen bezeichnen und für die vor allen Dingen auch die vielen Sanktionen gemacht sind, weil sie ja nicht vom Sofa hochzukriegen sind, trifft diese Einschätzung überhaupt zu. Dagegen waren 24,9 %, also ebenfalls ein Viertel, weniger als drei Monate arbeitslos. Das sind offenbar Menschen, die gar nicht erst aus Hartz IV herauskommen, weil sie entweder in Maßnahmen waren oder aus geringer Arbeit entlassen wurden oder gerade erst aus der Schule kommen und noch nicht so richtig gestartet sind.
Auch die sozialpolitischen Wirkungen der Hartz-IV-Reformen werden von der Landesregierung aus unserer Sicht nicht richtig eingeschätzt. Nach der Auffassung der Landesregierung wirken die Regelungen armutspräventiv. Die Armut, so sagt die Landesregierung, sei tendenziell zurückgegangen. Zu dieser Einschätzung kann man aus unserer Sicht nur dann gelangen, wenn man das Hartz-IV-Niveau als existenzsichernd anerkennt. Die Tatsachen sprechen allerdings eine andere Sprache.
- Gemessen am Bundesniveau, Herr Gürth, sind 22,1 % laut Sozialbericht arm. Der ist nicht von uns, das versichere ich Ihnen. Gemessen am Niveau in SachsenAnhalt, wenn man den Sozialbericht ernst nimmt, sind es immer noch 15 %, die laut Sozialbericht arm sind. Es sind offenbar völlig verschiedene Regierungen, die solche Berichte erstellen; sie passen zumindest nicht zusammen.
Die Landesregierung geht davon aus, dass die Wohnungsmieten und die Wohnungsnebenkosten vollständig von den Grundsicherungsträgern übernommen werden. Das entspricht nicht den Tatsachen, da die Regelungen zur Angemessenheit individuell auch zu Belastungen
des Regelsatzes führen können, nämlich dann, wenn die Wohnung etwas zu groß und etwas zu teuer ist.
Die Landesregierung stellt fest, dass die Preissteigerungen zwischen 2005 und 2009 7,8 % betrugen und der Regelsatz in derselben Zeit um 8,5 % erhöht worden ist. Daraus schlussfolgert sie, dass die Einkommen stärker gestiegen sind als die Preissteigerungen. Also waren die Steigerungen völlig ausreichend.
Das ist insofern etwas schlitzohrig, als die Ost-West-Angleichung in diese Berechnung mit eingerechnet ist, die natürlich mit der Preisentwicklung nichts zu tun hatte, sondern in der Preisanpassung zwischen Ost und West begründet war. Setzt man aber das Jahr 2006 auf 100 % und berechnet die Preisentwicklung von diesem Zeitpunkt an, dann sind wir jetzt schon bei einem Rückstand von 6 €.
Die Landesregierung kann im Übrigen nicht feststellen, dass die Beitragssätze für die Rentenversicherung zu niedrig waren, weil die Betroffenen ja Grundsicherung im Alter erhalten können. Aus dem gleichen Grunde dürfte die Landesregierung auch kein Problem damit haben, dass der Rentenbeitrag in Zukunft abgeschafft wird.
Zur Arbeitsmarktpolitik. Die Eingliederungsquoten sind am besten bei Maßnahmen nach der Entgeltvariante. Aber diese Instrumente haben trotzdem, weil sie vergleichbar teuer sind, keine entscheidende Bedeutung, es sei denn als ABM-Ersatz. Ihr prozentualer Anteil betrug im Jahr 2006 noch 33,5 % und im Jahr 2008 27,5 %. Die Eingliederungsquote aus Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, also nach diesen klassischen Ein-Euro-Jobs, liegt übrigens zwischen 15,8 und 16 % und ist angesichts der Klientel durchaus beachtlich.
Die Landsregierung lehnt eine pauschale Betrachtung der Wirksamkeit der Instrumente nach ihrer Effektivität bei der Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt ab. Das finde ich total okay, und meine Fraktionskolleginnen auch, aber das entspricht leider nicht der Außenwirkung, die man zurzeit mit den weniger werdenden Arbeitslosen erzielt. Das entspricht leider auch nicht der Arbeitsmarktpolitik bei vielen Grundsicherungsträgern, deren Auge ganz besonders auf die Arbeitslosenstatistik, also auf die Zahlen, gerichtet ist und weniger auf die Wirksamkeit der Instrumente.
Leistungskürzungen um 100 % - ich erwähne nur diesen Teil - machen durchschnittlich mehr als ein Drittel aller Sanktionen aus. Bei den unter 25-Jährigen machen 100-prozentige Leistungskürzungen zwischen 90 und 96 % aus. Damit sind diese Jugendlichen auf ihre Bedarfsgemeinschaften angewiesen. Wie das in der Praxis gehen soll, vermag ich mir offen gestanden nicht auszumalen. Also, da streikt jetzt meine Fantasie.
Eingliederungszuschüsse haben eine wachsende Bedeutung. Ihre Höhe lag im Jahr 2009 zwischen 500 € und 800 €. Die Frage nach der Nachhaltigkeit dieser Maßnahmen, also nach dem Verbleib der Teilnehmerinnen in Beschäftigung, kann nicht beantwortet werden. Es gibt keine statistischen Angaben dazu. Dennoch sieht die Landesregierung darin ein probates Instrument, „Arbeitslosen einen Einstieg in reguläre Beschäftigung zu erleichtern“. Worauf die Landesregierung diese Bewertung gründet, bleibt ihr Geheimnis.
Das Angebot an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen erachtet die Landesregierung als ausreichend, und sie sieht auch keine gravierenden Förderlücken, übrigens auch nicht bei den finanziellen Möglichkeiten, die sie für
ausreichend hält. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich nicht.
Die Landesregierung hält den im Gesetz enthaltenen Betreuungsschlüssel für angemessen. Angesichts der Veränderungen in der Struktur der Hilfeempfängerinnen - alle Beteiligten und alle Grundsicherungsträger haben uns gesagt, dass der Hilfebedarf wächst - scheint mir dieser Betreuungsschlüssel in Zukunft nicht mehr auszureichen. Aus unserer Sicht ist ein höherer Betreuungsschlüssel notwendig.
Zuletzt verweise ich noch auf einige Aspekte aus der Anhörung. Die Arbeitsverwaltung hat darauf aufmerksam gemacht, dass die Zahl der offiziell registrierten Arbeitslosen allein - das waren zuletzt 134 000 - nicht das Problem der Arbeitslosigkeit insgesamt verdeutlicht. Deshalb stellt die Arbeitsverwaltung seit einiger Zeit die Zahl der Unterbeschäftigung daneben. Das sind dann schon 182 000. Hintergrund sind die statistischen Vorgaben der Bundesregierung. Die Grundsicherungsträger und auch die Arbeitsverwaltung fordern eine Initiative für ein klareres Bild von der Arbeitslosigkeit und machen gleichzeitig darauf aufmerksam, dass dann die Regierung natürlich mit einer höheren Arbeitslosenquote umgehen muss.
Die strukturellen Probleme des Landes machen es aus der Sicht der Arbeitsverwaltung notwendig, den Fokus auf die rentennahe Jahrgänge unter den Arbeitslosen, auf das besonders hohe Risiko des Fachkräftemangels und auf die Tatsache zu richten, dass die hohen Pendlerzahlen zusätzlich das Problem in sich bergen, dass die Jungen und die Hochqualifizierten zuerst abwandern. In diesem Zusammenhang wirkt der Ruf des Landes als Niedriglohnland, der von der Landesregierung immer wieder gern offensiv nach außen vertreten wird, ausgesprochen kontraproduktiv.
