Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

(Zuruf von der SPD: Für heute!)

- Ja, für heute natürlich. - Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. In der letzten Landtagssitzung hatten wir um die Verschiebung der Beratung dieses Antrages gebeten, weil weder der Finanzminister noch der Staatsminister zugegen waren und wir die Hoffnung hatten, dass unser Ansinnen erhört wird. Der Staatsminister ist nun wieder weggegangen, der Finanzminister ist aber da. Nun hatte ich schon im Dezember 2008 von einer sehr verantwortungsbedeutsamen Persönlichkeit der CDUFraktion meinen Motivationsschub wegbekommen. Derjenige hat gesagt: Behandeln wir den Antrag schon heute, er wird sowieso abgelehnt.

Meine Damen und Herren! Ich hoffe, dass man sich das über Weihnachten vielleicht doch noch einmal überlegt hat und dass man diesen Antrag, wenn man schon nicht direkt über ihn abstimmen will, wenigstens im Innenausschuss beraten könnte.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Ich meine, dass die 70 000 Beschäftigten, um die es im Personalentwicklungskonzept geht, das von uns erwarten können. Ich möchte einige Gründe hierfür vortragen.

Erstens. Der Landtag hat ein „Leitbild Personal“ bereits seit Jahren gefordert. Nach Vorlage der beschlossenen Personalabbauraten wird die Forderung umso dringlicher, weil die Abbauzahlen allein aber auch jede Motivation bei den Beschäftigten sozusagen unter den Nullpunkt bringen.

Zweitens. In unterschiedlicher Form haben inzwischen schon nahezu alle Länder Personalentwicklungskonzepte beschlossen, die solche qualitativen Faktoren beinhalten, die unter Punkt 1 des Antrages genannt sind. Ich möchte nur ein paar Länder nennen: Nordrhein-Westfalen, Thüringen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern. Diese Konzepte tragen fast alle Vereinbarungscharakter, meine Damen und Herren. Was sollten diese Länder können, was wir nicht leisten können?

Drittens. Die Enquetekommission wird im Herbst die Anhörung der Ressorts beenden. Wir dürfen nicht sehenden Auges darauf warten, dass zu den ressortübergreifenden Fragestellungen ein völlig unbefriedigender Arbeitsstand der Landesregierung abgeliefert wird. Meine Damen und Herren! Die ressortübergreifenden Aufgaben und Faktoren können wir als Legislative allein nicht schultern.

Viertens. In Ermangelung eines Personalkonzeptes mit den qualitativen Faktoren der Personalentwicklung werden jetzt schon punktuell so genannte echte Personalentwicklungskonzepte entworfen, unter anderem im Bereich der Polizei, die dann per Erlass durchgesetzt werden sollen. Darin soll unter anderem stehen, dass eine Zustimmung zum Personalentwicklungskonzept nur noch mit Zustimmung der Gewerkschaften bzw. des Personalrates möglich ist. Kriegen wir dazu nicht etwas Übergreifendes hin? - Man kann in den Ministerien als Ergänzung vieles machen. Aber wir brauchen einfach ressortübergreifende Grundsätze.

Diese Gründe vorausgeschickt, will ich den Inhalt des Antrages weiter begründen.

Zu Punkt 1 des Antrages. Seit der ersten Vorlage des Finanzministers zur Stellenreduzierung bei den Landesbediensteten fordern die Betroffenen zu Recht ein Personalentwicklungskonzept, welches den Namen verdient. Sie können sich sämtliche Stellungnahmen außer der vom Landesrechnungshof - der hatte eine andere Aufgabe - ansehen. Auf diesen Punkt wird immer wieder hingewiesen. Sie wollen ein qualitatives Personalentwicklungskonzept.

(Zustimmung von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Umrissweise ist in vielen anderen Ländern längst klar, was dort hineingehört. Das haben wir unter Punkt 1 genannt. Dazu will ich einmal ein Beispiel nennen.

Wir werden uns in der Enquetekommission nach dem Sommer mit der Problematik der Weiterbildung beschäftigen. Wir haben uns im Innenausschuss schon einmal ganz kurz mit der Problematik der Weiterbildung beschäftigt. Dazu hat der Staatsminister gesagt, dass die Landesregierung in diesem Bereich ressortübergreifend nichts mache. Das liege in der Kompetenz jedes einzelnen Ministers. Es würde sogar an der Verfassung kratzen, wenn wir in diesem Bereich ressortübergreifend herangehen.

