Thomas Madl
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eine kleine Gesetzesänderung, die es aber in sich haben könnte. Ich will das, was Minister Hövelmann alles vorgetragen hat, nicht wiederholen. Es ist im Prinzip der Extrakt gewesen, der sich aus dem Urteil ergeben hat. Der Ausgangspunkt ist auch bekannt und die Entscheidungsgründe des Gerichts hat Herr Hövelmann ausführlich dargelegt.
Ich habe mich, als ich mich auf diesen Punkt vorbereitet habe, noch einmal mit der Systematik vom 15. Dezember 2006 beschäftigt, als wir eigentlich den Zweckverband ins Leben gerufen haben. Herr Wolpert hat gerade gesagt: Wir schaffen jetzt vielleicht eine Regelung, die ein Arbeiten ermöglicht - wenn die lokalen Akteure es wollen.
Wenn Sie sich einmal die Begründung zum Gesetz ansehen, dann zieht es sich wie ein roter Faden hindurch: Es fängt damit an, dass 61 Verbandsmitglieder der Stadt-Umland-Verbände Halle und Magdeburg beteiligt worden sind. 15 Städte und die kreisfreien Städte haben geantwortet. Das sind 27,87 %, die sich überhaupt beteiligt haben; zugestimmt haben nur 8,1 %, nämlich fünf. Das ist schon ein Stückchen Desinteresse.
Ich sage es noch ein bisschen schärfer: Vielleicht hat es sich auch aus der Tatsache heraus entwickelt, dass in der freiwilligen Phase bis zum 30. Juni 2006 gar kein Zweckverband zustande gekommen ist. Es ist ein unge
sundes Misstrauen, das die kreisfreien Städte gegenüber den Umlandgemeinden haben, genauso wie die Umlandgemeinden gegenüber den kreisfreien Städten. Einer fürchtet den anderen und jeder fürchtet, dass der Antrag des jeweils anderen ihn benachteiligen könnte. Das können Sie aus der Begründung der Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung, die das Innenministerium hat laufen lassen, ganz deutlich sehen.
Man muss den lokalen Akteuren sagen, sie hätten es eigentlich vernünftigerweise bis zum 30. Juni 2006 regeln können. Sie hätten dann seit dem 30. Juni 2006 eine vernünftige Politik für ihre kreisfreien Städte und die Umlandgemeinden machen können. Man muss sich bloß einmal in die Lage des anderen versetzen, wenn ein Antrag hereinkommt, und nicht danach suchen, was der andere Böses für mich wollen könnte. Vielmehr muss gefragt werden, was der andere für die Gemeinschaft, für die kreisfreien Städte und für die Umlandgemeinden, Gutes tun wolle. Dann sähe es vielleicht viel besser aus.
Ich möchte gern noch einen zweiten Punkt ansprechen, ebenfalls aus der Begründung zum Gesetzentwurf, der mir wirklich am Herzen liegt. Das ist die Geschichte, auf die Minister Hövelmann auch schon kurz eingegangen ist. Es ist die Sache mit der Gemeindestrukturreform. Er hat schon gesagt, dass nur der Gemeindeteil einer zukünftigen Einheitsgemeinde oder Verbandsgemeinde auch im Zweckverband weiterhin beteiligt bleibt.
Das hat rechtlich gar nichts Problematisches an sich, aber praktisch wird das ganze Thema natürlich interessant, wenn die Gemeindegebietsreform abgeschlossen ist und sich wirklich eigenständige Einheitsgemeinden oder Verbandsgemeinden gebildet haben und plötzlich eine oder zwei oder drei Gemeinden in einem Zweckverband sind und die neue Einheitsgemeinde eigentlich eine andere Planung anstrebt als vielleicht der Verband. Dann haben wir natürlich ein Problem, zu dessen Lösung sich in erster Linie die lokalen Akteure verständigen müssen, oder der Gesetzgeber wird möglicherweise sagen, er müsse noch einmal an das gesamte Thema herangehen.
Ich habe mir einmal für den Bereich um Halle die Daten angeschaut. Wir unterhalten uns ja oft über Aufgaben und die Gemeindegebietsreform hat auch einen Hintergrund gehabt: Effizienter, effektiver, interkommunale Funktionalreform, leistungsfähiger usw. Sie kennen das alles.
Ich habe einmal die Gemarkungsgrößen der einzelnen Gebietskörperschaften ermittelt, wenn sie dann Einheitsgemeinden werden:
Halle 135 km²,
Kabelsketal, heute schon Einheitsgemeinde, mit 50,96 km² und einer Grenze nach Halle und nach dem Land Sachsen,
die Verwaltungsgemeinschaft Würde/Salza mit Sitz in Teutschenthal mit 90,61 km²,
Halle und Mansfeld-Südharz und Götschetal, das ist Wallwitz, mit 102,69 km² und Grenze nach Halle und Anhalt-Bitterfeld,
westlicher Saalkreis, das ist Salzmünde, mit 109,36 km² und Grenze nach Halle und MansfeldSüdharz,
östlicher Saalkreis 125,36 km² und Grenze nach Halle und nach Sachsen und last, but not least,
Saalkreis Nord, das ist Löbejün, mit 126,94 km² und einer Grenze nach Halle und dem Salzlandkreis.
Sie sehen, um das Oberzentrum herum, was einmal Innenminister a. D. Püchel angestrebt hat, sektoral etwas zu legen, wird dann passieren. Aber die Aufgaben werden natürlich auch immens größer. Diese neuen Einheitsgemeinden werden Aufgaben haben beim Trinkwasser in mehreren Zweckverbänden, beim Abwasser in mehreren Zweckverbänden, und sie werden Leistungen zu erbringen haben, was die Gewässer erster und zweiter Ordnung betrifft, was Bundesautobahnen und Landstraßen betrifft.
Das ist, wie gesagt, eine Sache, die tief in die Planung eingreift. Vielleicht muss der Gesetzgeber nach einer gewissen Zeit fragen, ob das, was er damals mit der FDP als Erprobungsphase festgelegt und mit der SPD weitergeführt hat, im Hinblick auf die Gesetzesänderung jetzt und die Gemeindegebietsreform eine Überprüfung der gesamten Sachlage mit sich bringt. Ob das Instrument des Pflichtverbandes noch greift, müsste dann geprüft werden.
Das möchte ich einmal so im Raum stehen lassen. Wir bitten ebenfalls um eine Überweisung in den Innenausschuss und werden dieses Gesetz dort beraten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber Dr. Köck, beim Bevölkerungsstatistikgesetz haben wir zwei unterschiedliche Zahlen. Meines Wissens ist das Gesetz vom 4. Juli 1957, zuletzt geändert am 18. Juli 2008.
Sie haben richtig ausgeführt, dass die Erhebung der Bevölkerungsstatistik aufgrund von Gesetzen erfolgt. Zuständig sind die Meldebehörden und für Aufgaben nach dem Personenstandsgesetz die Standesämter. Die Bezugsbasis ist immer die Wohngemeinde und hierfür ist bundesweit ein AGS, also ein Amtlicher Gemeindeschlüssel, eingeführt worden. Er besteht aus acht Ziffern: Die Ziffern 1 und 2 beschreiben das Land, die Ziffer 3 den Regierungsbezirk, die Ziffern 4 und 5 den Landkreis, die Ziffern 6, 7 und 8 die Gemeinde. Das ist, wie gesagt, ein bundeseinheitliches System und die Meldebehörden und Standesämter melden in der Regel monatlich alle Daten elektronisch oder mittels eines Erhebungsbogens an die statistischen Landesämter und diese weiter an das Bundesamt.
Als ich begann, Ihren Antrag zu lesen, habe ich gedacht, Sie gingen nicht so weit, eine Bundesratsinitiative zur fordern und das ganze System umstellen zu wollen, weil ich mir gar nicht vorstellen kann, dass das System der Datenerfassung insgesamt in Deutschland verändert werden kann.