Die Initiativen der Betroffenen sehen in dem Hartz-IVGesetz vor allem ein Instrument, um Druck auf die Beschäftigung auszuüben und einen Niedriglohnsektor zu installieren. Sie sehen darin eine Gefährdung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik. Kommunalpolitikerinnen sehen die Rolle der Initiativen der Arbeitslosen in der Stärkung des Selbstbewusstseins der Arbeitslosen. Die Betroffenen haben eine Reihe von Negativbeispielen im Bereich der Trainings- und Bildungsmaßnahmen angeführt und haben gegenüber der Arbeitsverwaltung und den Grundsicherungsträgern strengere Kontrollen eingefordert.
So weit, meine Damen und Herren, einige Aspekte. Die Große Anfrage und die Antwort der Landesregierung darauf werden uns noch eine ganze Zeit lang beschäftigen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Also, Herr Gürth, das Letzte
kommentiere ich nicht. Das ist mir wirklich zu blöd.
Die Landesregierung hat heute noch einmal wiederholt, dass allen Hilfeempfängerinnen gleichermaßen die Arbeitsmarktinstrumente zur Verfügung stünden. Ich wiederhole: Das trifft nicht zu.
ABM ist nicht mehr zulässig für SGB-II-Empfängerinnen und die Ein-Euro-Jobs waren von Anfang an nicht für SGB-III-Empfängerinnen zulässig. Es ist nicht wahr. Das
verbindet die Arbeitslosen nicht miteinander, sondern das trennt sie voneinander. Das kritisieren wir.
Zur Organisationsstruktur habe ich heute nur deshalb nichts gesagt, weil die Zeit im Moment so schnelllebig ist, dass die Antworten schon veraltet waren, als wir sie bekommen haben.
Die Hilfeempfängerinnen brauchten sich keine Sorgen um die Gas- oder Ölpreise machen. - Das kann ich so nicht bestätigen. Entschuldigen Sie bitte! Wenn die Betriebsabrechnungen am Jahresende kommen, dann kriegen die Leute Sorgenfalten auf die Stirn,
wobei es egal ist, ob sie etwas nachzahlen müssen oder ob sie etwas wiederbekommen. Wenn sie etwas nachzahlen müssen, dann geht der ewige Streit darüber los, ob es bezahlt wird, wenn ja, wie viel und, wenn nein, warum nicht.
Wenn sie eine Rückzahlung bekommen, dann wird diese anstandslos von der Arge oder von der Optionskommune wieder abgezogen, und zwar von dem Geld, was sie längst verbraucht haben.
Dass sie sich darüber Sorgen machen, das kann man ihnen wohl schwerlich verdenken. Insofern kann ich das nicht nachvollziehen.
Der Koalitionsfrieden treibt wirklich seltsame Blüten. Wenn die SPD tatsächlich hinter der Bewertung der Landesregierung steht, dann muss ich sagen, dass sich das bei der Bundes-SPD mittlerweile ganz anders anhört, und es hört sich auch anders an, wenn SPD-Abgeordnete hier im Land, beispielsweise bei ver.di, sprechen.
Ich würde mir das schon mal genauer anschauen, ob Sie da immer mit gleicher Zunge sprechen.
Frau Hüskens, Sie sagen: nicht noch mehr Statistik. - Das ist ein frommer Wunsch. Ich habe mir die Statistik nur an einer Stelle - um es offen zu sagen - gewünscht, denn wir würden schon gern erfahren, ob die gezahlten Eingliederungszuschüsse - die ich nicht kritisieren will - tatsächlich in Arbeit münden, also in ungeförderte Arbeit, oder ob, wenn die Förderung ausläuft, nur der nächste geförderte Arbeitnehmer herangeholt wird.
Das wollen wir wissen. Diese statistische Erhebung möchte ich einfordern.
Zur Motivation. Man muss etwas für die Motivation tun. Diesbezüglich gebe ich Ihnen Recht. Erhöhen Sie die Einkommen, damit die Menschen, obwohl sie arbeiten gehen - 25 000 Menschen, ein Drittel derer, die arbeiten gehen - nicht noch hinterher zum Amt laufen müssen, um sich zusätzlich Geld abzuholen. Das sind Menschen, die Motivation genug haben zu arbeiten, obwohl sie nicht einmal so viel bekommen wie ein Hartz-IV-Empfänger ohne Arbeit.
Und da quatscht mir jetzt bitte keiner mehr von Motivation! Das ärgert mich maßlos.
Zur Schwarzarbeit. Wie immer, Herr Gürth, werden die Schwarzarbeitgeber vergessen.
- Das haben Sie aber nicht erwähnt, deshalb tue ich es jetzt.
- Das weiß nicht jeder und deshalb muss es immer wieder gesagt werden.
- Davon habe ich jetzt auch nicht gesprochen. Ich will nur, dass das Interesse von Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen an der Schwarzarbeit nicht kleingeredet und dass es vor allem nicht vergessen wird. Das macht die CDU gern.
Leere öffentliche Kassen - wir sagen dazu: entleerte öffentliche Kassen, weil das, was passiert ist, ist nicht durch einen blinden Zufall passiert ist oder gottgegeben
oder jemand vom Berge Sinai mitgebracht hat, sondern es war die Politik der Koalitionen, egal welcher - im Bund oder hier im Land.
Die letzte Frage an Sie, Herr Gürth: Sie hatten, wenn ich es richtig weiß, eine Lösung für die Bankpleite in Berlin.
Davon habe ich noch nie etwas gehört.
Aus Sachsen! Aus Dresden, Katja Kipping.
Ich würde Ihnen gern eine Konzeptbroschüre geben. Es ist ein Konzept, das ich übrigens nicht in allen Punkten teile und das in unserer Partei sehr ernsthaft diskutiert wird. Es gibt eine ganze Reihe von Befürwortern und Befürworterinnen. Es ist derzeit in der LINKEN nicht mehrheitsfähig. Aber der Polizist würde das auch bekommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung, die uns heute zu unserem Antrag zur Bürgerarbeit vorliegt, enthält in der Tat wirklich den allerkleinsten gemeinsamen Nenner. Wir lassen evaluieren, wir lassen uns berichten.
Das ist uns in der Tat viel zu wenig. Ein bisschen erinnert es an den Koalitionsvertrag. Da ist nahezu das ganze Land evaluiert worden und wir haben uns auch ein bisschen davon berichten lassen.
Die Ursache, weshalb wir es in der Beschlussempfehlung nur mit dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu tun haben, ist klar: Die Koalitionspartner liegen bei diesem Thema denkbar weit auseinander. Das ist auch im Ausschuss deutlich geworden, das ist in der Debatte deutlich geworden.
Das ist der einzige Grund, weshalb wir es überhaupt im Ausschuss diskutiert haben, weil die SPD wenigstens einen Beschluss angestrebt hat und sich nicht getraut hat, den Antrag sofort abzulehnen, was die CDU vorgezogen hätte.
Ein weiteres Feld tut sich auf, auf dem die Koalitionspartner große Differenzen haben. Es ist trotzdem schade, dass wir es nicht intensiver im Ausschuss diskutiert haben. Ich glaube, dass wir Chancen verpasst haben. Wir haben die Chance verpasst, wenigstens einige der Punkte aus dem Antrag aufzugreifen. Der Antrag bezog sich übrigens - auch das muss noch einmal gesagt werden - -
So ist er eben nicht, dass er entzückt.
