Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

- Sehr geehrter Kollege Scharf, im parlamentarischen Rahmen besteht die Möglichkeit, Zwischenfragen zu stellen. Vielleicht können Sie das noch lernen.

(Beifall bei der FDP - Herr Gürth, CDU: Das macht er doch! - Zuruf von Herrn Bischoff, SPD)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Des Weiteren gibt es die Schüler der Klassen 1 bis 10, die den Schülertransport in Anspruch nehmen, die also einen Bus zur Verfügung gestellt bekommen oder denen die Fahrtkosten voll erstattet werden.

Die dritte Kategorie sind die Schüler, die bisher keine Erstattung erhalten haben. Diesen werden ab der Klasse 11 plötzlich die Fahrtkosten voll erstattet, abzüglich eines Betrages von 100 €, wobei man noch abwarten muss, wie die Landkreise dazu stehen werden.

Sie müssen den Eltern erklären, warum das Land ein besonderes Interesse an den Schülern der Klassen 11 und 12 hat; denn für diese gibt es eine Landesregelung und keine kommunale Regelung.

(Beifall bei der FDP - Zuruf von Frau Fischer, SPD)

Die Kommunen sind nach wie vor Träger des ÖPNV und damit auch für den Schülerverkehr zuständig. Dieses Verhältnis lösen Sie an dieser Stelle einfach auf, ohne das vernünftig zu begründen.

Wer die Anhörung im Ausschuss noch einmal Revue passieren lässt, der stellt fest, dass weder die Verkehrsunternehmen noch die Kommunen, die das in ihren Satzungen theoretisch sofort umsetzen müssten, darauf vorbereitet sind. Wer sich die Fragen einmal anschaut, der stellt fest, dass man auf die Detailfragen drei verschiedene Antworten bekommen kann.

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Das Ministerium gab die Antwort, es würde so geschehen. Die SPD war der Meinung, sie sähen das Gesetz anders und die CDU sah es wieder anders. Wie sollen diejenigen, die das umsetzen müssen, binnen weniger Tage mit der Interpretation des Gesetzes beginnen und eine vernünftige Regelung treffen, die - das ist das Wichtigste - im Interesse unserer Kinder ist?

(Beifall bei der FDP - Frau Fischer, SPD: Was Sie erzählen, ist hanebüchen! - Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre durchaus vernünftig gewesen, die gegenwärtig bestehenden Regelungen in diesem Bereich auch für die höheren Klassen aufzunehmen, die Zuständigkeit der Kommunen aufrechtzuerhalten und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu eröffnen, eigene Regelungen zu treffen, um den jeweiligen Problemlagen entsprechen zu können.

Es wäre auch sehr wichtig gewesen - so wurde es auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt -, das Erreichen

der besuchten Schule durch die Fahrtkostenerstattung zu ermöglichen und nicht nur das Erreichen der nächstgelegenen Schule. Ihre in der Koalitionsvereinbarung enthaltene Erklärung, Schuleinzugsbereiche im Sekundarbereich aufzulösen, um die Qualität zu verbessern, wird mit diesem Gesetzentwurf ad absurdum geführt, und zwar offensichtlich bewusst. Und dann behaupten Sie auch noch, es wäre eine vernünftige Lösung.

(Zustimmung von Herrn Franke, FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Problem der Kostenerstattung an die Kommunen soll offensichtlich - nach ersten Aussagen - an die gegenwärtige Regelung des Finanzausgleichsgesetzes geknüpft werden. Wer sich damit befasst, der stellt fest, dass es diese Regelung ab sofort nicht mehr geben soll.

Wie wollen Sie vor diesem Hintergrund die Kostenerstattung realisieren? Wie wollen Sie die völlig unterschiedliche Kostenlage, insbesondere bei den Großstädten, im Verhältnis zur gegenwärtigen Zuweisung nach dem FAG ausgleichen? - Offensichtlich gar nicht. An dieser Stelle werden politische Entscheidungen zulasten der Kommunen getroffen, die drei Jahre lang eine Vorfinanzierung leisten müssen, und das nur, weil Ihr Gesetz schlichtweg schlecht ist.