Ich hatte mir im Vorfeld die Mühe gemacht und mit ein paar statistischen Landesämtern telefoniert, um einmal zu erkunden, ob es wirklich einmal Ideen gegeben hat, so etwas zu tun, weil möglicherweise das eine oder andere Argument, das Sie beschrieben haben, das zu Nachteilen oder Mängeln bei der Statistik führen könnte, auch berechtigt sein könnte. Aber sowohl in Bayern wie auch in Sachsen-Anhalt oder woanders ist nicht daran gedacht, irgendetwas in diese Richtung zu tun. Deshalb denke ich, ist es ein schweres Unterfangen, überhaupt bundesweit hierzu ein neues System einzuführen.
Es bliebe natürlich aufgrund Ihres Antrages nur übrig, ein Parallelsystem in Sachsen-Anhalt einzuführen, aber das - das hat der Minister gerade beschrieben - würde zu einem unvertretbar hohen Aufwand führen. Sie müssten dann, nachdem Sie einen solchen Antrag stellen, erst einmal sagen, zu welchem Stichtag Sie die Klassifizierung in Ortsteile haben wollten. Wollen Sie es ab dem 1. Januar des kommenden Jahres oder rückwirkend? Denn dann könnten wir uns über die Themen Halle, Trotha, Seeben, Ammendorf usw. unterhalten.
Weiterhin ist die flurstücksgenaue Abgrenzung von Ortsteilen natürlich ein erheblicher Aufwand. Das wissen Sie selber. Aus diesem Grunde wollen wir als CDU-Fraktion dem Antrag auch nicht zustimmen. Der Aufwand rechtfertigt den Nutzen nicht.
Wir konnten auch nichts anfangen mit der von Ihren in der Begründung ausgewiesenen differenzierten Verfolgung raumrelevanter Aspekte in der Bevölkerungsdynamik. Dazu finden Sie im Internet nichts und auch die Stellen können dazu keine entsprechende Aussage treffen.
Ich will natürlich einräumen - vielleicht haben Sie es auch recherchiert -: Es gibt abweichend von diesem Achterschlüssel auch einen Elferschlüssel, also dieses amtliche Verzeichnis, und zwar gibt es das in Bayern. Bayern klassifiziert tatsächlich nach Ortsteilen und Stadtteilen, aber nur aus einem einzigen Grund: Sie haben das 1987 zur Volkszählung eingeführt und haben es nur zur Volkszählung verwendet. Sie machen mit dieser Erfassung der Daten keine andere Auswertung oder Bewertung insgesamt. So gesehen ist das eine Sache, die sich Bayern als einziges Land als Parallelerfassung leistet. Es verfährt bei der Statistik ebenso wie alle anderen Bundesländer nach dem Achtersystem.
Wie gesagt, wenn das Land Sachsen-Anhalt das will, muss es das machen, aber wir wollen es als CDUFraktion nicht.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie sind doch lange genug im Geschäft - und Sie hatten Lob erwartet? Wissen Sie nicht, dass im politischen Geschäft Lob ein Samen ist, der dünn gesät ist, und das auch noch auf magerem Boden?
- Vor Weihnachten hilft das auch nicht viel. Gut.
Zum Antrag. Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, als ich den Antrag gelesen habe, habe ich „Null“ davor geschrieben. Für mich ist es ein Nullantrag, weil ich krampfhaft versucht habe, herauszufinden, was Sie damit inhaltlich eigentlich ausdrücken wollen. Des Weiteren habe ich darunter noch „weltfremd“ geschrieben.
Diese Entwicklung ist nun einmal dynamisch. Dieser dynamischen Entwicklung - egal auf welchem Gebiet - muss man sich anpassen.
Eines habe ich nicht verstanden, und zwar Punkt 1 Ihres Antrags. Sie haben Ihren Antrag am 2. Dezember 2008 zur Drucksache gemacht. Aber seit dem 28. November 2008 war bereits bekannt, dass dem Gesetz und der
Überweisung in den Vermittlungsausschuss nicht zugestimmt worden ist. Vor diesem Hintergrund wäre schon eine bessere Qualität Ihres Antrages wünschenswert.
Unter Punkt 2 Ihres Antrages soll sich der Landtag dahin gehend positionieren, dass weiterhin konsensfähige Änderungen und Nachbesserungen zum vorliegenden BKA-Gesetz für die nicht notwendige Gesetzeskonformität abgelehnt werden. Da habe ich - das muss ich Ihnen sagen - gedacht: Das ist eine richtige - entschuldigen Sie - Gnatzreaktion nach dem Motto: Egal was kommt!
Selbst wenn Sie Ihre Erwartungen, die Sie in Ihrem Antrag gar nicht so richtig formuliert haben - Frau Tiedge hat sie in der Begründung zu dem Antrag auch gar nicht so deutlich rübergebracht -, formuliert hätten und wenn all diese Erwartungen im Vermittlungsausschuss ihren Niederschlag gefunden hätten, hätten Sie an diesem Antrag festgehalten? Also, das ist eigentlich schon, na ja, bemerkenswert. Dazu gehört auch Punkt 3.
Unter Punkt 4 habe ich dann „bis in die Vergangenheit“ gelesen. Da habe ich mich gefragt: Bis in alle Vergangenheit? Jetzt läuft gerade der RAF-Film. Damals hat es auch solche Reaktionen gegeben, als die Sicherheit in Deutschland auf dem Prüfstand stand. Wollen Sie ein Moratorium und die Evaluation von Sicherheitsgesetzen nur für die letzten zwei Jahre, für die letzten 20 Jahre, oder wie? Letztlich sehen Sie also selbst, dass in dem Antrag nichts enthalten ist.
Ich hätte es ja noch verstanden, wenn Sie zu den vier Dissenspunkten, die hierbei bestehen, gesagt hätten: Wir wollen zur Kompetenzabgrenzung zwischen Bund und Ländern eine klarere Formulierung, oder wir wollen zum Zeugnisverweigerungsrecht bzw. zu den Eilentscheidungen, die dem Präsidenten auferlegt werden könnten, eine Formulierung im Antrag finden. Aber das haben Sie, wie gesagt, nicht gemacht.
Ich möchte an dieser Stelle den Standpunkt der CDUFraktion hierzu deutlich machen: Wir sind dafür, dass der Staat die Abwehr von terroristischen Gefahren zum Schutz von Leib und Leben der Bürger und von Sachwerten der Bürger und des Landes garantiert.
Deshalb sind wir dafür, die entsprechenden Instrumente und Gesetze zu schaffen, die dazu notwendig sind. Wir sind deshalb auch dafür, das BKA-Gesetz mit den Änderungen, die hier zur Debatte stehen, zu beschließen.
Der Minister hat angekündigt, dass im Vermittlungsausschuss, der am 3. Dezember 2008 von der Bundesregierung angerufen worden ist, Änderungen vorgesehen werden. Wenn alles gut läuft und sich Kompromisse finden lassen, wäre es durchaus möglich, dass im Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2008 eine Entscheidung getroffen wird. Der Bundestag könnte dem dann am 18. Dezember 2008 und der Bundesrat am 19. Dezember 2008 zustimmen. Damit hätten wir die Sache dann in Sack und Tüten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Seite 43 der Begründung können Sie als ersten Satz lesen:
„Kommunale Selbstverwaltung ist keine statische Angelegenheit.“
Der zweite Satz lautet:
„Die Idee der kommunalen Selbstverwaltung ist viel zu sehr durch die bürgerschaftliche Mitwirkung geprägt, als dass der Gesetzgeber die Erfordernisse der Praxis und die Entwicklung im kommunalen Bereich ignorieren dürfte.“
Das sollten wir uns öfter sagen, wenn wir uns über innenpolitische und kommunalpolitische Themen unterhalten; denn dann würden wir vielleicht eine noch bessere Kommunalpolitik in diesem Lande machen als bisher.
Das Gesetz ist sehr umfangreich. Ich möchte nur auf acht Punkte kurz eingehen, weil die Beratungen im Einzelnen in den Sitzungen des Innenausschusses stattfinden werden.
Als Erstes möchte ich Ihnen sagen: Artikel 10 ist meiner Meinung nach das Beste, was uns passieren kann. Unter Innenminister Püchel und zuletzt unter Klaus Jeziorsky wurden schon einmal Gesamtversionen der Gemeindeordnung veröffentlicht. Das ist schon wieder fünf Jahre her. Die Verantwortlichen vor Ort brauchen unbedingt eine Vollversion, um ordentlich arbeiten zu können; darum ist dieser Artikel wirklich gut.
