Gerald Grünert

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zur heute vorliegenden Beschlussempfehlung möchte ich generelle Bemerkungen zu drei ausgewählten Petitionen machen.
Im vergangenen Berichtszeitraum lagen die Schwerpunkte - das hat Frau Weiß gerade dargestellt - im Bereich Inneres, Justiz, Arbeit und Wirtschaft sowie Bildung, Wissenschaft und Kultur. Gleichauf lagen die Bereiche Umwelt sowie Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr. Die entsprechenden Statistiken sind der Berichterstattung zu entnehmen. Sie unterlegen diese Tatsachen.
Nimmt man eine Analyse der Themen vor, stellt man fest, dass sich die Mehrzahl der Petitionen um die Bereiche Hartz IV, Kommunalabgaben, Haftbedingungen, Kultus sowie Gesundheit und Soziales rankten.
Der Petitionsausschuss hatte im Berichtszeitraum mehrfach von Vor-Ort-Terminen Gebrauch gemacht - die Frau Vorsitzende ging schon darauf ein -, um mit den
Petenten über die konkreten Sachverhalte unter den gegebenen Ortsbedingungen zu diskutieren und zu beraten.
Erstmalig hat sich der Ausschuss im Falle der Petition 5-I/00599 - Urlaub außerhalb von Schulferien für Schulsekretärinnen - für eine Anhörung entschieden, da aufgrund der inhaltlichen Gemengelage die Anhörung der ehemaligen Verwaltungsamtsleiterin, jetzigen Bürgermeisterin, der Schuldirektorin sowie der Petentin selbst angezeigt war. Im Rahmen der Anhörung wurde sichtbar, dass die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses nicht ausreichend sind. So konnten bewusste Falschaussagen nicht geahndet oder getätigte Aussagen nicht beeidet werden, die für eine Bewertung des Petitionsgegenstandes jedoch erheblich waren. Abgesehen von der Uneinsichtigkeit der ehemaligen Verwaltungsamtsleiterin war jedoch aus unserer Sicht das Agieren der obersten und oberen Kommunalaufsicht nicht mehr zu toppen.
Auf den Verdacht hin, dass durch die Verwaltungsamtsleiterin mittels eines 1-€-Jobs eine Doppelstruktur zur vorhandenen Sekretärin geschaffen wurde - so genannter Subventionsbetrug - wurde das Landesverwaltungsamt mit der Klärung beauftragt. Dieses wiederum wandte sich an die jetzige Bürgermeisterin, die damals Verwaltungsamtsleiterin war und fragte: Ist denn das Verhalten von damals zu kritisieren? - Sie hat natürlich festgestellt: Nein. - Logisch.
Das ist, als wollte man den Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Ich glaube, das funktioniert so nicht. Wir, sowohl die Landesregierung als auch der Petitionsausschuss, machen uns an der Stelle nicht nur lächerlich, sondern eigentlich torpedieren wir unsere eigene Aufgabe.
Der zweite Fall betrifft die Petition 5-U/00158 - Erhebung einer Abwasserabgabe durch den AZV Hettstedt. Die Landesregierung kommt in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass der Berufsrichter des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) offensichtlich das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufgabendelegation der Abwasserabgabe nicht kennt und einen Systemzusammenhang des § 6 Abs. 1 zu § 7 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes zum Abwasserabgabengesetz SachsenAnhalt nicht ausreichend gewürdigt hat.
Ich frage mich, ob der Landesregierung das Prinzip der Gewaltenteilung bekannt ist und ob Richterschelte zukünftig Gegenstand von Stellungnahmen sein soll. Dann jedoch verschließt sich mir der Zusammenhang, dass das OVG Magdeburg in seinen Auslegungen völlig konträr zu allen anderen Oberverwaltungsgerichten der anderen 15 Bundesländer entscheidet. Dazu habe ich jedoch keine Kritik aus der Landesregierung gehört.
Der dritte Fall betrifft die Petition 5-H/00012 - Dauerhafter Gesundheitsschaden durch Herz-OP. Unmittelbar nach durchgeführter Herz-OP hat der Petent über erhebliche Schmerzen und ein starkes Druckgefühl an der Stelle des Sternums geklagt, was durch die behandelnden Ärzte mit „üblichen Schmerzen“ abgetan wurde. Nach einem vorliegenden Gutachten wurde eine ausgedehnte Infektion festgestellt. Die Fäulnisbakterien haben faktisch das Brustbein zerfressen, an dessen Stelle man
nunmehr sein Herz schlagen sieht, da der Brustkorb eine Öffnung von 5 mm aufweist.
Offensichtlich hat es der Patient vorab versäumt, noch vor Erleidung eines akuten Herzinfarktes und einer Bypass-Operation die entsprechende Dokumentation, dass er infektionsfrei war, erstellen zu lassen; denn das Universitätsklinikum Halle hat ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle aus diesem Grund abgelehnt.
Die aus unserer Sicht zynische Begründung lautet: Laut MDK-Gutachten wurden keine Behandlungs-, Aufklärungs- und Dokumentationsfehler erkannt, dies, obwohl seitens des Universitätsklinikums, wie im Bericht den Petitionsausschusses unter dem Punkt „Hygiene in Krankenhäusern“ erwähnt, keinerlei Dokumentation zum Gesundheitszustand des Patienten vor der Behandlung vorlag.
Nunmehr soll der Petent, der dauerhaft berufsunfähig ist, über einen offenen Brustkorb verfügt und offensichtlich gesundheitlich stark beeinträchtigt ist, in einem Zivilgerichtsverfahren seine Ansprüche geltend machen. Wie lange so etwas dauert, wissen Sie. Ob er das Ergebnis erleben wird, wissen wir nicht. Hier ist schnelles Agieren der Behörden angesagt und nicht stures Beharren und Ignoranz. Ich glaube, in diesem Sinne sollte auch die Landesregierung prüfen, ob es eine Möglichkeit gibt, dem Petenten in seiner Situation zu helfen.
Ich komme zum Schluss. Ich möchte mich seitens meiner Fraktion ausdrücklich für die kompetente Beratung und Unterstützung durch das Ausschusssekretariat sowie bei der Mehrzahl der Bediensteten der Landesregierung und ebenso bei den Vertretern der anderen Fraktionen für die kollegiale und gute Zusammenarbeit bedanken. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nachdem bereits der Winter 2009/2010 erhebliche Defizite bei der Straßenunterhaltung deutlich gemacht
hatte - der Deutsche Landkreistag beziffert den Schaden auf 2,3 Milliarden € -, hat sich die Situation auf Deutschlands Straßen seit Eintritt des Winters 2010/2011 weiter drastisch verschlechtert.
Wer als Berufspendler, Fußgänger oder Radfahrer auf die Benutzung der öffentlichen Straßen angewiesen ist, muss erkennen, dass aufgrund unterlassener oder nur provisorisch durchgeführter Straßenunterhaltung die Benutzung teilweise erheblich eingeschränkt oder nur unter starker Gefährdung der Gesundheit der Betroffenen möglich ist. Überall auf den Straßen sind Schlaglöcher oder Risse zu verzeichnen. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Die durch Bundesverkehrsminister Ramsauer unterbreitete Sanierungshilfe von 2,2 Milliarden € ist kein zusätzliches Geld und bezieht sich in erster Linie auf Bundesstraßen. Für die anderen 77 % aller Straßen sind die Kommunen verkehrssicherungspflichtig und ihnen obliegt die Straßenunterhaltung.
Aufgrund der jahrelangen Kürzungen der Gemeindefinanzen, der strukturellen Unterfinanzierung übertragener Aufgaben von rund 15 % und der damit verbundenen Haushaltskonsolidierungsauflagen stehen die Kommunen mit dem Rücken zur Wand.
Allein aufgrund der Wegnahme von Straßenunterhaltungsmitteln im neuen FAG in Höhe von rund 20 Millionen € sind die Kommunen nicht mehr in der Lage, die nötigsten Reparaturen umzusetzen. Noch zur Verfügung stehende Mittel wurden in die Bevorratung von Enteisungsmitteln gesteckt. Auch diese Maßnahmen wurden - da sie zum freiwilligen Bereich gehören - von der Kommunalaufsicht mit Argusaugen beobachtet.
Obwohl dieser Zustand seit Jahren bekannt ist und spätestens seit dem Winter 2009/2010 auf eine nachhaltige Änderung drängt, hat sich gegenüber der aufgezeigten Sachlage nichts verändert. Im Gegenteil: Die finanzielle Misere hat sich durch die Senkung der Investitionsquote und der Investitionshilfen weiter verschärft.
Werte Kollegen, nach ersten Prüfungen werden allein für die Notreparaturen in der Stadt Halle Mittel in Höhe von 2,2 Millionen €, im Bördekreis Mittel in Höhe von 1,2 Millionen € nur für die Kreisstraßen und in Magdeburg Mittel in Höhe von rund 2 Millionen € benötigt.
