Bernhard Daldrup

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Aeikens, Sie haben eine Regierungserklärung abgegeben, die die Realität im Lande Sachsen-Anhalt widerspiegelt, die realistisch ist und die auch eine klare Zukunftsperspektive aufzeigt.
Ich glaube, an dieser Stelle brauchen wir keinen Hinweis auf eine Rückführung zu den Realitäten.
Die Rahmenbedingungen im ländlichen Raum in Sachsen-Anhalt sind nicht schlecht. Wir sind in SachsenAnhalt mitten in Deutschland und mitten in Europa. Wir haben mittlerweile eine hervorragende verkehrliche Infrastruktur.
Es ist ein multifunktionaler Raum, den wir mitgestalten. Und dieser multifunktionale Raum beinhaltet in diesem Land eine sehr große Vielfalt. Kaum ein anderes Bundesland hat eine Vielfalt, wie wir sie haben. Kein anderes Land hat in räumlich so stark begrenzten Bereichen so viele unterschiedliche Landsmannschaften, unterschiedliche Landschaften und unterschiedliche Industriestandorte. All das bringen wir im ländlichen Raum zusammen.
Das bedeutet auf der einen Seite eine Sisyphusarbeit für die Politik und für die Gestaltung und die Ausarbeitung von Förderrichtlinien, weil diese nicht immer zielgenau sein können; auf der anderen Seite ist es ein Schatz, den wir haben, mitten in Deutschland. Und diesen müssen wir in Zukunft vielleicht sogar besser vermarkten, als wir das bislang getan haben.
Im ländlichen Raum gibt es eine Vielzahl und auch neue Herausforderungen. Die größte Herausforderung besteht darin, die verschiedenen Ansprüche an den ländlichen Raum unter einen Hut zu bekommen. Wir wollen die Ernährung sichern und wir wollen eine gesunde Ernährung. Wir wollen Energie erzeugen. Wir wollen die Erholung für Menschen aus den Städten sichern. Wir wollen Biodiversität. Wir wollen umweltgerechtes Wirtschaften und wir wollen gesellschaftliche Akzeptanz. Aber wir wollen auch Nachhaltigkeit und wir wollen den Klimawandel im ländlichen Raum bekämpfen.
Bekämpfung des Klimawandels im ländlichen Raum bedeutet nicht nur Hochwasserschutz. Die Bekämpfung des Klimawandels beinhaltet auch die Organisation von CO2-Senken. Zu den Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gehört auch die richtige Waldbewirtschaftung. Es müssen engräumige kleine Klimazonen so organisiert werden, dass sie langfristig unsere Ernährung sichern und langfristig lebenswert bleiben.
Damit man diese Dinge unter einen Hut bekommt und damit Sachsen-Anhalt lebenswert bleibt und vielleicht auch wieder Menschen nach Sachsen-Anhalt zuwandern - es muss unser Ziel sein, dass Menschen wieder nach Sachsen-Anhalt kommen; denn wir brauchen sie angesichts des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels in Sachsen-Anhalt -, muss die Infrastruktur im ländlichen Raum erhalten und ausgebaut werden.
Ich begrüße Sie auch ganz herzlich und hoffe, dass viele von Ihnen in Sachsen-Anhalt bleiben, hier Arbeit finden und hier ihr Leben verbringen.
Deswegen ist die Infrastruktur, die Verkehrsinfrastruktur wichtig. Deswegen sind die Ver- und Entsorgung sowie die Verfügbarkeit von DSL, des Breitbandanschlusses wichtig und deswegen brauchen wir auch die sozialen Infrastrukturen. Wenn wir das miteinander verbinden, dann heißt das nichts anderes, als dass wir es schaffen können, unser Land, unseren ländlichen Raum, unsere Dörfer so zu gestalten, dass Menschen in dieses klimatisch begünstigte Gebiet mitten in Deutschland kommen und hier leben wollen.
Ich kann mir vorstellen, dass wir uns über die Art und Weise, wie wir das tun, neue Gedanken machen. Ich kann mir auch vorstellen, dass wir unser eigentliches Problem - den Leerstand in den Dörfern - dadurch beheben können, dass wir uns vielleicht Menschen aus ganz Deutschland, aus ganz Europa anbieten; denn wir sind doch ein tolerantes Land.
Der Wohnraum hier ist relativ günstig. Und wenn wir unsere Lebensbedingungen verbessern, indem wir beispielsweise DSL-Anschlüsse zur Verfügung stellen, dann kommen vielleicht Menschen nach Sachsen-Anhalt, die sich sagen: Ja, wenn ich einen DSL-Anschluss habe, wenn ein Breitbandanschluss zur Verfügung steht, wenn die technischen Voraussetzungen dafür da sind, wenn ich nur eine Stunde bis Leipzig brauche, eineinhalb Stunden bis Berlin, zwei Stunden bis Hamburg und eine Stunde bis Hannover, dann kann ich mir auch vorstellen, in dieser Region, die ein hervorragendes Kulturangebot hat, zu leben und zu arbeiten.
Ich glaube, das ist etwas, das wir mit neuen Ideen, mit neuen Methoden organisieren müssen.
Wir haben noch etwas - der Minister hat es gesagt -, was andere Länder nicht haben: Wir haben ein unglaublich breites und starkes Vereinsleben. Das ist in unserem Land sehr stark verwurzelt. Wir können stolz auf die Vereine und das ehrenamtliche Engagement sein, die es hier gibt.
Erst gestern Abend war ich auf einer Veranstaltung in Osterwieck, bei der Ehrenamtsgala - es war die erste Ehrenamtsgala in der neuen Gemeinde Osterwieck -, bei der wir 30 Ehrenamtliche aus allen Bereichen geehrt haben, die sich über Jahre hinweg für die Gemeinschaft eingesetzt haben. Das ist wirklich beeindruckend.
Der Ministerpräsident hat es so formuliert: Ehrenamt kostet zwar nichts, aber es ist nicht umsonst. Das heißt, es gibt keinen Lohn, aber es ist nicht umsonst. Das trifft es, glaube ich, sehr genau. Diesen Schatz zu bewahren, diese Netzwerke in den Dörfern zu organisieren, das ist, glaube ich, unser Hauptziel für den ländlichen Raum. Hierzu hat der Minister auch einige Dinge gesagt.
Die Demografie wird uns in allen Lebensbereichen erfassen, aber wir müssen sie als Chance begreifen. Wir müssen prüfen, welche Haltefunktionen wir an der Stelle haben. An dieser Stelle nenne ich zwei, die für mich wichtig sind:
Eine Haltefunktion ist der Stadtumbau, den wir jetzt in die Dörfer tragen, damit sie die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung organisieren - das ist übrigens auch ein Beispiel dafür, wie wir den Flächenverbrauch reduzieren - und die vorhandene Infrastruktur - Versorgung, Entsorgung, Straßenbau, Erschließung - besser konzentrieren können. Wir wollen die Kerne der Dörfer wieder organisieren, vielleicht auch die leerstehenden Hofgebäude revitalisieren. Vielleicht brauchen wir eine neue Möglichkeit der Umnutzung, vielleicht einfachere Möglichkeiten der Umnutzung. Vielleicht müssen wir auch Möglichkeiten des Denkmalschutzes neu begreifen.
Eine zweite Haltefunktion ist das Eigentum. Hierbei geht es nicht nur um Wohneigentum, sondern auch um Eigentum an Grund und Boden, um Waldeigentum. Das sind Dinge, die Menschen in der Region halten.
Das sind Dinge, die uns, glaube ich, in die Lage versetzen, hier voranzukommen. Eigentum ist im ländlichen Raum eine ganz zentrale Frage, über die wir uns in Zukunft und in der nächsten Legislaturperiode sicherlich noch ausführlicher unterhalten werden müssen.
- Selbstverständlich, Herr Tullner. Auch in den Oberzentren darf man Eigentum haben, klar.
Um das zu erreichen, gab es in der Vergangenheit, Gott sei Dank, die EU-Mittel und die EU-Förderung, die wir, glaube ich, in guter Weise genutzt haben. Wenn wir uns ansehen, wie unsere Dörfer heute aussehen - ich sage jetzt bewusst nicht: wenn wir da durchfahren, sondern: wenn wir in den Dörfern sind -, dann stellen wir fest, dass viele unserer Dörfer heute so aussehen, wie sich manches Dorf in den alten Bundesländern vielleicht gern darstellen würde. Das gehört auch zur Wahrheit. Wir sind sehr weit in der Frage der dörflichen Infrastruktur und in der Wiederherstellung des dörflichen Aussehens vorangekommen.