Bei Artikel 1, § 13 GKG betreffend, - dazu hat Herr Grünert schon etwas gesagt - gibt es das Problem mit den Umlagen. Ich weiß, dass es in der Vergangenheit bei den Zweckverbänden reihenweise Umlagen - konsumtive, investive etc. - gegeben hat. Jetzt wird von besonderen Umlagen gesprochen. Ich habe keine Begründung gefunden, was besondere Umlagen sein sollen.
Es soll dann nach Umlagen differenziert werden, die nur für einzelne Gemeinden für Aufgaben, die nur für diese erfüllt werden, im Zweckverband möglich sein sollen. Hier besteht noch Klärungsbedarf; denn Sie wissen selbst, dass die kommunalen Haushalte insbesondere im konsumtiven Bereich meist nur noch aus Umlagen bestehen. Wenn noch mehr Umlagen hinzukommen, „konsolidieren“ wir unsere Gemeinden noch weiter ins Minus.
Ausdrücklich begrüßt unsere Fraktion § 16 GKG. Die Wahlmöglichkeit geht ja auf den Wasserverbandstag 2007 zurück, als die Forderung in Magdeburg massiv erhoben worden ist. Der Innenminister hat schon zum damaligen Zeitpunkt gesagt, dass er der Forderung gern nachkommen wolle. Die fachlichen Begründungen für diese Wahlmöglichkeit sind auch gegeben, sodass wird das als CDU-Fraktion insbesondere begrüßen.
Zu § 7 der Gemeindeordnung. Mit der im Gesetz enthaltenen Formulierung habe ich ganz große Probleme, und
zwar soll in der Hauptsatzung der Sitz der Gemeindeverwaltung bestimmt werden und dann sollen in den Ortschaften auch noch Außenstellen eingerichtet werden. Klipp und klar sei gesagt: Außenstellen verselbständigen sich und tragen nicht zur effektiven Arbeit einer Gemeindeverwaltung bei.
Ich muss Ihnen sagen: Auch die Formulierung, dass in der Hauptsatzung der Sitz der Gemeindeverwaltung neu zu bestimmen ist, ist gefährlich - wenn dies denn so im Gesetz stehen bleibt. Wir brauchen unbedingt eine Nachregelung, weil wir ansonsten die Wunden aufreißen, die wir von 2005 bis 2008 geschlossen haben, welche mit der Verwaltungsstrukturreform unter Klaus Jeziorsky aufgerissen worden waren. Wir würden damit also neue Wunden schlagen; ich garantiere Ihnen, dass das eindeutig so ist.
Dann habe ich als nächstes das Paket § 67 der Landkreisordnung, § 92 der Gemeindeordnung und § 102 der Gemeindeordnung, das sind die Kreisumlage, das Konsolidierungskonzept und die Kassenkredite. Darin kann ich Herrn Grünert nur beipflichten: Wir müssen uns über die Haushaltskonsolidierung unterhalten. Ich rege aber schon an, zu der Anhörung Leute aus Rheinland-Pfalz einzuladen. Meines Wissens gibt es dort Haushaltskonsolidierung ohne Haushaltskonsolidierungskonzepte, und da funktioniert es hervorragend. Vielleicht können wir uns da etwas abgucken.
Die Haushaltskonsolidierungskonzepte statisch für vier Jahre festzuschreiben widerspricht den ersten Sätzen der Begründung, muss man auch dazu sagen. Wenn wir also nicht statisch, sondern dynamisch handeln und der Entwicklung nicht hinterherlaufen, sondern ihr vorangehen wollen, müssen wir uns hierüber noch einmal gründlich Gedanken machen. Kassenkredite festzuschreiben, hat ein Für und Wider. Der Städte- und Gemeindebund sowie der Landkreistag haben sich demgegenüber misstrauisch geäußert. Darüber müssen wir auf jeden Fall reden.
Hinsichtlich der Festsetzung der Kreisumlage kann ich nur sagen: Es gibt ein Lied von Paul Simon, das heißt: „One Man's Ceiling is Another Man's Floor“. Was also dem einen der Fußboden ist, das ist dem anderen die Decke. Der Städte- und Gemeindebund freut sich über diese Regelung, der Landkreistag lehnt sie ab. So ist das manchmal im Leben.
Was mir im Gesetzentwurf fehlt - ich habe das bereits bei der Gemeindegebietsreform angesprochen -, ist die Novellierung der beamtenrechtlichen Regelungen, die auch im Rahmen der Föderalismusreform eine Rolle spielen, und zwar bezogen auf die kommunalen Wahlbeamten. Ich habe das damals angesprochen und das Beispiel der Verwaltungsleiter gebracht. Ich kann nur darauf hinweisen, dass jetzt in Thüringen eine partielle Änderung im Beamtenrecht vorgenommen und auf diese Sachen reagiert worden ist.
Meine Redezeit ist jetzt zu Ende. - Herr Grünert, über Ihren Änderungsantrag können wir uns dann im Ausschuss unterhalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Innenminister hat als ersten Satz gesagt: In Anbetracht der Gefahren des Extremismus ist der Verfassungsschutz unverzichtbar. Das ist wohl richtig. Jeder von uns würde gern auf den Verfassungsschutz verzichten. Es müssten dann auch die Terroristen und die Extremisten darauf verzichten, sich gesetzeswidrig zu verhalten und nicht verfassungskonform zu handeln. Es steht aber wohl außer Frage, dass das in dieser Welt nicht passieren wird.
Der Gesetzentwurf, der Ihnen heute vorliegt, hat im Wesentlichen fünf Bestandteile, die der Innenminister sehr ausführlich vorgetragen hat. Deshalb möchte ich Ihnen nur noch einmal Stichpunkte nennen; das sind:
erstens die Ausgestaltung der Auskunftsbefugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz vom 5. Januar 2007, zweitens die Aufklärung rechtsextremistischer Finanzierungsquellen - Musik und Szeneprodukte -, drittens das Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher und asylrechtlicher Richtlinien der EU vom August 2007, die Beteiligungserfor
dernisse, viertens die Anpassung an die elektronische Form der Datenverarbeitung und fünftens die Anpassung an die Grundzüge der Rechtsprechung gemäß dem Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 3. März 2004 zur akustischen Wohnraumüberwachung.
Im Wesentlichen geht es bei diesen ganzen Fragen nur um Daten und Informationen, also um Datenerfassung, Datenverarbeitung, Datenspeicherung und Datenlöschung.
Als ich in der Begründung zu dem Gesetzentwurf die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens gelesen habe - - Die beginnen auf der Seite 15 mit den Ergebnissen, die der Landesbeauftragte für Datenschutz vorgetragen hat, der sich sehr wohlwollend und positiv zum Schutz des Kernbereiches privater Lebensgestaltung geäußert hat - sehr positiv. Im Übrigen verweist er im Folgenden auf seine Ausführungen bereits aus dem Jahr 2005. Wenn Sie die Stellungnahme auch des Ministeriums dazu lesen, werden Sie sehen, dass wir im Ausschuss noch erheblichen Gesprächsbedarf haben.
Wenn Sie die Diskussion in den letzten Monaten, was den Datenschutz und die Datenerfassung betrifft, hier im Hause nachverfolgt haben - - Wir hatten ja erst vor der Sommerpause das Thema „Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich“. Gestern oder vorgestern, glaube ich, ging es ja los mit den ganzen Informationen, dass Google mit seinem neuen Browser „Chrome“ wahrscheinlich einer der größten weltweit ist, der Daten sammelt und somit Persönlichkeitsprofile in exzellenter Form erstellen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich natürlich schon die Frage, ob man - -
Bei allem Respekt, Frau von Angern, Bürgerrechte und Datenschutz - wir gehen mit diesem Thema auch sehr verantwortlich um. Mit Herrn Kosmehl, der sich auf diesem Gebiet sehr umfassend informiert hat, haben wir das Thema schon sehr oft diskutiert.