Der Antrag bezog sich übrigens ausdrücklich auf die letzte Stufe der Bürgerarbeit und berücksichtigte die anderen Stufen, die wir natürlich kennen, nicht unbedingt. Vielmehr haben wir uns Gedanken darüber gemacht, wie die Beschäftigungsverhältnisse aussehen sollen, für die am Ende tatsächlich solche Bürgerarbeitsstellen angeboten werden. Darum ging es uns. Da war es schade, dass wir uns nicht einmal in Ruhe die Punkte angeschaut und geprüft haben, was man machen kann.
Beispiel Freiwilligkeit. Herr Franke, das, glaube ich, ist das allerkleinste Problem, denn der Run auf diese Bürgerarbeitsstellen wird enorm werden, und zwar völlig unabhängig davon, wie sie tatsächlich ausgestattet sind. Es wird ein weiterer Beweis dafür angetreten werden, dass viele Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger bereit sind zu arbeiten, und das nahezu zu jedem Preis. Deshalb glaube ich persönlich, dass es noch die mit Abstand realistischste Forderung war zu sagen: Wir bestehen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. - Ich glaube, das ist ganz und gar einfach.
Was ist mit dem Beispiel Versicherungspflicht? - Ich halte die Tatsache, dass diejenigen, die in Arbeitsmarktmaßnahmen sind, nicht mehr arbeitslosenversichert sind, für ausgesprochen ungerecht,
und in diesem Programm wird die Ungerechtigkeit noch am deutlichsten. Für ein Jahr Arbeit erwirbt man den Anspruch auf ein halbes Jahr Arbeitslosengeld. Das ist ein anderer Status, als wenn man sofort wieder in Hartz IV zurückfällt. In der Bürgerarbeit ist bis zu drei Jahren Förderung möglich, ist bis zu drei Jahren Arbeit möglich, und danach fallen die Leute trotzdem wieder ungebremst in Hartz IV. Wir halten das für enorm ungerecht.
Uns ist selbstverständlich bekannt, dass eine vollständige Versicherungspflicht bei Maßnahmen der Arbeitsförderung nicht gewollt war. Aber die Frage ist doch, ob wir das als Landtag wirklich hinnehmen wollen oder ob man nicht darauf hinwirken kann, wie auch immer, dass sich das ändert - zumindest an solchen Stellen, an denen Menschen langfristig in Beschäftigung kommen.
Was ist mit dem Beispiel sozialpsychologische Betreuung und Qualifikation? Es ist besonders schade, dass wir darüber nicht in Ruhe diskutiert haben, weil wir uns nahezu einig darüber sind, dass diejenigen, die heute noch ausschließlich von Hartz IV leben, immer größere Defizite aufweisen, und dass diejenigen, die heute noch in Hartz IV leben, sehr viel Betreuung, sehr viel Begleitung und sehr viel begleitende Hilfen brauchen. Es ist einfach schade, dass es nicht möglich war, auch über diese Frage innerhalb dieses Projekts zu diskutieren. Das sollte in Zukunft möglich sein.
Was ist mit dem Beispiel Landeszuschuss? - Wir haben gestern im Landtag über die Armutsrisiken in SachsenAnhalt diskutiert und wir haben, glaube ich, deutlich gespürt, dass wir keinen weiteren Niedriglohnsektor brauchen. Fakt ist, dass die Träger ohnehin zusätzlich belastet werden und dass sie keine zusätzlichen Betreuungsangebote finanzieren können. Fakt ist auch, dass die Kommunen aufgrund ihrer Finanzsituation nicht in der Lage sein werden, die Einkommen aufzustocken oder zusätzliche Angebote zu machen.
Deshalb, glaube ich, ist das Land in der Pflicht. Das Land wird sich natürlich auch auf seine Finanzsituation zurückziehen und das muss das Land auch dürfen. Aber dann muss man eben an den Bund herantreten dürfen und muss den Bund zu einer besseren Finanzausstattung auffordern dürfen.
Aus all diesen Gründen, liebe Kolleginnen und Kollegen, lehnen wir diese Beschlussempfehlung ab. - Ich danke.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Für die Debatte heute im Landtag gab es noch einen zweiten Grund. Der bestand darin, dass wir uns nicht nur auf den wirklich allerkleinsten gemeinsamen Nenner geeinigt haben, sondern dass wir unter einer sozialen oder bedarfsorientierten Mindestsicherung etwas höchst Unterschiedliches verstehen. Auch das muss heute noch einmal gesagt werden.
Unser Antrag hat konkrete Vorschläge beinhaltet, wie eine Mindestsicherung ausgestaltet werden muss. Diese konkreten Vorschläge wurden abgelehnt.
Wir haben im Wirtschaftsausschuss vor allem deshalb der Beschlussempfehlung zugestimmt, weil darin auch von den Koalitionsfraktionen zumindest anerkannt wird, dass eine bedarfsorientierte soziale Mindestsicherung notwendig ist.
Das stärkste Argument für die Ablehnung unserer Vorschläge war, dass es keine Pauschalierungen geben soll. Das ist natürlich grober Unsinn. Es gibt viele Pauschalierungen und dies an sehr verschiedenen Stellen. Ich erwähne nur das Kindergeld. Wer legt denn fest, wofür dieses Kindergeld eigentlich gedacht ist und zu welchen Anteilen es für welche Zwecke gedacht ist? Niemand tut das. Ich könnte jetzt noch andere Beispiele nennen, bei denen dieses Argument aus unserer Sicht nicht taugt.
Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass die Berechnung deshalb nichts taugt, weil sie nicht transparent ist, weil man sie nicht nachvollziehen kann und weil sie nicht alle Lebensbereiche von Kindern umfasst. Das Bundesverfassungsgericht hat ferner gesagt, dass ein abgeleiteter Anspruch, also soundso viel Prozent des Erwachsenenregelsatzes, problematisch ist.
Deshalb wiederhole ich nur unsere wichtigsten Forderungen, auch deshalb, weil wir ja heute nicht so viel Zeit haben:
Wir brauchen eine Mindestsicherung, die sich am Individualprinzip orientiert, sodass jeder bedürftige Mensch einen eigenen Anspruch hat.
Wir brauchen eine Mindestsicherung für Kinder und Jugendliche, die eine eigenständige ist und die sich eben nicht vom Anspruch der Eltern ableitet.
Wir müssen weg von der Fiktion des „Ansparens“ von Mitteln aus den Regelsätzen für die Wechselfälle des Lebens, weil sich gezeigt hat, dass die paar Euro ausgegeben werden müssen. Da bleibt für eine Waschmaschine nichts übrig, auch kein einzelner Euro, den ich über eineinhalb Jahrhunderte ansparen müsste, um mir irgendwann eine Waschmaschine zu kaufen.
Wir müssen die Regelungen zur Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten grundlegend reformieren und im Zusam
menhang damit auch das System der Sanktionen überdenken.
Wir müssen mit dem Irrglauben aufräumen, dass es vor allem an der fehlenden Motivation der Arbeitslosen liegt und nicht an den fehlenden Arbeitsplätzen. Meine Damen und Herren! Es ist genau umgekehrt. Das müssen wir endlich anerkennen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe es gleich zu Beginn zu: Auch dieses Thema diskutieren wir heute nicht zum ersten Mal,
und nicht einmal die Punkte, die in unserem Antrag stehen, diskutieren wir heute zum ersten Mal. Aber wir diskutieren es aus aktuellem Anlass. Wir diskutieren es, weil das Projekt Bürgerarbeit nun im Bund etabliert werden soll und weil der Streit über die Ausgestaltung dieser Bürgerarbeit schon längst ausgebrochen ist. Ich denke, dass der Landtag von Sachsen-Anhalt sich hierzu positionieren sollte.