Aber wir müssen auch klar erkennen, dass die Mittel in der Form, wie wir sie bislang gehabt haben, nicht mehr zur Verfügung stehen werden. Deswegen müssen wir uns über die Prioritäten neu unterhalten. Bei der Prioritätensetzung muss klar sein, dass die kommunalen Haushalte nicht überfordert werden dürfen.
Wir müssen uns überlegen, ob wir weiterhin Projekte fördern, die anschließend Folgekosten für die kommunalen Haushalte haben, ob das nachhaltig ist, was wir dort tun, ob wir wirklich jedem Dorf sein Gemeinschaftshaus finanzieren müssen, das anschließend auch von der Kommune nachhaltig organisiert und unterhalten werden muss, ob wir wirklich jeden Sportplatz und jede Sportanlage fördern müssen, wenn es im Nachbardorf eine gibt, die nicht ausgelastet ist. Das sind Fragen, über die wir wirklich ernsthaft diskutieren müssen.
Ich gönne jedem Ort seinen Schießstand, seinen Sportplatz und sein Dorfgemeinschaftshaus - das ist nicht mein Thema -, aber zur Ehrlichkeit und zur Nachhaltigkeit gehört auch, dass wir verantwortlich mit Haushaltsmitteln umgehen und bestimmte Dinge eben unter den gegebenen Möglichkeiten organisieren.
Wir haben ein hervorragendes Mittel, ein hervorragendes Instrument: das Leader-Instrument im ländlichen Raum. Die vielen Aktionsgruppen, die sich im ländlichen Raum mit Leader beschäftigen, die vielen Menschen, die sich dort engagieren - ich selbst bin in einer solchen Gruppe -, die heftigen Diskussionen, die es dazu gibt, was mit den vorhandenen Mitteln gefördert werden kann - das ist, glaube ich, der richtige Ansatz.
Wenn wir all das mit den Arbeitsgemeinschaften in den Ämtern für Landwirtschaft verbinden und der Region tatsächlich die Möglichkeit geben, ihren Schwerpunkt selbst zu organisieren - nicht die Abarbeitung der Verwaltung, nicht die Abarbeitung der Anträge, sondern ihren Schwerpunkt selbst zu organisieren -, dann sind wir, glaube ich, ein ganzes Stück weiter. Dann werden wir erkennen, dass die meiste Sachkompetenz vor Ort vorhanden ist.
In der neuen Förderperiode werden wir uns, wenn wir in die Diskussion zu den Schwerpunkten kommen, einbringen, und wir werden über genau das, was ich gerade gesagt habe, sicherlich intensiv diskutieren.
Hier ist heute mehrfach gesagt worden, dass die Land- und Forstwirtschaft für den ländlichen Raum eine entscheidende Bedeutung hat. Als wir das letzte Mal darüber gesprochen haben, habe ich gesagt: Die Landwirtschaft ist nicht der Mittelpunkt, aber sie ist sozusagen der Herzschlag des ländlichen Raums, ein wesentlicher Bestandteil.
Nach wie vor gibt es große Herausforderungen für die Landwirtschaft. Wir schaffen es bis heute nicht, die gleichen Wertschöpfungspotenziale pro Hektar, pro Einheit, pro Gemeinde zu generieren, wie es anderen Bundesländern gelingt. Wir müssen an dieser Stelle durchaus noch einmal darüber nachdenken. Deshalb ist es richtig zu sagen: Wir wollen Veredelung, wir wollen mehr Veredelung. Aber Veredelung bezieht sich nicht nur auf Schweine, Kühe oder Kälbchen, sondern Veredelung bezieht auch Gemüse, Obst, Selbstvermarktung und Vermarktung von Handel und Wandel im ländlichen Raum ein.
Ich mache mir etwas Sorgen über verschiedene Bereiche, die an einer Grundschwelle leben, insbesondere im Milchviehbereich, wo bestimmte Strukturen nicht mehr tragen. Wenn es in manchen Regionen kaum noch Kühe gibt, dann gibt es in der Region auch niemanden mehr, der Klauen schneidet, niemanden mehr, der die Milchkontrolle macht. Dann wird es schwierig, die Milchviehhalter zu organisieren, also Rinderzuchtverbände und dergleichen vorzuhalten.
Man braucht einen bestimmten Sockel an Produktion, damit die Infrastruktur stimmt. Es müssen Menschen da sein, die sich mit der speziellen Technik auskennen. Wir wollen ja nicht, dass anschließend die Wartung von Firmen aus Niedersachsen, aus Nordrhein-Westfalen oder weiß der Teufel woher gemacht wird. Die Herausforderung ist die Bestandssicherung und der Aufbau von Veredlung und der weitere Aufbau der Nahrungsmittelindustrie.
An eine landwirtschaftliche Fläche werden heute sehr viele Ansprüche gestellt. In der Veredlung stehen sie in direkter Konkurrenz zur Energieerzeugung. Dazu sage ich ganz klar - damit bin ich ganz beim Minister -: Die Energieerzeugung über Biogas gehört in bäuerliche bzw. landwirtschaftliche Hände.
- Die Akzeptanz des EEG liegt nicht zuletzt darin begründet, dass viele Menschen - - Jeder, der heute etwas machen möchte, kann durch eine Fotovoltaikanlage selbst vom EEG profitieren. Jeder, der es machen möchte, kann versuchen, sich selbst in diesem Bereich zu engagieren. Das ist gar kein Problem. Deswegen sind viele Menschen dazu bereit, wenn sie auf der einen Seite die Möglichkeit haben, auf der anderen Seite dafür einen etwas höheren Preis zu bezahlen.
Aber bei Biogas sage ich ganz deutlich: Wer darauf aus ist, dass Energiekonzerne oder Kapitalinvestoren die Biogasanlagen im ländlichen Raum übernehmen und damit die Landwirte sozusagen zu Rohstofflieferanten machen, ist bei mir an der falschen Adresse. Damit habe ich ein Problem.
Diesbezüglich müssen wir über viele Konstrukte in diesem Land nachdenken.
Meine Damen und Herren! Zur Energie gehört auch der Wald. Natürlich ist es so, dass wir die Kaskadennutzung bevorzugen. Das ist auch logisch, weil der Rohholzbedarf in Sachsen-Anhalt nun einmal so ist. Wir haben eine sehr starke Holzindustrie, aber nur die Hälfte des Holzes kommt aus Sachsen-Anhalt. Das gehört auch zur Wahrheit.
Deswegen ist das Jammern der Holzindustrie über nicht vorhandene Kapazitäten manchmal auch ein Jammern auf hohem Niveau, weil man das Rohholz organisieren muss. Wir können ein wenig mehr Rohholz in SachsenAnhalt organisieren. Dazu müssen wir aber den Privatwald und vor allen Dingen den Kleinstwald noch einmal in Angriff nehmen.
- Nein, Herr Tullner, wir müssen nicht unbedingt mehr Bäume pflanzen. Wenn wir den vorhandenen Wald optimal nutzen, dann sind wir schon ein ganzes Stück wei
ter. Ich glaube, dann kommen wir auch dazu, dass die Holzindustrie zufrieden sein kann.
Die Ansprüche, die an den Wald gestellt werden, sind vielfältig, vor allem sind sie hochemotional in unserem Land. Deutschland ist nach wie vor das waldreichste Land in Europa. Man glaubt es nicht, aber es ist so. Es ist anteilmäßig waldreicher als Schweden und die anderen skandinavischen Länder. Deswegen ist die Holzindustrie in Deutschland und damit auch in SachsenAnhalt weit verbreitet.
Aber die Stellen, an denen wir ansetzen müssen - - Ich glaube, wir müssen ein wenig mehr auf die Förster hören. Sie sind die Erfinder der Nachhaltigkeit. Die Förster sind diejenigen, die am besten wissen, wie man mit dem Wald umgeht und wie man die Ansprüche von Natur, Nachhaltigkeit und Nutzung in Einklang bringt. Hier müssen wir schauen, wie sich die Waldbesitzer und die Förster verhalten. Die Menschen, die mit dem Wald zu tun haben, wissen das sehr genau. Es nützt überhaupt nichts, wenn wir mehr Waldflächen stilllegen, sondern wichtig ist, dass wir vernünftig mit dem Wald umgehen. Wir müssen ihn nutzen und schützen.
Heute ist viel zu den Themen Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau und Fischerei sowie zur Veredelung von Obst und Gemüse gesagt worden. Das ist alles richtig. Ich will noch zwei Punkte zur Ausbildung hinzufügen.
