Dann kommen wir sogleich zur Frage 6. Der Abgeordnete Herr Bernhard Bönisch von der CDU-Fraktion fragt zu den Kita-Gebühren-Satzungen. Bitte schön.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bis zum Herbst 2008 geltende Fassung des § 90 SGB VIII ist gerichtlich so ausgelegt worden, dass Kita-Gebühren nicht allein nach der Kinderzahl gestaffelt werden dürfen. Eine Staffelung nach der Kinderzahl sei mit einer Staffelung nach Einkommensgruppen zu verbinden, und weil das KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt an das Bundesgesetz angelehnt worden sei, gelte diese Regel auch für Träger in Sachsen-Anhalt.
Teilt die Landesregierung die Auffassung des Fragestellers, also meine, dass spätestens mit Inkrafttreten der Neufassung des § 90 SGB VIII im Dezember 2008 auch solche Kita-Gebühren-Satzungen rechtskonform sind, die eine Staffelung lediglich nach der Kinderzahl beinhalten, wie es beispielsweise in der derzeit geltenden Satzung der Stadt Halle (Saale) der Fall ist?
Vielen Dank, Herr Bönisch. - Die Antwort der Landesregierung wird durch Frau Ministerin Gerlinde Kuppe gegeben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Die Frage des Abgeordneten Herrn Bernhard Bönisch beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.
Nein, die Landesregierung teilt die Auffassung des Fragestellers nicht. Nach § 90 SGB VIII in alter und neuer Fassung kann das Landesrecht abweichende Regelungen zur Staffelung der Kostenbeiträge für die Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagesstätten treffen. Insoweit bleibt die Neuregelung des Bundesrechts rechtlich ohne Auswirkung auf die gegebene Rechtslage in Sachsen-Anhalt.
Die Landesregierung prüft allerdings derzeit, ob eine Anpassung des § 13 unseres Kinderfördergesetzes an die Neufassung des § 90 SGB VIII, die seit dem 16. Dezember 2008 gilt, erfolgen soll.
Frau Ministerin, ich bedauere außerordentlich, dass die Landesregierung meine Auffassung nicht teilt; denn die Begründung zum Urteil des Landesverwaltungsgerichtes ist schon ziemlich abenteuerlich. Hierin werden unter anderem Sie aus einer Diskussion zum KiBeG folgendermaßen zitiert:
„Die Träger erhalten ausdrücklich die Möglichkeit, den Anteil der Eltern nach deren Finanz- und Familiensituation zu staffeln.“
Das wird in der Begründung so interpretiert und bekräftigt, dass man beides gemeinsam machen muss. Sie sprechen aber ausdrücklich von der Möglichkeit und nicht von einer Verpflichtung. Das interessiert die interpretierenden Richter jedoch nicht; sie kaprizieren sich ausschließlich auf das Wort „und“.
Wenn man das „und“ immer so handhaben würde, dann müsste ich beispielsweise auf meinen Führerschein verweisen, der mich zum Führen von Pkw und Lkw berechtigt. Gott sei Dank hat von mir noch niemand verlangt, dass ich beides gleichzeitig mache.
Sie sagten, dass Sie die Anpassung prüfen wollen. Deshalb frage ich ganz konkret, ob diese Prüfung nicht obsolet ist; denn Sie wissen so gut wie ich, dass fast alle Kita-Satzungen im Land, wenn das so interpretiert wird, nicht rechtskonform sind. Ich bin selbst ein Teil des Gesetzgebers, der das KiFöG verabschiedet hat, und stehe voll dahinter. Und gleichzeitig habe ich die falsche Gebührensatzung in Halle mit beschlossen.
Ich denke, wir sollten uns bemühen, diesbezüglich zügig voranzukommen, und nicht prüfen, ob zu ändern ist, sondern einfach ändern. Könnten Sie sich dieser Auffassung anschließen?
Noch einmal, Herr Bönisch: Das Kinderförderungsgesetz in der geltenden Fassung zitiert in § 13 Bundesrecht, also die Formulierung des alten § 90. Jetzt ist der § 90 neu gefasst worden. Ich finde, dass die Neufassung den Trägern von Kindertageseinrichtungen einen größeren Spielraum eröffnet.
Deswegen bin ich persönlich dafür, dass wir unser Landesrecht dieser neuen Rechtslage anpassen. Aber die Landesregierung - hier spreche ich für die Landesregierung - hat sich dazu noch keine Meinung gebildet.
Wir kommen zur Frage 7. Sie betrifft die Staffelung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege und wird von der Abgeordneten Frau von Angern von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Bitte schön.
Sehr geehrter Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich denke, die Frau Ministerin hat durch die
Beantwortung der Frage des Kollegen Bönisch meine Frage bereits beantwortet, sodass ich jetzt die Möglichkeit für eine Nachfrage nutzen möchte.
Ich frage die Frau Ministerin: Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie eine Änderung des § 13 des Kinderförderungsgesetzes prüfen wollen bzw. wenn in Ihrem Hause diese Meinung vertreten wird - in welcher Form und wann können wir dann mit einer Abstimmung in der Landesregierung, sprich im Kabinett, rechnen und wann erreicht eine solche Gesetzesänderung möglicherweise den Landtag? - Danke.
Vielen Dank. - Frau Ministerin, möchten Sie die Frage beantworten? - Es ist eine Grenzfrage, ob das überhaupt so gehandhabt werden kann, aber ich denke, wir können das machen. Bitte schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Dann erspare ich mir die Antworten auf Ihre konkreten Fragen, sehr geehrte Frau von Angern.
Wir prüfen, ob die jetzige Formulierung in § 90, vor allem in den Absätzen 2 und 3, wortgleich übernommen wird oder ob es für Sachsen-Anhalt noch anderer spezifischer Berücksichtigungen bedarf.
Darüber hinaus will ich anmerken, dass wir bei einer Änderung dieses Paragrafen im Kinderförderungsgesetz unseres Landes auch berücksichtigen müssen, dass entsprechend der Konsultationsvereinbarung, die die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden abgeschlossen hat, noch Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden zu führen sind, bevor wir zu einer Änderung in gesetzgeberischer Hinsicht kommen. Das wollen wir auch noch pflichtgemäß erledigen.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Zusatzfragen gibt es nicht. Damit sind wir am Ende der Fragestunde angekommen und der Tagesordnungspunkt 2 ist abgeschlossen.
Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Drs. 5/1640 und Drs. 5/1709
Die erste Beratung fand in der 41. Sitzung des Landtages am 26. Juni 2008, die zweite Beratung in der 49. Sitzung des Landtages am 11. Dezember 2008 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es gerade gehört: Wir haben uns auch in der letzten Landtagssitzung mit dieser Thematik beschäftigt und ich habe dazu bereits umfangreich Bericht erstattet. Deshalb werde ich mich heute mit Ihrem Einverständnis, das ich voraussetze, auf Wesentliches beschränken.
Der Gesetzentwurf betrifft Änderungen des Schulgesetzes und anderer Gesetze, die sich aus der Einrichtung eines „Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt“ ergeben.
Am 24. September 2008 fand im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Anhörung statt, zu der auch die Mitglieder der mitberatenden Ausschüsse für Finanzen und für Inneres eingeladen waren. Am 29. Oktober 2008 führte der Ausschuss die erste Beratung zu dem Gesetzentwurf durch. Am 14. November 2008 fand eine Sondersitzung des Ausschusses statt, damals noch mit der Zielstellung, das Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten zu lassen.
Im Ergebnis der Beratung am 14. November 2008 wurden die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD mehrheitlich beschlossen; der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der vorhin genannt wurde, wurde abgelehnt. Die entstandene vorläufige Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf wurde den mitberatenden Ausschüssen für Finanzen und für Inneres zur Stellungnahme zugeleitet.
Am 19. November 2008 befasste sich der Finanzausschuss mit der vorläufigen Beschlussempfehlung und stimmte dieser unter Maßgabe einer Änderung zu. Der Ausschuss für Inneres hatte die vorläufige Beschlussempfehlung am 27. November 2008 auf der Tagesordnung, hat sich mit ihr an jenem Tage jedoch nicht befasst.
Mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine Stellungnahme zu der vorläufigen Beschlussempfehlung des Ausschusses zugeleitet und in einer Synopse eigene Formulierungsvorschläge vorgelegt.
Der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat am 3. Dezember 2008 einen weiteren Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD behandelt, der insbesondere zum Inhalt hatte, in § 11a Abs. 2 des Schulgesetzes den Aufgabenbereich, den das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung im Rahmen der externen Evaluation wahrnehmen wird, klarer zu definieren. Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Änderungsantrag in einer zweiten Lesung in den Landtag einzubringen und den Gesetzentwurf somit in drei Lesungen zu behandeln.
Der Ausschuss hat sich mit 9 : 0 : 2 Stimmen dem Verfahrensvorschlag angeschlossen und hat dem Landtag den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Ausschusses für Finanzen übergeben.
Der Landtag hat sich dann in der letzten Sitzung - Sie haben es gerade gehört - am 11. Dezember 2008 in zweiter Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt.
Hierbei ist dann eine Besonderheit in Kraft getreten. § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung sieht eigentlich eine andere Vorgehensweise vor, und zwar dass entsprechende
Beschlüsse auch an den Finanzausschuss überwiesen werden. Aber selbst der Ältestenrat hat festgestellt, dass es sich hierbei um eine Sondersituation handelt.
Sie alle werden sich daran erinnern können: Ich hatte in meiner Einbringungsrede im Dezember 2008 extra darauf hingewiesen, dass die Terminstruktur hier ein bisschen anders ist, sodass der Innenausschuss die Möglichkeit hat, bereits im Dezember 2008 eine Stellungnahme abzugeben, während der Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur erst im Januar 2009 seine Sitzungen aufnehmen wird, sodass es hierbei also eine Abweichung gibt. Das ist eine Besonderheit, die aber seitens des Plenums gewollt war und entsprechend berücksichtigt wurde. Sie haben das bei der Abstimmung über das Verfahren kundgetan.
Demzufolge hat sich der Ausschuss für Inneres in der 46. Sitzung am 18. Dezember 2008 noch einmal mit dem Gesetzentwurf beschäftigt und sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mehrheitlich angeschlossen.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft hat sich am 14. Januar 2009 erneut mit dieser Beschlussempfehlung beschäftigt und eine abschließende Beratung durchgeführt. Im Zuge der Beratung wurde der ebenfalls überwiesene Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mehrheitlich beschlossen, wobei die Änderungsempfehlung des mitberatenden Finanzausschusses ohne Aussprache abgelehnt wurde.
Der Ausschuss folgte der somit entstandenen Beschlussempfehlung mit 6 : 1 : 3 Stimmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 5/1709 vor. Die in den Änderungsanträgen unterbreiteten Änderungsvorschläge habe ich Ihnen bereits in der letzten Sitzung verdeutlicht, sodass ich mir das jetzt sparen kann.