Eine goldene Straßenbauregel besagt, dass pro Jahr pro Quadratmeter Straße 1,30 € ausgegeben werden müssen, um intakte Straßen zu haben. Da die Kommunen jedoch klamme Kassen haben, können sie maximal die Hälfte davon aufbringen. Das bedeutet, dass 40 % aller Straßen als schwer geschädigt eingestuft werden; das sagt der TÜV.
In einer Stellungnahme zu den Frostschäden an den Kreisstraßen führte der Bürgermeister der Stadt Haldensleben Herr Eichler, CDU, aus:
„Ich halte von Ad-hoc-Maßnahmen nichts. Die Kommunen sollten besser finanziell ausgestattet werden, um auf solche Dinge reagieren zu können.“
Dem kann man sich eigentlich nur anschließen. Jedoch wird diese Forderung weder durch das Land noch durch den Bund erfüllt. Trotz der viel gepriesenen Umstellung des Finanzausgleichs in Sachsen-Anhalt ist es eben
nicht gelungen, zu einer tatsächlich verfassungskonformen aufgabenbezogenen Finanzierung der Kommunen zu kommen. Gerade im kreisangehörigen Bereich wurde eine Unterfinanzierung von rund 300 Millionen € sichtbar. Allein mit der politischen Deckelung der Finanzsumme im Finanzausgleich mittels einer Basta-Argumentation ist dem nicht zu begegnen.
Aber auch eine Regelung zugunsten einer nachhaltigen Änderung der Kommunalfinanzen durch die vom Bundestag einberufene Gemeindefinanzkommission ist eher auszuschließen, wenn man den Grundsatz betrachtet, dass es durch die Vorschläge zu keiner Mehrbelastung bzw. Verschiebung zulasten des Bundes kommen darf.
Vom Land Sachsen-Anhalt, das im Finanzbereich mit Gutachten förmlich überschwemmt wird, ist weder ein Antrag zur ergebnisorientierten Öffnung des Einsetzungsbeschlusses dieser Kommission im Bundesrat bekannt, noch ist etwas über ein nachhaltiges Konzept zur dauerhaften Stärkung der Gemeindefinanzen zu hören. Wie sagte Ihr Vertreter im Deutschen Bundestag Herr Sieling von der SPD? Ich zitiere:
„Wer die Löcher in Straßen stopfen will, muss bereit sein, die Löcher in den kommunalen Haushalten zu stopfen und dafür zu sorgen, dass investiert werden kann.“
Er führte weiter aus:
„Es ist ganz einfach. Es gibt drei Ansätze, wie man das macht. Der erste Schritt ist: Sie müssen die Einnahmen der öffentlichen Hände auf der kommunalen Ebene stabilisieren. Das bedeutet die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer für die Kommunen, indem auch die Freiberufler einbezogen werden. Der zweite Schritt ist, eine Entlastung bei großen Ausgabepositionen anzugehen. Entlasten Sie die Kommunen von Soziallasten. Dann werden Mittel frei, um Infrastrukturmaßnahmen anzugehen.
Damit“
- sagte er -
„komme ich zum dritten Schritt: Wir brauchen in Deutschland eine Infrastrukturoffensive. Es zeigt sich sehr deutlich, wir brauchen wieder Investitionsmittel und eine Investitionsgrundlage auch für die Städte und Gemeinden, damit sie in die Infrastruktur investieren können.“
Ihr Kollege hat damit völlig Recht. Nur sind diese Forderungen wohl eher nicht mit der CDU und der FDP umzusetzen.
Ich hatte bereits zum Kommunalfinanzbericht 2009 dargestellt, dass die Investitionsausgaben in den kreisfreien Städten im Jahr 2008 bei einer Quote von minus 5,83 % lagen. Noch deutlicher rückläufig sind die Ausgaben für Investitionen bei den Landkreisen mit minus 9,26 %. Damit wird noch nicht einmal der jährliche Verschleiß von Anlagevermögen durch Investitionen kompensiert.
Ohne die genannten Änderungen auf Landes- und Bundesebene im Gemeindefinanzbereich wird es keine dauerhafte finanzielle Ertüchtigung der Kommunen geben, um auch witterungsbedingten Mehraufwendungen begegnen zu können. Aber nicht nur das Land oder der Bund, sondern auch die Kommunen müssen mit den vorhandenen Ressourcen besser umgehen.
Nach dem zweiten normalen schnee- und frostreichen Winter dürfte auch klar sein, dass eine rechtzeitige und ordnungsgemäße Räumung der Straßen zu einer Verringerung von Straßenschäden führen kann. Durch ungenügende und nicht fachgerechte Räumung kommt es zur Eisbildung. Diese wird dann mit erheblichem Mehraufwand an benötigten Salzen aufgetaut. Bei Tauwetter wiederum setzt sich Tauwasser in die Kapillarrisse der Straßendecken ein und dadurch bricht natürlich bei Frost der Asphaltbelag auf.
Bei einer rechtzeitigen und fachgerechten Räumung sowohl durch die öffentliche Hand als auch durch die Grundstückseigentümer könnten Schäden in einem gewissen Umfang verhindert und durch die Freihaltung der Straßenrinnen ein Abtauen und Abfließen des Schnees und des Eisbelages ermöglicht werden.
Ein weiteres Problem zeigt sich darin, dass das Land seiner Verpflichtung zur Straßenunterhaltung offensichtlich ebenfalls nur unzureichend nachkommt. Dazu ein Beispiel: Wer die B 185 von Bernburg nach Kleinpaschleben befährt, kann diese Straße auch bei Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht ohne Gefahr für Leib und Leben befahren. Da parallel dazu die neue Trasse der B 6n gebaut wird, verzichtet das Land offensichtlich bis zur Herstellung dieser B 6n auf jegliche Unterhaltungsmaßnahmen.
Im Übrigen wurden diese Straßen durch Schneepflüge ohne Gummilippe am Schiebeschild unter maßgeblicher Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit beräumt. Dort gab es - gelinde ausgedrückt - „Funkenflug“.
- Ja, Herr Daehre, Sie können darüber lachen. Ich habe es selbst erlebt. Ich bin mehrfach auf dieser Straße gefahren. Es war leider so.
Auch durch diese unsachgemäße Beräumung wurde die Straße beschädigt. Das muss man eindeutig so sagen.
Werte Kollegen! Mit unserem Antrag sprechen wir uns für ein Sofortprogramm zur Beseitigung der Winterstraßenschäden aus, um die Funktionsfähigkeit der Straßen verkehrssicher wiederherzustellen.
Dass die Ausreichung der Mittel durch Verordnung und zweckgebunden erfolgen soll, erschließt sich aus der Notwendigkeit selbst.
Dieses Programm sollte auch mit der Forderung der Präsidenten des Deutschen Landkreistages, des Städtetages sowie des Deutschen Städte- und Gemeindebundes vom 10. Januar 2011 verknüpft werden, dass Bund und Länder dafür Sorge tragen müssen, dass den Städten und Gemeinden sowie den Landkreisen über die Jahre 2013 und 2019 hinaus dauerhaft in ausreichender Höhe Finanzmittel zur Sicherung und Verbesserung der Verkehrsverhältnisse bereitgestellt werden. Die Kollegen sprechen sich übrigens hierbei für eine jährliche Investitionssumme in Höhe von 1,2 Milliarden € aus.
Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fühle mich ein Stück weit erinnert an Rosenmontag oder so was. Herr Scheurell, das ist eigentlich nicht unser Ansatz gewesen. Unser Ansatz war: Hier gibt es ein Problem, hier muss gehandelt werden. Wenn Sie ein bisschen recherchiert hätten, hätten Sie mitbekommen, dass wir im Prinzip fast zeitgleich mit dem Minister diese Forderung aufgenommen haben.
Das Problem, Herr Minister - ich komme gleich noch zu Ihnen -, ist doch nicht die Frage, aus welcher Richtung wir uns dem Problem nähern. Hier wird offensichtlich Polemik betrieben, und das wird der Sache nicht gerecht.
Zweite Sache: Es hat von uns von den LINKEN keiner gesagt, dass wir nicht Hochachtung vor den Mitarbeitern haben, denen es dieses Jahr besser gelungen ist, dieses ganzen Schneechaos Herr zu werden. Aber das täuscht nicht über die Tatsache hinweg, dass durch unzulässige Geschwindigkeit, dass teilweise bei Leerfahrten Straßen geräumt worden sind, wodurch mehr Schaden angerichtet wurde als durch die Räumung selbst. Da können Sie den Kopf schütteln, so viel Sie wollen. Gucken Sie sich das Problem an. Sie werden feststellen, es gibt auch unter den Mitarbeitern Menschen, die die Vorschriften nicht ernst nehmen. Das muss auch gesagt werden.
Jetzt zu Ihnen, Herr Minister. Ich fand es ja toll, dass Sie mir zumindest attestiert haben, dass ich lernfähig bin. Toll fand ich das. Das Problem ist nur: Die Unterhaltung von B-Straßen obliegt doch den Ländern im Auftrag des Bundes. Oder macht der Bund das selber?
- So was von schlau; danke schön für die Belehrung. Herr Minister, Sie erstaunen mich immer wieder.
