Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde die Wertgrenze - das wurde bereits angesprochen - für kleine Baumaßnahmen, bei denen eine Zustimmung des Finanzausschuss nicht notwendig ist, von derzeit 1 Million € auf 5 Millionen € erhöht. Das Problem, dass mit der Erstellung einer HU Bau enormer Zeit- und Verwaltungsaufwand verbunden ist, haben wir erkannt und für die Umsetzung des Konjunkturpaketes II als eine gewisse Hürde empfunden, da die Bundesmittel zeitlich gebunden sind, wie Sie wissen. Demgegenüber steht das Budgetrecht des Landtages bzw. des Finanzausschusses, das ich auf keinen Fall ausgehöhlt sehen möchte.
Das war natürlich ein Spagat, den wir bewältigen mussten. Was machen wir nun? - Es war eine lange und auch sehr intensive Diskussion, aber am Ende, so denke ich, ist im Finanzausschuss eine Ausnahmeregelung als guter Kompromiss beschlossen worden.
Entgegen den Vorstellungen der Regierung, welche die Freigabe der Mittel für alle Baumaßnahmen für einen Zeitraum von zwei Jahren erreichen wollte, wurde die Veränderung der Wertgrenze für die Maßnahmen des Konjunkturpaketes II zugelassen, aber auf das Jahr 2009 begrenzt. Die jeweiligen Ressorts sind gehalten, dem MLV die entsprechenden Liegenschafts- und Nutzungskonzepte für die Maßnahmen vorzulegen. Bis morgen, 9. April 2009, sind dem Ministerium zudem die Bauanträge vorzulegen. Ansonsten werden die Mittel umgeschichtet. Gleichzeitig muss eine regelmäßige Berichterstattung im Finanzausschuss erfolgen.
Meine Damen und Herren! Dies ist ein schon ein großer Eingriff in die Budgethoheit, aber ich denke, mit diesen Kriterien und Bedingungen, die wir letztlich gefunden haben, wird es diesem auch gerecht. Die Anträge, die bis morgen nicht vorliegen, können leider nicht als kleine Baumaßnahme gewertet werden. Daher können wir uns mit dieser Regelung auch ganz gut nach außen zeigen.
Insgesamt bleibt für mich im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II festzuhalten, dass der Mix aus pauschaler und projektbezogener Förderung zumindest aus der Sicht meiner Fraktion der richtige Ansatz gewesen ist.
Nun haben wir neben dem Konjunkturpaket noch weitere zukünftige Projekte im Nachtragshaushalt verankert. So wurden zunächst 4 Millionen € für die Ausweitung der Schüler- und Berufsschülerbeförderung eingestellt. Wir
haben diese Mittel gesperrt, da noch kein Konzept vorliegt. Mit der Einstellung der 4 Millionen € wurde eine Diskussion aufgegriffen, die bereits seit Langem in den Landkreisen, in Parteien, in Verbänden und auch bei uns im Landtag und in der SPD geführt wurde. Mit diesen 4 Millionen € haben wir die haushaltstechnische Umsetzung eines weiteren Schrittes zur Bildungsgerechtigkeit gefunden. Dies unterstreicht, dass Bildung eines der zentralen Anliegen dieser Koalition und besonders unserer Sozialdemokratie ist.
Mit der Bereitstellung dieses Betrages ist gleichzeitig die Landesregierung aufgefordert, unverzüglich ein Konzept zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen zu unterbreiten, damit dieses Vorhaben pünktlich mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 starten kann. Der Finanzminister hat für die Regierung versprochen, dass das in nächster Zeit vorliegen kann, sodass wir mit der Novellierung des Schulgesetzes pünktlich beginnen können.
Wir wollen bis zum Beginn der Sommerpause, also spätestens in der Sitzung des Landtages im Juni, die erforderlichen Prämissen und Kriterien, nach welchen die Kostenerstattungen erfolgen sollen, beschlossen haben, damit Sicherheit sowohl bei den betroffenen Eltern bzw. bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Landkreisen gewährleistet ist. Die Mittel stehen bereit und auch an dieser Stelle muss an der Umsetzung gearbeitet werden.
Ein weiteres wichtiges Vorhaben - der Minister und meine Kolleginnen und Kollegen haben bereits darauf hingewiesen - stellt das kommunale Entschuldungsprogramm dar. Mit diesem Programm will das Land einen Beitrag zur Entschuldung der Kommunen leisten, wie es bereits in der mittelfristigen Planung angekündigt worden ist.
Für dieses Programm wurden mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt insgesamt 30 Millionen € als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2010 eingestellt, 20 Millionen € für die Tilgung und 10 Millionen € für Zinsen und Kosten dieses Programms.
Nun sind der Landtag und die Landesregierung aufgefordert, dieses Vorhaben konkret mit einem Handlungskonzept zu untersetzen, wie eine Teilentschuldung in die Wege geleitet werden kann. Um die Kommunen zu unterstützen, müssen die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten klar sein.
