Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

(Herr Czeke, DIE LINKE: Befördern!)

Dies nur als kurze Anmerkung. Es besteht keine Gefahr.

Meine Damen und Herren! Die Landesstraße L 172 im Landkreis Saalekreis ist im zweiten Halbjahr 2008 grundhaft saniert und vor Kurzem freigegeben worden, in Klammern: ohne Anwesenheit des Verkehrsministers.

(Oh! bei der FDP)

Bei der Sanierung wurde kein Radweg angelegt. Da diese Straße die Kreisstadt Merseburg mit der Goethestadt Bad Lauchstädt verbindet, ist hier eine Chance für den möglichen Lückenschluss bereits bestehender Radwege und damit für den Radtourismus nicht genutzt worden.

Ich frage die Landesregierung: Warum ist der Bau dieses Radweges nicht erfolgt oder liegen alternative Planungen für eine Radwegeverbindung zwischen diesen beiden Städten vor?

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich voranstellen, dass straßenbegleitenden Radwegen in Sachsen-Anhalt ein hoher Stellenwert zukommt bei der Trennung des nicht motorisierten vom motorisierten Verkehr mit dem Ziel höherer Verkehrssicherheit.

Es besteht ein erheblicher Nachholebedarf an Radwegen, der in den nächsten Jahren unter Berücksichtigung einer Vielzahl prioritärer Vorgaben nur schrittweise abgebaut werden kann. Wir werden nach Schätzungen ca. 100 Millionen € brauchen, um die Bedürfnisse zu befriedigen, Radwege, wie sie von den Abgeordneten gewünscht werden, in Sachsen-Anhalt anzulegen. Ich bin mir deshalb sicher, dass bei den nächsten Haushaltsberatungen Mittel eingestellt werden, damit wir diese Radwege bauen können.

Die Realisierung von Radwegen im Zuge von Landesstraßen erfolgt auf der Grundlage der im Landesverkehrswegeplan - Teil Straße - ausgewiesenen Vorhaben. Der von Ihnen angesprochene Radweg ist darin nicht enthalten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Landesverkehrswegeplan wurde dieser zwar vom Landkreis Merseburg-Querfurt angeregt. Im Ergebnis der Prüfung dieser Anregung wurde dieser Radweg jedoch in die Kategorie III des Radwegebedarfsplanes eingruppiert.

Das heißt, für diese Maßnahme konnte der Bedarf nicht nachgewiesen werden, weil die Verkehrsbelegung ohne Weiteres einen Mischverkehr zuließ. Mit anderen Worten: Die nach einschlägigen Vorschriften vorgegebenen Einsatzgrenzen wurden nicht überschritten.

Unabhängig davon möchte ich darauf hinweisen, dass zwischen Merseburg und Bad Lauchstädt alternative Strecken vorhanden sind, beispielsweise über Wirtschaftswege und entlang von Kreisstraßen, die von den Radfahrern genutzt werden könnten.

Zu Frage 2: Wie ich bereits dargestellt habe, haben sichere Radwegeverbindungen einen hohen Stellenwert für die Landesregierung. Allein, die finanziell, aber auch personell stark begrenzten Möglichkeiten lassen eine zeitnahe Realisierung aller geforderten Radwege, wie vorhin schon gesagt, nicht zu.

Deshalb können nur die Radwege gebaut werden, für die ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden kann, oder solche, bei denen im Rahmen eines grundhaften Ausbaus von Streckenabschnitten die Möglichkeit zu der gleichzeitigen Anlage eines Radweges besteht. Im Übrigen verweise ich auf die bereits in der Antwort zu Frage 1 genannten alternativen Strecken.

Abschließend möchte ich anmerken, dass der ressortübergreifende Landesradverkehrswegeplan derzeit auf den Weg gebracht wird, und zwar vom Wirtschaftsministerium und vom Ministerium Landwirtschaft und Umwelt unter der Federführung des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr. Inwiefern sich im Rahmen dieser ressortübergreifenden Aufstellung hier gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf ableiten lässt, bleibt abzuwarten. - So viel als Antwort auf die Frage 2.

Meine Damen und Herren! Ich möchte zum Schluss sagen: Es ist tatsächlich so, dass kaum eine Woche vergeht, in der sich nicht Abgeordnete melden, die in ihrem Wahlbereich einen Radweg haben möchten. Deshalb nochmals: Wir müssen uns mit diesem Thema nicht nur ernsthaft auseinandersetzen, sondern müssen auch den Mut haben, hierfür Gelder zur Verfügung zu stellen.

