Protokoll der Sitzung vom 14.09.2006

Ein Beispiel hierfür: Im Rundfunkrat wurden wir Anfang des Jahres über eine ziemlich bemerkenswerte Zahl informiert. Ein Hörspiel von Friedrich Schillers „Kabale und Liebe“ ist bis zum Anfang des Jahres innerhalb kürzester Zeit bei „MDR Figaro“ 30 000 Mal über das Internet gedownloadet worden. Diese Sendung hatte im Original über UKW niemals 30 000 Hörer, aber mittlerweile mehr als 30 000 Nutzer über andere Übertragungswege. Dem muss man irgendwo Rechnung tragen.

Auch wir halten jedoch die volle Gebühr für nicht gerechtfertigt. Vielmehr sind wir dafür, dass diese Gebühr für internetfähige PC auf die, wie es im Staatsvertrag heißt, Grundgebühr, die so genannte Radiogebühr, festgeschrieben wird. Wir halten statt der vollen Gebühr von 17,03 € eine Grundgebühr von 5,52 € im Monat für angemessen.

Wir fordern deshalb die Landesregierung auf, bundesweit darauf hinzuwirken, dass es zur Erhebung einer Rundfunkgebühr bei internetfähigen PC in Höhe von 5,52 € kommt.

Die Idee, das Moratorium zu beenden und ab dem kommenden Jahr diese neuartigen Rundfunkgeräte bei der GEZ mit einzubeziehen, war keine Erfindung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks; vielmehr war dies ein Beschluss aus der Politik. Deshalb verstehe ich es auch nicht ganz, wenn jene Leute, die einst diesen Vertrag mit absegneten, heute die Rundfunkgebühr für PC als unsinnig bezeichnen.

(Herr Gürth, CDU: Wen meinen Sie damit?)

Wir verlangen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk, dass er technisch auf dem neuesten Stand ist. Er soll hier und da sogar Vorreiter sein. Er soll modern sein. Er soll sich mit neuartigen Übertragungswegen auseinander setzen. Er soll im Internet präsent sein. Wir verlangen auch, dass er mit den kommerziellen Sendern Schritt hält. Wir verlangen vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk ebenso, dass er dies möglichst werbefrei tut. In Bezug auf sein Online-Angebot ist er durch die Politik aber noch so weit beschränkt, dass er seinen Online-Auftritt nur programmbegleitend ausgestalten darf.

Wenn er aber keine weiteren Einnahmen aus Werbung oder Sponsoring erwirtschaften kann, wir jedoch verlangen, dass er auf der Höhe der Zeit ist, muss es auch eine Gebührenfinanzierung geben.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Ich will deutlich sagen, dass sich die Einnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei dem jetzt vorgeschlagenen Modell, das Sie, wie es Herr Kosmehl eben sagte, jetzt auch selbst präferieren, nämlich 5 € statt 17 €, sehr in Grenzen halten würden; denn bei einer Gebühr von 5,52 € wären es jährlich 130 000 €, die dem MDR zugute kämen. Gemessen an den jährlichen Gebühren, die der MDR insgesamt erhält - das sind jährlich 563 Millionen € -, ist das keine Summe, bei der man von einer großen Bereicherung reden könnte.

Überhaupt denke ich, dass mit der insgesamt unsachlichen Diskussion über die PC-Gebühr für den öffentlichrechtlichen Rundfunk ein recht großer Imageschaden entstanden ist, den er aber nicht selbst verschuldet hat.

Die Politik und die gesamte Gesellschaft sollten aus unserer Sicht alles tun, um unser Rundfunksystem zu stärken. Das Zwei-Säulen-System, bestehend aus öffentlich

rechtlichen Anstalten und kommerziellen Anbietern, hat sich sehr bewährt und muss auch verteidigt werden.

Wir sehen in unserem Antrag auch einen Beitrag zur Stärkung dieses Rundfunksystems, im Übrigen auch aufgrund der jetzigen Meldung, dass sich die ARD - das ZDF hat sich angeschlossen - für die Gebühr in Höhe von 5,52 € ausgesprochen hat. Das entbindet uns allerdings nicht von der Verantwortung, dies im politischen Raum umzusetzen; denn die Gesetze werden nicht von ARD und ZDF gemacht.

Wir wissen, dass mit der Gebühr auch Wirtschaftsbetriebe stärker als bisher in die Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einbezogen werden. Das begrüßen wir; denn nach den uns vorliegenden Zahlen tragen die Privathaushalte 90 % und die Wirtschaft bisher nur 10 % des Gebührenaufkommens. Wir freuen uns, auch aus den Reihen anderer Parteien zu vernehmen, dass sich die Wirtschaft stärker engagieren sollte.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Im Übrigen denken wir, dass durch den Vorschlag - jeder Betrieb hätte 66 € jährlich zu schultern - keine Unsummen zustande kommen und keine Konkurse oder Ähnliches zu erwarten sind.