Meine Damen und Herren! Das entspricht nicht modernen Entwicklungen und vor allen Dingen auch nicht der Herausforderung, die wir im Bereich der Weiterbildung

zu schultern haben. Deshalb bitten wir darum, dass wir spätestens im Herbst zu diesem Konzept nicht nur ein Raumbelegungskonzept für unsere Weiterbildungsinstitute haben, über das im Finanzausschuss schon einmal beraten wurde.

(Beifall bei der LINKEN)

In der Enquetekommission werden wir uns auch mit der geschlechtergerechten Personalentwicklung beschäftigen. Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass punktuell dort einiges passiert. Aber insgesamt meinen doch viele, dass wir in den letzten zehn Jahren kaum weitergekommen sind.

Wie viele Abteilungsleiterinnen haben wir eigentlich? - Ich glaube, es ist keine Hand voll. Ich glaube, es sind drei in der gesamten Landesverwaltung. Wir können darüber noch einmal diskutieren. Aber das muss Ursachen haben. Auch solche Fragen gehören in ein Konzept für die Personalentwicklung.

(Zuruf von Herrn Felke, SPD)

Ein weiteres Argument, das im Personalentwicklungskonzept des Finanzministers punktuell zwar schon aufgegriffen wurde, aber beileibe noch nicht durchdiskutiert und im Parlament tatsächlich nachvollziehbar ist, ist die Beförderungssituation.

Wer vorgestern die MDR-Sendung gesehen hat, der weiß, dass der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Herr Wolfgang Ladebeck, gesagt hat, also von 3 000, davon kriegen wir 100 Stellen ab. Das reicht bei Weitem nicht. - Der Innenminister hat gesagt, wenn ich die Beförderungsnotwendigkeiten alle erfüllen sollte, dann müsste ich zum Finanzminister gehen und mehrere 10 Millionen € bei ihm beantragen.

Dann gibt es von der Landesregierung in Drs. 5/1615 vom November 2008 zur Beförderungssituation folgende Auskunft:

„Für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 war zum Beispiel ein Betrag von 10 Millionen € für Beförderungen eingestellt. Dadurch konnte ein Beförderungsstau vermieden bzw. aufgelöst werden.“

Na, was sagt man denn dazu?

(Unruhe bei der LINKEN)

Die letzte Bemerkung zu Punkt 1. Dort steht auch die Problematik der Gesundheitsbetreuung drin. Ich will es bei einem Stichwort bewenden lassen. Als wir uns in der Enquetekommission über die Justizvollzugsanstalten und deren jetzt schon angespannte Personalsituation informiert haben, wurde der Leiter einer Justizvollzugsanstalt gefragt, wie viele Überlastungsanzeigen er denn angesichts dieser erheblich angespannten Personalsituation habe. Darauf hat er geantwortet: Unsere Überlastungsanzeigen sind Krankenscheine.

Meine Damen und Herren! Wir müssen uns stärker mit den Fragen der Gesundheitsförderung befassen. Wir sollten das von der Exekutive verlangen.

In Punkt 2 des Antrags wird die Forderung erhoben, aufgabenbezogene Belastungsanalysen vorzulegen, auf deren Grundlage Personalreduzierungen überhaupt verantwortlich vorgeschlagen werden können. Diese Forderung ist durch jede Sitzung der Enquetekommission bekräftigt worden. Das eine Ministerium ist diesbezüglich weiter gegangen. Ein anderes Ministerium ist hingegen

nicht so weit gegangen. Aber insgesamt fehlt es an aufgabenbezogenen Belastungsanalysen, die bis zu entsprechenden Strukturvorlagen führen müssten.

Ich will nur ein paar Beispiele nennen. Trotz Ausnutzung aller Reserven - das haben wir im Parlament auch schon gehört - werden im Justizvollzugsbereich in den kommenden Jahren 242 Justizvollzugsbeamte fehlen. Wir verabschieden stolz Gesetze, die sich mit dem Resozialisierungsgedanken befassen. Wir nehmen aber gleichzeitig in Kauf, dass dann eigentlich nur noch auf- und zugeschlossen werden kann. Wir müssen uns darüber verständigen, was wir mit der Aufgabe machen. Wir können nicht sehenden Auges weiter in diese Situation hineinrennen.

