Wie sehen denn eigentlich die realen Zahlen aus? - Voraussetzung für den Wechsel in den höheren Bildungsgang ist die Aufhebung des sonderpädagogischen Förderbedarfs. Wir haben die Landesregierung deshalb gefragt, wie viel mal dieser sonderpädagogische Förderbedarf aufgehoben worden ist. Die Antwort der Landesregierung lautete: Darüber liegen der Landesregierung keine statistischen Angaben vor.
Ich finde das, meine Damen und Herren, einen sehr merkwürdigen Vorgang. Über das zentrale Kriterium des Erfolgs - das ist der Auftrag der Förderschulen, nämlich schulische Reintegration zu fördern - wird keine Statistik geführt. Das finde ich schwierig.
Ich muss hierzu fragen: Woher nehmen Sie dann die Überzeugung, dass die Bildungsgänge untereinander kompatibel und durchlässig wären?
Sie sind weder kompatibel noch durchlässig. Ganze 30 Schülerinnen konnten im vergangenen Schuljahr den Bildungsgang wechseln; das ist ein Anteil von 0 %. An dieser Stelle muss man die Frage nach der Integrationsleistung der Förderschulen schon einmal stellen dürfen.
Das alles führt zu der Frage, ob das Konzept der Förderschulen bzw. das bisherige Handlungskonzept ausreicht, um in wirklich ernst zu nehmendem Maße nach vorn zu kommen. Die Landesregierung sagt nein. Deshalb wird auch an einem neuen Konzept gearbeitet, das man bereits in Bruchstücken erkennen kann.
Notwendig wird es sein, meine Damen und Herren, alle Regelschulen in die Kooperationsnetzwerke für schulische Integration einzubinden. Davon bin ich fest überzeugt. Der gemeinsame Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf muss zum Regelfall werden.
Der Ausschluss von diesem gemeinsamen Unterricht bedarf der besonderen Begründung. Das ist ein Stück weit die Umkehr der Beweislast. Wir müssen auch Fehlanreize beseitigen. Vielleicht kommen wir im nächsten Tagesordnungspunkt unter dem Stichwort Schulleiterinnen dazu.
Das Budget für den gemeinsamen Unterricht muss für die Lehrkräfte vor Ort flexibler handhabbar sein. Meine Damen und Herren! Wenn in einer Klasse Schülerinnen und Schülern nach unterschiedlichen Rahmenrichtlinien und zieldifferent unterrichtet werden müssen und dafür nur anderthalb Stunden sonderpädagogische Begleitung vorgesehen sind, dann ist das, so finde sich, dem Anspruch - das ist eine große Herausforderung - bei Weitem nicht angemessen.
Es bedarf eines Paradigmenwechsels in unseren Schulen. Der Umgang mit heterogenen Leistungs- und Lerngruppen wird hierzu der Schlüssel sein - davon sind wir fest überzeugt -, und zwar über die derzeit gegliederte Schulform hinaus. Lernen durch partnerschaftliches Lernen. Lernen durch gegenseitiges Erklären, szenisches Lernen usw. usf. Der Möglichkeiten und der methodischen Konzepte gibt es viele. Man muss es nur wollen.
Herzlichen Dank, Frau Bull. Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten Herrn Borgwardt. Möchten Sie diese beantworten? - Bitte schön, Herr Borgwardt.
Frau Kollegin, das Thema heißt „sonderpädagogische Förderung“, wenn ich das richtig gelesen habe. Sie haben ungefähr 80 % Ihrer Rede mit einer eigenen Wortschöpfung gestaltet, die ich bisher noch nirgends gelesen habe, nämlich „soziale Behinderung“. Meinten Sie damit vielleicht „sozial benachteiligt“?
Es gibt in der Bildungsadministration in der Tat nicht den Begriff „sozial behindert“. Wenn man aber diese beiden Worte miteinander verbindet, macht es das Problem deutlich, dass es eben keine organischen Schädigungen sind. Bei 90 % der Schülerinnen und Schüler mit Lernbehinderungen liegt eine solche Schädigung nicht vor. Es handelt sich vielmehr um eine „Schädigung“ durch das soziale Umfeld. Deshalb der Begriff „soziale Behinderung“.
Dann erteile ich jetzt der Landesregierung das Wort. Herr Professor Olbertz, für Sie ist das Rednerpult frei.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind vor allem zwei Befunde, die uns seit geraumer Zeit immer wieder beschäftigen: der hohe Anteil von Förderschülerinnen und -schülern an der Gesamtschülerzahl und der hohe Anteil derjenigen Förderschüler, die an Förderschulen und nicht in den so genannten allgemeinen Schulen gefördert werden. Dieser beträgt nämlich mehr als 90 %, wenn auch der bundesweite Anteil mit rund 85 % nicht gerade um Größenordnungen anders ausfällt.
Dieser Befund hat sicherlich mehrere und sehr verschiedene Ursachen, darunter auch solche, die sich unserem direkten Einfluss entziehen. Umso mehr sollten die Faktoren in den Vordergrund gerückt werden, die änderbar sind, genauer gesagt: die verantwortungsvoll änderbar sind; das ist ein großer Unterschied.