Sehr verehrte Frau Abgeordnete Späthe, ich möchte hier auch sagen, dass die Anlegung eines Radweges, wenn er noch nicht existent ist, genauso kompliziert ist wie der Neubau einer Straße. Sie müssen zum Beispiel ein Planfeststellungsverfahren einleiten, wenn die Grundeigentümer nicht bereit sind, Grund und Boden zur Verfügung zu stellen. So einfach ist das alles also nicht.

(Zustimmung bei der CDU)

Es ist wichtig, noch einmal zu erwähnen, dass der Bedarf vorhanden sein muss.

Ich möchte zum Schluss noch eine kleine Anekdote erzählen. Wenn zwei Bürgermeister zu mir kommen, weil sie einen Radweg haben möchten, sage ich: Okay, darüber können wir uns sicherlich unterhalten. Wir führen eine Verkehrszählung durch.

An dem Tag, an dem die Verkehrszählung durchgeführt wurde, ist ein Radfahrer unterwegs gewesen. Daraufhin haben die beiden Bürgermeister zu mir gesagt: Das ist ja ein bisschen unfair. Wenn wir gewusst hätten, dass Sie an dem Tag zählen, wären mehr Radfahrer dort gefahren.

(Heiterkeit - Zustimmung bei der CDU)

Frau Späthe, das ist in Ihrem Fall mit Sicherheit nicht der Fall. Deshalb habe ich mein Beispiel vorgebracht. Wir brauchen die materiellen Voraussetzungen. Wir bemühen uns darum. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Daehre.

Ich habe jetzt die Freude, Schülerinnen und Schüler des Berufsschulzentrums „August von Parseval“ in Bitterfeld auf der Südtribüne begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir wenden uns nun der Frage 5 zu. Es geht um die Verbringung von sächsischem Italienmüll nach Deuben (Sachsen-Anhalt). Die Frage wird vom Abgeordneten André Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Überschrift zu der Frage mag etwas flapsig erscheinen. Es geht um Italienmüll, der notifiziert nach Sachsen verbracht wurde und von dort nach Sachsen-Anhalt gelangte.

Nach der Sondersitzung im Umweltausschusses des Landtages Sachsen am 5. Januar 2009 bestätigte sich die Annahme, dass ca. 106 000 t Abfall aus der Region Neapel über Sachsen nach Deuben verbracht worden sind. Das sächsische Umweltministerium bestätigte, dass diese Menge illegal nach Sachsen-Anhalt geliefert wurde. Gleichzeitig gab das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt bekannt, dass eine Untersuchung vor Ort eingeleitet wurde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Erkenntnisse zu den Abfällen, die illegal nach Deuben verbracht wurden, liegen der Landesregierung vor, und gibt es außer den 106 000 t weitere Abfälle, die ungenehmigt nach Sachsen-Anhalt verbracht wurden? Wenn ja, bitte nennen.

2. Wohin wurden die verbrachten Abfälle, wie zum Beispiel aus der Sortieranlage Deuben, verbracht?

Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Für die Landesregierung antwortet Frau Ministerin Petra Wernicke. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Fragen des Herrn Abgeordneten Lüderitz wie folgt.

Bei den in Rede stehenden Abfällen handelt es sich um nicht kompostierte Fraktionen von Siedlungs- und ähnlichen Abfällen des Schlüssels 19 05 01, für die eine bestätigte Notifizierung der Landesdirektion Dresden zur Verbringung zur Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern vorlag. Nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen, die seitens der zuständigen Landesdirektionen Dresden und Leipzig noch andauern, wurden die Abfälle bei der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern angenommen, verwogen und anschließend zur Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben transportiert.

Für die Entsorgung der Abfälle liegen vereinfachte Entsorgungsnachweise vor, in denen die Firma Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern als Abfallerzeuger und die Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben als Entsorger fungieren. Diese allein als Nachweise bei innerstaatlichen Verbringungen dienenden Entsorgungsnachweise ließen behördlicherseits keine Vermutungen zur grenzüberschreitenden Verbringung zu.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt bat das Sächsische Staatsministerium mit Schreiben vom 27. November 2008 und ergänzend vom 17. Dezember 2008 um Sachverhaltsaufklärung. Insbesondere war zu klären, inwieweit ein Weitertransport der Abfälle zur Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben im Rahmen der genehmigten Verbringung nach Sachsen ermöglicht wurde. Für eine solche, grundsätzlich mögliche Verbringung wäre nach Sachlage das Landesverwaltungsamt die zuständige Genehmigungsbehörde gewesen.

