Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag in Drs. 16/1419 vom 12. Oktober 2009 zu Abschiebungen in das Kosovo - ich zitiere -:
„Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der von ihr völkerrechtlich anerkannten Republik Kosovo wurde inzwischen der Text eines bilateralen Rücknahmeabkommens abschließend verhandelt. Das Abkommen ist noch nicht unterzeichnet worden und somit auch noch nicht in Kraft getreten.“
Beachten Sie das Datum: 12. Oktober 2009. Aber bereits im Februar des letzten Jahres hat das Innenministerium in dem Runderlass 42.32-12231-72.6 den Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte Regularien für die Abschiebung in das Kosovo mitgeteilt. In einer Information zu diesem Runderlass vom 25. Juni 2009 heißt es:
Wir halten diese Verfahrensweise für sehr merkwürdig. Die frühere UN-Verwaltung Unmik im Kosovo hatte die Abschiebung von Roma über Jahre hinweg wegen deren auswegloser Lage im Kosovo und aus Sicherheitsgründen verhindert. Mit der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo gibt es jedoch keine politische Zurückhaltung mehr. Im Gegenzug zur völkerrechtlichen Anerkennung durch die Bundesrepublik Deutschland akzeptiert die kosovarische Regierung die deutschen Abschiebungspläne.
Rudko Kawczynski, der Vorsitzende des Europäischen Roma-Forums in Straßburg, bezeichnete die deutsche Regierung deshalb als die Roma-feindlichste Regierung in Europa.
In einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe SHF vom 21. Oktober - das sind also keine ollen Kamellen - wird festgestellt: Die Zurückgeführten bleiben ohne wirkliche Unterstützung und sind nicht selten obdachlos. Sie landen oft in Lagern, deren Auflösung seit vielen Jahren gefordert wird oder bereits proklamiert wurde. Sogar in den mit Blei vergifteten Lagern in Nord-Mitrovica waren Personen anzutreffen, die aus Deutschland zurückgeführt wurden. Der Einzug in solche Lager ist zwar illegal und seitens der Behörden nicht erwünscht, es zeigt aber, in welcher Not sich die Rückkehrer bei der Wohnungssuche befinden.
Kurz nach dem Krieg wurden viele Roma-Mahallas vollkommen zerstört, zum Beispiel in Priština. Seither haben sich dort kaum noch Roma angesiedelt. Wurden RomaHäuser aber nicht zerstört, hat man die Eigentümer vertrieben. Diese Häuser sind meist von anderen Roma oder armen Albanern besetzt.
Ein Grundproblem vieler Roma-Behausungen ist das Fehlen von Infrastruktur, das heißt Elektrizität, Wasserver- und Abwasserentsorgung, Müllentsorgung und selbst der Zugang zu öffentlichen Transportmitteln. Eigentumstitel von Roma, die vertrieben wurden, können nicht nachgewiesen werden, weil Kataster- und Gerichtsunterlagen nach dem Krieg nach Serbien transferiert wurden und sich noch immer dort befinden.
Familien leben zehn Jahre nach dem Krieg immer noch in Kollektivzentren, so zum Beispiel in Nord-Mitrovica. Insgesamt sind die Wiederaufbauprogramme nach dem Krieg im Verhältnis zum gesamten Bauvolumen und im Verhältnis zur Zahl der vertriebenen Personen nur sehr wenigen Roma zugute gekommen, noch seltener Rückkehrern.
Die Situation auf dem Arbeitsmarkt ist nach wie vor mehr als düster. Die allgemeine Arbeitslosenquote liegt nach offizieller Darstellung bei 45 %. Schon nach den offiziellen Zahlen ist das die höchste Quote auf dem Balkan.
Nach einer Untersuchung aus dem Jahr 2006 waren von 12 126 Beschäftigten in 1 547 Unternehmen zwölf Personen - das entspricht 0,1 % - Angehörige der RomaGemeinschaften. Roma sind die Letzten, die eine Stelle
finden, es sei denn, sie können Englisch sprechen und kommen so in internationalen Organisationen unter.
