Ich habe das letzte Mal auf die Frage von Herrn Gallert eindeutig geantwortet, dass die finanziellen Mittel an die Kommunen zu geben sind. Das ist auch der Punkt in dem Antrag der LINKEN, mit dem wir mitgehen können.
Wir waren uns in der letzten Debatte darüber einig, dass die Aufgabenwahrnehmung in einer getrennten Form zu viel mehr Doppelstrukturen geführt hat, sich dort verfestigt, anstatt sie zu beseitigen. Von daher verfolgt der Antrag der LINKEN zumindest in dem Punkt auch unser Anliegen, also die Sicherstellung der Betreuung aus einer Hand unter Wahrnehmung der einräumigen Verwaltung, wie ich es bereits das letzte Mal gesagt habe. Frau Hampel hat mich diesbezüglich zitiert. Dies alles muss auf eine konsequente Kommunalisierung der Arbeitsvermittlung hinauslaufen.
Denn nur über die Kommunalisierung lässt sich der Anspruch, die Neuorganisation der Arbeitsverwaltung an den Bedürfnissen der Betroffenen zu orientieren, tatsächlich verwirklichen.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Forderungskatalog der LINKEN in dem vorliegenden Antrag enthält aber auch Positionen, denen wir Liberale so nicht zustimmen können, beispielsweise die Anhebung des Regelsatzes
auf 500 €. Wer soll das bezahlen? Woher wollen wir oder Sie, liebe Kollegen von den LINKEN; die notwendigen Gelder dafür nehmen? - Ich vermute, aus Steuererhöhungen, aber damit sorgen sie dann für noch mehr Arbeitslosigkeit im Land.
Auch die angestrebte Lockerung der Zumutbarkeitskriterien halten wir für grundfalsch. Wer von der Gemeinschaft unterstützt wird, der hat auch die Pflicht, sich intensiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen. Diesbezüglich trennen uns Welten von den Damen und Herren der LINKEN. Diesbezüglich werden wir auch nie einen gemeinsamen Nenner finden. Wir wollen, dass diejenigen, die arbeiten, mehr bekommen als diejenigen, die nicht arbeiten. Leistung muss sich wieder lohnen!
Deshalb befürworten wir das Lohnabstandsgebot. Deshalb befürworten wir Sanktionsmöglichkeiten, falls sich die Betroffenen nicht aktiv um Arbeit bemühen. Deshalb befürworten wir die Einrichtung eines funktionsfähigen Niedriglohnsektors, damit auch Geringqualifizierte überhaupt wieder eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben.
Sehr geehrte Damen und Herren! Uns geht es darum, dass ein System des Förderns und Forderns die zur Verfügung stehenden Mittel effizient ausnutzt. Nur wenn wir die Arbeitsfähigen, aber Arbeitsunwilligen von denen, die wirklich hilfebedürftig sind, trennen, haben wir die Möglichkeit, jene Menschen optimal zu unterstützen, die tatsächlich auf die Hilfe der Gemeinschaft angewiesen sind.
Sehr geehrte Damen und Herren! Insgesamt steht die FDP dem umfangreichen Antrag der LINKEN sehr skeptisch gegenüber. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der LINKEN vor mir hatte, habe ich überlegt, ob ich überhaupt dazu rede oder ob ich einfach meinen Beitrag aus der Aktuellen Debatte von vor vier Wochen nehme und zu Protokoll gebe. Dafür hätte ich am Freitagnachmittag sicherlich tosenden Applaus geerntet.
Eigentlich müsste auch die LINKE mitbekommen haben, dass wir genau zu diesem Thema und zu dieser Fragestellung in der letzten Landtagssitzung eine Aktuelle Debatte durchgeführt haben, in der wir ausführlich genau über jene Probleme, die Sie heute in Ihrem Antrag aufwerfen, allumfassend gesprochen haben. Das ist noch nicht einmal einen Monat her. Die Lage im Hinblick auf die Neuorganisation der Arbeitsverwaltung hat sich nicht so verändert, dass wir vor einer völlig neuen politischen Situation stehen.
Ihr heutiger Antrag behandelt das gleiche Thema; auch wenn Sie das Gegenteil behaupten, nur dass Sie in der Überschrift die „Bedürfnisse der Betroffenen“ ergänzen. Auch darauf ist Frau Dirlich in der Aktuellen Debatte be
Das Land Sachsen-Anhalt bringt sich auf unterschiedliche Weise aktiv in die Beratungsprozesse auf Bundesebene ein. Sie suggerieren allerdings, dass das nicht so sei und dass an einem administrativen Monster gearbeitet werde, das nur für die Verwaltung, aber nicht für die Menschen gemacht ist. Dann fügen Sie einen Fragenkatalog an, der nur für jene interessant ist, die derartige Anträge gut finden.