In Sachsen-Anhalt haben wir nach wie vor eine hervorragende Ausbildung. Die agrarpolitischen Sprecher aller Fraktionen führen jährlich eine Veranstaltung an der Fachschule in Haldensleben durch. Dort sieht man, dass die jungen Menschen, die sich für eine Ausbildung auf dem Gebiet der Landwirtschaft interessieren und diese absolvieren, sehr gut ausgebildet und an der Entwicklung unseres Landes interessiert sind.
Wenn die jungen Menschen dort fertig sind und Abitur haben, macht der eine oder andere vielleicht noch ein Studium und geht nach Halle. Jetzt ist Marco Tullner wieder weg, sonst hätte ich ihn jetzt für seinen Einsatz für die drei Professorenstellen gelobt. Insofern glaube ich, dass wir mit dem wissenschaftlichen Zentrum Mitteldeutschland Halle/DLG sehr gut leben können, mit den Züchtern und mit Gatersleben ein wirkliches Cluster von Biotechnologie, von Ausbildung und von Hochschulbildung im mitteldeutschen Raum haben.
Meine Damen und Herren! Ich muss noch drei Sätze zu den Themen sagen, die ebenfalls angesprochen worden sind. Das eine ist der Flächenverbrauch. Ich glaube, wir sind gut beraten, wenn wir sagen: Jawohl, dort, wo sich Industrie ansiedelt und Arbeitsplätze schafft, müssen wir die Nettofläche zur Verfügung stellen.
Das ist gar keine Frage, sondern die Fragen lauten: Was sind die Ersatz- und Ausgleichsflächen? Was ist rundherum? Was kommt noch hinzu?
Hierbei haben wir in Sachsen-Anhalt einen guten Ansatz gefunden, mit der Möglichkeit des Öko-Kontos, mit der Möglichkeit der Stiftung und mit der Schärfung des Bewusstseins derjenigen, die sich damit beschäftigen, den Flächenverbrauch deutlich zu reduzieren.
Ich glaube, wir können, die verschiedenen europäischen Fördermittel in Zukunft so zu verbinden, dass es möglich ist. Wir können die Wasserrahmenrichtlinie verbinden mit Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Wir können si
cherlich auch versuchen, die Stiftung dort mehr einzubringen. Das wäre unbedingt notwendig. Wir sind an dieser Stelle auf einem sehr guten Weg.
Einen Punkt - diesbezüglich muss ich Herrn Krause widersprechen - möchte ich zum Bodenmarkt ansprechen. Der Boden ist für die Gesellschaft von großer Bedeutung. Die Verteilung von Grund und Boden entscheidet mit darüber, inwieweit sich ländliche Räume selbst organisieren können und ob es regionale Geldkreisläufe gibt oder nicht.
Deswegen ist die Frage, ob die BVVG ausschließlich nach dem Motto verfährt: „Je mehr Geld, desto besser“, gar nicht so entscheidend, wenn man weiß, dass der Anteil der BVVG am Gesamtumsatz von Flächen nicht sehr groß ist. Ich glaube, der Anteil in den neuen Bundesländern beträgt 7 %, in Sachsen-Anhalt ist der Anteil ein bisschen größer. Das heißt aber im Umkehrschluss: Der überwiegende Teil der Flächen wird zwischen Privat und Privat gehandelt. Darüber muss man noch einmal nachdenken. Wir müssen bei dem Verkauf durch die BVVG darüber nachdenken: Wer kauft denn da wirklich? Wer ist eigentlich Gesellschafter und wo fließt das eigentlich hin? Wer hat bislang gekauft?
Wenn ich von manchen Betrieben höre, dass sie gern noch 50 ha kaufen möchten und sich beschweren, weil sie diese nicht bekommen, aber schon 500 oder 600 ha zu Konditionen gekauft haben, die deutlich unter den heutigen Bedingungen liegen, dann frage ich mich auch, wie das zustande kommt. Wir müssen nicht schauen, wie groß der Betrieb ist; das ist gar nicht so entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, wie die Gesellschafterstruktur ist, wie viel Betriebe mit Strohmännern arbeiten und wo es nur vorgeschobene Argumente sind.
Dabei gibt es durchaus einige, die klare Interessen haben - ich will das nicht verallgemeinern -; aber ich warne davor, dass wir uns auf die BVVG fokussieren. Der Großteil des Flächenmarktes findet mengenmäßig außerhalb der BVVG statt. Wenn man das betriebswirtschaftlich rechnet - ich gehe einmal von einem Durchschnittsbetrieb in Sachsen-Anhalt aus -, dann wissen wir alle, dass ein Betrieb mit 300 ha in einer Generation vielleicht 60 ha erwirtschaften kann, wenn er auf einem sehr günstigen Standort liegt, vielleicht 100 ha. Aber er wird nicht in einer Generation oder anderthalb Generationen 300 ha kaufen und diese auch bezahlen können. Das geht nur mit Nachhaltigkeit und nur in Form eines Generationswechsels.
Ich frage mich bei dem einen oder anderen schon: Ist es wirklich sinnvoll, wenn Betriebe - die dann sagen, das will ich alles noch kaufen und das nehme ich jetzt alles auf - Nachfolger haben und diese Nachfolger derart mit Kapitaldienst belastet werden, dass sie nicht mehr über ihr eigenes Leben entscheiden können, sondern gezwungen sind, diesen Weg mitzugehen.
Ich glaube, es gehört auch zur Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Betrieben und zur Verantwortung eines Unternehmers, dass er nachfolgenden Generationen die Möglichkeit lässt, ihr Leben selbst zu gestalten und die Schwerpunkte richtig zu setzen.
Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass wir über lange Zeit in Sachsen-Anhalt eine Pächtersituation haben. Darin liegt die Schwierigkeit. Die Schwierigkeit liegt darin, dass wir einen Generationswechsel haben, dass
viele Erbengemeinschaften entstehen, von denen einzelne sagen, okay, jetzt weg mit dem Acker, und dass dadurch Druck entsteht, etwas kaufen zu wollen, und der Landwirt sagt, ich muss ja kaufen, sonst verliere ich meine Produktionsgrundlage. Aber wer unendlich viel kauft - das haben wir auch schon erlebt - und sozusagen Selbstmord begeht aus Angst vor dem Tod, der hat natürlich auch ein Problem.
Deswegen ist es, glaube ich, ganz gut, wenn wir hingehen und sagen: Jawohl, den Anteil der BVVG wollen wir, wenn es uns möglich ist, übernehmen und nach den Grundsätzen, wie wir es bei der Landgesellschaft machen, versuchen zu verkaufen, zumindest in der Größenordnung. Man muss sich ja auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen halten. Das halte ich für richtig. Es ist auch vernünftig, dass wir sozusagen diesen öffentlichen Markt etwas kanalisieren. Aber ich sage: Ein Großteil und zunehmender Teil des Bodenmarktes wird auch in Zukunft außerhalb dieses öffentlichen Marktes organisiert.
Wenn wir feststellen wollen und dazu ein Gutachten in Auftrag geben, was wir als Land unter den neuen Bedingungen des Föderalismus mit dem Grundstückverkehrsgesetz machen können, dann halte ich das für richtig. Da werden wir dann sicherlich zu Ergebnissen kommen, die dann auch umzusetzen sind.
Das Gleiche gilt letztendlich auch für die Tierhaltung. Tierhaltung braucht in Sachsen-Anhalt drei wichtige Elemente. Die sind von den Landwirten und von den Menschen, die Tierhaltung beantragen und diese Anträge stellen, zu erfüllen. Diese drei wichtigen Elemente heißen: Transparenz, Ehrlichkeit und Kommunikation.
Wer das nicht erfüllt, der muss davon ausgehen, dass das in Zukunft nicht mehr akzeptabel ist. Wenn wir etwas in den letzten Monaten gelernt haben, dann ist es das, dass Sie Projekte nicht mehr durchsetzen können, wenn sie gesellschaftlich nicht mehr akzeptiert sind. Das ist so.
Ich bin überhaupt kein Freund davon zu sagen: Wir fangen jetzt an und diskutieren über andere Bedingungen von Immissionsschutz. Nein, die Gesetzgebung ist ausreichend. Die Immissionsschutzgesetze sind ausreichend. Die Antragsverfahren sind meiner Meinung nach ausreichend. Was uns fehlt, ist zu vermitteln, dass Tierhaltung notwendig ist, zu vermitteln, dass sie der Region dient, und zu vermitteln, dass das, was wir machen, auch ein Stück Selbstbeschränkung ist.
Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, Anlagen zu bauen, zu konzipieren für 50 000 und mehr Tiere. Es kann mir niemand erzählen, dass das ein wirtschaftlicher Vorteil ist. Da ist die Degressionsgrenze längst überschritten. Auch ist es gesellschaftlich nicht akzeptiert.
