Protokoll der Sitzung vom 03.09.2009

Erstens sind die Gymnasien, also die Mehrzahl der Schulen, von denen die Rede ist, in ihrer Mindestgröße nicht nur über die Oberstufe definiert. Eine Schule, die dauerhaft und deutlich die Zahl von 50 Schülern pro Jahrgang in der Oberstufe unterschreitet - das sind die Einzelstandorte - ist schon in den unteren Klassen fragil. Das muss man einfach bedenken. Umgekehrt hat ein Gymnasium, das in den unteren Klassen bestandsfähig ist, in aller Regel keine großen Probleme, die Oberstufe zusammenzubekommen.

Überzogen erscheint mir auch die Erwartung, dass viele Schulen sinnvoll miteinander kooperieren können. In den meisten Fällen sind sie einfach zu weit voneinander entfernt - Frau Dr. Hüskens hat darauf aufmerksam gemacht -, als dass man bequem zwischen der einen und der anderen hin und her pendeln könnte. Ich will noch gar nicht über die Konsequenzen für die Schul- und Unterrichtsorganisation, für die Schülerbeförderung, für den Lehrereinsatz und all das reden. Dies wurde alles nicht bedacht. Deswegen erstaunt mich dieser Antrag. Wenn man das in einem großen Stil machen würde, dann wären die Konsequenzen atemberaubend.

(Beifall bei der CDU)

Es würde bedeuten, dass Kooperation nichts anderes wäre, als dass die Schüler der einen Schule ab einem bestimmten Zeitpunkt jeden Tag oder mehrere Tage in der Woche in die andere fahren. Es ist klar, dass man das stundenweise kaum organisieren kann. Zuvor müsste in den Kreisen diskutiert und entschieden werden, welche Schule ein Vollgymnasium bleibt und welche nicht oder ob es nur noch halbe Gymnasien geben soll, die ihre andere Hälfte jeweils über ein Gymnasium in mehr oder weniger ferner Nachbarschaft definieren.

Es ist auch nicht berücksichtigt worden, dass es sinnvoll ist, an einer Schule und einem Standort die gesamte

Schulform zu erleben. Die Ansprüche und Methoden der Oberstufe sollen doch auch in die jüngeren Jahrgänge, die darauf vorbereiten, hineinwirken. Das ist der Sinn unseres gymnasialen Bildungsganges. So genannte Progymnasien mit den Schuljahrgängen 5 bis 10 - das muss ich dem Gesetzgeber nicht erläutern - gibt es schulgesetzlich nicht und sie sind schulfachlich auch nicht empfehlenswert. Aus der Sicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler bedeuten sie faktisch, wie auch immer das rechtliche Konstrukt ist, erst zum Beginn der Oberstufe einen Schulwechsel.

Wenn es darauf hinauslaufen sollte, dann sollten wir darüber offen reden und eine neue Schulform einführen. Wir sollten diese Debatte aber nicht erneut über die Variation des Gymnasiums und über die Teilung der Oberstufe führen; denn wir haben uns darauf verständigt, sie im Moment zwar im Bildungskonvent zu führen, aber sie nicht gesetzesrelevant werden zu lassen.

Kooperationen im eigentlichen Sinn setzten eine räumliche Nähe voraus. Das heißt, eine echte Kooperation ist im Allgemeinen nur an Mehrfachstandorten möglich. Selbst das ist noch weit gegriffen, da, wie gesagt, Gymnasien kaum isoliert von der 50er-Grenze in der Oberstufe betroffen sind. Für leichte Unterschreitungen gibt es Regelungen - das wurde gesagt -, damit der Schulstandort bestehen bleiben kann. Diese berühmten Einzelfalllösungen müssen natürlich durch ein Merkmal begründet sein, das anders nicht erfüllbar ist. Wir haben uns darauf verständigt, dass das Merkmal, das wir heranziehen, unzumutbar lange Schulwege sind und nichts anderes.