In den Antwortschreiben des Sächsischen Staatsministeriums vom 8. Dezember 2008 bzw. vom 7. Januar 2009 wird klargestellt, dass die Genehmigung durchaus vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zu erteilen gewesen wäre, dass jedoch die Änderungen zur genehmigten Notifizierung von den beteiligten Unternehmen nicht angezeigt wurden und deshalb für die bei der Notifizierung tätigen sächsischen Behörden nicht offensichtlich erkennbar waren. Auch wird festgestellt, dass derzeit keine Anhaltspunkte für eine Straftat oder radioaktive Bestandteile im Abfall vorliegen.

Darüber hinaus ist klarzustellen, dass diese Verbringung in keinem Zusammenhang mit den Abfallverbringungen aus der Region Campanien steht, die von deutschen Behörden im Rahmen des Notfallkonzeptes im ersten Halbjahr 2008 genehmigt worden waren. Dies betrifft unter anderem auch Sachsen-Anhalt, bezogen auf die Verbringung von 12 600 t gemischter Siedlungsabfälle des Schlüssels 20 03 01 zur Verbrennung bei der thermi

schen Restabfallbehandlungs- und Energieverwertungsanlage MVV TREA Leuna GmbH.

Die Anlage der Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben wurde vom Landesverwaltungsamt und vom Burgenlandkreis am 27. November 2008 einer gemeinsamen Überwachung unterzogen, wobei umfangreiche Registrierunterlagen einbezogen wurden. Nach dem derzeitigen Stand der Prüfungen durch das Landesverwaltungsamt lassen sich etwa 76 000 t der in Rede stehenden etwa 106 000 t insgesamt von der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern nach Sachsen-Anhalt verbrachten Abfälle mit Rechnungen nachvollziehen.

Die betreffenden Abfälle wurden bei der Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben mittels der Siebschreddertechnologie mechanisch behandelt. Nach einer im Auftrag der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern erstellten Expertise, erstellt durch das Rechtsanwaltsbüro Köhler & Klett im Oktober 2008, werden die folgenden Abfallströme für die nach der Behandlung entstehenden Abfälle beschrieben:

Etwa 29 400 t des Schlüssels 19 12 12 gelangten zur energetischen Verwertung beim Müllheizkraftwerk Rothensee GmbH, 48 600 t Abfälle des Schlüssels 19 12 09 wurden zur Ablagerung auf die Deponie FreyburgZeuchfeld abgegeben und 28 700 t Abfälle des Schlüssels 19 12 09 wurden an die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern zurückgeliefert, wobei dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Angaben zum Entsorgungszweck bei der Westsächsischen Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern derzeit nicht vorliegen.

Die Angaben werden durch den Burgenlandkreis derzeit verifiziert. Es zeichnet sich ab, dass die zur energetischen Verwertung abgegebenen Sortierreste plausibel nachzuweisen sind. Hinsichtlich der anderen Entsorgungswege sind die Prüfungen der Unterlagen der Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben noch nicht abgeschlossen. Hier werden die Unterlagen der Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben durch das Landesverwaltungsamt noch mit den Registerangaben der Deponie Freyburg-Zeuchfeld abgeglichen. Ein Abschluss dieser Auswertungen mit einem entsprechenden Bericht des Landesverwaltungsamtes wird Ende Januar erwartet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dass die ursprünglich genehmigte Notifizierung nachträglich ohne die rechtzeitige Beteiligung der zuständigen Behörden hinsichtlich des vorgesehenen Entsorgungsweges geändert wurde, haben die daran beteiligten Unternehmen, unter anderem die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern, zu verantworten. Nach Aussagen des Sächsischen Staatsministeriums prüft die Landesdirektion Dresden derzeit ein juristisches Vorgehen gegen die Westsächsische Entsorgungs- und Verwertungsgesellschaft mbH Cröbern. Die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde eingeschaltet.

Durch das Landesverwaltungsamt und den Burgenlandkreis wird im Rahmen der bereits erwähnten und noch andauernden Auswertung der Unterlagen analog das Verhalten der Sortierungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH Deuben geprüft und gegebenenfalls geahndet. Es zeichnet sich mindestens die Durchführung eines

Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unzulänglicher Registerführung ab.

Erkenntnisse über weitere ohne Genehmigung nach Sachsen-Anhalt verbrachte Abfälle liegen nicht vor.

Vielen Dank, Frau Ministerin Wernicke. - Zusatzfragen werden offensichtlich nicht gestellt.

Ich darf zunächst einmal junge Damen und Herren des Jugendweihevereins der integrierten Gesamtschule Willy Brandt aus Magdeburg auf der Südtribüne begrüßen.

(Beifall im ganzen Hause)