Die Regelungen in Artikel 3, welche die rechtssichere Durchführung der im Zusammenhang mit der Kreisneugliederung stattfindenden Kommunalwahlen 2007 gewährleisten, sind vernünftig. Es ist, wie der Innenminister gesagt hat, wirtschaftlich geboten. Ich denke, aufgrund der Wahlträgheit und Wahlmüdigkeit ist es vernünftig, Wahlen wie Gemeinderatswahlen oder Kreistagswahlen zusammenzulegen.
Ich bitte um die Überweisung in den Innenausschuss. Ich bitte ebenfalls um eine zügige Beratung dort. Die Argumente stehen klar. Je eher das Gesetz zur Verabschiedung kommt, umso mehr Zeit bleibt für eine ordentliche Vorbereitung der Wahlen im Jahr 2007. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Madl. - Es gibt noch eine Frage. Herr Madl, möchten Sie eine Frage von Herrn Köck beantworten? - Bitte schön, Herr Köck.
Ganz kurz, Herr Madl. Der Vorschlag der Opposition, die Zahl der Kreistagsmitglieder zu erhöhen, lag schon beim ersten Durchgang vor. Warum ist denn der Vorschlag damals nicht aufgegriffen worden?
Weshalb ist der Vorschlag der Opposition, auch die Kreistage an die neuen größeren Kreise anzupassen, nicht bereits beim ersten Durchgang der Kreisgebietsreform von Ihnen aufgegriffen worden?
Das ist meines Wissens damals nicht so das Thema gewesen, diese Anpassung zu machen. Es war bekannt, dass die Gesetze, also die Gemeindeordnung, die Landkreisordnung und das Kommunalwahlgesetz, insgesamt noch einmal angefasst werden müssen, um die Modalitäten zu regeln. Es ist besser, das auf diesem Wege zu tun.
(Beifall bei der CDU - Frau Dr. Paschke, Links- partei.PDS: Der Änderungsantrag ist abgelehnt worden!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der nunmehr vorliegende Gesetzentwurf soll auf der Grundlage des Gesetzes zur Kreisgebietsneugliederung notwendige Änderungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung sowie des Kommunalwahlrechts regeln. Dies ist zu be
grüßen, da offensichtlich die Vorgängerregierung diese Schularbeiten nicht vollständig erledigt hat.
Die nunmehr vorgeschlagenen Regelungen hätten spätestens mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalverfassungsrechts, welches am 9. Dezember 2005 vom Landtag beschlossen wurde, gefasst werden können. Hierbei wurde aus unserer Sicht unnötig Zeit verschwendet.
Die Fraktion der Linkspartei hofft, dass es in der jetzigen und in der nächsten Legislaturperiode nicht zu permanenten Veränderungen des Kommunalverfassungsrechts kommt. Selbst mithilfe des Internets ist derzeit keine der neuesten Fassung und den Veränderungen angepasste Kommunalverfassung zu bekommen. Es ist auch für unsere Mandatsträger sehr schwer, überhaupt noch zu wissen, was gerade neu geregelt wurde.
Nun zu den einzelnen Neuregelungen. Die Linkspartei.PDS begrüßt die nunmehr eindeutigen Regelungen für die Amtszeit der Bürgermeister und Landräte durch die Festsetzung der oberen Altersgrenze, hier fixiert auf die Vollendung des 72. Lebensjahres. Meine Vorgänger gingen darauf bereits ein. Nicht nachvollziehbar dagegen ist aus unserer Sicht die Nichtanwendung dieser Möglichkeit auf die mittelbar gewählten Beamten, wie zum Beispiel Beigeordnete und Leiter von gemeinsamen Verwaltungsämtern, da dieser Aspekt bei der geplanten flächendeckenden Bildung von Einheitsgemeinden eher hinderlich sein wird.
Die Angleichung der Quoren für Einwohneranträge und Bürgerbegehren an die zukünftigen Einwohnerzahlen der Landkreise halten wir in der vorgelegten Fassung für nicht sachdienlich. Aus der Sicht der Fraktion der Linkspartei.PDS sollte bei Einwohneranträgen die Grenze auf 4 000 antragsberechtigte Einwohner festgesetzt werden. Dies würde auf die Fläche bezogen auch Einwohnern unter 18 Jahren, insbesondere Kindern und Jugendlichen ab 14 Jahren, tatsächlich die Möglichkeit geben, sich zu ihren Belangen zu äußern, sodass sie nicht bereits an den hohen Hürden scheitern.