Bei dem Fall, der Ihnen vorschwebt - das kann man verraten -, nämlich der KGS Benndorf, würden diese Schulwege nicht entstehen. Das gesamte System aus den Angeln heben, um diese eine Schule in ihrer Form als KGS - als Schule selbst ist sie nicht Gefahr - zu retten, hielte ich für nicht verantwortlich. Es ist meiner Ansicht nach unangemessen, diesen Weg zu gehen, um hierfür eine Lösung zu finden.

Massive Unterschreitungen an ansonsten stabilen Schulen kann es systematisch eigentlich nur an den Gesamtschulen geben, die sich mit einer Ausnahme in Halle und in Magdeburg befinden. Die Ausnahme habe ich genannt. Systematisch deshalb, weil die Gesamtschulen im Sekundarbereich sehr stabile Größen haben und sich erst mit dem Beginn der Oberstufe in aller Deutlichkeit herausstellt, wie relativ klein der Anteil der Schüler dort ist, denen die Schule zutraut und die sich auch selbst zutrauen, das Abitur abzulegen.

Die erwähnte Ausnahme ist, wie gesagt, Benndorf. Darüber haben wir, verehrte Kollegin Fiedler, bereits mehrfach sowohl persönlich als auch über den Ausschuss korrespondiert. Um diese Schule geht es Ihnen. Ich habe mich damals persönlich dafür eingesetzt, dass die KGS gegründet wird. Dies geschah auch mit dem Rückhalt der Abgeordneten aller Fraktionen.

Die derzeitige Situation vor Ort geht auf eine Initiative des Kreises zurück, wobei ich offen lasse, was genau ihn zu seinen Entscheidungen veranlasst hat. Nach meinen Erkenntnissen handelte es sich nicht so sehr um eine bildungspolitische Diskussion für oder gegen eine Schulform. Auch erweiterte Kooperationsmöglichkeiten hätten meiner Meinung nach keine anderen Einschätzungen im Kreis ergeben können.

Im Hinblick auf die anderen Gesamtschulen gibt es bereits eine Kooperation in der gymnasialen Oberstufe, nämlich zwischen der Kooperativen Gesamtschule Ulrich von Hutten und der integrierten Gesamtschule in Halle. Hier besteht übrigens die Besonderheit, dass manche Schüler das Abitur nach zwölf Schuljahren und manche nach 13 Schuljahren ablegen. Ich räume ein, dass diese Kooperation auch dazu dient, eine bestimmte Schulform im Süden Sachsen-Anhalts zu erhalten. Aber an dieser Stelle ist eine Kooperation möglich, weil sie in Nachbarschaft zueinander organisierbar ist. Deswegen ist sie in meinen Augen tolerabel und vernünftig.

Mit den für die gymnasiale Oberstufe festgelegten Mindestgrößen gehen wir sehr verantwortungsvoll um. Wir benötigen allerdings Mindestgrößen, um ein funktionsfähiges, überzeugendes und im Übrigen auch bundesweiten Ansprüchen genügendes und dann auch bezahlbares Schulnetz zu erhalten. Wenn wir die Schülerbeförderung potenzieren - das sagte ich bereits -, indem wir zwischen den Oberstufen des Landes solche Kooperationsbezüge aufmachen, dann haben wir Geld für den Lehrereinsatz, die Unterrichtsorganisation, die Schülerbeförderung in Größenordnungen in die Hand zu nehmen. Im Übrigen schlagen wir dem Gymnasium, wie wir es kennen und es uns wünschen, den Boden unter den Füßen weg. Es wäre das Ende des Gymnasiums in seiner heutigen Form.

(Zustimmung bei der CDU)

Man kann das selbstverständlich wollen und anstreben, aber dann sollte man sich darüber offen und ehrlich austauschen.

Ich wiederhole: In den Einzelfällen, die uns beschäftigen, wäre es mit einer isolierten Betrachtung der Oberstufe nicht getan. Diesbezüglich liegen die Probleme bereits in den Eingangsklassen. Deswegen sind sie in den letzten Jahren oft nicht mehr lösbar. Warum wir über Ausnahmen von Mindestgrößen ausgerechnet für die beiden großen Städte des Landes nachdenken sollten, dürfte den Menschen außerhalb dieser Städte kaum zu vermitteln sein.