Aber wir müssen dem Verfassungsschutz auch die Instrumente und Möglichkeiten an die Hand geben, mit denen gewährleistet wird, dass er Datenschutzverstößen und damit auch dem Missbrauch durch Extremisten nicht immer hinterherläuft. Das ist, denke ich, eine Aufgabe, die uns als Parlament zusteht. Ich denke, dafür bietet die Änderung des Verfassungsschutzgesetzes ganz gute Ansätze.
Aber, wie gesagt, dazu werden wir sicher noch eine sehr intensive Diskussion im Ausschuss bekommen. Wir bitten um Überweisung in den Innenausschuss. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In Anbetracht der Kürze der Zeit will ich auf meine Vorredner nicht eingehen. Ich möchte einfach nur einige Behauptungen in den Raum stellen, über die wir dann im Ausschuss unter anderem im Rahmen der Berichterstattung diskutieren können. Ich möchte an einem Beispiel aufzeigen, wie die informationelle Selbstbestimmung, also das Recht auf die Preisgabe und Verwendung perso
nengebundener Daten, von dem Einzelnen eigentlich gar nicht beeinflusst werden kann, diese nicht freizugeben.
Erst einmal zu den Behauptungen. Ich behaupte: Es gibt keinen hundertprozentigen Datenschutz und Datenschutz ist auch nicht hundertprozentig realisierbar. Ich glaube, dass jeder von uns unwissentlich oder unbewusst fast täglich gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstößt.
Zweitens. Datenschutz unterliegt einem dynamischen Prozess durch sich ständig ändernde Bedingungen; insbesondere im technischen Bereich und im Informationsbereich läuft der Datenschutz dieser Entwicklung hinterher.
Drittens. Datenschutz und die Schaffung, Einhaltung und Kontrolle datenschutzrechtlicher Regelungen wird damit ebenfalls zum dynamischen Prozess, der in vielen Lebens- und Gesellschaftsbereichen der Entwicklung nicht standhalten kann.
Ich möchte ein Beispiel nennen. Es ist schon gesagt worden, dass viele Firmen gegen den Datenschutz verstoßen. Sie haben vielleicht, wie auch ich, einen Brief über die so genannte RFID-Technik, also Radio Frequency Identification, bekommen. Das sind Transponder, die heute schon in Massen eingesetzt werden, vor allen Dingen im Handel.
Ich habe eine Quelle gefunden, aus der ich Ihnen kurz vortragen möchte:
Die Gefahr der RFID-Technik liegt zum Beispiel im Verlust der informationellen Selbstbestimmung. Das heißt, die einzelne Person hat durch die versteckten Sender keinen Einfluss mehr darauf, welche Informationen preisgegeben werden. Deshalb ist der bevorstehende massenhafte Einsatz von RFID-Transpondern unter Gesichtspunkten des Datenschutzes problematisch.
Um dem zu entgehen, schlagen manche Kritiker die Zerstörung der RFID-Transponder nach dem Kauf vor. Dies könnte, ähnlich wie bei der Deaktivierung der Diebstahlsicherung, an der Kasse geschehen. Ein Nachweis, dass ein Transponder wirklich zerstört bzw. sein Speicher wirklich gelöscht wurde, ist für den Verbraucher in der Regel nicht möglich.
Weiterhin ist die Integration zusätzlicher, nicht dokumentierter Speicherzellen oder Transponder denkbar. Für den Verbraucher wird ein RFID-Transponder so zur Blackbox, weshalb manche eine lückenlose Überwachung des gesamten Produktionsprozesses fordern.
Angesichts des Umstandes, dass wir uns über Firmen unterhalten haben: Im Jahr 2003 hatte der Metro-Konzern einen Teil seiner Kundenkarten mit RFID-Transpondern ausgestattet, ohne seine Kundinnen und Kunden darauf hinzuweisen. Der Konzern hatte daraufhin den Negativpreis Big-Brother-Award erhalten. Microsoft war übrigens einer der ersten, die diesen Preis für Verstöße gegen den Datenschutz angenommen haben. Im Jahr 2007 erhält die Deutsche Bahn AG den Big-BrotherAward, weil sie, ohne die Kunden zu informieren, die Bahncard 100 mit diesen Chips ausstattet hat.
Die Textquelle, die ich gefunden habe, enthält natürlich auch Angriffs- und Schutzszenarien. Das wird für den einen oder anderen spaßig klingen, aber es ist doch ernsthafter Natur. Ich will das vielleicht kurz im Telegrammstil vortragen.
Herr Kosmehl hat es gesagt. Drei Minuten für ein solches Thema sind natürlich sehr knapp. Wie gesagt, im Telegrammstil:
Man kann zu verhindern versuchen, dass die Transponder ihre Energie erhalten. Dazu kann man beispielsweise die Batterie herausnehmen oder die Transponder in einen Faradayschen Käfig stecken, also spätestens im Auto haben Sie gute Chancen, dass er nicht mehr senden kann. Wenn Transponder induktiv auf tiefen Frequenzen um 100 kHz ankoppelt werden, sollte man eine Abschirmung aus magnetisierbaren Materialien wie Eisen oder MU-Metall verwenden. Wenn Sie also noch einen alten Röhrenoszillator zu Hause haben, können Sie die Schirmung beim Einkauf verwenden, damit sind Sie auch geschützt.
Bei hohen Frequenzen über 1 MHz genügt Umwickeln mit dünner Alufolie. Sie können natürlich auch die Antenne beschädigen, das geht aber nur bei großen Transpondern, dazu benötigt man ein Röntgenbild, um die Spiralen der Antenne zu erkennen. Oder Sie nutzen einen elektromagnetischen Impuls.
Sie sehen, wie umfangreich und schwierig dieser ganze Prozess ist. Das ist ein Bereich, der unser tägliches Leben betrifft und in dem wir als Verbraucher oder als Einzelner keinen Einfluss darauf haben, hier datenschutzrechtlich über unsere Daten selbst zu bestimmen.
Ich freue mich auf eine Bratung im Innenausschuss und kann dort vielleicht meine Ausführungen fortsetzen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie alles im Leben, Herr Kosmehl, hat auch jede Medaille zwei Seiten. Das trifft auch für das Gesetz zu. Als ich mich mit dem Gesetz beschäftigt habe und noch einmal die Pressemitteilungen herausgesucht habe, die nach der Verabschiedung im Bundeskabinett veröffentlicht worden sind, hat sich das ganz deutlich bestätigt.
Die Vertreter der Opposition, der Datenschützer und der Wirtschaftsverbände haben dieses Gesetz gerügt. Gisela Piltz, die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, hat von einem „Panoptikum der Überwachung“ gesprochen; über Rasterfahndung, Späh- und Lauschangriff bis hin zur heimlichen Online-Durchsuchung - auf zur Super-Spitzelbehörde!
In einer anderen Pressemitteilung habe ich gefunden, dass die Gewerkschaft der Polizei vor weiteren Verzögerungen des BKA-Gesetzes warnt; denn der Kampf gegen den Terrorismus sei ein Wettlauf gegen Zeit und Technik, und die Polizei brauche dringend die Möglichkeit, moderne Techniken zu nutzen wie auch verdeckte Online-Durchsuchungen durchzuführen. - Sie sehen, zwei Seiten, die sich hier ganz deutlich widerspiegeln.
Der Gesetzentwurf zum BKA-Gesetz ist die logische Konsequenz aus der Gesetzesänderung vom 28. August 2006. Sie haben es selbst angeführt, Herr Kosmehl, Artikel 73 Abs. 1 des Grundgesetzes, die Einfügung der Nr. 9a. Es gibt eine Reihe von Eingriffsbefugnissen.
Ich gehe davon aus, dass Sie den Gesetzentwurf, der immerhin 94 Seiten hat - 35 Seiten Gesetzestext, der Rest Begründung -, sehr intensiv gelesen haben. Mir ist beim Lesen dieser Sachen auch aufgefallen, dass man, wenn man die einzelnen Eingriffsmöglichkeiten in der Umsetzung nicht ordentlich kontrolliert, die Informationspflichten verletzt, die Kontrollpflichten verletzt, sicherlich zu solchen Möglichkeiten kommen kann, wie Sie sie beschrieben haben. Aber das ist, denke ich, bei jedem Eingriff die Folge, wenn man das nicht ordentlich macht.