Das Problem ist bloß: Wir haben jetzt zwei neue Bauvorhaben. Wir haben die B 6n und wir haben die Verlängerung der A 14. Darüber sprechen wir morgen. Mit jedem Kilometer Straße wird die Unterhaltungslast natürlich höher. Haben Sie schon die Mittel für die Unterhaltung in den nächsten zehn Jahren, 20 Jahren für diese Straßenmaßnahmen von Minister Ramsauer?
Ich sage das vor dem Hintergrund - da müssen Sie jetzt auch mal zuhören -, dass der Herr Eichler, der Bürgermeister von Haldensleben - das ist nun nicht unsere Fraktion -, zum Beispiel gerügt hat, dass unter anderem bei der B 71 als Zubringer zur Autobahn 14 die neugebaute Straße bereits nach dem ersten Wintereinbruch erhebliche Schlaglöcher aufgewiesen hat. Ähnlich sei es auf der A 14 selbst und der B 6. Das sind nicht meine Worte, das sind Feststellungen. Das heißt also, wir haben neben der Frage der Unterhaltung auch die Frage der Gewährleistung sicherzustellen; das ist sicherlich ein Thema.
Nun kommen wir zu dem Geld. Sie verkünden: 15 Millionen €. 5 Millionen € kommen aus Ihrem Ressort. Das ist interessant; das werden wir bei den nächsten Haushaltsberatungen sicherlich würdigen können. Die Frage ist: Woher kommen die restlichen 10 Millionen €?
Nun hat auch DIE LINKE einen Vorschlag gemacht. Da gab es ein so genanntes Wachstumsbeschleunigungsgesetz. In diesem Wachstumsbeschleunigungsgesetz hatte der Bund unter anderem für die Kommunen in diesem Land Sachsen-Anhalt 10 Millionen € bereitgestellt. Allein, diese 10 Millionen € sind nicht bei den Kommunen angekommen. Wenn man also jetzt bei der Frage der Finanzierungslücken eine Lösung sucht, wäre die Möglichkeit, nachzufragen: Wo sind denn die hingegangen?
Ich weiß, der Herr Finanzminister hat neue Zahlen verkündet. Es gibt jetzt für 2010 nur noch einen Überhang von 26 Millionen €. Aber auch da wäre sicherlich eine Deckungsquelle gewesen, indem man sagt: Bevor wir jetzt in Soziales, Bildung oder sonstige Bereiche reingehen, gucken wir in diesen Bereich und machen die Finanzierung.
Das Problem ist bloß, Herr Daehre, dass das alles erst mal nur Absichtserklärungen sind. Es gibt noch kein Programm, in dem Sie sagen, das und das und das. Ist nicht! Sie hatten genug Zeit gehabt, um schon entsprechend in Ausschusssitzungen vorstellig zu werden, wenn Sie, wie Herr Scheurell das immer ausführt, schon da gewesen sind, wohin wir als Hasen ja noch laufen.
Letzte Bemerkung in dem Zusammenhang: 25 % Eigenmittel der Kommunen. Ich weiß nicht, ob Sie richtig zugehört haben oder ob Sie gelesen haben - auch nicht unsere Erfindung -, was der Kommunalfinanzbericht für 2009 dargestellt hat. Wenn ich eine chronische Unterfinanzierung habe - ich habe das in meiner Rede zum Ausdruck gebracht; das ist auch nicht durch Zwischenrufe oder Polemik wegzudenken -, dann sagen Sie mir doch mal bitte, woher dann die 25 % Selbstbeteilung der Kommunen kommen sollen. Über neue Kredite geht es nicht; denn dann würde ich mir ja mein Stark-II-Programm kaputtmachen, in dem ich ja gesagt habe: Ich verpflichte mich, keine neuen Kredite mehr aufzunehmen. Also, sagen Sie bitte, woher es kommen soll.
Wenn es nötig ist, machen Sie ein Programm, damit die Straßen schnell wieder in einem vernünftigen Zustand sind. Das ist angemessen und findet unsere Unterstützung. Nur, das, was Sie jetzt vorgestellt haben, ist auch noch nicht untersetzt.
Ja, Herr Doege.
Also, Herr Doege, Sie haben ja recherchiert, als Sie sich diesem Thema genähert haben, und Sie haben sicherlich erfahren, dass durch die Medien ging, dass die Kommunen schon 60 % höhere Ausgaben haben als veranschlagt. Das heißt, für die 60 % mussten sie schon Kredite aufnehmen. Jetzt kommen Sie daher und sagen, die 25 % können sie ja, weil sie eine größere Summe dazu erhalten.
- Ach, Herr Gürth, wissen Sie, was soll das?
- Machen Sie doch; Sie können ja die Schlaglöcher privatisieren. Vielleicht finden Sie einen Käufer dafür.
Ein zweites Problem in dem Zusammenhang: Ich habe nicht gesagt, dass die Kommunen dafür keine Verantwortung haben. Ich habe sehr wohl in meinem Beitrag ausgeführt, dass durch eine Falschräumung Schäden entstanden sind. Aber auch durch die Inanspruchnahme von Eigentümern für ihre Räumpflicht hätten Straßenschäden verhindert werden können. Das habe ich gesagt, und das ist auch so.
Wenn ich sehe, wie manche Räumungspflicht wahrgenommen wird, dann stehen einem die letzten Haare zu Berge, die man noch hat. Offensichtlich ist es wirklich so, dass die Leute seit 20 Jahren nicht mehr wissen, wie ein Winter ist. Sie hätten sich zum Beispiel in Hohenwarsleben oder in Hermsdorf angucken können, dass die Straßeneinläufe zugeschoben werden, sodass das Wasser gar nicht abfließen kann. Jeder, der mal einen Winter mitgemacht hat, weiß, ich muss die Einläufe frei halten, damit beim Einsetzen von Tauwetter das Wasser ablaufen kann. So einfach ist das.
Nein, weil Sie vorhin so ein bisschen Hosen runter gesagt haben.
Danke schön, Herr Präsident. - Seit Jahren zieht sich der Bund zulasten der Kommunen aus der Finanzierung der Wohnkosten von Hartz-IV-Beziehern zurück. Betrug der Bundesanteil im Jahr 2007 noch 4,36 Milliarden € und damit durchschnittlich 31,8 %, so sollte er für das Jahr 2010 nur noch 3,7 Milliarden €, also durchschnittlich 23,6 % betragen. Der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen und am 18. Dezember 2009 den Vermittlungsausschuss angerufen.
Am 26. November 2009 schätzte die Landesregierung im Innenausschuss ein, dass die Absenkung der Beteiligung des Bundes im Jahr 2010 eine Mehrbelastung der Kommunen in Sachsen-Anhalt in Höhe von rund 49,1 Millionen € im Vergleich zum Jahr 2009 bedeuten könnte.
Auch wenn sich die Bundesbeteiligung entsprechend dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in Drs. 17/3631 für das Jahr 2011 um bundesdurchschnittlich 1,5 % auf 25,1 % erhöhen sollte, entspricht dies bei Weitem nicht dem eigentlich zu zahlenden Anteil des Bundes. Würden die realen Ausgaben für die Kosten der Unterkunft und Heizung zugrunde gelegt, müsste sich der Bund im Jahr 2010 mit 35,8 % und im Jahr 2011 mit 37,7 % beteiligen. Das hat der Deutsche Landkreistag auf der Grundlage langfristiger Betrachtungen über den realen Kostenverlauf errechnet.
Ich frage die Landesregierung:
1. Mit welchen finanziellen Mehrbelastungen muss in den Kommunen Sachsen-Anhalts im laufenden Jahr, resultierend aus der derzeitig gültigen, aber umstrittenen Berechnungsformel, aus heutiger Sicht gerechnet werden?
2. Mit welcher Entwicklung ist hinsichtlich der in Frage 1 aufgeworfenen Problematik im kommenden Jahr zu rechnen und welche notwendigen Konsequenzen könnten sich daraus für die kommunale Finanzausstattung in Sachsen-Anhalt ergeben?
Danke schön, Herr Präsident. - Als Mitglied des Naturparks Fläming e. V. wurde ich durch den Verein beauftragt, eine Petition zur steuerlichen Bewertung von vertraglichen Landeszuschüssen für Naturparke einzubringen. Dies erfolgte am 3. Dezember 2009. Trotz mehrmaliger Erinnerungen meinerseits und des Ausschusssekretariats an die zuständigen Ministerien für Finanzen und Landwirtschaft und Umwelt liegt bisher keinerlei Stellungnahme vor. Die Landesregierung verzichtete in der Debatte am 18. Juni 2010 auf eine Stellungnahme zu dem Antrag in Drs. 5/2642, auch wurde eine fachliche Erörterung der Problematik in den zuständigen Ausschüssen seitens der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann beabsichtigt die Landesregierung, das Ergebnis ihrer fachlichen Prüfung im Petitionsausschuss darzustellen, und welche Verbindlichkeit haben die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses des Landtages für die Arbeit der Landesregierung?