(Herr Gürth, CDU: Herr Kollege, Herr Kollege! Für eine gute Politik sind das ziemlich viele Fra- gen und wenige Antworten!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie können reden, so oft Sie wollen, es wird dadurch nicht besser. Wichtig ist die Entlastung der Schüler, aber das kann man deutlich vernünftiger machen.

(Beifall bei der FDP - Herr Gürth, CDU: Fenster- reden!)

Vielen Dank für Ihren Beitrag, Herr Kley. - Wir kommen zum Beitrag der CDU. Als letzte Debattenrednerin hat Frau Feußner das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kollegen! Wir verabschieden heute bereits die zwölfte Schulgesetznovelle. Dieses Mal geschieht dies nicht mit der Intention - ich setze das einmal in Anführungsstriche -, Lehrer und Schüler zu ärgern, sondern mit der Intention, Schüler bzw. Eltern zu entlasten.

(Zuruf von Frau Mittendorf, SPD)

- Das kann man so oder so sehen. - Entlasten wollen wir sie dahin gehend, dass wir die Schüler der Klassenstufen 11 und 12 bzw. Teile der Schülerschaft der berufsbildenden Schulen unter Aufbringung eines lediglich geringen Eigenanteils, nämlich in Höhe von 100 € pro Schuljahr, zur Schule transportieren. Bisher mussten die Eltern die Fahrtkosten in voller Höhe selbst bestreiten.

Gemäß § 71 Abs. 5 des Schulgesetzes konnten die Träger der Schülerbeförderung - das sind in der Regel die Landkreise - für diese Personen zwar Zuschüsse gewähren - ein Teil der Landkreise hat das auch getan -, aber die Landkreise und das Land - das wissen wir alle - befinden sich nicht nur aufgrund der Finanzkrise in einer finanziellen Notlage, sondern tragen auch eine große Schuldenlast. Deshalb ist es für mich umso erstaunlicher

- das ist wirklich ein Erfolg -, dass wir in dieser Zeit ein solches Gesetz verabschieden können.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

An dieser Stelle möchte ich einen Kommentar an die LINKE richten. Es mag sein, dass der Druck, den die LINKE in den Kreistagen ausgeübt hat, die Kreistage veranlasst hat, entsprechende Entlastungen zu beschließen. Aber ich wüsste nicht, dass die LINKE in irgendeinem Kreistag die absolute Mehrheit oder auch nur die einfache Mehrheit hat.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU, und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Sie brauchen zumindest einen Partner. Es waren in der Mehrzahl die großen etablierten Parteien, die das beschlossen haben. Man kann vieles als seines verkaufen, aber - - Man kann das sehen, wie man will.

(Herr Tullner, CDU: Sehr gut! - Frau Bull, DIE LINKE: Die ganz großen! - Weitere Zurufe von der LINKEN)

Trotz vieler Kritiken seitens der LINKEN und anderer Verbände, die eine vollständige Entlastung forderten, bedeutet dies, so denke ich, für alle Eltern - das ist bereits mehrfach gesagt worden - eine Entlastung von 45 % bis 90 %. Ich glaube, das ist erheblich.

(Zuruf von Herrn Gallert, DIE LINKE)

Die Eigenbeteiligung ist deshalb gerechtfertigt, weil es dadurch aus der planerischen Sicht der Landkreise besser ermöglicht wird, Mitnahmeeffekte zu verhindern. Das wurde auch in der Anhörung deutlich.

Außerdem soll irgendwann - - Jetzt habe ich den Faden verloren. So ist das, wenn man frei redet.

Die Diskussion über die Befreiung der Eltern von den Kosten des Schülertransports wird aber deshalb noch lange nicht vom Tisch sein; das ist mir klar. Spätestens in zwei Jahren soll nämlich eine Evaluation erfolgen, in der die Träger eine konkrete Kostenabrechnung für den Zeitraum von zwei Jahren vorlegen sollen. Dann soll der konkrete Betrag auch im FAG berücksichtigt werden.

