Darüber hinaus beinhaltet unser Antrag einen Prüfantrag für die künftige Arbeitsweise der Stiftung. Das soll jetzt bitte nicht bewusst falsch verstanden werden. Wir wollen der Überprüfung der bisherigen Stiftungsarbeit und deren Ergebnis nicht vorgreifen. Aber die uns geschilderten Probleme bei der Förderpraxis der Kunststiftung erschienen uns so substanziell, dass man zumindest im Ergebnis der Evaluierung Nachbesserungen, vor allem bei der Stiftungssatzung und bei der Förderrichtlinie, ernsthaft, aber ergebnisoffen prüfen sollte. Geprüft werden soll, ob und, wenn ja, wie man Forderungen aus der Kunst- und Kulturszene unseres Landes entsprechen kann.
Zu einzelnen Punkten. Es wurde heftig kritisiert, dass es keine Möglichkeit mehr gibt, Jahresprogramme und Veranstaltungsreihen in der zeitgenössischen Kunst zu för
dern. Wir verstehen das ehrlich gesagt auch nicht. Gerade Veranstaltungen oder Projekte, die einer gewissen Planungssicherheit bedürfen, sollten gefördert werden. Das ist bei Jahresprogrammen nun einmal so üblich. Es liegt für uns auch keine Logik darin, dass Einzelprojekte gefördert werden können, Veranstaltungsreihen aber nicht. Die Förderung von Veranstaltungsreihen und Jahresprogrammen ist für die Kultur- und Kunstvereine unseres Landes überlebenswichtig.
Es ist für uns auch nicht zu erklären, weshalb die gleichzeitige Förderung eines Projektes durch das Land und durch die Kunststiftung nicht möglich ist. Warum sollen sich das Land und die Landesstiftung hier nicht gegenseitig ergänzen und für bestimmte Kunstprojekte eine gemeinsame Förderung übernehmen?
Geprüft werden soll auch, ob es nicht sinnvoll ist, die Tätigkeitsdauer der Mitglieder des künstlerischen Beirats der Stiftung zu verkürzen. Denn gerade dann, wenn man keinen Förderautomatismus haben möchte, also wenn man nicht möchte, dass immer die gleichen Projekte mit einer Förderung bedacht werden, wäre es doch sinnvoll, darüber nachzudenken, ob man statt nach fünf Jahren nunmehr nach zwei oder drei Jahren eine Neubesetzung des Beirats vorsieht.
Bei unserer Anhörung kam es auch zu deutlicher Kritik an den in der Satzung festgeschriebenen Förderkriterien. Hier fühlen sich die Künstlerinnen und Künstler offensichtlich in ihrer künstlerischen Freiheit beschnitten. Beispielsweise ist auf der Homepage der Stiftung zu lesen - ich zitiere -:
„Die Stiftung unterstützt künstlerische Projekte, die originell und außergewöhnlich, innovativ und experimentell sind und einem hohen künstlerischen und konzeptionellen Anspruch genügen.“
Wenn wir jetzt noch wissen, dass der Stiftungsbeirat mehrheitlich nicht mit Persönlichkeiten aus Kunst und Kultur, sondern mit Persönlichkeiten aus der Politik besetzt ist, dann heißt das, dass in der Konsequenz mehrheitlich Politiker darüber entscheiden, ob ein Projekt innovativ, originell, außergewöhnlich und künstlerisch hochwertig ist. Ich frage mich, ob bei solchen Kriterien überhaupt jemand objektiv entscheiden kann.
Gibt es denn Kriterien, nach denen man feststellen kann, was innovativ ist? - Ich denke, das ist immer eine subjektive Einschätzung. Bei subjektiven Einschätzungen spielt stets der eigene Geschmack eine große Rolle. Aber der eigene Geschmack und die persönliche Sicht dürften eigentlich keine Kriterien dafür sein, ob ein Projekt förderwürdig ist oder nicht.