Dies sollten wir in allen beteiligten Ausschüssen intensiv beraten, damit am Ende nicht doch noch Fragen offen bleiben und Unsicherheiten auftreten. Ich kann mir aber sehr gut vorstellen, dass der Zeitrahmen bis zum Ende des Jahres ausreicht; denn es sollte im Interesse aller Landtagsfraktionen sein, ein Teilentschuldungsprogramm für die Kommunen auf den Weg zu bringen.
Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde über die Verlagerung der Förderung des Eine-Welt-Hauses in Magdeburg von der Staatskanzlei in das Sozialministerium diskutiert. Diese Umressortierung wird jetzt doch noch nicht vorgenommen, sondern im Doppelhaushalt 2010/ 2011 vollzogen.
Sie wissen, dass es noch weiteren Gesprächsbedarf gibt, vor allen Dingen darüber, welche Projekte in das Sozialministerium überführt werden sollen. Ich finde diese Umsetzung prinzipiell richtig. Das, was sich im EineWelt-Haus mit der Auslandsgesellschaft Sachsen-Anhalt und mit den Vereinen und Verbänden tut, ist aus meiner
Was haben wir noch gemacht? - Für die Polizei konnten 404 Stellenanhebungen vorgesehen werden; das hat der Finanzminister bereits erwähnt.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Dieser Nachtragshaushalt 2009 kam unter sehr schwierigen Bedingungen zustande. Es mussten Steuerausfälle konstatiert werden. Verantwortlich dafür waren die Steuerrechtsänderungen der Konjunkturpakete, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale, die Ergebnisfortschreibung der Steuerschätzung im November, die Erbschaftsteuerreform sowie konjunkturbedingte Steuermindereinnahmen.
Trotz dieser Einnahmeausfälle ist es gelungen - das muss man noch einmal betonen -, die Null bei der Nettoneuverschuldung zu halten. Andere Bundesländer - das wissen wir - mussten bereits ihre Verschuldung erhöhen.
Für die SPD-Fraktion war die Umsetzung des Konjunkturpaketes II das Hauptanliegen bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes. Im Gegensatz zu anderen Fraktionen, die vom Sparen reden bzw. dieses einfordern, aber selber keine Vorschläge bzw. keine machbaren Vorschläge unterbreiten, denken wir, dass Konsolidieren, Investieren und Vorsorgen auch in diesem Haushalt miteinander im Einklang stehen.
Dies zeigt, dass die Landesregierung und der Landtag es ernst meinen mit der Konsolidierung auch bzw. gerade in Krisenzeiten. Zwar musste dafür die Tilgung der Schulden ausgesetzt werden. In der augenblicklichen Situation ist dies aber verträglich und unserer Meinung nach geboten.
Noch zwei Worte zu unserem Entschließungsantrag. Im Rahmen der Beratungen in der Enquetekommission zu der Personalentwicklung - das wissen alle Beteiligten; das wurde weit in die Fraktionen hineingetragen - wurde deutlich, dass auch Sachsen-Anhalt im nächsten Jahrzehnt auf ein Lehrkräftedefizit zusteuert.
Bis zum Jahr 2012 gilt ein Lehrertarifvertrag, der für jede Schulform in Jahresstufen den Arbeitsumfang der Lehrkräfte beschreibt. Einerseits ist der Tarifvertrag ein Instrument, mit dem derzeit noch bestehenden Lehrkräfteüberhang insbesondere in den weiterführenden Schulformen umzugehen. Andererseits sollen betriebsbedingte Kündigungen damit vermieden werden.
Mit dem Tarifvertrag wurden auch die Einstellungskorridore bis zum Jahr 2011 festgelegt. Eine Erhöhung dieser Einstellungskorridore während der Laufzeit des Tarifvertrages - wie von der LINKEN gefordert - würde unserer Meinung nach automatisch eine Absenkung der Arbeitszeit der bereits beschäftigten Lehrkräfte zur Folge haben. Das wollen wir natürlich nicht.
Nach dem Auslaufen des Tarifvertrages sieht das Personalentwicklungskonzept eine erhebliche Steigerung des Einstellungskorridors für Lehrkräfte vor. Allerdings muss auch in diesem Fall noch überprüft und nachgedacht werden.