Diese Anlagen machen den Leuten, die klein und sicher wachsen wollen, die eine vernünftige Produktion haben, die eine Größenordnung haben, wo der Stoffkreislauf gesichert ist, das Leben schwer. Denn heute geht es ja runter bis 1 500, 2 000 Tiere. Dann haben wir sofort jemanden am Hals, der sagt, er will das nicht, egal ob das schädlich ist oder nicht oder ob es dafür tatsächlich objektive Gründe gibt oder nicht.
Deswegen finde ich es gut, wenn der Minister sagt, wir wollen eine gesellschaftliche Diskussion dazu, wir müssen darüber diskutieren, und wenn er so ein Forum ein
beruft, in dem sich alle gesellschaftlichen Gruppen zusammenfinden.
Wer genau rechnet, der kann feststellen - ich nehme wieder diesen 300-Hektar-Betrieb -: Wenn ich den ordentlich bewirtschafte nach ökologischen nachhaltigen Grundsätzen, dann komme ich auf eine Anzahl an Tieren, die irgendwo bei 4 000 bis 5 000 Schweinen und nicht bei 50 000 Schweinen liegt. Das heißt ja nichts anderes als: Natürlich habe ich, wenn ich größere Anlagen baue, größere Transportwege, habe andere Probleme, die entstehen. Die fressen das unter Umständen auf. Denn hier geht es eigentlich nur um Marktmacht.
Die großen Anlagen, die jetzt entstehen, werden ja nicht von denen errichtet, die hier vor Ort investieren. Das sind ja Leute und Investorengruppen, von denen ich mal behaupte, dass die Wertschöpfung damit auch aus dem ländlichen Raum verschwindet.
Damit habe ich ein Problem. Das gebe ich gerne zu. Ich weiß, dass ich das nicht verhindern kann, weil die gesetzlichen Vorgaben so sind.
Aber sich wie Herr Rehhahn hinzustellen und zu sagen, es gibt ein Recht auf Investitionen, damit habe ich ein Problem. Ich sage: Jawohl, jeder hat das Recht zu investieren, wenn es im Rahmen der Gesetze ist. Aber er muss auch dafür sorgen, dass er das, was er investiert, akzeptabel an die Bevölkerung heranträgt.
Das schönste Beispiel, das wir im Moment gehabt haben, ist Güsten, wo durch eine Versammlung die ganze Geschichte gekippt ist, durch falsche Kommunikation, durch falsches Management, durch falsche Transparenz und vielleicht auch ein bisschen durch die Überheblichkeit derjenigen, die da etwas machen wollten. So geht es sicherlich nicht. Ich hoffe, dass daraus die Menschen, die Tierhaltung betreiben wollen, gelernt haben.
Der letzte Punkt, den ich habe, ist natürlich die Frage der weiteren Entwicklung der GAP, der gemeinsamen Agrarpolitik. Es ist alles richtig, was hier zu diesem Thema gesagt worden ist.
Ich glaube auch, dass die Vorschläge noch nicht so weit ausgereift sind, dass man sie wirklich diskutieren kann. Vor einem warne ich - diesem Trugschluss soll man sich nicht hingeben -, nämlich davor, dass man glaubt, das über Arbeitskräfte organisieren und diese in die Förderung einbeziehen zu können. Arbeitskräftebedarf oder Arbeitskräfte, wie Herr Krause das hier gesagt hat.
Wer will das wirklich kontrollieren? Wer will dann sagen, ist es eine Vollzeitarbeitszeitkraft, ist es eine Teilzeitarbeitskraft? Wer will denn gucken, wie viel Arbeit wir wirklich brauchen? Wer will das administrieren?
Dann werden wir nicht am 12. Dezember oder am 30. Dezember Prämien bekommen, dann werden wir sie vielleicht im April oder im Mai des nächsten Jahres bekommen, weil es gar nicht händelbar ist. Und es öffnet denjenigen Tür und Tor, die an der Stelle die Möglichkeiten ausschöpfen.
Wenn wir weitermachen in der Form, wie wir jetzt die Anträge organisieren, wenn wir weitermachen, dann kriegen wir die gleichen Instrumente und die gleichen Mechanismen wie bei der Steuergesetzgebung. Es wird immer dicker. Es wird immer schwerer zu kontrollieren
und der Missbrauch wird immer größer. Das wollen wir uns nicht antun.
Deswegen ist meine Forderung an dieser Stelle ganz klar: Klare Vorstellungen des Kommissars zu Bürokratieabbau, und zwar konkret, nicht allgemein, sehr konkret, und klare Vorstellungen dazu, wie die Landwirtschaft in Zukunft weiter gefördert wird,
und ganz klar kein Greening in der ersten Säule. Die zweite Säule ist dafür da. Keine Vermischung von erster und zweiter Säule.
Das sind Forderungen, die, glaube ich, für uns wichtig sind neben den Forderungen, die hier richtigerweise genannt worden sind, was Obergrenze oder Degression angeht. Wir haben ja schon eine Degression. Insofern haben wir uns da nichts vorzuwerfen.
Erst einmal müssten andere EU-Länder auf den Stand kommen, den wir haben, auch was die Entkoppelung angeht. Dann wären wir schon ein ganzes Stück weiter. Da gibt es noch eine Menge zu tun. Vielleicht ist das auch der Grund dafür, warum sich der Kommissar an dieser Stelle so schwer tut.
Meine Damen und Herren! Der ländliche Raum, die Landwirtschaft in Sachsen-Anhalt steht vor Herausforderungen. Aber sie hat riesige Chancen, in Europa und in Deutschland eine entscheidende Rolle zu spielen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Richtig. Das ist aber klassisch Krause, der zwei verschiedene Dinge vermischt.
- Ja, das war der Klassiker.
- Ja, Herr Krause, die - -
Herr Krause, die Betroffenheit des einzelnen Betriebes ist unabhängig von dem, was ich gesagt habe. Das ist so, ja.
Aber es ist auch so, dass 1990 oder 1991 die von Ihnen jetzt auch in Ihrer Rede gelobten und zum Teil zu Recht gelobten Betriebe einen deutlich höheren Anteil an BVVG-Flächen pachten und bewirtschaften konnten als andere. Dass die heute von der Frage der BVVGVerwertung viel stärker betroffen sind, ist völlig klar.
Aber auch 1991/1992 war klar, dass Pacht heißt: Nutzungsüberlassung auf Zeit. Auch das gehört zur Wahrheit.
Es gab in den Jahren 1991 und 1992 kein Recht - für niemanden, für keine Rechtsform -, dass anschließend 100 % dieser Flächen auch gekauft werden können. Wer richtigerweise solche Pachtverträge abgeschlossen hat und heute den Anspruch nach dem EALG, den begünstigten Flächenerwerb, wahrgenommen hat, der hat in der Regel schon eine Grundstruktur in seiner Fläche, die nicht ganz schlecht ist.
Dass es Einzelbetroffenheiten gibt, ist doch ganz klar. Darüber muss man auch reden. Das hat auch etwas mit der Stellung des Betriebes in der Region zu tun. Das ist völlig klar, das negiere ich nicht.
Aber wenn sich viele hier hinstellen und sagen: „Wer BVVG-Flächen hat, der muss auch das Recht haben, diese zu kaufen“, dann muss ich sagen: Es gibt auch eine ganze Menge Betriebe, die gar keine BVVG-Flächen haben und demzufolge auch keine kaufen können. Die stehen aber nicht hier. Deswegen passt das, was Sie gefragt haben, nicht wirklich zusammen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kollegen und Kolleginnen! Der Nationalpark ist eine Erfolgsgeschichte. Heute konnte man in der Zeitung lesen, dass in Nordhessen ein Luchs mit seinen Jungen gesichtet worden ist, der offensichtlich aus dem Harz stammt.
- Ja, durchaus ein ausgewanderter, ein Westluchs.
- Ja, wahrscheinlich. Aber Scherz beiseite. - Ich glaube, das ist eine wirkliche Erfolgsgeschichte. Die Arbeit des Nationalparks ist hervorragend; sie wird immer besser, was sich auch daran zeigt, dass die Kommunikation zwischen dem Nationalpark und der Bevölkerung in den betroffenen Orten stattfindet, etwa durch regelmäßige Nationalparkgespräche und dergleichen mehr. Der Nationalpark ist ein Wirtschaftsfaktor sondergleichen und dient natürlich auch dem Naturschutz und den Zielen, die wir damit verfolgen.