2. Trifft es zu, dass seitens des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt eine fachliche Stellungnahme erarbeitet wurde, jedoch seit fast einem Jahr das zuständige Ministerium für Finanzen nicht in der Lage ist, die steuerliche Bewertung von durch das Land vertraglich vereinbarten Landeszuschüssen für Naturparke einheitlich für das Land zu regeln, und welche Hemmnisse stehen dem entgegen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Sitzung am 23. September 2010 beschäftigte sich der Innenausschuss mit der vorliegenden Drucksache und empfiehlt dem Landtag mit 10 :1 : 0 Stimmen die Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Stadt Oberharz am Brocken. Obwohl keinerlei sachliche Gründe für eine Behandlung dieser Angelegenheit erst im November vorlagen, wird in der heutigen Sitzung nun hoffentlich der Abschluss dieses Verfahrens vollzogen.
Sowohl der Gesetzentwurf der Landesregierung als auch der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen kommen in der Begründung zu dem Schluss, dass aufgrund der landesplanerischen Erwägungen, der tatsächlichen Verflechtungsbeziehungen und des bürgerschaftlichen Willens eine Zuordnung der Gemeinde Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken vollzogen werden soll.
Da der Landtag der Souverän in der Entscheidung über eine Gemeindegebietsreform auf der Grundlage einer klaren Definition des öffentlichen Interesses und der daraus abzuleitenden zukunftsfähigen Gemeindestruktur ist, erschließt sich das Agieren der Koalitionsfraktionen seit der Klausur im Innenausschuss im Juni 2010 nicht.
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hatte mit Beschluss vom 11. Juni 2010 im Verfahren zum Erlass einer einstweiligen Anordnung festgestellt, dass der im Rahmen der freiwilligen Phase unterzeichnete Vertrag zur Eingemeindung der Gemeinde Allrode in die Stadt Thale vom Landkreis Harz zu genehmigen sei. Die Entscheidung wurde jedoch mit dem Beschluss des Oberver
waltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 8. Juli 2010 dahin gehend geändert, dass der Antrag der Antragstellerin auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes abgelehnt wurde. Die mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 11. Juni 2010 ausgesprochene Verpflichtung zur Genehmigung des Gebietsänderungsvertrages wurde mithin gegenstandslos.
Kaum war diese Rechtsklarheit im Raum und unterbreiteten die Koalitionsfraktionen mit der vorliegenden Drucksache ihre politische Position, wurde von der Stadt Thale wiederum ein Verwaltungsgerichtsverfahren eingeleitet. Nun ist das nicht verwunderlich. Das ist natürlich auch möglich. Aber die Art und Weise des Umgangs mit dem Willen des Landes ist für meine Fraktion nun nicht mehr nachvollziehbar.
Offensichtlich werden den Befindlichkeiten des Bürgermeisters der Stadt Thale, der schon durch vorgezogene Zuordnungen - übrigens durch die oberste Kommunalaufsicht bestätigt und genehmigt - der Gemeinden Stecklenberg und Friedrichsbrunn eine bis dahin leitbildgerechte Lösung für die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode gesprengt hatte sowie durch die Eingemeindung der Gemeinden Altenbrak und Treseburg eine wesentliche Stärkung erfahren hat, politische Sonderrechte eingeräumt.
Ich muss Ihnen eines sagen: Wenn man sich in Altenbrak und in Treseburg umhört, so wird deutlich, dass die Bürger von der Richtigkeit des Beschlusses, mit der Stadt Thale zusammenzugehen, nicht überzeugt sind. Es entsteht der Eindruck, dass nach der Meinung der Stadt Thale der Landtag seine Position permanent zu ändern hat. An dieser Stelle glaube ich - das habe ich eingangs gesagt -, dass der Landtag einen klaren Gesetzgebungsauftrag hat, nämlich die Gebietsreform auf der Grundlage objektiv nachvollziehbarer Kriterien durchzuführen.
Meine Damen und Herren! Durch dieses Agieren wird der politische Gestaltungswille des Landtages der Beliebigkeit geopfert. Meine Fraktion tritt sehr für eine sachliche und fachlich begründete Abwägung lokaler und landespolitischer Interessen in Vorbereitung von Entscheidungsprozessen ein. Im vorliegenden Fall wurde dies durch den Landtag mehr als gründlich vollzogen. Jedoch sind wir als Fraktion nicht bereit, eine weitere Verschleppung des Verfahrens in Bezug auf die Zuordnung der Gemeinde Allrode zu dulden.
Sollte die Stadt Thale von ihrem Recht Gebrauch machen und gegen den Beschluss des Landtages gerichtlich vorgehen, dann kann sie dies vor dem Landesverfassungsgericht als dem zuständigen Gericht tun. Dort gehört das Verfahren hin. Sie sollte aber den Landtag nicht von einem Verwaltungsgericht permanent vorführen lassen.
Meine Fraktion fordert Sie, werte Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, auf, heute einen Schlussstrich unter die Gebietsreform zu ziehen und der Zuordnung der Gemeinde Allrode zur Stadt Oberharz am Brocken zuzustimmen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Stahlknecht, ich habe zwei Nachfragen. Sie haben gerade das Hohelied der kommunalen Selbstverwaltung gesungen, nämlich dass Gemeinderatsbeschlüsse im Rahmen der freiwilligen Phase respektiert werden.
Die erste Frage: Warum wurde dann die Ausnahme zugelassen, Gernrode, Rieder und Bad Suderode nicht einer Lösung zuzuführen und das im Vorgriff darauf bereits durch die Wegnahme von Friedrichsbrunn und Stecklenberg zu verhindern?
Die zweite Frage: Die Landesregierung und auch Ihre Fraktion haben uns beide Male eine Entscheidungsvorlage unterbreitet, die von einer Stärkung der Stadt Oberharz am Brocken ausging, sodass eine unumkehrbare Zuordnung Allrodes zu der Stadt Oberharz am Brocken notwendig ist. Sie haben das mit dem öffentlichen Wohl und der Zukunftsfähigkeit begründet.
Wenn das so war und Sie das damals letztlich aus Ihrem juristischen Sachverstand heraus - die Darstellungen sind mir noch im Ohr - so beurteilt haben, wieso haben die Koalitionsfraktionen dann überhaupt den zweiten Gesetzentwurf eingebracht, wenn sie mit der Möglichkeit einer weiteren Niederlage vor dem Verwaltungsgericht rechnen mussten?
Am 31. August 2010 legte das Innenministerium den Kommunalfinanzbericht 2010 vor. Zahlreiche Fakten und Daten mit unterschiedlicher Aussagekraft wurden darin verankert. Leider ist nicht zu allen Sachverhalten eine Vergleichbarkeit herzustellen. Dies gilt insbesondere für die unterschiedlichen kommunalen Gruppen der Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch waren in den Jahren 2007, 2008 und 2009 die Einnahmen und die Investitionen absolut und pro Einwohner in den Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden?
2. Wie hoch waren am 31. Dezember 2007, am 31. Dezember 2008 und am 31. Dezember 2009 die Schulden einschließlich der Kassenkredite absolut und pro Einwohner in den Landkreisen, kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach fast genau vier Wochen liegt uns heute der Antrag der FDP-Fraktion zur Zukunft des Glücksspielrechts in Sachsen-Anhalt vor. Nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 8. September 2010 zum Glücksspiel- und Sportwettenmonopol in Deutschland suggeriert der vorliegende Antrag, es gebe durch diese Entscheidungen nunmehr eine mögliche, bisher jedoch nicht praktizierte weitere Liberalisierung des Glücksspiel- und Lotteriewesens.
Postwendend finden sich auch gleich zwei Forderungen, zum einen die Abschaffung der Vertriebsbeschränkungen für private Anbieter und zum anderen natürlich auch die Einführung eines Lizenzmodells für den Bereich Sportwetten. Dies, meine Herren und Damen von der FDP-Fraktion, haben die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes in das Ermessen der Länder gelegt und nicht zwingend festgeschrieben.
Wir erinnern uns: Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften und der zweiten Lesung dazu im Landtag am 13. Dezember 2007 waren die Länder aufgerufen worden, mit dem Glücksspielstaatsvertrag die gemeinsame Grundlage für eine verfassungs- und europarechtskonforme Ausgestaltung des Glücksspielwesens in Deutschland zu schaffen.
Bereits damals führte ich zu dem Gesetzentwurf aus, dass er die Anforderungen an die verfassungsgemäße Ausgestaltung eines staatlichen Wett- und Glücksspielmonopols, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Sportwettenurteil vom 28. März 2006 konkretisiert hatte, nicht erfüllt. Dies ist nunmehr vom Europäischen Gerichtshof attestiert worden.
Meine Damen und Herren! Als oberstes inhaltliches Ziel für die Ausgestaltung eines staatlichen oder privatrecht
lichen Modells war die Bekämpfung der Sucht- und Missbrauchsgefahren statuiert worden. Diesem Ziel untergeordnet, galt es, eine dem Grundsatz entsprechende Ausformung des Wettmonopols durch eine streng gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Angebote durch private Veranstalter zu erreichen.
