Als ich vor fast 30 Jahren in den Museumsdienst eintrat, beschrieb ein Museum seine Aufgaben nach einer international gültigen Definition mit den Begriffen „Sammeln, Forschen, Bewahren und Ausstellen“. Das galt unumstößlich, lieber Herr Kollege Kley, bis das Internet die Bühne betreten hat. Damit sind neue Dimensionen eröffnet worden. Ich gehöre auch zu denjenigen, die meinen, vielleicht ist das Internet sogar die künftige fünfte Dimension. Wir werden das mit Sicherheit noch so erleben.
Kurzum: Wer im Internet nicht sichtbar ist, wir künftig nicht mehr wahrgenommen. Diesbezüglich unterscheiden wir uns vielleicht etwas in der Wahrnehmung.
Das heißt, Museen, Archive, Bibliotheken und ähnliche Kultureinrichtungen wollen und müssen ihre Kunst- und Kulturgüter nicht nur ausstellen, sondern sie müssen sie auch digital sichtbar machen. Ansonsten droht bei der Teilhabe an - jetzt kommt es - Forschung und Bildung und auf dem Umschlagplatz des Tourismus und der Kul
Nicht zuletzt diese Erkenntnis - also nicht nur die andere Erkenntnis, dass man nicht hingehen müsse, lieber Kollege Kley - hat die EU vor dem Hintergrund der Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung bewogen, die in Rede stehende Initiative zur Digitalisierung des kulturellen Erbes in Europa, kurz die digitale Bibliothek, zu starten.
Besonders interessant ist neben der zu erwartenden Informationsfülle von europaweit rund sechs Millionen Dokumenten bis zum Jahr 2010 vor allen Dingen auch die multilinguale Nutzungsmöglichkeit. Diese Möglichkeit allein wird den Forschungs- und Erkenntnisstand geradezu explosionsartig erweitern, davon können wir absolut sicher ausgehen.
Mit anderen Worten: großartige Aussichten für die Wissenschaft und für unsere kulturelle Bildung. Nicht zuletzt für deren Nutznießer, die Tourismuswirtschaft, sollte der nach dem Königsteiner Schlüssel ermittelte Jahresbeitrag für unser Land in Höhe von etwa 40 000 € - der Minister hat es gesagt - eine preiswerte Investition sein.
Zumindest als Stichwort möchte ich anmerken, dass dies auch in den laufenden Restitutionsvorgängen noch eine wichtige Komponente sein kann. Ich habe auch die Hoffnung, Herr Minister, dass wir vielleicht in einigen Jahren auch die russischen Archive und Museen in diesen Prozess einbinden können. Dann wird es natürlich hochinteressant.
Unserem Land fehlt es seit Tausenden von Jahren - siehe Himmelsscheibe - nicht an hervorstechenden kulturellen Spitzenerzeugnissen mit Alleinstellungsmerkmal. Der Abgeordnete Gerry Kley hat uns gestern sehr bildhaft vorgestellt, was sich in unserer eigenen Vergangenheit an kulturellen Höhepunkten noch heute nachweisen lässt.
Aber es ist natürlich - jetzt komme ich wieder zurück - nicht die ganze Wahrheit, wenn man meint, dass mit dem Jahresbeitrag in Höhe von rund 40 000 € alles Nötige, das damit im Zusammenhang steht, getan ist. Wir würden mit dieser Summe - Sie haben es gerade betont - zwar den Aufbau, den Betrieb und das Umfeld eines zentralen nationalen Zugangsportals sicherstellen, aber ausdrücklich nicht unsere eigene Datenanlieferung und ebenso wenig eine Anleitung und Beratung der teilnehmenden Museen, Archive, Bibliotheken usw.
Derzeit bestehen bereits Landesportale in einigen Nachbarländern. Diesbezüglich haben wir möglicherweise unterschiedliche Quellen, Herr Minister. Mir ist auf meine Erkundigung hin gesagt worden, dass es in anderen Ländern schon Landesportale gibt.
Ich zähle einmal die Länder auf, die mir bekannt sind: im Nachbarland Niedersachsen, in Schleswig-Holstein, im Saarland und möglicherweise nun auch schon im Hamburg. Das ist mir vom Museumsverband mitgeteilt worden.
