Nun können wir dort weitermachen, wo Herr Krause aufgehört hat. Am 20. November 2008 veröffentlichte die Europäische Kommission den erzielten Kompromiss zur Anpassung der Agrarbeihilfen des so genannten Gesundheitschecks. Das Ergebnis liegt in englischer Sprache, als englischsprachiger Rechtstext vor.
Nun muss das Machwerk ins Deutsche übersetzt werden, wobei es zu Auslegungsverschiebungen kommen kann und wahrscheinlich auch kommen wird. Sollte diese Halbzeitkorrektur so bleiben, so beginnt gleich ein innerdeutscher Verteilungskampf, da die Modulationsanteile der jeweiligen Bundesländer wiederum in direkter Abhängigkeit zu den jeweiligen Betriebsgrößen - ich denke dabei vor allem an Hessen mit der kleinsten Betriebsstruktur - in den einzelnen Bundesländern stehen.
Lieber Kollege Krause, Sachsen-Anhalt ist bereits durch die betriebsgrößenabhängige Degression von 4 %, von der 340 Betriebe betroffen sind, massiv dabei. Außerdem noch ein Hinweis: In Deutschland sind von den Abzügen bei den Direktzahlungen insgesamt 1 787 Betriebe betroffen; allein in Ostdeutschland betrifft es 1 740 Betriebe.
Modulation heißt Finanzmittelverlagerung aus der ersten Säule, aus der Lebensmittelerzeugung, in die zweite Säule, die Entwicklung des ländlichen Raumes und der ländlichen Funktion.
- Mittlerweile bin ich so uninteressant geworden für die CDU, dass Sie hier Gaudi machen. Ich weiß nicht, interessiert es euch gar nicht?
Oder geht es euch nur jetzt und hier am verlängerten Rücken vorbei? Draußen wird dann eine erbärmliche Politik gemacht.
In der EU-Kommission beträgt die Basismodulation derzeit 5 %. Geplant gewesen war eine jährliche Steigerung um 2 %. Bis zum Jahr 2013 wäre sie dann auf 15 % gestiegen, ist sie aber nicht. Jetzt soll die Steigerung insgesamt 10 % betragen, im ersten Jahr, also im nächsten Jahr, um 2 % und dann jedes Jahr um 1 %.
Diese Umverteilung der Betriebsdirektzahlungen zur allgemeinen Entwicklung der ländlichen Räume - übrigens sind in Sachsen-Anhalt alle Gebiete außer Magdeburg, Halle und Dessau ländlicher Raum - betrifft alle Landwirtschaftsbetriebe in der EU, unabhängig von ihrer Eigentumsform und von ihrer Betriebsgröße und unabhängig davon, was sie produzieren.
Es geht uns in der FDP vor allem darum, dass diese umgeschichteten Mittel, wenn sie dann nach diesen innerdeutschen Verteilungskämpfen - danach sieht es ja aus - tatsächlich in Sachsen-Anhalt ankommen, für die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes Verwendung finden.
Es ist mir ein besonderes Anliegen und ein Anliegen der FDP, dass diese Gelder nicht für Aufgaben verwendet werden, die bereits unserem Land und unseren Kommunen zugeordnet sind, die also bereits geregelt sind.
Die FDP bittet deshalb die Landesregierung, im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten darüber zu berichten, welche Ziele sie mit den frei werdenden Mitteln in Sachsen-Anhalt verfolgen will, welche Vorhaben geplant werden und welche Beträge dann letztlich zur Verfügung stehen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Hauser. - Wir begrüßen auf der Südtribüne Damen und Herren der Öffentlichen Versicherung Sachsen-Anhalt aus Magdeburg und ehemalige Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion Dessau.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch mit dem Thema gemeinsame Agrarpolitik, sprich Health Check, hat sich das Parlament schon mehrfach befasst. Auch in dem zuständigen Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist schon vielfach darüber diskutiert worden.