Das Urteil besagt, dass das staatliche Monopol bzw. Kontrollsystem die privaten Anbieter nicht gänzlich vom Markt verdrängen darf, solange es überhaupt solche Angebote gibt.
Was in Luxemburg gerügt wurde, ist, dass eben dieses Ziel nicht ernsthaft verfolgt wird und offensichtlich eine aggressive Bewerbung des Glücksspiels und der Lotterie betrieben wird, die diesem Ziel widerspricht.
Natürlich dient die Abschöpfung von Erträgen aus dem Glücksspiel und dem Lotteriewesen der Unterstützung sozialer, kultureller und sportlicher Aktivitäten des Bundes und der Länder. Sie sind für diese Bereiche unentbehrlich. Jedoch ist die Suchtbekämpfung nicht dafür geeignet, fehlende Bundes- und Landesmittel für diese Bereiche durch eine exzessive Bewerbung des Glücksspiels und der Lotterie zu ersetzen.
Wenn nunmehr der Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes Herr Dr. Thomas Bach frohlockt, dass mit diesen Entscheidungen der Profisport ungezügelt in das Wettgeschehen eingreifen kann, dann verkennt er, dass nur durch eine große Basis des Freizeit- und Breitensports eine leistungsfähige Spitze des Hochleistungssports über die Landessportbünde ausgeprägt werden kann.
Das aber hat mit einer inhaltlichen Ausrichtung des Deutschen Olympischen Sportbundes, aber nicht mit einer Liberalisierung des Glücksspiels und Lotteriewesens zu tun.
Meine Damen und Herren! Wenn ein staatliches Monopol im Glücksspiel und Lotteriewesen aufrechterhalten bleiben soll, dann ist das Glücksspielangebot zu begrenzen und der natürliche Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken. Nicht umsonst hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und systematischer Weise begrenzt.
Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden deutsche Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino oder Automatenspiele, die eben nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Unter diesen Umständen lässt sich das Präventivziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen.
Meine Damen und Herren! Wenn der Gesetzgeber am staatlichen Monopol festhalten will, was wir, die LINKEN, unterstützen, dann sind die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes umfassend zu erörtern und ist dieses Monopol unter Berücksichtigung von tatsächlichen suchtpräventiven Zielen neu auszurichten.
Damit wir eine inhaltliche Diskussion in der Sache führen können, beantrage ich namens meiner Fraktion die Überweisung des Antrages in den Innenausschuss. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll nunmehr die vorläufig letzte Hausaufgabe, nämlich die Zuordnung der Gemeinde Allrode zu der Stadt Oberharz am Brocken erledigt werden.
Auf die gesamten rechtlichen Verfahren sind meine Vorgänger schon eingegangen, sodass mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf das, was mit dem Grundsätzegesetz und mit dem Ersten Begleitgesetz normiert war, faktisch umgesetzt werden soll. Das unterstützen wir ausdrücklich.
Herr Brachmann, auch ich habe im Zusammenhang mit unserem gemeinsamen Termin in Hasselfelde darauf aufmerksam gemacht, dass wir uns schon für diesen Regierungsentwurf einsetzen, natürlich für eine leitbildgerechte Stadt Hochharz am Brocken, die auch zukunftsfähig ist.
Daher könnte man eigentlich den Redebeitrag beenden. Das könnte man, aber so einfach kommen Sie hier nicht davon.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf besinnen sich die Koalitionsfraktionen tatsächlich auf das Begleitgesetz und das Grundsätzegesetz und auf die damit verbundenen Grundsätze, jedoch nur zu einem kleinen Teil; denn die betroffene Kommune, die nicht nur Allrode nicht mehr bekommt, nämlich die Stadt Thale, hat entgegen den Grundsätzen des Ersten Begleitgesetzes und mit ministerieller Duldung in anderen Gefilden gewildert und damit vorhandene Strukturen nachhaltig zerstört.
So führte die seitens des Innenministeriums erteilte Genehmigung zur Eingemeindung der Gemeinden Friedrichsbrunn und Stecklenberg zu einer Zerstörung der Verwaltungsgemeinschaft Gernrode mit der Folge, dass die übrig gebliebenen Kommunen Gernrode, Bad Suderode und Rieder nicht mehr bestandsfähig waren und mit Beschluss des Landtages im Juni 2010 der Stadt Quedlinburg zugeordnet wurden.
Damit wurde bewusst gegen die Bestimmungen des Ersten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform verstoßen; denn die Verwaltungsgemeinschaft Gernrode hatte alle Merkmale, die für eine Umwandlung im Verhältnis 1 : 1 Bedingung waren, erfüllt. Sie hatte einen prägenden Ort, der gleichzeitig Grundzentrum war, und sie hat damals eine ausreichende Anzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern aufgewiesen.
An dieser Stelle muss der Vorwurf der politisch gewollten Einflussnahme geäußert werden; denn fachliche Gründe standen der Genehmigung der Eingemeindung entgegen.
Wenn Sie nunmehr, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, richtigerweise die bereits nach dem Ersten Begleitgesetz zu begründende Eingemeindung der Gemeinde Allrode in die Stadt Oberharz am Brocken beschließen wollen, dann müssten Sie diese Prinzipien auch auf die Eigenständigkeit der Gemeinden Gernrode, Bad Suderode und Rieder anwenden.
Da ich nicht davon ausgehe, dass Sie die Eingemeindung der Gemeinden Friedrichsbrunn und Stecklenberg in die Stadt Thale rückabwickeln wollen, wäre das die logische Konsequenz, auch wenn die neue Stadt Gernrode eine geringfügige Unterschreitung der erforderlichen Einwohnerzahlen aufweisen würde.
Weitere Beispiele, die sich analog dem Gesagten darstellen ließen, könnte ich anreihen, da auch in diesen Fällen eine leitbildgerechte Zuordnung durch vorgezogene nicht leitbildgerechte Eingemeindungen verhindert worden ist.
Da noch eine Vielzahl von Verfassungsbeschwerden beim Landesverfassungsgericht anhängig ist, gehe ich davon aus, dass Korrekturen, und zwar ohne den Gesamtprozess aufzuhalten, möglich sind. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der letzten Zeit wiederholen sich in den Medien Berichterstattungen, die eine Transparenz bezüglich der Vergütung der Mitglieder von Vorständen, von Geschäftsführungen und von Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen zum Gegenstand hatten. Nicht zuletzt die Forderung nach einer Offenlegung der Bezüge des Intendanten des MDR war dafür ein beredter Beweis.
Meine Damen und Herren! Auch meine Fraktion spricht sich für ein hohes Maß an Transparenz öffentlicher Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Vergütung ihrer Führungsgremien, aus. Überall dort, wo Steuergelder für im öffentlichen Interesse arbeitende Unternehmen eingesetzt werden, ist dieses Prinzip anzuwenden.
Aus meiner Tätigkeit im Petitionsausschuss wurden mir in der letzten Sitzung am 2. September 2010 Problemlagen bekannt, die erhebliche Zweifel am Willen der Regierung zum Erreichen der Transparenz aufkommen lassen.
So begehrten Fraktionen Auskünfte unter anderem zur Vergütung von Bürgermeistern und eventuellen Aufwandsentschädigungen nach der Kommunalbesoldungsordnung. Das sind eigentlich öffentliche Dinge, die im Haushalt nachlesbar wären; sollte man jedenfalls meinen - nicht so das Innenministerium. Hier lägen schutzbedürftige Interessen Dritter vor und damit wäre eine Offenlegung nicht gerechtfertigt; man solle doch den Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes lesen, dann könne man sich das zusammenrechnen. Ein Einblick in die Akten - in diesem Fall in Haushaltspläne - wurde ausgeschlossen. - Das ist nur eine Fassette der Anwendung oder Nichtbeherrschung von Regularien, die eigentlich vorhanden sind.
Meine Damen und Herren! Öffentliche Unternehmen unterliegen, wie auch privatrechtlich geführte, der Prüfung, sei es nun durch Prüfungsgesellschaften oder Rechnungsprüfungsämter. Hierbei sind die Bedingungen der §§ 53 und 54 des HGB bzw. der §§ 121 ff. der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt anzuwenden. Zusätzlich haben die kommunalen Mandatsträger bzw. die Mitglieder der Gesellschaftsversammlungen die Möglichkeit, bei der Prüfung des Unternehmens erweiterte Prüfungsaufgaben zu definieren, die das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich - kurz KonTraG - ermöglicht. Folglich wären Auskünfte, wie von den Antragstellern erwünscht, durchaus mit den schon bisher existierenden Regularien darstellbar.
Ein Übriges ergibt sich für öffentliche Beteiligungen aus den jährlich zu verfassenden Beteiligungsberichten in den Kommunen. Somit existiert bereits eine ganze Reihe von gesetzlichen Vorschriften, die eine hohe Trans
parenz in öffentlichen Unternehmen sicherstellen könnten.