Frau Dirlich, Sie hatten es vor vier Wochen zum Ende Ihrer Rede angekündigt: Sie werden das im Landtag weiter behandeln. Offensichtlich haben Sie Ernst gemacht. Der Erkenntnisgewinn wird sich allerdings immer am aktuellen Stand der Bundespolitik orientieren. Sie werden das nicht ändern und Sie werden auch für die Betroffenen, die zweifellos unter ihrer Situation leiden, keine Verbesserung erreichen.
Die Landesregierung ist rechtzeitig in Berlin vorstellig geworden; auch weil wir nach der Kreisgebietsreform in Sachsen-Anhalt natürlich problematische Regionen haben. Auch darüber haben wir gesprochen. Diesbezüglich überschneiden sich zahlreiche Zuständigkeiten; das ist allen bekannt.
Über all dies hat der Minister vor gut einem Monat berichtet. Das ist nicht neu. Wir tun in der jetzigen Phase gut daran, die Fachleute arbeiten zu lassen und auf den entsprechenden Ebenen zu beraten.
Ich könnte es mir nun leicht machen und auf die Redebeiträge der Regierungsfraktionen und der Landesregierung im Rahmen der letzten Sitzung verweisen. Das Thema ist jedoch zu ernst, um es lediglich aus populistischen Gründen in die Landtagssitzung einzubringen.
Ich habe in der Aktuellen Debatte erläutert, warum es richtig und gut ist, sich lieber etwas mehr Zeit mit der Neuorganisation der Arbeitsverwaltung zu lassen. Es gilt einen Gesetzentwurf vorzubereiten, der offen und transparent ist und der in seinen Grundsätzen der Föderalismusreform, dem Demokratieprinzip und dem Selbstverwaltungsrecht der Kommunen entspricht, vor allem den Betroffenen hilft und selbstverständlich mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in Einklang steht. So etwas machen Sie nicht einfach aus dem Handgelenk.
Dazu gehört für die CDU-Fraktion nach wie vor das wesentliche Ziel des Förderns und Forderns bei einem gleichzeitigen Zugang aller Hilfebedürftigen zu den diversen Arbeitsmarktinstrumenten.
- Danke schön. - Auch die klare arbeitsmarktpolitische Ausrichtung des SGB II ist zu wahren. Die CDU ist immer für eine wirksame und vor allem einheitliche Arbeitsmarktpolitik für die Empfänger von Arbeitslosengeld I und II eingetreten.
DIE LINKE fordert in ihrem Antrag nun aber das Anheben der Regelsätze auf 500 €. Frau Dirlich, Sie haben es betont. Dazu passt eine Tickermeldung von gestern Abend. Darin haben die parlamentarische Geschäftsführerin im Bundestag Dagmar Enkelmann und die Fraktionsvorsitzende im Brandenburger Landtag Kerstin Kaiser gefordert, dass dieser Regelsatz auf gar keinen Fall auf 500 €, sondern zunächst auf 435 € steigen soll.
Die ostdeutschen Politiker fordern, dass auf dem Parteitag, der am Wochenende stattfinden soll, ein gemäßigter Kurs in der Wirtschafts- und Sozialpolitik gefahren werden soll. Das wird von Ihnen selbst, von den ostdeutschen Abgeordneten, für den nächsten Parteitag gefordert. Das ist in der Tickermeldung von gestern Abend nachzulesen.
Ich denke, das passt alles nicht richtig zusammen. Ich hoffe, dass diese Forderungen nicht bei uns durchgewinkt werden müssen, nur weil sie sich in den Anträgen anderer Fraktionen in anderen Landtagen befinden. Ich denke, dieser Antrag, den wir reichlich beraten haben, ist für uns nicht umsetzbar. Auch die Forderungen, die in dem Fragenkatalog bzw. im Aufgabenkatalog gestellt werden, sind nicht umsetzbar. Deshalb fordere ich Sie auf, diesen Antrag abzulehnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin Take, ich muss Ihnen den Unterschied zwischen einer Aktuellen Debatte und einem Antrag nicht erklären. Die Aktuelle Debatte hat - das wissen Sie auch - nun einmal - - Wir haben darüber geredet, aber es hatte keinerlei Folgen.
Ich denke, dass man auch mithilfe eines Antrages versuchen dürfen muss, einen Beschluss des Landtages herbeizuführen. Wir wollten heute nicht erreichen, dass der Antrag abgelehnt wird, sondern wir wollten einen Beschluss erreichen. Insofern war das, so denke ich, berechtigt. Wir haben aus unserer Sicht beim letzten Mal eben ausgerechnet nicht über die Betroffenen geredet. Ich finde, wir haben es - Sie zumindest - auch heute ein Stück zu wenig getan.
