So, so. Es ist heute nicht die kopernikanische Wende, aber vielleicht die liberale Wende - zwar mit zweijährigem Verfallsdatum, aber eine liberale Wende. Denn Sie kritisieren heute eigentlich eine Beschlusslage, die Sie im letzten Jahr noch geteilt haben.
Herr Kosmehl, auch das Argument ist völlig irreführend, wenn Sie darauf hinweisen, dass das natürlich Arbeitsgeräte im nichtprivaten Bereich sind. Im Rahmen der Rechtsprechung, auch des Bundesverfassungsgerichts, ist entschieden worden, dass nicht die individuellen Hör- und Sehgewohnheiten und das Nutzerverhalten entscheiden, sondern dass allein die Bereithaltung des Empfangsgerätes, mit dem man öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme empfangen kann, ausschlaggebend ist. Deswegen führt dieses Argument in die Irre.
Welche Auswirkungen hat die ab dem nächsten Jahr geltende Neuregelung? - Für die privaten Haushalte - das wurde auch festgestellt - ändert sich wegen der geltenden Regelung zu Zweitgeräten praktisch nichts. Übrigens: PC mit TV-Karte sind bereits gebührenpflichtig, auch ohne diese Regelung. Der Hinweis sei an dieser Stelle einmal erlaubt. Im nichtprivaten Bereich treten die Belastungen erst dann auf, wenn in den Betrieben überhaupt kein Gerät, nicht einmal ein Radio, angemeldet worden ist. Das heißt, auch im gewerblichen Bereich gilt das Zweitgeräteprivileg.
Für den Rundfunkempfang werden zunehmend neuartige Geräte verwendet. Herr Gebhardt hat hierfür einige Beispiele bemüht. Würden diese Geräte nicht erfasst - das ist ein grundsätzliches Problem -, ginge die Menge
der Gebührenzähler stetig zurück. Wenn die Menge der Gebührenzahler stetig zurückgeht, würde zwangsläufig die Belastung des Einzelnen steigen.
Herr Kosmehl, Sie haben heute eine sehr differenzierte und abgewogene Argumentation gebracht. Nach außen ist das bekenntnisartige, auch in der Sommerpause getätigte Verhalten gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber der Presse davon geprägt, dass die FDP-Fraktion sagt: Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir wollen aber keine Mehrbelastung für den Einzelnen und wir wollen auch keine Ausweitung der Erfassung neuartiger Geräte zum jetzigen Zeitpunkt. - So sieht Populismus aus. Diesen Vorwurf kann ich Ihnen nicht ersparen.
Meine Damen und Herren! Für die CDU möchte ich an der Stelle eindeutig erklären: Im Bereich der Rundfunkgebühren ist nach den jetzigen Beschlüssen für uns eindeutig eine Belastungsgrenze für den Bürger insgesamt erreicht. Weil das Programmangebot via Internet dünn ist, wollen wir eine Begrenzung auf die Radiogebühr von 5,52 € pro Monat für internetfähige PC. Das ist eine Beschlusslage der Konferenz der Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU. Offenbar haben sich auch die Intendanten der ARD-Anstalten mittlerweile damit abgefunden.
Außerdem - auf den Beschluss möchte ich gern hinweisen - stehen wir zu dem Beschluss des Landtages vom März 2005, der sich für den Prozess von Strukturreformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ausspricht und dafür konkrete Vorgaben macht.
Der Rundfunkgebühren-Staatsvertrag verdient eine sachliche Diskussion, aber auch eine klare und eindeutige Auslegung. Offene Fragen, die es zweifellos gibt, wie etwa ob Autoradios bei Händlern PC-Gebühren ausschließen, müssen rasch geklärt werden.
Unser Änderungsantrag eröffnet die Möglichkeit einer Begrenzung der Gebührenhöhe und der Diskussion im Ausschuss. Die Landesregierung sollte heute durch das Parlament auch zur Auskunftserteilung über den Zwischenbericht der KEF bezüglich der Auskömmlichkeit der gegenwärtigen finanziellen Ausstattung autorisiert werden. Deshalb bitte ich Sie herzlich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich muss zugestehen, als ich zum ersten Mal von diesem Ansinnen gehört habe, habe ich nicht gleich durchgesehen und habe gedacht: Das kann doch nicht sein, dass man für einen PC Gebühren verlangt, nur weil man über ihn Fernsehen gucken und Rundfunkprogramme hören kann, es aber nicht genutzt wird. Darüber habe ich mich geärgert und dachte, das wäre so wie der Witz, der im Internet kursiert und der heute in der „Süddeutschen Zeitung“ steht, in dem ein Mann überlegt, ob er nicht Kin
dergeld beantragt, weil er glaubt, einen Anspruch darauf zu haben, weil er doch ein Gerät besitzt, womit er Kinder zeugen kann.