Ich glaube, ich brauche auf die Ergebnisse der Beratungen der Kommission zur Gesundheitsprüfung nicht weiter einzugehen. Herr Hauser hat einige davon genannt. Letztlich wissen die Landwirte, dass der wichtige Kernpunkt dieser Gesundheitsprüfung eigentlich die Anhebung der Modulation war oder ist.
Ich will meine Kritik an diesem System oder an dieser Entscheidung noch einmal wiederholen. Rein politisch motivierte Maßnahmen, die zudem noch in den Wettbewerb eingreifen, können nicht die Zukunft der gemeinsamen Agrarpolitik sein. Ich glaube, darin sind wir uns in diesem Hohen Hause auch alle einig.
Gerade wenn es auf der einen Seite darum geht, mehr Markt zu beachten, sich den Herausforderungen des Marktes zu stellen, und wenn man auf der anderen Seite die Größe, das Wachstum - das ist ja auch eine Möglichkeit, sich auf den Markt einzustellen -, bestraft, dann kann das eigentlich nicht in die Wachstumsstrategie der Europäischen Union passen. Aber, wie gesagt, die Details und die konkrete Kritik brauche ich an dieser Stelle nicht zu wiederholen.
Herr Hauser hat darauf verwiesen, dass die Mittel in den Regionen bleiben sollen. Davon gehen wir aus. Nach den Äußerungen der Bundesregierung sollen sie in den Bundesländern verbleiben, in denen sie - wenn ich das so sagen darf - eingesammelt werden.
Aber die Höhe der Modulationskürzungen bzw. das Einsammeln von Geldern war nur eine Seite der Medaille. Die Verwendbarkeit ist letztlich die zweite Seite. Damit wollen wir uns auch heute und später in den Ausschüssen befassen.
Die Europäische Kommission hat vorgegeben, diese freiwerdenden Mittel für neue Herausforderungen zu ver
wenden, neue Herausforderungen, die an sich nicht neu sind, aber noch einmal als neu deklariert worden sind: der Klimawandel, die Biodiversität, das Wassermanagement, die erneuerbaren Energien. Dafür sollen die Mittel ausgegeben werden.
Letztlich kamen die Maßnahmen zur Förderung neuer Technologien und die Maßnahmen zur Flankierung des Ausstiegs aus der Milchquote hinzu. Daran sehen Sie schon, dass auf die freiwerdenden Mittel sehr große Ansprüche erhoben werden.
Wenn ich Ihnen sage, dass letztlich in der Endphase der obligatorischen Modulation progressiv insgesamt 23 Millionen € zur Verfügung stehen, und dann die Vielfalt der Ansprüche dagegen setze, dann wissen Sie, dass das Bemühen um einen effizienten Einsatz dieser Mittel sicherlich einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Denn Begleitmaßnahmen, wie zum Beispiel die Ausgleichszulage, werden dann wieder förderbar sein, auch die Weideprämie und die Investitionsförderung wird es wieder geben können.
All das sind Ansprüche, die die Landwirte derzeit stellen. Wir haben schon einen breiten Katalog von den Berufsverbänden vorliegen. Ich denke, es wird noch einiges an Wünschen, was man mit den Mitteln finanzieren kann, hinzukommen.
Zu begrüßen ist zunächst der geänderte Kofinanzierungssatz. Dieser wurde von derzeit geltenden 25 % für Konvergenzgebiete auf 10 % herabgesetzt. Deshalb war die Ergänzung in dem Antrag, wie diese Modulationsmittel kofinanziert werden können, berechtigt, damit wir uns auch darüber unterhalten. Das ergäbe im Jahr 2013, wenn die Gesamtsumme bei 23 Millionen € bliebe und wir bei den 10 % blieben, etwa 2,6 Millionen € an Kofinanzierungsmitteln.