Wir haben die Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt von Anfang an kritisch begleitet und wir haben sie auch mehrfach, wie gesagt, im Landtag diskutiert. Unsere Position war von Anfang an ambivalent. Wir haben von Anfang an gesehen, dass das Projekt einem Ansatz folgt, den auch wir vorschlagen, nämlich die Leistungen von Hartz IV zusammenzufassen und sie statt als eine Sozialleistung als Arbeitsentgelt an die Betroffenen auszuzahlen und sie dabei in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt umzuwandeln.
Wir haben sehr wohl von Anfang an auch die positiven Aspekte dieses Projekts gesehen. Wir haben beispielsweise begriffen, dass es möglich ist, das Ausmaß von vorhandener, aber nicht geleisteter gesellschaftlicher Arbeit sichtbar zu machen. Wenn in einer Stadt wie Bad
Schmiedeberg 130 Personen in überwiegend sinnvolle Tätigkeiten vermittelt werden konnten, dann ist das ein Zeichen dafür, wie viel Arbeit bis dahin dort liegen geblieben ist. weil sie nicht bezahlt werden konnte oder weil die Wirtschaft nicht davon profitiert.
Wir haben zweitens gesehen, dass die Philosophie von Hartz IV aber gründlich über den Haufen geschmissen worden ist, nämlich der Glaube, die Leute besäßen zu wenig Motivation. Das haben wir daran gemerkt, dass unter den vielen - über 400 - Menschen, die dort aktiviert worden sind, gerade drei oder fünf waren, die sich geweigert haben, Arbeit anzunehmen. Für diese fünf Leute - man kann ausrechnen, wie viel das prozentual war, es ist ein Bruchteil - gibt es ein ganzes Gesetz. Großartig!
Wir haben selbstverständlich auch gesehen, dass das Selbstwertgefühl der nun ehemaligen Arbeitslosen dabei sehr wohl gewinnt.
Allerdings haben wir auch von Anfang an auf die Schwachstellen des Projekts aufmerksam gemacht. Wir haben nämlich gesagt, dass die Höhe des Einkommens so einfach nicht geht, weil sie die Betroffenen im System von Hartz IV festhält und weil das auch Absicht ist. Das war unser Kritikpunkt. Die Bürgerarbeit - das war der Grundsatz - darf nicht mehr kosten, als ohnehin ausgegeben werden muss. Interessant ist übrigens, dass dieser Spruch, den am liebsten die FDP zitiert, dass Arbeit mehr einbringen muss als Arbeitslosigkeit, wofür ich absolut bin, immer nur dann herausgekramt wird, wenn es darum geht, die Höhe der Sozialleistungen anzugreifen,
und nicht herausgekramt wird, wenn es darum geht, die Höhe der Einkommen anzugreifen.
Wir haben des Weiteren von Anfang an kritisiert, dass die Beschäftigungsverhältnisse nicht voll sozialversichert sind. Auch das hält Betroffene im System Hartz IV fest, nämlich unter anderem deshalb, weil sie keine neuen Ansprüche auf Arbeitslosengeld I erwerben können. Auch das ist Absicht. Aber es ist auch ungerecht, wenn man bedenkt, dass Bürgerarbeit bis zu drei Jahre dauern kann und dass Menschen normalerweise bereits nach einem Jahr Arbeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens einem halben Jahr erwerben.
Wir haben auch kritisiert, dass die Zuweisung in die Bürgerarbeit durch die Ämter geschieht und dass das ohne Wahlmöglichkeiten für die Betroffenen passiert. Da haben wir es mit sehr unterschiedlichen Problemen zu tun gehabt. Es kann immerhin sein, dass Menschen für bestimmte Tätigkeiten unterqualifiziert sind. Ich will jetzt niemandem zu nahe treten. Ich weiß nicht, ob Sie den Film gesehen haben, der über die Bürgerarbeit in Gerbstedt gemacht worden ist.
Wenn dort Menschen eine Bibliothek - -
- Entschuldigung, Herr Gürth, dass ich jetzt dran bin.
- Ich will das gerade kritisieren, Herr Gürth. Wenn Sie bis zum Ende zugehört hätten, hätten Sie sich den Zwischenruf schenken können.
Wenn Menschen eine Bibliothek aufbauen sollen, die selten Bücher lesen, kann man das durchaus ambivalent sehen. Es war keine begleitende Qualifikation vorgesehen. Es ist aber auch eine Überqualifikation möglich oder es ist möglich, dass Leute gar nicht die soziale Kompetenz haben, zum Beispiel Beratungs- oder Betreuungstätigkeit durchzuführen, weil sie selber Beratung und Betreuung brauchen. Aber auch das ist in dem Projekt nicht berücksichtigt worden. So kommt es zu Frustrationen und so kommt es auch dazu, dass Menschen Arbeit ablehnen, und dann kommt es leider zu Sanktionen. Das ist möglicherweise eines der Ziele des Projekts gewesen und auch das kann man nur kritisieren.
Aus all diesen Problemen resultiert unser Antrag. Sie finden zu den benannten Problemen unsere Vorschläge. Wir halten den Antrag auch deshalb für notwendig, weil schon jetzt sichtbar wird, dass das Bundesprojekt unter den gleichen Bedingungen stattfinden soll wie das Modellprojekt in Sachsen-Anhalt.
Um einigen Argumenten gleich von Anfang an zu begegnen: Frau Take, Sie haben selbstverständlich vollkommen Recht, wenn Sie sagen, Sie könnten niemandem erklären, warum eine Frisörin mit einem Tarifabschluss und einer 40-Stunden-Woche weniger verdient als ein Bürgerarbeiter mit 30 Wochenstunden in einer Arbeitsmaßnahme.
Genau! Genau das können Sie niemandem erklären. Aber mein Problem ist - ich wiederhole das und werde es noch eine Million Mal tun, wenn es nötig ist -, dass Sie die Höhe des Einkommens des Bürgerarbeiters angreifen und sich nicht um das Einkommen der Frisörin kümmern.
Ich werde auch das noch eine Million Mal sagen, bis es endlich hilft: Das Einzige, was wirklich hilft, ist ein gesetzlicher Mindestlohn.
Ja, wir wollen mit solchen Forderungen Druck ausüben. Wir wollen Druck ausüben auf eine Gesellschaft, die es zulässt, dass Menschen trotz einer Vollzeittätigkeit auf staatliche Hilfe angewiesen sind, denn das kann einfach nicht wahr sein.
Aber nur dann, wenn Sie ausdrücklich darauf bestehen.
Frau Take, 30 % sind ausgeschieden. Ich kann mich an die Zahlen in Bad Schmiedeberg nicht mehr hundertprozentig erinnern, aber von den annährend 500 Leuten waren es am Ende, glaube ich, 130 - der Minister wird die Zahlen besser als ich kennen oder sie sich zumindest besser als ich gemerkt haben -, die tatsächlich in die Bürgerarbeit mündeten. Es sind Leute in der Arbeitslosigkeit geblieben und es sind viele ausgeschieden. Ich glaube, es waren sogar noch mehr.
Aber man muss einmal dahinter gucken, was denn die Gründe dafür sind, dass Leute ausscheiden. Das ist natürlich auch interessant, weil das auch als ein Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit betrachtet wird.
Es werden zum Teil - das ist aus meiner Sicht ein interessanter Aspekt - auch bestimmte sittenwidrige Arbeitsverhältnisse und Arbeitsbedingungen bekämpft, nämlich wenn jemand zum Beispiel einen Arbeitsvertrag über 15 Stunden bekommt und dann 40 Stunden arbeiten muss - alles schon erlebt.