Natürlich kann man mit ein paar Federstrichen dafür sorgen, dass weniger Kinder die Förderschule besuchen. Eine andere Förderquote ist als solche aber noch kein pädagogischer Erfolg.
Dazu bedarf es mehr als einer statistischen Korrektur, nämlich einer Förderung, die ihren Namen verdient und die nicht ungewollt neue Traumatisierungen von jungen Menschen nach sich zieht oder Ausgrenzung nur subtiler vollzieht.
Im Übrigen auch Stigmatisierung; denn ich muss Ihnen offen sagen: Die Bezeichnung „soziale Behinderung“ schreckt mich auch ein bisschen auf.
(Herr Borgwardt, CDU: Das haben schon einmal Gesellschaftsordnungen gemacht, diese Stigma- tisierung!)
aber die Begriffsbildung führt - Frau Bull, ich denke, bei Ihnen ganz bestimmt unbeabsichtigt, aber ich möchte es trotzdem sagen - -
Ich finde, die Verantwortung haben wir alle, die wir in der Politik sind, bei der Wortwahl sehr vorsichtig zu sein, damit ein solcher Effekt, auch wenn er gar nicht gewollt ist, auf jeden Fall nicht eintritt. Das wollte ich damit eigentlich nur sagen.
Wir brauchen mehr als statistische Korrekturen, auch wenn ich sehe, dass ein erhebliches Legitimationsproblem für die Bildungspolitik im Lande auch darin verborgen ist, dass wir diese enorm hohe Quote von Förderschülerinnen und Förderschülern haben. Es werden aber auch enorm viele Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen sehr gut gefördert. Auch das ist ein Inhalt unserer hohen Förderquote.
Es nützt also auch nichts, mehr Förderschüler auf unvorbereitete und nicht ausreichend mit qualifiziertem Personal versehene Grundschulen zu schicken. Es sind also keine schnellen und spektakulären Aktionen gefragt, sondern ein sehr sorgfältiger konzeptioneller und organisatorischer Vorlauf für einen neuen, auch integrativen Grundansatz der sonderpädagogischen Förderung.
Dabei tun wir gut daran - das ist mir sehr wichtig -, den vorhandenen Sachverstand zu nutzen. Den sehe ich vor allem bei unseren Förderschullehrerinnen und Förderschullehrern. Sie reden im Unterschied zu uns nicht nur
über Förderpädagogik, sondern sie sind diejenigen, die Tag für Tag mit diesen Kindern und Jugendlichen arbeiten. Deshalb spricht alles dafür, Sie bei jedem Konzept, das wir entwerfen, zu befragen, nicht erst in der Phase der Umsetzung, sondern bereits in der Phase der Planung. Das versuchen wir auch.
Ich war erst kürzlich auf einer sonderpädagogischen Fachtagung in den Franckeschen Stiftungen, bei der mir aufgefallen ist, wie behutsam die qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Förderschulsystems diese Frage der Integration aufwerfen und erörtern und wie verantwortungsvoll sie das nicht entlang einer Statistik machen.
Klar, Sie mögen denken, dass es dabei auch um die Interessen des Berufsstands geht. Ich fände es aber gegenüber den Schülerinnen und Schülern, die uns am Herzen liegen müssten, nicht fair, diesen Gedanken ernsthaft zu verfolgen.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Blick auf die Antwort auf die Große Anfrage. Der Anteil von Lehrkräften mit einer grundständigen sonderpädagogischen Qualifikation - also DDR-Ausbildung oder Lehramt - ist von 41,2 v. H. im Schuljahr 1995/1996 auf 35,6 v. H. zurückgegangen, was vor allem mit Altersgründen zusammenhängt. Berücksichtigt man aber alle berufsbegleitenden Studiengänge und Zertifikatskurse, die in eine Lehrbefähigung einmünden, dann beträgt der spezifische Ausbildungsgrad der Lehrkräfte im Förderschulbereich inzwischen immerhin 65 %.
Auch fast alle pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über eine entsprechende Qualifikation zum Beispiel als Lehrer für untere Klassen, als Hort- oder Heimerzieher oder als Kindergärtnerin. Etwa 150 Mitarbeiter haben den beruflichen Abschluss Krippenerzieher oder Krankenschwester bzw. Krankenpfleger. 824 der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konnten eine Anpassungsfortbildung mit dem Abschluss des oder der staatlich anerkannten Erziehers/Erzieherin erfolgreich abschließen - immerhin, möchte ich dazu sagen.
Bei den pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in therapeutischer Funktion sind es übrigens mehr als 90 %, die einen Abschluss als Physiotherapeut, Krankenschwester, Krankenpfleger oder Krankengymnast haben.
Um die sonderpädagogische und die präventive Förderung zu verbessern, wurden in den letzten Jahren regionale und überregionale Förderzentren gegründet. Ich fand es gut, dass Sie deren Arbeit gewürdigt haben; denn diese verfolgen neben einem wohnortnahen Förderangebot unter anderem das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Schulen zu stärken, den gemeinsamen Unterricht auszuweiten, die Förderkompetenz der Lehrkräfte in allen Schulen zu stärken und auf diesem Weg die Zahl der Förderschülerinnen und -schüler allmählich zu senken; denn in diesem Ziel sind wir uns, glaube ich, alle einig.