Protokoll der Sitzung vom 12.11.2009

Ich bitte Herrn Kley, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte, Herr Kley.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 61. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2009 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Inneres und für Finanzen überwiesen.

Das Gesetz zur Änderung umweltrechtlicher Rechtsvorschriften bündelt verschiedene gesetzgeberische Vorhaben und dient vorrangig der landesrechtlichen Umsetzung von EU-Vorgaben.

Die Behandlung des Gesetzentwurfs fand im Ausschuss in der 37. Sitzung am 19. August 2009, in der 38. Sitzung am 9. September 2009 und in der 39. Sitzung am 28. Oktober 2009 statt.

Am 19. August 2009 führte der Ausschuss für Umwelt unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durch. Dazu waren die kommunalen Spitzenverbände, der Wasserverbandstag, der Landesbauernverband und der Naturschutzbund Sachsen-Anhalt eingeladen.

Die erste Beratung im Ausschuss fand am 9. September 2009 statt. Dem Ausschuss lag dazu eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, in der den Bestimmungen des Gesetzentwurfs der Landesregierung die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes gegenübergestellt wurden. Die vorgesehenen Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes erfolgten unter rechtsförmlichen und fachlichen Gesichtspunkten einvernehmlich mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt.

Dem Ausschuss lag weiterhin ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor, der fünf Punkte beinhaltete und

sich auf Änderungen im Wassergesetz und im Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bezog.

Während der ersten Beratung erfolgte die Einführung zum Gesetzentwurf durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt. Daran schlossen sich die allgemeine Aussprache und die Beratung an.

Der Ausschuss beschloss die Artikel 1 und 2 des Gesetzentwurfes mehrheitlich in unveränderter Fassung.

Zu Artikel 3 bat der Ausschuss auf Vorschlag der Fraktion DIE LINKE einstimmig darum, die mitberatenden Ausschüsse, insbesondere der Innenausschuss, mögen über den Änderungsantrag zu Artikel 3 Nr. 20 befinden und eine Stellungnahme des Ministeriums des Innern hinsichtlich der Veröffentlichungen einholen.

Die Artikel 4 bis 9 beschloss der Ausschuss in unveränderter Fassung.

Der Ausschuss empfahl den mitberatenden Ausschüssen mit 8 : 0 : 4 Stimmen, dem Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen.

Die Beratung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erfolgte am 16. September 2009. Der Ausschuss empfahl mit 7 : 3 : 1 Stimmen dem federführenden Ausschuss, die vorläufige Beschlussempfehlung in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der Finanzausschuss tagte am 14. Oktober 2009 zu dem Gesetzentwurf. Er stimmte der vorläufigen Beschlussempfehlung zu und empfahl gleichzeitig, Artikel 3 Nr. 20 Buchstabe b, § 96 des Wassergesetzes betreffend, in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung anzunehmen.

Die Beratung im Innenausschuss fand am 22. Oktober 2009 statt. Der Ausschuss schloss sich der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 3 Stimmen an.

Die abschließende Beratung im Ausschuss für Umwelt fand in der 39. Sitzung am 28. Oktober 2009 statt. Im Ergebnis der Beratung stimmte der Ausschuss für Umwelt dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung umweltrechtlicher Rechtsvorschriften in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 8 : 0 : 3 Stimmen zu.

Ich bitte das Hohe Haus, sich der Beschlussempfehlung anzuschließen. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung)

Vielen Dank, Herr Kley. - Wir kommen zu den Beiträgen der Fraktionen. Für die SPD-Fraktion spricht Herr Bergmann. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn ich an die letzte Ausschussberatung hierzu denke, dann erinnere ich mich daran, dass wir uns eigentlich mehr oder weniger darauf verständigt hatten, dass wir keine Debatte führen wollten, da es aus unserer Sicht doch eigentlich sehr begrüßenswerte Dinge sind, die mit dem Gesetzentwurf geregelt werden. Nun haben wir doch eine Debatte. Deswegen möchte ich ganz kurz auf die Dinge hinweisen, die ich wichtig finde.

Wir implementieren jetzt in unsere Gesetzgebung die strategische Umweltprüfung. Sie hat auch schon Anwen

dung gefunden bei der Aufstellung des Landesentwicklungsplans. Ich halte das insgesamt für eine richtige Vorgehensweise.

Wir begrüßen natürlich auch, das wir nun endgültig zu abgegrenzten Hochwasserschutzgebieten kommen. Hierbei gab es Rechtsunsicherheiten; auch dieses Problem haben wir für die Zukunft gelöst. Auch freuen wir uns über Kahlhiebe, die in Zukunft statt 4 ha nur noch 2 ha groß sein dürfen. Auch das ist eine sinnvolle Geschichte.

Nicht zuletzt will ich noch einmal darauf verweisen, dass wir Schadenersatzregelungen für Schäden, die durch Großraubwild entstehen, in das Gesetz eingebracht haben. Das macht es dem Wolf vielleicht leichter, von dem wir sicher annehmen können, dass er sich in SachsenAnhalt angesiedelt hat. Den Braunbär gibt es hier wohl noch nicht und wird es wohl auf lange Sicht auch nicht geben.