An der Verwirrung, die es im Vorfeld um die PC-Gebühr gab, wurde auch immer wieder deutlich, dass eine gerätebezogene Rundfunkgebühr künftig immer schwieriger zu handhaben sein wird. Die Geräte, die in der Lage sind oder künftig sein werden, Rundfunk zu empfangen und zu übertragen, werden nämlich in der Masse nicht gerade übersichtlicher.

Wir müssen über neue Modelle der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verstärkt nachdenken. Unser Vorschlag ist eine Haushaltsabgabe. Diesen werden wir in die Diskussion mit einbringen.

Noch ein paar Sätze zu den Anträgen der anderen Fraktionen. Der FDP-Antrag hat durchaus eine innere Logik und hat auch seinen Charme. Denn er will ja nicht die PC-Gebühr grundsätzlich infrage stellen, sondern lediglich das Moratorium um zwei Jahre verlängern. Genau das ist aber auch das Problem dieses Antrages; denn er verschiebt das Problem um weitere zwei Jahre und löst es nicht. Deshalb werden wir ihn auch mehrheitlich ablehnen.

Über den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen der CDU und der SPD haben wir uns sehr gefreut; denn er greift unsere Hauptintention auf - er bittet die Landesregierung und fordert sie nicht auf; dann bitten wir jetzt mit - und ergänzt unser Anliegen um eine sehr sinnvolle Berichterstattung im Fachausschuss. Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag zu und dem geänderten Ursprungsantrag dann natürlich auch. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS - Zustimmung von Herrn Bischoff, SPD)

Danke, Herr Gebhardt. - Für die Landesregierung hat der Staatsminister Robra um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe dem vielen Richtigen, was hier eben gesagt worden ist,

insbesondere von Herrn Gebhardt, nur noch vergleichsweise wenig hinzuzufügen. Vielleicht zur Erinnerung, wie wir überhaupt in diese Situation gekommen sind:

Wir haben einen Gebührenstaatsvertrag, in dem wir den Rundfunkbegriff sehr technisch formuliert haben, nämlich in dem folgenden Sinne:

„Rundfunkempfangsgerät ist jede technische Einrichtung, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen geeignet ist.“

Das war die Situation im Jahr 1996. Die internetfähigen Computer begannen, zunächst einmal aus den Vereinigten Staaten, über verschiedene Programme auch Radioprogramm anzubieten. Man erkannte im Kreise der Rundfunkkommission der Länder, dass nach der damaligen wie heutigen Definition eigentlich schon damals eine Gebühr hätte fällig sein müssen. Das führte zu dem so genannten Moratorium, das heißt der klaren Entscheidung der Rundfunkkommission, bis zu einer Klärung der Fragen auch in technischer Hinsicht von der Erhebung der Gebühr abzusehen, obwohl an sich die Grundvoraussetzung - Rundfunkgerät im Sinne des Gebührenstaatsvertrages - schon damals erfüllt war.

Im Laufe der Jahre perfektionierte sich dies insbesondere im Hörfunkbereich. Mittlerweile - das ist eben erwähnt worden, das belegen die Klicks nicht nur bei den öffentlich-rechtlichen, sondern auch bei den privaten Rundfunkanstalten - ist Hörfunk im Internet ein relativ weit verbreitetes Medium, von dem mittlerweile Millionen Hörerinnen und Hörer Gebrauch machen. Demzufolge drängten die Rundfunkanstalten darauf, das Moratorium nunmehr aufzuheben.

Die Diskussion hatte dann aus der Sicht der Rundfunkanstalten insofern Erfolg, als dies geschehen ist. Gleichwohl ist im Kreise der Rundfunkkommission schon damals erkannt worden, dass das jedenfalls im gewerblichen Bereich ganz unerwünschte Nebenwirkungen haben könnte.

In der aktuellen Debatte ist allerdings immer wieder so diskutiert worden, als hätte es damit sein Bewenden gehabt. Tatsächlich hat man - das war der eigentliche Kern des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages - bei der Aufhebung des Moratoriums in § 5 Abs. 3 des Gebührenstaatsvertrages die Regelung aufgenommen, die für die herkömmlichen Geräte gar nicht gilt, dass nämlich auch im gewerblichen Bereich jedes neuartige Rundfunkgerät als Zweitgerät privilegiert ist.

Eine reale Grundlage hat die Diskussion, die daran knüpft: Wie ist es mit jenen Gewerbeunternehmen, in denen bisher gar kein Rundfunkgerät im Sinne des Gebührenstaatsvertrages vorhanden war? Muss dort für den einen PC gezahlt werden? - Es ist in der Tat darauf hingewiesen worden, dass die Zahl außerordentlich begrenzt ist.

Es gibt noch eine Rechtsfrage. Die will ich gern bei dieser Gelegenheit an Sie herantragen. Ich hoffe, dass das in nächster Zeit geklärt wird. Das ist nämlich die Frage - das entspannt sicherlich auch im Bereich des Handwerks die Lage -, ob das Autoradio als ein demselben Grundstück zuzuordnendes Gerät im Sinne des bereits erwähnten § 5 Abs. 3 zählt, sodass ein schon angemeldetes Autoradio - die müssen ja angemeldet werden; das machen nicht alle, aber es ist so - auch den Zugriff

auf den Internet-PC sperren würde. Das wird zurzeit auch bei der GEZ geklärt.