Meine Damen und Herren! Wir sollten die Probleme, die vonseiten der Kunst- und Kulturszene an uns herangetragen und auch öffentlich artikuliert wurden, ernst nehmen. Diese Pflicht haben wir. Deshalb müssen wir die bisherige Arbeit der Kunststiftung Sachsen-Anhalt überprüfen und sie an den Erwartungen, an den Zusagen und auch an dem eigenen Anspruch messen.
Da eine Evaluierung der Stiftungsarbeit ohnehin im Koalitionsvertrag verankert ist, sollten wir nach mehr als einem Jahr Stiftungstätigkeit jetzt eine solche Evaluierung anschieben und deren Ergebnisse gemeinsam mit den Vertretern des Kultursenats, der Stiftung und der Kunst- und Kulturszene diskutieren. Die von uns in dem Antrag
Das alles sollte mit dem Ziel erfolgen, die Fördermöglichkeiten für zeitgenössische Kunst in unserem Land zu optimieren. Das sind wir den hier lebenden und arbeitenden Künstlerinnen schuldig.
Ich hoffe sehr, dass die damals erreichte Einstimmigkeit bei der Verabschiedung des Gesetzes über die Kunststiftung für uns alle ein Ansporn ist, auch weiterhin sachlich und ohne parteipolitische Scheuklappen für eine lebendige Kunst- und Kulturszene im Land zu streiten und diese zu unterstützen.
Eines will ich hier ausdrücklich sagen: Das Image, das Sachsen-Anhalt nach außen hin in Bezug auf die Kunstförderung genießt, ist ausgesprochen gut. Herr Professor Dietrich Mühlberg, der in Berlin lebt und als Mitglied des Kultursenats an unserer Anhörung teilgenommen hat, hat den anwesenden Künstlerinnen und Künstlern erklärt, dass Sachsen-Anhalt von außen als Eldorado der Kunstförderung wahrgenommen wird, und das schon seit 15 Jahren. Ich denke, darauf sollte man stolz sein. Das sollte für uns auch Ansporn sein, weiterhin für eine lebendige Kunst- und Kulturszene zu streiten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr. - An dieser Stelle hat der Kultusminister Professor Dr. Olbertz um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie zunächst eine Vorbemerkung. Die Kunststiftung unseres Landes ist gegründet worden, um Neues zu fördern und das zeitgenössische künstlerische Schaffen zu unterstützen. Es geht bei dieser Stiftung um das Brisante und das Verändernde in den Künsten, nicht um leichte, dekorative Kost. Weitertreibende Positionen in der Musik, im Theater, im Film und in der bildenden Kunst sind es wert, gefördert zu werden.
Das ergibt sich schon aus der großen Kunstgeschichte unseres Landes, gerade im 20. Jahrhundert mit dem Entstehen der Moderne. Das Land Sachsen-Anhalt war hierfür ein lebendiges Experimentierfeld und soll wieder als solches wahrgenommen werden. Es gibt eine junge, ausgesprochen kreative Generation von Künstlerinnen und Künstlern im Land, die ein Recht darauf haben, sich auszuprobieren und auf eigene Beine zu kommen.
Gewiss stellt sich bei diesen Prämissen auch die Frage, was von der Kunststiftung vorrangig gefördert werden soll. Das ist auch ausdrücklich gewollt, schon um zu vermeiden, dass die Kunstszene beginnt, sich im Gewohnten einzurichten. Die Kunststiftung stellt keine Blankoschecks und schon gar keine Dauerkarten aus. Sie will vielmehr den kühnsten und ungewöhnlichsten Ideen den Weg ebnen. Das bedeutet nun einmal den Auf- und Abstieg bei den Projekten. Es gibt keine Garantie auf Förderung. Es gibt nur weniger gute und gute Projekte. Jedes andere Kriterium würde der Kunst ihre Frische und Lebendigkeit rauben.
Dennoch wird der Anspruch auf Regelförderung immer wieder und zuweilen mit Hochmut artikuliert. Er wird von Institutionen und Organisationen, aber gelegentlich auch
von über Jahre hinweg kontinuierlich geförderten Künstlerinnen und Künstlern vorgetragen, die sich wünschen, dass ihre Arbeit nicht kritisch betrachtet und in einen Wettbewerb gestellt, sondern a priori subventioniert wird.