Bezogen auf das Quorum für Bürgerbegehren fordert unsere Fraktion eine Deckelung bei 10 000 wahlberechtigten Bürgern. Es ist nicht nachvollziehbar, dass in einer kreisfreien Stadt wie Halle oder Magdeburg mit mehr als 200 000 Einwohnern und einem überschaubaren Territorium 10 000 wahlberechtigte Bürger ausreichen, jedoch in Landkreisen bei einer erheblich geringeren Einwohnerdichte und größerer territorialer Ausdehnung das Quorum auf 15 000 wahlberechtigte Bürger angehoben werden soll. Dies führt zu einer Verschlechterung demokratischer Teilhabebedingungen in den Landkreisen und wird von uns so nicht geteilt.
Gerade unter dem Aspekt der Stärkung demokratischer Bürgerrechte wäre eine den heutigen Bedingungen Rechnung tragende Neuregelung unter Nutzung der Erfahrungen der bayerischen Kommunalverfassung notwendig gewesen. Dazu sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung jedoch keine Regelung vor. Unsere Fraktion wird daher im Rahmen der Behandlung im Innenausschuss Änderungsanträge zur Qualifizierung des Gesetzentwurfs einreichen.
Unbefriedigend ist zudem die nunmehr vorgeschlagene zaghafte Erhöhung der Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder in Kreistagen von Landkreisen mit mehr als 200 000 Einwohnern auf 60. In diesem Punkt wird der
Als unsere Fraktion ihr Regionalkreismodell vorstellte, waren es insbesondere Mitglieder der CDU- und der FDP-Fraktion, die das Ende der Wahrnehmung ehrenamtlicher Mandate prognostizierten, weil die Fläche durch die geringe Anzahl der Mandatsträger nicht zu bewältigen wäre. Nunmehr sollen es zwölf Mandate mehr richten; denn in der Regel hatten sie 42 Mitglieder in den Kreistagen.
Nehmen wir das Beispiel des neuen Landkreises Harz. Bisher tagten dort drei Kreistage mit jeweils 42 bzw. 48 Mitgliedern, also 138 Mitglieder insgesamt. Nunmehr sollen künftig 60 Mitglieder genau das bewältigen, was den ehemaligen Kreistagen nur unter großem Aufwand gelungen war. Das ist mehr als eine Halbierung der Zahl der Mandate. Ich denke, das ist so nicht hinzunehmen.
Meine Damen und Herren der Koalition, in diesem Punkt stimmt die Argumentation nicht mit der Wirklichkeit überein. Nicht nur dass es mit der drastischen Reduzierung der Zahl der Mandate einen Demokratieabbau gibt, nein, Sie versuchen offensichtlich - das ist zumindest herauszusehen - Haushaltskonsolidierung auf Kosten des Ehrenamtes zu betreiben.
Die Linkspartei.PDS wird den von ihr bereits bei der Behandlung des Gesetzentwurfes zur Kreisgebietsneuregelung gestellten Antrag auf Erhöhung der Zahl der Mandate auf 72 erneut einbringen.
Die Regelung zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und die damit verbundene Harmonisierung der Wahltermine wird durch unsere Fraktion ausdrücklich unterstützt.
Die Fraktion der Linkspartei.PDS stimmt einer Überweisung des Gesetzentwurfes in den Innenausschuss zu. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich gehalten bin, den Koalitionspartner nicht mit Marx- und Mao-Zitaten zu inkommodieren, besinne ich mich auf Konrad Adenauer.
Wer wie ich als Bonner Ultra geboren ist, dem fällt beim Thema Altersgrenze unwillkürlich Konrad Adenauer ein. Für den galt die Altersgrenze nämlich nicht. In mein Diktatheft habe ich am 20. April 1967 eingetragen:
„Gestern Mittag ist Bundeskanzler Adenauer gestorben. Kurz danach waren fast überall in Nordrhein-Westfalen die Fahnen auf Halbmast gesetzt worden. Bundeskanzler Adenauer wird mit einem Schiff nach Köln gefahren, dort findet die Trauerfeier im Kölner Dom statt.“
Das war natürlich nicht die Sicht eines Achtjährigen, sondern die Wahrnehmung meiner Lehrerin, die immer noch von Bundeskanzler Adenauer sprach.