Sie haben gefragt: Wann soll das BKA zuständig sein? - Der Minister hat dazu auch seine Ausführungen gemacht. Ich habe es nicht so herauslesen können, wie Sie es gesagt haben, nämlich dass es möglicherweise eine scharfe Kompetenzabgrenzung ist und man sagt, ich informiere das LKA.
Ich denke, ich habe in der Begründung zu dem Gesetz gelesen, dass nicht nur das LKA in besonderen Fällen zu informieren ist, sondern sogar die Polizeibehörden im Land direkt. Wenn das darauf hinausläuft, dass eine ordentliche Zusammenarbeit, ein ordentlicher Informationsfluss und eine ordentliche Informationsverflechtung bestehen, wird das Gesetz entsprechend anwendbar und umsetzbar sein und nicht zu den negativen Auswirkungen führen, die Sie hier beschrieben haben.
In diesem Sinne kann ich für die CDU-Fraktion sagen: Wir freuen uns auf die Beratung im Innenausschuss. Ich glaube, dass wir dann die möglichen Widrigkeiten, die Sie beschrieben haben, Herr Kosmehl, ausräumen können, sodass das Gesetz letztlich ein Netzwerk und kein Wollknäuel wird. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe Herrn Kosmehl sehr aufmerksam zugehört. Herr Kosmehl hat gesagt, dass eine Berichterstattung nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung nicht neu, aber relativ selten ist.
Herr Kosmehl, wenn man sich einmal die Gesetzgebungsverfahren bzw. die Beschlüsse des Landtages ansieht, die seit dem Jahr 1990 in die Ausschüsse gegangen sind, dann stellt man fest, dass es eine Reihe gibt, die irgendwann der Diskontinuität anheim gefallen sind. Deswegen ist das, was Sie zu diesem Thema ausgeführt haben, sicherlich nicht zutreffend.
Dass die FDP ein eigenes Interesse am Sportfördergesetz hat, wissen wir. Aber ich denke, es gibt auch eine eindeutige Meinung zu diesem Thema. Aus diesem Grunde haben wir gesagt, wir wollen das Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften und das Sportfördergesetz der FDP gemeinsam und nicht lösgelöst voneinander behandeln.
Eineinhalb Jahre war die FDP geduldig. Ich habe als Ausschussvorsitzender gesagt, dass es für mich schon kurios war, dass bei der ersten Absetzung Einstimmigkeit vorlag, beim zweiten Mal Sie und Herr Grünert mit der Absetzung nicht einverstanden waren, bei der dritten Abstimmung aber wieder Konsens bestand, dass eine Absetzung erfolgen sollte. Seit Oktober bis jetzt sind sieben Monate vergangen, Und die FDP stimmt dann im Oktober trotzdem zu. Irgendwie vereinbart sich das auch nicht.
Dann will ich etwas sagen, weil Sie zu den Sitzungen gesprochen haben, wo dieses Thema nicht auf der Tagesordnung stand. Im Innenausschuss werden am Ende jeder Sitzung die Tagesordnungspunkte für die nächste Sitzung festgelegt. Das wird gemeinschaftlich abgestimmt. Es gibt keinen Dissens, sodass irgendetwas mit Kampfabstimmungen nicht drauf kommt. Da konnte ich bei der Recherche in den Niederschriften auch nicht finden, dass von der FDP-Fraktion irgendwann einmal der Antrag gekommen ist, dieses Gesetz auf die Tagesordnung zu setzen. - Das vielleicht rein zu den Formalien.
Dann habe ich mich bei dem Thema daran erinnert, dass der Vorsitzende des Innenausschusses in der vergangenen Wahlperiode, der Abgeordnete Herr Polte, hier vorn bei diesem Thema immer gesagt hat, dass ich
als Bürgermeister andere Entscheidungswege und andere Entscheidungszeiten kenne. Seit ich Mitglied des Landtages bin und Landespolitik mit zu vertreten habe, muss ich feststellen, dass man sich an Rollenspiele zu gewöhnen hat und dass man sich wahrscheinlich auch mit anderen Entscheidungswegen und Entscheidungszeiten abfinden muss.
Mit diesem Bezug möchte ich meine Ausführungen beenden. Das, was Sie zu Herrn Rothe gesagt haben, wird Herr Rothe sicher selbst kommentieren; dazu möchte ich nichts sagen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Ja, Herr Präsident.
Frau Dr. Hüskens, ein Datum kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann nur sagen, dass das, wenn der Klärungs- und Beratungsbedarf abgeschlossen ist, sicher wieder auf der Tagesordnung sein wird.
- Moment, Moment! Das war erst der erste Halbsatz. Der zweite Halbsatz ist: oder wenn die FDP-Fraktion in der nächsten Innenausschusssitzung beantragt, dass es wieder auf die Tagesordnung kommt. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach den Ausführungen von Herrn Rothe kann ich es mir relativ einfach machen und sagen: Es geht um drei Dinge. Es geht um die Anpassung der Fristenregelung, um die Problematik der Listenvereinigungen und der staatlichen Mittel für die Listenvereinigungen sowie um die Verordnungsermächtigung.
Frau Tiedge hat den Konflikt im Zusammenhang mit der Problematik der Listenvereinigungen aufgezeigt. Diesen Konflikt kannten wir bereits.
Ich freue mich auf die Beratung im, die, wie Herr Rothe angekündigt hat, zügig ablaufen soll. Ich wünsche mir, dass wir mit diesem Thema schnell zu Stuhle kommen, weil Notwendigkeiten dahinter stehen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Überweisung in den Innenausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Dr. Paschke, das war ja ein rich
tiges Feuerwerk von Negativdarstellungen wie „Komapatient“, „Zeitbombe“ oder „Es ist zu spät!". Ich kann Ihnen sagen, dass es nie zu spät ist, gerade bei diesem Thema nicht. Das Thema ist so komplex, so umfangreich und so kompliziert, dass man sicherlich ein bestimmtes Quantum an Zeit braucht, um die Problematik zu lösen.
Ich kann mich noch gut an die Erstellung und Verabschiedung des Ersten Funktionalreformgesetzes erinnern. Sie können sich vielleicht auch noch daran erinnern. Wir hatten eine ganz interessante Sitzung in Naumburg; ich glaube, es war die 35. Sitzung des Innenausschusses, die einzige in der letzten Legislaturperiode, die wir auswärts durchgeführt haben. In dieser Sitzung haben wir zu dem Entwurf des Ersten Funktionalreformgesetzes Herrn Fieber gehört, den Sie als exquisiten Fachmann bezeichnet haben.
In dem Protokoll über die 35. Sitzung können Sie nachlesen, wie Herr Fieber über neun Seiten darstellt, wie komplex und schwierig die Problematik schon im Hinblick auf die Aufgaben gewesen ist, deren Übertragung im Ersten Funktionalreformgesetz vereinbart worden ist, und zwar nicht nur in Bezug auf die Überwindung der objektiven und der weitaus zahlreicheren subjektiven Gründe, sondern auch in Bezug auf die ganze Problematik der Konnexität, also die Schaffung eines finanziellen Ausgleiches für die Wahrnehmung der einzelnen Aufgaben und den Personalübergang.
Sie können sich vielleicht auch daran erinnern, dass insbesondere der Vertreter des Landkreistages gesagt hat, die Landkreise hätten überhaupt keine Probleme damit, Aufgaben zu übernehmen und diese zu erledigen, brauchten aber, wenn sie das Personal komplett übernehmen müssten, auch eine 100-prozentige Finanzierung. Die ganzen Probleme sind Ihnen bekannt. Sie haben es, glaube ich, so formuliert: Es besteht auch etwas Hilflosigkeit.