Solche Dinge funktionieren dann unter den Bedingungen der Bürgerarbeit natürlich nicht mehr, wenn die Leute plötzlich nachweisen sollen, dass sie mehr als 15 Stunden arbeiten.
Deshalb muss man wirklich genauer dahinterschauen, warum 30 % ausgeschieden sind. Ich habe Sie so verstanden, dass immerhin 30 % gesagt haben: nee. So kann man das nicht sehen. Wie gesagt, in Bad Schmiedeberg waren es von nahezu 500 Leuten fünf, die jegliche Arbeit abgelehnt und gesagt haben, dass sie lieber - ich weiß es nicht - unter der Brücke schlafen oder sonst etwas tun.
Was die Höhe der Vergütung betrifft, haben wir, Frau Hampel, den Vorschlag der SPD aufgegriffen, nämlich den Vorschlag des Kollegen Steppuhn, den ich in der Zeitung nachlesen durfte. In Ihrem Konzept haben Sie eine Untergrenze von 7,50 € eingezogen. Aber in der Zeitung hat Kollege Steppuhn zumindest den Betrag 8,50 € genannt.
Was die Freiwilligkeit betrifft, Herr Franke, gibt es beim Kommunal-Kombi, selbst bei Ein-Euro-Jobs mehr Bewerbungen, mehr Bedarf, als Stellen vorhanden sind. Ich weiß nicht, wo Sie die Leute sehen, die grundsätzlich nicht von ihren Sofas hochzukriegen sind.
Ich kenne auch ein paar Leute und ich kenne solche Beispiele. Aber ich habe immer wieder gesagt: An diesen Einzelbeispielen ein ganzes Gesetz hochzuziehen, für diese Einzelbeispiele ein Gesetz zu machen, das ist ein Problem.
Das ist eine ähnliche Diskussion wie beim Schwangerschaftsabbruch, als man gesagt hat: Wenn man das generell freigibt, dann könnte doch jemand noch im neunten Monat einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Da frage ich: Wer macht denn so etwas? Wo ist denn dieses Problem wirklich vorhanden?
Das ist in diesem Fall genau das Gleiche: Wo ist denn das Problem wirklich so massiv vorhanden? Für 1 %, 2 % oder auch 3 % der Bevölkerung - selbst wenn es 5 % wären - ein Gesetz zu machen, dem alle anderen, die übrigen 95 %, ebenfalls unterliegen, das halte ich für problematisch. Dagegen sind wir.
Ich denke schon, dass wir diskutieren sollten. Es mag sein, dass die Bedingungen zunächst ein Stück weit festgeklopft sind, aber sie sind nicht in Stein gemeißelt. Deshalb bitte ich um die Überweisung des Antrages oder um Zustimmung zu diesem Antrag.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie am Ende der Veranstaltung um Aufmerksamkeit für ein arbeitsmarktpolitisches Thema.
Der Bedarf an ausgebildeten Fachkräften im Gesundheits- und Pflegebereich sowie im Bereich der Erzieherinnen und Erzieher steigt beständig an. Ursache dafür ist unter anderem die demografische Entwicklung, die dazu führt, dass einerseits der Anteil der über 60-Jährigen und damit auch der Bedarf an Gesundheitsbetreuung und Pflege weiter wächst.
Wenn die geringe Konzentration etwas leiser stattfinden würde, würde es auch schon helfen.
Andererseits nimmt die Zahl der Jugendlichen, die potenziell als entsprechende Fachkräfte ausgebildet werden können, deutlich ab.
Schon jetzt kann der Bedarf an Fachkräften über die berufliche Erstausbildung nicht mehr abgedeckt werden; so schätzt es zumindest der Verband der Deutschen Privatschulen ein. Leider kommt hinzu, dass viele Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen, weil die gewählten Berufe eine sehr hohe und für viele ein zu hohe physische und psychische Belastung und Anforderung darstellen.
Nach Untersuchungen des ISW Halle sind in der Sozialwirtschaft überwiegend Frauen in der Altersgruppe zwischen 35 und 50 Jahren beschäftigt. Genau an dieser Stelle könnte das Potenzial von motivierten und lebenserfahrenen Langzeitarbeitslosen ins Spiel kommen.
Die Erfahrungen zeigen, dass entsprechend geeignete und umgeschulte langzeitarbeitslose Frauen im Anschluss an ihre Ausbildung mit hoher Wahrscheinlichkeit nachhaltig in dauerhafte und unsubventionierte Beschäftigungen vermittelt werden können.
Es passt also, könnte man sagen, wenn da nicht die Regelungen des § 85 SGB III wären. Darin sind die Voraussetzungen geregelt, unter denen eine berufliche Weiterbildung für Arbeitslose durch die Arbeitsverwaltung überhaupt gefördert werden kann.
Eine Voraussetzung ist die so genannte angemessene Dauer der Maßnahme. Diese ist nach dieser Regelung nur dann gegeben, wenn die Ausbildung gegenüber der Dauer einer entsprechenden Erstausbildung um ein Drittel verkürzt werden kann, sie also statt drei nur zwei Jahre dauert.
Dieser Verkürzung steht allerdings die Tatsache entgegen, dass die Ausbildung in nahezu allen Gesundheits- und Pflegeberufen sowie die Ausbildung der Erzieherinnen aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen nicht verkürzt werden darf. Man muss also zwangsläufig drei Jahre lernen, und zwar aus gutem Grund.
Für diesen Fall ist vorgesehen, dass die Maßnahmen nur dann gefördert werden, wenn bereits vor Beginn der Ausbildung die Finanzierung des letzten Drittels durch einen Dritten gesichert wird. Die betreffenden Personen haben die Möglichkeit, sich einen potenziellen Arbeitgeber bzw. eine potenzielle Arbeitgeberin zu suchen, der bzw. die erstens eine verbindliche Einstellungszusage machen, zweitens auf die Einstellung drei Jahre warten und drittens eines der Ausbildungsjahre voll finanzieren muss.
Aufgrund dieser Schwierigkeiten - Sie werden zugeben, dass es durchaus schwierig ist, all diese Bedingungen zu erfüllen - wurde für die Berufsfelder der Alten- und Krankenpflege im Zuge des Konjunkturpakets II eine Ausnahmeregelung geschaffen, die am Ende dieses Jahres ausläuft.
- Herr Franke, ich habe gesagt, ich bitte um Aufmerksamkeit für ein arbeitsmarktpolitisches Thema. Wir reden hierbei von Frauen, die langzeitarbeitslos sind, und nicht über die Erstausbildung. Ich gebe zu, dass Unternehmen mehr machen könnten und mehr machen müssen. Diesbezüglich bin ich absolut bei Ihnen.
Die Ausnahmeregelung, von der ich gerade gesprochen habe und die Endes dieses Jahres ausläuft, hat zur Folge, dass danach, so die Auskunft der Arbeitsverwaltung, Bildungsgutscheine nur noch dann ausgegeben werden, wenn das letzte Ausbildungsdrittel durch die öffentliche Hand, namentlich durch das Land, sichergestellt wird. Die Länder werden natürlich darauf verweisen, dass sie - das trifft für Sachsen-Anhalt sicher zu - wenig finanzielle Spielräume haben und dass sie eigentlich für die Umschulung von Arbeitslosen auch nicht zuständig sind.
Vor diesem Hintergrund wollen wir mit unserem Antrag einerseits eine bundesrechtliche Regelung anstoßen,
andererseits aber auch Vorsorge für den Fall treffen, dass eine solche Regelung zu lange auf sich warten lässt oder möglicherweise gar nicht zustande kommt. Wir wollen, dass auch darüber nachgedacht wird, andere Möglichkeiten zu finden, um diese Regelung eventuell ein Stück weit aufzuweichen, also beispielweise eine Verkürzung zu ermöglichen, indem entsprechende Vorbildungen als Bestandteil der Ausbildung anerkannt werden.