Die Kenntnis dieser gesetzlichen Vorschriften und deren Anwendung durch die betroffenen Personen scheinen jedoch erhebliche Reserven aufzuweisen. So erschließt sich auch die unter Punkt 3 dargestellte Sachlage nicht.
Der rechtliche Handlungsrahmen wird durch das Aktiengesetz bzw. das GmbH-Gesetz klar umrissen: Im Rahmen der Jahresrechnung sind die Risikoanalysen der Unternehmen im Lagebericht deutlich darzustellen. Ich weiß nicht, was daran fehlerhaft ist bzw. noch fehlen sollte. Man muss es einklagen. Als Bestandteil der Prüfung sind diese Analysen auch mittels der Prüffeststellungen darzustellen. Auch hier gibt es die Möglichkeit des Nachvollziehens.
Problematisch erscheint uns das Zielen des Antrages auf Minderheitsgesellschaften, Tochtergesellschaften und Ähnliche. Dazu hatte der Landesrechnungshof am Beginn dieser Legislaturperiode - ich glaube, es war der Jahresbericht 2007 -, bezogen auf den kommunalen Bereich, Vorschläge unterbreitet, die jedoch seitens der kommunalen Spitzenverbände streitig gestellt wurden - und das zu Recht.
Wir haben hier das Problem - das sollte man in den Beratungen durchaus ernst nehmen -, dass wir auf der einen Seite berechtigterweise sagen: Die öffentlichen Interessen sind da und wir brauchen Transparenz. Das darf aber nicht dazu führen, dass der Wettbewerb, in dem sich das öffentliche Unternehmen mit der Privatwirtschaft befindet, dann zu einem Abwerben von Fachkräften führt.
Wenn man sich das zum Beispiel im Krankenhausbereich oder anderen städtischen Einrichtungen anschaut, dann ist es in der Regel so, dass der Meistbietende auch die Personen mitzieht. Wir haben das Problem, dass auch im kommunalen Bereich Personen zu beschäftigen sind, die mit Sachkompetenz Unternehmen führen, die auch in der Lage sind, wirtschaftlich zu arbeiten. Das heißt, hier gibt es strittige Probleme, über die durchaus diskutiert werden muss und bei denen es einen Handlungsrahmen geben muss.
Wir sind auf die Beratungen in den beiden Ausschüssen gespannt. Im Übrigen liegt auch noch ein Gesetzentwurf der damaligen Fraktion der Linkspartei.PDS aus dem Jahr 2007 vor, der unter anderem vorsah, das kommunale Wirtschaftsrecht zu entwickeln, also auch die Frage der Transparenz in den Mittelpunkt zu stellen. Das war im Jahr 2007. Wir hatten also drei Jahre Zeit, uns damit zu befassen.
Insofern wäre auch hier die Frage zu stellen, ob man sich diesbezüglich in dieser Wahlperiode noch zusammenfindet, um das zumindest im kommunalen Bereich zu einem Ergebnis zu führen. Einer Überweisung in die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres stimmen wir zu. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Finanzlage vieler Städte, Gemeinden und Landkreise bundesweit, aber auch in Sachsen-Anhalt ist alarmierend. Mehrfach wies der Deutsche Städtetag auf diese Situation hin und prognostizierte für 2010 ein Rekorddefizit von 15 Milliarden €.
Im Kommunalfinanzbericht 2010 wird nach der Haushaltsumfrage des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt im Jahr 2010 ebenfalls mit einer erheblichen Verschlechterung der kommunalen Finanzlage gerechnet. So geben 37 % der Kommunen mit bis zu 1 000 Einwohnern an, dass sie ihren Haushalt nicht ausgleichen können. Bei Kommunen mit 1 000 bis 10 000 Einwohnern sind es 75 %. Bei Kommunen mit 10 000 bis 25 000 Einwohnern sind es 50 %. Bei Kommunen mit über 25 000 Einwohnern - ohne kreisfreie Städte - sind es 93 %.
Die kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und DessauRoßlau können ihren Haushalt schon seit Jahren nicht mehr ausgleichen. Die Investitionen im Vermögenshaushalt in diesen Städten belaufen sich auf unter 100 Millionen €. Eine Neukreditaufnahme ist ausgeschlossen. Dessau-Roßlau klagt vor dem Landesverfassungsgericht ob seiner finanziellen Schlechterstellung gegenüber den anderen kreisfreien Städten für die Erbringung ihrer Aufgaben im oberzentralen Bereich.
Das gemeldete Defizit bei allein 223 befragten Kommunen beläuft sich auf insgesamt 517 571 146 €. Darin enthalten sind bereits die Haushaltsfehlbeträge aus dem Jahr 2009 in Höhe von 68 914 837 €. Hinzu kommt ein strukturelles Defizit in Höhe von 42 761 400 €, sodass insgesamt eine Lücke von 560 332 546 € zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft - dies wohlgemerkt nur bei 223 befragten Gemeinden.
Der im Kommunalfinanzbericht für das Jahr 2009 dargestellte Finanzierungsüberschuss konnte bei den kreisfreien Städten und Landkreisen erzielt werden. Insgesamt lag dieser jedoch mit 121,5 Millionen € deutlich niedriger als im Jahr 2008 mit 349,8 Millionen €. Er fällt also rund um zwei Drittel geringer aus.
Mit 432 € je Einwohner waren bis zum 31. Dezember 2008 die Landkreise in Sachsen-Anhalt im Vergleich der Landkreise aller Bundesländer am zweihöchsten verschuldet.
Vergleicht man die Festsetzung der FAG-Leistungen vom 26. Februar 2009 für das Jahr 2009 mit der vorläufigen Festsetzung vom 5. Februar 2010 für das Jahr 2010, so ist zunächst feststellbar, dass die geplanten Zuweisungen um rund 175 Millionen € sinken sollten. Verteilt auf die kommunalen Gruppen sollte das für die kreisfreien Städte rund 39 Millionen € weniger, für die kreisangehörigen Gemeinden rund 123 Millionen € weniger und für die Landkreise rund 13 Millionen € weniger sein.
Weil Fehlbeträge aus Vorjahren im Rahmen der Novellierung des Finanzausgleichsgesetzes bedarfsseitig keine Berücksichtigung gefunden haben, stellen sie gegenwärtig eine erhebliche Belastung für die kommunalen Haushalte dar. So betrug der Fehlbetrag in den Verwaltungshaushalten aller Landkreise am 31. Dezember 2009 rund 139 Millionen €. Mit Stand vom 26. Mai geht der Landkreistag für das Jahr 2010 von einem Fehlbedarf in diesem Bereich von mehr als 177 Millionen € aus.
Diese Fehlbeträge sind ursächlich für die weiteren erheblichen Kassenkredite. Betrug der Stand der Kassenkredite in Summe zum 31. Dezember 2009 bereits 326 Millionen €, stieg dieser bis zum 31. März dieses Jahres auf rund 348 Millionen € an.
Im Kommunalfinanzbericht wird dargestellt, dass es auf der einen Seite zwar eine Reduzierung der Kreditmarktschulden im Jahr 2009 gegenüber 2008 um 116 Millionen € gibt. Jedoch steht dem eine wesentliche Erhöhung der Kassenkredite für alle Kommunen von 968,6 Millionen € im Jahr 2008 auf 982,3 Millionen € im Jahr 2009, also um rund 14 Millionen €, gegenüber.
Allein im ersten Quartal 2010 erfolgte ein deutlicher Anstieg der Kassenkredite von 982,3 Millionen € auf nunmehr 1 052 Millionen €. Das ist eine weitere Steigerung um 7 % und im Vergleich zum Vorjahr sogar um 17,8 %.
Schaut man zurück auf die in den vergangenen Wochen und Monaten erfolgten Haushaltsaufstellungen im kommunalen Bereich, so ist feststellbar, dass bei wichtigen Ausgabepositionen der öffentlichen Daseinsvorsorge die notwendigen Aufwendungen erheblich steigen. Das betrifft die Sekundarschulen mit 7 %, die Gymnasien mit 12,4 %, die Schülerbeförderung mit 9 %, die Hilfen zur Erziehung mit 4,5 %, die Sozialhilfe mit 8 % oder die Grundsicherung im Alter mit 5,59 %. Infolge der rückläufigen Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung vergrößert sich die von den Landkreisen zu bewältigende Deckungslücke im Jahr 2010 auf fast 40 %.
Große haushalterische Probleme haben auch die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden. So war beim Aufkommen aus der Gewerbesteuer im zweiten Quartal 2010 im Vergleich zum Vorjahresquartal ein deutlicher Rückgang um 24 % zu beobachten. Insgesamt erlitten die Städte und Gemeinden im ersten Halbjahr nach vorläufigen Angaben des Statistischen Landesamtes im Bereich der originären Einnahmen ein Minus in Höhe von 54 Millionen €, also 18 %.