Wenn man weiter darüber nachdenkt, dann weiß man, dass sich die digitale Welt weiter entwickelt. Die Nutzung gerade in diesem Bereich wird vielfältiger sein. Es wird zunehmend Menschen geben, die genau diese Technik nutzen werden. Ich glaube, dass die Erhebung einer Gebühr richtig ist, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen Anspruch darauf haben, da es diese neuen Übertragungswege gibt und sie etwas anbieten, was für alle zugänglich ist, damit wir in Zukunft nicht nur Pay-TV haben.
Ansonsten ist alles von den Vorrednern gesagt worden, sodass ich glaube, dass sich Ihre Enttäuschung in Grenzen hält, wenn ich an dieser Stelle ende.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde davon absehen, den Witz von Herrn Bischoff weiterzuentwickeln.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will zwei kurze Punkte in die Diskussion einbringen. Ich nehme zur Kenntnis, dass es eine große Mehrheit in diesem Hohen Hause gibt, die dem Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion zustimmen wird. Diesem werden wir uns nicht verschließen.
Ich möchte aber anregen, dass wir in den Beratungen im Ausschuss einen Punkt mit diskutieren, den ich angesprochen hatte und der auch sehr wichtig ist, nämlich die Frage der zukünftigen Gebührenerhebung. Ich habe es aus der Begründung, ehrlich gesagt, nicht herauslesen können, auch aus der zweiten Seite nicht. Dort steht lediglich etwas zur Gebührenentwicklung und zur Umsetzung dessen, was man gemacht hat.
Wir sollten uns auch darüber unterhalten, ob wir haushaltsbezogen, apparatebezogen, personenbezogen Gebühren erheben wollen. Damit sind wir einen ganzen Schritt weiter. Im Übrigen - das ist vielleicht für die Kollegen der CDU eine Motivation - gibt es eine wichtige Forderung, die der Vorsitzende der CSU-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag Herr Herrmann erhoben hat. Er hat ausdrücklich gesagt, dass man über neue Formen der Gebührenerhebung nachdenken und jetzt darüber diskutieren muss.
Wir werden diese Diskussion führen, auch wenn ab dem 1. Januar 2007 eine Gebühr auf rundfunkfähige PC erhoben wird. - Vielen Dank.
Danke sehr, Herr Kosmehl. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in die Abstimmung zunächst über den Antrag der FDP-Fraktion in der Drs. 5/227 ein. Wer dem
Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die drei übrigen Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Bei einer Enthaltung ist der Antrag abgelehnt worden.
Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zu dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS in der Drs. 5/238 und dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU in der Drs. 5/250 ein. Eine Überweisung in einen Ausschuss ist nicht gefordert worden.
Dann stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und der CDU ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen mit wenigen Ausnahmen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei zwei Enthaltungen ist dem Änderungsantrag zugestimmt worden.
Nun stimmen wir über den ursprünglichen Antrag in der soeben geänderten Fassung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind wieder zwei Abgeordnete. Damit ist der Antrag so beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 7 ist somit erledigt.
Einbringer für den Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS ist der Abgeordnete Herr Gebhardt. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im September 2004 wurde das Gesetz über die Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt vom Landtag verabschiedet. Im Oktober desselben Jahres wurde es verkündet. Seitdem gilt es.
Vorausgegangen war eine Diskussion über die künftige Förderung zeitgenössischer Kunst in Sachsen-Anhalt und als Konsequenz daraus der Austritt Sachsen-Anhalts aus der Stiftung Kulturfonds.