Ich glaube, in diesem Zusammenhang werden wir noch öfter über die Kosten des Schülertransports reden. Vielleicht diskutieren wir darüber auch schon eher, und zwar - das kann ich mir an der Stelle nicht verkneifen - im Rahmen der Beratungen über den Haushaltsplan 2010/2011. Denn in dem Diskussionspapier zu den Einsparvorschlägen für den Haushaltsplan 2010/2011, das so genannte Strategiepapier, schlägt Finanzminister Bullerjahn Einsparungen im Rahmen der Schulerbeförderung in Höhe von 3,5 Millionen € vor.

Ich kann den Zusammenhang nicht verstehen. Es ist heute bereits betont worden, dass der Finanzminister als Erster verkündet hat, dass wir im Rahmen des Nachtragshaushaltes einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 4 Millionen € bereitstellen, um die Entlastung, die ich eben beschrieben habe, vornehmen zu können. Ursprünglich war vorgesehen, diese Mittel im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2010/2011 zur Verfügung zu stellen. Aber nun wird der Vorschlag unterbreitet, bei Aufstellung dieses Haushaltsplans Mittel in Höhe von 3,5 Millionen € einzusparen. Etwas glaubwürdiger sollten Sie an dieser Stelle schon auftreten.

(Beifall bei der FDP)

Ich hoffe vor allem, dass das Parlament einen solchen Zick-Zack-Kurs nicht mitmacht. Das wäre fatal.

Ich muss an dieser Stelle betonen, dass wir in der Diskussion um diesen Gesetzentwurf über die wahren Kosten der Schülerbeförderung wirklich sehr gestritten haben. Das ist an dieser Stelle bereits mehrfach betont worden.

Wir haben vorgeschlagen festzuhalten, dass seit Jahren die gleichen Ansätze für die Schülerbeförderung im Haushaltsplan stehen, obwohl wir aufgrund der demografischen Entwicklung einen Rückgang der Schülerzahlen um etwa die Hälfte zu verzeichnen haben. Wäre es nicht notwendig gewesen, diesen Ansatz einmal zu überprüfen?

(Zurufe)

Ich weiß wohl, dass aufgrund von Schulschließungen zum Teil die Fahrstrecken und die Fahrtzeiten länger geworden sind und dass das zu höheren Kosten führt. Man hätte aber schon überprüfen können, ob das nicht zu Einsparungen geführt hat und ob man nicht die Landkreise dazu hätte verpflichten können, die Schüler der Klassenstufen 11 und 12 ohne zusätzliche finanzielle Mittel zu transportieren. Diese Frage ist mir nie beantwortet worden.

(Zustimmung bei der CDU und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Mir geht es um die Sache. Ich finde es richtig, dass wir das tun, aber natürlich immer mit den geringstmöglichen Kosten bzw. mit dem geringstmöglichen Mittelaufwand; denn das ist Geld der Steuerzahler. Deshalb sollten wir sehr umsichtig damit umgehen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Lassen Sie mich zum Schluss noch eines sagen. Ich möchte auf ein weiteres Problem im Rahmen der Schülerbeförderung aufmerksam machen. Ihnen allen ist vielleicht bekannt, dass der ADAC Deutschland Tests im Rahmen des Schülertransports durchgeführt hat; die Überschrift lautete: „Die tägliche Schlacht - Kinder und Fahrer gestresst, Busse viel zu voll, für Besserung kein Geld, Schulbusse sind oft ein Sicherheitsrisiko“.

Wenn ich unsere letzte Landtagszeitung aufschlage, dann sehe ich, wie voll die dort abgebildeten Schulbusse sind und dass vor allen Dingen die kleinen Kinder stehen - von der Gurtpflicht will ich an dieser Stelle gar nicht erst reden. Ich denke, das Thema ist noch nicht abgeschlossen. Ich freue mich über den Erfolg, dass wir jetzt die Klassenstufen 11 und 12 fast kostenfrei, bis auf die 100 % Eigenbeteiligung, befördern können.

(Zuruf von der SPD: 100 €!)

- Entschuldigung, 100 € Eigenbeteiligung. - Ich freue mich auf weitere Diskussionen zu diesem Thema. - Vielen Dank.