Ich bin gern bereit, die Details im Ausschuss noch einmal genau zu erläutern. Ich kann mir aber überhaupt nicht vorstellen, dass wir für eine solche Verpflichtung zur Kooperation, auf die es letzten Endes hinausläuft, mit dem Ziel des Standorterhalts und nicht mit einem schulfachlichen Hintergrund, eine gute Rechtfertigung und gute Gründe finden werden. Ich bin aber gern bereit, mich damit im Ausschuss im Detail auseinanderzusetzen; denn Sie haben mit Ihrem Änderungsantrag entschieden, diese Debatte im Ausschuss zu führen. Selbstverständlich werde ich mich dem stellen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Olbertz. - Herr Höhn hat eine Frage an Sie, wenn Sie sie beantworten möchten. Bitte schön, Herr Höhn.

Herr Minister, in bin mir nach Ihrer Rede nicht im Klaren über die inhaltliche Botschaft. Sie haben in Reaktion auf Frau Fiedler darauf hingewiesen, dass es, wenn man - ich verkürze das jetzt ein bisschen - die Tür aufmachte zu einer Kooperation mit einer in der Oberstufe nicht be

standsfähigen Schule gerade im ländlichen Raum, erhebliche Konsequenzen hätte, die Sie zum Teil für nicht zumutbar erachten. Das habe ich jetzt so verstanden.

Allerdings, wenn ich mir den Änderungsantrag von CDU und SPD anschaue, dann wird doch genau auf dieses Problem Bezug genommen. Dabei ist zu prüfen, heißt es unter 1., ob diese Möglichkeit ausdrücklich auch dann eingeräumt werden kann, wenn die Mindestschülerzahl für die gymnasiale Oberstufe an der Einzelschule nicht erreicht wird, durch eine Kooperation mit einer an einer anderen zum Abitur führenden Schule geführten gymnasialen Oberstufe diese Mindestschülerzahl aber stabil erreicht werden kann. Das ist das Problem, über das Frau Fiedler gesprochen hat, und das finde ich in diesem Änderungsantrag wieder. Unter 2. heißt es, dass die Landesregierung aufgefordert wird, wenn dem etwas im Wege stehen sollte, dafür eine Schulgesetzänderung vorzulegen. Also: Ihre Rede interpretiere ich jetzt so, dass Sie den Änderungsantrag von CDU und SPD ablehnen. Oder liege ich da falsch?

Lieber Herr Höhn, ich bin ja kein Parlamentarier. Die Regierungsfraktionen hören oft, aber nicht durchgehend auf meinen Rat. Mein Rat war anderslautend. Dieser Widerspruch fällt mir auch auf. Allerdings heißt es, „ob“ schulgesetzliche Änderungen die Konsequenz wären, und nicht „dass“. Insofern ist es sozusagen eine Conditio, die hier angeheftet worden ist.

Ich will nur noch mal sagen: Das Problem, vor dem wir stehen, auch mit Blick auf die eigene Fraktion, ist natürlich, dass ich, wenn wir strukturelle Kooperationen zum Standorterhalt zulassen, keine Legitimation habe, eine große Anzahl von gymnasialen Neugründungen auf dem flachen Land zu untersagen; denn das kann man im Grunde genommen an ganz vielen Stellen machen. Das würde sich sogar rechtfertigen lassen, je dichter sie beieinander sind. Wir könnten also die Zahl unserer Gymnasien als quasi Halbgymnasien über das Land fast verdoppeln. Dann möchte ich gerne mal mit Ihnen über die Konsequenzen reden.

Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt noch eine Frage von Herrn Schellenberger.

(Herr Dr. Schellenberger, CDU: Nein!)

- Gut, dann war Ihr Handzeichen für uns missverständlich. Vielen Dank.