Im Hochschulbereich wurde davon ausgegangen, dass unter der Voraussetzung des Haltens der Studierendenzahl von 51 000 keine Personalreduzierung eintritt. Dann stellt sich in der Enquetekommission heraus, dass diese Zahl völlig überzogen ist, nicht den realen Gegebenheiten entspricht und sich diese politische Ansage bereits gegenwärtig völlig kontraproduktiv auswirkt. Unter völliger Verblüffung der anzuhörenden Rektoren verkündete der Kultusminister, dass die Zielzahl 51 000 eigentlich noch Verhandlungsmasse sei. Also worauf sollen wir uns und worauf sollen sich die Hochschulen beziehen? - Wir brauchen wirklich belastbare Zahlen. Sonst können wir auch in der Enquetekommission nicht weiterarbeiten.

(Beifall bei der LINKEN)

Dann noch ein Wort zur Polizei. Jetzt will ich nicht die Überschrift des Kommentars in der „Volksstimme“ bedienen, die hieß: „Was ist denn da bloß los?“ - Dort ist sicherlich einiges los und auch einiges nicht los. Im Zusammenhang mit diesem Antrag ist in der Enquetekommission jedoch mittlerweile bewiesen worden, dass wir aufgrund der vorgelegten Reduzierungszahlen überhaupt nicht wissen, wie wir den Personalbedarf im Polizeiverwaltungsbereich künftig abdecken sollen. Das ist eine Bankrotterklärung im personalwirtschaftlichen Bereich.

(Beifall bei der LINKEN)

Da kann es einem himmelangst und bange werden.

Zeitgleich zur Behandlung in der Enquetekommission wird verkündet, wir legen nicht 20 Bedienstete je 1 000 Einwohner fest. Wir machen jetzt 19, weil es so schön klappt. Das ist doch paradox. Wir müssen doch jetzt endgültig dazu kommen, dass wir etwas Belastbares auf den Tisch bekommen. - Das sind nur einige Beispiele. Die Liste könnte fortgesetzt werden.

Meine Damen und Herren! Bis zur Beratung über den Haushaltsplan 2010/2011 ist eine solide Arbeitsgrundlage für die Beratung über den Personalbedarf zu schaffen. Diese liegt derzeit auch nach mehrfacher Überarbeitung des Personalkonzeptes nicht einmal im Ansatz vor.

Wissen Sie, meine Damen und Herren, ich hatte eine Runde mit Personalvertretern. Ich habe dort einmal gefragt, wie sie denn die Rolle der Enquetekommission sehen, weil es zu diesem Zeitpunkt nicht so richtig vorwärts ging und ich ziemlich enttäuscht über das war, was da so passiert bzw. nicht passiert. Da hat ein Personalvertreter gesagt, die Enquetekommission hat mindestens eine entscheidende Daseinsberechtigung. Es bleibt den Betroffenen dadurch erspart, von einer Fraktion zur anderen zu rennen. Was aber noch viel wichti

ger ist: Keiner der Parlamentarier kann hinterher sagen: Ja, wenn wir das alles gewusst hätten.

(Beifall bei der LINKEN)

Damit schließt sich der Kreis zu Punkt 3 des Antrags. Die Vorsitzende der Enquetekommission Frau Rotzsch hat dem Gremium vorgeschlagen, die Empfehlungen aller bereits behandelten Bereiche zu aktualisieren und dann schon Gesamtempfehlungen aller Fraktionen herauszugeben. Ihre Begründung ist einleuchtend. Es stehen so wichtige und gute Empfehlungen drin, dass wir sie beizeiten sowohl der Legislative als auch der Exekutive offerieren sollten.

Meine Damen und Herren! Ob nun Empfehlungen zum Ende oder zur Halbzeit, sie haben ein großes Manko: Es sind Empfehlungen. Deshalb sehe ich keinen anderen Weg, als immer wieder parlamentarisch neben der Enquetekommission über Anträge Probleme aufzugreifen, bei denen wir in der Enquetekommission gemerkt haben, dass wir sie weiter diskutieren und Lösungen finden müssen. Genau darauf zielt der Antrag ab.

Meine Damen und Herren! Der Unternehmensberater Felix Oesch hat den Begriff Personalentwicklung - -

(Herr Gürth, CDU: Felix wer?)

- Felix Oesch.

(Herr Gürth, CDU: Wer ist das?)

- Ein Unternehmensberater.

Dieser hat den Begriff der Personalentwicklung einmal ganz pragmatisch umrissen: Personal so einstellen, einsetzen und entwickeln, dass der momentane und der zukünftige Auftrag optimal und selbständig ausgeführt werden kann.

Wer dem zustimmt, der müsste auch diesem Antrag zustimmen. - Ich danke.

(Beifall bei der LINKEN)