Sicherlich habe ich damals, als das Erste Funktionalreformgesetz verabschiedet worden ist, auch gedacht: Um Gottes Willen! Wenn man sich den Beschluss vom 17. Januar 2002 anschaut, dann stellt man fest, dass darin ein ganzes Spektrum von Aufgaben benannt worden ist, die ein Kommunalisierungspotenzial beinhalten. Mir war das, was im Ersten Funktionalreformgesetz vereinbart worden ist, eigentlich auch zu wenig. Zeitlich hat es in dem Rahmen gelegen, den wir uns vorgestellt haben. Auch mir wäre es lieber gewesen, wenn wir schon weiter wären. Aber das Problem ist nun einmal sehr komplex.
Sie führen in der Begründung zu Ihrem Antrag aus, dass im Koalitionsvertrag vereinbart worden sei, dass wir das machen wollten. Den ersten Satz dazu haben Sie aber nicht in Ihre Begründung übernommen; das steht auf Seite 36 des Koalitionsvertrages. Darin steht, in der nächsten Wahlperiode, also nicht im Jahr 2007 oder im Jahr 2008. Also, wie gesagt: Es ist sehr komplex.
Die Gründe, die ich anführen wollte, hat der Ministerpräsident weitestgehend genannt. Objektiv sind für mich drei Gründe entscheidend: Das betrifft den Aufwand, den Nutzen und die Frage, ob das gerechtfertigt ist. Dann geht es um die Häufigkeit der Aufgabe, ob sie sich in diesem Zusammenhang überhaupt dazu eignet, kommunalisiert zu werden. Schließlich geht es natürlich auch um die Problematik des Personalübergangs.
Die ganzen subjektiven Gründe von Lobbyisten und von Interessengruppen brauche ich nicht noch einmal aufzu
zählen. Ich nenne aber ein interessantes Beispiel: Wir haben letztens an einer Anhörung der Enquetekommission in Schwerin teilgenommen. Herr Rothe war auch zugegen. Bei dieser Anhörung hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Ringguth gesagt: Auch bei der Reform in Mecklenburg-Vorpommern habe es ein solches Verhalten gegeben. Er hat es als Klebehaftung beschrieben. Das war für mich bezeichnend. Das ist also kein sachsen-anhaltisches, sondern ein generelles Problem bei der Bewältigung solcher Aufgaben.
Wir haben nicht vor, Ihren Antrag abzulehnen, sondern haben ihn mit unserem Änderungsantrag etwas modifiziert. Mir ist beim Lesen Ihres Antrages der erste Satz unter Punkt 1 aufgefallen:
„Der Landtag nimmt zur Kenntnis, dass bei der Weiterführung der Funktionalreform in den letzten Monaten eher Rückschritte... erzielt wurden.“
Das können wir nicht feststellen. Ich habe versucht zu beschreiben, dass es ein komplexes Problem ist. Es bedarf seiner Zeit. Rückschritte sind das nicht.
In diesem Zusammenhang will ich einmal auf den Vorschlag des Landkreistages vom September 2007 zur Entlastung der Kommunen von Standards und Vorgaben verweisen. Sie kennen ihn vielleicht auch. Das ist ein umfangreicher Aufgabenkatalog, der die Bereiche zentrale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Schulen, Jugend, Soziales, Gesundheit, Bauplanungswesen und Umweltrecht umfasst.
Es sind also viele in diesen Prozess involviert, nicht nur die Spitzenverbände, sondern auch die Mitglieder, die in der Lenkungsgruppe und der Arbeitsgruppe mitwirken. Sie machen gute Vorschläge. Es ist aber, wie gesagt, nur ein Herantasten. Also: Rückschritte können wir nicht feststellen.
Außerdem muss ich Ihnen in Bezug auf den zweiten Halbsatz, „als konzeptionelle oder politische Fortschritte erzielt wurden“, sagen, dass es, denke ich, nicht um politische Fortschritte, sondern einfach um Verwaltungstätigkeit, um Verwaltungshandeln und Verwaltungsaufgaben geht. Ich denke, das Politische spielt dabei weniger mit hinein.
Politisch gibt es eine einzige Zielstellung - das habe ich vergessen zu sagen; Sie haben gesagt, dass der politische Wille erkennbar sein muss -: Den politischen Willen und die politische Zielstellung haben wir mit dem Verwaltungsneugliederungs-Grundsätzegesetz festgeschrieben, nämlich die Aufgabenkritik. Dazu will ich vielleicht auch noch einen Satz sagen.
Die Aufgabenkritik bis zum 30. Juni war eine Forderung. Aber es war nie so, dass das ein statischer Prozess war; vielmehr ist das ein dynamischer Prozess. Sie wissen selbst, dass gegenwärtig auch die Spitzenverbände an der Aufgabenkritik weiterarbeiten.
Wenn Sie sich den Katalog des Landkreistages vom September 2007, den ich gerade genannt habe, einmal zu Gemüte führen, dann sehen Sie genau, dass die Aufgabenkritik kein statischer Prozess ist, der irgendwann endet, sondern ein dynamischer Prozess, der ständig fortgeschrieben werden muss.
Aus diesem Grund können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen und bitten darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der kommunale Finanzausgleich ist ein sehr schwieriges Thema. Das wissen wir alle selbst. Seit dem 1. Januar 1995 beschäftigen wir uns mit dem Thema FAG.
Herr Grünert, Sie sagten, wir brauchen eine grundlegende Strukturreform des kommunalen Finanzausgleichs. Ich denke, das allein reicht nicht aus; denn es ist zu kurz gesprungen, dieses Gebiet abzukapseln und es isoliert zu betrachten.
Meine Vorredner, wie Herr Wolpert und der Innenminister, haben bereits im Einzelnen auf die Aufgabenwahrnehmung abgehoben. Ich denke, das erste und das für mich auch wichtigste Ziel ist die Umsetzung des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes und der Funktionalreform: Wer macht was wann wo? Was machen wir überhaupt noch? Worauf sind wir bereit zu verzichten, um über Deregulierungen einen ordentlichen Finanzausgleich hinzubekommen?
Ich habe festgestellt, dass jedes Mal, wenn wir uns über den Finanzausgleich unterhalten und Gesetzesänderungen vorgenommen haben, alle Zuteilungsberechtigten, also die kreisfreien Städte, die Landkreise und die kreisangehörigen Gemeinden, mit dem Ergebnis nicht zufrieden waren, weil jeder gedacht hat, er sei zu kurz gekommen, und weil jeder gern mehr bekommen hätte. Ich denke, bei einer solchen Strukturänderung, auf die Ihr Antrag abzielt, könnte es genauso kommen. Das Problem ist viel zu komplex, als dass man es nur an einer Strukturreform dieser einzelnen Punkte festmachen könnte.
Der Innenminister hat - Gott sei Dank - auf die zwei Stufen aufmerksam gemacht, die im Koalitionsvertrag niedergeschrieben sind. Wenn Sie sich Ihren Antrag unter den Prämissen des Koalitionsvertrags ansehen, dann werden Sie feststellen, dass sich Ihr Antrag eigentlich erledigt hat - zumindest aus meiner Sicht.
Die Forderung des Landkreistages, die Bemessungsgrundlage auf 100 % anzuheben, ist für die Landkreise sicherlich charmant. Der Innenminister hat sehr ausführlich dazu gesprochen. Man muss diese Dinge komplex sehen. Das Volumen von 160 Millionen € ist angesprochen worden. In diesem Zusammenhang muss man auch die Konsequenzen für den kreisangehörigen Raum sehen.
Wir haben in der Diskussion seit 1995 an dem Grundsatz festgehalten, dass wir die allgemeinen Zuweisungen prioritär betrachten und nur die zweckgebundenen Zuweisungen als Sonderregelungen vorsehen. Dabei wollen wir bleiben. Ich denke nicht, dass die Forderung oder der Wunsch, den Sie in Ihrem Antrag niedergeschrieben haben, dass für freiwillige Aufgaben ein Spielraum von mindestens 5 v. H. ermöglicht werden sollte,
um die kommunale Selbstverwaltung vor Ort sicherzustellen, zielführend ist. Dass die eigene Steuerkraft als wesentlicher Maßstab Basis bleiben soll, ist Konsens.