Die Landesregierung soll mit dem Antrag unter Punkt 3 aufgefordert werden, ihre Vorstellungen mit dem Wirtschaftsausschuss zu diskutieren. Deshalb macht eine Überweisung in den Wirtschaftsausschuss Sinn. Man könnte über den Antrag aber auch direkt abstimmen. Das überlasse ich der Fantasie meiner Kolleginnen und Kollegen der Koalition. - Danke für die Aufmerksamkeit.
Mich interessiert, was die CDU mit dem Antrag machen will.
Ich will vorausschicken, dass es mir bei Weitem fernliegt, die DDR zu verklären, und ich will vorausschicken, dass der Minister das auch weiß, weil wir uns darüber schon unterhalten haben. Wenn der Minister aber einen Vergleich bringt, wie er ihn am Anfang seiner Rede gebracht hat, dann möchte ich zumindest eines daneben stellen dürfen:
Meine Mutter hat allein - letztlich allein - fünf Kinder großgezogen. Ich habe studiert und einer meiner Brüder
hat studiert. Das war niemals eine Frage des Einkommens und es gab niemals die Frage, ob das möglich ist oder nicht. Ich bin im Jahr 1954 geboren und mein Bruder im Jahr 1964.
Ich möchte, dass Sie mir ein oder vielleicht auch zwei solcher Beispiele alleinerziehender Frauen aus der Bundesrepublik nennen.
Ich finde, dass man solche Dinge nebeneinander stehen lassen dürfen muss.
Sehr geehrter Herr Kollege Kosmehl, Sie haben den so wichtigen Grundsatz angeführt, dass der, der arbeitet, mehr in der Tasche haben soll als der, der nicht arbeitet. Ich frage Sie, wie Ihre Regierung, wie Ihre Partei diesen Grundsatz durchsetzen will, mit welchen Maßnahmen. Sie haben aus meiner Sicht an dieser Stelle den Finger genau in die richtige Wunde gelegt.
Die Leute sind jetzt schon bereit, für weniger Geld zu arbeiten, als die Sozialleistungen betragen. Sonst gäbe es die Aufstocker nicht. Sie sind dazu bereit. Aber sie sind eben nicht alle dazu bereit. Das ist doch der Grund dafür gewesen, weshalb Koch diese Äußerung gemacht hat, weil eben noch nicht alle Leute bereit sind, jede Arbeit anzunehmen, und zwar zu jedem Preis.
Ich finde es eine Riesenschweinerei, was Herr Koch dort gesagt hat. Ich finde, dass dazu auch aus Ihrer Partei Protest angebracht gewesen wäre.
Ich frage Sie nach den konkreten Maßnahmen. Wie wollen Sie diesen Grundsatz durchsetzen? Wie wollen Sie es machen? Das ist jetzt das zweite Thema, das diese große Empörung hervorgerufen hat. Sie wissen sehr wohl, dass ein Drittel der Kinder in Sachsen-Anhalt von Hartz IV, also von Armut betroffen ist. Sie wissen sehr wohl, dass diese Leute nicht einen Cent mehr bekommen,
wenn wir das Kindergeld aufstocken, und dass sie nicht einen Cent mehr erhalten, wenn Sie denen das Schonvermögen erhöhen.
Deshalb frage ich Sie, wie Sie angesichts dieser Tatsachen gerade solche Beispiele hier anführen können für Ihre großartig soziale Politik?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundeskabinett hat am 7. Oktober 2009 - das war die letzte Sitzung dieses Bundeskabinetts - einen Gesetzentwurf zur weiteren Absenkung des Finanzierungsanteils des Bundes an den Kosten der Unterkunft beschlossen. Der Bundesanteil soll von durchschnittlich 26 % auf 23,6 % abgesenkt werden.
Für Sachsen-Anhalt bedeutet dies, dass der Bundesanteil von bisher 25,4 % auf 23 % sinkt. Das ist der tiefste Stand seit der Einführung des SGB II. Bundesweit wurden Mehrbelastungen der Kommunen in Höhe von 2 Milliarden € ausgerechnet, die sich dadurch ergeben. Der Städte- und Gemeindebund hat diese Zahl bekanntgegeben.
Die Regelung des § 46 Abs. 5 SGB II sieht bundesweit eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 2,5 Milliarden € vor. Das bedeutet für Sachsen-Anhalt eine Entlastung in Höhe von ca. 80 Millionen €. Dieses Ziel ist weder im letzten noch in diesem Jahr erreicht worden.
Der Landkreistag geht davon aus, dass den Kommunen aufgrund des Gesetzentwurfes des Bundes zusätzlich 2 Milliarden € fehlen werden, und zwar zusätzlich deshalb, weil aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise mit wegbrechenden kommunalen Steuereinnahmen und steigender Arbeitslosigkeit zu rechnen ist.
Die Möglichkeit der Kreise, die an den Steuereinnahmen ohnehin nur mittelbar beteiligt sind, per Kreisumlage die Städte und Gemeinden zunehmend heranzuziehen, wird ebenfalls deutlich stärker eingeschränkt sein als in den Jahren zuvor. Wir haben im Kreistag des Salzlandkreises bereits mehrfach Stundungen von Kreisumlagen verschiedener Gemeinden beschließen müssen, weil die Gemeinden mit ihrer Finanzkraft schlicht und einfach am Ende waren und darauf hoffen mussten, Hilfe vom Land zu erhalten.
Alle Beteiligten gehen davon aus, dass die Kosten der Unterkunft im kommenden Jahr massiv steigen werden. Bleibt es bei der vorgesehenen Reduzierung der Bundesbeteiligung, werden die absehbaren Kostensteigerungen, vor allem bei den Wohnnebenkosten, vollends zulasten der Kommunen gehen.
Diese Entwicklung nicht zuzulassen ist das Anliegen unseres Antrages. Ich weiß uns einig mit einer recht illustren Reihe politischer Kräfte. Ich kenne Anträge der LINKEN aus verschiedenen Ländern; das wird Sie nicht wundern. Ich kenne aber auch einen Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP im Niedersächsischen Landtag. Ich kenne das Votum der Länder im Bundesrat. Ich kenne auch die Erklärungen des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages. Ich kenne Forderungen von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, unter anderem auch von Herrn Trümper.
„Es ist ein unfreundlicher Akt, wenn die Bundesregierung nach wochenlangem Protest der Kommunen meint, ihnen mitten in der Wirtschaftskrise trotz wachsender Arbeitslosigkeit zusätzliche Lasten aufbürden zu können.“
Das habe jetzt nicht ich Ihnen gesagt, diesen Vorwurf mache nicht ich, sondern diesen Vorwurf habe ich - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin - zitiert, und zwar aus den Worten des Hauptgeschäftsführers des Deutschen Städtetages Dr. Stephan Articus.
Wir fordern Sie deshalb im ersten Punkt unseres Antrages auf, die Landesregierung mit einem klaren Auftrag auszustatten. Die Absenkung der Bundesbeteiligung konterkariert die gesetzliche Festlegung einer bundesweiten Entlastungswirkung des SGB II, die, wie gesagt, schon jetzt bei Weitem nicht erreicht wird.