Solche Konflikte muss die Kunststiftung aushalten, wenn es ihr um eine Kunstszene geht, die sich nicht bequem in gewohnten Strukturen einrichtet und einen abstrakten Geltungsanspruch verteidigt, sondern gescheit und unabhängig neue, originelle Fragen aufwirft. Das ist der Sinn der Kunststiftung. Gerade hier darf man die Freiheit der Kunst nicht mit Verteilungsansprüchen verwechseln, die die einen gegen die anderen und leider oft auch die Etablierten gegen die Jungen durchzusetzen versuchen.
Als die Stiftung durch das Gesetz errichtet wurde, hatte man ihr neben den dort formulierten Aufgaben auch ihre Unabhängigkeit zugestanden. Innerhalb des ihr gegebenen Rahmens sollte sie selbständig und frei über die Förderung von Kunstprojekten entscheiden und sich dabei des Sachverstandes und des Urteilsvermögens eines künstlerischen Beirates bedienen. Vor allem sollte sie frei von Weisungen aus der Politik sein, und zwar um sowohl die Kunst als auch die Politik vor illegitimer Inanspruchnahme zu schützen.
Insofern ist es mehr als erstaunlich, dass jetzt ausgerechnet die Landesregierung die Kunststiftung evaluieren soll. Das muss man sich einmal überlegen. Ich lehne das förmlich ab. Es ist nicht im Geringsten die Aufgabe der Landesregierung, die Kunststiftung zu evaluieren
Allenfalls kann aus der Politik heraus ein solcher Auftrag formuliert werden; aber zu erfüllen ist er nur durch eine unabhängige und sachkundige Instanz. Und unter uns gesagt: Das ist die Landesregierung nicht. Das ist auch nicht ihre Aufgabe.
Unabhängig von dieser Frage können Sie sich über die Arbeit der Kunststiftung auf deren Homepage einen Überblick verschaffen. Vielleicht hätte das auch aufseiten der Antragsteller etwas genauer geschehen sollen. Dann hätten Sie gesehen, dass die Stiftung ein ausgesprochen vitales und erfolgreiches Konzept der Kunstförderung verwirklicht.
Seit ihrer Gründung vor etwas mehr als nur einem Jahr hat sie 390 Förderanträge im Rahmen der Projektförderung, der Stipendienvergabe und der Initiativprojekte bearbeitet. Bisher wurden 23 Anträge auf eine Projektförderung bewilligt und 29 Stipendien vergeben. Insgesamt förderte die Stiftung künstlerische Vorhaben im Land in Höhe von 570 000 €. Das ist deutlich mehr, als wir ursprünglich als Ertrag aus dem anfänglichen Kapital angenommen hatten.
Im Rahmen von Jahresprogrammen und Veranstaltungsreihen hat die Kunststiftung bis heute acht Projekt gefördert - wohlgemerkt im Rahmen von Jahresprogrammen und Veranstaltungsreihen. Ich nenne Ihnen die gern: Kurt-Weill-Fest 2006, das Festival „Electric Renaissance“ 2006, die Werkleitz Biennale 2006, das Dessauer Tanzfest 2006 und so weiter.
Da die Stiftung in der Regel nur eine Teilfinanzierung in Höhe von 50 % übernimmt, wie es übrigens bei fast allen Stiftungen ähnlicher Größe üblich ist, kann natürlich keine Reihe vollständig gefördert werden. Bei der mo
mentanen Finanzausstattung würde die Förderung einer Reihe zu 100 %, Herr Gebhardt, auch bedeuten, nur wenige Großprojekte fördern zu können und die reiche Vielfalt kleiner Initiativen und Vorhaben nicht zu berücksichtigen. Dies träfe wiederum die jungen, nicht etablierten Künstler, die noch nicht in Netzwerken ihre Lobbyarbeit organisiert haben. Das ist der eigentliche Konflikt.