Das hängt auch wieder davon ab, inwieweit sie GAKfähig sind, also durch die Gemeinschaftsaufgabe kofinanziert werden können. Ich habe mich diesbezüglich schon an den Finanzminister gewandt. Und ich erhoffe mir auch von den Parlamentariern hier im Landtag Unterstützung. Denn letztlich stellt sich für die Beratungen über die Haushalte ab 2010 die Frage nach zusätzlichen Kofinanzierungsmitteln.
Wir werden uns bemühen, die Programmatik, also die zu fördernden Elemente, gemeinschaftsaufgabenkofinanzierungsfähig zu machen. Und wir werden uns bemühen, diese neuen Förderinstrumente auch in bereits laufende Programme zu integrieren, um auch den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten.
Wir werden sicherlich auch darauf achten, dass die Maßnahmen in besonderem Maße der Landwirtschaft zufließen - das war auch eine Forderung von Herrn Hauser -, dass wir auf bestehende Maßnahmen zurückgreifen und dass wir diese Mittel, wenn es um ein Speisen des Milchfonds geht, was ja auch eine berechtigte Forderung der Milchbauern ist, vorrangig zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Milchwirtschaft einsetzen werden.
Es gibt also einen bunten Strauß an Möglichkeiten, einen bunten Strauß an Wünschen des Berufsstandes der Bauern. Wir haben zum 8. Januar 2009 zu einem ersten Verbandsgespräch eingeladen, um einmal auszuloten, was die einzelnen Verbände erwarten. Wir werden uns dann schon gemeinsam bemühen, die Maßnahmen aufzulegen, die dem Land einen größtmöglichen Nutzen
Eines, Herr Hauser, ist uns leider nicht gelungen: Sie schreiben in Ihrem Antrag, die Agrarpolitik würde durch den Health Check rationalisiert - das ist uns nun gerade nicht gelungen. Die Vereinfachung, die man mit einer Rationalisierung verbindet, ist nicht eingetreten. Ich denke, durch zusätzliche Mittel, durch zusätzliche Förderinstrumente, durch separate Abrechnung, Begleitung und Bewertung wird der Verwaltungsaufwand steigen. Letztlich müssen wir uns bemühen, mit unserer Verwaltung, mit unserem vorhandenen Personal auch diese Herausforderung zu meistern.
Ich lade Sie ein, dass wir gemeinsam ausloten, welche Verwendung der freiwerdenden Mittel tatsächlich nicht nur für das Land, sondern auch für die Landwirtschaft am effizientesten ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Die Debatte beginnt mit dem Beitrag der SPD-Fraktion. Es spricht Herr Barth. Bitte.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Ministerin und auch Herr Hauser sind auf die Problematik schon ausreichend eingegangen. Ich möchte uns an dieser Stelle Wiederholungen ersparen.
Nur ein Satz zu der Sicht unserer Fraktion. Auch wir sind mit den Ergebnissen der EU-Agrarreform nicht zufrieden. Eine Tatsache, die wir nicht hinnehmen können, ist der Vertrauensbruch, der de facto begangen worden ist;
denn es ist seinerzeit gesagt worden, dass diese Reform bis zum Jahr 2013 gelten wird. Das ist nun ad acta gelegt worden. Damit kann man sich eigentlich nicht abfinden.
Insbesondere der Aspekt, dass eben die besonderen Eigentumsbedingungen hier bei uns im Osten Deutschlands nicht ausreichend Berücksichtigung fanden, ist nicht von Vorteil.
Herr Hauser, ich kann Ihnen nur Recht darin geben, dass es jetzt darum gehen muss, die obligatorischen Modulationsmittel vorrangig so einzusetzen, dass von den betroffenen Betrieben Schaden abgewendet wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können dem Antrag der FDP-Fraktion durchaus folgen. Wir möchten mit unserem Änderungsantrag eigentlich nur klarstellen, dass es letztlich dem Parlament obliegt, im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Verwendung der obligatorischen Modulationsmittel zu befinden. In diesem Sinne bitte ich um die Annahme unsere Änderungsantrages. - Danke.