Insofern danke ich auch den Mitarbeitern, die in Zusammenarbeit mit den niedersächsischen Kollegen diese Gesetzesanpassung nicht nur beraten, sondern auch gut verhandelt haben. Einige Dinge mussten im Ausschuss revidiert werden. Wir haben einige Dinge geregelt, die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst gekommen sind. Insofern ist es, denke ich, ein gutes Gesetz.
Ich will noch einmal darauf eingehen, dass uns vorgeworfen wurde, wir hätten im Vorfeld die Institutionen nicht ausreichend berücksichtigt. Das stimmt so nicht; denn im Ausschuss, in der Anhörung ist eigentlich alles noch einmal zutage gekommen. Das ist auch der richtige Weg. Das ist die Stelle im parlamentarischen Verfahren, an der das gemacht wird. Ich glaube, wir haben uns vorbildlich verhalten.
Auch in der Frage der Anpassung an die Gebietsreform ist, glaube ich, richtig und gut entschieden worden. Im Ausschuss ist ausgiebig darüber diskutiert und hinreichend erklärt worden, warum das so sein sollte, wie es darin steht, weil wir auch sehr unterschiedliche Begrifflichkeiten an der einen oder anderen Stelle haben.
Ihnen liegt deshalb ein Gesetz vor, das der Zustimmung dieses Hauses würdig ist. Ich hoffe, dass wir es heute so verabschieden. Ich wünsche dem Nationalpark mit seinen Angestellten und seinen Möglichkeiten alles Gute. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herrn! Dieses Gesetz ist wahrlich an wenigen Stellen noch verbesserungsfähig. Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der ordentlich mit den Betroffenen, mit den Verbänden, mit den Anglerverbänden abgestimmt worden ist.
Dieser Gesetzentwurf enthält auch heute schon die wesentlichen Bestandteile und die Dinge, die notwendig sind, nämlich die Reaktion auf erhöhte Wildbestände und auf Verkehrsunfälle durch Wild, aber auch die ver
einfachten Abschlussregelungen und nicht zuletzt die Fragen, wie wir mit der Selbstverwaltung umgehen wollen und wie die Landkreise durch die Funktionalreform dann auch dazu in die Lage versetzt werden.
Im Fischereigesetz gilt etwas Ähnliches. Es ist wichtig, dass wir die Frage der Fischereiprüfung für Jugendliche derart regeln, wie sie jetzt schon in diesem Gesetzentwurf steht, weil wir selbstverständlich Interesse daran haben, die Jugendlichen an die Anglerei heranzuführen. Letztlich sind die Angler nicht nur Angler, sondern auch Gewässerpfleger
- natürlich -, und deswegen macht es Sinn.
Zu dem Antrag der FDP ist zu sagen - das belustigt die FDP offenbar mächtig -,
dass die Anliegen des Anglerverbands und der Verbände an dieser Stelle berechtigt sind
und dass wir wirklich darüber diskutieren müssen, wie wir das Problem lösen. Denn die Kormorane sind tatsächlich ein gutes Beispiel für einen gelungenen Artenschutz, solange er denn notwendig war. Aber wir müssen irgendwann einmal die Kurve kriegen und feststellen, dass wieder ein Gleichgewicht hergestellt werden muss. Darüber wollen wir im Ausschuss diskutieren und deswegen beantragen auch wir die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN impliziert, dass wir als Politiker Möglichkeiten hätten, das gesetzlich zu regeln. Das ist offensichtlich nicht so. Das haben wir festgestellt. Trotzdem ist das Anliegen richtig. Richtig ist insbesondere, dass es darum geht, dass das Eigentum, das Recht auf Eigentum und die Haltefunktion geschwächt werden.
Natürlich wird ein Kleinstwaldbesitzer, der in jedem Jahr für die Berufsgenossenschaft, die Grundsteuer und öffentliche Abgaben mehr zahlen muss, als er hat, schnell sagen: Dann verkaufe ich das. Das wollen wir nicht. Ich halte nach wie vor eine breite Streuung des Eigentums, auch des Waldeigentums, gesellschaftspolitisch für wichtig und für richtig; denn sie trägt zur Stabilität unse
rer Gesellschaft bei. Daher müssen und sollten wir uns auch damit beschäftigen.
Aber der Schlüssel dazu liegt eindeutig in der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft. Dabei ist die Solidarität des gesamten Berufsstandes der Land- und der Forstwirtschaft gefordert. Diese scheint mir in diesem Fall nicht wirklich gegeben zu sein; denn die Vertreterversammlung könnte beispielsweise auch einen Grundbeitrag festlegen, der unter 40 € liegt, sodass man in gewisser Weise eine Entlastung schaffen würde.
Ein Beitrag von 40 € hört sich erst einmal nicht viel an; aber für einen Kleinstwaldbesitzer von einem halben Hektar sind 40 € plus Grundsteuern plus anderer öffentlicher Abgaben an den Unterhaltungsverband in der Summe schnell mal 60, 70 €, die jedes Jahr anfallen.
Wenn man einen jungen Wald hat, der noch 50, 60, 80 Jahre braucht und keinen Ertrag bringt, sondern nur Pflege erfordert und öffentliche Leistungen bringt, dann ist es nur eine Frage der Zeit, dass man, wenn Investoren kommen und den Wald kaufen wollen, sagt: Ich verkaufe ihn jetzt.
Das wollen wir alle nicht. Deshalb ist die Befassung damit richtig, aber sie kann nur appellativen Charakter haben. Wir werden es gesetzlich nicht regeln können, sondern wir werden versuchen müssen, mit den Betroffenen und vor allen Dingen auch mit den Vertretern unseres Landes in den Gremien der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zu reden, um sozusagen eine branchenweite Solidarität zu erzielen, damit an dieser Stelle für die betroffenen Kleinstwaldbesitzer, um die es im Wesentlichen geht, eine Lösung zur Erhaltung des Eigentums gefunden wird.
Deshalb ist die Befassung damit durchaus richtig. Wir wollen das unterstützen. Deswegen bitte ich um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Vielen Dank.
Lieber Kollege Krause, das ist wirklich eine Rede gewesen, die 20 Jahre nach dem Mauerfall dieses Hohen Hauses nicht mehr würdig ist.
Wie man eine geschichtliche Darstellung in dieser Form verfälschen kann,
das ist wirklich unglaublich.
Sie wissen ganz genau, dass nach dem ELAG alle, die jetzt bis zum Schluss gewartet haben, schon viel eher hätten kaufen können und auch zu anderen Preisen. Auch wissen Sie ganz genau, dass der Anteil der BVVGFlächen bei den juristischen Personen,
für die Sie ja offensichtlich heute sprechen, deutlich über 50 % liegt und dass der Anteil dessen, was sie hätten kaufen können, was die Bodenpunkte angeht, deutlich über dem liegt, was die Alteigentümer erwerben konnten. Insofern ist das schon ein starkes Stück hier. Und zu sagen und wieder so zu tun, als ob die Bodenreform ausschließlich Nazis und Kriegsverbrecher enteignet hätte, das ist die Höhe.
Hier sind Betriebe und Menschen enteignet worden,
die - Sie haben es ja richtig gesagt - im Wesentlichen im Besitz von Flächen von weniger als 100 ha waren. Es war ein ideologischer Rachefeldzug einer stalinistischen Regierung, die das vollzogen hat, was im Rahmen der Bodenreform geschah.
Wir haben auch in den alten Bundesländern eine Bodenreform gehabt. Nur: Da ging es tatsächlich rechtsstaatlich zu. Zwar kam es auch zu Enteignungen, aber immer mit Entschädigungen. Es gab also in den alten Bundesländern eine Bodenreform, in deren Rahmen auch Siedler umgesiedelt und Flüchtlinge mit Land bedacht wurden.
Das hier jetzt anders darzustellen und zu sagen, es seien ausschließlich Kriegsverbrecher und Nazis gewesen, stimmt realistisch und mit Blick auf die geschichtliche Wahrheit nicht.
Frau Präsidentin! Meine lieben Kollegen! Um es vorneweg zu sagen: Es gibt keine Revision der Bodenreform. Die einzige Revision der Bodenreform, die stattgefunden hat, war Mitte der 50er-Jahre nach der Bodenreform durch die SED, indem sie die Neusiedler und Neubauern in die LPG getrieben hat und letztlich denjenigen, die nicht in der Landwirtschaft tätig waren, den Boden gleich wieder weggenommen hat. Das war die einzige Revision, die es gegeben hat.