Wir haben bereits gehört - ich begrüße das -, dass sich die ARD-Intendanten - das ZDF ist einbezogen - darauf geeinigt haben, zunächst die Grundgebühr zu erheben, weil dafür auch die technischen Voraussetzungen vorliegen. Das ist allerdings, Herr Gebhardt, keine Staatsvertragsfrage, sondern eine schlichte Rechtsanwendungsfrage.

Wenn es dann also so ist und die Rundfunkreferenten, die Mitglieder der Rundfunkkommission als Rechtsaufsichtsinstanzen dem zustimmen - die GEZ ist ja eine Einrichtung der Rundfunkanstalten letztlich ohne eigene Rechtspersönlichkeit und wird insofern auch von einem federführenden Land beaufsichtigt -, dann hat es damit sein Bewenden. Dann wird der Staatsvertrag insofern weder geändert noch präzisiert, sondern schlicht und ergreifend durch die GEZ vollzogen.

Auch ich teile die Auffassung, dass wir mit der Diskussion, wie sie jetzt geführt wird, aber auch mit der technischen Entwicklung im Bereich der mobilen Geräte mittlerweile an den Grenzen dessen angelangt sind, was man mit der Gerätegebühr darstellen kann. Ich weiß nicht, ob die Haushaltsgebühr, die nicht nur von der PDS, sondern auch von anderen erwogen wird, ausreicht, um eine aufkommensäquivalente Regelung zu schaffen, oder ob wir darüber hinaus noch über weitere Alternativen nachdenken müssen.

Ich begrüße deshalb ebenfalls den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, in dem zum Ausdruck gebracht wird, dass wir bei der Erörterung der Zwischenbilanz der KEF zum Finanzbedarf der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zugleich eine gute Grundlage schaffen können, um uns Gedanken darüber zu machen, welche sachgerechte Alternative zur Gerätegebühr es gibt, die einerseits die wirtschaftlichen Belange der Haushalte wie der Gewerbeunternehmen, auf der anderen Seite aber auch die schon angesprochenen berechtigten Belange der Rundfunkanstalten wahrt.

So einfach ist es nicht. Auch im Kreise der Länder ist über solche Alternativen eigentlich über Jahre hinweg intensiv nachgedacht worden. Jedes Mal zeigte sich, dass die Aufkommenswirkung nicht ausreicht, um ein Äquivalent zu schaffen, oder dass es zu sozialen Verwerfungen kommt, weil einzelne Haushalte überproportional herangezogen werden und andere nicht. Der Haushaltsbegriff ist von vornherein auch nicht so klar definiert, dass man damit arbeiten könnte.

Letztlich schimmert wieder die Diskussion hindurch, die wir bei uns zu den Bedarfsgemeinschaften geführt haben. Das alles spielt im Zusammenhang mit den Erörterungen über die Haushaltsgebühr auch eine Rolle.

Aber es lohnt sich, darüber nachzudenken, um sich in Zukunft von dieser Gerätegebühr, die in der mobilen digitalen Welt sicher noch mehr Probleme aufwirft als in der stationären digitalen Welt, eines Tages verabschieden zu können. - Danke schön.

(Zustimmung bei der CDU und bei der Linkspar- tei.PDS)

Danke sehr, Herr Staatsminister. - Wir treten jetzt in die Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion

ein. Zuerst hat Herr Abgeordneter Schröder für die CDU das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal gibt es solche Fälle, in denen politische Entscheidungsprozesse bereits stattgefunden haben, wenn eine öffentliche Debatte die Gemüter erregt. Auch in diesem Fall ist es so.

Es wurde schon darauf hingewiesen: Im Rahmen des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages haben sich die Länder darauf verständigt, das Moratorium bezüglich der Gebührenfreiheit für internetfähige PC mit Beginn des Jahres 2007 enden zu lassen. Die Regelung des Artikels 9 Abs. 2 des Vertrages ist aber schon seit April 2005 geltendes Recht.

Ich zitiere an dieser Stelle - das sei mir nach dem Antrag der FDP erlaubt - Äußerungen von Herrn Lukowitz in der entsprechenden Debatte. Damals sagte er:

„Ich eröffne gern die Debatte der Fraktionen in der Hoffnung, dass der Landtag von SachsenAnhalt mit einer verantwortlichen Mehrheit dem Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag seine Zustimmung erteilt.“

An anderer Stelle heißt es:

„Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss in die Lage versetzt werden, sich finanziell und technisch auf die laufende digitale Revolution einzustellen. Damit begründet sich für mich auch die zu beschließende Gebührenerhöhung.“

(Zustimmung von Herrn Gebhardt, Linkspar- tei.PDS, und von Herrn Bischoff, SPD)

So, so. Es ist heute nicht die kopernikanische Wende, aber vielleicht die liberale Wende - zwar mit zweijährigem Verfallsdatum, aber eine liberale Wende. Denn Sie kritisieren heute eigentlich eine Beschlusslage, die Sie im letzten Jahr noch geteilt haben.