Dann hören wir jetzt die Beiträge der Fraktionen. Für die SPD-Fraktion spricht Frau Mittendorf. Bitte schön.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe den Eindruck, dass es hier im Untergrund Aufgeregtheiten gibt, die ich eigentlich nicht so recht nachvollziehen kann. Denn gemäß Schulgesetz kann die Schulbehörde ja zweizügige Gymnasien zulassen; das kennen wir alle. Sollte die Mindestschülerzahl von 50 im Jahrgang in der gymnasialen Oberstufe nicht erreicht werden, eröffnet die derzeit gültige Verordnung zur mittelfristigen Schulentwicklungsplanung Ausnahmemöglichkeiten. So kann die Schulbehörde auf Antrag des Trägers Einzelfalllösungen genehmigen, sofern die Wegebeziehungen die Ausnahmen rechtfertigen. In diesem

Fall ist eine erläuternde Abstimmung zur Absicherung des Bildungsangebots in Kooperation mit benachbarten Schulträgern bei der Schulbehörde vorzulegen. - So weit die Theorie.

Interessanter, meine Damen und Herren, ist natürlich die Umsetzung und die Anwendung in der Praxis. - Ich merke, die Aufgeregtheiten führen auch schon zu besonderen Gesprächen. - Ohne Frage, meine Damen und Herren, orientiert sich die Vorgabe von Mindestschülerzahlen für die gymnasiale Oberstufe in erster Linie an qualitativen Kriterien im Hinblick auf die Absicherung des erforderlichen Bildungsangebotes. Dazu hat Frau Fiedler ausführlich gesprochen; das brauche ich nicht noch mal zu tun. Allerdings verlangt die demografische Entwicklung tatsächlich an der einen oder anderen Stelle intelligente Einzelfalllösungen, die wir in diesem Hause nicht nur einmal angesprochen und versprochen haben.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Die haben wir auch!)

- Warum immer diese Aufgeregtheiten? - Es gibt in unserem Bundesland jedoch in der Tat nach wie vor das eine oder andere Gymnasium oder auch Gesamtschulen, die Probleme haben, die vorgegebenen Mindestschülerzahlen für die gymnasiale Oberstufe zu erreichen bzw. die sie nur knapp erreichen. Wenn wir das jetzt in die Überlegung mit einbeziehen, geht es, denke ich, primär nicht darum, die gültigen Schulentwicklungsplanungsgrößen zu unterlaufen, sondern in der Tat darum, Ausnahmeregelungen zu schaffen, wo sie sinnvoll sind.

Regelungen für eine Kooperation gymnasialer Oberstufen wären aus meiner Sicht nicht nur hilfreich, sondern sie liegen eigentlich im Interesse des Erhalts gymnasialer Standorte. Natürlich sind hier und da in den Großstädten auch die Gesamtschulen betroffen. Aber das Problem hätten wir nicht, hätten wir andere Vorgaben, was Gesamtschulen betrifft.

Interessant wäre es, zu wissen, wie viele Schulen bzw. Träger bisher einen entsprechenden Antrag gestellt haben und, wenn ja, wie diese Anträge durch die Schulbehörde beschieden wurden. Diesem Gedanken folgt der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen. Die Landesregierung wird einerseits aufgefordert, bis zum Frühjahr 2010 darzulegen, wie gemeinsame gymnasiale Oberstufen in Problemfällen geführt werden könnten. Andererseits ist weiterhin zu prüfen, ob diese Möglichkeit auch für gymnasiale Oberstufen eingeräumt werden kann, die diese Mindestschülerzahlen nicht erreichen.

Meine Damen und Herren! Ich will das denn doch noch mal sagen, auch vor dem Hintergrund der Debatte zum letzten Tagesordnungspunkt. Angesichts der weiterhin angespannt bleibenden demografischen Situation ist es, denke ich, einfach notwendig, diese Debatte zu führen, und es lohnt sich; denn die demografische Situation wird nicht einfacher werden, wie wir nach allen Schätzungen wissen, sondern sie wird komplizierter. Wir müssen sehen, dass wir vernünftige Lösungen finden, um auch kleine gymnasiale Standorte im ländlichen Raum zu erhalten. Über die Frage der Konsequenz für Gesamtschulen kann man da auch reden, und das, denke ich, ist erforderlich. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Mittendorf. - Nun bitte Herr Kley für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Antrag, der darauf abzielt, die Struktur der Schulen im ländlichen Raum zu erhalten, ist per se äußerst lobenswert. So hat dieser Antrag auch bei uns in der Fraktion zunächst einmal positive Beachtung erfahren. Allerdings muss ich dazu sagen: Wir waren alle gespannt auf die heutigen Ausführungen zu dem Thema, weil sich unter der Beschreibung in den dürren Zeilen niemand etwas vorstellen konnte. Frau Fiedler, ich muss sagen, auch Ihr heutiger Vortrag hat nicht wesentlich zur Aufhellung der Strukturierung der von Ihnen beabsichtigten Kooperationen im ländlichen Raum beigetragen.