Der Minister hat die Vermischung der beiden Themen Neuorganisation der Arbeitsverwaltung und Neuausrichtung der Arbeitsmarktinstrumente abgelehnt. Ich sage: Wir haben es ganz bewusst gemacht, weil dieser Korridor aus unser Sicht im Moment noch offen ist und weil man die Dinge einfach nicht voneinander trennen kann.
Die Bundestagsabgeordneten sind zwar frei gewählt, aber sie sind nicht losgelöst. Das heißt, man muss doch wohl auch auf seine Bundestagsabgeordneten irgendeinen Einfluss nehmen dürfen und versuchen dürfen, sie von etwas anderem zu überzeugen, wenn man glaubt, dass das, was sie gerade beschlossen haben oder was sie beschließen wollen, nicht dem entspricht, was die Betroffenen vor Ort in Sachsen-Anhalt brauchen. Das darf man, glaube ich.
Schade, dass Herr Kosmehl jetzt weg ist; denn ich würde ihm die Frage, ob man die Arbeitsverwaltung vollständig kommunalisieren kann, ein wenig spitzfindig mit einem Nein beantworten. Denn erstens haben wir auch noch die Frage des Arbeitslosengeldes I. Das ist ein Versicherungssystem und das werden Sie schwerlich kommunalisieren können. Aber das hat er auch nicht
Aber auch dazu gibt es durchaus Bedenken, die man ernst nehmen sollte. Man kann vollständig kommunalisieren. Das kann man aus meiner Sicht und es gibt auch in meiner Partei Befürworter und Befürworterinnen für einen solchen Weg. Aber selbstverständlich gibt es auch Bedenken.
Es gibt nämlich zum Beispiel die Erinnerung an die Entstehung des Arbeitsförderungsgesetzes im Jahr 1969, wenn ich das richtig im Kopf habe. Damals ist diese Arbeitslosenversicherung deshalb entstanden, weil die Kommunen mit der Betreuung der immer mehr werdenden Arbeitslosen überfordert waren, weil sie die finanzielle Verantwortung für diese Menschen hatten und weil sie die finanzielle Verantwortung für diese vielen Menschen nicht mehr tragen konnten. Deshalb ist damals die Arbeitslosenversicherung entstanden.
Die Angst, die bei vielen Kommunen bei der Entwicklung, die wir zurzeit erleben, heute besteht, ist, dass sich bei einer vollständigen Kommunalisierung der Bund Stück für Stück aus seiner Finanzverantwortung zurückziehen könnte. Deshalb gibt es zum Beispiel auch die Bestrebungen, die Verantwortung für das SGB II - auch für die vom SGB II Betroffenen - vollständig auf die Bundesagentur zu übertragen. Auch darüber könnte man sich mal interessiert und interessant unterhalten; denn dazu gibt es auch Für und Wider. Aber das wollen wir heute nicht machen.
Wozu führt denn nun aber - - Das frage ich Sie, Herr Franke, und die Stichworte heißen „Lohnabstandsgebot“ und „Leistung muss sich lohnen“. Das wird die Menschen, die in den letzten Jahren in meinem Landkreis Schönebeck aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden sind und gleichzeitig im Bezug bei der Koba geblieben sind, besonders freuen. Denn dieses Lohnabstandsgebot geht albernerweise genau nach unten. Die Leute werden so schlecht bezahlt, dass sie sich noch aufstockende Leistungen vom Amt holen müssen.
Das ist der klassische Kombilohn. Wenn Sie dort etwas machen wollen, damit sich Leistung tatsächlich wieder lohnt, dann diskutieren Sie doch mal mit uns über den Mindestlohn. Das wäre doch eine lohnende Aufgabe.
Zu den 435 €, Frau Take. Ich werde Sie jetzt nicht mit den Auseinandersetzungen in meiner eigenen Partei langweilen. Aber als der Antrag entstanden war, standen 500 € als Beschluss des Parteivorstandes, und wir haben selbstverständlich nicht die Absicht gehabt, die Partei an dieser Stelle auseinander zu dividieren. Aber eines ist Fakt: Wir haben - das hat nicht wenig Mühe gekostet - eine etwas breitere Mehrheit für die Aufstockung des Regelsatzes auf 435 € erhalten, indem auch Gewerkschaften und auch Sozialverbände sich dieser Forderung inzwischen angeschlossen haben. Auch ich persönlich fand es nicht besonders klug von uns, dort jetzt noch eins draufzulegen. Auch deshalb gibt es diesen Antrag auf dem Bundesparteitag, zu dieser Forderung nach 435 € zurückzukehren.
Das sind aber Auseinandersetzungen, die wir führen müssen. Dabei können Sie uns von mir aus gerne unterstützen.