Wen die Altersgrenze 72 schreckt, dem sage ich, dass Konrad Adenauer mit 73 Jahren erstmals zum Bundeskanzler gewählt wurde. Mit 87 Jahren trat er als Bundeskanzler zurück und als 90-Jähriger verzichtete er auf eine erneute Kandidatur für den CDU-Parteivorsitz.
Die Antwort zitiere ich heute am letzten Tag des Papstbesuches in Deutschland besonders gern. Adenauer hat auf die Frage, wie lange er noch im Amt bleiben wolle, so geantwortet: „Nun setzen Se doch der Jüte Jottes keine Jrenze!“
Das Hinausschieben der Altersgrenze trägt der demografischen Entwicklung Rechnung: Senioren werden immer älter und sind häufig länger leistungsfähig, als das schon früher der Fall war.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung, meine Damen und Herren, richtet sich gegen niemanden. Eine Kandidatur des derzeitigen Halberstädter Oberbürgermeisters Hausmann bei der Wahl am 24. September 2006 ist schon nach derzeit bestehender Rechtslage nicht möglich, weil er das 65. Lebensjahr bereits vollendet hat. Das Ende seiner Amtszeit ist durch Beschluss des Halberstädter Stadtrats bereits über die gesetzliche Altersgrenze hinausgeschoben worden. Die Möglichkeit einer weiteren Verlängerung besteht wegen der im Herbst 2005 beschlossenen Gesetzesnovelle nicht. Eine erneute Kandidatur des Halberstädter Oberbürgermeisters wäre auch nach dem In-Kraft-Treten des heute beratenen Gesetzentwurfes unabhängig von dem Zeitpunkt nicht möglich, weil dieser Gesetzentwurf ebenfalls keine Wählbarkeit nach dem vollendeten 65. Lebensjahr vorsieht.
Es wird nur dem demokratischen Grundsatz Rechnung getragen, dass derjenige, der für eine bestimmte Wahlperiode gewählt ist, diese Zeit im Amt zurücklegen dürfen soll. Das In-Kraft-Treten nur für künftige Fälle ist auch sachgerecht, weil die Wählerinnen und Wähler wissen sollen, was sie bewirken, wenn sie Bewerber oder Bewerberinnen wählen, die schon nahe an der Vollendung des 65. Lebensjahres sind.
Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf soll auch die Zahl der Mitglieder der Kreistage von Landkreisen mit mehr als 200 000 Einwohnern geändert werden. An solche Kreise hat der Gesetzgeber nicht gedacht, als er vor Jahren die Mitgliederzahl ab 150 000 Einwohnern auf 54 festsetzte.
Die Heraufsetzung der Zahl für um 50 000 Einwohner größere Kreise liegt in der Logik der bisherigen Staffelung. Ronald Brachmann hat diese Änderung als erster angeregt. Die Vergrößerung des Hauptverwaltungsorgans Kreistag sollte jedoch nicht als Aufforderung missverstanden werden, die Kreisverwaltungen insgesamt aufwendiger zu gestalten.
Der Landkreistag hat einen vernünftigen Entwurf für einen Aufgabengliederungsplan für Landkreise in Sachsen-Anhalt vorgelegt, der der mit dem Ministerium des Innern erarbeiteten Handreichung zur Kreisneugliederung beigefügt ist. Danach sollen die künftigen Landkreisverwaltungen in vier Dezernate und ohne die Aufgaben nach dem SGB II in 16 Ämter gegliedert sein.
Die Vorstellung der drei Landräte im Gebiet des künftigen Harzkreises, fünf Dezernate und 19 Ämter zu bilden, halte ich für überzogen. Erst recht gilt das für die Planung der drei Landräte im künftigen Salzlandkreis, sechs Dezernate und 30 Ämter zu bilden. Auch die Überlegung, bisherige Landräte als Dezernenten weiter zu beschäftigen, passt nicht zur Haushaltslage. Eine Konsolidierungspartnerschaft mit den Kommunen kann nur gelingen, wenn dabei alle ihre Hausaufgaben machen.
Ich möchte unterstreichen, was der Herr Finanzminister in der heutigen Haushaltsdebatte erklärt hat: Es steht mehr Geld für die Aufgaben der Verwaltung zur Verfügung, wenn an den Kosten der Bürokratie selbst gespart wird. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.