Dieser Austritt war der Anfang vom Ende dieser Stiftung und wurde von uns als damalige PDS-Landtagsfraktion heftig kritisiert. Wir haben uns aber seinerzeit nicht aus der Debatte und der Diskussion verabschiedet, sondern wir haben versucht, uns in die Beratung zu einem Gesetzentwurf über die Kunststiftung Sachsen-Anhalts konstruktiv einzubringen. Teilweise wurde unseren eingebrachten Änderungsanträgen auch mehrheitlich entsprochen und in der Konsequenz haben wir das Gesetz mitgetragen. Ich glaube, es gab im Landtag nicht eine einzige Gegenstimme, sodass das Gesetz damals fraktionsübergreifend einstimmig beschlossen wurde.
Ich erwähne dies deshalb, weil allen damals im Landtag vertretenen Fraktionen ganz offensichtlich die Förderung von Kunst und Kultur mehr am Herzen lag als ein eventuell öffentlichkeitswirksamer Streit, den man durchaus hätte inszenieren können, der aber der Kunst- und Kul
turszene dieses Landes nichts gebracht hätte. Ich gehe davon aus, dass dies auch noch heute der Fall ist, dass auch bei der heutigen Debatte die Sachlichkeit im Vordergrund steht und dass wir gemeinsam über eine Verbesserung der Kunstförderung in Sachsen-Anhalt streiten können.
Im Februar 2005 nahm die neue Kunststiftung ihre Arbeit auf und soll seitdem zeitgenössische Kunstprojekte in unserem Land fördern. Uns ist völlig klar, dass es gerade am Anfang der Tätigkeit einer neuen Stiftung zu gewissen Anlaufschwierigkeiten und zu Problemen kommen kann. Aber die Kritik an der Arbeitsweise der Stiftung, die von Künstlerinnen und Künstlern an uns herangetragen wurde, schien uns substanziell zu sein.
Immer wieder hörte man davon, dass Projekte, die früher noch von der Stiftung Kulturfonds gefördert wurden, heute gar keine Förderung mehr erfahren und somit zum Teil auch nicht mehr stattfinden. Ich will nicht ausschließen, dass dies auch punktuell sinnvoll sein kann; denn nicht alles, was von der Stiftung Kulturfonds früher für förderungswürdig befunden wurde, muss auch heute noch zwingend förderungswürdig sein. Ich will damit deutlich sagen, dass wir keinen Automatismus in der Förderpolitik einfordern; denn man kann auch punktuell sicherlich andere Schwerpunkte in der Kunstförderung setzen, was die neue Kunststiftung offensichtlich auch hier und da tut.
Aber die Kritik wurde immer lauter und sie wurde öffentlich. Deshalb sahen wir es als notwendig an, die offensichtlichen Probleme, die angesprochen wurden, zu hinterfragen und dementsprechend im Facharbeitskreis unserer Fraktion eine Anhörung mit den Betroffenen durchzuführen. Wir hatten ausschließlich Vertreterinnen und Vertreter der Kunst- und Kulturszene eingeladen, dazu einen Vertreter des sachsen-anhaltischen Kultursenats.
Das Ergebnis dieser Anhörung ist der Antrag, der Ihnen nun vorliegt. Das Hauptanliegen unseres Antrages besteht darin, die bisherige Arbeit der Kunststiftung zu evaluieren. Ich denke, das ist nicht nur ein legitimes Anliegen der Opposition, sondern das ist auch im Interesse der Koalitionsfraktionen. SPD und CDU haben eine solche Evaluierung der Stiftungsarbeit in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart.
Die Ergebnisse dieser Überprüfung sollen dem Landtag bis zum März 2007 vorliegen und anschließend umfassend diskutiert werden. Wir halten auch den Zeitpunkt der Evaluierung für gerechtfertigt; denn immerhin arbeitet die Stiftung seit einem Jahr. Die ersten Anlaufschwierigkeiten müssten längst überwunden sein.
Darüber hinaus beinhaltet unser Antrag einen Prüfantrag für die künftige Arbeitsweise der Stiftung. Das soll jetzt bitte nicht bewusst falsch verstanden werden. Wir wollen der Überprüfung der bisherigen Stiftungsarbeit und deren Ergebnis nicht vorgreifen. Aber die uns geschilderten Probleme bei der Förderpraxis der Kunststiftung erschienen uns so substanziell, dass man zumindest im Ergebnis der Evaluierung Nachbesserungen, vor allem bei der Stiftungssatzung und bei der Förderrichtlinie, ernsthaft, aber ergebnisoffen prüfen sollte. Geprüft werden soll, ob und, wenn ja, wie man Forderungen aus der Kunst- und Kulturszene unseres Landes entsprechen kann.