Ich will noch etwas zu den zentralörtlichen Funktionen sagen. Das ist eine Geschichte, die sehr schwierig ist. Sie wissen, dass wir rechtlich festgeschriebene zentrale Orte haben. Diese sind im Januar 1996, damals im Kabinett Höppner/Heidecke, festgeschrieben worden. Wir haben seit 1996, also seit elf Jahren, eine Entwicklung in Sachsen-Anhalt vollzogen. Wir haben tatsächliche zentrale Ort, die aber nicht rechtlich festgeschrieben sind.
Ich denke, es ist bei der Beurteilung der Verteilung der Finanzkraft eine sehr wichtige Aufgabe, auch diese Dinge zu beleuchten. Allein die jetzigen zentralen Orte aus dem Landesentwicklungsprogramm herauszunehmen und dafür die Zwischenlösung mit den 4 % und den 8 %, die wir bisher angewendet haben, greifen zu lassen, ist, denke ich, nicht der richtige Weg.
Mit der Problematik der außergewöhnlichen Belastungen habe ich mich sehr schwer getan. In Ihrem Antrag ist zu lesen: „Höhe der Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft, Höhe der Arbeitslosigkeit, Anteil Kinder, Jugendlicher bzw. Studenten usw.“
Die Abkürzung „usw.“ habe ich unterstrichen und mich gefragt: Was heißt „und so weiter“? Diesbezüglich kann man eine Vielzahl von Kriterien formulieren, die man noch aufnehmen könnte. Man könnte auch noch nach Altersgruppen, nach Männchen und Weibchen und nach sonst was differenzieren. Ich glaube jedoch, dass ein solcher Aufwand den Nutzen nicht rechtfertigen würde; denn der Effekt, den wir alle erreichen wollen - ich habe das schon zu Anfang gesagt -, wird dadurch möglicherweise nicht erreicht.
Wir haben aus diesem Grunde einen Alternativantrag eingebracht, und zwar in der Hinsicht, dass wir uns auf der Basis der Verhandlungen zum Koalitionsvertrag, in denen wir sehr intensiv über das Thema diskutiert haben, wie wir mit dem FAG und der Strukturierung umgehen, in den Ausschüssen berichten lassen. Es geht, wie gesagt, um die zwei Schritte, um die erste Stufe am 1. Januar 2008 und dann um die zweite Stufe. Dann können wir über all diese Sachen diskutieren. Ich glaube, dass unser Alternativantrag ausreichend ist und es genügt, die Sache so zu bewerten, wie wir es vorgeschlagen haben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Position der CDU hat sich seit der Einbringung des Gesetzes im Juni 2007 nicht geändert.
Herr Bullerjahn, ich weiß nicht, ob es kritisch gesehen worden ist. Zumindest ist die Frage, ob die Änderung durch Verordnung oder durch Gesetz erfolgen soll, differenziert gesehen worden.
Im Hinblick auf die Diskussion im Innenausschuss habe ich den Eindruck gehabt, dass die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Umstrukturierung der Finanzämter zu kurz gekommen ist. Die Diskussion hat sich weitgehend auf das Thema beschränkt, ob sich das Parlament hierbei eine Zuständigkeit aus der Hand nehmen lässt, die dann in die Verantwortung des zuständigen Ministeriums gelegt wird.
Es ist unstrittig - darüber haben wir ausführlich diskutiert; Herr Rothe hat das bereits ausgeführt -, dass die Zuständigkeit aufgrund der im Finanzverwaltungsgesetz des Bundes festgeschriebenen Mischverwaltung sowohl räumlich als auch sächlich beim Ministerium liegen kann. Das muss ich nicht wiederholen.
Zu Ihrem Entschließungsantrag möchte ich nur festhalten: Dadurch, dass zeitgleich oder zeitnah über die Zusammenlegung der Finanzämter berichtet werden soll, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir denken, dass die Berichterstattung ohnehin erfolgen wird.
- Ja, Frau Dr. Paschke.
Nein.
Frau Dr. Klein, ich habe den Minister so verstanden, dass das umgehend, vielleicht sogar schon in der nächsten Ausschusssitzung, passieren wird. Wenn es in der nächsten Ausschusssitzung nicht passiert, dann wird sicherlich, so wie ich die PDS aus dem Innenausschuss kenne, ein Selbstbefassungsantrag gestellt werden, sodass es auf die Tagesordnung der übernächsten Ausschusssitzung kommt. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bullerjahn hat die zwei Rechtsauffassungen oder Rechtsstandpunkte deutlich dargelegt.
Frau Dr. Paschke hat einen Satz gesagt, der mich etwas zum Nachdenken angeregt hat. Sie hat gesagt: Wir haben die Grundsätze der Verwaltung beschlossen.
Also, beschlossen haben die Grundsätze der Verwaltung nur die FDP-Fraktion und die CDU-Fraktion.
Das war am 6. Februar 2003. Die PDS wollte am 10. Oktober 2002 nicht einmal den Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen. Das muss man zunächst dazu sagen.
Aber das, was heute früh in der Zeitung stand, „Bullerjahn attackiert...“, nein,
„Linkspartei attackiert Bullerjahn“, mag vielleicht politisch legitim sein, moralisch legitim ist es nicht.
Aber ich will keine Lanze für Herrn Bullerjahn brechen. Ich will noch einmal zu der Begründung zu dem Gesetzentwurf kommen, die für mich sachlich wie auch rechtlich sauber ist.
Es ist richtig, dass die Finanzbehörden jetzt von dem Gesetzesvorbehalt ausgenommen werden sollen. Ich habe mir einmal die Arbeit gemacht und etwas zum Finanzverwaltungsgesetz herausgesucht. Darin heißt es:
„Das Finanzverwaltungsgesetz enthält gegenüber den allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzen besondere Regeln für die Finanzverwaltung und das Finanzverwaltungsverfahren. Die Besonderheit der Finanzverwaltung liegt darin, dass sie als Mischverwaltung organisiert ist. Unter Mischverwaltung versteht man die Situation, dass eine Verwaltungstätigkeit auf der unteren Ebene durch die Länder, auf der oberen Ebene hingegen durch den Bund wahrgenommen wird. Dies ist jedoch in Deutschland nur zulässig, soweit das Grundgesetz dies ausdrücklich zulässt.“
Das Grundgesetz, meine sehr verehrten Damen und Herren, lässt dies in Artikel 108 ausdrücklich zu, und zwar für die Finanzverwaltung. Weiter heißt es in der Quelle:
„In allen anderen Fällen stellt die Mischverwaltung einen Verstoß gegen das Bundesstaatsprinzip dar und ist deshalb verfassungswidrig.“
Wie gesagt, es gibt zwei unterschiedliche Rechtsstandpunkte. Die CDU-Fraktion vertritt ebenfalls den Rechtsstandpunkt, dass man diese Sachen durchaus über eine Verordnung ohne Gesetzesvorbehalt des Parlaments machen kann.
Ich will auch aus § 17 des Finanzverwaltungsgesetzes zitieren. Herr Bullerjahn hat bereits den Absatz 1 angeführt. Darin steht:
„Die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde bestimmt den Bezirk und den Sitz der Finanzämter.“
Das ist die örtliche Zuständigkeit. - In Absatz 2 Satz 3 steht:
„Soweit es sich um Aufgaben der Finanzverwaltung handelt und der Vollzug der Aufgaben ver
bessert oder erleichtert wird, kann die zuständige Landesregierung durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit eines Finanzamts oder einer besonderen Landesfinanzbehörde auf einzelne Aufgaben beschränken sowie einem Finanzamt oder einer besonderen Landesfinanzbehörde Zuständigkeiten für die Bezirke mehrerer Finanzämter übertragen.“
Das ist die sachliche Zuständigkeit.
Also, meine Damen und Herren, das ist eigentlich eine relativ klare Geschichte.
Ich bitte, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Innenausschuss sowie zur Mitberatung in den Finanz- und den Rechtsausschuss zu überweisen. - Danke schön.
Danke schön, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Bürgermeister hat man vielleicht täglich mehr mit dem Ehrenamt zu tun als irgendein anderer. Als ehrenamtlicher Bürgermeister hat man 24 Stunden am Tag mit dem Ehrenamt zu tun, weil man ein Teil davon ist.