Die gegenwärtigen Kapazitäten der Staatlichen Seminare der Lehrkräfteausbildung werden wohl nicht ausreichen, um den Einstellungskorridor ab dem Jahr 2012 zu bedienen. Vor diesem Hintergrund fordern wir die Landesregierung mit unserem Entschließungsantrag auf,
dem Landtag bis zum September ein Konzept zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses vorzulegen. Dann haben wir ein Konzept an der Hand, mit dem wir um Lösungen ringen können. Als Grundlage für dieses Konzept soll eine aktuelle Bestimmung des künftigen Lehrkräftebedarfs dienen.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag, der unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Rahmenbedingen notwendige Weichenstellungen zur Sicherung des Lehrkräftenachwuchses beschreibt.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Nachtragshaushalt 2009 sind nicht nur die Herausforderungen der aktuellen Krise haushaltstechnisch umgesetzt, sondern auch künftige Ziele abgesteckt worden. Das Land Sachsen-Anhalt bleibt damit trotz schwieriger Rahmenbedingungen bei seinem Grundsatz. Es liegt jetzt an uns, dafür zu sorgen, dass im Regierungs- und Verwaltungshandeln alles entsprechend umgesetzt wird. Deshalb bitte ich Sie um Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.
Den Änderungsanträgen der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE werden wir - wie bereits im Finanzausschuss deutlich gemacht - nicht zustimmen können. Ich bitte Sie aber um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen. Dabei geht es zum einen um den Spitzabgleich; das ist immer dasselbe. Zum anderen betrifft es die 10 000 €, die sich in der Hektik im Finanzausschuss am Ende eingeschlichen haben. Dem sollten Sie bitte zustimmen. Zu der Terminologie des Zukunftsinvestitionsgesetzes hat Herr Tullner bereits Ausführungen gemacht. - Vielen Dank.
Frau Kollegin Fischer, ich hätte gern noch etwas genauere Ausführungen von Ihnen. Sie haben gesagt, Sie würden die Änderungsanträge der FDP-Fraktion ablehnen. Das bezieht sich sicherlich auch auf den Antrag der FDP-Fraktion zu den Referendarstellen.
In Ihrem Entschließungsantrag haben Sie dieses Thema auch aufgegriffen. Vielleicht können Sie uns noch einmal begründen, weshalb Sie zwar grundsätzlich sehen, dass wir auf einen Lehrermangel zusteuern, aber nicht eine sofortige Änderung bei den Referendarstellen als erforderlich ansehen, sondern zunächst ein Konzept haben wollen und das erst zum nächsten Schuljahr, frühestens also erst übernächstes Jahr umsetzen wollen.
Herr Kollege Kosmehl, so wie bei vielen anderen Dingen auch bedarf dies einer genaueren Betrachtung, auch
hinsichtlich der Zahl der Referendarstellen. Natürlich sehen auch wir den Bedarf; das habe ich gesagt. Das wird auch in unserem Entschließungsantrag deutlich. Nun lassen Sie uns doch das Konzept im Herbst vorlegen. Dann schauen wir uns das an und werden sehen, wie wir damit umgehen.
Noch gilt der Lehrertarifvertrag. Noch gelten alle damit verbundenen Zielvereinbarungen. Ich denke, das sollte genügen.
Vielen Dank, Frau Fischer. - Weitere Anfragewünsche gibt es nicht. Damit ist die Debatte abgeschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung. - Frau Dr. Hüskens?
Nach der Antwort von Frau Fischer haben wir folgende Bitte: Wir beantragen eine namentliche Abstimmung über den Antrag der FDP in der Drs. 5/1901.
Meine Damen und Herren! Die Ausschüsse haben sich angestrengt, alles gut zusammenzufassen. Es ist auch dargelegt worden, was die einzelnen Änderungsanträge, von denen wir insgesamt sieben haben, beinhalten, sodass ich - soweit es zulässig und möglich ist - gern zusammenfassen würde. Das bedeutet, dass wir zunächst über alle Änderungsanträge und dann über die drei unselbständigen Entschließungsanträge abstimmen. Wenn dem niemand widerspricht, dann verfahren wir so, und zwar in der Reihenfolge, in der die Änderungsanträge vorgelegt wurden.
Wir kommen zunächst zu dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 5/1875. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Alle anderen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir stimmen nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1898 ab. Wer stimmt dem zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das sind die übrigen Fraktionen. Damit ist dieser Antrag angenommen worden.
Nun stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/1899 ab. Wer stimmt zu? - Die Antragsteller. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion der FDP und die Fraktion DIE LINKE.
Wir haben noch einen Änderungsantrag, der von Frau Dr. Klein mündlich eingebracht worden ist. Er betrifft einen Passus auf Seite 24 der Beschlussempfehlung. Ich denke, diejenigen, die sich darum gekümmert haben, wissen genau Bescheid. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind offensichtlich alle. Damit ist das so beschlossen worden.
Des Weiteren haben wir noch die drei Änderungsanträge der FDP-Fraktion in der Reihenfolge, in der sie eingegangen sind. Zu dem Änderungsantrag in der Drs. 5/1901 wurde eine namentliche Abstimmung beantragt. Diese führen wir jetzt durch. Ich bitte darum, mit dem Namensaufruf zu beginnen.