Aus der gleichen Quelle ist mir bekannt, dass Brandenburg ebenso wie Rheinland-Pfalz eine Arbeitsgruppe gebildet hat, in der Vertreter aus dem Kultusministerium mit Experten aus den betroffenen Kultureinrichtungen die anstehenden Probleme erörtern.
Es gibt sicherlich unterschiedliche Gründe, warum Sachsen-Anhalt noch nicht Schritt hält mit den Ländern, die
ich gerade aufgezählt habe. Einen Grund haben Sie genannt: weil wir das vielleicht gar nicht wollen. Aber ich meine, wir sollten hier schnellstens den Anschluss finden. Ich weiß mit Bestimmtheit, dass die betroffenen Kultureinrichtungen eben diesen Anschluss an die Europeana suchen. Es ist meine dringende Forderung an das Kultusministerium, in den Institutionen dabei ein hilfreicher Partner zu sein, auch eben - -
Im ausgewiesenen Land der Frühaufsteher sollten wir - das ist mein Appell - unumkehrbaren Entwicklungen nicht hinterherlaufen. Ganz im Gegenteil sollten wir als ein Land mit solch einer bedeutenden Geschichte und Kultur für die digitale Welt besser erkennbar und wahrnehmbar sein. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke dem Abgeordneten Herrn Weigelt ganz herzlich. - Damit haben wir das Ende der Debatte erreicht. Gibt es weitere Fragen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung. Es ist eine direkte Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1581 und über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 5/1595 vorgesehen.
Ich lasse zuerst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer dem Änderungsantrag in der Drs. 5/1595 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei der LINKEN. Wer lehnt ihn ab? - Ablehnung bei den Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.
Ich lasse jetzt über den Antrag in Drs. 5/1581 abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Zustimmung bei den Koalitionsfraktionen und bei der FDP-Fraktion. Wer lehnt ihn ab? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 12.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Am 12. September 2008, also vor einem Monat, hat der Herr Minis
terpräsident auf unsere Frage, welche Aufgaben zur Kommunalisierung feststehen, geantwortet: „Bis zum heutigen Tag steht aus der Sicht der Landesregierung noch nichts endgültig fest.“
Kern des Landtagsbeschlusses vom 14. Dezember 2007 war und ist es, dass die Landesregierung bis Ende September 2008 verbindlich darstellen sollte, welche Aufgaben sie kommunalisieren will, und damit Klarheit für das Parlament und die Kommunen über das beabsichtigte Kommunalisierungspotenzial herstellt. Die bis zu diesem Zeitpunkt festgelegten Aufgaben zur Kommunalisierung sollten dann in einen Gesetzestext gegossen werden.
Nun erschließt sich mir und meiner Fraktion aus der Unterrichtung vom 13. Oktober 2008 nicht, inwieweit aus der Sicht der Landesregierung bis zum heutigen Zeitpunkt viel mehr klar ist, als am 12. September 2008 klar war. Es gibt jedenfalls nichts Endgültiges, außer dass der Ministerpräsident selbst in die Erarbeitung des Gesetzentwurfes eingebunden ist und dass das federführende Innenministerium innerhalb der nächsten sechs bis acht Wochen den Gesetzentwurf vorlegen soll.
Die Landesregierung unterrichtet den Landtag mit Schreiben vom 13. Oktober 2008 somit erneut darüber, was bereits - bis auf die forsthoheitlichen Aufgaben der ÄLFF - seit Monaten klar ist, nämlich dass keine grundsätzlichen rechtlichen und organisatorischen Bedenken bei folgenden Aufgaben bestehen: Aufgaben des Aufgabengebietes Agrarstruktur, Aufgaben des Landesjugendamtes, Aufgaben der Arbeitsschutzverwaltung, Aufgaben des Bundeselterngeldes, Aufgaben der Umwelt- und Naturschutzverwaltung und, wie bereits erwähnt, die forsthoheitlichen Aufgaben.