Der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben der Verwaltungshaushalte der kreisfreien Städte ist mit 45,7 Millionen € um 30,5 Millionen € geringer ausgefallen als im Vorjahr. Dies wird im Wesentlichen durch Steuermindereinnahmen in Höhe von 23 Millionen € beeinflusst. Bei den Landkreisen wird ein Überschuss der Einnahmen zu den Ausgaben in Höhe von 7,6 Millio
nen € erzielt. Im Kernbereich derjenigen, die eine Gemeindegebietsreform zur Wiedererlangung kommunaler Handlungsfähigkeit zu ertragen hatten, ging der Überschuss im Verwaltungshaushalt um rund 220 Millionen € zurück. Das Defizit im Vermögenshaushalt verdoppelte sich. Es stieg von 79,4 Millionen € auf 124,3 Millionen €. Diese Ergebnisse lassen jedoch die über die Aufnahme von Kassenkrediten gedeckelten Fehlbeträge aus den Vorjahren offen.
Diese aus den bisherigen Darlegungen erkennbare Tendenz dürfte sich in den kommenden Jahren noch weiter verstetigen und sogar an Dynamik gewinnen; denn der in diesem und mit bereits größeren Abstrichen im nächsten Jahr mögliche Rückgriff auf vorhandene Rücklagen in einigen Kommunen wird auf Dauer nicht mehr möglich sein. Übrigens, Herr Schrader, war das auch der Grund, warum die Kommunalaufsicht die kreisfreien Städte dazu angehalten hat, aus den Rücklagen der Wohnungsunternehmen Gelder zuzuschießen, damit die Deckungslücke im Verwaltungshaushalt geschlossen werden kann. Genau das war der Grund und nicht der freiwillige Verzicht, weil es den Kommunen und ihren Unternehmen so gut geht.
Angesichts dieser katastrophalen Finanzlage können die Kommunen weitere Einnahmeausfälle aus unserer Sicht nicht mehr verkraften. Schon jetzt verkommt die kommunale Selbstverwaltung zur Mangelbewirtschaftung. Schon längst sind wesentliche Teile des kommunalen Tafelsilbers verscherbelt, beliehen oder sollen aufgrund des Haushaltskonsolidierungsprozesses nach Auffassung der Kommunalaufsichten veräußert, privatisiert oder geschrumpft werden.
Der Stolz kommunaler Mandatsträger als Gestalter der unmittelbaren Lebensverhältnisse ist schon lange der Mühsal des Zwangsverwalters gewichen. Aufschreie von betroffenen Kommunen finden im Handeln der Regierung keinen Widerhall. Fast wöchentlich sind Meldungen über geschlossene Schwimmbäder und Kultureinrichtungen, stetig steigende Gebühren und Beiträge sowie offene Mandatsträgerplätze in den Medien nachzulesen. Auch der Versuch, Schlaglöcher zu verkaufen, ist ein untauglicher Versuch zur Rettung der kommunalen Selbstverwaltung.
Im Kern geht es um den Bestand der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Mit Recht wies die 23. Landkreisversammlung in ihrer Resolution vom 7. September darauf hin, dass die kommunale Selbstverwaltung von dem aktiven Wirken der Bürger und deren Bereitschaft lebt, selbst mitgestalten zu wollen. Doch die Bürger machen in zunehmendem Maße die Erfahrung, dass die von ihnen gewählten Kommunalvertretungen nichts mehr entscheiden können, da keine Spielräume mehr da sind. Die Unterfinanzierung der Kommunen gefährdet so das demokratische Gemeinwesen und verstärkt die Abkehr der Bürger von der Mitwirkung in kommunalen Entscheidungsprozessen.
Meine Damen und Herren! Die im Rahmen der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform bereitgestellten so genannten Hochzeitsprämien sind bereits aufgebraucht. Mit dem Programm Stark II wird der untaugliche Versuch unternommen, durch eine Teilentschuldung bei gleichzeitigem Verzicht auf eine Kreditneuaufnahme für den Zeitraum von zehn Jahren diese durch jahrelange Regierungspraxis seit dem Jahr 1995 herbeigeführte Situation zu verbessern. Eine nachhaltige Änderung dieser Situation durch eine tatsächliche Gemeindefinanzreform
in der Bundesrepublik zu erreichen versuchen die kommunalen Spitzenverbände seit mehr als 40 Jahren.
Die Darstellungen aus der mittels Selbstbefassungsantrag begehrten Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss zu den Zwischenberichten der Bundesgemeindefinanzkommission lassen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Willens der Bundesregierung zu einer nachhaltigen Gemeindefinanzreform aufkommen.
Allein die mit dem Einsetzungsbeschluss formulierte Forderung, dass dem Bund durch die Ergebnisse dieser Kommission keinerlei Mehraufwendungen entstehen dürfen, verkennt den Ernst der Lage der Kommunen bundesweit und führt in seiner Konsequenz zur weiteren Aushöhlung der Demokratie.
Wir fordern die Landesregierung auf, sich entsprechend unserem Antrag für eine grundsätzlich andere Steuerpolitik des Bundes einzusetzen. Eine konjunkturunabhängige Kommunalsteuer ist aus unserer Sicht zwingend erforderlich.
Für uns als LINKE ist es außerordentlich befremdlich, dass die Landesregierung in der Innenausschusssitzung am 26. August nicht in der Lage war, zu den seit eineinhalb Monaten vorliegenden Zwischenberichten der Gemeindefinanzkommission eine eigene Position zu entwickeln.
Im Gegenteil, sie hat in Rahmen dieser Berichterstattung klar gemacht, Herr Minister, dass in dieser Legislaturperiode - das ist nachlesbar - mit keiner Änderung der Finanzausstattung der Kommunen zu rechnen ist. Sie haben es verschoben auch unter Hinweis auf das FAG, das erst in der nächsten Legislaturperiode behandelt werden soll, sodass es erst dann zu einer Lösung kommen wird. Aber es ist immer die Frage, unter welchen Bedingungen. Dabei entscheidet der Bund einen großen Teil mit und da entscheiden wir im Land ein Stück weit mit. Natürlich entscheiden auch die Kommunen bei den Haushaltsbestrebungen mit.
Es ist aus unserer Sicht auch nicht hilfreich, wenn auf der einen Seite Forderungen nach Umweltzonen aufgemacht werden wie bei den kreisfreien Städten, auf der anderen Seite aber mithilfe von Fördermitteln Baumaßnahmen realisiert werden, die den Verkehr wieder in die Innenstädte zurückholen. Das ist aus unserer Sicht nicht produktiv. Im Gegenteil, es führt nicht zu Nachhaltigkeit in diesem Sinne.
Alarmierend ist zudem die im Kommunalfinanzbericht dargestellte Tatsache, dass die Investitionsausgaben in den kreisfreien Städten im Jahr 2008 ein Minus von 5,83 % aufwiesen. Noch deutlicher rückläufig sind die Ausgaben für Investitionen bei den Landkreisen mit minus 9,26 %. Damit wird noch nicht einmal der jährliche Verschleiß von Anlagevermögen durch Investitionen kompensiert. Im Gegenteil, der Rückstau notwendiger Investitionen verstärkt sich weiter. Damit sinkt die Kreditfähigkeit der öffentlichen Hand. Somit verschärft sich die angespannte Situation der kommunalen Haushalte weiter.
Meine Damen und Herren! Natürlich sind die Kommunen gehalten, eigene Anstrengungen zur Verbesserung ihrer finanziellen Situation zu unternehmen. Da stehen natürlich solche Forderungen wie Einsparung von Personal. Die Zauberworte sind Outsourcing, Privatisierung, der
Verzicht auf lieb gewordene Sonderausstattungen - was immer das auch sei - und Einsparungen beim kommunalen Ehrenamt.
Das könnte man so stehen lassen, wäre da nicht eine Tatsache, die diese, wenn auch teilweise unfreiwilligen, Bemühungen nachträglich beschädigen würden, nämlich durch die gerade beendete Gemeindegebietsreform. Allein aufgrund der Vielzahl von Ortsteilen, der Zulässigkeit von Verwaltungsaußenstellen und der Nichtverwertbarkeit von frei gezogenen Verwaltungsimmobilien entstehen in den Kommunen erhebliche Mehrkosten.
Eigens bei den Einwohnerinnen und Einwohnern wird über die kommunalaufsichtlich für angemessen erachtete Anhebung der Hebesätze der Grund- und der Gewerbesteuer und der Einführung von Grundgebühren für den Wasser-, Abwasser- und Müllbereich bis hin zu Gebührenerhöhungen für die Benutzung öffentlicher Einrichtungen der Hebel angesetzt. Damit sinkt der Lebenswert in den Kommunen und die Einwohnerinnen und Einwohner werden neben den bestehenden demografischen Folgen mit den Füßen abstimmen.
Meine Damen und Herren! Das Ende 2009 verabschiedete Finanzausgleichsgesetz ist aus unserer Sicht nicht geeignet, um hierbei eine Umkehr einzuleiten. Es gab auch keine Umstellung von einer umlage- auf eine aufgabenbezogene Finanzierung.
Der Versuch der Umstellung auf eine aufgabenbezogene Finanzierung wurde auf der Hälfte des Weges abgebrochen, nämlich zu dem Zeitpunkt, als klar wurde, dass die Kommunen für die Aufgabenerfüllung Mittel von rund 400 Millionen € mehr benötigen würden, als die Landesregierung bereit war zu zahlen.