Im Kosovo gibt es kein Krankenversicherungssystem. Die meisten der eigentlich kostenfreien Medikamente sind nicht in öffentlichen, sondern nur in privaten Apotheken oder bei Großhändlern vorrätig, die diese Medikamente ausschließlich gegen Bezahlung abgeben. Damit sind Medikamente für die meisten Angehörigen der Roma-Gemeinschaften nicht verfügbar.
Dass die Roma-Gemeinschaften im Kosovo diskriminiert werden, ist unbestritten. Ihre Diskriminierung wird auch in den Strategieplänen der Kosovo-Regierung etwa so beschrieben.
Die Situation unter Rückkehrerfamilien aus den westlichen Staaten ist verschärft. Die Kinder haben die dortigen Sprachen gelernt und beherrschen kein Serbisch oder Albanisch. Es ist keine Seltenheit unter rückkehrenden Kindern und Heranwachsenden, dass für diejenigen Kinder, die in Deutschland die Schule besucht haben, Schulunterricht im Kosovo nicht mehr stattfindet. Als Grund dafür werden fehlende Sprachkenntnisse wie auch die Angst vor Belästigungen genannt. Nebenbei bemerkt: Die Belästigung von Schülern und Minderheiten gehört im Kosovo weiterhin zu einem großen Problem.
Des Weiteren gibt es offenbar auch ein Staatsangehörigkeitsproblem. Personen, die vor dem 1. Januar 1998 das Kosovo verließen, haben nach Artikel 155 der Verfassung des Kosovo offenbar kein Anrecht auf den Erwerb der kosovarischen Staatsangehörigkeit. Das bedeutet im Umkehrschluss: Es gibt keinen Zugang zu den Sozialsystemen im Kosovo.
Rainer Mattern vom Schweizer Flüchtlingshilfswerk stellt abschließend fest: Gespräche mit den unterschiedlichsten Akteuren im Kosovo haben erkennen lassen, dass sich dort niemand ernsthaft eine Aufnahme und Integration großer Zahlen von Roma vorstellen kann. Es ist zu offensichtlich, dass die Bedingungen für eine tragfähige Rückkehr zahlreicher Roma, deren frühere Häuser und Wohnungen in der Regel nicht mehr zur Verfügung stehen, nicht gegeben ist. Ihre elementarsten Grundrechte, schon das Recht auf eine menschenwürdige Unterbringung, können unter den heute gegebenen Verhältnissen nicht erfüllt werden.
In Sachsen-Anhalt leben nach Informationen des Innenministeriums ca. 390 Menschen, die den Roma-Gemeinschaften angehören, zumeist in einer Duldung. Meine Fraktion fordert daher die Landesregierung auf, sich für eine Lösung zugunsten der Roma-Gemeinschaften und der anderen Minderheiten einzusetzen.
Unsere Forderung für ein Bleiberecht hat aber noch einen anderen Aspekt: Wir halten die Einstellung der Bundesregierung nicht nur für unverantwortlich, sondern auch für geschichtsvergessen.
Herr Landtagspräsident Steinecke hat zu Recht heute Morgen auf den 9. November 1938 hingewiesen. An diesem Tag begann nicht nur ein entfesselter Terror und letztlich auch die Vernichtung von Millionen Juden. Auch 500 000 Roma und Sinti wurden durch Nazi-Deutschland ermordet.
Die Bundesrepublik hat durch ihre Beteiligung am NatoAngriffskrieg gegen Jugoslawien die Vertreibung der Roma aus dem Kosovo durch die UCK erst ermöglicht. Der Verweis der Bundesregierung auf die Altfallregelung
hilft hier nicht wirklich weiter, denn sie sieht ein Bleiberecht nur unter ökonomischen Erwägungen vor. Die Roma können diese notwendigen Bedingungen nicht erfüllen. Hier sollte eine Regelung ähnlich der Regelung zu den jüdischen Kontingentflüchtlingen in Deutschland gefunden werden.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das Kosovo ist ein Land, in dem Roma zutiefst diskriminiert und verfolgt werden. Die Flüchtlinge haben dort keine Lebensperspektive. Ihre Abschiebung verstößt gegen die Menschenwürde. Ich bitte Sie daher um die Zustimmung zu unserem Antrag.