Dennoch habe ich mich dieser Tage darüber gefreut - ich muss jetzt Herrn Minister Daehre ansehen -, dass der Braunbär - wenn ich das im Radio richtig gehört habe - zusammen mit dem Minister für den ÖPNV in Sachsen-Anhalt wirbt. Das ist auch nicht schlecht; dann können wir uns langsam an den Braunbär - zumindest im Ohr - gewöhnen. Vielleicht ist er irgendwann tatsächlich hier.

Zurück zum Gesetzentwurf. Wir wollten, wie gesagt, über die vielen positiven Dinge nicht lange diskutieren. Ich bitte zum Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Bergmann. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht Herr Lüderitz.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir waren der Grund dafür, dass es heute noch einmal eine Debatte gibt. Es ist klar, dass die Anpassung durchaus erforderlich war und eigentlich schon viel zu spät erfolgt. Die letzten EU-Regelungen, die wir hier umsetzen, sind mittlerweile zwei Jahre alt. Ich denke, damit erklärt sich das von selbst.

Wir sehen auch bei den meisten redaktionellen Anpassungen keinen Handlungsspielraum. Aber dort, wo Handlungsspielraum bestand, haben sich die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen auf eine maximale Einschränkung der Bürgerinformationen verständigt und dies in einen Gesetzestext gegossen.

Das ist auch unsere Kritik. Sie bezieht sich insbesondere auf die Aushebelung des § 10 des Umweltinformationsgesetzes des Bundes. Ich zitiere aus Absatz 1:

„Die informationspflichtigen Stellen unterrichten die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt. In diesem Rahmen verbreiten sie Umweltinformationen, die für ihre Aufgaben von Bedeutung sind und über die sie verfügen.“

Das ist in Sachsen-Anhalt ausgehebelt worden und somit nicht mehr Praxis. Man könnte meinen, es bestehe seitens der Landesregierung und der Koalitionsfraktio

nen ein Misstrauen gegenüber der umweltinteressierten Öffentlichkeit und den Umweltverbänden.

Dieses Misstrauen wird meines Erachtens dadurch noch unterstrichen, dass man nicht gewillt ist, die Veränderung oder Aufstellung von Hochwasserschutzplänen oder die Festlegung von Überschwemmungsgebieten in öffentlich oder regional zugänglichen Medien kenntlich zu machen, sondern sie verwaltungsintern im Informationsblatt der Wasserbehörde ankündigt, obwohl selbst die Verwaltungsmitarbeiter der Landkreise und der Gemeinden Schwierigkeiten haben, darauf zuzugreifen. Das halte ich für illegitim und nicht zweckdienlich.

Wie diese Problematik trotz richtiger Entscheidungen zu unnötigen Diskussionen vor Ort führt, das zeigt die Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst. Dort haben wir genau das Problem, dass die Öffentlichkeit vorher nicht ordnungsgemäß eingebunden wurde und dass die Kommunikation nicht gepasst hat, sodass es zu erheblichen Irritationen und unnötigen Diskussionen kam.

Was den Schadensausgleich betrifft, Kollege Bergmann, ist es natürlich schön, dass er in das Gesetz aufgenommen werden soll. Aber man muss ehrlich sagen: Auch das steht unter dem Haushaltsvorbehalt. Nur das, was der Landeshaushalt dafür erübrigen kann und was die Landesregierung meint, uns vorschlagen zu können, wird dafür eingesetzt werden. Es wird also nicht grundsätzlich ein Schadensausgleich erfolgen können.

(Herr Bergmann, SPD: Vielleicht reicht es beim Wolf für das, wofür es reichen soll!)

- Ja. - Also auch das ist nicht so eindeutig, wie es sich viele gewünscht haben.

Da wir die rechtlichen Veränderungen für dringend geboten halten - darin besteht Übereinstimmung -, aber eine Nichteinbeziehung der Bürgerinnen und Bürger Sachsen-Anhalts bzw. eine Behinderung beim Zugang zu Informationen feststellen müssen, werden wir uns der Stimme enthalten.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Lüderitz. - Nun erteile ich Herrn Daldrup von der Fraktion der CDU das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Nachdem die Opposition in Person von Herrn Lüderitz die Dinge, die sie sagen wollte und sagten musste, noch einmal kundgetan hat und nach der Diskussion in den Ausschüssen, in der das, was durch den Gesetzentwurf geregelt werden soll, selbst von der LINKEN nicht als falsch bezeichnet wurde, sondern als richtig, zwangsläufig und nicht zu korrigieren dargestellt worden ist, kann man den Tagesordnungspunkt eigentlich kurz abhandeln und dem Gesetzentwurf zustimmen. In diesem Sinne möchte ich uns keine Zeit stehlen, damit wir zügig vorankommen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Daldrup. - Nun spricht Herr Kley von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal allen Kolleginnen und Kollegen für die Beratung im Ausschuss danken und wünsche eine intensive Abstimmung. - Danke.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kley. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt in der Drs. 5/2237 ab. Wenn niemand widerspricht, dann fasse ich die Abstimmung zusammen.

Wir stimmen über die selbständigen Bestimmungen, über die Artikelüberschriften, über die Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 7 ist erledigt.

Ich rufe nun vereinbarungsgemäß den Tagesordnungspunkt 18 auf: