Bernhard Bönisch
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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihr Antrag, sehr geehrte Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, ist schon interessant. In der Überschrift steht „Transparenz für ÖPP“. Mit dem Inhalt - das trat auch bei der Einführungsrede klar hervor - ist eigentlich „Ablehnung von ÖPP“ gemeint. Der Begriff der Transparenz taucht dann zwar noch einmal auf, aber nur im letzten Satz, und dort eher mit marginaler Bedeutung. Sie scheinen einigermaßen verunsichert zu sein, was dieses Thema angeht, wenn Sie so vorgehen.
In der Sitzung des Stadtrats von Halle am Mittwoch fragte einer Ihrer Mitstreiter übrigens ganz verzweifelt: Kann es denn wirklich sein, dass Private das besser können? Können wir denn nicht unsere eigenen Leute besser schulen? - Für ihn kann wohl nicht sein, was nicht sein darf.
Ein anderer Ihrer Parteifreunde aus Halle - übrigens in verantwortlicher Position - war bei dem Projekt, das wir in Halle soeben verabschiedet haben - und zwar ohne Finanzierung, hierbei geht es nur um Errichtung und Betreibung; die Finanzierung hat die Stadt vollständig selbst übernommen -, von Anfang an intensiv begleitend dabei und hatte zum Schluss nichts auszusetzen. Herr Lange übrigens auch nicht, aber er ist heute - vielleicht vorsichtshalber - nicht da. Sie können die beiden Herren befragen; da würden Sie wahrscheinlich bessere Einsichten gewinnen als die, über die Sie derzeit scheinbar verfügen.
Natürlich sind auch ÖPP kein Allheilmittel für die Finanzprobleme der verschuldeten Kommunen, aber sie können doch ganz wesentlich zu deren Bewältigung beitragen. Ich will Ihnen das kurz erklären.
Eigentlich sollten öffentliche Hände mit ihren Immobilien so umgehen wie vernünftige Private. Das heißt, investieren, instandhalten und instandsetzen, wenn es wirtschaftlich geboten ist, wenn es sinnvoll erscheint. Aber was passiert wirklich? Die öffentlichen Hände sagen - Herr Bullerjahn hat es eben gerade auch wieder für das
Land gesagt -: Wir haben kein Geld dafür. Wir haben kein Geld für Investitionen in Instandhaltung und können uns das nicht leisten.
Wir leisten uns aber gleichzeitig ständig schlampigen Umgang mit öffentlichem Vermögen. Da macht das Land leider keine Ausnahme, wenn ich an das Gebäude in der Willy-Lohmann-Straße in Halle denke. Dort sind inzwischen einige Fenster kaputt, und die Tauben finden ruhige Schlafplätze. Das wird vom Stehenlassen und Warten nicht besser. Wenn man investieren muss und will und langfristig gesichert ist, dass das Gebäude gebraucht wird, ist die Investition immer sinnvoll.
Richtig ist also, dass sich die Verantwortlichen Gedanken machen müssen, wie sie mit dem ihnen anvertrauten Vermögen umgehen sollten. Dabei sollten sie sich überlegen, welcher Umgang mit der jeweiligen Immobilie der wirtschaftlichste ist - natürlich getreu allen Regeln der Haushaltsordnung.
Die erste Frage ist also, ob und wie lange man das Gebäude noch braucht. Wird das Gebäude nicht für langfristig zu erbringende Pflichtaufgaben gebraucht, muss man über gängige ÖPP-Projekte nicht weiter nachdenken. Falls doch, muss man sich die Frage stellen, wie man es am wirtschaftlichsten langfristig erhalten kann. Dabei sollte man mindestens drei Varianten überprüfen, wie wir es in Halle immer - ich denke, recht erfolgreich - angewandt haben:
Erstens. Alles lassen, wie es ist, und erst bei Bedarf tätig werden, etwa durch Renovieren und Reparieren. Wir nennen das die „Nullvariante“.
Zweitens. Nachhaltig sanieren, und zwar konventionell in Eigenregie, und nach der Sanierung selbst weiter bewirtschaften.
Drittens. ÖPP, Sanierung oder Neubau - je nachdem - und dann die Bewirtschaftung des Objekts an Private übertragen.
Wenn man diese drei Varianten sorgfältig untersucht und durchgerechnet hat - das ist dafür natürlich Voraussetzung -, wird man zu einem Ergebnis gelangen. Wenn das zeigt, dass ein ÖPP-Projekt die günstigste Variante darstellt, und zwar unter Betrachtung finanzieller und qualitativer Aspekte, dann muss man das selbstverständlich umsetzen.
Das ist umso dringlicher geboten, je schlechter es um die Finanzen der betreffenden Körperschaft bestellt ist. Reiche Körperschaften können sich vielleicht eine teurere Variante leisten. Aber wenn Sie, sehr geehrte Antragsteller, verlangen, dass der Landtag den armen Kommunen ÖPP-Verfahren untersagt, dann heißt das, dass wir diese Kommunen zwingen sollen, gegebenenfalls gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot zu verstoßen.
- Wenn Sie eben zugehört hätten, wüssten Sie,
dass bei den Untersuchungen herausgekommen ist, dass es das wirtschaftlichste Verfahren war. Sie bekommen dafür unsere Zustimmung jedenfalls nicht.
Ich kann mir an dieser Stelle nicht verkneifen, im Lichte des bisher Gesagten noch etwas grundsätzlicher zu wer
den. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Kommunalaufsicht mit den Kommunen auch immer so umgeht. Arme Kommunen, arme Leute leben teurer; das ist eine alte Weisheit. Wenn sie nicht in die Lage versetzt werden, vernünftig zu investieren, also keine Kredite genehmigt bekommen, obwohl sie sie brauchen, um wirtschaftlich vernünftig agieren zu können, dann zwingt man sie noch weiter in die Armut. Das heißt, denjenigen, die einen Schritt vor dem Abgrund stehen, helfen wir, einen Schritt vorwärts zu machen, und lächeln dabei noch freundlich, weil gute Menschen das eben so an sich haben.
Wir werden diesem Antrag nicht folgen. Wir verweisen ihn aber zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Ich bin gerade auf die Diskussion zum Punkt 4 gespannt. - Vielen Dank.
Gern.
Herr Heft, das ist mir völlig bewusst. Wenn Sie mir zugehört haben, sollte Ihnen klar sein, dass es mir auch völlig egal ist, ob das der Vermögenshaushalt oder der Verwaltungshaushalt ist.
Wenn ich die wirtschaftlich richtige Variante wähle, mache ich nichts falsch. Wenn wir jetzt sagen, dass wir das Geld nicht haben und lieber noch einige Jahre warten, wird es noch teurer. Das ist doch unverantwortliches Handeln.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die bis zum Herbst 2008 geltende Fassung des § 90 SGB VIII ist gerichtlich so ausgelegt worden, dass Kita-Gebühren nicht allein nach der Kinderzahl gestaffelt werden dürfen. Eine Staffelung nach der Kinderzahl sei mit einer Staffelung nach Einkommensgruppen zu verbinden, und weil das KiFöG des Landes Sachsen-Anhalt an das Bundesgesetz angelehnt worden sei, gelte diese Regel auch für Träger in Sachsen-Anhalt.
Ich frage die Landesregierung:
Teilt die Landesregierung die Auffassung des Fragestellers, also meine, dass spätestens mit Inkrafttreten der Neufassung des § 90 SGB VIII im Dezember 2008 auch solche Kita-Gebühren-Satzungen rechtskonform sind, die eine Staffelung lediglich nach der Kinderzahl beinhalten, wie es beispielsweise in der derzeit geltenden Satzung der Stadt Halle (Saale) der Fall ist?
Frau Ministerin, ich bedauere außerordentlich, dass die Landesregierung meine Auffassung nicht teilt; denn die Begründung zum Urteil des Landesverwaltungsgerichtes ist schon ziemlich abenteuerlich. Hierin werden unter anderem Sie aus einer Diskussion zum KiBeG folgendermaßen zitiert:
„Die Träger erhalten ausdrücklich die Möglichkeit, den Anteil der Eltern nach deren Finanz- und Familiensituation zu staffeln.“
Das wird in der Begründung so interpretiert und bekräftigt, dass man beides gemeinsam machen muss. Sie sprechen aber ausdrücklich von der Möglichkeit und nicht von einer Verpflichtung. Das interessiert die interpretierenden Richter jedoch nicht; sie kaprizieren sich ausschließlich auf das Wort „und“.