Aber lassen Sie mich meine Rede mit einem kleinen Gedicht von Wilhelm Busch zum Ehrenamt beginnen:
„Willst du froh und glücklich leben, lass kein Ehrenamt dir geben! Willst du nicht zu früh ins Grab, lehne jedes Amt gleich ab!
So ein Amt bringt niemals Ehre, denn der Klatschsucht scharfe Schere schneidet boshaft dir, schnipp-schnapp, deine Ehre vielfach ab.
Wie viel Mühen, Sorgen, Plagen, wie viel Ärger musst du tragen, gibst viel Geld aus, opferst Zeit - und der Lohn? Undankbarkeit!
Selbst dein Ruf geht dir verloren, wirst beschmutzt vor Tür und Toren, und es macht ihn oberfaul jedes ungewaschne Maul!
Ohne Amt lebst du so friedlich und so ruhig und so gemütlich, du sparst Kraft und Geld und Zeit, wirst geachtet weit und breit.
Drum, so rat ich dir im Treuen: Willst du Weib und Kind erfreuen, soll dein Kopf dir nicht mehr brummen, lass das Amt doch and’ren Dummen.“
Meine Damen und Herren! Dieses Gedicht wurde, glaube ich, vor zehn Jahren zum ersten Mal im „Löbejüner Amtsblatt“ veröffentlicht. Ich finde es immer noch gut, weil das in Deutschland eben nicht so ist; denn in Deutschland engagieren sich rund 23 Millionen Menschen im Alter von mehr als 14 Jahren in Verbänden, Vereinen, Initiativen und Kirchen. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens würden ohne Ehrenamtliche kaum mehr existieren. Jeder Dritte in Deutschland engagiert sich also ehrenamtlich.
Die Frage ist natürlich: Wieso ist das so? - Der Stellenwert des Ehrenamtes in einem Land hängt von mehreren Faktoren ab, wie Geschichte, Tradition und Stand des öffentlichen Sozialsystems. In der gesamten abendländischen Tradition - sei es aus der Sicht der klassischen Antike oder des Christentums - gehört der individuelle Beitrag zum allgemeinen Wohl unverzichtbar zu einem sinnerfüllten Leben.
Schon in den Stadtgesellschaften der griechischen Antike war es Sache jedes männlichen Bürgers, sich für das Gemeinwesen zu interessieren, sich für dessen Wohl zu engagieren und in den Versammlungen über die Belange der Stadt zu diskutieren.
Da Sklaven und Frauen die produktiven Arbeiten ausführten, verfügten sie, die Männer, auch über genügend Zeit, dieses zu tun. Wer an solchen Veranstaltungen nicht teilnahm und sich den Angelegenheiten des Gemeinwesens verweigerte, war ein Idiotes, also ein Privatmensch.
Perikles, ein Athener, sagte 500 Jahre vor Christus: „Wer an den Dingen der Stadt keinen Anteil nimmt, ist kein stiller, sondern ein schlechter Bürger.“
Im antiken Rom bezeichnete „Magistrat“ das durch Volkswahlen in den Komitien verliehene ordentliche staatliche Ehrenamt.
Die Möglichkeit der Mitbestimmung des Bürgertums wurde zum ersten Mal in der preußischen Städteordnung aus dem Jahr 1808 festgeschrieben, die die kommunale Selbstverwaltung regelte und mit der auch die Bedeutung des Ehrenamtes wuchs.
Hauptmotiv des freiwilligen Engagements ist das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zur gesellschaftlichen Mitgestaltung wenigstens oder gerade im Kleinen. Dazu kommt der Wunsch nach sozialen Kontakten und sozialer Einbindung. Spaß zu haben und mit sympathischen Menschen in Kontakt zu kommen, stehen im Vordergrund der konkreten Erwartung an die freiwillige Tätigkeit. Für drei Viertel ist es darüber hinaus wichtig, Kenntnisse und Erfahrungen zu erweitern. Ein möglicher beruflicher Nutzen ist dagegen nur für eine Teilgruppe von rund 20 % von Bedeutung, so ein Gutachten von Rosenbladt und Picot aus dem Jahr 1999.
Schlägt man bei Google nach, so findet man zum kommunalen Ehrenamt ungefähr 1 030 Textstellen. Politiker
aller Couleur preisen das Ehrenamt. Man hat das Gefühl, man müsse sich bei diesem Thema rechts, links, oben und unten sogar überholen, ohne einzuholen.
Ein kommunalpolitisches Ehrenamt üben nicht nur der Stadt- und der Gemeinderat, der Kreistagsabgeordnete, der Bürgermeister, sondern auch der Rettungshelfer, der Feuerwehrmann, der Tierschützer, also faktisch alle 23 Millionen in Deutschland ehrenamtlich Tätigen aus. Ohne diese Menschen wäre die Kommune, das Gemeinwesen, die Stadt und das Dorf nicht das, was es ist, und in vielen Bereichen unseres öffentlichen und sozialen Lebens würde ohne diese Menschen gar nichts mehr stattfinden.
Deshalb ist es nicht so, dass das Ehrenamt nur funktioniert, wenn es Entscheidungsräume vor Ort gibt und ausreichend Geld zur Verfügung steht. Es ist genau anders herum: Durch das kommunale Ehrenamt werden Handlungsspielräume geschaffen und wird Geld nicht nur gespart, sondern auch durch Spenden eingesammelt. Dabei stellen die Ehrenamtlichen das Wertvollste von sich selbst zur Verfügung, um für andere Menschen und für das Gemeinwesen da zu sein, etwas zu bewegen, zu gestalten und das Gemeinwesen zu bereichern. Das Wertvollste ist ihre Lebenszeit.
Weil das so ist, nehmen wir als CDU das Ehrenamt ernst und damit auch Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP. Wir nehmen das Anliegen Ihres Antrages so ernst, dass wir es durch den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen noch ein Stück verbessern wollen.
Kurz zu den Anträgen. Sie haben gesehen, dass der erste Satz in dem Antrag der FDP-Fraktion und in dem Alternativantrag der Koalitionsfraktionen identisch ist.
Meine Damen und Herren von der FDP, zu dem zweiten Satz in Ihrem Antrag würde ich als Techniker sagen: Das ist Stand der Technik. Wir haben es auch schon vom Innenminister gehört, dass das Ergebnis eigentlich klar ist. Es ist schon so, dass durch jede Zentralisierung Demokratie abgebaut wird. Übrigens hat das der stellvertretende Bürgermeister von Altenweddingen Herr Rabe auf einer Veranstaltung in Wanzleben, die ich mit Holger Hövelmann besucht habe, ausführlich vorgetragen. In diesem Sinne brauchten wir den Satz in Ihrem Antrag nicht.
Wir wollen uns im Innenausschuss berichten lassen, wie dieser Demokratieabbau durch geeignete Instrumente in dem zu erstellenden Leitbild vermieden werden kann, sodass die Gemeindereform nicht diesen Makel hat, dass Demokratieabbau in der Fläche passiert.
Meine Damen und Herren, weil hier schon die rote Lampe leuchtet, will ich - -
Einen Wilhelm-Busch-Zuschlag. Wilhelm Busch schätze ich sehr. Den, den ich jetzt zitiere, schätze ich auch. Das ist der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz Kurt Beck. Er hat in einer Regierungserklärung am 30. Mai 2006 Folgendes gesagt:
„Unsere Ortsgemeinden sind das Herz der kommunalen Familie. Sie sind der Garant für bürger
nahe Entscheidungen. Sie sind der Boden, auf dem ehrenamtliches Engagement gedeiht und wo sich die Menschen für ihre Heimat engagieren. Deshalb sagen wir ein klares und deutliches Ja zur rechtlichen Eigenständigkeit der Ortsgemeinden.“
„Dabei werden wir keine Abkehr von unserem kommunalpolitischen Grundverständnis vollziehen. Überschaubare Größenverhältnisse, besondere Bürgernähe und ein grundsätzlicher Respekt vor gewachsenen, auch regionalen Strukturen sind seit jeher ein besonderes Markenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz. Deshalb wird es keine Reform vom Reißbrett aus geben. Das ist nicht unsere Methode.“