Was steht denn eigentlich im Koalitionsvertrag drin? - Ich muss sagen, dass ich den Kollegen Krause nicht richtig verstanden habe. Er hat eigentlich gar nicht zu dem Antrag gesprochen, sondern den Antrag sozusagen nur als Vehikel benutzt, um noch einmal deutlich zu machen, wie toll all das sei, was Sie hier fordern. Aber zum Antrag ist eigentlich gar nicht so viel gesagt worden.
Was steht denn im Koalitionsvertrag? - Darin steht, dass man die berechtigten Ansprüche der Alteigentümer von
einer Arbeitsgruppe gegebenenfalls noch einmal überprüfen lassen will.
Was heißt das? - Das heißt nicht, dass die Ansprüche der Alteigentümer angehoben werden. Das ist aus meiner Sicht vielmehr ausschließlich der Tatsache geschuldet, dass die Werte, die für die Alteigentümer festgestellt und ihnen beschieden worden sind, heute nur noch halb so viel Wert sind wie zu dem Zeitpunkt, zu dem sie sie bekommen haben. Das ist der große Unterschied zu dem, was Sie vorhin gesagt haben.
An dieser Stelle hat die Verwaltung die Abarbeitung der Entschädigungsansprüche nicht schnell genug geschafft - aus welchen Gründen auch immer. Weil sie dabei die aktuellen Kaufpreise zugrunde legt, sind die Ansprüche, gemessen in Hektar, immer kleiner geworden. Es gibt viele Alteigentümer, die einen Anspruch auf 40 ha oder 50 ha gehabt haben, die heute aber nur noch einen Anspruch auf 20 ha oder 25 ha haben.
Warum soll man das nicht überprüfen? Ich finde das absolut in Ordnung. Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn das möglich und die Fläche vorhanden ist. Die wäre im Jahr 2004 auch vorhanden gewesen.
Im Übrigen ist es so, dass wir gar nicht mehr über so große Flächen frei verfügen können, wie Sie hier glauben machen wollen. Der Anteil dessen, was von der BVVG wirklich noch zu veräußern ist, ist relativ klein.
Weil vorhin auch von Herrn Hauser schon zitiert worden ist, will ich das auch gern tun und auf eine Literatur hinweisen, in der Sie auch vorkommen, Herr Krause. Ich habe das Buch vor einigen Jahren einmal gelesen. Es hat den Titel „Jetzt zupacken! Junkerland gehört in Bauernhand! - Eine Abhandlung zur Bodenreform in Sachsen-Anhalt“.
Darin stehen auch ein paar interessante Artikel bzw. Zeitungsausschnitte von Ihnen, die sich jeder einmal zu Gemüte führen könnte. Darin steht eindeutig: Der KPD ging es in den Jahren 1945/1946 um die Veränderung der Gesellschaft. Auch die Bodenreform war Mittel zu diesem Zweck.
Daran wird schon deutlich, dass es hierbei ganz klar um gesellschaftspolitische Ziele ging, ganz klar nicht um Nazi- und Kriegsverbrecher, sondern darum, die Gesellschaft zu verändern und Eigentümer entschädigungslos zu enteignen.
Deswegen ist das, was im Koalitionsvertrag steht, ein Akt der Gerechtigkeit. Es ist ein Akt der Gerechtigkeit, noch einmal zu überprüfen, ob man denjenigen, die damals die Betroffenen waren, die Leid erlitten haben und die vertrieben worden sind, tatsächlich Gerechtigkeit zuteil werden ließ im Sinne dessen, was im Jahr 1990 Konsens war. Dann hätte das Gesetz nicht Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, sondern Gesetz über den verbilligten Verkauf an bewirtschaftende Betriebe geheißen. - Nein, es ging um die Alteigentümer. Es ging darum, Gerechtigkeit herzustellen und eine gewisse Entschädigungsleistung zu erbringen. Deswegen ist es richtig, dass wir das überprüfen.
Ich bin nicht weit weg von Jürgen Barth, wenn ich sage, dass ich auch der Auffassung bin, dass dabei nicht so wahnsinnig viel herauskommen wird, weil die Rechtslage heute so gefestigt ist, dass es schwierig sein wird,
Verbesserungen zu erreichen. Aber trotzdem ist es der Mühe wert.
Deswegen ist es ein richtiges Zeichen der neuen Bundesregierung an die Alteigentümer. Sie sind Teil dieser Gesellschaft. Sie sind auch nicht die anderen - wer hat das vorhin gesagt? -, sondern sie gehören zu uns. Sie gehören zur Geschichte dieses Landes und sie haben ein Recht auf Gleichstellung und auf gleiche Ansprüche. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Ich glaube, in der jetzigen Situation des Landes darf es keine Tabus geben; was den Haushalt angeht, darf es keine Tabus geben, keine Denktabus und keine Tabus in Bezug auf Fragen, wie man den Haushalt ordentlich organisiert.
Das heißt nicht, dass man einfach drauflos Immobilien verkauft, verscherbelt oder sonst etwas macht. Aber klar ist - ich glaube, darüber sind wir uns alle einig -, dass die Immobilien - nicht der Wald, sondern die Immobilien - veräußert werden können und sollen. Das ist absolut sinnvoll.
Allerdings ist die Immobilie Haferfeld, weil sie so groß ist und sich in einer Einzellage befindet, in wirtschaftlicher Art und Weise schwierig zu verwerten, sodass man sie wahrscheinlich ohne ein Gesamtkonzept nicht veräußern kann. Wie viel man dazu veräußern muss, ist völlig offen. Das ist hier auch schon gesagt worden.
Ich finde es richtig, dass man so herangeht und sagt: Wir geben die Option. Aber wir sagen nicht: Wir werden jetzt 560 ha Wald dazu verkaufen. Wir geben die Option zu sagen: Wir reden auch über Wald.
Wenn sich dann Leute finden, die sagen, sie machen mit der Immobilie etwas Vernünftiges, sodass sie nicht verfällt, dann ist das im Interesse der Gemeinde, damit dort keine Ruine steht. Wenn sie ein Konzept vorlegen, das diese Immobilie in Bewirtschaftung hält, dann kann es unter Umständen sinnvoll sein, auch Wald dazu zu veräußern. Es darf aber nicht zur Regel werden; das ist, so glaube ich, der entscheidende Punkt. Es darf nicht zur
Regel werden, dass wir Immobilien mit Wald aufhübschen und dann verkaufen. Das kann es nicht sein.
Aber wir müssen der Gesamtverantwortung Rechnung tragen. Meine und unsere Meinung dazu ist, dass man ab und zu auch über unkonventionelle Dinge reden können muss. Da gibt es sicherlich einen Dissens mit unserem Koalitionspartner. Aber ich glaube, wenn man die Dinge vernünftig und genau betrachtet, dann könnte man zu einem Kompromiss kommen.
Ich glaube, es ist richtig, dass noch nicht alle Alternativen dazu geprüft worden sind. Deshalb sollten wir auch im Ausschuss - deswegen beantragen wir die Überweisung an den Ausschuss - verschiedene Optionen und Modelle bereden und auch die Art und Weise, wie wir mit den Erlösen umgehen müssen und können.
Im Haushalt ist eigentlich nur eine Sonderabführung des Landesbetriebes Forst vermerkt. Ob diese nun aus den Immobilienverkäufen und Waldverkäufen kommt oder auch aus anderen Quellen, ist eine andere Frage. Darüber kann man sich auch noch einmal unterhalten.
Es darf aber nicht dazu führen, dass sich der Landesforstbetrieb an dieser Stelle umstrukturieren müsste oder Schaden nehmen würde. Das sehe ich aber im Moment nicht. Ein Punkt, der für mich zumindest bedenkenswert wäre, ist, dass der Landesforstbetrieb in seiner Form und in seiner Wirtschaftlichkeit nicht eingeschränkt werden darf. Denn wir alle wissen, dass der Landesforstbetrieb in den letzten Jahren erheblich zum Landeshaushalt beigetragen hat. Das kann er auch in Zukunft tun. Insofern ist es richtig, dass wir uns im Ausschuss darüber unterhalten.
Herr Czeke, Sie haben vorhin gesagt, dass der Wald nicht nur ein Wirtschaftsgut ist. Aber er ist eben auch ein Wirtschaftsgut, und zwar ein wesentliches Wirtschaftsgut. Wir werden uns über die Bewirtschaftung von Wald natürlich auch im Rahmen des Klimaschutzes und der Klimastrategie sowie über die Intensität der Waldbewirtschaftung unterhalten müssen.
Ich bin gespannt, wie die Linken an dieser Stelle weiter argumentieren, ob dann jeder stillgelegte Hektar Wald ein guter Hektar ist oder ob wir nicht im Interesse des Klimaschutzes den Wald an der einen oder anderen Stelle intensiver bewirtschaften müssen als CO2-Speicher für unsere Zukunft.
Insofern bitte ich um die Überweisung an die Ausschüsse. Der Alternativantrag der FDP-Fraktion geht in die gleiche Richtung. Ob wir diesen nun ablehnen oder ebenfalls überweisen, ist an dieser Stelle eigentlich egal. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich habe gerade deutlich gemacht, dass das nicht zur Regel werden darf, aber dass das eine das andere nicht ausschließt. Aber regelhaft Wald dazu zu verkaufen, ist auf jeden Fall falsch.
Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Nachdem die Opposition in Person von Herrn Lüderitz die Dinge, die sie sagen wollte und sagten musste, noch einmal kundgetan hat und nach der Diskussion in den Ausschüssen, in der das, was durch den Gesetzentwurf geregelt werden soll, selbst von der LINKEN nicht als falsch bezeichnet wurde, sondern als richtig, zwangsläufig und nicht zu korrigieren dargestellt worden ist, kann man den Tagesordnungspunkt eigentlich kurz abhandeln und dem Gesetzentwurf zustimmen. In diesem Sinne möchte ich uns keine Zeit stehlen, damit wir zügig vorankommen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kollegen! Lieber Johann, du machst es einem nicht leicht, nach dir zu sprechen; man muss erst einmal wieder herunterkommen.
Ich habe zur gestrigen Debatte, auch zum gestrigen Antrag der LINKEN doch einen erheblichen Widerspruch ausgemacht. Wenn DIE LINKE gestern gefordert hat, die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft in SachsenAnhalt zu stärken, und dazu eine konkrete Bundesratsinitiative fordert, heute jedoch einen genau entgegengesetzten Antrag stellt, nämlich die Wettbewerbsfähigkeit einzuschränken, die Möglichkeiten einzuschränken, dann kann ich nicht mehr nachvollziehen, auf welcher Linie wir hier eigentlich sind.
Wir begrüßen natürlich ausdrücklich die Investitionen in die Tierhaltung in Sachsen-Anhalt; denn es geht nicht nur um Schweine, sondern allgemein um Tierhaltung. Wenn man sich den Antrag der LINKEN genau ansieht, stellt man fest, dass es dabei nicht im Wesentlichen um die großen Anlagen geht, sondern darum, die allgemeine bäuerliche, die allgemeine landwirtschaftliche Tierproduktion einem Raumordnungsverfahren zu unterwerfen. Dem kann man absolut nicht zustimmen.
- Das ist der Inhalt dieses Antrages. Darin steht, dass alle Vorhaben zur Errichtung von Tierproduktionsanlagen, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, einem Raumordnungsverfahren zu unterziehen sind. Das fängt zum Beispiel bei 2 500 Schweinen oder anderen Größenordnungen an, die in der normalen landwirtschaftlichen Produktion in Sachsen-Anhalt durchaus gängig sind. Das kann es wohl nicht sein.
Wir haben in Sachsen-Anhalt schon heute Genehmigungsverfahren, die anderthalb Jahre dauern. Man kann darüber streiten, ob das so lange dauern muss. Ich halte es aber durchaus für richtig, dass ordentlich geprüft wird, damit es anschließend keine Rechtsstreitigkeiten gibt und damit es anschließend nicht die Möglichkeit gibt, die bestehenden, mit erheblichem Investitionsbedarf errich
teten Anlagen auf dem Klageweg wieder zu eliminieren bzw. dort Rechtsunsicherheit zu schaffen.
Natürlich ist es so, dass Großanlagen heute, wenn sie ordentlich geprüft und ordentlich genehmigt sind, umweltrechtlich unbedenklich sind. Das ist doch völlig klar. Wir in Sachsen-Anhalt wären doch mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir nicht dafür sorgen würden, dass die Tierproduktion in diesem Land wieder deutlich zunimmt. Das hat ja nicht nur Arbeitsplatzgründe - das ist ein vorrangiger Grund.
Es wird zwar immer argumentiert, dass mit diesen Anlagen gar keine Arbeitsplätze entstünden, aber man muss doch einmal sehen, was daran hängt. Daran hängt eine ganze Menge: Transport, Verarbeitung, Schlachtung, Tiertransportwege. Das alles sind deutliche Arbeitsplatzargumente.
Eines kann ich überhaupt nicht verstehen: Sie wollen keine Kohlekraftwerke im ländlichen Raum, Sie wollen keine Tierproduktion im ländlichen Raum. Wovon sollen wir im ländlichen Raum dann leben? Ich kann es nicht mehr nachvollziehen.
Natürlich ist es so, dass wir bei den übergroßen Anlagen andere Probleme haben. Wir haben Probleme in den Dörfern, die mit dem Transport zusammenhängen. Man muss unter Umständen tatsächlich über die mit dem Gülletransport zu überwindenden Entfernungen nachdenken.
Das sind Fragen, die zwar auftauchen, aber sie haben nichts mit der Raumordnung zu tun. Das sind Fragen, die im Verfahren auch heute schon behandelt werden; denn in jedem UVP-Verfahren, in jedem BImSch-Verfahren müssen Sie die Stoffströme einer solchen Anlage darlegen, müssen Sie genau erklären, wie viele Transporte am Tag dorthin gehen, müssen Sie erklären, wohin sie anschließend gehen. Sie müssen bezüglich all der Dinge, die Sie heute hier angesprochen haben, ordentlich argumentieren.
Deswegen sind wir der Auffassung, dass die Genehmigungsverfahren, die wir in Sachsen-Anhalt haben, für die Produktionsanlagen ausreichend und dem Wettbewerb in Sachsen-Anhalt für die Tierproduktion angemessen sind und den Wettbewerbsstandort stärken. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Wettbewerbsfähigkeit in Sachsen-Anhalt ist wichtig. Sie ist auch strukturell in der Landwirtschaft sicherlich gegeben. Aber was heißt Wettbewerbsfähigkeit und in welchem Verhältnis steht diese wozu?
Soeben ist darüber diskutiert worden. Es nützt überhaupt nichts, wenn man wettbewerbsfähig ist, aber trotzdem kein Geld verdient, weil die Märkte so sind, dass man kein Geld verdienen kann. In dieser Situation befinden sich die Landwirtschaft und insbesondere die Milchwirtschaft derzeit in Sachsen-Anhalt. Trotz guter Strukturen, trotz bester Betriebe und trotz bester Leistungen wird in der Milchwirtschaft derzeit kein Geld verdient. Deshalb ist es wichtig, auch weiterhin zu ver
suchen, flächendeckend Landwirtschaft und Milchviehproduktion zu erhalten.
Die Marktentwicklung wird in den nächsten Jahren - das ist völlig klar und auch vorhersehbar - viel volatiler werden, das heißt, die Schwankungen werden deutlich größer werden, als sie es bislang sind. Darauf muss man sich einstellen. Einige Dinge wurden bereits genannt und sind auch wichtig wie zum Beispiel die steuerlichen Fragen, die Vorauszahlung und die Rücklagenbildung.
Wir müssen schauen, in welcher Form, in welchem Zeitraum und in welchem Rhythmus wir das organisieren können. Deswegen glaube ich, dass wir im Ausschuss über diese Fragen und über die Einzelheiten diskutieren müssen.
Es macht überhaupt keinen Sinn, eine Bundesratsinitiative zu starten, nur damit man etwas gestartet hat, nur damit wir nach außen beweisen oder darlegen können, wir hätten etwas getan, obwohl es keine Aussicht auf Erfolg hat. Man muss sich schon sehr intensiv und detailliert mit diesen Fragen auseinandersetzen.
Steuerliche Fragen wie beim Agrardiesel sind wichtig und denen müssen wir nachgehen. Darin besteht kein Unterschied zwischen uns. Wir haben aber derzeit keine Mehrheit dafür.
In den Bundestag ist gestern oder heute - ich weiß es nicht genau - ein Gesetzentwurf eingebracht worden, nach dem die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit erhalten sollen, den Selbstbehalt beim Agrardiesel zu erstatten. Der Selbstbehalt beträgt 350 €.
Jeder weiß, was dann passieren wird: die Rückerstattung wird bundesweit zentral erfolgen. Jeder Landwirt muss irgendwo einen Antrag stellen, damit er diese 350 € zurückbekommt. Wenn der Antrag bearbeitet wird, dann entstehen Bürokratiekosten, und wir stellen uns hin und fordern ständig Entbürokratisierung. - Das ist das eine.
Das Zweite ist: An dieser Stelle wird das, was der Bund machen müsste, auf die Länder verlagert. Es beginnt ein Wettbewerb zwischen den Ländern, wer es macht und wer es nicht macht, und wer es nicht macht, der kriegt, auf gut Deutsch gesagt, von seinen Landwirten eine übergezogen, obwohl es an der Stelle nicht zielführend ist.
Das sind Fragen, die beim Bund angesiedelt sind. Aber wir als Land können auch etwas tun. Es ist nicht so, dass die Landesregierung nicht handelt, sondern die Landesregierung hat an dieser Stelle gehandelt. Wir haben beim Health-Check und bei den Dingen, die dort neu geregelt worden sind, im Einvernehmen mit dem Berufsstand Lösungen gefunden, und zwar solche Lösungen, die dem Berufsstand helfen. Ich habe vom Berufsstand nicht gehört, dass man damit unzufrieden wäre. Insofern ist es nicht so, dass die Landesregierung diesbezüglich nichts macht.
Aber zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Nachhaltigkeit - das sind Stichworte, die im Antrag stehen - gibt es noch ein paar andere Dinge zu sagen. Wir können die Wettbewerbsfähigkeit und die Nachhaltigkeit im Land auch dadurch steigern, dass wir den Flächenverbrauch vermindern, dass die Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft besser werden, dass die Produktionsbedingungen bzw. die Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt besser werden, dass wir entbürokratisieren und
dass wir Akzeptanz bei den Kommunen finden. Morgen werden wir uns über Tieranlagen unterhalten. Auch das ist eine Frage der Wettbewerbsfähigkeit.
Wir werden aber auch darüber diskutieren müssen, ob es zielführend ist, dass beispielsweise der BUND bei jeder Tierhaltungsanlage, die im Land entstehen soll, einen Rechtsanwalt losschickt, der prüft, ob man dagegen etwas tun kann. Auch das gehört zur Akzeptanz und zur Solidarität mit der Landwirtschaft und mit dem ländlichen Raum.
Es ist schon erstaunlich, dass wir noch vor einigen Jahren berechtigterweise - das kann man nachvollziehen - Proteste gegen sehr große Tieranlagen hatten, jetzt aber gegen fast jede Anlage, die irgendwo beantragt wird, Gerichtsverfahren angestrengt werden. Es ist nicht so, dass die Bevölkerung Sachsen-Anhalts ihre Auffassung in wenigen Jahren völlig umgekehrt hat, sondern das ist insbesondere dem BUND zuzurechnen.
Viele Fragen in diesem Antrag richten sich an die Bundesregierung, einiges können wir selbst tun. Wir sollten darüber diskutieren. Wir müssen das sehr intensiv machen und dabei ins Detail gehen. Deswegen glaube ich, dass unser Änderungsantrag richtig ist, darüber im Ausschuss zu beraten.
Ich beantrage, den Antrag der Fraktion der LINKEN abzulehnen und unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Ergebnis des Gesundheitschecks, den wir erlebt haben, müssen wir feststellen, dass es - wenn wir es auch nicht grundsätzlich verhindern konnten - doch gelungen ist, das Volumen gegenüber den Vorstellungen der EU-Kommission um etwa zwei Drittel zu senken. Das heißt, in der Modulation ist jetzt nur noch ungefähr ein Drittel von dem, was ursprünglich einmal geplant war. Es ist sicherlich erst einmal ein Erfolg, dass wir nicht so viel moduliert haben, wie vorgesehen war.
Wir hatten uns ja darauf verständigt - das ist unsere gemeinsame Position -, dass wir das eigentlich gar nicht wollten. Nun haben wir es. Wir können es nicht mehr ändern. Wir haben dafür in Brüssel bei unseren EUPartnern keine Mehrheit gefunden. Deswegen müssen wir jetzt das Beste daraus machen.
Ich glaube aber, dass das, was wir haben, auch eine Chance ist, weil wir nämlich zumindest erreicht haben, dass die Mittel in der Region bleiben. Wenn die Mittel in der Region bleiben, bedeutet das nichts anderes, als dass diejenigen, die eine hohe Modulationsrate haben, auch über die meisten Mittel für die Modulation verfügen.
Ich möchte dazu ein Beispiel anbringen: Das Land Hessen hat nicht einmal Modulationsmittel in Höhe von 1 Million €; wir haben ungefähr 23 Millionen € an Modulationsmitteln. Daran sieht man die Ungleichgewichtung bzw. die unterschiedlichen Strukturen, die sich darin widerspiegeln.
Was machen wir jetzt mit diesen Modulationsmitteln? Das ist die spannende Frage, über die im Ausschuss beraten werden soll. Wie wollen wir damit umgehen? Und wie wollen wir diese Mittel kofinanzieren?
Es ist ein Erfolg der Beratungen, dass wir die Mittel nicht zu 25 %, sondern nur zu 10 % kofinanzieren müssen. Das ist gerade für uns in den neuen Bundesländern ein wichtiger Punkt; denn bei 25 % wäre es uns wahrscheinlich sehr schwer gefallen, die freiwerdenden Mittel tatsächlich kozufinanzieren. So bin ich guter Hoffnung, dass wir im Gespräch mit dem Finanzminister an der Stelle zu einem Ergebnis kommen werden und die Mittel tatsächlich umsetzen.
Was können wir damit tun? - Ich bin der Meinung, wir müssen diese Mittel zielgerecht und zielgenau dahin bringen, wo wir für die zukünftige Entwicklung der Landwirtschaft und in den ländlichen Räumen in Sachsen Anhalt einen Bedarf daran haben.
Ein solcher Bedarf besteht in der ländlichen Infrastruktur. Das ist klar. Ich nenne als Beispiel den Wegebau. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Milchfonds finanziell aufzufüllen und ihn entsprechend auszugestalten.
Der Milchfonds ist etwas, das wir gefordert haben. Das ist jetzt Wirklichkeit geworden. Wir müssen mit dem Milchfonds die Landwirtschaft und diejenigen Milchviehbetriebe unterstützen, die ab dem Jahr 2015 im freien Wettbewerb lebensfähig sind und lebensfähig bleiben. Wir müssen aber auch all die Betriebe unterstützen, die das aufgrund ihrer Struktur und ihrer Produktionsbedin
gungen nicht können, die wir aber aus gesellschaftspolitischen und aus landschaftspflegerischen Gründen an ihrem Standort halten wollen. Insofern ist die Ausrichtung hierbei völlig klar.
Der Milchfonds wird aber nicht das alleinige Mittel sein. Es wird auch nichts nützen, mit dem Milchfonds Geld mit der Gießkanne über das Land zu verteilen, sondern es muss sehr präzise und sehr genau abgewogen werden, wo wir die Mittel einsetzen. Der Milchfonds kann nur ein Rädchen im Getriebe sein; denn wir brauchen für den Milchmarkt, wenn wir wettbewerbsfähig sein wollen, noch einige andere Dinge, die wir zu regeln haben und die wir als Politik regeln könnten.
Ich möchte dies an einem Beispiel verdeutlichen: Die Europäische Kommission hat beschlossen, den Milchmarkt ab 2015 möglichst frei zu gestalten, also möglichst liberal zu machen. Dann können wir nicht mehr mit Gesetzesvorgaben und Rahmenbedingungen für einen regulierten Markt operieren. Das bedeutet, dass wir uns die Gesetzgebungstableaus anschauen müssen.
Als Beispiele nenne ich an dieser Stelle das Genossenschaftsgesetz oder das Marktstrukturgesetz. Ich verweise aber auch auf die Möglichkeiten der Steuergesetzgebung, auf die Rücklagenbildung - nicht nur über ein oder zwei Jahre, sondern über mehrere Jahre, um den Betrieben bei volatilen Märkten mehr Abfederungsmöglichkeiten zu geben. In der Steuergesetzgebung sind wir in dieser Hinsicht sicherlich noch einmal gefordert.
Insofern ist es eine spannende Debatte und es ist eine Debatte, die für unser Land Bedeutung für die Zukunft hat und für die Menschen im Land wichtig ist. Die Landwirtschaft ist nicht der Nabel der Welt, meine sehr verehrten Kollegen, aber sie ist das Herz der ländlichen Entwicklung. Wir sollten alles dafür tun, dass dieses Herz möglichst lange möglichst kräftig schlägt. - Vielen Dank.
Aber gern.
Wenn Sie richtig gelesen haben, werden Sie feststellen, dass in Ihrem Antrag nichts zur Kofinanzierung steht, während in unserem Antrag steht, die Landesregierung möge sich auch zu der Kofinanzierung äußern. Insofern ist das schon ein qualitativer Unterschied.
Herr Hauser hat nur wissen wollen, was wir mit dem Geld machen. Wir haben uns darüber hinaus die Frage