(Beifall bei der FDP)

Die Frage ist: Welche Schulen sind gegenwärtig davon betroffen? - Erstaunlicherweise, wie es immer bei Anträgen der LINKEN zum ländlichen Raum der Fall ist, sind es auch hier wieder großstädtische Schulen. Offensichtlich haben Sie im Gegensatz zum Landwirtschaftsministerium, das bisher die Städte Halle und Magdeburg noch aus seiner Zuständigkeit ausgeschlossen hat, auch diese beiden Kommunen mittlerweile in den ländlichen Raum hineinversetzt.

(Beifall bei der FDP)

Da stellt sich die Frage, ob die Bestandssicherheit in den Großstädten über die Kooperation abgesichert werden muss mit der Begründung, es wären die weiten Schulwege vorhanden. Hier zieht die Begründung meines Erachtens überhaupt nicht. Es ist natürlich notwendig, darüber nachzudenken, wie ich die gymnasiale Ausbildung im ländlichen Raum so erhalten kann, dass die Schulwege nicht einen wesentlichen Teil des Tages einnehmen, sondern dass die Möglichkeit besteht, neben der Teilnahme am Unterricht, neben der Qualifizierung auch noch andere Sachen wahrnehmen zu können. Das Leben besteht ja nicht aus Busfahren.

Aber wenn in den Großstädten die Probleme auftreten, dass eine bestimmte Schulform, nämlich die Gesamtschule, ob nun als kooperative oder integrierte Gesamtschule, ihre Probleme hat, dass dort offensichtlich die Weiterführung in die gymnasiale Oberstufe nicht so funktioniert, wie von allen Befürwortern propagiert, dann ist es, glaube ich, nicht notwendig, das Schulgesetz zu ändern, sondern dann muss man darüber nachdenken, wie zukünftig in Sachsen-Anhalt die Entwicklung weiterlaufen soll. Das ist ein Thema, bei dem ich schon fast gedacht hatte, dass die SPD hierzu aktiv wird. Ihr Vorschlag hieße ja - das ist vorhin vom Minister angedeutet worden -, dass wir Progymnasien bis Klasse 10 haben - man kann sie auch allgemeine Oberschule nennen oder wie auch immer - und dann weiterführend irgendwo im Lande noch zwei oder drei Klassen dranhängen, die zum Abitur führen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist nicht die Qualität, die wir den jungen Menschen SachsenAnhalts bieten wollen. Wir wollen ein Gymnasium aus einem Guss, wo man frühzeitig in diese Bildungsphase einbezogen wird.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Denn es geht eben nicht darum, ein Sahnehäubchen obendrauf zu setzen, sondern es geht darum, die Fähigkeiten der jungen Menschen frühzeitig zu fördern, ihnen die Möglichkeit zu geben, in der Zeit der besten Ausprä

gung des Lernens eben diese Schulform zu genießen und die Vorteile zu genießen, eben gerade das Kurssystem kennen zu lernen und die Chancen, die solche Schulen bieten, frühzeitig zu nutzen.

(Zustimmung bei der FDP)

Sie wollen in der besten Phase des Lernens diese Fähigkeiten verkümmern lassen, um dann am Ende vielleicht 5 % oder 10 % der Schüler noch zum Abitur zu führen. Das haben wir lange genug gehabt. Das muss nicht mehr kommen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Starker Beifall bei der FDP - Oh! bei der LINKEN - Herr Tullner, CDU: Was ist denn das für ein Quatsch?)