Wir müssen und sollten uns als Landtag eindeutig zu dieser Entlastungswirkung bekennen und uns eindeutig gegen die Senkung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft aussprechen. Diese Entlastungswirkung für die Kommunen war eines der wichtigsten Versprechen, die mit dieser Reform des SGB II gegeben wurden. Auch daran muss an dieser Stelle erinnert werden.
Das eigentliche Problem allerdings ist die Anpassungsformel. Es ist entscheidend, dass aus der Sicht des Bundesrates und der kommunalen Spitzenverbände die generelle Regelung, die dem zugrunde liegt, erst zur Absenkung des Bundesanteils führt.
Der Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft kann - er muss übrigens nicht, aber er kann - jährlich neu festgelegt werden und es wird dabei von der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften ausgegangen und nicht von der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung. Das bedeutet, dass davon ausgegangen wird, dass dann, wenn die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt, auch der Bundesanteil, die Bundesbeteiligung sinken könne.
Mir erschließt sich dieser Zusammenhang nicht wirklich. Denn wenn man die Kommunen entlasten will, dann könnte man das auch in jedem Jahr intensiver tun. Aber das ist jetzt gerade nicht mein Thema.
Es gibt zwischen der Senkung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Reduzierung der Zahlungen für die Kosten der Unterkunft keinen kausalen Zusammenhang. Das hat übrigens selbst die Bundesregierung festgestellt, was aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN im Deutschen Bundestag an die Bundesregierung ziemlich eindeutig hervorgeht. Dass es da keinen kausalen Zusammenhang gibt, liegt laut Bundesregierung an den steigenden Energiekosten und den steigenden Heizkosten und auch an der Größe der Bedarfsgemeinschaften. Wenn also die Zahl der Bedarfsgemeinschaften steigt, muss das nicht heißen, dass am Ende die Zahl der Empfänger und Empfängerinnen steigt.
Laut einer Statistik des Landkreistages steigt spätestens seit 2008 der Anteil der Kommunen an den Kosten der Unterkunft schneller, als der Anteil des Bundes sinkt. Das bedeutet, dass die Schere immer größer wird, es entwickelt sich tatsächlich immer weiter auseinander.
In Sachsen-Anhalt hat sich im Jahr 2008 die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um 4,1 % vermindert, die Kosten der Unterkunft haben sich dagegen nur um 3,5 % verringert. Auch hieran sieht man, dass die Verminderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften nicht einhergeht mit einer gleichmäßigen und gleichförmigen Senkung der Kosten der Unterkunft.
Im Jahr 2009 hat sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften bisher im Trend um 3,7 % vermindert, und man geht davon aus, dass die Kosten der Unterkunft gleich blei
ben werden, was im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise, wie gesagt, unter anderem an den steigenden Energiekosten und Heizkosten liegt.
Der Salzlandkreis hat für sich eine Mehrbelastung von ca. 1 Million € errechnet. Die Auswirkungen auf den Haushalt sind bisher noch nicht absehbar, weil wir schon jetzt in unserem Kreis ein Defizit von mehr als 40 Millionen € haben und weil wir jetzt schon nicht in der Lage sind, das Konsolidierungsziel, das uns das Landesverwaltungsamt aufgegeben hat, zu erreichen, und weil uns jetzt schon die Pistole des Landesverwaltungsamtes auf der Brust sitzt und weil jetzt schon Einrichtungen wie die Kammerphilharmonie, das Museum, das Theatrum Bernburg und andere auf der Abschussliste stehen.
Deshalb haben wir in dem dritten Punkt gefordert, dass sich die Bundesbeteiligung zukünftig an der Entwicklung der tatsächlichen Ausgaben orientiert und eben nicht mehr an der Entwicklung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften.
Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am 6. November 2009 in einer Stellungnahme ebenfalls entsprechend geäußert und ist damit einer Empfehlung seines eigenen Sozial- und Innenausschusses gefolgt. Wir haben es hierbei mit einem Einspruchsgesetz zu tun. Das heißt, dass der Bundesrat zwar nicht um Zustimmung gebeten werden muss, aber er kann den Vermittlungsausschuss anrufen, wenn die Bundesregierung bei ihrer Haltung bleibt. Dann braucht die Entscheidung im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit. Wenn dann der Bundesrat entscheidet, bei der Ablehnung dieses Gesetzentwurfs zu bleiben, dann braucht es im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit, um diesen Gesetzentwurf doch noch durchzusetzen.
Das bedeutet, die Hürde kann durch den Bundesrat wesentlich höher gelegt werden. Genau das ist das Anliegen unseres heutigen Antrages: Der Landtag gibt der Landesregierung eindeutig den Auftrag, in ihrer Entscheidung hart zu bleiben, bei der Empfehlung des Bundesrates, bei dieser Stellungnahme zu bleiben und diese nicht zu ändern. Wir müssen uns heute schon eindeutig für die Interessen der Kommunen stark machen, auch und vor allem angesichts unseres eigenen Landeshaushaltes, der weitere Belastungen der Kommunen nicht abfangen kann.
Ich möchte Ihnen abschließend ankündigen, dass wir im Zusammenhang mit der Koalitionsvereinbarung, über die wir gestern schon diskutiert haben, die Interessen der Kommunen noch an anderen Stellen werden vertreten und verteidigen müssen. Jetzt werden nämlich zum Beispiel in der Stadt Magdeburg nahezu 40 % der Kosten der Unterkunft an Menschen gezahlt, die trotz Beschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht ohne Unterstützung bestreiten können - ich betone: 40 %.
Diesen Personenkreis noch mehr zu erweitern, indem die Hinzuverdienstregelungen geändert werden, mag sich für den Betroffenen, für den Einzelnen ganz gut anhören, die Kommunen werden das nicht schultern können und das Land kann es auch nicht. Frau Budde hat das gestern auch schon deutlich gesagt. Aber ich sage Ihnen auch - Frau Budde ist heute nicht da, vielleicht übermitteln Sie es ihr; ich sage es jetzt auch in Richtung der SPD -: Diese Krokodilsträne hätte man sich meiner Ansicht nach eigentlich verdrücken müssen.
Denn mit der Einführung des SGB II, mit der Einführung von Hartz IV war im Grunde die Ausweitung dieses Niedriglohnsektors, der jetzt so beklagt wird, angelegt.
Welche Wirkungen diese Hinzuverdienstregelungen jetzt schon haben, ist mir in einem Gespräch deutlich geworden, das ich neulich in einer Optionskommune hatte. Dort musste sich eine Mitarbeiterin in einem SGB-II-Träger anhören, dass ein potenzieller Arbeitgeber, der darauf angesprochen wurde, dass er wohl ein ziemlich mieses Lohnangebot macht, gesagt hat: Ich weiß gar nicht, was Sie wollen; der Betroffene kriegt doch von Ihnen soundso viel Geld. Warum soll ich dem noch mehr zahlen? - Das ist die Wirkung, die mit diesem Gesetz erzielt wird.
Wenn Sie diese Wirkung noch ein bisschen verstärken wollen, dann müssen Sie die Hinzuverdienstregelungen noch ein Stückchen heraufsetzen. Ich sage Ihnen: Es geht nicht anders.
Ich wiederhole es: Wie den Satz „Im Übrigen bin ich der Meinung, dass Karthago zerstört werden muss!“, sage ich Ihnen den Satz: Im Übrigen bin ich der Meinung, dass wir in diesem Land einen gesetzlichen Mindestlohn brauchen. Wir kommen nicht darum herum. - Danke.