Wenn man das „und“ immer so handhaben würde, dann müsste ich beispielsweise auf meinen Führerschein verweisen, der mich zum Führen von Pkw und Lkw berechtigt. Gott sei Dank hat von mir noch niemand verlangt, dass ich beides gleichzeitig mache.
Sie sagten, dass Sie die Anpassung prüfen wollen. Deshalb frage ich ganz konkret, ob diese Prüfung nicht obsolet ist; denn Sie wissen so gut wie ich, dass fast alle Kita-Satzungen im Land, wenn das so interpretiert wird, nicht rechtskonform sind. Ich bin selbst ein Teil des Gesetzgebers, der das KiFöG verabschiedet hat, und stehe voll dahinter. Und gleichzeitig habe ich die falsche Gebührensatzung in Halle mit beschlossen.
Ich denke, wir sollten uns bemühen, diesbezüglich zügig voranzukommen, und nicht prüfen, ob zu ändern ist, sondern einfach ändern. Könnten Sie sich dieser Auffassung anschließen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es handelt sich um eine ganz besondere Prozedur, die alle zwei Jahre wiederholt wird.
Sie wissen, nach § 80 der Landeshaushaltsordnung hat das Land jährlich eine Haushaltsrechnung vorzulegen. Diese Haushaltsrechnung des Landes wird durch den Landesrechnungshof geprüft. Aber der Landesrechnungshof kann sich nicht selbst prüfen; er sollte das auch nicht tun. Deshalb gibt es dafür eine Spezialregelung. Die beiden Anträge, die Ihnen vorliegen, dienen genau diesem Sachverhalt.
Erst einmal werden die Vorsitzende des Finanzausschusses und ich in meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Unterausschusses Rechnungsprüfung mit der Prüfung des Landesrechnungshofes beauftragt. Aber wir können das natürlich schlecht selbst in aller Tiefe tun. Wir sind dafür zu wenig erfahren und hätten auch nicht genügend Zeit, das zu tun. Deshalb werden uns zwei Prüfer zur Seite gestellt.
Dazu möchte ich noch kurz etwas sagen, weil es Irritationen gab. Diese Prüfer sind nicht irgendwelche fremden Kräfte, die wir für viel Geld einkaufen, sondern es sind zwei bewährte Prüfer aus dem Landesrechnungshof selbst. Frau Apelt und Herr Kirchhoff haben das auch in der letzten Periode, also in den letzten zwei Jahren schon gemacht.
Es ist bemerkenswert, dass sie bereit sind, dies zu tun; denn sie müssen immerhin ihre eigene Behörde prüfen, zum Teil auch ihre eigenen Vorgesetzten. Sie machen es trotzdem mit viel Akribie und Hingabe.
Wir besprechen, um das Verfahren kurz zu beschreiben, im Vorfeld dieser Prüfung mit diesen beiden Prüfern vom Landesrechnungshof die Schwerpunkte der Prüfung und werten das Ergebnis hinterher gemeinsam aus. Ich kann Ihnen versichern: Der Landesrechnungshof ist tatsächlich vorbildlich. Wir finden nur selten etwas und immer nur Kleinigkeiten. Es macht beinahe keinen Spaß, das jährlich zu wiederholen. Aber natürlich muss es sein. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Kley, ich habe Ihr Plädoyer für die zusätzliche Einführung des Technikunterrichts gehört. Dazu eine Nachfrage von mir: Was würden Sie denn dann streichen wollen, oder wollen Sie es anbauen? Das wäre für mich interessant.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf den ersten Blick klingt der Antrag wirklich gut. Auf den zweiten Blick klingt er unmöglich, aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen einfach nicht umsetzbar. Insgesamt beinhaltet er aber schon einige Aspekte, die es verdienen, einmal beleuchtet zu werden.
Ich denke, es wurde jetzt auch vom Herrn Minister inhaltlich schon so viel dazu gesagt, dass ich darauf verzichte. Wir machen es im Ausschuss. Wir plädieren für eine Überweisung an den Finanzausschuss.