Vielen Dank, Frau Rente. - Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, hat Herr Minister Hövelmann das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will versuchen, die aufgeworfene Frage mit den notwendigen Fakten zu beantworten und mich der Einschätzung, die Sie am Ende Ihres Beitrags getroffen haben, verehrte Frau Rente, ausdrücklich nicht anschließen.
Ich kann nicht erkennen, dass die Bundesrepublik Deutschland in irgendeiner Art und Weise daran Mitschuld trägt, dass Roma aus dem Kosovo vertrieben worden sind. Ich finde, eine solche Feststellung hat sachlich weder mit der Realität im Kosovo noch mit den kriegerischen Auseinandersetzungen auf dem Balkan in den 90er-Jahren zu tun.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund von Handlungsempfehlungen der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen - Unmik - waren Roma aus dem Kosovo anders als andere Personengruppen aus dem Kosovo in der Vergangenheit de facto von einer Rückführung dorthin ausgeschlossen. Im Rahmen von Verhandlungen zwischen der Republik Kosovo und der Bundesregierung über ein Rückübernahmeabkommen auf der Grundlage von internationalen Standards hatte sich die kosovarische Seite im April 2009 damit einverstanden erklärt, bereits vor der formalen Unterzeichnung des Abkommens Rücknahmeersuchen für alle in Deutschland ausreisepflichtigen kosovarischen Staatsangehörigen zu prüfen, also auch für Roma.
Dem Wunsch der kosovarischen Delegation entsprechend hat Deutschland zugesagt, dass sich die Zahl der Rückzuführenden gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich erhöht und bei der Rückführung auf ein angemessenes Verhältnis der verschiedenen Ethnien des Kosovo geachtet wird. Eine diesbezügliche Steuerung der deutschen Übernahmeersuchen erfolgt über die koordinierenden zentralen Abschiebungsstellen in Karlsruhe und Bielefeld.
Bund und Länder haben sich darauf verständigt, die Rückführung möglichst schonend zu beginnen und nicht sofort besonders hilfebedürftige Personen, zum Beispiel
Ältere, Kranke, Pflegebedürftige oder auch alleinerziehende Frauen bzw. Mütter, zur Rückführung anzumelden. Dies ist in der Erlasslage auch unseres Landes ausdrücklich berücksichtigt worden.
In Sachsen-Anhalt - die Zahl ist von Frau Rente genannt worden - leben zurzeit etwa 360 der bundesweit etwa 10 000 ausreisepflichtigen Roma aus dem Kosovo. Bereits vor der Unabhängigkeitserklärung der Republik Kosovo war unter der Verantwortung von Unmik die Rückführung von Personen aller Ethnien mit kosovarischer Herkunft grundsätzlich möglich. Bei Angehörigen der Roma beschränkte sich die Rückführungsmöglichkeit jedoch zunächst auf Personen, die schwere Straftaten begangen hatten.
Mit Inkrafttreten der so genannten „Readmission Policy“, dem Rückübernahmegrundsatzprogramm, am 1. Januar 2008 hat Unmik auf die völkerrechtliche Verpflichtung der Rückübernahme aller eigenen Staatsangehörigen abgestellt. Auch die Republik Kosovo hat bei den Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen erklärt, ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger nachkommen zu wollen. Ferner hat sie kraft ihrer Verfassung die europäische Menschenrechtskonvention für direkt anwendbar erklärt.
Die Regierung des Kosovo tritt für Toleranz und Respekt gegenüber den ethnischen Roma - das sind die Serbisch sprechenden -, den Ashkali und den Ägyptern - das ist ein albanisch sprechender Zweig der Roma - ein. In allen Gemeindeverwaltungen wurden Büros für Minderheiten eingerichtet. Der jeweilige Minderheitenbeauftragte ist Ansprechpartner für die Interessen der in der Gemeinde lebenden Minderheiten und ist zumeist selbst Angehöriger einer Minderheit.
Aufgrund einer Quotenregelung in der Verfassung des Kosovo sind die Roma-Minderheiten im Parlament mit fünf Abgeordneten vertreten, sodass auch auf diese Weise die politischen und die gesellschaftlichen Interessen der Minderheiten gesichert sind.