Einige wenige Bemerkungen. Frau Take, Sie können von mir im Laufe der Zeit eine Menge erleben, aber Pauschalierungen nicht. Ich habe ein konkretes Beispiel genannt. Das hat stattgefunden. Genau dieser Satz - er ist nicht von mir gesagt worden und er ist nicht von der Mitarbeiterin gesagt worden - ist von einem Unternehmer zu dieser Mitarbeiterin gesagt worden. Den habe ich nicht erfunden. Sie können das ja noch einmal nachlesen.
Ich habe gesagt, welche Wirkung das Gesetz jetzt schon haben kann. Das erleben wir an diesem Beispiel. Es gibt diese Beispiele. Es tut mir leid, aber es gibt sie.
Und leider nimmt ihre Zahl zu.
Die Frage, Ei oder Henne, wer zuerst da war. NRW hat den Antrag vor mir gestellt. Zuvor war allerdings an mich eine Information aus meiner Bundestagsfraktion gekommen. Mir ist es vollkommen wurscht. Wenn in anderen Anträgen etwas Richtiges steht, dann lerne ich gerne daraus. Ich glaube, es ist in der Politik auch erlaubt, voneinander ein Stückchen zu profitieren.
Wir haben im Moment im Landtag eine neue Situation. Ich weiß nicht, ob wir das schon oft erlebt haben. Wir sind uns in der Sache alle einig und wir beschließen trotzdem nicht.
Wir sind alle nicht in der Regierung; wir sitzen alle nicht im Bundesrat. Ich weiß nicht, warum wir als Landtag von Sachsen-Anhalt nicht in der Lage sein sollten, uns zu ei
nem so brisanten und für die Kommunen so wichtigen Thema zu äußern. Das finde ich traurig.
Ihr Vertrauen in die Landesregierung und den Herrn Minister ehrt Sie wirklich. Ich glaube auch nicht, dass es von ihm als Misstrauen ausgelegt würde, wenn wir diese Haltung, und zwar jeder für seine Kommune, noch einmal unterstützen würden. Ich finde es schade, dass Sie diese Gelegenheit vorbeigehen lassen, und fordere Sie zu ein wenig mehr Entschlussfreude auf.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Hartz IV lässt uns - zum Glück - nicht los. Wir finden das gut so. Ich habe Ihnen bereits in meiner Rede im Mai zu dem Thema Arbeitsverwaltung versprochen, dass wir uns mit diesem Thema wieder beschäftigen werden.
Ich löse heute im Grunde nur dieses Versprechen ein, weil wir uns heute nämlich n i c h t mit der Organisationsstruktur des Gesetzes und n i c h t mit der Frage nach den Zuständigkeiten und n i c h t mit der Frage der Machtverteilung zwischen Bund, Ländern und Kommunen beschäftigen wollen und sollen, sondern weil wir uns heute die Situation der Betroffenen vor Augen führen und sie in den Fokus nehmen möchten. Deshalb will ich auch zu dem Thema Organisationsformen nur die Grundsätze nennen, die aus unserer Sicht, völlig unabhängig davon, welche Struktur am Ende herauskommt, in jedem Fall eingehalten werden müssen.
Das ist erstens das Prinzip aus einer Hand. Man kann es nicht oft genug sagen: Wir müssen dafür sorgen, dass die getrennte Aufgabenwahrnehmung ausgeschlossen wird.
Wir brauchen zweitens Transparenz und sollten Beiräte verbindlich installieren. Es hat dazu im Gesetz entsprechende Ansatzpunkte gegeben, aber der Einfluss der Trägerversammlung ist eingeschränkt. Vor allem die Betroffenen sind außen vor. Beiräte, so wie wir sie uns vorstellen, brauchen echte Mitbestimmungsrechte. Auch darum muss es uns gehen.
Wir wollen drittens, dass die Einräumigkeit der Verwaltung beachtet und hergestellt wird und dass die Ergebnisse der Kreisgebietsreformen beachtet werden.
Wir wollen natürlich auch den Bund nicht aus seiner Finanzverantwortung entlassen. Das ist unser vierter Grundsatz.
Die Betroffenen, liebe Kolleginnen und Kollegen, interessieren allerdings völlig andere Fragen. Dazu soll unser heutiger Antrag vor allem dienen. Er soll das Hauptaugenmerk auf sie richten. Es geht um die Verbesserung ihrer Lebenssituation und ihrer Arbeitsmarktchancen, und es geht um ihren Anspruch auf ein Leben in Würde. Dieser Anspruch ist auch diesen Menschen in Artikel 1 des jetzt 60 Jahre alten Grundgesetzes zugesagt.
Anlass war auch, dass neben Strukturfragen in dem einen Gesetz in einem anderen, in dem Gesetz zur Neuausrichtung arbeitsmarktpolitischer Instrumente, auch wieder Regelungen zur Verschlechterung der Position von Betroffenen getroffen wurden. Ein Beispiel: Die Eingliederungsvereinbarung soll auch im SGB III, also auch für Arbeitslosengeld-I-Empfängerinnen und Empfänger, verordnet werden können. Sie brauchen also nicht mehr das Einvernehmen des Betroffenen. Damit wird die rechtliche Position von Betroffenen weiter geschwächt. ABM sind für Hartz-IV-Empfängerinnen und Empfänger nicht mehr zugänglich.
Von Anfang an wurden mit dem separaten Regelwerk SGB II vor allem im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen zwei Klassen von Arbeitslosen geschaffen. Deshalb muss es heute darum gehen, welche Prinzipien bei weiteren Reformen und weiteren Änderungen im Arbeitsmarktbereich beachtet werden müssen.
Wir wollen, dass der Betreuungsschlüssel verbessert wird, und zwar vor dem Hintergrund der Behauptung, dass der Anteil von Menschen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen weiter angewachsen ist, weil die so genannten arbeitsmarktnahen Arbeitslosen, also jene, die nur wenig Vermittlungshemmnisse haben, längst in Arbeit vermittelt sind. Gerade deshalb ist ein anderer Betreuungsschlüssel notwendig, weil wir jetzt darauf achten
müssen, dass nicht Personal vor dem Hintergrund sinkender Arbeitslosenzahlen abgebaut wird.
Repressionen - das ist unser zweiter Punkt, meine Damen und Herren - bringen zwar Druck, aber keine Arbeitsplätze. Sie müssen auf ein Mindestmaß zurückgeführt werden.
Ich will nur ein Beispiel dafür nennen, dass Repressionen, dass Druck, im Grunde Sanktionen überhaupt, nicht zielführend sind. Das sind die sozialintegrativen Leistungen. Einem Menschen, der ein Alkoholproblem hat, der von Alkoholmissbrauch betroffen ist, braucht aus meiner, aus unserer Sicht weniger Sanktionen, sondern er braucht Motivation, er braucht Angebote, nicht den Entzug seiner Leistungen.
Eines der wichtigsten Themen - wir wissen es - ist das Geld. Zurzeit ist das erste Arbeitsmarktziel, das in den Vereinbarungen zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Arbeitsgemeinschaften - die also in den Argen vor Ort geschlossen wurden - niedergelegt ist, ein Einsparziel, nämlich die Einsparung eines bestimmten Betrages bei den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und natürlich auch bei den Regelleistungen. Das ist aus unserer Sicht nicht zielführend und es ist vor allem nicht im Sinne der Betroffenen.
Einer die wichtigsten Grundsätze wurde von Anfang an missachtet, nämlich der gleichberechtigte Zugang aller Erwerbslosen zu den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Wir glauben, dass man ihnen, und zwar allen gleichberechtigt, diesen Zugang unabhängig davon gewähren muss, welchem System sie angehören, und auch unabhängig davon, ob sie Leistungen erhalten oder nicht, weil „arbeitslos“ ihr gemeinsames Merkmal ist, und nicht, wie lange sie arbeitslos sind.