Steht damit fest, dass diese Aufgaben nach dem Willen der Landesregierung in den Aufgabenbestand der Kommunen übergehen? - Weit gefehlt, denn gleich auf Seite 3 der Unterrichtung wird klargestellt - ich zitiere -:
„Das Kabinett hat bei seinen Beschlüssen jeweils betont, dass eine endgültige Entscheidung zur Übertragung der genannten Aufgaben auf die kommunale Ebene erst getroffen werden kann, wenn die Ergebnisse der Prüfung der Wirtschaftlichkeit vorliegen und eine spürbare Effizienzrendite zugunsten des Landes erzielt werden kann.“
Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit ist gemäß § 4 Abs. 1 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes Gesetzesauftrag. Die zusätzliche Effizienzrendite für das Land ist eine von der Landesregierung zusätzlich aufgebaute Hürde. Jedenfalls lag zum Zeitpunkt der Beauftragung der Erarbeitung des Gesetzes keine abgeschlossene Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Von der Mitwirkung des Landesrechnungshofes ist schon lange die Rede, aber es ist kein eingeleitetes Verfahren bekannt.
Sei es, wie es sei. Es erschließt sich uns nicht, wie und auf welcher belastbaren Grundlage die Landesregierung beim jetzigen Stand in den nächsten vier bis sechs Wochen einen Gesetzentwurf vorlegen will, diesen dann über Weihnachten in die Anhörung geben und ihn im Januar 2009 dem Parlament vorlegen will.
Meine Damen und Herren! So gesehen ist der letzte Satz unter Punkt 1 des Antrages eher inkonsequent formuliert. Es ist nicht nur so, dass der Termin Januar 2009 gefährdet und eigentlich auch nicht haltbar ist - diese
Herangehensweise gefährdet sogar das Projekt selbst; denn die Solidität wird damit infrage gestellt.
Deshalb erwarten wir unter Punkt 2 des Antrages nicht in erster Linie den Gesetzentwurf, sondern klare Aussagen, die keine Vorbehaltsklauseln hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit mehr beinhalten.
Lassen Sie mich bitte eines ganz deutlich sagen: Der Zeitverlust bei der Umsetzung des Projektes Kommunalisierung im Jahr 2007 ist nicht mehr aufzuholen.
- Nein. - Wenn jetzt auf der letzten Strecke fahrlässig ein Gesetz zusammengeschrieben wird, ohne bis zur Einbringung die wichtigsten Eckpunkte endgültig geklärt zu haben, dann ist keine verantwortbare Kommunalisierung mehr zu leisten.
Also legen Sie uns die unter den Punkten 2 und 3 geforderten Analysen vor. Diese sind eine unverzichtbare Voraussetzung für die Akzeptanz, nämlich für die Akzeptanz sowohl auf kommunaler als auch auf Landesebene.
An diese notwendige Akzeptanz möchte ich nahtlos anschließen und noch einige Worte zu Punkt 4 des Antrages verlieren. In den letzten Tagen und Wochen haben wir alle von Beschäftigten und Interessenvertretungen Post bekommen. Das ist normal in einem solchen Prozess. Tenor der Aussage war, dass es nicht sein kann, dass man den Kommunen per se die Aufgabenerledigung jeglicher Art in Qualität und Quantität zugesteht. Diese Vorbehalte finden sich, berechtigt oder unberechtigt, in gleicher Form auch im Parlament.
Es wird in der Beratung zu dem Gesetzentwurf in hohem Maße darauf ankommen, wie es den kommunalen Spitzenverbänden gelingt, überzeugend die Organisation der Aufgaben zur Sicherung der Qualität darzustellen. Die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker werden nicht so sehr auf die Effizienzrendite schauen; denen geht es um die Sicherung der Qualität der Arbeit.
Dabei wurde bereits bei der ersten Anhörung ein Dissens in den Auffassungen deutlich, den ich vortragen will. Der Landkreistag hat in der Anhörung des Ausschusses für Inneres den Standpunkt vertreten, dass das Land allein über die Frage der Kommunalisierung, also über Ja oder Nein, zu entscheiden hat. In welcher Organisationsform oder Kooperationsform dies geschieht, solle den Kommunen überlassen werden.
Das ist ein klar formulierter Grundsatz seitens der kommunalen Spitzenverbände. Ich bin aber bei dem bisherigen Stand der Diskussion nicht davon überzeugt, dass dies eine Mehrheit des Parlamentes so akzeptiert. Sehr deutlich macht sich das bei der Frage der überörtlichen Sozialhilfe, aber auch bei anderen Aufgaben fest.