Die Frage nach der Förderung kompletter Jahresprogramme zum Beispiel von Kunstvereinen, also über die herausragenden Einzelprojekte darin hinaus, hat sich bisher gar nicht gestellt, da der Stiftung keine entsprechenden Anfragen oder Anträge dazu vorliegen. Allerdings wird das auch nicht angestrebt - das wurde von der Stiftung mehrmals gesagt -, damit hinreichende Mittel für die Vielfalt und Lebendigkeit künstlerischer Einzelprojekte zur Verfügung stehen.
Eine gleichzeitige Förderung von Kunst- und Kulturprojekten sowohl durch das Land als auch durch die Kunststiftung ist inzwischen in bestimmten Fällen durchaus möglich. Die Stiftung hat in den vergangenen Jahren fünf Projekte gemeinsam mit dem Land getragen, unter anderem die Inszenierung der halleschen Theatrale „Die Baugrube“ im Jahr 2005, die 25. Hallischen Musiktage 2005, das 4. Internationale Keramiksymposium 2006. Aber auch dies waren keine willkürlichen Entscheidungen, sondern sie folgten den Empfehlungen des künstlerischen Beirates der Stiftung und in diesem Fall auch denen des Ministeriums. Das Verfahren hat sich aus meiner Sicht bewährt.
Die Berufung des künstlerischen Beirates erfolgte ganz nach dem Beispiel der Stiftung Kulturfonds für die Dauer von fünf Jahren. Bei der gemeinsamen Verabschiedung des Gesetzes haben wir uns insoweit an deutschland- und europaweiten Gepflogenheiten orientiert. Dieser Zeitraum ist übrigens auch von der Bundeskulturstiftung gewählt worden und auch von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen, die wir uns damals angeschaut haben.
Wie Sie darauf kommen, dass die Kunststiftung Beraterverträge oder dergleichen hätte, bleibt mir rätselhaft. Allenfalls zieht sie gelegentlich Fachgutachter zur Bewertung eines einzelnen Projektes hinzu, wenn im künstlerischen Beirat nicht ausreichend Expertise vorhanden ist, um die Qualität eines Antrages zu beurteilen. Aber auch das ist völlig normal und Ausdruck der hohen Verantwortung, mit der das ausgeführt wird.
Das gesamte Verfahren ist national und international in der Kunst- und Kulturförderung absolut üblich. Es gewährleistet Unabhängigkeit und schafft Transparenz. Lobbyismus, der auf die Vermengung von mittelbaren oder unmittelbaren Eigeninteressen mit dem öffentlichen Interesse der Kunstförderung zielt, ist durch die Verfahrensgrundsätze der Fördermittelvergabe so weit es geht ausgeklammert.
Deshalb überrascht es mich schon sehr, dass der Antrag die Freiheit der Kunst als bedroht ansieht. Wer sieht das eigentlich so? Von einer sich mehrenden Anzahl von Kritikern wird hier vernebelt gesprochen. Ich vermag davon nichts zu sehen. Eine Unterredung mit fünf oder sechs
Warum reden Sie nicht einmal mit den zahlreichen Künstlerinnen und Künstlern, die gefördert worden sind? Warum schauen Sie sich nicht deren Kunst an, die überall ausgestellt wird, um überhaupt die Verhältnismäßigkeit der Fragen, die Sie aufwerfen, empfinden zu können?
Ich finde, man sollte, und zwar schon um der intellektuellen Redlichkeit willen, von einer Einschränkung der Kunstfreiheit nicht sprechen, wenn man in Wirklichkeit den Anspruch auf eine Förderung mit öffentlichen Mitteln meint. Die kann man nicht a priori beanspruchen, sondern sie wird in einem Wettbewerb vergeben. Das ist anders gar nicht denkbar.
Die Freiheit und Unabhängigkeit der Kunst ist ein sehr ernsthaftes und hohes Gut, das durch das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschützt ist.
Der Freiheit und der Unabhängigkeit der Kunst ist auch die Kunststiftung verpflichtet. Ja, sie konnte erst aus diesem Geist heraus überhaupt gegründet werden. Auch das muss man sich klar machen.