Mit der politischen Deckelung der Finanzausgleichsmasse hat man den Weg zu einer aufgabenbezogenen Finanzierung, wie es das Thüringer Landesverfassungsgerichtsurteil vom 21. Juni 2005 aussagt, verlassen und ist zu einer teilweisen Umlagefinanzierung zurückgekehrt.
Meine Damen und Herren! Es ist mittlerweile fünf vor zwölf.
- Im Sinne des Handelns, liebe Kollegen. - Wenn wir die kommunale Selbstverwaltung in unserem Land nicht nachhaltig schädigen wollen, müssen wir im Bund, im Land und in den Kommunen handeln. Dem dient unser Antrag. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte schon auf ein paar Vorwürfe eingehen; denn die kann man so nicht stehen lassen, wenn man seriös Politik machen möchte. Den Kommunalfinanzbericht habe ich mir nicht ausgesucht. Das ist das Abbild dessen, was wir in unserer Verantwortung als Landtag und letztlich mit unseren Beschlüssen vor Ort geleistet haben. Angesichts dessen kann man sich nicht hinstellen und sagen, das existiere alles nicht.
- Herr Bullerjahn, lassen Sie mich bitte ausreden; Sie können mir anschließend eine Frage stellen, dann kann ich darauf eingehen.
Die Investitionsquote ist in den letzten Jahren immer weiter gesunken. Es ergibt wenig Sinn, wenn Strukturpolitik über Fördermittelbescheide der Ministerien entschieden wird und nicht mehr von den kommunalen Gebietskörperschaften - dort gehört es eigentlich hin.
Fakt ist: Über Ihr so genanntes Stark-II-Programm mit der Entschuldung nehmen Sie den kommunalen Gebietskörperschaften die Entscheidung über Investitionen;
denn Sie verpflichten sie, zehn Jahre lang keine neuen Kredite aufzunehmen.
- Dann erzählen Sie das bitte Ihren Kollegen, die uns Landtagsabgeordnete zum Stark-II-Programm geschult haben. Dabei wurde genau diese Aussage 1 : 1 so getätigt. Ich weiß, dass die Investitionsbank mittlerweile davon abgegangen ist und Ausnahmen zulässt.
Ich muss Ihnen aber auch Folgendes sagen: Die Entschuldung im Rahmen der Investitionsbank ist faktisch eine Wegnahme von Krediten, die die Sparkassen zum großen Teil finanziert haben. Das ist eine Umschichtung von der Sparkasse weg auf die Investitionsbank. Sehen Sie sich das an, dann können Sie es nachvollziehen.
Nächster Punkt. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, dass wir kein Geld mehr hätten, dass es keine Spielräume mehr gebe, und auf der anderen Seite - wir hatten gestern die Debatte zum Atomkompromiss - verzichtet der Bund offensichtlich auf Einnahmen, die er hätte generieren können. Also trifft es doch nicht zu, dass es keine Handlungsspielräume gibt.
Herr Minister, wir als LINKE haben gefordert, dass der Haushaltsansatz von 2009 fortgeschrieben wird. Das ist Ihnen bekannt. Es ist kein Märchen und keine Erfindung, dass wir gesagt haben, die Kommunen brauchen über einen längeren Zeitraum eine verlässliche Finanzgrundlage. Beim ersten Schritt, als es damals um die Verbundquote ging, sind Sie uns noch gefolgt; das ist okay. Aber Sie haben in den Jahren 2010 und 2011, in denen sich die Einbrüche eigentlich abzeichnen, eine Minimierung vorgenommen. Wir haben gesagt, wir wären bei einer anderen Prioritätensetzung auch bereit, eine Umschichtung im Haushalt vorzunehmen.
- Wir haben Vorschläge unterbreitet. Tun Sie doch nicht so, als ob Sie unsere Anträge nicht lesen. Wenn das so wäre, wäre es schlimm genug.
Wir haben gesagt: Wenn das alles nicht geht, weil natürlich politische Befindlichkeiten in den einzelnen Ministerien und bei den einzelnen Interessenverbänden existieren, dann wären wir notwendigerweise auch bereit, eine Nettoneukreditverschuldung für den Landeshaushalt mitzutragen. Das haben wir gesagt und das haben wir auch in den Antrag aufgenommen.
Eine letzte Bemerkung: Es macht sich natürlich schön, wenn man auf der einen Seite die so genannten Kredit
marktschulden senkt, es auf der anderen Seite aber zulässt, dass die Aufnahme von Kassenkrediten faktisch so etwas Ähnliches wie eine Kreditaufnahme ist. Das habe ich mir doch nicht ausgedacht, das ist so. Selbst der Innenminister hat in seiner Pressekonferenz dargestellt, dass die Höhe der Kassenkredite so nicht hinnehmbar ist und dass das natürlich eine nachhaltige Wirkung hat - das ist doch völlig klar.
Aber ich kann doch nicht zugucken und sagen, nach Verfassungsrang hat die Kommune zwar den rechtlichen Anspruch, eine den Aufgaben entsprechende Finanzierung sichergestellt zu bekommen, aber wir tun einmal so, als ob er nicht existiert.
Das hehre Ziel des FAG war es, unabhängig von der Einnahmesituation des Landes eine verlässliche Finanzierung aufzustellen. - Tun Sie das doch! Ich habe mir die Verhandlungsergebnisse der Finanzkommission des Landes auch nicht ausgesucht, bei denen sowohl der Städte- und Gemeindebund als auch der Landkreistag von einer Unterfinanzierung von mindestens 400 Millionen € ausgegangen sind. Das habe ich mir nicht ausgesucht.
Unterstellen Sie mir doch nicht, ich wolle permanent das Land oder die Kommunen schlechtreden. Die Fakten sind eine Tatsache und der müssen wir uns stellen. Deswegen beantrage ich eine Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Innenausschuss und zur Mitberatung in den Finanzausschuss.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor vier Monaten hatte ich im Rahmen der Einführung der Gesetzentwürfe zur Gemeindeneugliederung und zum Zweiten Begleitgesetz zur Gemeindegebietsreform den Versuch unternommen, eine politische Wertung dieses gesamten Reformprozesses vorzunehmen.
Die damals erwähnten Fakten bleiben leider bestehen - daran ändert leider auch die jetzige Aussprache nichts -, da nicht die Zukunftsinteressen - so unterstelle ich - und Handlungsspielräume der gemeindlichen Strukturen in unserem Land Gegenstand der Reform waren und sind. Das auf der Seite 36 der Koalitionsvereinbarung nachzulesende Ziel der Gemeindegebietsreform führte nur dazu, dass eine erhebliche Zahl von Mandaten gestrichen, eine Haushaltskonsolidierung des Landes durch eine drastische Reduzierung der gemeindlichen Zuschüsse erzielt und benennbaren „Platzhirschen“ ein neues oder erweitertes Betätigungsfeld gesichert wurde.
Das eigentliche Ziel, über eine zukunfts- und leistungsfähige Gemeindestruktur Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass möglichst alle erstinstanzlichen Aufgaben auf der gemeindlichen Ebene bearbeitet und entschieden werden können, ist dem politischen Kalkül geopfert worden. Der Chef, der sich diesem politischen Schwerpunkt besonders widmen wollte, war mittags schon zu Hause.
Die Strukturänderungen durch Ministerialbeamte bar jeglicher raumordnerischer Einordnung und unter Ignoranz der rechtlich verbindlichen Regelungen des Kommunalneugliederungs-Grundsätzegesetzes und des Ersten Begleitgesetzes zur Gemeindegebietsreform wurden durchgezogen sowie das „Wahlvolk“ durch nicht mehr korrigierbare Gesetzentwürfe über folgenlose Bürgeranhörungen an der Nase herumgeführt und demotiviert.
Der Prozess der Kommunalreformen seit 2002 war in erster Linie durch parteipolitisches Agieren der jeweiligen Koalitionspartner begleitet und maßgeblich geprägt. Da ist es völlig unerheblich, ob sich die Koalition aus CDU und FDP oder CDU und SPD zusammensetzt. Der einzige Unterschied bestand bei der jetzigen Koalition darin, dass sie sich permanent in der entgegengesetzten Richtung wiederfanden und der Koalitionsausschuss offensichtlich zur Schiedsstelle umfunktioniert wurde.
Während der ersten Lesung zum Entwurf des Zweiten Begleitgesetzes stellte ich ein Zitat des ehemaligen Innenministers Herrn Jeziorsky an den Anfang - ich zitiere -: „Verantwortung heißt nicht, frei von Vernunft zu entscheiden.“
Gestatten Sie mir, unter diesem Motto die Ziele der Gemeindegebietsreform in Erinnerung zu rufen, damit zukünftige Verfassungsbeschwerden, gemessen an den substanziellen Eingriffen in den durch Artikel 28 des Grundgesetzes geschützten Bereich der kommunalen Selbstverwaltung, einfacher zu kennzeichnen sind.